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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (16.857)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der BDEW begrüßt die Einführung einer Wasserstoffstatistik in Deutschland. Allerdings muss für die meldenden Unternehmen der Energiewirtschaft der Erfüllungsaufwand und die zusätz- liche Belastung im Rahmen bleiben. Der Aufbau unnötiger Bürokratie an dieser Stelle bedingt einen zusätzlichen Kosten- und Zeitaufwand für die Energieversorgungsunternehmen und könnte den gewünschten schnellen Wasserstoffhochlauf in Deutschland beeinträchtigen. BDEW spricht sich dafür aus, dass die Datenerhebungen – wie viele andere Erhebungen im Bereich der Energiestatistik auch – zukünftig als zentrale Erhebung durch das Statistische Bundesamt und/oder die Statistischen Landesämter durchgeführt wird und somit verlässliche und öffentlich zugängliche Daten zum Thema Wasserstoff verfügbar sein werden.

    • Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 27.08.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 572/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Verordnung zur energiestatistischen Erhebung von Wasserstoff (Energiestatistik-Verordnung Wasserstoff - EnStatWassV)
    • Adressatenkreis:
      • 12.06.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der BDEW unterstützt die Elektrifizierung des Nutzfahrzeugbereichs. Sie ist für die Dekarbonisierung des Verkehrssektors notwendig und für die Energie- und Ladebranche ist sie ein attraktives neues Geschäftsfeld. Der BDEW begrüßt in diesem Zusammenhang die Beantragung von Netzanschlüssen für ELkw-Ladehubs durch die Autobahn GmbH im Rahmen des initialen Ladenetzes für E-Lkw. Da diese in der Mittel- und Hochspannung erfolgen und der Zugang zu den bundeseigenen Autobahnflächen für privatwirtschaftliche Akteure aktuell nicht gegeben ist, kann diese Maßnahme aus Sicht des BDEW zu Effizienzgewinnen auf der Zeitachse führen.

    • Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 27.08.2024
    • Adressatenkreis:
      • 09.08.2024

        • Bundesregierung:

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der europäische Emissionshandel stellt ein wichtiges Element zur Erreichung der nationalen und europäischen Klimaschutzziele dar. Die mit der Novellierung des Treibhausgasemissionshandelsgesetzes (TEHG) verfolgten Maßnahmen sind notwendige Bedingungen, um die nächsten Meilensteine für die nächste Phase der Energiewende und der Dekarbonisierung der Energieversorgung zu erreichen. Mit der Stellungnahme zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Anpassung des Treibhausgasemissionshandelsgesetzes und dem Positionspapier zur Anpassung des CO2-Kostenaufteilungsgesetzes zeigt der BDEW konkreten Änderungsbedarf bei der TEHG-Novelle auf.

    • Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 27.08.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der europäische Emissionshandel stellt ein wichtiges Element zur Erreichung der nationalen und europäischen Klimaschutzziele dar. Die mit der Novellierung des Treibhausgasemissionshandelsgesetzes (TEHG) verfolgten Maßnahmen sind notwendige Bedingungen, um die nächsten Meilensteine für die nächste Phase der Energiewende und der Dekarbonisierung der Energieversorgung zu erreichen. Mit der Stellungnahme zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Anpassung des Treibhausgasemissionshandelsgesetzes und dem Positionspapier zur Anpassung des CO2-Kostenaufteilungsgesetzes zeigt der BDEW konkreten Änderungsbedarf bei der TEHG-Novelle auf.

    • Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 27.08.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Auf EU-Ebene wird derzeit ein Legislativvorschlag erarbeitet, der den Maßnahmen vorsehen soll, um den Verlust von Kunststoffgranulaten zu verhindern und die Ziele der Europäischen Union zur Reduzierung von Mikroplastik bis 2030 unterstützt. Dieser soll u.a. verbindliche und harmonisierte Reglungen für alle Akteure, die mit Kunststoffen arbeiten, umfassen sowie Managementkonzepte, die durch unabhängige Prüfungen und Zertifizierungen unterstützt werden und gesetzliche Mindestanforderungen zur Vermeidung von Kunststoffgranulatverlusten.

    • Bereitgestellt von: PlasticsEurope Deutschland e.V. am 27.08.2024
    • Adressatenkreis:
      • 01.08.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Zu Regelungsvorhaben:

      E.ON begrüßt grundsätzlich die Initiative des Bundes für einen Aufbau eines initialen Lkw-Ladenetzes auf den unbewirtschafteten Rastanlagen entlang der Bundesautobahnen. E.ON plädiert für eine freiwillige Anwendung des Durchleitungs-modells, eine marktkonforme Preisgestaltung und eine alternative Ausschreibungsstruktur, um den Wettbewerb zu fördern und den wettbewerblichen Ausbau zu unterstützen.

    • Bereitgestellt von: E.ON SE am 26.08.2024
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Eine niedrigschwellige, diskriminierungsfreie und leitliniengetreue Versorgung für alle Menschen zu garantieren, ist unerlässlich und zählt zu den zentralen Herausforderungen für das Gesundheitssystem. Die Sicherstellung eines gleichberechtigten und bedarfsorientierten Zugangs zur Gesundheitsversorgung muss daher handlungsleitende Maxime politischer Reformen sein. Insgesamt bleibt der Maßnahmenentwurf des BMG in weiten Teilen hinter diesen Erwartungen zurück. Gefordert wird insofern eine zeitnahe, verbindliche und partizipative Nachschärfung. Unbedingt notwendig ist auch die Rückbindung und Verstetigung eines solchen Aktionsplans u.a. mit Blick auf die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), Artikel 3 GG, § 17 SGB I, §§ 2a und 76 SGB V sowie das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG).

    • Bereitgestellt von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 26.08.2024
    • Adressatenkreis:
      • 16.08.2024

    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Planen und Bauen müssen einfach, kostengünstig, innovativ und damit auch klimafreundlich werden. Das Ziel, in Zukunft kostengünstiger und ressourcenschonender zu bauen, darf nicht durch Rechtsunsicherheit auf Seiten aller am Bau Beteiligten konterkariert werden. Die BAK setzt sich daher ein für: Erleichterung bei Abweichung von bauaufsichtlich eingeführten Technischen Baubestimmungen. Erleichterung von Abweichungen von den sog. anerkannten Regeln der Techik (aaRdTRechtliche Grundlagen zur Möglichkeit der Vereinbarung eines Gebäudetyps-e.

    • Bereitgestellt von: Bundesarchitektenkammer e. V. am 26.08.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/13959 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
    • Adressatenkreis:
      • 25.08.2024

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Fußverkehr soll auch auf Bundesebene systematisch eingeordnet und gefördert werden. Drei übergeordnete Vorschläge von FUSS e.V. - Sicherheit und Leichtigkeit für alle - Mobilität, Gesundheit und Städte fördern - Fußverkehr stärken – institutionell, personell, finanziell, mit Know-How und Strategien

    • Bereitgestellt von: FUSS e.V. Fachverband Fußverkehr Deutschland am 26.08.2024
    • Adressatenkreis:
      • 15.07.2024

        • Bundesregierung:

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Einführung der Möglichkeit zur Hebelung von Mitteln am Kapitalmarkt stellt einen entscheidenden Schritt zur Stärkung der finanziellen Kapazitäten des Fonds dar und unterstützt die Förderung einer nachhaltigen Entwicklung in Afrika. Wir sehen in der stärkeren Einbindung des Privatsektors in die Entwicklungszusammenarbeit insgesamt einen dringend notwendigen Paradigmenwechsel. Durch solche Initiativen wird die Grundlage für eine verstärkte Beteiligung privater Akteure, einschließlich Banken, geschaffen. In diesem Zusammenhang sollten alle aktuellen Instrumente und Programme – sowohl nationale als auch internationale – daraufhin überprüft werden, inwieweit Synergieeffekte erzielt und der Privatsektor stärker eingebunden werden kann.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 26.08.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMZ): Entwurf eines Gesetzes zu der Entschließung vom 23. Mai 2023 zur Änderung des Übereinkommens vom 29. November 1972 über die Errichtung des Afrikanischen Entwicklungsfonds
    • Adressatenkreis:
      • 16.08.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) [alle SG dorthin]

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die geplante Green Claims RL COM(2023) 166 final sieht zur Verhinderung von Greenwashing eine strenge Regulierung von freiwilligen Umweltaussagen vor. Unternehmen, die mit Umweltaussagen werben, müssen künftig ein Zertifizierungsverfahren bei einer akkreditierten Prüfstelle durchlaufen. Auch Sanktionen bei Verstößen sind vorgesehen. Die Wettbewerbszentrale sieht den Paradigmenwechsel durch die geplante Vorab-Zertifizierung von Umweltaussagen kritisch. Irreführende und intransparente Umweltaussagen sind bereits nach der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (UGP-Richtlinie) verboten. Es stellt sich die Frage nach der Erforderlichkeit der vorgeschlagenen Regelungen. Auch der BGH betont die strengen Anforderungen an Werbung mit Umweltbezug (BGH, Urteil vom 27.06.2024, Az. I ZR 98/23).

    • Bereitgestellt von: Wettbewerbszentrale e.V. am 26.08.2024
    • Adressatenkreis:
      • 06.05.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];

          • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Initiative zielt darauf ab, die Finanzierung nichtbundeseigener Eisenbahninfrastrukturen in den öffentlichen Haushalten von Bund und Ländern zu stärken. Zwar haben sich die Finanzierungbedingungen für die nichtbundeseigenen Eisenbahninfrastrukturen und für die Zugangsstellen des Schienengüterverkehrs in den vergangenen Jahren spürbar verbessert; insbesondere durch die Einführung des SGFFG im Jahr 2013 und die Novellierung des GVFG. Dennoch: Die operative Anwendung der Finanzierungsinstrumente ist mangelhaft. Die strukturellen Nachteile gegenüber den bundeseigenen Infrastrukturunternehmen bestehen nach wie vor. Die Weiterentwicklung der Finanzierungsstrukturen für die nichtbundeseigenen Eisenbahninfrastrukturen ist unter mehreren Gesichtspunkten geboten.

    • Bereitgestellt von: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) am 23.08.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die in den letzten Jahren in Kraft getretenen Cyber-Security-Regelungen wie die UNECE R 155 (Cyber Security Management-Systeme) oder der Cyber Resilience Act fordern von Fahrzeugherstellern zur Identifikation von Sicherheitslücken die Durchführung von Penetrationstests. Speziell wenn mit der Durchführung dieser Tests externe Fachfirmen beauftragt werden, können sich diese nach aktueller Rechtslage nach dem seit 2007 gültigen StGB §202a ff strafbar machen. Zu der vom BMJ angekündigten und bereits im Koalitionsvertrag enthaltenen Änderung des StGB §202a ff möchte der VDA nun im Sinne seiner Mitglieder Stellung nehmen.

    • Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 23.08.2024
    • Adressatenkreis:
      • 20.08.2024

      • 12.09.2024

        • Bundesregierung:

      • 23.09.2024

      • 02.10.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der VDA setzt sich im Zuge der Umsetzung der RED III in nationales Recht dafür ein, ambitioniertere Ziele als in der RED III vorgegeben zu formulieren. Zudem spricht sich der VDA für die Nutzung konventioneller und fortschrittlicher Biokraftstoffe aus. Außerdem müssen weitere flankierende Maßnahmen verabschiedet werden, wie ein Zielpfad für erneuerbare Kraftstoffe über 2030 (Geltungsdauer RED III) hinaus. Der VDA spricht sich im Zuge der RED III-Umsetzung auch für eine THG-Minderung von 30 Prozent im Kraftstoffsektor aus.

    • Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 23.08.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der VDA setzt sich dafür ein, den europ. Emissionshandel zu stärken und zum Leitinstrument der Klimapolitik auszubauen. Die EU-Richtlinie zur Einführung des ETS-2 sollte zeitnah in nationales Recht umgesetzt werden. Im Sinne der Akzeptanz müssen Doppelbelastungen für Industrie und Verbraucher vermieden werden. Die nationale CO2-Bepreisung sollte vollständig in das europ. System überführt und mit Start des ETS-2 auslaufen. Um die Lenkungswirkung zugunsten klimafreundlicher Energieträger aufrechtzuerhalten, müssen erneuerbare Kraftstoffe im ETS-2 mit einem Emissionsfaktor von null belegt werden. Die Einnahmen aus dem Emissionshandel sollten vorrangig für die Transformation des Verkehrssektors eingesetzt werden. Die Zusammenführung von ETS-2 und ETS-1 sollte verbindlich terminiert werden.

    • Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 23.08.2024
    • Adressatenkreis:
      • 14.08.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Zielsetzung ist die weitere digitale Modernisierung des Genossenschaftsgesetzes, insbesondere der digitale Beitritt zur Genossenschaft. Es sollen Maßnahmen zur Aufdeckung und Verfolgung unseriöser Genossenschaften ergriffen werden, die die seriösen Genossenschaften und Prüfungsverbände nicht unverhältnismäßig belasten dürfen. Zudem sind klare Vorgaben für Energiegenossenschaften erforderlich. Wir setzen uns für eine effektive genossenschaftliche Prüfung zum Schutz der genossenschaftlichen Rechtsform ein. Die Einführung einer starren Grenze für die Anzahl investierender Mitglieder in der Genossenschaft sowie im Vorstand der Genossenschaft lehnen wir ab, begrüßen aber Regelungen, die der transparenten Abgrenzung der investierenden Mitglieder von den übrigen Mitgliedern dienen.

    • Bereitgestellt von: DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. am 23.08.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Zielsetzung ist die weitere digitale Modernisierung des Genossenschaftsgesetzes, insbesondere der digitale Beitritt zur Genossenschaft. Es sollen Maßnahmen zur Aufdeckung und Verfolgung unseriöser Genossenschaften ergriffen werden, die die seriösen Genossenschaften und Prüfungsverbände nicht unverhältnismäßig belasten dürfen. Zudem sind klare Vorgaben für Energiegenossenschaften erforderlich. Wir setzen uns für eine effektive genossenschaftliche Prüfung zum Schutz der genossenschaftlichen Rechtsform ein. Die Einführung einer starren Grenze für die Anzahl investierender Mitglieder in der Genossenschaft sowie im Vorstand der Genossenschaft lehnen wir ab, begrüßen aber Regelungen, die der transparenten Abgrenzung der investierenden Mitglieder von den übrigen Mitgliedern dienen.

    • Bereitgestellt von: DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. am 23.08.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
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