Stellungnahmen/Gutachten
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482 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"StGB"« gefunden
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (482)
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausgestaltung der §§185 ff StGB und §33 KunstUrhG als relative Antragsdelikte
Absolute Antragsdelikte, vor allem Beleidigungsdelikte und Bildrechtsverletzungen, sollten künftig als relative Antragsdelikte ausgestaltet werden. HateAid spricht sich zudem dafür aus, dass in diesen Fällen den Betroffenen keine Widerspruchsmöglichkeit in Bezug auf die Strafverfolgung eingeräumt wird. Denn ähnlich wie bei einer Körperverletzung oder einem Diebstahl auf offener Straße, steht eine Strafverfolgung im öffentlichen Interesse, weil der Rechtsfrieden über den Lebenskreis der Betroffenen hinaus gestört ist. Mithin sollte die Strafverfolgung nicht zur Disposition der Betroffenen stehen.
- Bereitgestellt von: HateAid gGmbH am 16.04.2025
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Adressatenkreis:
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14.03.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Antragsdelikte §§ 185 ff. StGB und § 33 KUG Das Problem..., ... Delikte der §§ 185 ff. StGB und § 33 KUG nicht nur ..., ...Gesetz abgebildet. § 201a StGB greift nur in seltenen ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Appell zur rechtlichen Anerkennung psychischer Gewalt
Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) macht im Policy Paper deutlich: Psychische Gewalt ist eine weit verbreitete und schwerwiegende Form geschlechtsspezifischer Gewalt, wird jedoch im deutschen Recht nach wie vor unzureichend erfasst und in der Praxis häufig unterschätzt. Der djb fordert den Gesetzgeber deshalb auf, eine strafrechtliche Erfassung psychischer Gewalt zu prüfen sowie den Gewaltbegriff in allen relevanten Rechtsbereichen klar und im Einklang mit der Istanbul-Konvention auszugestalten.
- Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 06.05.2026
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Adressatenkreis:
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10.03.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... des 17. Abschnitts des StGB als „Straftaten gegen die..., ...Unversehrtheit existiert im StGB nicht. Auch gibt es keine..., ...Die Nötigung nach § 240 StGB (und als Sonderfall der..., ...Zwangsheirat nach § 237 StGB) zielen nur auf Teile der..., ... Unversehrtheit wird im StGB sonst allenfalls beiläufig..., ...Tatbestand (§§ 240 und 237 StGB) Der Straftatbestand..., ... sein. Die von § 240 StGB erfasste „Gewalt“ ist im..., ...Drohung im Sinne des § 240 StGB bedarf es einer gewissen..., ...Nötigung ist die in § 237 StGB unter Strafe gestellte ..., ...der Anwendung des § 240 StGB. Der Tatbestand schützt..., ...Nachstellung nach § 238 StGB Charakteristisch für..., ...Nachstellung gemäß § 238 StGB, der an die wiederholte..., ...Beleidigung gemäß § 185 StGB. Darunter wird eine Kundgabe..., ...Drohung im Sinne des § 240 StGB verstanden. Zahlreiche ..., ...Körperverletzung in § 223 StGB.[40] Psychische Gewalt ..., ...gem. § 223 Abs. 1 Var. 2 StGB sollen „rein psychische..., ...einer etwaigen Änderung im StGB. Für die Praxis und ..., ...Lackner/Kühl/Heger § 240 StGB Rn. 4; vgl. auch Çelebi..., ...Pegel § 185 Rn. 9; BeckOK StGB/Valerius § 185 Rn. 25. ..., ...§ 218a II, 218c I Nr. 2 StGB). Die Strafbarkeit knüpft...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Praxistaugliche Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt
Die Ausgestaltung regulatorischer Anforderungen an digitale Dienste, insbesondere im Kontext des Opferschutzes, sollen technisch praktikabel, rechtssicher und grundrechtskonform umsetzbar sein. Hierzu sollen gesetzliche Vorgaben so konkretisiert werden, dass sie die realen Umsetzungsbedingungen digitaler Dienste, bestehende datenschutzrechtliche Rahmenbedingungen sowie die Ermöglichung anonymer Kommunikation angemessen berücksichtigen und in der Anwendung klare, umsetzbare Anforderungen schaffen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. am 29.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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22.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Erweiterung des § 184k StGB zur Erfassung bildbasierter..., ... sowie den neuen § 201b StGB zum Schutz vor täuschenden..., ... Erweiterung des § 184k StGB zur Erfassung bildbasierter..., ...täuschenden Inhalten in § 201b StGB stellt darüber hinaus einen..., ...Formulierung von § 201b StGB aufgegriffen wurden und..., ...Rahmen des neuen § 184k StGB (Verletzung der Intimsphäre..., ...genutzt wurde. Für § 201b StGB (Verletzung von Persönlichkeitsrechten..., ...Formulierung des § 184k StGB in der Praxis erheblichen..., ... Im Rahmen des § 201b StGB wird beispielsweise zu ..., ...sexualisierten Deepfakes (§ 184k StGB). ▪ Rechtsgutschutz: Der neue § 201b StGB muss den Fokus strikt auf...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Stärkung des strafrechtlichen Schutzes des Gemeinwesens
Der Schutzbereich für den erfassten Personenkreis sollte sowohl erweitert als auch konkreter gefasst werden.
- Bereitgestellt von: Malteser Hilfsdienst e.V. am 06.07.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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30.01.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...3 (§ 46 Absatz 2 Satz 2 StGB) Die Malteser unterstützen..., ...Artikel 1, Nr. 12 (§ 116 StGB) Die Malteser befürworten..., ...Verweis auf § 114 Absatz 2 StGB. So verfügen zum Beispiel..., ...§ 116 Absatz 1 Nummer 2 StGB nicht im erforderlichen..., ...§ 116 Absatz 1 Nummer 2 StGB nach Auffassung der Malteser..., ...Schutzbereich von § 116 Absatz 1 StGB über eine aufzunehmende...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Modernisierung des Computerstrafrechts
Wir als Bitkom setzen uns für eine Modernisierung des Computerstrafrechts ein, bei der rechtssichere Verfahren zum Identifizieren und Melden von Sicherheitslücken ermöglicht werden. Dafür erfordert es klare Definitionen, Vorgaben zur Informationsweitergabe sowie präzise Regelungen zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen und Urheberrechten. Die neue Bundesregierung sollte die Reform dringend wieder aufgreifen, um sowohl die IT-Sicherheitsforschung als auch die Cybersicherheit in Deutschland zu stärken.
- Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 03.04.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Modernisierung des Computerstrafrechts (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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10.03.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...des § 202c Abs. 1 Nr. 2 StGB nur ein Programm sein..., ...einer Straftat nach § 202a StGB (Ausspähen von Daten) oder § 202b StGB (Abfangen von Daten) ist..., ... im neuen § 202a Abs. 3 StGB-E. Der Entwurf stellt..., ... sieht in § 202a Abs. 1 StGB-E lediglich eine alternative..., ... soll. Sowohl in § 202c StGB als auch in § 202a Abs. 3 StGB-E fehlen verlässliche..., ... des neuen § 202a (3) StGB zu schaffen, die als neuer...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung des Opferschutzes
Insoweit der Gesetzentwurf der CDU/CSU den besorgniserregenden Anstieg von häuslicher Gewalt und Partnerschaftsgewalt konstatiert, welcher aus dem „Lagebild häusliche Gewalt“ für das Jahr 2023 ersichtlich wird, teilt der djb diese Problemanalyse. Der djb weist jedoch auf die wirtschaftliche und digitale Komponente sowie die strukturelle Dimension häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt hin, die im Entwurf fehlen. Auch sieht der djb erheblichen Handlungsbedarf im Bereich eines effektiven Opferschutzes sowie bei der Bekämpfung geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt.
- Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 06.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12085
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches und weiterer Gesetze - Verbesserung des Opferschutzes, insbesondere für Frauen und verletzliche Personen
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BT-Drs. 20/12085
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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04.12.2024
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Änderung des Strafgesetzbuchs (StGB) und des Gewaltschutzgesetzes..., ... Zusammenhang mit § 211 StGB Der Entwurf sieht die..., ...Beweggründen (§ 211 Var. 3 StGB) eingestuft werden.[8] ..., ...Begehung gem. § 211 Var. 4 StGB denkbar, wenn sich die ..., ... Zusammenhang mit § 224 StGB Darüber hinaus lehnt..., ...2. Änderungen des § 223 StGB Der djb lehnt auch die..., ...von drei Monaten in § 223 StGB-E ab. § 223 Abs. 1 StGB..., ... Tatbegehung nach § 177 StGB als Qualifikationsmerkmal..., ..., so § 177 Abs. 7 Nr. 4 StGB-E. Nach der derzeitigen..., ...Ausgestaltung des § 177 StGB sind gemeinschaftliche ..., ... Abs. Abs. 6 S. 2 Nr. 2 StGB eine Freiheitsstrafe nicht..., ...§ 177 Abs. 6 S. 2 Nr. 1 StGB neben § 177 Abs. 6 S. 2 Nr. 2 StGB anwendbar, der eine Mindestfreiheitsstrafe..., ...nach den §§ 176 bis 178 StGB erfasst, verfassungs-, ..., ...fünf Jahre in § 238 Abs. 1 StGB-E ab. Die Probleme bei ..., ... 2 S. 2 Nr. 8 und Nr. 9 StGB-E Auch die Einführung..., ...§ 238 Abs. 2 S. 2 Nr. 8 StGB-E soll als Regelbeispiel..., ...§ 238 Abs. 2 S. 2 Nr. 9 StGB-E soll als Regelbeispiel..., ...eine Änderung des § 238 StGB erfolgen soll. Soweit der..., ...gem. § 68b Abs. 1 Nr. 12 StGB gerichtlich angeordnet ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Suizdihilfe weiterhin ermöglichen
Wir setzen uns dafür ein, dass das Grundrecht auf Suizidhilfe (auch: „Sterbehilfe” oder „Freitodbegleitung”) nicht erneut durch den Gesetzgeber kriminalisiert oder eingeschränkt wird, nachdem das Bundesverfassungsgericht den § 217 StGB im Februar als nichtig erklärt und aus dem Strafgesetzbuch gestrichen hat.
- Bereitgestellt von: Zentralrat der Konfessionsfreien am 25.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/904
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Hilfe zur Selbsttötung und zur Sicherstellung der Freiverantwortlichkeit der Entscheidung zur Selbsttötung -
BT-Drs. 20/2332
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Suizidhilfe -
BT-Drs. 20/2293
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zum Schutz des Rechts auf selbstbestimmtes Sterben und zur Änderung weiterer Gesetze
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BT-Drs. 20/904
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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01.03.2024
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Verfassungsbeschwerde gegen den § 217 StGB kam aus unseren Reihen,..., ...nichtig erklärten § 217 StGB im Wortlaut wieder einführen..., ...Werbeverbot à la § 219a StGB ergänzen will. 2. Bei ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen
Der bff tritt für eine Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen ein, also eine Abschaffung des §218 StGB.
- Bereitgestellt von: bff: Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe / Frauen gegen Gewalt e.V. am 17.06.2024
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Adressatenkreis:
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14.06.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...würden. Sie sehen den § 218ff StGB als wesentlichen Teil des..., ...bestreiten lässt: Der § 218 StGB ist kein guter ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der bff fordert einen besseren Schutz von Betroffenen vor digitalen Übergriffen.
- Bereitgestellt von: bff: Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe / Frauen gegen Gewalt e.V. am 18.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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22.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Strafgesetzbuches 1. Zu §184k StGB-E: Verletzung der Intimsphäre..., ...Der neu geschaffene §184k StGB trägt der Realität Rechnung..., ... Zu §184k Abs. 1 Nr. 3 StGB-E: digitaler Voyeurismus..., ... Zu §184k Abs. 1 Nr. 4 StGB-E: Herstellung und Verbreitung..., ...Personen. 2. Zu §202e StGB-E: Unbefugte Überwachung..., ... 2.1 Verhältnis zu §238 StGB (Nachstellung) und Art...., ... das Verhältnis zu §238 StGB (Nachstellung) unklar. §238 StGB erfasst bereits heute ein..., ...dem Schutzniveau von §238 StGB zurück, weil sie stärker..., ...Nachstellungstat-bestands (§238 StGB) mitgedacht wird, sondern..., ...Grenzen des bisherigen §238 StGB auf. Nachstellung setzt..., ...der Nachstellung in §238 StGB zu verankern und den Tatbestand..., ...Strafbarkeit nach §202e StGB-E daran, dass die Handlung..., ...sollte – wie auch bei §238 StGB – die Eignung zur Beeinträchtigung..., ...Nachstellung im Sinne des §238 StGB verknüpft. Der Gesetzesentwurf..., ...schweren Schadens“ in §202e StGB-E • Eine systematische..., ...digitaler Überwachung in §238 StGB (Nachstellung) • Ausweitung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der BDEW fordert eine schlanke und praxistaugliche Umsetzung der unionsweit einheitlichen Mindeststandards für Umweltstraftatbestände gemäß Richtlinie (EU) 2024/1203. Ziel ist es, Rechtsunsicherheiten für Unternehmen zu vermeiden und durch eine 1:1-Umsetzung der Richtlinie klare und vorhersehbare Anforderungen an wirtschaftliches Handeln zu schaffen. Der BDEW lehnt nationale Verschärfungen über die Vorgaben der EU hinaus ab, um Wettbewerbsnachteile für die deutsche Energiewirtschaft zu verhindern.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 08.07.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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03.07.2026
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...zahlreichen Gesetzen (u. a. StGB, OWiG, BNatSchG, ChemG..., ...umweltschädlicher Produkte (§ 325 StGB n. F.), der eine Art straf..., ...führung von Vorhaben“ (§ 327a StGB), welcher die Ausführung..., ... (§ 330d Abs. 1 Nr. 2 StGB). Auch bestimmte Energieformen..., ... werden (§ 330 Absatz 2 StGB). Zudem ist eine signifikante..., ...Umweltstrafrechts (§§ 324 ff. StGB) sehen demgegenüber überwiegend..., ...So erfasst § 324 Abs. 3 StGB-E weiterhin auch Fälle..., ...in den §§ 325 und 326 StGB-E. Dadurch, dass die..., ...Seite 4 von 9 › § 324 StGB-E: Gewässerverunreinigungen..., ...nommen werden. › § 327a StGB-E: Genehmigungsbedürftige..., ... neu eingeführte § 327a StGB-E stellt die „Ausführung..., ...auch aus den Regelungen im StGB ergeben. Aus Gründen ..., ... › § 330d Abs. 1 Nr. 2 StGB-E: Begriff des “Ökosystems..., ... in § 330d Abs. 1 Nr. 2 StGB-E vorgesehene Definition..., ...Definition in § 330d Abs.1 Nr. 2 StGB-E auf klar abgegrenzte ..., ...beschränken. › § 330d Abs. 4 StGB-E: Illegale Abfallverbringung..., ... zu § 330d Abs. 1 Nr. 2 StGB-E ausge führt, ist die...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
§ 218 aus StGB entfernen/Abschaffung Beratungspflicht/Recht auf Beratung
Der § 218 soll aus dem Strafgesetzbuch entfernt werden. Es wird die Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs nach gesundheitsförderlichen, verfassungsrechtlichen und menschenrechtlichen Gesichtspunkten gefordert. Es wird gefordert, noch in dieser Wahlperiode einen Gesetzesentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs zur Beratung und Abstimmung im Bundestag vorzulegen. Dieser soll auch die Abschaffung der Beratungspflicht beinhalten und statt dessen soll das Recht auf Beratung gesichert und ausgebaut werden.
- Bereitgestellt von: Evangelische Frauen in Deutschland e.V. am 19.12.2024
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Adressatenkreis:
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18.06.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Schwangerschaftsabbrüchen außerhalb des StGB beinhalten. „Diese Empfehlungen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verhinderung weiterer Waffenrechtsverschärfungen, die keinen Gewinn für die innere Sicherheit bringen, aber weitere Verbote und bürokratischen Aufwand.
- Bereitgestellt von: Deutscher Jagdverband am 02.10.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 203/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes - Aufnahme von Nachtzieltechnik
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BR-Drs. 203/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
18.09.2024
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Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Straftaten sind: - § 80a StGB: Aufstacheln zum Verbrechen..., ... - § 84 Absatz 1 bis 3 StGB: Fortführung einer für ..., ..., - § 87 Absatz 1 StGB: § 87 Agententätigkeit ..., ...Sabotage, - § 89 Absatz 1 StGB: Verfassungsfeindliche ..., ... - § 89a Absatz 1 bis 3 StGB: Vorbereitung einer schweren..., ...Gewalttat, - § 89b Absatz 1 StGB: Aufnahme von Beziehungen..., ... - § 89c Absatz 1 und 2 StGB: Terrorismusfinanzierung, 4 - § 91 Absatz 1 StGB: Anleitung zur Begehung..., ..., - § 96 Absatz 2 StGB: Landesverräterische Ausspähung..., ...Unzuverlässigkeit), - § 97b StGB: Verrat in irriger Annahme..., ...illegalen Geheimnisses, - § 98 StGB (soweit nicht ein Fall des § 98 Abs. 2 StGB vorliegt): Landesverräterische..., ...Agententätigkeit, - § 99 Abs. 2 StGB (soweit nicht ein Fall des § 99 Abs. 3 StGB vorliegt): Geheimdienstliche..., ... Fall), - § 100 Abs. 1 StGB i.V.m. § 100 Abs. 4 StGB..., ... Stelle ist, dass § 100 StGB ein Verbrechen ist und ..., ...Abs. 4 gibt es in § 100 StGB dagegen gar nicht), - § 129 StGB: Bildung krimineller Vereinigungen, - § 129a Abs. 3 u. 5 StGB, auch i.V.m. § 129b Abs. 1 StGB: Bildung terroristischer...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung der EU Richtlinie 2024/1226 (Richtlinie Sanktionsstrafrecht)
Die in der EU-Richtlinie 2024/1226 vorgesehene Strafbefreiung für Taten unter einem Gegenwert von EUR 10.000 soll auch in der nationalen Umsetzung berücksichtigt werden. Die in § 18 Abs. 11 AWG a.F. vorgesehene Schonfrist von 2 Tagen sollte beibehalten und die Möglichkeit einer umfassenden strafbefreienden Selbstanzeige sollte eingeführt werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 04.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Rechtsvorschriften
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Adressatenkreis:
-
29.08.2025
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Bundesregierung:
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Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...handelt und daher wegen § 35 StGB nicht bestraft wird. ..., ... Deutschland durch § 35 StGB geregelt ist) in der RL..., ... schließen, dass § 35 StGB wegen eines Konflikts mit..., ...Irrtumsproblematik“ ist wohl § 17 S. 1 StGB gemeint, da Irrtümer über..., ...Sanktionsverstößen den § 17 S. 1 StGB anzuwenden. Dass die Begründung..., ...Rn. 63; Wagner, in: MüKo-StGB, Bd. 8, 4. Aufl. (2023..., ...Schonfrist“ dann in § 17 S. 1 StGB im Merkmal der „Vermeidbarkeit..., ...Rechtsordnung. 11 Dass § 17 StGB darüber entscheidet, ob..., ...unvermeidbar i. S. v. § 17 S. 1 StGB. Je mehr Zeit seit der ..., ...der Folge, dass § 17 S. 2 StGB greift und allenfalls eine..., ...dann wäre § 16 Abs. 1 S. 1 StGB die passende Irrtumsregel..., ..., oder nicht (dann § 17 StGB). Die Rechtsprechung neigt..., ... zur Anwendung von § 17 StGB. 7 käme ..., ... insofern auf § 17 S. 1 StGB an. Nach dieser Vorschrift..., ...Hintertür des § 17 S. 1 StGB würde auf diese Weise wieder...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung der EU Richtlinie 2024/1226 (Richtlinie Sanktionsstrafrecht)
Die in der EU-Richtlinie 2024/1226 vorgesehene Strafbefreiung für Taten unter einem Gegenwert von EUR 10.000 soll auch in der nationalen Umsetzung berücksichtigt werden. Die in § 18 Abs. 11 AWG a.F. vorgesehene Schonfrist von 2 Tagen sollte beibehalten und die Möglichkeit einer umfassenden strafbefreienden Selbstanzeige sollte eingeführt werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 03.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2508
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der Europäischen Union
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BT-Drs. 21/2508
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
29.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
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16.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...handelt und daher wegen § 35 StGB nicht bestraft wird. Anders..., ... Deutschland durch § 35 StGB geregelt ist) in der RL..., ...zu schließen, dass § 35 StGB wegen eines Konflikts mit..., ...Irrtumsproblematik“ ist wohl § 17 S. 1 StGB gemeint, da Irrtümer über..., ...Sanktionsverstößen den § 17 S. 1 StGB anzuwenden. Dass die Begründung..., ...Rn. 63; Wagner, in: MüKo-StGB, Bd. 8, 4. Aufl. (2023..., ...Schonfrist“ dann in § 17 S. 1 StGB im Merkmal der „Vermeidbarkeit..., ...Rechtsordnung. 11 Dass § 17 StGB darüber entscheidet, ob..., ...unvermeidbar i. S. v. § 17 S. 1 StGB. Je mehr Zeit seit der ..., ...der Folge, dass § 17 S. 2 StGB greift und allenfalls eine..., ...dann wäre § 16 Abs. 1 S. 1 StGB die passende Irrtumsregel..., ..., oder nicht (dann § 17 StGB). Die Rechtsprechung neigt..., ... zur Anwendung von § 17 StGB. 7 käme es insofern auf § 17 S. 1 StGB an. Nach dieser Vorschrift..., ...Hintertür des § 17 S. 1 StGB würde auf diese Weise wieder...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Bundesregierung wird gebeten, bei der Umsetzung der Richtlinie (EU) 202/1203 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt zu präzisieren, ob und welche Ausnahmen für ordnungsgemäße landwirtschaftliche Nutzung, landwirtschaftliche Tätigkeiten nach guter fachlicher Praxis und unvermeidbare Beeinträchtigungen durch normale Bewirtschaftung gelten. Weiterhin wird aufgezeigt, dass die vorgesehenen Regelungen zur Strafbarkeit den in der Prüfpraxis auftretenden Fallkonstellationen nur unzureichend gerecht werden und einen Aufwuchs von Regulationsdichte erzeugen, was wiederum dem angekündigten Bürokratieabbau entgegen steht.
- Bereitgestellt von: Verband der Landwirtschaftskammern (VLK) am 17.11.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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13.11.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... des Strafgesetzbuches (StGB) Das StGB soll um „Ökosystem-Schäden..., ...gelten. § 330 Abs. 2 StGB In alle Tatbestände, die..., ...Ökosystems in § 330 Abs. 2 StGB ist zu unbestimmt. Ebenso..., ...Umweltmedien. § 324 a StGB Gleiches gilt für Regelungen..., ... So regelt z.B. § 324 a StGB, dass, wer unter Verletzung..., ...definiert wird. § 324 StGB Die Erlaubnisfreie Wasserentnahme..., ...ergänzt werden. § 324 a StGB In § 324 a StGB soll nun..., ...Begriffsbestimmung in § 330 d Nr. 4 StGB. Die Pflichten können sich...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anstieg von Ladendiebstählen im Lebensmitteleinzelhandel
Forderung die (Video-) Überwachung zu erleichtern, die zentrale Bearbeitung der Strafverfahren und bundesweite Vernetzung unter den Strafverfolgungsbehörden zu ermöglichen sowie Justiz und Strafverfolgungsbehörden personell und technisch zu ertüchtigen.
- Bereitgestellt von: EDEKA Zentrale Stiftung & Co. KG am 17.03.2025
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Adressatenkreis:
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17.03.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Mindeststrafe des § 244 Abs.1 StGB ist – wie für den Wohnungseinbruchsdiebstahl..., ...anzuheben. § 244 Abs. 1 StGB sollte mit einer Ziffer..., ...§ 243 Abs. 1 Ziffer 3 StGB kann dann gestrichen werden..., ...Strafmilderung in § 244 Abs. 3 StGB ist komplett zu streichen..., ...Ergänzung des § 244 Abs. 1 StGB mit einer Ziffer 4 stellt..., ...Diebstahl im Sinne des § 244 StGB bewertet und sanktioniert..., ...nach § 244 Abs. 1 Nr. 2 StGB in der Praxis aus Beweisgründen..., ...neue Strafmaß des § 244 StGB an- gemessen ist. Der ..., ...verschärften Strafrahmen des § 244 StGB n. F. ist daher geboten..., ...Diebstahlsdelik- ten (§ 244 StGB) ist deutlich auf ein Jahr..., ...schwerer Diebstahl (§ 244 StGB) zu bewerten. ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die vorgesehenen Anpassungen des Computerstrafrechts sind aus Sicht des eco ein Schritt in die richtige Richtung. In Zeiten, in denen sich auch immer mehr Aspekte des öffentlichen Lebens im digitalen Raum abspielen, ist es wichtig, dass dieser entsprechend geschützt ist. Um einen solchen Schutz zu ermöglichen, müssen die entsprechende Personen, die die Sicherheit von IT-Systemen verbessern wollen, in jederlei Hinsicht unterstützt werden. Genau dazu dienen die neuen Regelungen, um IT-Sicherheitsexperten nicht nur vor Strafbarkeit zu schützen, sondern ihnen im Gegenzug Rückhalt durch den Gesetzgeber zu geben.
- Bereitgestellt von: eco - Verband der Internetwirtschaft e.V. am 15.01.2025
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Adressatenkreis:
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11.12.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... des Strafgesetzbuchs (StGB) strafbewehrt. Mit dem ..., ...Referentenentwurf: ▪ Zu §202a Absatz 3 StGB: Erlaubte Handlungen Der an den § 202a StGB neu angefügte Absatz 3 ..., ...sind. ▪ Zu §202a Absatz 4 StGB: Erhöhtes Strafmaß für ..., ...Absatz 2 und §303a Absatz 4 StGB: Weitere Anwendungsfälle..., ...geschaffene Absatz 2 in §202b StGB sieht die Anwendung sowohl..., ... ein Verweis in § 202c StGB auf die neu eingeführten..., ...Rechtsprechung bereits für § 202c StGB gelten würden, wäre ein...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ablehnung der gegenwärtigen Reformbestrebungen im Umweltstrafrecht in der vorliegenden Form. Geplante Änderung des Strafrechts erzeugt ein unkalkulierbares und verfassungsrechtlich unakzeptables Risiko für die aktive Land- und Waldbewirtschaftung.
- Bereitgestellt von: Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände (AGDW) e.V. am 14.11.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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14.11.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... in § 330d Abs. 1 Nr. 2 StGB-E. Die vorgeschlagene Definition..., ... in § 330d Abs. 1 Nr. 2 StGB-E führt auch zu einem grundlegenden..., ...Fassung des § 324a Abs. 1 StGB geht deutlich über Artikel..., ...Beibehaltung des § 324a Abs. 3 StGB auch (leichteste) Fahrlässigkeit..., ...die Regelungen in § 325a StGB sowie § 327 Absätze 2-4 StGB. Die fachlichen Problembereiche..., ...Einführung des neuen § 327a StGB-E, der die verwaltungsrechtswidrige...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1203 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt
Greenpeace setzt sich für die Umsetzung der Richtlinie in das deutsche Umweltstrafrecht ein. Außerdem treten wir für die Ausgestaltung der „Ökozid“-Regelung ein.
- Bereitgestellt von: Greenpeace e.V. am 18.12.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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14.11.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...sowohl das Kernstrafrecht (StGB) als auch die Vielzahl ..., ... 330d Absatz 1 Nummer 2 StGB-E zu würdigen. Die Begründung..., ...Qualifikation in § 330 Absatz 2 StGB-E. Er setzt voraus, dass..., ...Strafvorschrift außerhalb des § 330 StGB zu verankern (Gutachten..., ...Regelbeispiel (§ 330 Abs. 1 StGB) und den bestehenden Qualifikationen (§ 330 Abs. 2 StGB) abweichenden Deliktstypus..., ...Fassung des § 330d Absatz 1 StGB-E oder systematischer im Allgemeinen Teil des StGB (§ 11 Abs. 1 StGB-E) zu..., ... 330d Absatz 1 Nummer 2 StGB-E) bietet einen entscheidenden..., ...den Legaldefinitionen des StGB zu verankern, um die strafrechtliche...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die im Richtlinienentwurf vorgesehenen Straftatbestände sowie Tatbestandsmerkmale sind zu weit gefasst Es ist essentiell, dass in den Richtlinienentwurf tatbestandliche Ausschlüsse aufgenommen werden, da in der gegenwärtigen Fassung im Besonderen die legale Rechtsberatung sowie die zivile Seenotrettung kriminalisiert zu werden drohen Konkret gefordert wird eine inhaltliche Bereinigung der Art. 3 Abs. 1, 4 Ziff. E, 5, 6 sowie 9 Ziff. D RLE.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
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Adressatenkreis:
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21.03.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Hilfeleistung, wie etwa dem § 323c StGB in Deutschland jedenfalls..., ...Beistandspflicht gem. § 323c StGB führt im deutschen Recht..., ...Handlungspflicht des § 323c StGB ist bereits im Wortlaut..., ...Faktisch 4 Vgl. Fischer StGB, Vor § 32 Rn. 11. 5 Vgl..., ...Rechtfertigungsebene, etwa über § 34 StGB, ist problematisch, da..., ... etwa im Sinne des § 34 StGB, als ausreichend angesehen..., ...Gefahr im Sinne des § 34 StGB handelt. Auch hier müsste..., ...völkerrechtlichen und gem. § 323c StGB bestehenden Pflichten legalen..., ...Strafrechtsdogmatik gem. § 18 StGB erforderlichen mindestens...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der am 17. April 2026 vorgelegte Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt verfolgt ein Anliegen, das wir ausdrücklich teilen: Schutzlücken bei bildbasierter sexualisierter Gewalt, sexualisierten Deepfakes und digitalem Stalking zu schließen und die zivilrechtliche Rechtsdurchsetzung gegenüber Diensteanbietern zu stärken. Unsere Mitglieder dokumentieren täglich Zeitgeschehen, gesellschaftliche Entwicklungen und Alltagskultur im öffentlichen Raum. Sie sind damit von Regelungen, die unmittelbar an die Herstellung von Bildaufnahmen anknüpfen, in besonderer Weise betroffen. Wir haben dazu eine Stellungnahme an Herrn Dr. Schäfer vom BMJV gesendet.
- Bereitgestellt von: FREELENS e.V. am 24.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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07.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Ausgestaltung von § 184k (1) 3. StGB-E, der unserer Ansicht..., ... 184k Absatz 1 Nummer 3 StGB-E: Bildaufnahmen, die in..., ...184k Absatz 1 Nummer 3 StGB-E. Die entsprechenden Normen..., ...bereits in § 184i Absatz 1 StGB enthalten sei, womit „auf..., ...Sinne des § 184k Absatz 1 StGB-E enthalten, fehlt es daher..., ... 184k Absatz 1 Nummer 3 StGB-E erzeugt durch die Kombination..., ... Mit Absatz 1 Nummer 3 StGB-E würde allerdings durch..., ... geplante § 184k (1) 3. StGB-E. Auch eine Ausweitung von § 184i StGB auf nicht-körperliche sexuelle..., ...Prominenten. Bei § 201b StGB-E ist laut Entwurfsbegründung..., ...Ausgestaltung von § 184k (1) 3. StGB-E, der unserer Ansicht..., ... 184k Absatz 1 Nummer 3 StGB-E: Bildaufnahmen, die in..., ...184k Absatz 1 Nummer 3 StGB-E. Die entsprechenden Normen..., ...bereits in § 184i Absatz 1 StGB enthalten sei, womit „auf..., ...Sinne des § 184k Absatz 1 StGB-E enthalten, fehlt es daher..., ... 184k Absatz 1 Nummer 3 StGB-E erzeugt durch die Kombination..., ... Mit Absatz 1 Nummer 3 StGB-E würde allerdings durch..., ... geplante § 184k (1) 3. StGB-E. Auch eine Ausweitung von § 184i StGB auf nicht-körperliche sexuelle..., ...Prominenten. Bei § 201b StGB-E ist laut Entwurfsbegründung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung der EU Richtlinie 2024/1226 (Richtlinie Sanktionsstrafrecht)
Die in der EU-Richtlinie 2024/1226 vorgesehene Strafbefreiung für Taten unter einem Gegenwert von EUR 10.000 soll auch in der nationalen Umsetzung berücksichtigt werden. Die in § 18 Abs. 11 AWG a.F. vorgesehene Schonfrist von 2 Tagen sollte beibehalten und die Möglichkeit einer umfassenden strafbefreienden Selbstanzeige sollte eingeführt werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 05.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2508
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der Europäischen Union
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BT-Drs. 21/2508
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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29.08.2025
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Bundesregierung:
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Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...handelt und daher wegen § 35 StGB nicht bestraft wird. Anders..., ... Deutschland durch § 35 StGB geregelt ist) in der RL..., ...zu schließen, dass § 35 StGB wegen eines Konflikts mit..., ...Irrtumsproblematik“ ist wohl § 17 S. 1 StGB gemeint, da Irrtümer über..., ...Sanktionsverstößen den § 17 S. 1 StGB anzuwenden. Dass die Begründung..., ...Rn. 63; Wagner, in: MüKo-StGB, Bd. 8, 4. Aufl. (2023..., ...Schonfrist“ dann in § 17 S. 1 StGB im Merkmal der „Vermeidbarkeit..., ...Rechtsordnung. 11 Dass § 17 StGB darüber entscheidet, ob..., ...unvermeidbar i. S. v. § 17 S. 1 StGB. Je mehr Zeit seit der ..., ...der Folge, dass § 17 S. 2 StGB greift und allenfalls eine..., ...dann wäre § 16 Abs. 1 S. 1 StGB die passende Irrtumsregel..., ..., oder nicht (dann § 17 StGB). Die Rechtsprechung neigt..., ... zur Anwendung von § 17 StGB. 7 käme es insofern auf § 17 S. 1 StGB an. Nach dieser Vorschrift..., ...Hintertür des § 17 S. 1 StGB würde auf diese Weise wieder...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung der EU Richtlinie 2024/1226 (Richtlinie Sanktionsstrafrecht)
Die in der EU-Richtlinie 2024/1226 vorgesehene Strafbefreiung für Taten unter einem Gegenwert von EUR 10.000 soll auch in der nationalen Umsetzung berücksichtigt werden. Die in § 18 Abs. 11 AWG a.F. vorgesehene Schonfrist von 2 Tagen sollte beibehalten werden.Ferner sollten Erleichterungen für Handlungen von Compliance-Officers eingeführt und die Strafbefreiung für selbst angezeigte Taten beibehalten werden.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 03.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Rechtsvorschriften
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Adressatenkreis:
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29.08.2025
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Bundesregierung:
-
Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...handelt und daher wegen § 35 StGB nicht bestraft wird. Anders..., ... Deutschland durch § 35 StGB geregelt ist) in der RL..., ...zu schließen, dass § 35 StGB wegen eines Konflikts mit..., ...Irrtumsproblematik“ ist wohl § 17 S. 1 StGB gemeint, da Irrtümer über..., ...Sanktionsverstößen den § 17 S. 1 StGB anzuwenden. Dass die Begründung..., ...Rn. 63; Wagner, in: MüKo-StGB, Bd. 8, 4. Aufl. (2023..., ...Schonfrist“ dann in § 17 S. 1 StGB im Merkmal der „Vermeidbarkeit..., ...Rechtsordnung. 11 Dass § 17 StGB darüber entscheidet, ob..., ...unvermeidbar i. S. v. § 17 S. 1 StGB. Je mehr Zeit seit der ..., ...der Folge, dass § 17 S. 2 StGB greift und allenfalls eine..., ...dann wäre § 16 Abs. 1 S. 1 StGB die passende Irrtumsregel..., ..., oder nicht (dann § 17 StGB). Die Rechtsprechung neigt..., ... zur Anwendung von § 17 StGB. 7 käme es insofern auf § 17 S. 1 StGB an. Nach dieser Vorschrift..., ...Hintertür des § 17 S. 1 StGB würde auf diese Weise wieder...
-
Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung der EU Richtlinie 2024/1226 (Richtlinie Sanktionsstrafrecht)
Die in der EU-Richtlinie 2024/1226 vorgesehene Strafbefreiung für Taten unter einem Gegenwert von EUR 10.000 soll auch in der nationalen Umsetzung berücksichtigt werden. Die in § 18 Abs. 11 AWG a.F. vorgesehene Schonfrist von 2 Tagen sollte beibehalten und die Möglichkeit einer umfassenden strafbefreienden Selbstanzeige sollte eingeführt werden.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 03.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2508
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der Europäischen Union
-
BT-Drs. 21/2508
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
29.08.2025
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Bundesregierung:
-
Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...handelt und daher wegen § 35 StGB nicht bestraft wird. Anders..., ... Deutschland durch § 35 StGB geregelt ist) in der RL..., ...zu schließen, dass § 35 StGB wegen eines Konflikts mit..., ...Irrtumsproblematik“ ist wohl § 17 S. 1 StGB gemeint, da Irrtümer über..., ...Sanktionsverstößen den § 17 S. 1 StGB anzuwenden. Dass die Begründung..., ...Rn. 63; Wagner, in: MüKo-StGB, Bd. 8, 4. Aufl. (2023..., ...Schonfrist“ dann in § 17 S. 1 StGB im Merkmal der „Vermeidbarkeit..., ...Rechtsordnung. 11 Dass § 17 StGB darüber entscheidet, ob..., ...unvermeidbar i. S. v. § 17 S. 1 StGB. Je mehr Zeit seit der ..., ...der Folge, dass § 17 S. 2 StGB greift und allenfalls eine..., ...dann wäre § 16 Abs. 1 S. 1 StGB die passende Irrtumsregel..., ..., oder nicht (dann § 17 StGB). Die Rechtsprechung neigt..., ... zur Anwendung von § 17 StGB. 7 käme es insofern auf § 17 S. 1 StGB an. Nach dieser Vorschrift..., ...Hintertür des § 17 S. 1 StGB würde auf diese Weise wieder...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung neuer Regelungen zum Umgang mit Deepfakes
Die Erstellung und Verbreitung von pornografischen Deepfakes ohne Einverständnis der abgebildeten Person sollten explizit unter Strafe gestellt werden. Darüber hinaus sollten Apps – in der Regel sogenannte „Face Swap Apps“ – sowie KI-Bildgeneratoren für die Erstellung pornografischer Deepfakes ohne Einverständnis der abgebildeten Person haftbar gemacht werden können.
- Bereitgestellt von: HateAid gGmbH am 06.02.2026
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Adressatenkreis:
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06.02.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Videoinhalt (§ 11 Absatz 3 StGB) computertechnisch so verändert..., ...2) – (7) in den § 184 k StGB einzufügen. Der um diese..., ...Regelung ergänzte neue § 184 k StGB könnte dann wie folgt lauten..., ... ergänzend im § 184 k StGB oder als neuer und eigenständiger § 184 m StGB geregelt werden. Möglich..., ...Rahmen eines neuen § 201 b StGB, sofern persönlichkeitsrechtsverletzende...
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Zu Regelungsvorhaben: