Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2407220012 (PDF - 2 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
D4, D5, D6: Geplante POP-Nominierung der Generaldirektion Umwelt der Europäischen Kommissionen

Die Generaldirektion Umwelt der Europäischen Kommission beabsichtigt erneut, ein Mandat zur Nominierung von D4, D5, D6 von den EU-Mitgliedstaaten zu erhalten, das Silikonpolymere durch weitgreifende Ausnahmeregelungen ausklammern soll. Um zu Ausnahmeregelungen zu kommen, müsste man eine Vielzahl anwendungsspezifischer Zulassungsanträge während der UN-Risikoanalyse stellen. Der UN-Prozess ist dafür nicht ausgelegt und es wäre ein Präzedenzfall einer UN POP Listung für Grundbausteine einer ganzen Polymerklasse. WACKER hat massive Zweifel, dass diese Ausnahmen erfolgreich auf UN-Ebene standhalten werden. WACKER setzt sich dafür ein, dass die Mitgliedsstaaten sich bei der Generaldirektion Umwelt dafür einsetzen, dass diese von einer Nominierung Abstand nimmt.

Bereitgestellt von:
Wacker Chemie AG (R001803) am 22.07.2024

Adressatenkreis:

  • Versendet am 19.06.2024 an:

Betroffene Interessenbereiche (4)

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