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18.498 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (18.498)
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Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung des KI-Standorts Deutschland
KI hat in den letzten Jahren enorm an Bedeutung gewonnen und Einzug in alle Bereiche unserer Gesellschaft und Wirtschaft gehalten. Allerdings haben die politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen mit der technologischen Entwicklung nicht Schritt gehalten, weshalb es nun gilt, zügig die richtigen Weichen zu stellen, um in den kommenden Jahren Deutschland zu einem starken KI-Standort zu machen. Dazu gehören die Koordinierung und Zentralisierung von KI- und Digitalpolitik, den Aufbau einer leistungsfähigen Infrastruktur, die Förderung des Einsatz von KI in der etablierten Wirtschaft, die pragmatische Umsetzung von KI-Regulierung, die Stärkung der Rolle des Staates als Innovationstreiber und die Schaffung attraktiver Finanzierungs- und Investitionsbedingungen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Unternehmen der Künstlichen Intelligenz in Deutschland e.V. am 20.12.2024
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Adressatenkreis:
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17.12.2024
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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19.12.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung des KI-Standorts Deutschland
KI hat in den letzten Jahren enorm an Bedeutung gewonnen und Einzug in alle Bereiche unserer Gesellschaft und Wirtschaft gehalten. Allerdings haben die politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen mit der technologischen Entwicklung nicht Schritt gehalten, weshalb es nun gilt, zügig die richtigen Weichen zu stellen, um in den kommenden Jahren Deutschland zu einem starken KI-Standort zu machen. Dazu gehören die Koordinierung und Zentralisierung von KI- und Digitalpolitik, den Aufbau einer leistungsfähigen Infrastruktur, die Förderung des Einsatz von KI in der etablierten Wirtschaft, die pragmatische Umsetzung von KI-Regulierung, die Stärkung der Rolle des Staates als Innovationstreiber und die Schaffung attraktiver Finanzierungs- und Investitionsbedingungen.
- Bereitgestellt von: Akademie für künstliche lntelligenz AKI gGmbH am 20.12.2024
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Adressatenkreis:
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17.12.2024
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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19.12.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Mindestlohn: Vorgaben durch Exekutive Vermeiden
Die Mitglieder der Mindestlohnkommission unterliegen bei der Wahrnehmung ihrer Tätigkeit keinen Weisungen und haben sich eine eigenständige Verfahrensordnung gegeben. Die gesetzlich zugestandene Autonomie und die Unabhängigkeit der Kommission sind die elementaren Grundvoraussetzungen für das deutsche Mindestlohnrecht. Sie sind zu respektieren und zu schützen, und Vorgaben an die Mindestlohnkommission durch die Exekutive sollten unterlassen werden.
- Bereitgestellt von: Markenverband am 20.12.2024
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Adressatenkreis:
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23.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Durchführung der Reform und Erweiterung des Schutzes geographischer Angaben
Änderung relevanter Passagen im Sinne unserer Mitglieder
- Bereitgestellt von: Markenverband am 20.12.2024
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Adressatenkreis:
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13.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verschiebung des Anwendungsstarts EU-Entwaldungs-Verordnung (EUDR)
Verschiebung des Anwendungsstarts
- Bereitgestellt von: Markenverband am 20.12.2024
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Adressatenkreis:
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19.11.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vereinfachungen am Regelungsrahmen für den SMRO
E.ON hat Vorschläge entwickelt, wie der Smart-Meter-Rollout günstiger, effizienter und kundenfreundlicher in die Fläche gebracht werden kann. Die Änderungsvorschläge umfassen die Reduzierung der Tarifanwendungsfälle, die Abschaffung des Mehrsparten-Meterings, die Sicherstellung der Kompatibilität des Smart-Meter-Gateways mit Kundenanlagen und die Abschaffung des wettbewerblichen Messstellenbetreibers. Im längerfristigen Zielbild spricht E.ON sich für einen „Smart-Meter light“ aus, der allen Kunden zu geringen Kosten zur Verfügung gestellt werden kann.
- Bereitgestellt von: E.ON SE am 20.12.2024
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Adressatenkreis:
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11.12.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Als Reaktion auf den russischen Angriffskrieg eröffnete die EU zur wirtschaftlichen Unterstützung der Ukraine Autonome Handelsmaßnahmen (ATMs), in denen zunächst ein vollständig liberalisierter Freihandel stattfinden konnte. Die Autonomen Handelsmaßnahmen (ATMs) der EU zur Unterstützung der Ukraine spielten hinsichtlich der Versorgung des europäischen Zuckermarktes eine wichtige Rolle. Denn die EU wies in den Jahren 2022-2023 eine deutliche Unterversorgung auf. Trotz Ukraineexporte in die EU sahen sich Zuckerverwender in ganz Europa mit erheblichen Preisanstiegen konfrontiert.
- Bereitgestellt von: InfoZentrum Zuckerverwender am 20.12.2024
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Adressatenkreis:
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18.11.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Als Reaktion auf den russischen Angriffskrieg eröffnete die EU zur wirtschaftlichen Unterstützung der Ukraine Autonome Handelsmaßnahmen (ATMs), in denen zunächst ein vollständig liberalisierter Freihandel stattfinden konnte. Die Autonomen Handelsmaßnahmen (ATMs) der EU zur Unterstützung der Ukraine spielten hinsichtlich der Versorgung des europäischen Zuckermarktes eine wichtige Rolle. Denn die EU wies in den Jahren 2022-2023 eine deutliche Unterversorgung auf. Trotz Ukraineexporte in die EU sahen sich Zuckerverwender in ganz Europa mit erheblichen Preisanstiegen konfrontiert.
- Bereitgestellt von: InfoZentrum Zuckerverwender am 20.12.2024
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Adressatenkreis:
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18.11.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Genaue Darstellg. d. zu erwartenden Umsetzungs-/Folgekosten u. Benenng. d. Finanzierg.quellen; Gefahr d. Abhängigkeit v. d. Preispolitik v. IT-Serviceanbietern, Notwendige Klärg. v. Haftg.fragen i. R. u. als Folge neuer Implementierg. auf Seiten d. Verbraucher u. diesbezügliche Entschädig., Kritik an niedriger Anzahl v. nur 7 MG im Expertengremium, da Gefahr besteht, dass Gesamtheit d. vielfältigen Interessen (d. Gemeinwohls) nicht ausreichend widergespiegelt werden können Bedeutg. med. Expertise gegenüber reiner IT–Expertise ist unbedingt zu beachten (angemessene Anzahl v. Vertretern aus Ärztegruppen mit direkter Pat.Tätigkeit aus d. versch. Bereichen d. Gesundheitswesens, nicht in d. reinen IT–nahen Verwaltg. tätige Ärztegruppen oder arztnahe Berufe)
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie e.V. am 20.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesundheits-IT-Interoperabilitäts-Governance-Verordnung (Neufassung) (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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29.11.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (1):
- GIGV [alle SG hierzu]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines "Rechts auf Verschlüsselung" im TTDSG
Im Rahmen der Novellierung des TTDSG soll ein “Recht auf Verschlüsselung” eingeführt werden. Salesforce setzt sich dafür ein, Augenmerk auf den Unterschied zwischen Privater- und Unternehmensanwendungen zu legen. Eine Verpflichtung der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung (E2EE) würde im Kontext der betriebsinternen Kommunikation die Diensteanbieter vor eine Compliance-Herausforderung mit anderen gesetzlichen Auflagen führen und ist folglich nicht Mittel der Wahl. Salesforce setzt sich für eine Ausnahmeregelung für Unternehmensanwendungen ein.
- Bereitgestellt von: Salesforce.com Germany GmbH am 20.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMDV) (20. WP): Entwurf eines ersten Gesetzes zur Änderung des TelekommunikationTelemedien-Datenschutz-Gesetzes
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Adressatenkreis:
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10.10.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausnahmeregelungen für Startups bei Fragen der Tarifautonomie
Die Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse von Startups könnte in einem ersten, schnell umzusetzenden Schritt durch die Schaffung eines Ausnahmetatbestands im Tariftreuegesetz angegangen werden. Dabei sollte der administrative Aufwand für junge Unternehmen signifikant reduziert und gleichzeitig deren flexible und innovative Arbeitsweisen geschützt werden. Ferner sollten Startups von tarifvertraglichen Regelungen ausgenommen werden, wenn diese ihre Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität als Arbeitgeber beeinträchtigen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutsche Startups e.V. am 20.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 588/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes (Tariftreuegesetz)
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BR-Drs. 588/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
28.10.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Barrieren für KI-Startups abbauen: Zugang zu Daten und fairer Wettbewerb
Die Förderung von fairen Wettbewerbsbedingungen für europäische Startups im Bereich Künstliche Intelligenz könnte durch drei wesentliche Maßnahmen vorangetrieben werden: die Aufnahme von Cloud-Diensten und großen Sprachmodellen in die Kategorie der Core Platform Services (CPS) gemäß DMA, den Zugang von Startups zu kritischen Daten großer Technologiekonzerne sowie die Vermeidung von Lock-in-Effekten in der KI- und Cloud-Infrastruktur. Diese Maßnahmen würden die Innovationskraft europäischer Startups stärken und faire Chancen in der Entwicklung und Skalierung von KI-Anwendungen schaffen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutsche Startups e.V. am 20.12.2024
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Adressatenkreis:
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04.12.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Startups und Scaleups mit steuerlichen Anreizen stärken und Wachstum fördern
Die Förderung von Startups und Scaleups erfordert die Erleichterung der Verlustverrechnung, die Abschaffung der “Dry Income”-Besteuerung, steuerliche Anreize für Trade Sales in Europa, eine verbesserte Mitarbeiterkapitalbeteiligung, den erleichterten Zugang zu Forschungszulagen sowie Maßnahmen zur Förderung des Zuzugs ausländischer Fachkräfte. Diese Schritte stärken Innovation und schaffen Wachstumsimpulse für den Wirtschaftsstandort Deutschland.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutsche Startups e.V. am 20.12.2024
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Adressatenkreis:
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19.12.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Öffnung und Vereinfachung der öffentlichen Vergabe für Startups
Die Öffnung öffentlicher Beschaffungen für Startups könnte in einem ersten, entscheidenden Schritt durch eine Anhebung der Direktvergabeschwelle auf 100.000 Euro und die Einführung einer zentralen, digitalisierten Vergabeplattform vorangetrieben werden. Zusätzlich sollten funktionale Ausschreibungen und sozial-ökologische Kriterien integriert werden, um die Innovationskraft von Startups effektiv zu nutzen und faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutsche Startups e.V. am 20.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 591/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz - VergRTransfG)
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BR-Drs. 591/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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31.10.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Genaue Darstellg. d. zu erwartenden Umsetzungs-/Folgekosten u. Benenng. d. Finanzierg.quellen; Gefahr d. Abhängigkeit v. d. Preispolitik v. IT-Serviceanbietern, Notwendige Klärg. v. Haftg.fragen i. R. u. als Folge neuer Implementierg. auf Seiten d. Verbraucher u. diesbezügliche Entschädig., Kritik an niedriger Anzahl v. nur 7 MG im Expertengremium, da Gefahr besteht, dass Gesamtheit d. vielfältigen Interessen (d. Gemeinwohls) nicht ausreichend widergespiegelt werden können Bedeutg. med. Expertise gegenüber reiner IT–Expertise ist unbedingt zu beachten (angemessene Anzahl v. Vertretern aus Ärztegruppen mit direkter Pat.Tätigkeit aus d. versch. Bereichen d. Gesundheitswesens, nicht in d. reinen IT–nahen Verwaltg. tätige Ärztegruppen oder arztnahe Berufe)
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie e. V. am 20.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesundheits-IT-Interoperabilitäts-Governance-Verordnung (Neufassung) (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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29.11.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (1):
- GIGV [alle SG hierzu]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Reform der Finanzierung von Verkehrsinfrastrukturinvestitionen, Über- und Mehrjährigkeit ermöglichen
Die Bereitstellung von Investitionsmitteln des Bundes für die Verkehrsinfrastruktur soll über Sondervermögen oder langfristige Finanzierungsvereinbarungen auf eine über- und mehrjährige planungssichere Basis umgestellt werden.
- Bereitgestellt von: Deutsches Verkehrsforum am 20.12.2024
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Adressatenkreis:
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24.10.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das DVF befürwortet die zügige Anpassung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes, um CCS und CCU kommerziell zu ermöglichen. Das DVF setzt sich dafür ein, Investitionssicherheit für CO2-Transporte per Schienen und Schiff zu schaffen. Das DVF empfiehlt dazu folgende Maßnahmen: Projektförderung des Bundes für die Errichtung von CO2-Umschlagspunkten, u. a. Umschlagsterminals in den Häfen; gezielte Investitionen in die Schienenwege und Wasserstraßen; Förderung für den Aufbau von Kesselwagenpools für CO2; Schaffung der regulatorischen Voraussetzungen für den multimodalen Transport; Erleichterungen im Umwelt- und Planungsrecht zur beschleunigten Umsetzung der Vorhaben.
- Bereitgestellt von: Deutsches Verkehrsforum am 20.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11900
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes -
BT-Drs. 20/13992
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zu den Entschließungen LP.3(4) vom 30. Oktober 2009 und LP.5(14) vom 11. Oktober 2019 über die Änderung des Artikels 6 des Protokolls vom 7. November 1996 zum Übereinkommen über die Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen und anderen Stoffen von 1972 (Londoner Protokoll)
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BT-Drs. 20/11900
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
17.09.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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18.09.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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04.10.2024
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Regulatorische Gleichstellung von E-Fuels; Referentenentwurf E-Fuels-Only-Gesetz umsetzen
Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes, des Einkommensteuergesetzes und des Gewerbesteuergesetzes gemäß dem Referentenentwurf des BMF. Zielsetzung: Gleichstellung von E-Fuels als Klimaschutzoption, Förderung der Elektromobilität, Schaffung wirkungsvoller Rahmenbedingungen für die Transformation von Antrieben und Kraftstoffen.
- Bereitgestellt von: Deutsches Verkehrsforum am 20.12.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
-
04.09.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Im Koalitionsvertrag 2021-2025 ist festgeschrieben: „Wir schaffen wissenschaftlich fundierte und auf Zielgruppenabgestimmte Reduktionsziele für Zucker, Fett und Salz.“ Im Herbst 2023 wurde dazu, koordiniert vom Max Rubner-Institut, ein Stakeholderprozess gestartet, bei dem die Lebensmittelwirtschaft teilweise eingebunden war. Das ursprüngliche Ziel des Prozesses war die Erarbeitung einer Methodik zur Ableitung von wissenschaftsbasierten Reduktionszielen für Zucker, Fette und Salz. Es wurden aber im bisherigen Prozess teilweise konkrete Reduktionsziele, Orientierungswerte und zahlreiche Maßnahmenvorschläge erarbeitet. Ende Oktober wurde der Ergebnisbericht an die Stakeholder gesandt mit der Möglichkeit zur Kommentierung, der Abschlussbericht soll Anfang 2025 veröffentlicht werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie e. V. am 20.12.2024
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Adressatenkreis:
-
16.12.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Weiterentw. eigener fachgebietsspezif. LG, Stärkere Berücksichtg. d. Kinderorthop. u. -unfallchir. b. Neuausrichtg. d. kindermed. Strukturen i. R. d. Krhs.Reform, Sicherstellg. einer flächendeckenden Versorg., Optimierg. d. Krhs.Strukturen, um effekt. u. effiz. Pat.Versorg. zu gewährl., Forderg. nach angemessenen person. u. struktur./techn. Ressourcen, Anerkenng. d. unabdingb. Bedeutg. v. spezial. Fachkl. u. Fortbestand dieser, Unbedingte Förderg. d. ärztl. Aus- u. Weiterbildg. z. Sicherg. d. erforderlichen Qualität in d. zukünftigen ärztl. Versorg, Sachgerechte, kostendeckende Finanzierg. u. angemessene Vergütg. d. orthop./unfallchir. Leistung., Schaffg. v. angemessenen Rahmenbed. hins. d. interdiszipl. Zusammenarbeit z. Gewährleistg. einer ganzheitl. u. interdiszipl. Versorg.
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e. V. am 20.12.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) -
BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
25.11.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Genaue Darstellg. d. zu erwartenden Umsetzungs-/Folgekosten u. Benenng. d. Finanzierg.quellen; Gefahr d. Abhängigkeit v. d. Preispolitik v. IT-Serviceanbietern, Notwendige Klärg. v. Haftg.fragen i. R. u. als Folge neuer Implementierg. auf Seiten d. Verbraucher u. diesbezügliche Entschädig., Kritik an niedriger Anzahl v. nur 7 MG im Expertengremium, da Gefahr besteht, dass Gesamtheit d. vielfältigen Interessen (d. Gemeinwohls) nicht ausreichend widergespiegelt werden können Bedeutg. med. Expertise gegenüber reiner IT–Expertise ist unbedingt zu beachten (angemessene Anzahl v. Vertretern aus Ärztegruppen mit direkter Pat.Tätigkeit aus d. versch. Bereichen d. Gesundheitswesens, nicht in d. reinen IT–nahen Verwaltg. tätige Ärztegruppen oder arztnahe Berufe)
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e. V. am 20.12.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesundheits-IT-Interoperabilitäts-Governance-Verordnung (Neufassung) (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
29.11.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Betroffene Bundesgesetze (1):
- GIGV [alle SG hierzu]
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Nationale Reduktionsstrategie: Beibehaltung der Reformulierungsmöglichkeit mit Süßstoffen
Die Nationale Reduktions- und Innovationsstrategie muss die Zucker- und Kalorienreduktion durch Süßstoffe weiterhin ermöglichen. Die Reformulierungsmöglichkeit mit Süßstoffen muss in der Entwicklung neuer Reduktionsziele berücksichtigt werden. Staatlich verordnete Rezepturen – ohne tatsächliche Einbindung der Lebensmittelwirtschaft mit Blick auf Lebensmitteltechnologie, Wirtschaftlichkeit und Marktpotenzial und ohne Rücksicht auf die Vielfalt der Geschmäcker der Verbraucher:innen – sind nicht zielführend.
- Bereitgestellt von: Süßstoff-Verband e.V. am 20.12.2024
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Adressatenkreis:
-
16.12.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Sinnvolle und zeitnahe Umsetzung eines Reallabore-Gesetzes
Fraunhofer fordert die gesetzliche Verankerung von Begleit- und Transferforschung, die Einführung eines Mechanismus zur Überführung von Forschungserkenntnissen in den legislativen Prozess, die Förderung der Normungs- und Standardisierungsarbeit, eine zentrale Anlaufstelle für juristische Fragen, die Nutzung von Experimentierklauseln, strategische Partnerschaften für transparente Evaluierungskriterien sowie klare Haftungsregelungen und Konzepte für Transfer und Skalierung in Reallaboren.
- Bereitgestellt von: Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V. am 20.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14198
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Erprobung von Innovationen in Reallaboren und zur Förderung des regulatorischen Lernens (Reallabore-Gesetz - ReallaboreG) -
BT-Drs. 21/218
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Erprobung von Innovationen in Reallaboren und zur Förderung des regulatorischen Lernens
-
BT-Drs. 20/14198
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
20.12.2024
-
Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Computerstrafrecht modernisieren
Die AG KRITIS fordert eine Modernisierung des Computerstrafrechts. Wir setzen uns für die Rechtssicherheit für IT-Sicherheitsforschende ein, insbesondere für jene, die sich ehrenamtlich und aus gemeinnützigem Interesse für die IT-Sicherheit in Deutschland engagieren.
- Bereitgestellt von: AG KRITIS am 19.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Modernisierung des Computerstrafrechts (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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15.12.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Mit dem Verordnungsentwurf ist es dem Verordnungsgeber aus Sicht des BDEW insgesamt gelungen, ein ausgewogenes Regelwerk aufzustellen; jedoch fehlt an einigen Stellen die notwendige Klarheit über die Intention sowie die Kriterien für die praktische Umsetzung einzelner Anforderungen. Außerdem bedarf es u.a. einer höheren Flexibilisierung bei der Preisanpassung. Es ist wichtig, dass Versorger einen klaren Rechtsrahmen für Preisänderungen erhalten, um künftige, durch die Dekarbonisierung bedingte Kostensteigerungen abzubilden. Veröffentlichungspflichten sollten in einem angemessenen Verhältnis zum Kundennutzen sehen. Um den Besonderheiten der individuellen Wärmeversorgung gerecht zu werden, müssen für Contracting-Lösungen noch weitere Sonderregelungen gefunden werden.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 19.12.2024
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Adressatenkreis:
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06.12.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben: