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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (18.561)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Verordnung sieht einen digitalen Produktpass für Detergenzien und Tenside vor, ohne dass Kosten und Nutzen abgeschätzt worden wären. Der digitale Produktpass soll über einen „Datenträger“ (z. B. QR-Code), der auf die Verpackung aufgedruckt werden muss, allgemein zugänglich sein. Damit nicht bei geringfügigen Rezepturänderungen (z. B. bei Lieferengpässen von Rohstoffen) unbenutztes Verpackungsmaterial vernichtet werden muss, strebt der IKW einen ausgewogenen Ansatz für den Produktpass an.

    • Bereitgestellt von: Industrieverband Körperpflege- und Waschmittel e. V. am 23.07.2024
    • Adressatenkreis:
      • 17.07.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Sollten IASP im Laufe des weiteren Gesetzgebungsverfahrens zur Prüfung der Nachhaltigkeitsberichtserstattung zugelassen werden, ist dafür Sorge zu tragen, dass diese denselben fachlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen wie die AP unterliegen, um ein einheitlich hohes Qualitäts- und Qualifikationsniveau zu gewährleisten, zum Schutz der zu prüfenden Unternehmen und ihrer Anleger (des Kapitalmarkts). Nur so können vergleichbare Ausgangsbedingungen („Level-Playing Field“) unter den beteiligten Akteuren sichergestellt werden. Ein Verstoß gegen die Anforderung der Gleichwertigkeit würde zudem einen Verstoß gegen das EU-Recht bedeuten und zum Vertragsverletzungsverfahren führen.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband der Freien Berufe e. V. (BFB) am 23.07.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 385/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
      2. BT-Drs. 20/12787 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
    • Adressatenkreis:
      • 23.07.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Im Koalitionsvertrag 2021-2025 wurde vereinbart: "Die Lebensdauer und die Reparierbarkeit eines Produktes machen wir zum erkennbaren Merkmal der Produkteigenschaft (Recht auf Reparatur)." Das Ziel von Swappie ist die zeitnahe Einführung eines Rechts auf Reparatur, dergestalt, dass Interessen des Verbraucherschutzes und der Kreislaufwirtschaft miteinander in Einklang stehen.

    • Bereitgestellt von: Swappie OY am 23.07.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Nach Einleitung der Ressortabstimmung wurde am 18. Juni 2024 der Entwurf der NKWS durch das BMUV veröffentlicht. Swappie unterstützt die Strategie, insbes. die Forderungen nach Design For Circularity, den illegalen Export von Elektroaltgeräten zu verringern und setzt sich für die Förderung Rückgabe von Altgeräten ein.

    • Bereitgestellt von: Swappie OY am 23.07.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der GKV wendet sich gegen Einzelvorschriften aus dem am 4. März 2024 vereinbarten Kompromiss zwischen Europäischem Parlament und Mitgliedstaaten für eine EU-Verpackungsverordnung (PPWR). Durch die betreffenden Vorschriften würden u.a. die Mehrwegquoten für viele industrielle und gewerbliche Transport- und Verkaufsverpackungen (inklusive Gartenbau) gegenüber dem Kommissionsvorschlag drastisch ausgeweitet und für den Austausch von Produkten zwischen Unternehmen in einem Mitgliedstaat sowie für den Austausch zwischen Unternehmensstandorten in der EU ab 2030 sogar auf 100 Prozent erhöht, was weder ökologisch noch ökonomisch sinnvoll ist und Lieferketten gefährdet.

    • Bereitgestellt von: Gesamtverband Kunststoffverarbeitende Industrie e. V. (GKV) am 23.07.2024
    • Adressatenkreis:
      • 04.07.2024

        • Bundesregierung:

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Generaldirektion Umwelt der Europäischen Kommission beabsichtigt erneut, ein Mandat zur Nominierung von D4, D5, D6 von den EU-Mitgliedstaaten zu erhalten, das Silikonpolymere durch weitgreifende Ausnahmeregelungen ausklammern soll. Um zu Ausnahmeregelungen zu kommen, müsste man eine Vielzahl anwendungsspezifischer Zulassungsanträge während der UN-Risikoanalyse stellen. Der UN-Prozess ist dafür nicht ausgelegt und es wäre ein Präzedenzfall einer UN POP Listung für Grundbausteine einer ganzen Polymerklasse. WACKER hat massive Zweifel, dass diese Ausnahmen erfolgreich auf UN-Ebene standhalten werden. WACKER setzt sich dafür ein, dass die Mitgliedsstaaten sich bei der Generaldirektion Umwelt dafür einsetzen, dass diese von einer Nominierung Abstand nimmt.

    • Bereitgestellt von: Wacker Chemie AG am 22.07.2024
    • Adressatenkreis:
      • 19.06.2024

        • Bundesregierung:

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die EU-Kommission hat im März 2023 mit dem Temporary Crisis and Transition Framework und dem Net Zero Industry Act zwei Gesetzespakete vorgelegt, die den strategischen Aufbau einer geschlossenen PV-Supply Chain von 30 GW in Europa hätte voranbringen sollen - leider bislang ohne jeden Erfolg. Die anstehende Umsetzung des NZIA in dt. Recht kann über die Ausgestaltung von Ausschreibungen und die Festlegung von nicht finanziellen Kriterien für öffentliche Ausschreibungen helfen, für europäische PV-Hersteller ein Level-Playing-Field zu erzeugen, damit ausländische Hersteller die gleichen Anforderungen erfüllen müssen. Damit kann nicht nur die deutsche, sondern ebenfalls die europäische Solarindustrie gestärkt und so ein entscheidender Beitrag zur Resilienz Europas geleistet werden.

    • Bereitgestellt von: Wacker Chemie AG am 22.07.2024
    • Adressatenkreis:
      • 17.06.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Im Zuge der Novellierung der EU-Gebäuderichtlinie EPBD (Energy Performance of Buildings Directive) und der Energieeffizienz-Richtlinie EED (Energy Efficiency Directive / Richtlinie (EU) 2023/1791) ergeben sich für den Gebäudebereich neue Anforderungen. Klare Zielsetzung ist die Verbesserung der Energieeffizienz sowie das Erreichen eines emissionsfreien Gebäudebestands bis zum Jahr 2050. Für Gebäude innerhalb von Industriestandorten folgen daraus große Herausforderungen, da das aktuelle Förderregime falsche Investitionsanreize in Richtung ineffizienter Sanierung von Bestandsbauten setzt. Hier braucht es einen grundsätzlich anderen Förderansatz: Klimaneutrale und zentrale Ersatzneubauten statt kleinteiliger, ineffizienter Altbautensanierung. Dies ermöglicht Transformation am Standort.

    • Bereitgestellt von: Wacker Chemie AG am 22.07.2024
    • Adressatenkreis:
      • 17.07.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Generaldirektion Umwelt der Europäischen Kommission beabsichtigt erneut, ein Mandat zur Nominierung von D4, D5, D6 von den EU-Mitgliedstaaten zu erhalten, das Silikonpolymere durch weitgreifende Ausnahmeregelungen ausklammern soll. Um zu Ausnahmeregelungen zu kommen, müsste man eine Vielzahl anwendungsspezifischer Zulassungsanträge während der UN-Risikoanalyse stellen. Der UN-Prozess ist dafür nicht ausgelegt und es wäre ein Präzedenzfall einer UN POP Listung für Grundbausteine einer ganzen Polymerklasse. WACKER hat massive Zweifel, dass diese Ausnahmen erfolgreich auf UN-Ebene standhalten werden. WACKER setzt sich dafür ein, dass die Mitgliedsstaaten sich bei der Generaldirektion Umwelt dafür einsetzen, dass diese von einer Nominierung Abstand nimmt.

    • Bereitgestellt von: Wacker Chemie AG am 22.07.2024
    • Adressatenkreis:
      • 05.07.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Zu Artikel 2: Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes (01.01.2025) – Streichung der Verlustverrechnungsbeschränkungen nach Paragraf 20 Absatz 6 Satz 5 und 6 EStG Zu Artikel 2: Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes (01.01.2025) – Klarstellung bei der Bescheinigung der Angaben für Hinterlegungsscheine nach Paragraf 45b Absatz 3 Satz 2 Nummer 3 EStG Zu Artikel 2: Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes (01.01.2025) – Klarstellung der Steuerbescheinigung nach Paragraf 45b EStG Zu Artikel 8: Änderung der Abgabenordnung – Keine Einführung einer Mitteilungspflicht über innerstaatliche Steuergestaltungen (Paragrafen 138l ff. AO)

    • Bereitgestellt von: Verband Internationaler Banken in Deutschland e.V. am 22.07.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Zweites Jahressteuergesetz
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      In einem Schreiben an zuständige Ministerien und Bundestagsabgeordnete befürwortet der DBB die diskutierte Änderung des Jugendschutzgesetzes, mit der die Ausnahmeregelung zum Konsum alkoholischer Getränke für jüngere Personen ersatzlos gestrichen werden soll und die Altersgrenze bei 16 Jahren verbleibt. Der DBB setzt sich intensiv für einen starken Jugendschutz ein, insbesondere mit Präventionskampagnen wie „BIER ERST AB 16“, „DRINK RESPONSIBLY“ oder „DONT DRINK AND DRIVE“.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Brauer-Bund e.V. am 22.07.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      § 72a SGB VIII soll dahingehend angepasst werden, dass zum Erweiterten Führungszeugnis nach § 30a BZRG wird eine digitale Bescheinigung als Alternative geschaffen wird. Diese Bescheinigung wird digital unter Nutzung der neuen digitaler Identifikationsnachweise (z.B. Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion) beantragt und zugestellt, wie dies für immer mehr Verwaltungsleistungen möglich ist und es dem Gedanken des Gesetzes zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (OZG) entspricht.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Bundesjugendring e.V. am 22.07.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Junge Menschen ab 14 Jahren müssen ohne die Zustimmung ihrer Eltern die Erklärung über die Änderung ihres Geschlechtseintrags und ihres Vornamens abgeben können. Daher ist es nur konsequent ihnen auch die Mündigkeit in der Entscheidung über die eigene geschlechtliche Identität zuzugestehen. Abschaffung der Wartefristen Das Offenbarungsverbot sollte keine Ausnahmen enthalten, auch um die Selbstbestimmung junger Menschen und die Anerkennung der eigenen Identität zu stärken. Die Entscheidung zu einer Auskunft über ehemalige Eintragungen muss bei der betroffenen Person liegen.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Bundesjugendring e.V. am 22.07.2024
    • Adressatenkreis:
      • 01.03.2024

        • Bundestag:

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Zu Regelungsvorhaben:

      u.a. Es braucht einfache und klare Verfahren, um bei psychischer Belastung oder Krankheit BAföG über die Regelstudienzeit hinaus zu erhalten. Regelung nach Paragraf 15 Absatz 3 BAföG: Der Absatz soll durch eine Nummer 6 ergänzt werden, die eine Fortführung der Förderung nach BAföG sichert, wenn die Förderungshöchstdauer infolge eines Engagements in einem der anerkannten Jugendverbände überschritten wurde. Höhe des BAföG-Satzes nach den Paragrafen 12 und 13: Ziel ist eine Erhöhung der Sätze nach Regelbedarf ohne Unterbringung auf einheitlich 600 Euro. Eine regelmäßige, automatische und bedarfsdeckende Anpassung der Bedarfssätze und Freibeträge ist in die Festlegung der Bedarfe in den Paragrafen 12 und 13 mit aufzunehmen.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Bundesjugendring e.V. am 22.07.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Als Basis für eine krisenfeste und zukunftsfähige Rente sind deshalb notwendig: ein gerechteres Verhältnis von unternehmerischer Wertschöpfung und ausgezahlten Arbeitseinkommen, die höhere Besteuerung von Kapitaleinkünften und Unternehmen, die Anhebung des Spitzensteuersatzes, eine gerechtere Erbschafssteuer sowie die Einführung einer Finanztransaktionssteuer. Wir fordern die Weiterentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung zu einer Erwerbstätigenversicherung, in der alle Personen, die erwerbstätig sind, einzahlen. Gleichzeitig gilt auch hier, mindestens die Hälfte der Beiträge müssen durch die Arbeitgeber*innen getragen werden. Die Arbeitgeber*innenanteile etwa bei Auftragsvergabe an Selbstständige übernimmt der/die Auftraggeber*in.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Bundesjugendring e.V. am 22.07.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Nach der Veröffentlichung einer nationalen Suizidpräventionsstrategie wurde die Einführung eines Suizidpräventionsgesetzes angekündigt. Die Interessensvertretung konzentriert sich auf die inhaltliche Ausgestaltung dieses Gesetzes. Ziel ist es, dass das Gesetz nicht nur Regelungen zur Suizidprävention festlegt, sondern auch die Finanzierung von Beratungsangeboten durch die öffentliche Hand sicherstellt. Diese Angebote sollen gezielt im Bereich der Suizidprävention tätig sein. Zudem wird gefordert, ein gesetzliches Anrecht auf Beratungsangebote in der Suizidprävention zu verankern. Darüber hinaus sollen verbindliche Qualitätsstandards für solche Beratungsangebote festgelegt werden.

    • Bereitgestellt von: Verena Holtz – VSocial am 20.07.2024
    • Adressatenkreis:
    • Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
    • Unterauftragnehmer/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
      • Verena Holtz - VSocial
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Einführung einer Verordnung zur Umsetzung des Artikels 148 der Europäischen Marktordnung in nationales Recht mit dem Ziel einer Vertragspflicht für alle Milchlieferbeziehung mit konkret bezifferten Mengen und Preisen

    • Bereitgestellt von: FREIE BAUERN Deutschland am 20.07.2024
    • Adressatenkreis:
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