Stellungnahmen/Gutachten
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18.498 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (18.498)
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Zu Regelungsvorhaben:
Im Rahmen des vom BMWK angekündigten neuen Kraftwerkssicherheitsgesetzes sollen die konkreten Ausschreibungsbedingungen für die neu zu errichtenden H2-ready Gaskraftwerke festgelegt werden. Das BMWK hat angekündigt, dass die Kraftwerke überwiegend im sog. „netztechnischen Süden“ Deutschlands zugebaut werden sollen. Um dies zu erreichen wird ein Bonus-/Malus-System diskutiert. Ziel der Einflussnahme ist es, ein solches den Osten Deutschland benachteiligendes System zu vermeiden und statt dessen - wenn schon lokal gesteuert werden muss - über eine Quotierung 1/3 Nordosten und 2/3 Südwesten – zwei getrennte Ausschreibungen durchzuführen.
- Bereitgestellt von: Lausitz Energie Kraftwerke AG am 28.08.2024
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Adressatenkreis:
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27.08.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Im Rahmen des vom BMWK angekündigten neuen Kraftwerkssicherheitsgesetzes sollen die konkreten Ausschreibungsbedingungen für die neu zu errichtenden H2-ready Gaskraftwerke festgelegt werden. Das BMWK hat angekündigt, dass die Kraftwerke überwiegend im sog. „netztechnischen Süden“ Deutschlands zugebaut werden sollen. Um dies zu erreichen wird ein Bonus-/Malus-System diskutiert. Ziel der Einflussnahme ist es, ein solches den Osten Deutschland benachteiligendes System zu vermeiden und statt dessen - wenn schon lokal gesteuert werden muss - über eine Quotierung 1/3 Nordosten und 2/3 Südwesten – zwei getrennte Ausschreibungen durchzuführen.
- Bereitgestellt von: Lausitz Energie Kraftwerke AG am 28.08.2024
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Adressatenkreis:
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27.08.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Flexibilisierung des Arbeitszeitrechts
Anpassungen des deutschen Arbeitszeitgesetzes und Erlass von Bundesverordnungen auf Grundlage dieses Gesetzes mit dem Ziel größerer Flexibilität
- Bereitgestellt von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 28.08.2024
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Adressatenkreis:
-
28.08.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Keine Teillung Deutschlands in Strompreiszonen
Nach Art.14 Elektrizitätsbinnenmarkt-Verordnung der EU erstellen die Übertragungsnetzbetreiber der EU-Mitgliedstaaten einen sog. Bidding Zone Review (BZR), der klärt, inwieweit die jeweils aktuellen Strompreiszonen noch dem Gebot des Art.14 dieser Verordnung entsprechen. Aufgrund momentaner struktureller Engpässe droht eine Aufteilung Deutschlands in Strompreiszonen. Dies würde die Energiewende erschweren und wäre wirtschaftlich kontraproduktiv. Diese ist auch nicht nötig, weil die Engpässe in den nächsten Jahren beseitigt werden. Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine Aufteilung Deutschlands in Strompreiszonen zu verhindern.
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsbeirat der Union e. V. am 28.08.2024
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Adressatenkreis:
-
26.08.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung der Vergütungssätze der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen
Anpassung der Stundensätze
- Bereitgestellt von: Verband Beratender Ingenieure VBI am 28.08.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14259
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern
-
BT-Drs. 20/14259
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
26.06.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Novellierung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
Fortschreibung der HOAI mit dem Ziel die Inhalte der Leistungsbilder zu aktualisieren und die Honorartafeln anzupassen.
- Bereitgestellt von: Verband Beratender Ingenieure VBI am 28.08.2024
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Adressatenkreis:
-
31.05.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Klarstellung des NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsgesetzes
Klarstellung im Referentenentwurf, dass die Regelungen des Gesetzes nicht die planenden Unternehmen, sondern nur die Betreiber der Anlagen betreffen.
- Bereitgestellt von: Verband Beratender Ingenieure VBI am 28.08.2024
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Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 380/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz) -
BT-Drs. 20/13184
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
-
BR-Drs. 380/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
28.06.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
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Betroffene Bundesgesetze (2):
- BSI-ITSiKV [alle SG hierzu]
- BSIG 2009 [alle SG hierzu]
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV begrüßt die Reform zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform, fordert jedoch Anpassungen. Die Möglichkeit, Beschlüsse der Generalversammlung in Textform oder elektronischer Form ohne Versammlung zu fassen (§ 43 RegE-GenG), soll wieder zugelassen und ausdrücklich um die Textform erweitert werden. Die Weisungsrechte der Generalversammlung bei Genossenschaften mit mehr als 20 Mitgliedern (§ 27 Abs. 1 RegE-GenG) werden abgelehnt, da sie einen Systembruch darstellen. Die Erhöhung der Schutzsumme für Kündigungen in Wohnungsgenossenschaften auf 3.000 Euro (§ 67c RegE-GenG) wird begrüßt. Das Einberufungsrecht der Prüfungsverbände (§ 60 RegE-GenG) soll erweitert, die Informationspflichten gegenüber der BaFin (§ 64 Abs. 4 RegE-GenG) verbindlich ausgestaltet werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 28.08.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJ) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform
-
Adressatenkreis:
-
23.08.2024
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
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-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Anfrage des BMJ: Schriftformerfordernis bei Kündigung des Bauvertrages beibehalten
Keine Abschaffung des in § 650h BGB vorgesehenen Schriftformerfordernisses bei der Kündigung von Bauverträgen. Der Wegfall würde in der Praxis zu keinen Erleichterungen führen und geht damit an der Praxis bei Bauverträgen vorbei.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 28.08.2024
-
Adressatenkreis:
-
14.08.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die in § 2 Abs. 1 Satz 2, letzter Halbsatz vorgesehene Drittel-Regelung ergänzen, Um Unklarheiten zu vermeiden, Hinweise in die Gesetzesbegründung aufnehmen. Offene Fragen zum sektoralen Bebauungsplan durch Hinweise in der Gesetzesbegründung einer Klärung näherbringen. Der Regelungsvorschlag in § 24 Abs. 2a soll nicht umgesetzt werden. Er wird abgelehnt. Die Ergänzung des § 34 Abs 1 um einen Satz 3 soll nicht umgesetzt werden. Sie wird abgelehnt.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 28.08.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13091
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung
-
BT-Drs. 20/13091
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
21.08.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
§ 16 EuRAG sollte durch Einfügung eines § 16 Abs. 2a, entsprechend der bestehenden Rechtslage für Patentanwälte, dahingehend geändert werden, dass Angehörige der Anwaltsberufe des Vereinigten Königreichs künftig zum Zweck der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft ohne Eingliederung nach Teil 3 des EuRAG die Feststellung beantragen können, dass die von ihnen erworbene Berufsqualifikation die Kenntnisse umfasst, die für die Ausübung des Berufs des Rechtsanwalts in Deutschland erforderlich sind, wenn der entsprechende Ausbildungsnachweis von einem EU-Mitgliedstaat, einem EWR-Vertragsstaat oder der Schweiz anerkannt wurde und die antragstellende Person in diesem Staat ausweislich einer Bescheinigung der dort zuständigen Behörden den Beruf des Rechtsanwalts mindestens drei Jahre ausgeübt hat.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 28.08.2024
-
Adressatenkreis:
-
21.08.2024
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Eine Konsultation des BMJ zum Abbau von Schriftformerfordernissen im Gesellschaftsrecht betrifft Regelungen zur Mitwirkung von abwesenden Aufsichtsrats- und Verwaltungsratsmitgliedern in der Aktiengesellschaft und der SE (§§ 108 Abs. 3 AktG, 35 Abs. 1 SEAG) und die Form der Einberufung der Hauptversammlung durch Aktionäre (§ 122 Abs. 1 AktG). Der DAV spricht sich im Rahmen von §§ 108 Abs. 3 AktG, 35 Abs. 1 SEAG für die Möglichkeit aus, Stimmbotschaften auch in Textform abgeben zu können. Demgegenüber sollte im Rahmen eines Einberufungsverlangens einer Minderheit der Aktionäre nach § 122 Abs. 1 S. 1 AktG wegen der mit einer außerordentlichen Hauptversammlung für die Gesellschaft und ihre Aktionäre verbundenen Kosten am Schriftformerfordernis festgehalten werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 28.08.2024
-
Adressatenkreis:
-
22.08.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
DAV-Stellungnahme Nr. 55/2024 gem. 27a BVerfGG zur Verfassungsbeschwerde 1 BvR 2267/23
Der DAV hält die Verfassungsbeschwerde für begründet. Die in ständiger Rechtsprechung vertretene Auffassung des Bundesfinanzhofs, dass eine schlüssige Darlegung des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung bei der Verletzung des Gleichheitssatzes einen Vortrag zu der Frage erfordert, ob eine normverwerfende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu einer rückwirkenden Neureglung des beanstandeten Gesetzes oder zumindest zu einer Übergangsregelung für alle noch offenen Fälle führen wird, überspannt in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise die Darlegungsanforderungen des § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 28.08.2024
-
Adressatenkreis:
-
21.08.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
DAV-Stellungnahme 52/2024 zur Verfassungsbeschwerde 1 BvR 1796/23 (Altersgrenze Anwaltsnotariat)
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hält die Verfassungsbeschwerde für unbegründet. Er sieht weder einen Verstoß gegen das nationale Verfassungsrecht noch gegen europäische Grundrechte. Die Altersgrenze für Notarinnen und Notare verfolgt nach Auffassung des DAV mit der Sicherstellung einer geordneten Altersstruktur im Notariat einen legitimen Zweck. Dadurch wird anerkannten Gründen des Allgemeinwohls gedient, der Sicherung der Qualität notarieller Dienstleistungen und dem Schutz der Rechtsuchenden. Ohne die in § 48 a BNotO normierte Altersgrenze besteht aus Sicht des DAV keine hinreichende Vorhersehbarkeit und Planbarkeit für den juristischen Nachwuchs, der für das Notariat gewonnen werden muss.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 28.08.2024
-
Adressatenkreis:
-
08.08.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Steigende Netzanschlussverfahren von Großverbrauchern
Der BDEW zeigt Herausforderungen und Lösungsansätze im Umgang mit den stark steigenden Netzanschlussanfragen von Großverbrauchern wie Rechenzentren auf. Die enormen Leistungsbedarfe dieser Anlagen im Verbund mit der Sektorenkopplung sowie der Elektrifizierung des Verkehrs, der Wärmeversorgung und vieler weiterer Bereiche bewirken vielerorts akute Kapazitätsmängel in den Stromnetzen und eine sich verschärfende „Anschlusskonkurrenz“. Der Anschluss neuer Großverbraucher geht häufig mit einem langwierigen Netzausbau einher, der mit dem Anlagenzubau strukturell nicht Schritt halten kann.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 27.08.2024
-
Adressatenkreis:
-
25.07.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die derzeitigen Regelungen (u. a. die GasNZV) enthalten keine ausreichenden Anreize für eine gesamtwirtschaftlich effiziente Betriebsweise oder Optimierung der Biomethaneinspeisung. BDEW zeigt daher Lösungsmöglichkeiten der Branche auf, mit welchen Regelungen die Effizienz verbessert werden könnte. So könnten in einer Novelle der GasNZV Vorgaben für eine Anlagenclusterung, die Neuregelung der Kostentragung, die stärkere Einbeziehung der Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit des Betriebs bei der Netzzugangsprüfung sowie mehr Flexibilität bei der dauerhaften Verfügbarkeit aufgenommen werden.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 27.08.2024
-
Adressatenkreis:
-
06.08.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Betroffene Bundesgesetze (1):
- GasNZV 2010 [alle SG hierzu]
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderungsvorschläge zum Referentenentwurf EnStatVWass (Energiestatistik-Verordnung Wasserstoff)
Der BDEW begrüßt die Einführung einer Wasserstoffstatistik in Deutschland. Allerdings muss für die meldenden Unternehmen der Energiewirtschaft der Erfüllungsaufwand und die zusätz- liche Belastung im Rahmen bleiben. Der Aufbau unnötiger Bürokratie an dieser Stelle bedingt einen zusätzlichen Kosten- und Zeitaufwand für die Energieversorgungsunternehmen und könnte den gewünschten schnellen Wasserstoffhochlauf in Deutschland beeinträchtigen. BDEW spricht sich dafür aus, dass die Datenerhebungen – wie viele andere Erhebungen im Bereich der Energiestatistik auch – zukünftig als zentrale Erhebung durch das Statistische Bundesamt und/oder die Statistischen Landesämter durchgeführt wird und somit verlässliche und öffentlich zugängliche Daten zum Thema Wasserstoff verfügbar sein werden.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 27.08.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 572/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Verordnung zur energiestatistischen Erhebung von Wasserstoff (Energiestatistik-Verordnung Wasserstoff - EnStatWassV)
-
BR-Drs. 572/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
12.06.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der BDEW unterstützt die Elektrifizierung des Nutzfahrzeugbereichs. Sie ist für die Dekarbonisierung des Verkehrssektors notwendig und für die Energie- und Ladebranche ist sie ein attraktives neues Geschäftsfeld. Der BDEW begrüßt in diesem Zusammenhang die Beantragung von Netzanschlüssen für ELkw-Ladehubs durch die Autobahn GmbH im Rahmen des initialen Ladenetzes für E-Lkw. Da diese in der Mittel- und Hochspannung erfolgen und der Zugang zu den bundeseigenen Autobahnflächen für privatwirtschaftliche Akteure aktuell nicht gegeben ist, kann diese Maßnahme aus Sicht des BDEW zu Effizienzgewinnen auf der Zeitachse führen.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 27.08.2024
-
Adressatenkreis:
-
09.08.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderungsbedarf bei der TEHG-Novelle
Der europäische Emissionshandel stellt ein wichtiges Element zur Erreichung der nationalen und europäischen Klimaschutzziele dar. Die mit der Novellierung des Treibhausgasemissionshandelsgesetzes (TEHG) verfolgten Maßnahmen sind notwendige Bedingungen, um die nächsten Meilensteine für die nächste Phase der Energiewende und der Dekarbonisierung der Energieversorgung zu erreichen. Mit der Stellungnahme zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Anpassung des Treibhausgasemissionshandelsgesetzes und dem Positionspapier zur Anpassung des CO2-Kostenaufteilungsgesetzes zeigt der BDEW konkreten Änderungsbedarf bei der TEHG-Novelle auf.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 27.08.2024
-
Adressatenkreis:
-
21.08.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Betroffene Bundesgesetze (1):
- TEHG 2011 [alle SG hierzu]
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderungsbedarf bei der TEHG-Novelle
Der europäische Emissionshandel stellt ein wichtiges Element zur Erreichung der nationalen und europäischen Klimaschutzziele dar. Die mit der Novellierung des Treibhausgasemissionshandelsgesetzes (TEHG) verfolgten Maßnahmen sind notwendige Bedingungen, um die nächsten Meilensteine für die nächste Phase der Energiewende und der Dekarbonisierung der Energieversorgung zu erreichen. Mit der Stellungnahme zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Anpassung des Treibhausgasemissionshandelsgesetzes und dem Positionspapier zur Anpassung des CO2-Kostenaufteilungsgesetzes zeigt der BDEW konkreten Änderungsbedarf bei der TEHG-Novelle auf.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 27.08.2024
-
Adressatenkreis:
-
21.08.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Betroffene Bundesgesetze (1):
- TEHG 2011 [alle SG hierzu]
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Solarpaket II / EnWG-Omnibus-Novelle - Anregung zu dringenden Kurzfristmaßnahmen
Der BDEW hat in seinem Kurzpapier zu PVSpitzen dringende Kurzfristmaßnahmen vorgeschlagen, die in dieser Novelle umgesetzt werden könnten.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 27.08.2024
-
Adressatenkreis:
-
31.07.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
01.08.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
EU-Regulierungsvorhaben Pellet Loss
Auf EU-Ebene wird derzeit ein Legislativvorschlag erarbeitet, der den Maßnahmen vorsehen soll, um den Verlust von Kunststoffgranulaten zu verhindern und die Ziele der Europäischen Union zur Reduzierung von Mikroplastik bis 2030 unterstützt. Dieser soll u.a. verbindliche und harmonisierte Reglungen für alle Akteure, die mit Kunststoffen arbeiten, umfassen sowie Managementkonzepte, die durch unabhängige Prüfungen und Zertifizierungen unterstützt werden und gesetzliche Mindestanforderungen zur Vermeidung von Kunststoffgranulatverlusten.
- Bereitgestellt von: PlasticsEurope Deutschland e.V. am 27.08.2024
-
Adressatenkreis:
-
01.08.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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-
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausschreibungsdesign des LKW-Ladenetzes anpassen
E.ON begrüßt grundsätzlich die Initiative des Bundes für einen Aufbau eines initialen Lkw-Ladenetzes auf den unbewirtschafteten Rastanlagen entlang der Bundesautobahnen. E.ON plädiert für eine freiwillige Anwendung des Durchleitungs-modells, eine marktkonforme Preisgestaltung und eine alternative Ausschreibungsstruktur, um den Wettbewerb zu fördern und den wettbewerblichen Ausbau zu unterstützen.
- Bereitgestellt von: E.ON SE am 26.08.2024
-
Adressatenkreis:
-
26.08.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Aktionsplan für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen
Eine niedrigschwellige, diskriminierungsfreie und leitliniengetreue Versorgung für alle Menschen zu garantieren, ist unerlässlich und zählt zu den zentralen Herausforderungen für das Gesundheitssystem. Die Sicherstellung eines gleichberechtigten und bedarfsorientierten Zugangs zur Gesundheitsversorgung muss daher handlungsleitende Maxime politischer Reformen sein. Insgesamt bleibt der Maßnahmenentwurf des BMG in weiten Teilen hinter diesen Erwartungen zurück. Gefordert wird insofern eine zeitnahe, verbindliche und partizipative Nachschärfung. Unbedingt notwendig ist auch die Rückbindung und Verstetigung eines solchen Aktionsplans u.a. mit Blick auf die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), Artikel 3 GG, § 17 SGB I, §§ 2a und 76 SGB V sowie das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG).
- Bereitgestellt von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 26.08.2024
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Adressatenkreis:
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16.08.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Bundesregierung soll dazu bewogen werden, gegenüber der EU-Kommission darauf hinzuwirken, dass die bisherige Regelung der Monitoring und Reporting Verordnung im Europäischen Emissionshandel (Status 2023), EU 2018/2066, erhalten bleibt. Diese trägt dem Umstand Rechnung, dass die „kaptiven“ Kalköfen der Zuckerindustrie nur für die Brennstoffemissionen eine Zuteilung erhalten, weil das aus dem Kalk emittierte CO2 aufgefangen und im Saftreinigungsprozess wieder in den Branntkalk eingebunden wird. Es erfolgt keine CO2-Freisetzung.
- Bereitgestellt von: Nordzucker AG am 26.08.2024
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Adressatenkreis:
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26.08.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben: