- Registernummer: R004736
- Ersteintrag: 08.06.2022
- Letzte Änderung: 04.07.2025
- Letzte Jahresaktualisierung: 01.07.2025
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Tätigkeitskategorie:
Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Littenstraße 10810179 BerlinDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +49303267560
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E-Mail-Adressen:
- info@familienbund.org
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24Öffentliche Zuwendungen, Sonstiges, Mitgliedsbeiträge
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24180.001 bis 190.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/241,32
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (8):
- Ivonne Famula
- Matthias Dantlgraber
- Ulrich Hoffmann
- Dr. Katja Weniger
- Matthias Milke
- Ulrich Hoffmann
- Matthias Dantlgraber
- Gisela Rink
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Gesamtzahl der Mitglieder:
47 Mitglieder am 01.01.2025, ausschließlich juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
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Mitgliedschaften (9):
- Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF)
- Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge
- Arbeitsgemeinschaft für katholische Familienbildung (AKF)
- Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (BAJ)
- Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv)
- Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK)
- Arbeitsgemeinschaft der katholischen Organisationen Deutschlands (AGKOD)
- Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO)
- Föderation der katholischen Familienverbände in Europa (FAFCE)
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Interessen- und Vorhabenbereiche (31):
Schulische Bildung; Vorschulische Bildung; Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung"; EU-Gesetzgebung; Sonstiges im Bereich "Europapolitik und Europäische Union"; Diversitätspolitik; Familienpolitik; Geschlechterpolitik; Kinder- und Jugendpolitik; Rechte von Menschen mit Behinderung; Religion/Weltanschauung; Seniorenpolitik; Gesundheitsförderung; Gesundheitsversorgung; Pflege; Ausländer- und Aufenthaltsrecht; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Ländlicher Raum; Stadtentwicklung; Wohnen; Öffentliches Recht; Rechtspolitik; Zivilrecht; Grundsicherung; Krankenversicherung; Pflegeversicherung; Rente/Alterssicherung; Sonstiges im Bereich "Soziale Sicherung"; Klimaschutz; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Verbraucherschutz
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Der Verein “Familienbund der Katholiken (Bundesverband) e.V.“ wurde 1953 gegründet. Zweck des Vereins ist die Förderung des Schutzes von Ehe und Familie (§ 2 Satzung e.V.). Dazu zählt insbesondere: - die Ehe und Familie als auf gleichberechtigter Partnerschaft der Eltern gegründete Lebens- und Verantwortungsgemeinschaft und als unentbehrliche Pfeiler der Gesellschaft anzuerkennen; - die eigenständige und zugleich in Gesellschaft und Kirche integrierte Familie zu fördern; - die gesellschaftliche und wirtschaftliche Situation der Familie zu sichern und ihre Benachteiligungen zu beseitigen; - die Erziehungsfähigkeit der Familie zu stärken. Zur Erreichung dieses Zweckes führt der Verein Fachtagungen und Fortbildungen durch, führt Gespräche mit Politik, Verwaltung und Wissenschaft, publiziert Informationsmaterial zu familien- und gesellschaftspolitischen Themen, gibt Stellungnahmen zu Gesetzentwürfen sowie Empfehlungen ab und gibt eine Fachzeitschrift heraus. Dies betrifft insbesondere die Bereiche Familien-, Gesellschafts-, Sozial-, Steuer-, Bildungs-, Gesundheits-, Rechts- und Wohnungspolitik.
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Einführung eines Kinderfreibetrags bei den Beiträgen zur Pflegeversicherung
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Beschreibung:
Der Familienbund fordert die Einführung eines Kinderfreibetrages in der sozialen Pflegeversicherung, wie es ihn bereits im Steuerrecht gibt. Analog zur Regelung im EStG sollte bei der Beitragsbemessung für jedes Kind ein Freibetrag für das Existenzminimum des Kindes berücksichtigt werden. Die Anknüpfung der Entlastung an das Kinderexistenzminimum würde dauerhaft sicherstellen, dass Familien nur auf den Teil ihres Einkommens Beiträge zahlen müssen, der ihnen tatsächlich zur Verfügung steht. Dadurch würde verhindert, dass die Sozialabgaben Familienarmut verursachen. Verhindert würde auch die Ineffizienz, dass die öffentliche Hand zunächst durch Sozialabgaben Bedürftigkeit erzeugt und dieser dann durch komplexe Sozialleistungen abhelfen muss.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Pflegeversicherung [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Einführung eines Kinderfreibetrags bei den Beiträgen zur Gesetzlichen Rentenversicherung
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Beschreibung:
Der Familienbund fordert die Einführung eines Kinderfreibetrages in der gesetzlichen Rentenversicherung, wie es ihn bereits im Steuerrecht gibt. Analog sollte bei der Beitragsbemessung für jedes Kind ein Freibetrag für das Existenzminimum des Kindes berücksichtigt werden. Die Anknüpfung der Entlastung an das Kinderexistenzminimum würde dauerhaft sicherstellen, dass Familien nur auf den Teil ihres Einkommens Beiträge zahlen müssen, der ihnen tatsächlich zur Verfügung steht. Dadurch würde verhindert, dass die Sozialabgaben Familienarmut verursachen. Wenn das Bundesverfassungsgericht für die Pflegeversicherung entschieden hat, dass Familien aufgrund ihres generativen Beitrags bei den Geldbeiträgen entlastet werden müssen, ist das erst recht in der gesetzlichen Rentenversicherung angemessen.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Rente/Alterssicherung [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Einführung eines Kinderfreibetrags bei den Beiträgen zur Gesetzlichen Krankenversicherung
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Beschreibung:
Der Familienbund fordert die Einführung eines Kinderfreibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung, wie es ihn bereits im Steuerrecht gibt. Analog sollte bei der Beitragsbemessung für jedes Kind ein Freibetrag für das Existenzminimum des Kindes berücksichtigt werden. Die Anknüpfung der Entlastung an das Kinderexistenzminimum würde dauerhaft sicherstellen, dass Familien nur auf den Teil ihres Einkommens Beiträge zahlen müssen, der ihnen tatsächlich zur Verfügung steht. Verhindert würde die Ineffizienz, dass die öffentliche Hand zunächst durch Sozialabgaben Bedürftigkeit erzeugt und dieser dann durch komplexe Sozialleistungen abhelfen muss. Da der KV-Beitrag nicht progressiv erhoben wird, wäre die Entlastung durch einen Kinderfreibetrag für alle Familien pro Kind gleich.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Krankenversicherung [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Soziale Sicherung" [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Verbesserung der Qualität der Kindertagesbetreuung
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Beschreibung:
Der Familienbund verfolgt das Ziel, die Qualität der Kindertagesbetreuung zu verbessern und bundesweit zu vereinheitlichen. Kitas sind bedeutende Orte für die Entwicklung von Kindern. Was und wie sie hier lernen, prägt ihr weiteres Leben. Trotz regionaler Unterschiede ist der elterliche Bedarf an qualitativ hochwertiger Kindertagesbetreuung weiterhin hoch und kann nur mit einer Fachkräfteoffensive begegnet werden. Die Fortschreibung des Kita-Qualitätsgesetzes ist ein wichtiger Schritt. Nachhaltige Qualitätsverbesserungen lassen sich aber nur durch bundesweite Mindeststandards erreichen.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/12771 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur periodengerechten Veranschlagung von Zinsausgaben im Rahmen der staatlichen Kreditaufnahme und eines Dritten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung 1. Zuständiges Ministerium: BMF [alle RV hierzu] 2. Zuständiges Ministerium: BMFSFJ (20. WP) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Familienpolitik [alle RV hierzu];
- Kinder- und Jugendpolitik [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung" [alle RV hierzu];
- Vorschulische Bildung [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2409300105 (PDF - 10 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 23.09.2024 an:
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Bundestag
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Gremien [alle SG dorthin]
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Gerechte Steuerpolitik für Familien
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Beschreibung:
Für den Familienbund ist es ein wichtiges Ziel, dass Familien ihre Existenz durch eigenes Einkommen sichern können – und nicht durch zu hohe Steuern und Abgaben auf staatliche Leistungen angewiesen sind. Vom eigenen Einkommen leben zu können, stärkt die Selbstwahrnehmung, die Selbstwirksamkeit und das Selbstvertrauen sowie die persönliche Unabhängigkeit und Freiheit. Priorität im Rahmen der Steuerpolitik für Familien ist für den Familienbund die gerechte Besteuerung entsprechend der Leistungsfähigkeit. Das Existenzminimum steuerlich freizustellen, hat nichts mit Familienförderung zu tun, sondern allein damit, den Gedanken des progressiven Steuertarifs konsequent und fair auf alle Familien anzuwenden.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/8399 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Kinderzukunftsprogramm starten und mit zehn Maßnahmen zum Erfolg führen -
Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/11620 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Familien steuerlich stärken - Von der Kinderbetreuung bis zur Seniorenpflege -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Familienpolitik [alle RV hierzu];
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 23.09.2024 an:
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Bundestag
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Gremien [alle SG dorthin]
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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SG2409300106 (PDF - 13 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 18.03.2024 an:
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Bundestag
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Gremien [alle SG dorthin]
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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SG2409300107 (PDF - 14 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 17.07.2024 an:
-
Bundestag
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Gremien [alle SG dorthin]
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Nachhaltige Gestaltung unserer Gesellschaft
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Beschreibung:
Aus Sicht des Familienbunds der Katholiken ist die nachhaltige Gestaltung unserer Gesellschaft die zentrale Voraussetzung dafür, dass die Erde für kommende Generationen als lebenswerter Ort erhalten bleibt und heutige Entscheidungen nicht die Handlungsmöglichkeiten der Generationen von morgen einschränken. Er tritt gleichzeitig für die familien- und sozialgerechte Ausgestaltung entsprechender politischer Schritte ein. Denn ein Großteil der UN-Nachhaltigkeitsziele (SDGs) entfaltet seine Wirkung auch unmittelbar für und in Familien. Ohne soziale Gerechtigkeit droht aus der nötigen Transformation eine soziale Krise zu werden. Zudem müssen sowohl die individuelle wirtschaftliche Leistungsfähigkeit als auch vorhandene Ressourcen bei der Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele berücksichtigt werden.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/4810 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Grundsatzbeschluss 2022 zur Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie Zuständiges Ministerium: BKAmt [alle RV hierzu] -
Interessenbereiche:
- Familienpolitik [alle RV hierzu];
- Gesundheitsförderung [alle RV hierzu];
- Klimaschutz [alle RV hierzu];
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Soziale Sicherung" [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 26.07.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Reform des Abstammungsrecht und Kindschaftsrechts
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Beschreibung:
Der Familienbund hält es für richtig, am Abstammungsprinzip festzuhalten, also am geltenden Grundprinzip, dass dem Kind die biologischen Eltern auch als rechtliche Eltern zugeordnet werden. Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG enthält das „Gebot, möglichst eine Übereinstimmung von leiblicher und rechtlicher Elternschaft zu erreichen“. Denn Eltern sind im Sinne des Grundgesetzes zunächst diejenigen Menschen, die einem Kind das Leben gegeben haben, da sie „von Natur aus grundsätzlich bereit und berufen sind, die Verantwortung für seine Pflege und Erziehung zu übernehmen“. Von diesem Grundsatz können klar begrenzte Ausnahmen zugelassen werden, die aber den Grundsatz als solchen und dessen Richtigkeit nicht in Frage stellen. Der Familienbund befürwortet eine moderate Fortentwicklung des geltenden Rechts.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/14263 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Familienrechts (Familienrechtsreformgesetz) -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Familienpolitik [alle RV hierzu];
- Rechtspolitik [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2506300162 (PDF - 33 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 01.03.2024 an:
-
Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24
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Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro (1):
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BMBFSFJ
Deutsche Öffentliche Hand – BundGlinkastr. 24, 10117 BerlinBetrag: 300.001 bis 310.000 EuroPersonalkosten- und Maßnahmekostenförderung
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Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24
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Gesamtsumme:
50.001 bis 60.000 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23