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18.369 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (18.369)
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Zu Regelungsvorhaben:
Erreichung sachgerechter Ausnahmevorschriften bei der 5. EU-Antidiskriminierungsrichtlinie
Erreichung angemessener Ausnahmevorschriften für die Kreditvergabe; Abgrenzung zu anderen spezifischen Antidiskriminierungsvorschriften
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
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Adressatenkreis:
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15.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ermöglichung einer elektronischen Grundschuldbestellung (ohne Medienbrüche).
Wir fordern eine Gesetzesverbesserung, die eine elektronische (medienbruchfreie) Bestellung einer Grundschuld ermöglicht. Wir setzen uns ein für eine gesetzliche Anordnung einer rechtsgeschäftlichen Bindungswirkung durch Überlassung einer beglaubigten Abschrift der Eintragungsbewilligung (wie im BMJ-Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung, S. 25 vorgeschlagen wird).
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 241/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung
-
BR-Drs. 241/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
20.03.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur zweiten Reform des KapMuG
DK spricht sich gegen die Entfristung des KapMuG aus; die vorgesehenen Änderungen sollten zu gegebener Zeit auf ihre Wirksamkeit hin evaluiert; Evaluierung sollte zusammen mit dem VDuG erfolgen; Inkonsistenzen zwischen VDuG und KapMuG sollten bereinigt werden; perspektivisch sollte ein einheitlicher Rechtsrahmen für Massenverfahren geschafft werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/10942
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes
-
BT-Drs. 20/10942
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
10.04.2024
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
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Betroffene Bundesgesetze (1):
- KapMuG [alle SG hierzu]
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge für Anpassungen im Gesetzesentwurf für ein Viertes Bürokratieentlastungsgesetz
Vorschläge zur Entlastung des Bürokratieaufwands in Deutschland, u.a. durch Einführung eines rechtssicheren AGB-Änderungsmechanismus, Abschaffung des Schriftformerfordernisses im Verbraucherdarlehensrecht, Reform des § 15 KWG, insb. Anpassung der Definition von "Organkrediten", Modifikation des Nachweisgesetzes: Vorschlag zur Zulassung digitaler Nachweise, Vereinfachung bei Ersatz-Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge gemäß § 45a Abs. 5 EstG, Erleichterung der Grundbucheinsicht für Kreditinstitute, Einführung eines Wahlrechts für den befreienden IFRS-Einzelabschluss in Deutschland und mehr Entlastung für SNCIs: Reduzierung der Komplexität von Vergütungsregelungen, Option eines 2-jährigen Turnus Geldwäscheprüfungen für alle SNCIs.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) -
BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
-
BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
09.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (7):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge für Anpassungen im Gesetzesentwurf für ein Viertes Bürokratieentlastungsgesetz
Vorschläge zur Entlastung des Bürokratieaufwands in Deutschland, u.a. durch Einführung eines rechtssicheren AGB-Änderungsmechanismus, Abschaffung des Schriftformerfordernisses im Verbraucherdarlehensrecht, Reform des § 15 KWG, insb. Anpassung der Definition von "Organkrediten", Modifikation des Nachweisgesetzes: Vorschlag zur Zulassung digitaler Nachweise, Vereinfachung bei Ersatz-Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge gemäß § 45a Abs. 5 EstG, Erleichterung der Grundbucheinsicht für Kreditinstitute, Einführung eines Wahlrechts für den befreienden IFRS-Einzelabschluss in Deutschland und mehr Entlastung für SNCIs: Reduzierung der Komplexität von Vergütungsregelungen, Option eines 2-jährigen Turnus Geldwäscheprüfungen für alle SNCIs.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) -
BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
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BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
13.05.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (7):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge für Anpassungen im Gesetzesentwurf für die Intermediäre-Aufwendungsersatz-Verordnung
Unser Ziel ist es, eine gerechte und gesetzeskonforme Vergütungslogik für Aufwendungen der Intermediäre zu etablieren, welche die Interessen der Gesellschaften und der Intermediäre bei der Weitergabe von Aktionärsinformationen und Mitteilungen zu gleichen Teilen und im Einklang mit § 67f AktG berücksichtigt. Zu diesem Zweck werden Vorschläge für eine praxisgerechte Ausgestaltung der Kostentragungspflicht, u.a. durch die punktuelle Verwendung weiterer "Pauschbeträge", die abhängig vom Umfang der erbrachten Leistung in der Höhe auch variieren können, gemacht.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
-
14.06.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Anpassung des WpPG an die Verordnung (EU) 2023/2631
Wir setzen uns dafür ein, dass in Bezug auf die geplanten Anpassungen des WpPG die vorgesehenen Regelungen eine 1:1-Umsetzung der Anforderungen aus der VO (EU) 2023/2631 in nationales Recht darstellen. Hierzu haben wir Vorschläge unterbreitet, u.a. - Beschränkung des Anwendungsbereichs von § 18a Abs. 8 WpPG-RegE auf den in EU-Verordnung genannten Adressatenkreis zur Wahrung des Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, - sprachliche Klarstellungen und redaktionelle Korrekturen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
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Adressatenkreis:
-
27.06.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Überarbeitung der RL über die alternative Beilegung verbraucherrechtl. Streitigkeiten
Vorschläge zur Sicherstellung eines effizienten Verbraucherschlichtungsverfahrens, u.a. (1) durch Vermeidung der Überforderung des Verbraucherschlichtungsverfahrens durch die von der Kommission vorgeschlagenen Erweiterungen des Anwendungsbereichs sowie der ausgedehnteren Informations- und Mitteilungspflichten sowie (2) Bewahrung der Möglichkeit, Konflikte zwischen Verbrauchern und Unternehmen effizient, schnell und kostengünstig beizulegen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
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Adressatenkreis:
-
16.05.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nat. Umsetzung der novellierten VerbraucherR-RL 2011/83/EU idF der RL 2023/2673/EU
Das Petita bestehen im Aufzeigen von Spielraum bei der anstehenden Richtlinienumsetzung: - harmonisierte, praxisgerechte Umsetzung in Koordination mit der RL 2023/2225/EU - bes. Berücksichtigung des Subsidiaritäts- und Rechtssicherheitsgedanken der RL 2023/2673/EU - Schaffung von gesetzl. Mustern und sog. Gesetzlichkeitsfiktion - Regelung analog Art. 229 § 38 Abs. 3 EGBGB für Immo-FörderdarlehensV - Breite Interpretation der Regelung der Erlöschensregelung des Art. 16b Abs. 1 UAbs. 2 S. 3 RL 2023/2673/EU - Rechtssichere Gestaltung Widerrufsbutton ohne matielll-rechtliche Determination der Ausübung dieses Rechts sowie Klarstellung Anwendungsbereich - Abschaffung Widerrufsrecht (Finanzdienstleistungen) beim AußergeschäftsraumV; hilfsweise Schaffung sozialpolitischer Ausnahmen
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
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Adressatenkreis:
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11.04.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur ersten Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)
Verbesserung der Koheränz des Datenschutzes für die Wirtschaft durch Übertragung der Verfahrensprinzipien aus Kapitel VII der DSGVO auf die DSK und Schaffung einer Pflicht zum Einvernehmen bei vergleichbaren Sachverhalten. Schaffung von Rechtssicherheit für die Erstellung von Scorewerten durch Auskunfteien und die Verwendung dieser Werte durch Kreditinstitute nach § 37 a BDSG-neu. Fortführung der Regelung zur Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume (§ 4 BDSG) auch für den nicht-öffentlichen Bereich. Erhaltung des § 26 BDSG als kollektiv-rechtliches Gestaltungsmittel.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
-
BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
17.04.2024
-
Bundestag:
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Verbesserung des geplanten Vermögensverschleierungsbekämpfungsgesetzes - VVBG
Sicherstellung der sachgerechten Umsetzung des Vorhabens eines verbesserten staatlichen Zugriffs auf Vermögensgegenstände auch im Dreipersonenverhältnis (in das Kreditinstitute involviert sein können). Berücksichtigung des Datenschutzes bei Umsetzung des Gesetzesvorhabens.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
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Adressatenkreis:
-
14.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Begleitung des EU-Gesetzgebungsvorhabens auf nationaler Ebene in Deutschland und Begleitung der umsetzenden Überlegungen auf nationaler Ebene (insb. Aufsichtszuständigkeiten). Zielstellungen: Förderung der Zielstellung, die gemeinsame Nutzung und Verwendung von Daten im Datenökosystem zu fördern. Hinsichtlich möglicher Auswirkungen auf Geschäftsgeheimnisse setzen wir uns für funktionierende Safeguards, auch im Interesse unserer Kunden, ein. Als Cloud-Anbieter unterstützen wir die Maßnahmen des Data Act zur Erleichterung von Switching und Datenportabilität und setzen uns diesbezüglich für praktikable Vorschriften ein.
- Bereitgestellt von: Microsoft Deutschland GmbH am 28.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
24.06.2024
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Klärung des Status von Freiberuflern
Der Bildungsverband will erreichen, dass der Beschäftigten-Status von Freiberuflern in der Weiterbildung geklärt wird. Ziel ist, Rechtssicherheit für die Verbandsmitglieder, möglichst in einer Form, die ihnen weiterhin unternehmerische Flexibilität ermöglicht. Hintergrund ist das sogenannte „Herrenberg-Urteil“. Demnach müssen Honorarkräfte in bestimmten Fällen wie fest angestellte Mitarbeiter:innen behandelt werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Träger beruflicher Bildung (Bildungsverband) e.V. am 28.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
24.05.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
CSRD - Nachhaltigkeitsberichterstattung
Aus Sicht der Versicherer besteht u. a. Anpassungs- bzw. Diskussionsbedarf bei den Themen: Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft, Notwendigkeit proportionaler Lösungen für kleinere Versicherer, Synchronisierung mit LkSG-Berichtspflicht, pragmatische Lösungen bei der Bestellung des Prüfers.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen -
BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
-
BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
29.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
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02.08.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (7):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Versicherungspflicht Elementarschäden / Naturgefahren
Die Versicherer sprechen sich für ein Gesamtkonzept aus, das insbesondere Prävention gegen Elementarschäden und zunehmende Naturgefahrenereignisse in den Mittelpunkt rückt. Damit würden Schäden beherrschbar und damit auch zukünftig versicherbar gehalten. Eine Pflichtversicherung halten die Versicherer für den falschen Weg. Zudem setzen sie sich für eine Stop-Loss-Regelung ein, um Prämien und Tragfähigkeit der Risiken durch private Versicherer dauerhaft gewährleisten zu können.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
04.04.2024
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz
Die deutsche Versicherungswirtschaft als Teil der Kritischen Infrastruktur Deutschlands unterstützt das Vorhaben , die Cyberresilienz in Deutschland als Teil des europäischen Raums weiter zu stärken.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 380/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz) -
BT-Drs. 20/13184
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
-
BR-Drs. 380/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
28.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin]
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-
-
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Betroffene Bundesgesetze (3):
- BSIG 2009 [alle SG hierzu]
- SÜG [alle SG hierzu]
- BNDG [alle SG hierzu]
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Der GDV setzt sich für eine einheitliche, innovationsfreundliche und rechtssichere Umsetzung der neuen Vorgaben in der gesamten EU ein. Wichtig sind besonders der Rückgriff auf bereits bestehende Aufsichtsstrukturen und nationale Zuständigkeitsverteilungen und eine kluge Verzahnung mit bestehenden Vorschriften zur Vermeidung von Doppelregulierung.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
14.06.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
17.06.2024
-
Bundestag:
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten in der Versicherungswirtschaft
Der Verband setzt sich dafür ein, dass - wie in anderen Mitgliedstaaten der EU auch – eine klare gesetzliche Erlaubnis für die in bestimmten Versicherungssparten notwendige Verarbeitung von Gesundheitsdaten geschaffen wird. Ebenso sollte klargestellt werden, dass die aufgrund von versicherungsaufsichtsrechtlichen Vorgaben und im Rahmen der Durchführung einiger Versicherungsverträge notwendige Verarbeitung von Daten über Straftaten zulässig ist.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
05.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
06.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Reform des EU-Arzneimittelrechts
Ziel der Verordnung sind innovationsfreundliche rechtliche Rahmenbedingungen für Forschung, Entwicklung und Herstellung von Arzneimitteln. Diese Ziele werden vom GDV unterstützt. Artikel 177 (7) des Verordnungsvorschlags sieht eine Erweiterung der Deckungsvorsorgepflicht bei klinischen Prüfungen auf Schäden Dritter und Schäden an der Umwelt vor. Die deutschen Versicherer halten diese Erweiterung für nicht notwendig und problematisch. Sie könnte klinische Forschung erheblich erschweren und sollte daher gestrichen werden.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 453/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung der Verfahren der Union für die Zulassung und Überwachung von Humanarzneimitteln und zur Festlegung von Vorschriften für die Europäische Arzneimittel-Agentur, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1394/2007 und der Verordnung (EU) Nr. 536/2014 sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 726/2004, der Verordnung (EG) Nr. 141/2000 und der Verordnung (EG) Nr. 1901/2006
-
BR-Drs. 453/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
19.03.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Richtlinie über Umweltaussagen (Green Claims Directive)
Der GDV spricht sich gegen die Einführung eines Vorab-Prüfungsverfahrens für Umweltaussagen aus, da die kürzlich verkündete Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel (RL 2024/825) bereits ausreichenden Schutz bietet.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
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Adressatenkreis:
-
06.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
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-
18.06.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der Verband setzt sich insbesondere für die Schaffung eines Rechtsrahmens für Nachhaltigkeitskooperationen im GWB ein. Eine Ausweitung der Befugnisse des Bundeskartellamts im Bereich Verbraucherschutz wird jedoch abgelehnt.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
19.06.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
Die Versicherungswirtschaft begrüßt die in § 40a und § 27 Abs. 5 BDSG-E geschaffene Möglichkeit, die Zuständigkeit einer einzelnen Landesdatenschutzbehörde zu begründen und setzten uns für eine Ausdehnung dieser Regelungen ein, um divergierende Entscheidungen verschiedener Behörden zu vermeiden. Die Streichung von § 31 BDSG und die Einführung des § 37a BDSG-E schaffen mehr Rechtssicherheit für Scoring. § 37a ist jedoch teilweise zu weit gefasst. § 37 BDSG sollte erweitert werden, um im Massengeschäft der Versicherer schnelle automatisierte Vertragsabschlüsse und Schadenregulierungen zu ermöglichen.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 72/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes -
BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
-
BR-Drs. 72/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
14.03.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
22.04.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
18.06.2024
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Auch die Versicherer sind von Bürokratie in ihrem Geschäftsbetrieb betroffen und fordern Entlastungen für die Unternehmen, insbesondere im Bereich von Dokumentations- und Berichtspflichten sowie bei der Schaffung von medienbruchfreien, digitalen Verfahren.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) -
BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
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BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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21.05.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (20):
- HGB [alle SG hierzu]
- HGBEG [alle SG hierzu]
- AO 1977 [alle SG hierzu]
- AOEG 1977 [alle SG hierzu]
- UStG 1980 [alle SG hierzu]
- BMG [alle SG hierzu]
- PaßG 1986 [alle SG hierzu]
- LuftVG [alle SG hierzu]
- BGRWG [alle SG hierzu]
- UVPG [alle SG hierzu]
- UhVorschG [alle SG hierzu]
- BNotO [alle SG hierzu]
- BRAO [alle SG hierzu]
- BGB [alle SG hierzu]
- BGBEG [alle SG hierzu]
- VerstV 2003 [alle SG hierzu]
- UmwG 1995 [alle SG hierzu]
- AktG [alle SG hierzu]
- GmbHG [alle SG hierzu]
- SCEAG [alle SG hierzu]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Finanzmarktdigitalisierungsgesetz
Nachbesserungsbedarf sieht die Versicherungswirtschaft u. a. bei folgenden Themen: Reduzierung des Umfangs der Jahresabschlussprüfung in Bezug auf DORA, keine Ausdehnung des Anwendungsbereichs von DORA auf Versicherungs-Holdinggesellschaften, Vermeidung von Dopplungen der Eingriffsbefugnisse; Vermeidung doppelter Anforderungen für IKT-Ausgliederungen.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 670/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG) -
BT-Drs. 20/10280
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG)
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BR-Drs. 670/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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26.04.2024
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (13):
- KredWG [alle SG hierzu]
- WpHG [alle SG hierzu]
- KAGB [alle SG hierzu]
- HGB [alle SG hierzu]
- GwG 2017 [alle SG hierzu]
- GewO [alle SG hierzu]
- VAG 2016 [alle SG hierzu]
- ZAG 2018 [alle SG hierzu]
- SAG [alle SG hierzu]
- GVG [alle SG hierzu]
- VermAnlG [alle SG hierzu]
- EAEG [alle SG hierzu]
- FinDAG [alle SG hierzu]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Finanzmarktdigitalisierungsgesetz
Nachbesserungsbedarf sieht die Versicherungswirtschaft u. a. bei folgenden Themen: Reduzierung des Umfangs der Jahresabschlussprüfung in Bezug auf DORA, keine Ausdehnung des Anwendungsbereichs von DORA auf Versicherungs-Holdinggesellschaften, Vermeidung von Dopplungen der Eingriffsbefugnisse; Vermeidung doppelter Anforderungen für IKT-Ausgliederungen.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 670/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG) -
BT-Drs. 20/10280
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG)
-
BR-Drs. 670/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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27.05.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (13):
- KredWG [alle SG hierzu]
- WpHG [alle SG hierzu]
- KAGB [alle SG hierzu]
- HGB [alle SG hierzu]
- GwG 2017 [alle SG hierzu]
- GewO [alle SG hierzu]
- VAG 2016 [alle SG hierzu]
- ZAG 2018 [alle SG hierzu]
- SAG [alle SG hierzu]
- GVG [alle SG hierzu]
- VermAnlG [alle SG hierzu]
- EAEG [alle SG hierzu]
- FinDAG [alle SG hierzu]
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Zu Regelungsvorhaben: