Regelungsvorhaben
D4, D5, D6: Geplante POP-Nominierung der Generaldirektion Umwelt der Europäischen Kommissionen
Angegeben von:
Wacker Chemie AG (R001803)
am
22.07.2024
Beschreibung:
Die Generaldirektion Umwelt der Europäischen Kommission beabsichtigt erneut, ein Mandat zur Nominierung von D4, D5, D6 von den EU-Mitgliedstaaten zu erhalten, das Silikonpolymere durch weitgreifende Ausnahmeregelungen ausklammern soll. Um zu Ausnahmeregelungen zu kommen, müsste man eine Vielzahl anwendungsspezifischer Zulassungsanträge während der UN-Risikoanalyse stellen. Der UN-Prozess ist dafür nicht ausgelegt und es wäre ein Präzedenzfall einer UN POP Listung für Grundbausteine einer ganzen Polymerklasse.
WACKER hat massive Zweifel, dass diese Ausnahmen erfolgreich auf UN-Ebene standhalten werden. WACKER setzt sich dafür ein, dass die Mitgliedsstaaten sich bei der Generaldirektion Umwelt dafür einsetzen, dass diese von einer Nominierung Abstand nimmt.
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
- Immissionsschutz [alle RV hierzu]
- Industriepolitik [alle RV hierzu]
- Klimaschutz [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 19.06.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) [alle SG dorthin]
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 05.07.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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