Stellungnahmen/Gutachten
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16.305 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (16.305)
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung der Unionsdatenbank für Biokraftstoffe (UDB)
Die UDB sollte für Wirtschaftsteilnehmer verpflichtend eingeführt werden, sobald ihre praktische und technische Anwendbarkeit sichergestellt ist. An diesem Prozess sollte die EU-Kommission sowohl Mitgliedstaaten als auch Industrie angemessen beteiligen. Diesem Anspruch entsprechend sollte sich die Bundesregierung auf EU-Ebene einsetzen.
- Bereitgestellt von: Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie e.V (VDB) am 20.01.2026
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Adressatenkreis:
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13.01.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stellungnahme zum BMF-Entwurf einer Neuregelung von § 15 AStG (Zurechnungsbesteuerung)
Stellungnahme zum BMF-Entwurf einer Neuregelung von § 15 AStG (Zurechnungsbesteuerung).
- Bereitgestellt von: EY Tax GmbH Steuerberatungsgesellschaft am 19.01.2026
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Adressatenkreis:
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15.01.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verankerung von Klimaschutz und Klimaanpassung in kommunalen Pflichtaufgaben
Das Klima-Bündnis setzt sich für die Verankerung von Klimaschutz und Klimaanpassung in kommunalen Pflichtaufgaben ein. Wie die gesetzliche Ausgestaltung hierbei aussehen könnte bzw. welche konkreten Gesetze hiervon betroffen wären, ist eine Frage, die nicht abschließend geklärt ist. Als mögliche Blaupause für die Verankerung von Klimaschutz und Klimaanpassung in kommunalen Pflichtaufgaben könnten z.B. das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze oder das Bundes-Klimaanpassungsgesetz dienen, in denen entsprechende Regelungen bereits (teilweise) vorhanden sind. Manche Jurist*innen argumentieren auch, dass eine Grundgesetzänderung hierfür notwendig bzw. sinnvoll sei. Das Klima-Bündnis möchte diese Debatte konkstruktiv und ergebnisoffen vorantreiben.
- Bereitgestellt von: Klima-Bündnis der europäischen Städte mit indigenen Völkern der Regenwälder | Alianza del Clima e.V. am 19.01.2026
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Adressatenkreis:
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12.01.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gebäudetyp E kein geeignetes Instrument - Serielles Bauen und Sanieren ist vorzuziehen
Der Gebäudetyp E soll dazu dienen, schnell bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Eine geeignetere und zukunftsweisende Methode, um dieses Ziel mit – im Vergleich zu traditionellen Bauverfahren – wenig Fachpersonal zu erreichen, ist das Serielle Bauen und Sanieren.
- Bereitgestellt von: Herstellerverband Raumlufttechnische Geräte e. V. am 19.01.2026
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
-
BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
15.01.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Gebäudetyp E kein geeignetes Instrument - Serielles Bauen und Sanieren ist vorzuziehen
Der Gebäudetyp E soll dazu dienen, schnell bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Eine geeignetere und zukunftsweisende Methode, um dieses Ziel mit – im Vergleich zu traditionellen Bauverfahren – wenig Fachpersonal zu erreichen, ist das Serielle Bauen und Sanieren.
- Bereitgestellt von: FGK - Fachverband Gebäude-Klima e. V. am 19.01.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
-
BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
15.01.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Gebäudetyp E kein geeignetes Instrument - Serielles Bauen und Sanieren ist vorzuziehen
Der Gebäudetyp E soll dazu dienen, schnell bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Eine geeignetere und zukunftsweisende Methode, um dieses Ziel mit – im Vergleich zu traditionellen Bauverfahren – wenig Fachpersonal zu erreichen, ist das Serielle Bauen und Sanieren.
- Bereitgestellt von: BTGA - Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V. am 19.01.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
-
BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
15.01.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gebäudetyp E kein geeignetes Instrument - Serielles Bauen und Sanieren ist vorzuziehen
Der Gebäudetyp E soll dazu dienen, schnell bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Eine geeignetere und zukunftsweisende Methode, um dieses Ziel mit – im Vergleich zu traditionellen Bauverfahren – wenig Fachpersonal zu erreichen, ist das Serielle Bauen und Sanieren.
- Bereitgestellt von: TGA-Repräsentanz Berlin GbR am 19.01.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
-
BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
12.01.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der EU Safeguard-Maßnahmen zum Schutz der deutschen Stahl-Industrie
Die EU Safeguard-Maßnahmen schützen den Stahlsektor vor unlauteren Auswirkungen globaler Überkapazitäten. Die Interessenvertretung zielt zum einen darauf ab, diese Maßnahmen beizubehalten und zum anderen dabei die Einfuhr von Produkten aus der Schweiz als Drittland nicht zu beeinträchtigen.
- Bereitgestellt von: Swiss Steel Holding AG am 19.01.2026
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Adressatenkreis:
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16.09.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserte Ausgestaltung des EU-Grenzausgleichs (CBAM)
Die Interessenvertretung zielt auf Verbesserungen bei der Gestaltung und Wirkungsweise der geplanten EU-Grenzausgleichsmaßnahmen (CBAM).
- Bereitgestellt von: Swiss Steel Holding AG am 19.01.2026
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Adressatenkreis:
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06.08.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Entlastung bei Energiepreisen für die energieintensive Industrie
Einführung eines Industriestrompreises sowie Senkung der Netzentgelte zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Stahlbranche.
- Bereitgestellt von: Swiss Steel Holding AG am 19.01.2026
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Adressatenkreis:
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06.08.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung grüner Leitmärkte für klimafreundlichen Stahl
Einführung von grünen Leitmärkten, um eine verlässliche Nachfrage nach CO2-reduziertem Stahl mit Hilfe regulatorischer Anreize zu schaffen.
- Bereitgestellt von: Swiss Steel Holding AG am 19.01.2026
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Adressatenkreis:
-
06.08.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Klimaschutzprogramm 2026: Statt neuer Maßnahmen die bestehenden Maßnahmen übernehmen und umsetzen
Im Klimaschutzprogramm 2026 sollten nicht zusätzliche neue Einzelmaßnahmen im Vordergrund stehen, sondern die Vereinfachung des bestehenden Ordnungsrechts und die Sicherstellung einer langfristig stabilen und verlässlichen Förderkulisse. Nur so können der Gebäudesektor auf einem belastbaren Pfad zum Erreichen der Klimaziele 2045 gehalten und die notwendige Investitionssicherheit für alle Akteure gewährleistet werden.
- Bereitgestellt von: FGK - Fachverband Gebäude-Klima e. V. am 19.01.2026
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Adressatenkreis:
-
12.01.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umfang und Struktur der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) vereinfachen
Die ESRS bergen in Umfang und Ausgestaltung erhebliche Belastungen für die Unternehmenspraxis. Durch die EU-Kommission angestrebte Strukturvereinfachungen sind im Grundsatz zu begrüßen. Aktuelle Vorschläge der EFRAG lassen jedoch inhaltliche Unklarheiten und die Verpflichtung zu übermäßiger Detailtiefe in den Berichten vielfach unberührt. Wichtig ist eine weitgehende Reduzierung des mit der Umsetzung der ESRS verbundenen administrativen Aufwands ebenso wie größtmögliche Rechtssicherheit. Vermieden werden sollte insbesondere, dass Anforderungen interpretationsoffen bleiben. Ein faktischer Zwang zu individuellen Konzeptionierungen sollte vermieden, die Vergleichbarkeit darf nicht einschränkt werden. Weitere Kritik betrifft die fehlende Harmonisierung mit EU-Taxonomie-Anforderungen.
- Bereitgestellt von: Stiftung Familienunternehmen und Politik am 19.01.2026
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Adressatenkreis:
-
16.01.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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-
-
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Delegierte Verordnung zu den Standards der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD
Weitere Vereinfachung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) und Fokussierung auf sinnvolle Nachhaltigkeitsinformationen, insbesondere für Kreditinstitute.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 19.01.2026
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Adressatenkreis:
-
15.01.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der BDEW fordert die Einführung eines sektorspezifischen Rechtsrahmens zur Stärkung der Resilienz kritischer Infrastrukturen der Energie- und Wasserwirtschaft. Ziel ist es, die Sicherheit und Funktionsfähigkeit auch in Krisenlagen zu gewährleisten. Dazu zählen u. a. rechtssichere Regelungen zur Drohnenabwehr, zur Finanzierung von Resilienzmaßnahmen über einen staatlichen Fonds sowie Anpassung von Transparenz- und Datenschutzvorgaben unter sicherheitspolitischen Aspekten. Zudem fordert der BDEW verbindliche Koodinierungsstrukturen zwischen Bund, Ländern und kommunalen Akteuren sowie eine klare Führungsstruktur in Krisenlagen.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 19.01.2026
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Adressatenkreis:
-
14.01.2026
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Abschwächung und Reduzierung der Anforderungen für Hersteller und Inverkehrbringer von Verpackungen
Der Entwurf verursacht nach Regierungsangaben zusätzliche Kosten von rund 90 Mio. € jährlich – für Prüfpflichten, Gutachten, Registrierungsprozesse, Zulassungen, Sicherheitsleistungen sowie die Finanzierung neuer Verwaltungs- und Aufsichtsstrukturen. Bereits heute tragen Hersteller umfangreiche Finanzierungsverpflichtungen (u.a.Zentrale Stelle, Register, Systeme). Der Entwurf verschärft diese Lasten erheblich und schafft zudem eine neue Organisation für Reduzierungs- und Präventionsmaßnahmen, deren Zweck, Zielsetzung und Nutzen völlig unklar bleiben. Diese nicht begründbare Ausweitung des Behördenapparats widerspricht jeder wirtschaftlichen Verhältnismäßigkeit. Für KMU drohen existenzgefährdende Mehrkosten.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie e.V. am 19.01.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
11.01.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Abschwächung und Reduzierung der Anforderungen für Hersteller und Inverkehrbringer von Verpackungen
Der Entwurf verursacht nach Regierungsangaben zusätzliche Kosten von rund 90 Mio. € jährlich – für Prüfpflichten, Gutachten, Registrierungsprozesse, Zulassungen, Sicherheitsleistungen sowie die Finanzierung neuer Verwaltungs- und Aufsichtsstrukturen. Bereits heute tragen Hersteller umfangreiche Finanzierungsverpflichtungen (u.a.Zentrale Stelle, Register, Systeme). Der Entwurf verschärft diese Lasten erheblich und schafft zudem eine neue Organisation für Reduzierungs- und Präventionsmaßnahmen, deren Zweck, Zielsetzung und Nutzen völlig unklar bleiben. Diese nicht begründbare Ausweitung des Behördenapparats widerspricht jeder wirtschaftlichen Verhältnismäßigkeit. Für KMU drohen existenzgefährdende Mehrkosten.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie e.V. am 19.01.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
11.01.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Eine Übertragung behördlicher oder behördennaher Aufgaben im Bereich der EPR für Textilien soll nich auf bestehende, aber brachenfremde Organisationen wie z.B. die Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) oder die Zentrale Stelle Verpackungsregister übertragen werden. Dies ist weder fachlich noch rechtlich möglich ist und widerspricht in wesentlichen Punkten den etablierten Grundprinzipien der Herstellerverantwortung und des Verursacherprinzips. Für den Textilbereich ist, analog zu den bestehenden Strukturen in anderen Produktbereichen, eine von der eigenen Branche getragene Organisation erforderlich.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie e.V. am 19.01.2026
-
Adressatenkreis:
-
10.01.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Haftung bei Unfällen mit Elektrokleinstfahrzeugen im Straßenverkehr
Der Entwurf schlägt eine Änderung der Haftungsprivilegierung für langsam fahrende Fahrzeuge wie elektrische Tret- und Stehroller (E-Scooter) in § 8 Nr. 1 StVG vor. Dort wird eine Ausnahme für Elektrokleinstfahrzeuge vorgesehen. Für sie gelten damit künftig die verschuldensunabhängige Halterhaftung nach § 7 Abs. 1 StVG und die Haftung des Fahrzeugführers aus vermutetem Verschulden gemäß § 18 Abs. 1 StVG.
- Bereitgestellt von: Plattform Shared Mobility am 19.01.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Haftung bei Unfällen mit Elektrokleinstfahrzeugen im Straßenverkehr (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
16.01.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Krankenhausreformanpassungsgesetz
Der Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform soll die ursprüngliche Krankenhausreform praxisgerechter gestalten, indem z.B. Ausnahmen, Kooperationsmöglichkeiten und Qualitäts- sowie Leistungsgruppenregelungen angepasst werden, um eine flächendeckende Versorgung sicherzustellen. Die Bundesregierung möchte damit mehr Flexibilität, Rechtssicherheit und Umsetzbarkeit vor Ort schaffen sowie die Qualität und Effizienz der Krankenhausversorgung erhalten und verbessern.
- Bereitgestellt von: Sozialverband Deutschland e.V. am 19.01.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
-
BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
14.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Krankenhausreformanpassungsgesetz
Der Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform soll die ursprüngliche Krankenhausreform praxisgerechter gestalten, indem z.B. Ausnahmen, Kooperationsmöglichkeiten und Qualitäts- sowie Leistungsgruppenregelungen angepasst werden, um eine flächendeckende Versorgung sicherzustellen. Die Bundesregierung möchte damit mehr Flexibilität, Rechtssicherheit und Umsetzbarkeit vor Ort schaffen sowie die Qualität und Effizienz der Krankenhausversorgung erhalten und verbessern.
- Bereitgestellt von: Sozialverband Deutschland e.V. am 19.01.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
-
BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
14.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der Entwurf soll das Rentenniveau bei mindestens 48 Prozent stabil halten und die Kindererziehungszeiten für alle Kinder gleich anrechnen, damit Eltern unabhängig vom Geburtsjahr des Kindes mehr Rentenpunkte erhalten. Die Bundesregierung möchte damit die finanzielle Absicherung im Alter stärken, Gerechtigkeit für Erziehende schaffen und die gesetzliche Rentenversicherung verlässlich machen.
- Bereitgestellt von: Sozialverband Deutschland e.V. am 19.01.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten
-
Adressatenkreis:
-
09.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
-
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der Gesetzentwurf soll die Notfall- und Akutversorgung besser vernetzen, Patient*innen schneller in die richtige Versorgungsebene leiten und sektorenübergreifend effizienter gestalten, indem etwas Notdienst, Notaufnahmen und Rettungsdienste stärker abgestimmt werden. die Bundesregierung möchte damit Überlastungen reduzieren, die Versorgung für Notfälle verbessern und die Strukturen langfristig effizienter und patientenorientierter machen.
- Bereitgestellt von: Sozialverband Deutschland e.V. am 19.01.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
04.12.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Entwurf nimmt umfangreiche Änderungen am SGB II und weiteren Sozialgesetzbüchern vor, um Rechtswidersprüche infolge der Bürgergeld-Reform zu beseitigen und Anpassungen in anderen Gesetzen vorzunehmen, etwa bei der Einkommens- und Vermögensberücksichtigung sowie klarstellenden Regelungen im Sozialhilfe- und Rentenrecht. Die Bundesregierung möchte damit Rechtsklarheit schaffen, widersprüchliche Regelungen harmonisieren und die Sozialgesetzbücher systematisch anpassen.
- Bereitgestellt von: Sozialverband Deutschland e.V. am 19.01.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMAS): Gesetz zur Umgestaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
20.11.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
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-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Gesetzentwurf soll die steuerlich geförderte private Altersvorsorge grundlegend modernisieren, indem neue, kostengünstige und renditestärkere Versorgungsprodukte wie zertifizierte Altersvorsorgedepots zugelassen werden und die Förderung einfacher und transparenter gestaltet wird. Die Bundesregierung möchte damit bereitere Teile der Bevölkerung zur privaten Vorsorge motivieren, den Lebensstandard im Alter besser zu sichern und die Attraktivität der ergänzenden Altersvorsorge zu steigern.
- Bereitgestellt von: Sozialverband Deutschland e.V. am 19.01.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge
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Adressatenkreis:
-
10.12.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
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Zu Regelungsvorhaben: