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182 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (182)
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Zu Regelungsvorhaben:
Finanzierung von Krankenkassenbeiträgen für Bürgergeldempfänger
Kurzfristig und bald müssen die notwendigen strukturellen Entscheidungen getroffen werden, damit das Gesundheitswesen auch in Zukunft stabil, gerecht und solidarisch bleibt. Der vollständige Ausgleich der GKV-Kosten für Bürgergeldempfänger soll uns nicht von der Aufgabe entbinden, die notwendigen systematischen Reformen entschlossen anzugehen. Gemeinsames Ziel muss deshalb sein, diese Mittel effizient und zielgenau im Sinne einer an dem gesundheitlichen Bedarf der Patientinnen und Patienten ausgerichteten Versorgung einzusetzen.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 25.09.2025
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Adressatenkreis:
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24.09.2025
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Unser Wohlstand muss erwirtschaftet, d. h. erarbeitet werden. Das seit Jahren stetig sinkende Arbeitszeitvolumen pro Erwerbstätigen zeigt, dass derzeit die Anreize falsch, d. h. gegen eine Ausweitung der aktuellen sowie der Lebensarbeitszeit gesetzt sind. Hier muss gegengesteuert werden – von der abschlagsfreien vorgezogenen Rente über Anreize für Teilzeit bis hin zur Ausgestaltung verschiedener Sozialleistungen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 28.03.2025
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Adressatenkreis:
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22.01.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines Gewalthilfegesetzes unter Umsetzung der Vorgaben der Istanbul Konvention
Unterstützung der Einführung eines Gewalthilfegesetzes, das das Hilfesystem für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt gesetzlich abgesichert und auf einen bundesweit flächendeckenden und bedarfsgerechten Ausbau von Schutz- und Beratungsangeboten in Orientierung an die Istanbul-Konvention hinwirkt. Der Zugang zu Schutz, Beratung und Unterstützung soll kostenfrei, niedrigschwellig und diskriminierungsfrei sein. Eine Beteiligung des Bundes an der Regelfinanzierung des Hilfesystems soll gesetzlich verankert werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 20.11.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMFSFJ) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt
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Adressatenkreis:
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20.11.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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05.12.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Maßnahmen zur Verbesserung der Prävention von Wohnungsverlusten
Neuregelung der ordentlichen Kündigung analog zu den Regelungen der außerordentlichen Kündigung nach § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB zur Sicherstellung einer „Heilung“ einer außerordentlichen fristlosen Kündigung aufgrund von Mietrückständen. Mietschuldenübernahme als Beihilfe auch für Beziehende von SGB II-Leistungen (Hilfen zur Sicherung der Unterkunft nach § 22 Abs. 8 SGB II) analog der Regelungen in § 36 Abs. 1 SGB XII. Ausweitung der Mitteilungspflichten der Amtsgerichte bezüglich Räumungsklagen (§ 22 Abs. 9 SGB II sowie § 36 Abs. 2 SGB XII) auf alle Räumungsklagen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 05.11.2024
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Adressatenkreis:
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05.11.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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13.03.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Diakonie entwickelt ihre Positionen für eine zukunftsgerechte sozialen Sicherung laufend weiter. Ziel ist die gerechte Ausgestaltung des Sozialstaats, unter anderem eine zukunftsgerechte soziale Sicherung. Dabei bringt sie Positionen aus der Praxis heraus in politische Prozesse sowie Gespräche ein und entwickelt diese laufend weiter.
- Bereitgestellt von: Diakonie Deutschland, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. am 28.06.2024
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Adressatenkreis:
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25.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ungerechtfertigte Untervermietung wirksam begrenzen
Zur Verbesserung der Kontrollmöglichkeiten sollten Untervermietungen stärker in bestehende Melde- und Verwaltungsverfahren integriert werden. Künftig sollte bei der Anmeldung eines Untermieters die Zustimmung des vermietenden Eigentümers oder seiner bevollmächtigten Vertretung verpflichtend vorgelegt werden. Die Meldebehörde kann im Rahmen der Anmeldung zudem ohne nennenswerten Mehraufwand prüfen, ob für die betreffende Wohnung bereits eine Person gemeldet ist und damit ein mögliches Untermietverhältnis vorliegt. Auch bei der Gewährung staatlicher Leistungen, insbesondere Wohngeld sowie Leistungen nach dem SGB II und SGB XII, sollte grundsätzlich überprüft werden, ob für das angegebene Untermietverhältnis eine entsprechende Genehmigung des Eigentümers oder seines Vertreters vorliegt.
- Bereitgestellt von: Haus & Grund Deutschland am 22.06.2026
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Adressatenkreis:
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10.11.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Mieterschutz stärken und Wohnungsverluste verhindern
Als Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. (BAG W) begrüßen wir insbesondere Regelungen zur Schonfristzahlung, zur Begrenzung von Indexmieten sowie zu Möblierungszuschlägen als wichtige Beiträge zur Prävention von Wohnungsverlusten. Zugleich fordern wir die Ausgestaltung der Schonfristregelung, die Begrenzung von Kurzzeitvermietung sowie die Anwendung der Mietpreisbremse. Ziel ist eine nachhaltige Stärkung des Mieterschutzes und die Vermeidung von Wohnungslosigkeit.
- Bereitgestellt von: Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. am 23.04.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6807
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete
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BT-Drs. 21/6807
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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19.02.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Schuldnerberatungsdienstegesetz - bundesweit ausreichende Struktur schaffen
Erstmals soll in einem Bundesgesetz ein Zugang zu unabhängiger Schuldnerberatung für alle Verbraucher mit finanz. Schwierigkeiten verankert werden. Die AG SBV begrüßt dies, betont jedoch, dass derzeit keine bundesweit ausreichende Struktur existiert, um diesem Anspruch gerecht zu werden. Insbesondere erwerbstätige, studierende oder rentenbeziehende Personen sind bislang weitgehend vom Zugang zur Beratung ausgeschlossen. Um Teilhabe und Prävention zu sichern, fordert die AG SBV, eine Kostenfreiheit für Ratsuchende festzuschreiben, eine generelle Zuständigkeit für Schuldnerberatungsdienste auf Landesebene mit konkreten Landesausführungsgesetzen zu schaffen, sowie einen Personalschlüssel von 2 Beratungskräften pro 50.000 Einwohnern festzulegen u.mit entspr. Erfüllungsaufwand zu benennen.
- Bereitgestellt von: Diakonie Deutschland, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. am 05.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 436/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über den Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher (Schuldnerberatungsdienstegesetz - SchuBerDG) -
BT-Drs. 21/1847
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über den Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher (Schuldnerberatungsdienstegesetz - SchuBerDG)
-
BR-Drs. 436/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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18.06.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Finanzierung von Krankenkassenbeiträgen für Bürgergeldempfänger
Kurzfristig und bald müssen die notwendigen strukturellen Entscheidungen getroffen werden, damit das Gesundheitswesen auch in Zukunft stabil, gerecht und solidarisch bleibt. Der vollständige Ausgleich der GKV-Kosten für Bürgergeldempfänger soll uns nicht von der Aufgabe entbinden, die notwendigen systematischen Reformen entschlossen anzugehen. Gemeinsames Ziel muss deshalb sein, diese Mittel effizient und zielgenau im Sinne einer an dem gesundheitlichen Bedarf der Patientinnen und Patienten ausgerichteten Versorgung einzusetzen.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 25.09.2025
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Adressatenkreis:
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24.09.2025
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Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Diakonie entwickelt ihre Positionen für eine zukunftsgerechte sozialen Sicherung laufend weiter. Ziel ist die gerechte Ausgestaltung des Sozialstaats, unter anderem eine zukunftsgerechte soziale Sicherung. Dabei bringt sie Positionen aus der Praxis heraus in politische Prozesse sowie Gespräche ein und entwickelt diese laufend weiter.
- Bereitgestellt von: Diakonie Deutschland, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. am 27.01.2025
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Adressatenkreis:
-
27.01.2025
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Diakonie entwickelt ihre Positionen für eine zukunftsgerechte sozialen Sicherung laufend weiter. Ziel ist die gerechte Ausgestaltung des Sozialstaats, unter anderem eine zukunftsgerechte soziale Sicherung. Dabei bringt sie Positionen aus der Praxis heraus in politische Prozesse sowie Gespräche ein und entwickelt diese laufend weiter.
- Bereitgestellt von: Diakonie Deutschland, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. am 28.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
25.06.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Nationaler Aktionsplan Wohnungslosigkeit
Der NAP Wohnungslosigkeit hat zum Ziel, eine Gesamtstrategie zur Überwindung von Wohnungslosigkeit zu beschreiben. Dabei werden Maßnahmen vorgeschlagen, die mehrere Gesetze betreffen. Die Diakonie schlägt mehrere Änderungen vor, welche Wohnungslosigkeit effektiv bekämpfen könnten.
- Bereitgestellt von: Diakonie Deutschland, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. am 28.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11200
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Nationaler Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit 2024
-
BT-Drs. 20/11200
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
21.03.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gerechte und lebenswerte Zukunft: Klimakrise und Armut gemeinsam bekämpfen
Die Klimakrise und Armut muss gemeinsam bekämpft werden. Dafür sind eine sozial-gerechte Klimapolitik, die Stärkung der sozialen Sicherung und eine sozial-gerechte Finanzierung der Transformation notwendig. Die Diakonie schlägt gemeinsam mit anderen mehrere Maßnahmen vor.
- Bereitgestellt von: Diakonie Deutschland, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. am 28.06.2024
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Adressatenkreis:
-
03.06.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Nach 4/2025 eingereiste Ukraine-Vertriebene sollen nur noch Leistungen nach AsylbLG erhalten
Personen mit Aufenthaltsrecht nach der Richtlinie 2001/55/EG, die ab dem 1. April 2025 eingereist sind, sollen nur noch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten. Ein dauerhafter Ausschluss aus dem SGB II, SGB IX, SGB XII und aus der Gesetzlichen Krankenversicherung wird abgelehnt. Notwendig ist die Ermöglichung einer zielführenden Arbeitsmarktintegration und die Chance, weiterhin an Integrationskursen teilzunehmen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 25.03.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3539
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewährung von Leistungen für Personen, die in Anwendung der Richtlinie 2001/55/EG eine Aufenthaltserlaubnis zur Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz erhalten oder beantragt haben (Leistungsrechtsanpassungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/3539
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
18.02.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Auskömmliche Finanzierung von Arbeitsmarktdienstleistungen und Sprachkursen
Der VDP Sachsen-Anhalt setzt sich für eine bedarfsgerechte Finanzierung der Arbeitsfördermaßnahmen für Arbeitslose und Arbeitnehmer sowie der Integrationskurse / Berufssprachkurse für Zugewanderte aus. Dafür bedürfen Arbeitsagenturen, Jobcenter und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ausreichender Haushaltsmittel außerhalb der Finanzierung ihrer Verwaltung.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Privatschulen Sachsen-Anhalt e.V. am 08.01.2026
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Adressatenkreis:
-
14.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Kommission zur Sozialstaatsreform hat Empfehlungen zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Sozialstaats vorgelegt. Der VAMV setzt sich dafür ein, dass die Belange Alleinerziehender und ihrer Kinder Beachtung finden. Schnittstellenprobleme abzubauen, ist auch ein Anliegen des VAMV, insbesondere zw.Sozialleistungen und Kindeseinkommen. Konkret sind allerdings Fallstricke im Detail zu umgehen. Einige Empfehlungen betreffen direkt Alleinerziehende: Harmonisierung des Begriffs Alleinerziehend und der Altersgrenzen für Minderjährige Sozial- und Unterhaltsrecht, der Vorschlag den Unterhaltsvorschuss bei SGB II-Bezug zu streichen. Der VAMV mahnt: Durch die Reform müssen Leistungen besser und der Zugang leichter werden – lediglich Verwaltungsaufwand zu verringern, greift zu kurz.
- Bereitgestellt von: Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V., Bundesverband am 19.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
12.09.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Kommission zur Sozialstaatsreform hat Empfehlungen zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Sozialstaats vorgelegt. Der VAMV setzt sich dafür ein, dass die Belange Alleinerziehender und ihrer Kinder Beachtung finden. Schnittstellenprobleme abzubauen, ist auch ein Anliegen des VAMV, insbesondere zw.Sozialleistungen und Kindeseinkommen. Konkret sind allerdings Fallstricke im Detail zu umgehen. Einige Empfehlungen betreffen direkt Alleinerziehende: Harmonisierung des Begriffs Alleinerziehend und der Altersgrenzen für Minderjährige Sozial- und Unterhaltsrecht, der Vorschlag den Unterhaltsvorschuss bei SGB II-Bezug zu streichen. Der VAMV mahnt: Durch die Reform müssen Leistungen besser und der Zugang leichter werden – lediglich Verwaltungsaufwand zu verringern, greift zu kurz.
- Bereitgestellt von: Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V., Bundesverband am 19.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
19.12.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Nicheinführung Rechtskreiswechsel durch das Leistungsrechtsanpassungsgesetz
Ablehnung des Rechtskreiswechsels von aus der Ukraine geflüchteten Menschen vom SGB II in das AsylbLG. Forderung u.a. einer Überarbeitung hinsichtlich der Stichtagsregelung (Verschiebung auf Inkrafttreten), der Übergangsregelungen, des Abstellens auf die Einreise der Betroffenen, Verbesserungen beim Zugang zu Gesundheitsleistungen und wohlwollende und sensible Vermögensprüfung. Ablehnung der Abschaffung der obligatorischen Anschlussversicherung bei AsylbLG-Bezug, Forderung einer Regelung zum Verbleib in der gesetzlichen Krankenversicherung.
- Bereitgestellt von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 19.12.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/3539
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewährung von Leistungen für Personen, die in Anwendung der Richtlinie 2001/55/EG eine Aufenthaltserlaubnis zur Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz erhalten oder beantragt haben (Leistungsrechtsanpassungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/3539
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
18.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Forderungen Sozialstaatsreform
Bürgernahe gut erreichbare Sozialverwaltung mit schlanken Lösungen anstelle von zahlreichen gesetzlichen Einzelfallregelungen; Übersichtlicher Sozialstaat, der in seiner Funktion und Wirkung Leistungsberechtigten gut erklärt werden kann; erfolgreiche Verwaltungsmodernisierung mit Digitalisierung der Sozialverwaltung, die selbstverwalteten Sozialversicherungen in die Lage versetzten, digitale Möglichkeiten für Bürgernähe, Responsivität und Dienstleistungsorientierung zu nutzen; Zentrale Anlaufstellen (Wohngeld, KiZ, SGB II) und auskömmliche Ausstattung der Sozialverwaltungen; Digitalisierung, die nicht affine Menschen mitdenkt; gut ausgebaute soziale Infrastruktur – auch in ländlichen Räumen, damit Daseinsvorsorge und Teilhabe erlebbar ist; Bürokratieabbau.
- Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 24.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
10.09.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Nach 4/2025 eingereiste Ukraine-Vertriebene sollen nur noch Leistungen nach AsylbLG erhalten
Personen mit Aufenthaltsrecht nach der Richtlinie 2001/55/EG, die ab dem 1. April 2025 eingereist sind, sollen nur noch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten. Ein dauerhafter Ausschluss aus dem SGB II, SGB IX, SGB XII und aus der Gesetzlichen Krankenversicherung wird abgelehnt. Notwendig ist die Ermöglichung einer zielführenden Arbeitsmarktintegration und die Chance, weiterhin an Integrationskursen teilzunehmen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 24.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/3539
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewährung von Leistungen für Personen, die in Anwendung der Richtlinie 2001/55/EG eine Aufenthaltserlaubnis zur Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz erhalten oder beantragt haben (Leistungsrechtsanpassungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/3539
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
14.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Forderung zu den Koalitionsverhandlungen: Soziale Teilhabe und Arbeitsmarktintegration sichern
Zu den Koalitionsverhandlungen zwischen CDU, CSU und SPD wurden mehrere Thesenpapiere zur Weiterentwicklung der Arbeitsmarktförderung erarbeitet, deren Bausteine an zuständige Verhandelnden geschickt wurden. Diese wurden aufgefordert: 1. Langzeitarbeitslose erfolgreich in den Arbeitsmarkt integrieren und dafür die Arbeitsmarktinstrumente weiterzuentwickeln, 2. Die Finanzierung der Arbeitsmarktintegrationsförderung sicherzustellen, 3. Teilhabechancen zu verbessern, 4. Schulische und berufliche Integration Jugendliche ohne Abschlüsse zu fördern.
- Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 16.04.2025
-
Adressatenkreis:
-
27.02.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Forderung zu den Koalitionsverhandlungen: Soziale Teilhabe und Arbeitsmarktintegration sichern
Zu den Koalitionsverhandlungen zwischen CDU, CSU und SPD wurden mehrere Thesenpapiere zur Weiterentwicklung der Arbeitsmarktförderung erarbeitet, deren Bausteine an zuständige Verhandelnden geschickt wurden. Diese wurden aufgefordert: 1. Langzeitarbeitslose erfolgreich in den Arbeitsmarkt integrieren und dafür die Arbeitsmarktinstrumente weiterzuentwickeln, 2. Die Finanzierung der Arbeitsmarktintegrationsförderung sicherzustellen, 3. Teilhabechancen zu verbessern, 4. Schulische und berufliche Integration Jugendliche ohne Abschlüsse zu fördern.
- Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 16.04.2025
-
Adressatenkreis:
-
06.03.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Überführung der gematik in eine Digitalagentur mit deutlich erweiterten Befugnissen
Die Bundesärztekammer begrüßt Teile des Regelungsvorhabens, da diese langjährigen Forderungen deutscher Ärztetag folgen. Deutlich kritisiert wird die Beibehaltung der bestehenden Governance der gematik, in der das BMG 51% der Mehrheitsanteile der Gesellschafterversammmlung hält und somit gegen die weiteren Gesellschafter - Kostenträger und Leistungserbringer - Beschlüsse im Alleingang treffen bzw. verhindern kann.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 11.12.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13249
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung einer Digitalagentur für Gesundheit - (Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz - GDAG)
-
BT-Drs. 20/13249
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
07.11.2024
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung der Leistungen für Asylwerber:innen
Antrag der Fraktion der AfD Sozialstaatsmagnet sofort abstellen – Ende des Rechtskreiswechsels für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine und Einführung eines strengen Sachleistungsprinzips für Asylbewerber: Die Diakonie bringt aus ihrer Beratungspraxis heraus ihre Position ein und schlägt andere Maßnahmen vor.
- Bereitgestellt von: Diakonie Deutschland, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. am 28.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/4051
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Sozialstaatsmagnet sofort abstellen - Ende des Rechtskreiswechsels für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine und Einführung eines strengen Sachleistungsprinzips für Asylbewerber
-
BT-Drs. 20/4051
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
03.04.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Auskömmliche Finanzierung von Arbeitsmarktdienstleistungen und Sprachkursen
Der VDP Sachsen-Anhalt setzt sich für eine bedarfsgerechte Finanzierung der Arbeitsfördermaßnahmen für Arbeitslose und Arbeitnehmer sowie der Integrationskurse / Berufssprachkurse für Zugewanderte aus. Dafür bedürfen Arbeitsagenturen, Jobcenter und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ausreichender Haushaltsmittel außerhalb der Finanzierung ihrer Verwaltung.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Privatschulen Sachsen-Anhalt e.V. am 01.07.2026
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Adressatenkreis:
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30.06.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben: