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18.640 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (18.640)
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Zu Regelungsvorhaben:
Genaue Darstellg. d. zu erwartenden Umsetzungs-/Folgekosten u. Benenng. d. Finanzierg.quellen; Gefahr d. Abhängigkeit v. d. Preispolitik v. IT-Serviceanbietern, Notwendige Klärg. v. Haftg.fragen i. R. u. als Folge neuer Implementierg. auf Seiten d. Verbraucher u. diesbezügliche Entschädig., Kritik an niedriger Anzahl v. nur 7 MG im Expertengremium, da Gefahr besteht, dass Gesamtheit d. vielfältigen Interessen (d. Gemeinwohls) nicht ausreichend widergespiegelt werden können Bedeutg. med. Expertise gegenüber reiner IT–Expertise ist unbedingt zu beachten (angemessene Anzahl v. Vertretern aus Ärztegruppen mit direkter Pat.Tätigkeit aus d. versch. Bereichen d. Gesundheitswesens, nicht in d. reinen IT–nahen Verwaltg. tätige Ärztegruppen oder arztnahe Berufe)
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie e.V. am 20.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesundheits-IT-Interoperabilitäts-Governance-Verordnung (Neufassung) (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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29.11.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (1):
- GIGV [alle SG hierzu]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines "Rechts auf Verschlüsselung" im TTDSG
Im Rahmen der Novellierung des TTDSG soll ein “Recht auf Verschlüsselung” eingeführt werden. Salesforce setzt sich dafür ein, Augenmerk auf den Unterschied zwischen Privater- und Unternehmensanwendungen zu legen. Eine Verpflichtung der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung (E2EE) würde im Kontext der betriebsinternen Kommunikation die Diensteanbieter vor eine Compliance-Herausforderung mit anderen gesetzlichen Auflagen führen und ist folglich nicht Mittel der Wahl. Salesforce setzt sich für eine Ausnahmeregelung für Unternehmensanwendungen ein.
- Bereitgestellt von: Salesforce.com Germany GmbH am 20.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMDV) (20. WP): Entwurf eines ersten Gesetzes zur Änderung des TelekommunikationTelemedien-Datenschutz-Gesetzes
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Adressatenkreis:
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10.10.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausnahmeregelungen für Startups bei Fragen der Tarifautonomie
Die Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse von Startups könnte in einem ersten, schnell umzusetzenden Schritt durch die Schaffung eines Ausnahmetatbestands im Tariftreuegesetz angegangen werden. Dabei sollte der administrative Aufwand für junge Unternehmen signifikant reduziert und gleichzeitig deren flexible und innovative Arbeitsweisen geschützt werden. Ferner sollten Startups von tarifvertraglichen Regelungen ausgenommen werden, wenn diese ihre Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität als Arbeitgeber beeinträchtigen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutsche Startups e.V. am 20.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 588/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes (Tariftreuegesetz)
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BR-Drs. 588/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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28.10.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Barrieren für KI-Startups abbauen: Zugang zu Daten und fairer Wettbewerb
Die Förderung von fairen Wettbewerbsbedingungen für europäische Startups im Bereich Künstliche Intelligenz könnte durch drei wesentliche Maßnahmen vorangetrieben werden: die Aufnahme von Cloud-Diensten und großen Sprachmodellen in die Kategorie der Core Platform Services (CPS) gemäß DMA, den Zugang von Startups zu kritischen Daten großer Technologiekonzerne sowie die Vermeidung von Lock-in-Effekten in der KI- und Cloud-Infrastruktur. Diese Maßnahmen würden die Innovationskraft europäischer Startups stärken und faire Chancen in der Entwicklung und Skalierung von KI-Anwendungen schaffen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutsche Startups e.V. am 20.12.2024
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Adressatenkreis:
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04.12.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Startups und Scaleups mit steuerlichen Anreizen stärken und Wachstum fördern
Die Förderung von Startups und Scaleups erfordert die Erleichterung der Verlustverrechnung, die Abschaffung der “Dry Income”-Besteuerung, steuerliche Anreize für Trade Sales in Europa, eine verbesserte Mitarbeiterkapitalbeteiligung, den erleichterten Zugang zu Forschungszulagen sowie Maßnahmen zur Förderung des Zuzugs ausländischer Fachkräfte. Diese Schritte stärken Innovation und schaffen Wachstumsimpulse für den Wirtschaftsstandort Deutschland.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutsche Startups e.V. am 20.12.2024
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Adressatenkreis:
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19.12.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Öffnung und Vereinfachung der öffentlichen Vergabe für Startups
Die Öffnung öffentlicher Beschaffungen für Startups könnte in einem ersten, entscheidenden Schritt durch eine Anhebung der Direktvergabeschwelle auf 100.000 Euro und die Einführung einer zentralen, digitalisierten Vergabeplattform vorangetrieben werden. Zusätzlich sollten funktionale Ausschreibungen und sozial-ökologische Kriterien integriert werden, um die Innovationskraft von Startups effektiv zu nutzen und faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutsche Startups e.V. am 20.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 591/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz - VergRTransfG)
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BR-Drs. 591/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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31.10.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Genaue Darstellg. d. zu erwartenden Umsetzungs-/Folgekosten u. Benenng. d. Finanzierg.quellen; Gefahr d. Abhängigkeit v. d. Preispolitik v. IT-Serviceanbietern, Notwendige Klärg. v. Haftg.fragen i. R. u. als Folge neuer Implementierg. auf Seiten d. Verbraucher u. diesbezügliche Entschädig., Kritik an niedriger Anzahl v. nur 7 MG im Expertengremium, da Gefahr besteht, dass Gesamtheit d. vielfältigen Interessen (d. Gemeinwohls) nicht ausreichend widergespiegelt werden können Bedeutg. med. Expertise gegenüber reiner IT–Expertise ist unbedingt zu beachten (angemessene Anzahl v. Vertretern aus Ärztegruppen mit direkter Pat.Tätigkeit aus d. versch. Bereichen d. Gesundheitswesens, nicht in d. reinen IT–nahen Verwaltg. tätige Ärztegruppen oder arztnahe Berufe)
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie e. V. am 20.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesundheits-IT-Interoperabilitäts-Governance-Verordnung (Neufassung) (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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29.11.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (1):
- GIGV [alle SG hierzu]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Reform der Finanzierung von Verkehrsinfrastrukturinvestitionen, Über- und Mehrjährigkeit ermöglichen
Die Bereitstellung von Investitionsmitteln des Bundes für die Verkehrsinfrastruktur soll über Sondervermögen oder langfristige Finanzierungsvereinbarungen auf eine über- und mehrjährige planungssichere Basis umgestellt werden.
- Bereitgestellt von: Deutsches Verkehrsforum am 20.12.2024
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Adressatenkreis:
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24.10.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das DVF befürwortet die zügige Anpassung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes, um CCS und CCU kommerziell zu ermöglichen. Das DVF setzt sich dafür ein, Investitionssicherheit für CO2-Transporte per Schienen und Schiff zu schaffen. Das DVF empfiehlt dazu folgende Maßnahmen: Projektförderung des Bundes für die Errichtung von CO2-Umschlagspunkten, u. a. Umschlagsterminals in den Häfen; gezielte Investitionen in die Schienenwege und Wasserstraßen; Förderung für den Aufbau von Kesselwagenpools für CO2; Schaffung der regulatorischen Voraussetzungen für den multimodalen Transport; Erleichterungen im Umwelt- und Planungsrecht zur beschleunigten Umsetzung der Vorhaben.
- Bereitgestellt von: Deutsches Verkehrsforum am 20.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11900
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes -
BT-Drs. 20/13992
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zu den Entschließungen LP.3(4) vom 30. Oktober 2009 und LP.5(14) vom 11. Oktober 2019 über die Änderung des Artikels 6 des Protokolls vom 7. November 1996 zum Übereinkommen über die Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen und anderen Stoffen von 1972 (Londoner Protokoll)
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BT-Drs. 20/11900
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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17.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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18.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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04.10.2024
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Regulatorische Gleichstellung von E-Fuels; Referentenentwurf E-Fuels-Only-Gesetz umsetzen
Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes, des Einkommensteuergesetzes und des Gewerbesteuergesetzes gemäß dem Referentenentwurf des BMF. Zielsetzung: Gleichstellung von E-Fuels als Klimaschutzoption, Förderung der Elektromobilität, Schaffung wirkungsvoller Rahmenbedingungen für die Transformation von Antrieben und Kraftstoffen.
- Bereitgestellt von: Deutsches Verkehrsforum am 20.12.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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04.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Im Koalitionsvertrag 2021-2025 ist festgeschrieben: „Wir schaffen wissenschaftlich fundierte und auf Zielgruppenabgestimmte Reduktionsziele für Zucker, Fett und Salz.“ Im Herbst 2023 wurde dazu, koordiniert vom Max Rubner-Institut, ein Stakeholderprozess gestartet, bei dem die Lebensmittelwirtschaft teilweise eingebunden war. Das ursprüngliche Ziel des Prozesses war die Erarbeitung einer Methodik zur Ableitung von wissenschaftsbasierten Reduktionszielen für Zucker, Fette und Salz. Es wurden aber im bisherigen Prozess teilweise konkrete Reduktionsziele, Orientierungswerte und zahlreiche Maßnahmenvorschläge erarbeitet. Ende Oktober wurde der Ergebnisbericht an die Stakeholder gesandt mit der Möglichkeit zur Kommentierung, der Abschlussbericht soll Anfang 2025 veröffentlicht werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie e. V. am 20.12.2024
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Adressatenkreis:
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16.12.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Weiterentw. eigener fachgebietsspezif. LG, Stärkere Berücksichtg. d. Kinderorthop. u. -unfallchir. b. Neuausrichtg. d. kindermed. Strukturen i. R. d. Krhs.Reform, Sicherstellg. einer flächendeckenden Versorg., Optimierg. d. Krhs.Strukturen, um effekt. u. effiz. Pat.Versorg. zu gewährl., Forderg. nach angemessenen person. u. struktur./techn. Ressourcen, Anerkenng. d. unabdingb. Bedeutg. v. spezial. Fachkl. u. Fortbestand dieser, Unbedingte Förderg. d. ärztl. Aus- u. Weiterbildg. z. Sicherg. d. erforderlichen Qualität in d. zukünftigen ärztl. Versorg, Sachgerechte, kostendeckende Finanzierg. u. angemessene Vergütg. d. orthop./unfallchir. Leistung., Schaffg. v. angemessenen Rahmenbed. hins. d. interdiszipl. Zusammenarbeit z. Gewährleistg. einer ganzheitl. u. interdiszipl. Versorg.
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e. V. am 20.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) -
BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
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BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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25.11.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Genaue Darstellg. d. zu erwartenden Umsetzungs-/Folgekosten u. Benenng. d. Finanzierg.quellen; Gefahr d. Abhängigkeit v. d. Preispolitik v. IT-Serviceanbietern, Notwendige Klärg. v. Haftg.fragen i. R. u. als Folge neuer Implementierg. auf Seiten d. Verbraucher u. diesbezügliche Entschädig., Kritik an niedriger Anzahl v. nur 7 MG im Expertengremium, da Gefahr besteht, dass Gesamtheit d. vielfältigen Interessen (d. Gemeinwohls) nicht ausreichend widergespiegelt werden können Bedeutg. med. Expertise gegenüber reiner IT–Expertise ist unbedingt zu beachten (angemessene Anzahl v. Vertretern aus Ärztegruppen mit direkter Pat.Tätigkeit aus d. versch. Bereichen d. Gesundheitswesens, nicht in d. reinen IT–nahen Verwaltg. tätige Ärztegruppen oder arztnahe Berufe)
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e. V. am 20.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesundheits-IT-Interoperabilitäts-Governance-Verordnung (Neufassung) (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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29.11.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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-
Betroffene Bundesgesetze (1):
- GIGV [alle SG hierzu]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Nationale Reduktionsstrategie: Beibehaltung der Reformulierungsmöglichkeit mit Süßstoffen
Die Nationale Reduktions- und Innovationsstrategie muss die Zucker- und Kalorienreduktion durch Süßstoffe weiterhin ermöglichen. Die Reformulierungsmöglichkeit mit Süßstoffen muss in der Entwicklung neuer Reduktionsziele berücksichtigt werden. Staatlich verordnete Rezepturen – ohne tatsächliche Einbindung der Lebensmittelwirtschaft mit Blick auf Lebensmitteltechnologie, Wirtschaftlichkeit und Marktpotenzial und ohne Rücksicht auf die Vielfalt der Geschmäcker der Verbraucher:innen – sind nicht zielführend.
- Bereitgestellt von: Süßstoff-Verband e.V. am 20.12.2024
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Adressatenkreis:
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16.12.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Sinnvolle und zeitnahe Umsetzung eines Reallabore-Gesetzes
Fraunhofer fordert die gesetzliche Verankerung von Begleit- und Transferforschung, die Einführung eines Mechanismus zur Überführung von Forschungserkenntnissen in den legislativen Prozess, die Förderung der Normungs- und Standardisierungsarbeit, eine zentrale Anlaufstelle für juristische Fragen, die Nutzung von Experimentierklauseln, strategische Partnerschaften für transparente Evaluierungskriterien sowie klare Haftungsregelungen und Konzepte für Transfer und Skalierung in Reallaboren.
- Bereitgestellt von: Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V. am 20.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14198
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Erprobung von Innovationen in Reallaboren und zur Förderung des regulatorischen Lernens (Reallabore-Gesetz - ReallaboreG) -
BT-Drs. 21/218
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Erprobung von Innovationen in Reallaboren und zur Förderung des regulatorischen Lernens
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BT-Drs. 20/14198
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
20.12.2024
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Computerstrafrecht modernisieren
Die AG KRITIS fordert eine Modernisierung des Computerstrafrechts. Wir setzen uns für die Rechtssicherheit für IT-Sicherheitsforschende ein, insbesondere für jene, die sich ehrenamtlich und aus gemeinnützigem Interesse für die IT-Sicherheit in Deutschland engagieren.
- Bereitgestellt von: AG KRITIS am 19.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Modernisierung des Computerstrafrechts (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
15.12.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Mit dem Verordnungsentwurf ist es dem Verordnungsgeber aus Sicht des BDEW insgesamt gelungen, ein ausgewogenes Regelwerk aufzustellen; jedoch fehlt an einigen Stellen die notwendige Klarheit über die Intention sowie die Kriterien für die praktische Umsetzung einzelner Anforderungen. Außerdem bedarf es u.a. einer höheren Flexibilisierung bei der Preisanpassung. Es ist wichtig, dass Versorger einen klaren Rechtsrahmen für Preisänderungen erhalten, um künftige, durch die Dekarbonisierung bedingte Kostensteigerungen abzubilden. Veröffentlichungspflichten sollten in einem angemessenen Verhältnis zum Kundennutzen sehen. Um den Besonderheiten der individuellen Wärmeversorgung gerecht zu werden, müssen für Contracting-Lösungen noch weitere Sonderregelungen gefunden werden.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 19.12.2024
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Adressatenkreis:
-
06.12.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Stärkung des Wettbewerbs und der Transparenz im Fernwärmemarkt
Der BDEW setzt sich für eine sozialverträgliche Ausgestaltung der Wärmewende mit ho-her Akzeptanz in der Bevölkerung ein. Der BDEW fordert die Stärkung der Transparenz im Fernwärmemarkt, u.a. durch die Preistransparenz-Plattform für Wärmenetze, und fordert, Wettbewerbsregeln so auszugestalten, dass sowohl Klimaziele als auch wirtschaftliche Zumutbarkeit gewährleistet bleiben.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 19.12.2024
-
Adressatenkreis:
-
27.09.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Initiative, den Gefahren durch Hochwasser- und Starkregenereignissen mit einer Novellierung der Hochwasserschutz(HWS)gesetzgebung zu begegnen, ist grds zu begrüßen. Gleichwohl ist im HWG III die Priorität des HWS noch deutlicher zu definieren. Ebenso sollte die Wiedererrichtung von wesentlich geschädigten oder zerstörten baulichen Anlagen, die dem HWS dienen, als Instandsetzung behandelt werden. Abzulehnen ist die Abkehr vom bewährten und sich ständig fortentwickelndem System der allgemein anerkannten Regeln der Technik für den Bau und Betrieb von Stauanlagen in § 36 WHG-E. Weiterhin abzulehnen ist die im BNatSchG vorgeschlagene Ergänzung einer umfassenden Herausgabepflicht von Umweltdaten. Weitere Anpassungen im BNatSchG zur Beschleunigung der Verfahren sind notwendig.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 19.12.2024
-
Adressatenkreis:
-
06.11.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der BDEW setzt sich dafür ein, dass die Verteilnetzbetreiber alle zwei Jahre Transformationspläne erstellen, diese bei der Regulierungsbehörde vorlegen, wobei die Möglichkeit besteht Pläne regional zu bündeln. Die Verteilnetzbetreiber sollen zur Zusammenarbeit bei der Erstellung der Pläne verpflichtet werden.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 19.12.2024
-
Adressatenkreis:
-
12.11.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der BDEW fordert bei der Überarbeitung des Delegierten Rechtsakts zur Bewertung von Treibhausgaseinsparungen durch kohlenstoffarme Brennstoffe einen pragmatischen Ansatz entlang der gesamten Wertschöpfungskette für kohlenstoffarmen Wasserstoff. Der Verband setzt sich für Anpassungen bei den Vorgaben zu Additionalität und zeitlicher Korrelation beim Strombezug ein, um Projekte rechtssicher und effizient umsetzen zu können.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 19.12.2024
-
Adressatenkreis:
-
28.10.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderungsvorschläge zum Kraftwerksicherheitsgesetz
Der BDEW setzt sich für die kurzfristige Einführung eines Instruments ein, das ausreichend Sicherheit für Investitionen in neue steuerbare und H2-ready Kraftwerke schafft. Daher begrüßt der BDEW die endlich erfolgte Konsultation des BMWK zum geplanten KWSG, das noch in Q2/2025 erste Ausschreibungen realisieren soll. Essenziell ist es jetzt, dass sich die Bundesregierung und auch die Oppositionsparteien für eine schnellstmögliche Umsetzung einsetzen, an die der BDEW jedoch klare Bedingungen knüpft.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 19.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Referentenentwurf zum Kraftwerksicherheitsgesetz
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Adressatenkreis:
-
03.12.2024
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderungsvorschläge zum Kraftwerksicherheitsgesetz
Der BDEW setzt sich für die kurzfristige Einführung eines Instruments ein, das ausreichend Sicherheit für Investitionen in neue steuerbare und H2-ready Kraftwerke schafft. Daher begrüßt der BDEW die endlich erfolgte Konsultation des BMWK zum geplanten KWSG, das noch in Q2/2025 erste Ausschreibungen realisieren soll. Essenziell ist es jetzt, dass sich die Bundesregierung und auch die Oppositionsparteien für eine schnellstmögliche Umsetzung einsetzen, an die der BDEW jedoch klare Bedingungen knüpft.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 19.12.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Referentenentwurf zum Kraftwerksicherheitsgesetz
-
Adressatenkreis:
-
03.12.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Weil das KWKG beihilferechtlich bislang nur für den Beginn des Dauerbetriebs von KWK-Anlagen bis Ende 2026 genehmigt ist, können größere Anlagen schon jetzt nicht mehr realisiert werden. Aber auch für bereits im Bau befindliche Projekte bietet der derzeitige Geltungsrahmen keine hinreichende Investitionssicherheit mehr, da eine Fertigstellung der Bauvorhaben einschließlich des Probebetriebes bis Ende 2026 nicht garantiert werden kann. Um sowohl die Bestandsprojekte abzusichern und zumindest weitere Investitionen in den Fernwärmeausbau als ein zentrales Element der Wärmewende zu ermöglichen, müssen die Parteien im Deutschen Bundestag noch in der laufenden Legislaturperiode eine kurzfristige Lösung dieser Problematik des KWKG beschließen.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 19.12.2024
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Adressatenkreis:
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22.11.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Weil das KWKG beihilferechtlich bislang nur für den Beginn des Dauerbetriebs von KWK-Anlagen bis Ende 2026 genehmigt ist, können größere Anlagen schon jetzt nicht mehr realisiert werden. Aber auch für bereits im Bau befindliche Projekte bietet der derzeitige Geltungsrahmen keine hinreichende Investitionssicherheit mehr, da eine Fertigstellung der Bauvorhaben einschließlich des Probebetriebes bis Ende 2026 nicht garantiert werden kann. Um sowohl die Bestandsprojekte abzusichern und zumindest weitere Investitionen in den Fernwärmeausbau als ein zentrales Element der Wärmewende zu ermöglichen, müssen die Parteien im Deutschen Bundestag noch in der laufenden Legislaturperiode eine kurzfristige Lösung dieser Problematik des KWKG beschließen.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 19.12.2024
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Adressatenkreis:
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13.12.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben: