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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (18.459)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der VAMV begrüßt grundsätzlich, Folgen verschiedener Umgangsmodelle auf den Kindesunterhalt gesetzlich zu regeln, statt der Rechtsprechung zu überlassen. Die Vorschläge des BMJ sieht der VAMV kritisch. Ab mehr als 29 Prozent Mitbetreuung beide Eltern in die Verantwortung für den Barunterhalt zu nehmen, ist zu früh. Erheblichen Unterhaltskürzungen stehen weder erhebliche Entlastungen Alleinerziehender im Alltag noch bessere Erwerbschancen entgegen. Übergangfristen aufgrund familienbedingter Nachteile fehlen wie auch ein angemessene Berücksichtigung von Mehrbedarfen aufgrund erweitereten Umgangs. Ein muss Kind in beiden Elternhaushalten gut versorgt werden können. Eine faire Lastenverteilung wird verfehlt. Der VAMV hat ein eigenes 3-Stufen-Modell vorgelegt.

    • Bereitgestellt von: Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V., Bundesverband am 18.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Modernisierung des Unterhaltsrechts (Vorgang) [alle SG hierzu]
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Mit Eckpunkten für eine Reform des Kindschaftsrechts will das BMJ die Elternnautonomie stärken. Hier sieht der VAMV die Gefahr, dass diese Freiheit zu einem Recht des Stärkeren führen kann, insb. bei asymmetrischen Machtverhältnissen zwischen den Eltern, wie etwa in Fällen häuslicher Gewalt. Eine gesetzliche Verankerung der Anordnung des Wechselmodells sowie das Wechselmodell in den Mittelpunkt der Trennungsberatung zu stellen, lehnt der VAMV entschieden ab, wie auch eine weitere Automatisierung der gemeinsamen Sorge. Neuregelungen zum Schutz vor häuslicher Gewalt begrüßt der VAMV. Insgesamt darf eine weitreichende Autonomie der Eltern, Sorge- und Umgangsrecht eigenständig rechtlich verbindlich zu regeln, jedoch nicht Fortschritte bei der Umsetzung der Istanbul-Konvention konterkarieren.

    • Bereitgestellt von: Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V., Bundesverband am 18.06.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Jeden Tag bleibt gewaltbetroffenen Frauen und ihren Kindern der Zugang zu Schutz und Unterstützung verwehrt – entweder weil es keine Frauenhausplätze gibt oder weil sie den Frauenhausaufenthalt nicht bezahlen können. Viele Frauen bleiben dadurch anhaltender Gewalt im eigenen zu Hause ausgesetzt und laufen Gefahr, getötet zu werden. Durch einzelfallbezogene Finanzierungsmodelle wird aktuell die Verantwortung für die Finanzierung ihres Schutzes auf die gewaltbetroffenen Frauen abgewälzt. Der VAMV setzt sich dafür ein, einen Rechtanspruch auf Schutz und Beratung zu schaffen. Der Bund muss für einen bundeseinheitlichen Rechtsrahmen sorgen und sich zu einer einzelfallunabhängigen Finanzierung von Frauenhäusern und Beratungsstellen bekennen.

    • Bereitgestellt von: Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V., Bundesverband am 18.06.2024
    • Adressatenkreis:
      • 13.06.2024

        • Bundesregierung:

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die diabetologischen Schwerpunktpraxen sind zulassungsrechtlich und somit abrechnungstechnisch überwiegend im hausärztlichen und nur zu einem geringen Teil im fachärztlichen Bereich angesiedelt, wobei regionale Unterschiede bestehen. Der Fortbestand der diabetologischen Schwerpunktpraxis im Status quo der hochspezialisierten Betreuung der Menschen mit Diabetes ist an den wirtschaftlichen Status quo der Vergütung gekoppelt. Das GVSG gefährdet aus unserer Sicht den Fortbestandes der diabetologischen Praxen. Mit der Einflussnahme soll ein Abrechnungssystem erhalten bleiben, das den Bestand der Diabetologischen Schwerpunktpraxen sichert.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband niedergelassener Diabetologen e.V. (BVND) am 18.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 234/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
      2. BT-Drs. 20/11853 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Mit Blick auf die in der Gesundheitspolitik breit diskutierte Rolle von Investoren als Träger von Versorgungsstrukturen positionieren wir uns kritisch zu der stetig steigenden Anzahl von investorenbetriebenen Medizinischen Versorgungszentren im zahnmedizinischen Bereich. Insbesondere sehen wir auch kritische Auswirkungen auf die zahntechnische Versorgung in Deutschland. Speziell im Fokus in dem vorliegenden Verfahren sind für uns im Entwurf Art. 1 Nr. 11 a GVSG (vorgesehene Änderung in § 95 SGB V) mit der darin getroffenen Regelung zu Medizinischen Versorgungszentren. Es werden stärkere Regulierungsmaßnahmen zum Bereich der investorenbetriebenen zahnärztlichen medizinischen Versorgungszentren (iZ-MVZ) gefordert.

    • Bereitgestellt von: Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen - Bundesinnungsverband (VDZI) am 18.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 234/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
      2. BT-Drs. 20/11853 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wir setzen uns für Etablierung nachhaltiger Produkte, Lieferketten und Prozesse im Bereich der Sekundär-Batterien zum Aufbau und Stärkung eines EU Batterie-Ökosystems im Sinne einer echten Kreislaufwirtschaft ein. Im Fokus dabei müssen faire Wettbewerbsbedingungen, wissenschaftlich basierte Berechnungsmethoden und abgestimmte Vorgaben mit angrenzender Regulatorik stehen. Die Batterie-Verordnung sollte als Blaupause für Lebenszyklus-orientierte Produktregulatorik dienen.

    • Bereitgestellt von: Umicore AG und Co. KG am 18.06.2024
    • Adressatenkreis:
      • 16.03.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
      • Umicore NV/SA
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Berechnung der Recycling-Effizienz sollte dem aktuell geltenden Vorschlag des JRC der EU Kommission folgen und keine Batterie-Chemie/Technologie benachteiligen. Die Grundprinzipien eines level-playing-fields und der Circular Economy müssen beachtet werden.

    • Bereitgestellt von: Umicore AG und Co. KG am 18.06.2024
    • Adressatenkreis:
      • 08.05.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
      • Umicore NV/SA
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wir unterstützen die Einführung seriöser und wissenschaftlich fundierter Öko-Design-Kriterien. Dabei gilt es, ganzheitlich, systematisch und differenziert nach Stoffströmen zu bewerten. Digitale Produktpässe sollen dabei die produktspezifischen Kriterien basierend auf einem interoperablen Daten-System zielgruppengerecht, sicher und nutzenbezogen widergeben.

    • Bereitgestellt von: Umicore AG und Co. KG am 18.06.2024
    • Adressatenkreis:
      • 16.03.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
      • Umicore NV/SA
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wir setzen uns dafür ein, einen einheitlichen EU-Binnenmarkt für kritische und strategische Rohstoffe zu etablieren und die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass entsprechende Abfälle innerhalb der EU reibungslos verbracht und von akkreditierten Einrichtungen recycelt werden. Gleichzeitig muss verhindert werden, dass solche Abfälle ins Ausland verbracht werden. Eine abgestimmte Gesetzgebung der verschiedenen relevanten Verordnungen ist zwingend.

    • Bereitgestellt von: Umicore AG und Co. KG am 18.06.2024
    • Adressatenkreis:
      • 16.03.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
      • Umicore NV/SA
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wir setzen uns dafür ein, die Berichtspflichten um mindestens 50% zu reduzieren, und dabei stärker auf das große Ganze als auf weitere kleinteilige Umsetzungsrichtlinien abzustellen. Die verschiedenen Regelwerke müssen aufeinander abgestimmt und vereinfacht werden.

    • Bereitgestellt von: Umicore AG und Co. KG am 18.06.2024
    • Adressatenkreis:
      • 16.03.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
      • Umicore NV/SA
    • Zu Regelungsvorhaben:

      - REACH sollte risiko-basiert sein und zusätzlich zur Giftigkeit auch das Expositionspotenzial von Substanzen berücksichtigen. Alle Metalle werden für den Green Deal benötigt. Eine Substitution wichtiger Metalle würde funktionierende Recycling-Kreisläufe zerstören und den Zugang erschweren. - SSbD: Neue Beschränkungen für innovative Technologie Materialien in F&E sind zu vermeiden. Anstelle des geplanten Zero-Hazard Ansatzes, der das Innovations-Instrumentarium einschränken würde, sollten eine risikobasierte und eine sozio-ökonomische Bewertung in Betracht gezogen werden, bei minimierten Datenanforderungen. - Der EU-Vorschlag zur Beschränkung von PFAS ist zu weit gefasst. Viele PFAS sind in Schlüsseltechnologien für den europäischen Green Deal wie Batterien und Wasserstoff essentiell.

    • Bereitgestellt von: Umicore AG und Co. KG am 18.06.2024
    • Adressatenkreis:
      • 16.03.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
      • Umicore NV/SA
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wir setzen uns für gleiche Bedingungen für Projekte zur CO2 -Abscheidung im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems in Europe ein. Dafür werden harmonisierte Spezifikationen für abgeschiedenes CO2 benötigt.

    • Bereitgestellt von: Umicore AG und Co. KG am 18.06.2024
    • Adressatenkreis:
      • 16.03.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
      • Umicore NV/SA
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wir befürworten die Idee der Gleichbehandlung bei der CO2-Bepreisung für heimische und importierte Produkte. Allerdings sollte bei der Einführung des Mechanismus stufenweise und differenziert vorgegangen werden. So ist CBAM nicht für indirekte Emissionen geeignet und deshalb sollte eine Kompensation der indirekten Emissionskosten solange beibehalten werden, bis der EU Elektrizitätsmarkt weitgehend dekarbonisiert ist. CBAM sollte überdies nicht auf die Lieferkette für kritische Rohstoffe wie PGM-Konzentrate und Batteriematerialien erweitert werden, um den Zugang zu diesen für die grüne Transformation notwendigen Materialien nicht zu erschweren.

    • Bereitgestellt von: Umicore AG und Co. KG am 18.06.2024
    • Adressatenkreis:
      • 16.03.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
      • Umicore NV/SA
    • Zu Regelungsvorhaben:

      - Wir setzen uns für die Beseitigung von Hürden für die Einführung von Stromabnahmeverträgen ein. - Wir befürworten die Fortsetzung der Kompensation indirekter Emissionskosten. - EU Grünstrom-Zertifikate von zentraler Bedeutung. - Flexible Regeln sind nötig für lokale Grünstrom-Erzeugung. - Wir setzen uns für die Senkung der Steuern auf Elektrizität ein.

    • Bereitgestellt von: Umicore AG und Co. KG am 18.06.2024
    • Adressatenkreis:
      • 16.03.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
      • Umicore NV/SA
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Critical Raw Materials Act (CRMA) und Net Zero Industry Act (NZIA) und sekundäre Durchführungsvorschriften sollten zügig auf Basis wissenschaftlich fundierter, sozial ausgerichteter und transparent berechneter Benchmarks mit ausreichenden Finanzmitteln implementiert werden. Der Fokus von CRMA und NZIA muß wichtige Materialien für Zukunftstechnologien wie Batterie- und Wasserstoff einschließen, egal ob sie unter den einen oder anderen Act fallen. Dabei ist es wichtig, schnell und im großen Maßstab zu agieren, damit das europäische Batterie-Ökosystem in vollem Umfang von den Acts profitieren kann, sowohl hinsichtlich Förderung, strategischer Projekte und Zielstellungen. Außerdem sollten große Projekte zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen gefördert werden.

    • Bereitgestellt von: Umicore AG und Co. KG am 18.06.2024
    • Adressatenkreis:
      • 16.03.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
      • Umicore NV/SA
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Bundesregierung hatte Ende März den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) beschlossen, mit dem die europarechtlichen Vorgaben der EU-Erneuerbaren-Richtlinie (RED III) umgesetzt werden sollen. Vorgesehen ist unter anderem, dass in den Genehmigungsverfahren auf ausgewiesenen Beschleunigungsflächen Umweltverträglichkeits-prüfungen (UVP) für Offshore-Windenergieprojekte entfallen. In unserer Iteressenvertretung haben wir auf die aus unserer Sicht notwednig beizubehaltende UVP hingewiesen. Dies haben wir durch direkte Anschreiben einem Positionspapier an Mitglieder des Deutschen Bundestags und Vertreter der zuständigen Minsiterien verdeutlicht.

    • Bereitgestellt von: Orsted Germany GmbH am 18.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11226 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze und zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Im Rahmen des Flächenentwicklungsplans haben wir ein Whitpaper verfasst, in dem die aus unserer Sicht wichtigen Aspekte zur Betriebszeit bestehender Windparks, zur Nachnutzung der Flächen in der deutschen AWZ sowie zu den damit verbundenen Natureingriffen. Dieses Positionspapier haben wir an Mitgleider des Deutschen Bundestags sowie Vertretern der zuständigen Minsiterien versandt.

    • Bereitgestellt von: Orsted Germany GmbH am 18.06.2024
    • Adressatenkreis:
      • 07.05.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Heidelberg Materials benötigt für die fristgerechte Umsetzung von (teils aus dem EU-Innovationsfonds geförderten) CCS-Projekten in Deutschland zeitnah Rechtssicherheit vor allem für den Transport und die Speicherung von CO2 und ist zudem auf die Rechts- und Planungssicherheit für zukünftige Transport- und Speicherbetreiber angewiesen, damit diese Infrastrukturen bauen und betreiben. Die Carbon-Management-Strategie und ihre Umsetzung über konkrete Regelungsvorhaben ist zudem von großer Bedeutung für die Bedingungen der zukünftigen Nutzung von CO2 und Projekte im Bereich Carbon Capture and Utilisation (CCU).

    • Bereitgestellt von: Heidelberg Materials AG am 17.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 266/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes
      2. BT-Drs. 20/11585 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Eckpunkte der Bundesregierung für eine Carbon Management-Strategie
    • Adressatenkreis:
      • 17.06.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Schaffung von Leitmärken für einen schnelleren Markthochlauf "grüner" Produkte ist in Ergänzung zu staatlichen Investitionsförderprogrammen ein wesentliches Instrument, um die Wirtschaftlichkeit der Industrietransformation sicherzustellen und Investitionen in klimafreundliche Produktion zu beschleunigen. Heidelberg Materials hat sich 2022/2023 am Stakeholder-Dialog grüne Leitmärkte des BMWK beteiligt und wird die Umsetzung in konkrete Instrumente in seiner Interessensvertretungstätigkeit begleiten. Ansatzpunkte beschreibt das BMWK in seinem Konzept: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Publikationen/Klimaschutz/leitmaerkte-fuer-klimafreundliche-grundstoffe.pdf?__blob=publicationFile&v=12

    • Bereitgestellt von: Heidelberg Materials AG am 17.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14344 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz - VergRTransfG)
    • Adressatenkreis:
      • 17.06.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die EU hat einen Entwurf für ein Beschränkungsverfahren zu PFAS vorgelegt. Obwohl PFAS, dazu gehören auch die Fluorpolymere, unbestreitbar eine Stoffgruppe mit hoher Umweltrelevanz sind und daher für deren Umgang ein sorgfältiger regulatorischer Rahmen notwendig ist, sind die davon abgeleiteten Werkstoffe (bspw. PTFE) erfolgskritische Komponenten für den „Green Deal“.

    • Bereitgestellt von: ChemDelta Bavaria am 17.06.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die EU hat einen Entwurf für ein Beschränkungsverfahren zu PFAS vorgelegt. Obwohl PFAS, dazu gehören auch die Fluorpolymere, unbestreitbar eine Stoffgruppe mit hoher Umweltrelevanz sind und daher für deren Umgang ein sorgfältiger regulatorischer Rahmen notwendig ist, sind die davon abgeleiteten Werkstoffe (bspw. PTFE) erfolgskritische Komponenten für den „Green Deal“.

    • Bereitgestellt von: ChemDelta Bavaria am 17.06.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
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