Stellungnahmen/Gutachten
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18.669 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (18.669)
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge für die Überarbeitung der Sustainable Finance Disclosure Regulation
Die EU-Kommission überprüft derzeit die Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR). Die Deutsche Kreditwirtschaft setzt sich dafür ein, Anleger in die Lage zu versetzen, fundierte Entscheidungen über eine nachhaltige Geldanlage zu treffen ohne unnötig Bürokratie aufzubauen.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 26.03.2025
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Adressatenkreis:
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26.03.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zum Cyber Resilience Act
Artikel 2 (5) der CRA enthält eine Öffnungsklausel, die eine Beschränkung oder einen Ausschluss für Produkte zulässt, „die unter andere Unionsvorschriften mit Anforderungen fallen, die alle oder einige der Risiken abdecken, die von den grundlegenden Cybersicherheitsanforderungen in Anhang I abgedeckt werden“, wenn dies mit dem für diese Produkte geltenden allgemeinen Rechtsrahmen vereinbar ist und die sektoralen Vorschriften das gleiche oder ein höheres Schutzniveau erreichen als das in dieser Verordnung vorgesehene. EU-weit durch den Finanzsektor vertriebene digitalisierte Finanzprodukte kommen für eine solche Beschränkung oder einen solchen Ausschluss gemäß Artikel 2 (5) in Frage und damit auch für einen entsprechenden delegierten Rechtsakt der Europäischen Kommission.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 26.03.2025
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Adressatenkreis:
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26.03.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zum Cyber Resilience Act
Artikel 2 (5) der CRA enthält eine Öffnungsklausel, die eine Beschränkung oder einen Ausschluss für Produkte zulässt, „die unter andere Unionsvorschriften mit Anforderungen fallen, die alle oder einige der Risiken abdecken, die von den grundlegenden Cybersicherheitsanforderungen in Anhang I abgedeckt werden“, wenn dies mit dem für diese Produkte geltenden allgemeinen Rechtsrahmen vereinbar ist und die sektoralen Vorschriften das gleiche oder ein höheres Schutzniveau erreichen als das in dieser Verordnung vorgesehene. EU-weit durch den Finanzsektor vertriebene digitalisierte Finanzprodukte kommen für eine solche Beschränkung oder einen solchen Ausschluss gemäß Artikel 2 (5) in Frage und damit auch für einen entsprechenden delegierten Rechtsakt der Europäischen Kommission.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 26.03.2025
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Adressatenkreis:
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26.03.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zum Cyber Resilience Act
Artikel 2 (5) der CRA enthält eine Öffnungsklausel, die eine Beschränkung oder einen Ausschluss für Produkte zulässt, „die unter andere Unionsvorschriften mit Anforderungen fallen, die alle oder einige der Risiken abdecken, die von den grundlegenden Cybersicherheitsanforderungen in Anhang I abgedeckt werden“, wenn dies mit dem für diese Produkte geltenden allgemeinen Rechtsrahmen vereinbar ist und die sektoralen Vorschriften das gleiche oder ein höheres Schutzniveau erreichen als das in dieser Verordnung vorgesehene. EU-weit durch den Finanzsektor vertriebene digitalisierte Finanzprodukte kommen für eine solche Beschränkung oder einen solchen Ausschluss gemäß Artikel 2 (5) in Frage und damit auch für einen entsprechenden delegierten Rechtsakt der Europäischen Kommission.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 26.03.2025
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Adressatenkreis:
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26.03.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Überarbeitung der BIS-2030-Strategie / Verbesserung der HIV-Versorgung
Verbesserung der Versorgung von Menschen mit HIV und anderen STI
- Bereitgestellt von: Gilead Sciences GmbH am 26.03.2025
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Adressatenkreis:
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18.03.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Verband der Kolping-Bildungsunternehmen Deutschland e. V.setzt sich dafür ein, dass der im Referentenentwurf geschätzten Auftrags- oder Vertragswert von 25.000 Euro auf 1.000 Euro ohne Umsatzsteuer herabgesetzt wird. Zudem setzen wir uns für eine genauere Definition von Bundesauftraggebern ein, da diese unserer Meinung nach im Bereich der Jobcenter und Agenturen für Arbeit nicht präzise genug ist. Das vorgeschlagene Tariftreuegesetz sieht vor, dass entweder eine Gewerkschaft oder eine Arbeitgebervereinigung eigenständig einen Antrag auf Erlass einer Rechtsverordnung stellen kann. Hierin sehen wir ein wesentliches Problem, das die Prinzipien der Sozialpartnerschaft und der gemeinsamen Verantwortung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern im Tarifkontext schwächt.
- Bereitgestellt von: Verband der Kolping-Bildungsunternehmen Deutschland e. V. am 26.03.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1941
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes (Tariftreuegesetz)
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BT-Drs. 21/1941
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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28.10.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ablehnung der Wiedereinführung von Ausschreibungen in der Hilfsmittelversorgung
Verhinderung einer möglichen Wiedereinführung von Ausschreibungen durch die Kostenträger sowie von Open-House-Verträgen in der Hilfsmittelversorgung.
- Bereitgestellt von: Wir versorgen Deutschland am 26.03.2025
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Adressatenkreis:
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14.03.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ablehnung der Wiedereinführung von Ausschreibungen in der Hilfsmittelversorgung
Verhinderung einer möglichen Wiedereinführung von Ausschreibungen durch die Kostenträger sowie von Open-House-Verträgen in der Hilfsmittelversorgung.
- Bereitgestellt von: Wir versorgen Deutschland am 26.03.2025
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Adressatenkreis:
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14.03.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Entbürokratisierung und Digitalisierung in der Hilfsmittelversorgung
Verbesserung des Informationsflusses zwischen den medizinischen Professionen und Einrichtungen träger-, sektoren- und leistungsübergreifend, zugleich Stärkung der Wahlfreiheit der Patienten. Zeitnahe Einbindung der Hilfsmittelleistungserbringer in die digitale Infrastruktur. Standardisierung der Dokumentations-, Abrechnungs- und Prüfprozesse in der Hilfsmittelversorgung.
- Bereitgestellt von: Wir versorgen Deutschland am 26.03.2025
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Adressatenkreis:
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14.03.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verordnung über natürliches Mineralwasser, Quellwasser, Tafelwasser und abgefülltes Trinkwasser
Der VDM setzt sich dafür ein, dass der Referentenentwurf der MinTafelWV v. 15.12.23 umfassend überarbeitet wird, um schwerwiegende Nachteile für die Wirtschaftlichkeit & Nachhaltigkeit der Mineralbrunnenbetriebe in D zu verhindern. In der vorliegenden Fassung ist die Wirtschaftlichkeit & Existenz von bis zu 40 Mineralbrunnen stark gefährdet. Der VDM schlägt Änderungen vor, die im Einklang mit dem Schutz und der Information v. Verbrauchern stehen und zugleich auch die Erfordernisse der Branche sowie Umweltschutz & Nachhaltigkeit angemessen berücksichtigen. Auch systematisch ist der Entwurf teilw. dringend überarbeitungsbedürftig. Der VDM hat am 29.02.24 eine Stellungnahme eingereicht, am 28.05.24 an der Verbändeanhörung teilgenommen und im Nachtrag dem BMEL weitere Stellungnahmen zugesandt.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Mineralbrunnen e.V. am 26.03.2025
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Adressatenkreis:
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17.02.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
H2ercules-Appell zur Finanzierung des Wasserstoff-Kernnetzes
In der dritten Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes werden u.a. die Finanzierungsregeln für das Wasserstoff-Kernnetz geregelt. Ziel der Interessenvertretung ist es, dass Finanzierungsbedingungen beschlossen werden, die es den Fernleitungsnetzbetreibern ermöglichen, endgültige Investitionsentscheidungen für das Wasserstoff-Kernetz zu treffen.
- Bereitgestellt von: N-ERGIE Aktiengesellschaft am 26.03.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 590/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes -
BR-Drs. 265/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften -
BT-Drs. 20/10014
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes -
BT-Drs. 20/11017
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/10014 - Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
-
BR-Drs. 590/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
13.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
H2ercules-Appell zur Finanzierung des Wasserstoff-Kernnetzes
In der dritten Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes werden u.a. die Finanzierungsregeln für das Wasserstoff-Kernnetz geregelt. Ziel der Interessenvertretung ist es, dass Finanzierungsbedingungen beschlossen werden, die es den Fernleitungsnetzbetreibern ermöglichen, endgültige Investitionsentscheidungen für das Wasserstoff-Kernetz zu treffen.
- Bereitgestellt von: N-ERGIE Aktiengesellschaft am 26.03.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 590/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes -
BR-Drs. 265/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften -
BT-Drs. 20/10014
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes -
BT-Drs. 20/11017
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/10014 - Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
-
BR-Drs. 590/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
13.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
H2ercules-Appell zur Finanzierung des Wasserstoff-Kernnetzes
In der dritten Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes werden u.a. die Finanzierungsregeln für das Wasserstoff-Kernnetz geregelt. Ziel der Interessenvertretung ist es, dass Finanzierungsbedingungen beschlossen werden, die es den Fernleitungsnetzbetreibern ermöglichen, endgültige Investitionsentscheidungen für das Wasserstoff-Kernetz zu treffen.
- Bereitgestellt von: N-ERGIE Aktiengesellschaft am 26.03.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 590/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes -
BR-Drs. 265/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften -
BT-Drs. 20/10014
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes -
BT-Drs. 20/11017
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/10014 - Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
-
BR-Drs. 590/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
13.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
H2ercules-Appell zur Finanzierung des Wasserstoff-Kernnetzes
In der dritten Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes werden u.a. die Finanzierungsregeln für das Wasserstoff-Kernnetz geregelt. Ziel der Interessenvertretung ist es, dass Finanzierungsbedingungen beschlossen werden, die es den Fernleitungsnetzbetreibern ermöglichen, endgültige Investitionsentscheidungen für das Wasserstoff-Kernetz zu treffen.
- Bereitgestellt von: N-ERGIE Aktiengesellschaft am 26.03.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 590/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes -
BR-Drs. 265/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften -
BT-Drs. 20/10014
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes -
BT-Drs. 20/11017
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/10014 - Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
-
BR-Drs. 590/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
13.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Reform des Bundespolizeigesetzes
Schaffung einer Rechtsgrundlage für den Einsatz von Distanz-Elektroimpulsgeräten durch die Bundespolizei.
- Bereitgestellt von: Axon Public Safety Germany SE am 26.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
20.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
1.) Bedingungen für progressiven und akzeptanzgetragenen Ausbau von Photovolatik-Freiflächenanlagen
Solarenergieanlagen auf Freiflächen entstehen in verschiedenen technischen Bauformen, benötigen Flächen, Genehmigungen und Netzanschlüsse, enthalten teilweise Energiespeicher und sind in Energiemärkte integriert. Sie können in landwirtschaftliche Produktionssysteme eingebunden sein (Agri-PV) und können durch ihre Bau- und Betriebsweise auch dem Natur- oder Artenschutz dienen. Solarparks werden zum überwiegenden Teil auf landwirtschaftlichen Flächen errichtet, sind aber baurechtlich als Sondernutzung eingeordnet. Es gibt eine Koexistenz zwischen nach dem EEG geförderten Ausbau und marktlich getriebenen Ausbau. Der bne setzt sich für einen progressiven und akzeptanzgetragenen Ausbau von Photovoltaik-Freiflächenanlagen ein.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Neue Energiewirtschaft am 26.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
11.03.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
3.) Gestaltung von Szenarien und Storylines des Umbaus der Energiewirtschaft auf Klimaneutralität
Für die Systementwicklung in der Energiewirtschaft ist es nötig, Szenarien und Storylines für das Energiesystem der Zukunft zu entwickeln. Damit wird der Ausbau von Erneuerbaren Energien, Speichern und Flexibilitäten und den Umbau, Ausbau oder Rückbau von Netzinfrastrukturen beschrieben und planbar. Beispielhaft genannt sind die Systementwicklungsstrategie (SES), die Szenariorahmen für den Stromnetzausbau (SR, NEP), die Verteilungsnetzausbaupläne (NAP), sowie Strategien und Detailplänen zum Ausbau von Photovoltaik, Windenergie, Energeispeichern und komplementären Energietechnologien. Ziel der Regelungsvorhabens ist es, progressive Systementwicklung für die neue Energiewirtschaft zu gestalten.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Neue Energiewirtschaft am 26.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
16.01.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
3.) Gestaltung von Szenarien und Storylines des Umbaus der Energiewirtschaft auf Klimaneutralität
Für die Systementwicklung in der Energiewirtschaft ist es nötig, Szenarien und Storylines für das Energiesystem der Zukunft zu entwickeln. Damit wird der Ausbau von Erneuerbaren Energien, Speichern und Flexibilitäten und den Umbau, Ausbau oder Rückbau von Netzinfrastrukturen beschrieben und planbar. Beispielhaft genannt sind die Systementwicklungsstrategie (SES), die Szenariorahmen für den Stromnetzausbau (SR, NEP), die Verteilungsnetzausbaupläne (NAP), sowie Strategien und Detailplänen zum Ausbau von Photovoltaik, Windenergie, Energeispeichern und komplementären Energietechnologien. Ziel der Regelungsvorhabens ist es, progressive Systementwicklung für die neue Energiewirtschaft zu gestalten.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Neue Energiewirtschaft am 26.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
11.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
6.) Bedingungen für progressiven und akzeptanzgetragenen Ausbau von Photovolatik an Gebäuden
Solarenergieanlagen auf, an oder in Gebäuden sollen der Standard werden. Die Gebäude mit Photovotaikanlagen enthalten oft Energiespeicher und flexible Verbrauchen und sind zunehmend über intelligentere Messsysteme (imSYS) in Energiemärkte integriert. Um den Ausbau von Photovoltaik auf Gebäuden dauerhaft im zweistelligen Gigawatt-Bereich pro Jahr zu erzielen ist die Weiterentwicklung des Regelwerks im EEG, EnWG und den in Verbindung stehenden Verordnungen und Regelwerken nötig. Auch betrifft der Ausbau der Gebäude-Photovoltaik oft weitere Rechtsbereiche, insbesondere das Baurecht und das Steuerrecht. Der bne setzt sich für einen progressiven und akzeptanzgetragenen Ausbau von Photovoltaikanlagen auf, an oder in Gebäuden ein.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Neue Energiewirtschaft am 26.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
24.07.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
9.) Versorgungssicherheit durch den Strommarkt nicht verzerrende Mechanismen sicherstellen
Die Versorgungssicherheit ist dann gewährleistet, wenn zu jedem Zeitpunkt ausreichend Erzeugung vorhanden ist, um die Nachfrage zu decken. Dafür sind zunächst Maßnahmen zu ergreifen, die die Flexibilität der Nachfrage stärken und damit dazu beitragen, dass nicht übermäßig große Erzeugungskapazitäten vorgehalten werden müssen. Zudem muss der Einsatz von Speichern in einer marktstützenden Weise erfolgen, dafür sind Hemmnisse abzubauen und Anreize zu schaffen. Soweit darüber hinaus und unter Beachtung der EU-weiten Versorgungssicherheit noch weitere steuerbare Ressourcen notwendig sind, sollen solche Mechanismen genutzt werden, die den Energy-only-Market (EoM) nicht beeinträchtigen und die Anreize zur Nutzung von Flexibilität und Speichern nicht konterkarieren.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Neue Energiewirtschaft am 26.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
11.07.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Übergangsregelung schaffen für BTV-3-Impfung
Es ist in Kürze mit der Zulassung zweier BTV 3-Impfstoffe zu rechnen: ein Impfstoff mit einer Zulassung nur für Schafe sowie ein Impfstoff mit Zulassung für Rinder und Schafe, der erst in 3-4 Monaten lieferbar sein wird. Mit Zulassung dieser Impfstoffe verliert die BTV-3-Impfgestattungsverordnung ihre Gültigkeit. Der Impfstoff , für den eine Zulassung nicht vor Juni zu erwarten ist, könnte nur noch für Nachimpfungen eingesetzt werden. Das bedeutet, dass Rinder gerade in der jetzt so kritischen Zeit nicht gegen BTV 3 geimpft werden können. MAn muss eine pragmatische Lösung finden, so dass auch Rinder rechtzeitig vor Beginn der Gnitzensaison rechtssicher gegen BTV 3 geimpft werden können.
- Bereitgestellt von: Bundestierärztekammer e.V. - Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Tierärztekammern am 26.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
19.02.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Positionspapier zu den Koalitionsverhandlungen zu Fragen der Entwicklungszusammenarbeit
(1) Die Bundesregierung stellt mind. 0,7 % des BNE für die öffentliche EZ, und davon mind. 0,2 % für die LDCs, sowie eine bedarfsgerechte Finanzierung der Humanitären Hilfe bereit; (2) Die drei großen UN-Konventionen UNFCCC, CBD und UNCCD bilden mit dem Menschenrecht auf Nahrung und den CFS- Beschlüssen den Rahmen für ernährungsrelevante Gesetzgebungen; (3) Aufwuchs der bereitgestellten Mittel für Klimafinanzierung auf 10 MRD. Euro jährlich bis 2030; (4) Genfer Flüchtlingskonvention, Europäische Menschenrechtskonvention und Gemeinsames Europäische Asylsystem bilden die Grundlage für das Regierungshandeln; (5) Die CSDDD wird zeitnah, europarechtskonform in deutsches Recht umgesetzt; (6) Die Bundesregierung verabschiedet einen neuen Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte.
- Bereitgestellt von: Brot für die Welt, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. am 26.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
25.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Argumente: Internationale Klimafinanzierung, Reform Schuldenbremse, Reichensteuer, Subventionsabbau
Argumente für die Koalitionsverhandlungen, um Aufwüchse bei der internationalen Klimafinanzierung zu garantieren, klimaschädliche Subventionen abzubauen, eine Reform der Schuldenbremse in Betracht zu ziehen und eine Besteuerung von extremen Vermögen international zu koordinieren und umzusetzen.
- Bereitgestellt von: Brot für die Welt, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. am 26.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
26.02.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Argumente: Internationale Klimafinanzierung, Reform Schuldenbremse, Reichensteuer, Subventionsabbau
Argumente für die Koalitionsverhandlungen, um Aufwüchse bei der internationalen Klimafinanzierung zu garantieren, klimaschädliche Subventionen abzubauen, eine Reform der Schuldenbremse in Betracht zu ziehen und eine Besteuerung von extremen Vermögen international zu koordinieren und umzusetzen.
- Bereitgestellt von: Brot für die Welt, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. am 26.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
26.02.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Argumente: Internationale Klimafinanzierung, Reform Schuldenbremse, Reichensteuer, Subventionsabbau
Argumente für die Koalitionsverhandlungen, um Aufwüchse bei der internationalen Klimafinanzierung zu garantieren, klimaschädliche Subventionen abzubauen, eine Reform der Schuldenbremse in Betracht zu ziehen und eine Besteuerung von extremen Vermögen international zu koordinieren und umzusetzen.
- Bereitgestellt von: Brot für die Welt, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. am 26.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
26.02.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben: