Stellungnahmen/Gutachten
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22.082 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (22.082)
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Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung der Vorteile des dt. Insolvenzrechts i.R.d. europ. Regulierungen zur Kapitalmarktunion
Beibehaltung/Übertragung der Vorteile des deutschen Insolvenzrechts bei Harmonisierungsvorhaben; insbesondere: - Ausrichtung an Grundprinzipien, - ausreichende Berücksichtigung von Gläubiger-, Wirtschafts- und Kreditmarktinteressen, - Schutz vor Missbrauch, - Schutz der Kreditsicherheiten auch in der Insolvenz, - passende Querverbindungen in verbundene Rechtsgebiete, wie das Wirtschaftsrecht.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
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Adressatenkreis:
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30.04.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vermeidung v. Bürokratie-, Aufwand- u. Kostenerhöhung d. mgl. Regulierung zu nachrichtenlosen Konten
Vermeidung des Aufbaus von Bürokratie, Aufwand, Kosten und Rechtsunsicherheit durch eine Regulierung zu nachrichtenlosen und/oder unbewegten Konten.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
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Adressatenkreis:
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24.04.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zu einer Reform der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge
Wir sprechen uns für eine baldige Reform der geförderten privaten Altersvorsorge aus, u.a. durch eine Abschaffung der bisherigen Garantievorgaben und Ermöglichung eines Altersvorsorgedepots, eine Entbürokratisierung der Antrags- und Zulagenverfahren und eine Öffnung der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge für alle Erwerbstätigen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
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Adressatenkreis:
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03.04.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Einführung einer Rechtsverordnung zur Videoidentifizierung (GwVideoIdentV-E)
Beibehaltung des bewährten Verfahrens der nicht-ortsgebundenen Identifzierung (bei Kontoeröffnung) mittels Videoidentverfahren nach BaFin-Rundschreiben 3/2017 (GW).
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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16.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Überarbeitung der MiFiD II i.R.d. Retail Investment Strategy
Vorschläge für eine praxisgerechte Ausgestaltung der Regeln für das Wertpapiergeschäft ein, u.a. durch - Beibehaltung der Wahlfreiheit zwischen provisioniertem und nicht-provisioniertem Wertpapiergeschäft - Vermeidung von preisregulierenden Maßnahmen - Vermeidung einer reinen Kostenfokussierung und Berücksichtigung der Qualität der Produkte und Dienstleistungen - Vermeidung teurer bürokratischer Pflichten, die keinen Mehrwert für die Kunden erzeugen - Abbau des bestehenden Information Overload statt nochmaliger Erweiterung der Informationspflichten
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
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Adressatenkreis:
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30.04.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Überarbeitung der PRIIPS-VO i.R.d. Retail Investment Strategy
Vorschläge für eine praxisgerechte Ausgestaltung der neuen Regeln für das Wertpapiergeschäft, u.a. durch - Verbesserung der gesetzlichen Vorgaben zur Erstellung der Informationsblätter (PRIIPs-KIDs), um die viel kritisierten PRIIPs-KIDs nachhaltig zu verbessern - Beibehaltung des Ansatzes, dass das PRIIPs-KID ein kurzes und prägnantes Informationsdokument bleibt - Harmonisierung der Vorgaben mit anderen wertpapierrechtlichen Vorgaben - Vermeidung eines Information Overload durch die klare Vorgabe, dass die Anleger das PRIIPs-KID (nur) vor ihren Anlageentscheidungen erhalten
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
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Adressatenkreis:
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30.04.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ziel ist es den Forderungen der deutschen Wirtschaft zur weiteren Regulierung von künstlicher Intelligenz und zur Umsetzung der KI-Verordnung der Eu auf nationaler Ebene frühzeitig Gehör zu verschaffen. Konkrete Ziele sind: 1.) Definition von KI schärfen, 2.) Risikodefinition unter Berücksichtigung des Einsatzzweckes rechtssicher präzisieren, 3.) Doppelregulierung vermeiden, 4.) Einheitlichkeit und Harmonisierung der Regulierung in Europa sicherstellen, 5.) Angemessene Governance-Struktur gewährleisten, 6.) Aufbau einer europäischen Governance sicherstellen, 7.) praxisnahe Leitlinien für die Anwendung der KI-Verordnung erstellen, 8.) Schutz von Urheberrechten auch in den Verhaltenskodizes gewährleisten.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
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Adressatenkreis:
-
11.06.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verordungsvorschlag der Europäischen Kommission zum digitalen Euro vom 28.6.2023
Konstruktive Begleitung zur Einführung eines digitalen Euros durch Einbringung folgender Kernvorschläge zum Zielbild des digitalen Euros: 1) Der digitale Euro sollte als Pendant zum Bargeld ausgestaltet sein; 2) Die EZB sollte den digitalen Euro als reines Zahlungsmittel emittieren, nicht als Zahlverfahren; 3) Der digitale Euro darf nicht der Wertaufbewahrung dienen; 4) Digitaler Euro ist nur mit einem Halte- & TX-Limit sicher und wirtschaftlich; 5) Annahmeverpflichtung darf bestehende Zahlverfahren nicht benachteiligen; 6) Preise müssen sich im Markt bilden; 7) Der Privatsektor muss angemessen beteiligt werden; 8) Frontend-Dienste müssen der Wahlfreiheit unterliegen; 9) Akzeptanz beim Kunden muss durch Marktanalyse getestet werden; 10) Zeitnahe Einführung einer Wholesale-Settlement-Lösung
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 322/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des digitalen Euro
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BR-Drs. 322/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
30.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Erreichung von sachgerechten Anpassungen im Framework für Financial Data Access (FIDA) der EU
Unser Ziel ist es, dass der Regelungsvorschlag der Kommission zur Schaffung eines europ. Finanzdatenraumes eine sichere Infrastruktur zum Teilen der Daten schafft, den Kunden- und Marktbedürfnissen Rechnung trägt und den fairen Wettbewerb für das Finanzwesen fördert. Wegen des umfangr. Anwendungsbereichs und der Komplexität der Umsetzung, setzen wir uns für ein stufenweises Vorgehen mit sukzessiver Ausdehnung des Geltungsbereichs ein. Wir fordern, dass neue Datenzugangsrechte nur dort etabliert werden, wo es einen unmittelbar erkennbaren Kundennutzen und einen Marktbedarf gibt. Wir setzen uns dafür ein, dass der Regelungsvorschlag Anreize schafft, die vorgesehenen "Schemes" zum Datenteilen im Markt herauszubilden. Wir setzen uns für eine Ausnahmeregelung der Förderbanken unter FIDA ein.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 429/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Rahmen für den Zugang zu Finanzdaten und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010, (EU) Nr. 1094/2010, (EU) Nr. 1095/2010 und (EU) Nr. 2022/2554
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BR-Drs. 429/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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31.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Nationalen Umsetzung des Bankenpakets (CRR III / CRD VI)
Korrekte Umsetzung des EU-Bankenpakets bei angemessener Ausübung nationaler Wahlrechte (z.B. Vermeidung übermäßiger zusätzlicher Bürokratie für kleine Institute bei Management von ESG-Risiken, Fortführung aktueller Praktiken bei Eignungsprüfungen von Leitungspersonal, Übernahme von Übergangsregelung für Wohnimmobilien im Output Floor). Verbesserung des nationalen Regulierungsrahmens für die Kreditwirtschaft, u.a. verhältnismäßige Anzeigepflichten und Aufsichtsbefugnisse, pragmatische Organkreditregelungen, praxistauglicher AGB-Änderungsmechanismus, Berücksichtigung der Spezifika der verschiedenen Säulen der deutschen Kreditwirtschaft.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/3058
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1619 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 zur Änderung der Richtlinie 2013/36/EU im Hinblick auf Aufsichtsbefugnisse, Sanktionen, Zweigstellen aus Drittländern sowie Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken und zur Entlastung der Kreditinstitute von Bürokratie (Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz – BRUBEG)
-
BT-Drs. 21/3058
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
06.03.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
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Betroffene Bundesgesetze (19):
- KredWG [alle SG hierzu]
- SolvV 2014 [alle SG hierzu]
- FinDAGebV [alle SG hierzu]
- SAG [alle SG hierzu]
- AnzV 2006 [alle SG hierzu]
- GroMiKV 2014 [alle SG hierzu]
- InstitutsVergV 2014 [alle SG hierzu]
- PrüfbV 2015 [alle SG hierzu]
- FinDAG [alle SG hierzu]
- ZAG 2018 [alle SG hierzu]
- WpIG [alle SG hierzu]
- WpI-AnzV [alle SG hierzu]
- KrZwMG [alle SG hierzu]
- KMAG [alle SG hierzu]
- KAGB [alle SG hierzu]
- VAG 2016 [alle SG hierzu]
- RBkG [alle SG hierzu]
- BauSparVetrAbwV [alle SG hierzu]
- BauSparVetrAbwV 2 [alle SG hierzu]
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Nationalen Umsetzung des Bankenpakets (CRR III / CRD VI)
Korrekte Umsetzung des EU-Bankenpakets bei angemessener Ausübung nationaler Wahlrechte (z.B. Vermeidung übermäßiger zusätzlicher Bürokratie für kleine Institute bei Management von ESG-Risiken, Fortführung aktueller Praktiken bei Eignungsprüfungen von Leitungspersonal, Übernahme von Übergangsregelung für Wohnimmobilien im Output Floor). Verbesserung des nationalen Regulierungsrahmens für die Kreditwirtschaft, u.a. verhältnismäßige Anzeigepflichten und Aufsichtsbefugnisse, pragmatische Organkreditregelungen, praxistauglicher AGB-Änderungsmechanismus, Berücksichtigung der Spezifika der verschiedenen Säulen der deutschen Kreditwirtschaft.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/3058
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1619 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 zur Änderung der Richtlinie 2013/36/EU im Hinblick auf Aufsichtsbefugnisse, Sanktionen, Zweigstellen aus Drittländern sowie Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken und zur Entlastung der Kreditinstitute von Bürokratie (Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz – BRUBEG)
-
BT-Drs. 21/3058
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
25.03.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
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-
Betroffene Bundesgesetze (19):
- KredWG [alle SG hierzu]
- SolvV 2014 [alle SG hierzu]
- FinDAGebV [alle SG hierzu]
- SAG [alle SG hierzu]
- AnzV 2006 [alle SG hierzu]
- GroMiKV 2014 [alle SG hierzu]
- InstitutsVergV 2014 [alle SG hierzu]
- PrüfbV 2015 [alle SG hierzu]
- FinDAG [alle SG hierzu]
- ZAG 2018 [alle SG hierzu]
- WpIG [alle SG hierzu]
- WpI-AnzV [alle SG hierzu]
- KrZwMG [alle SG hierzu]
- KMAG [alle SG hierzu]
- KAGB [alle SG hierzu]
- VAG 2016 [alle SG hierzu]
- RBkG [alle SG hierzu]
- BauSparVetrAbwV [alle SG hierzu]
- BauSparVetrAbwV 2 [alle SG hierzu]
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Reduzierung der Regulierungslast auf nationaler Ebene
Vorschläge zur Reduzierung der Regulierungslast auf nationaler Ebene, u.A. Abschaffung übermäßiger Regulierung im Kontext des KWG und der SolvV (Trennbankenregelungen, FinaRisikoV, Mindestabdeckungsgrad, Großkreditbeschlussfassung, Millionenkreditmeldewesen, Organkreditvorschriften), Harmonisierung mit europäischen Vorschriften (Aufbewahrungsfristen), Vereinfachungen im Meldewesen, Optimierung der Aufsichtspraktiken, Abschaffung überzogener nationaler Sonderregelungen im Kapitalmarktrecht, Umsetzung erleichternder EU-Richtlinienänderungen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
19.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Betroffene Bundesgesetze (14):
- KredWG [alle SG hierzu]
- SolvV 2014 [alle SG hierzu]
- SAG [alle SG hierzu]
- BGB [alle SG hierzu]
- PrüfbV 2015 [alle SG hierzu]
- KAGB [alle SG hierzu]
- UStG 1980 [alle SG hierzu]
- ErbStDV 1998 [alle SG hierzu]
- ErbStG 1974 [alle SG hierzu]
- EStG [alle SG hierzu]
- HGB [alle SG hierzu]
- UmwStG 1995 [alle SG hierzu]
- WpHG [alle SG hierzu]
- FinaV [alle SG hierzu]
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Reduzierung der Regulierungslast auf nationaler Ebene
Vorschläge zur Reduzierung der Regulierungslast auf nationaler Ebene, u.A. Abschaffung übermäßiger Regulierung im Kontext des KWG und der SolvV (Trennbankenregelungen, FinaRisikoV, Mindestabdeckungsgrad, Großkreditbeschlussfassung, Millionenkreditmeldewesen, Organkreditvorschriften), Harmonisierung mit europäischen Vorschriften (Aufbewahrungsfristen), Vereinfachungen im Meldewesen, Optimierung der Aufsichtspraktiken, Abschaffung überzogener nationaler Sonderregelungen im Kapitalmarktrecht, Umsetzung erleichternder EU-Richtlinienänderungen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
19.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
31.05.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Betroffene Bundesgesetze (14):
- KredWG [alle SG hierzu]
- SolvV 2014 [alle SG hierzu]
- SAG [alle SG hierzu]
- BGB [alle SG hierzu]
- PrüfbV 2015 [alle SG hierzu]
- KAGB [alle SG hierzu]
- UStG 1980 [alle SG hierzu]
- ErbStDV 1998 [alle SG hierzu]
- ErbStG 1974 [alle SG hierzu]
- EStG [alle SG hierzu]
- HGB [alle SG hierzu]
- UmwStG 1995 [alle SG hierzu]
- WpHG [alle SG hierzu]
- FinaV [alle SG hierzu]
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Reduzierung der Regulierungslast auf nationaler Ebene
Vorschläge zur Reduzierung der Regulierungslast auf nationaler Ebene, u.A. Abschaffung übermäßiger Regulierung im Kontext des KWG und der SolvV (Trennbankenregelungen, FinaRisikoV, Mindestabdeckungsgrad, Großkreditbeschlussfassung, Millionenkreditmeldewesen, Organkreditvorschriften), Harmonisierung mit europäischen Vorschriften (Aufbewahrungsfristen), Vereinfachungen im Meldewesen, Optimierung der Aufsichtspraktiken, Abschaffung überzogener nationaler Sonderregelungen im Kapitalmarktrecht, Umsetzung erleichternder EU-Richtlinienänderungen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
21.06.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Betroffene Bundesgesetze (14):
- KredWG [alle SG hierzu]
- SolvV 2014 [alle SG hierzu]
- SAG [alle SG hierzu]
- BGB [alle SG hierzu]
- PrüfbV 2015 [alle SG hierzu]
- KAGB [alle SG hierzu]
- UStG 1980 [alle SG hierzu]
- ErbStDV 1998 [alle SG hierzu]
- ErbStG 1974 [alle SG hierzu]
- EStG [alle SG hierzu]
- HGB [alle SG hierzu]
- UmwStG 1995 [alle SG hierzu]
- WpHG [alle SG hierzu]
- FinaV [alle SG hierzu]
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Reduzierung der Regulierungslast auf nationaler Ebene
Vorschläge zur Reduzierung der Regulierungslast auf nationaler Ebene, u.A. Abschaffung übermäßiger Regulierung im Kontext des KWG und der SolvV (Trennbankenregelungen, FinaRisikoV, Mindestabdeckungsgrad, Großkreditbeschlussfassung, Millionenkreditmeldewesen, Organkreditvorschriften), Harmonisierung mit europäischen Vorschriften (Aufbewahrungsfristen), Vereinfachungen im Meldewesen, Optimierung der Aufsichtspraktiken, Abschaffung überzogener nationaler Sonderregelungen im Kapitalmarktrecht, Umsetzung erleichternder EU-Richtlinienänderungen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
25.06.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Betroffene Bundesgesetze (14):
- KredWG [alle SG hierzu]
- SolvV 2014 [alle SG hierzu]
- SAG [alle SG hierzu]
- BGB [alle SG hierzu]
- PrüfbV 2015 [alle SG hierzu]
- KAGB [alle SG hierzu]
- UStG 1980 [alle SG hierzu]
- ErbStDV 1998 [alle SG hierzu]
- ErbStG 1974 [alle SG hierzu]
- EStG [alle SG hierzu]
- HGB [alle SG hierzu]
- UmwStG 1995 [alle SG hierzu]
- WpHG [alle SG hierzu]
- FinaV [alle SG hierzu]
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Reduzierung der Regulierungslast für Förderbanken
Vorschläge zur Reduzierung der Regulierungslast auf nationaler Ebene zur Vermeidung übermäßiger Regulierung im Kontext des KWG, der Umsetzung von EU-Richtlinien in deutsches Recht sowie in weiteren Bereichen der Bankenregulierung und -aufsicht. Petita umfassen den Ausschluss von Förderbanken aus dem LSI-Stresstest, Aufnahme von Förderbanken in den vereinfachten IKT Risikomanagementrahmen nach DORA, Beibehaltung des Risikogewichts von 20% für Forderungen von Förderbanken an andere Institute im Rahmen des Durchleitungsgeschäfts, keine überschießende CSRD-Umsetzung, Einstufung von Förderbanken als anderweitig und potenziell systemrelevant, Ausnahme von Förderbanken aus dem ESG-Meldewesen, Bagatellgrenzen bei der Anzeigepflicht mittelbar gehaltener Beteiligungen von Förderbanken.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
19.03.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
31.05.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Reduzierung der Regulierungslast der Bankaufsicht auf europäischer Ebene
Vorschläge zur Anpassung des europäischen Regulierungsrahmens der Bankaufsicht, u.A. Vermeidung negativer ökonomischer Auswirkungen von Regulierung, Verankerung von Proportionalität im Gesetzesrahmen, Vereinfachung der Vorschriften für makroprudenzielle Instrumente, wettbewerbsfähigeres Verbriefungsrahmenwerk und Abbau von Redundanzen und Inkonsistenzen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
19.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Reduzierung der Regulierungslast der Bankaufsicht auf europäischer Ebene
Vorschläge zur Anpassung des europäischen Regulierungsrahmens der Bankaufsicht, u.A. Vermeidung negativer ökonomischer Auswirkungen von Regulierung, Verankerung von Proportionalität im Gesetzesrahmen, Vereinfachung der Vorschriften für makroprudenzielle Instrumente, wettbewerbsfähigeres Verbriefungsrahmenwerk und Abbau von Redundanzen und Inkonsistenzen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
01.03.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Reduzierung der Regulierungslast der Bankaufsicht auf europäischer Ebene
Vorschläge zur Anpassung des europäischen Regulierungsrahmens der Bankaufsicht, u.A. Vermeidung negativer ökonomischer Auswirkungen von Regulierung, Verankerung von Proportionalität im Gesetzesrahmen, Vereinfachung der Vorschriften für makroprudenzielle Instrumente, wettbewerbsfähigeres Verbriefungsrahmenwerk und Abbau von Redundanzen und Inkonsistenzen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
01.03.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ergänzender Vorschlag zur Reduzierung der Regulierungslast: Gruppeninterne Auslagerungen
Aufnahme der Erleichterungen der EBA-Leitlinien zu gruppeninternernen Auslagerungen in die MaRisk und die Erweiterung von § 2a Abs. 2 KWG auf die Pflichten des auslagernden Institutes zu angemessenem Risikomanagement gemäß § 25b Abs. 1 KWG.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
15.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ergänzende Vorschläge zur Reduzierung der Regulierungslast für Förderbanken
Vorschläge für Erleichterungen für Förderbanken im Rahmen bankstatistischer Meldungen (hier: Abschaffung des gesonderten Ausweises der Kernhaushalte, Extrahaushalte und sonstigen öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen (sFEU) in den bankstatistischen Meldungen) sowie im Bereich des Zahlungsverkehrs (expliziter Ausschluss von Spezialinstituten, die keine Anbieter von Zahlungskonten (Privat- und Geschäftskonten) und keinen Publikumszahlungsverkehr über verschiedene Zahlungsinstrumente abwickjeln von Verification of Payee-Regelungen nach EU-Zahlungsdiensteverordnung (PSR); Ausnahme von Spezialinstituten, die nur geringes Zahlungsverkehrsaufkommen aufweisen, aus den Anforderungen aus der Verordnung zur Echtzeitüberweisung (260/2012 and (EU) No 2021/1230) im zugehörigen Begleitgesetz.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
07.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
31.05.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
DK lehnt Erhöhung von Insolvenzrisiken u. Bürokratie d. EU-VO-E COM(2023) 533 final ab
Vermeidung von unsachgerechten Eingriffen in die Privatautonomie durch Beschränkungen von Zahlungsfristen und Verboten im Hinblick auf Verzichte auf Verzugszinsen, die zur Erhöhung von Insolvenzrisiken führen. Vermeidung von unnötigem Bürokratieaufbau durch die Einrichtung von Durchsetzungsbehörden zur Kontrolle des Zivilrechtsverkehrs. Vermeidung von Unklarheiten im Anwendungsbereich.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
20.03.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur ersten Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)
Verbesserung der Koheränz des Datenschutzes für die Wirtschaft durch Übertragung der Verfahrensprinzipien aus Kapitel VII der DSGVO auf die DSK und Schaffung einer Pflicht zum Einvernehmen bei vergleichbaren Sachverhalten. Schaffung von Rechtssicherheit für die Erstellung von Scorewerten durch Auskunfteien und die Verwendung dieser Werte durch Kreditinstitute nach § 37 a BDSG-neu. Fortführung der Regelung zur Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume (§ 4 BDSG) auch für den nicht-öffentlichen Bereich. Erhaltung des § 26 BDSG als kollektiv-rechtliches Gestaltungsmittel.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
-
BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
17.04.2024
-
Bundestag:
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Verbesserung des geplanten Vermögensverschleierungsbekämpfungsgesetzes - VVBG
Sicherstellung der sachgerechten Umsetzung des Vorhabens eines verbesserten staatlichen Zugriffs auf Vermögensgegenstände auch im Dreipersonenverhältnis (in das Kreditinstitute involviert sein können). Berücksichtigung des Datenschutzes bei Umsetzung des Gesetzesvorhabens.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
14.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Begleitung des EU-Gesetzgebungsvorhabens auf nationaler Ebene in Deutschland und Begleitung der umsetzenden Überlegungen auf nationaler Ebene (insb. Aufsichtszuständigkeiten). Zielstellungen: Förderung der Zielstellung, die gemeinsame Nutzung und Verwendung von Daten im Datenökosystem zu fördern. Hinsichtlich möglicher Auswirkungen auf Geschäftsgeheimnisse setzen wir uns für funktionierende Safeguards, auch im Interesse unserer Kunden, ein. Als Cloud-Anbieter unterstützen wir die Maßnahmen des Data Act zur Erleichterung von Switching und Datenportabilität und setzen uns diesbezüglich für praktikable Vorschriften ein.
- Bereitgestellt von: Microsoft Deutschland GmbH am 28.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
24.06.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Klärung des Status von Freiberuflern
Der Bildungsverband will erreichen, dass der Beschäftigten-Status von Freiberuflern in der Weiterbildung geklärt wird. Ziel ist, Rechtssicherheit für die Verbandsmitglieder, möglichst in einer Form, die ihnen weiterhin unternehmerische Flexibilität ermöglicht. Hintergrund ist das sogenannte „Herrenberg-Urteil“. Demnach müssen Honorarkräfte in bestimmten Fällen wie fest angestellte Mitarbeiter:innen behandelt werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Träger beruflicher Bildung (Bildungsverband) e.V. am 28.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
24.05.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der Verband setzt sich insbesondere für die Schaffung eines Rechtsrahmens für Nachhaltigkeitskooperationen im GWB ein. Eine Ausweitung der Befugnisse des Bundeskartellamts im Bereich Verbraucherschutz wird jedoch abgelehnt.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
19.06.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
Die Versicherungswirtschaft begrüßt die in § 40a und § 27 Abs. 5 BDSG-E geschaffene Möglichkeit, die Zuständigkeit einer einzelnen Landesdatenschutzbehörde zu begründen und setzten uns für eine Ausdehnung dieser Regelungen ein, um divergierende Entscheidungen verschiedener Behörden zu vermeiden. Die Streichung von § 31 BDSG und die Einführung des § 37a BDSG-E schaffen mehr Rechtssicherheit für Scoring. § 37a ist jedoch teilweise zu weit gefasst. § 37 BDSG sollte erweitert werden, um im Massengeschäft der Versicherer schnelle automatisierte Vertragsabschlüsse und Schadenregulierungen zu ermöglichen.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 72/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes -
BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
-
BR-Drs. 72/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
14.03.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
22.04.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
18.06.2024
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Auch die Versicherer sind von Bürokratie in ihrem Geschäftsbetrieb betroffen und fordern Entlastungen für die Unternehmen, insbesondere im Bereich von Dokumentations- und Berichtspflichten sowie bei der Schaffung von medienbruchfreien, digitalen Verfahren.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) -
BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
-
BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
21.05.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Betroffene Bundesgesetze (20):
- HGB [alle SG hierzu]
- HGBEG [alle SG hierzu]
- AO 1977 [alle SG hierzu]
- AOEG 1977 [alle SG hierzu]
- UStG 1980 [alle SG hierzu]
- BMG [alle SG hierzu]
- PaßG 1986 [alle SG hierzu]
- LuftVG [alle SG hierzu]
- BGRWG [alle SG hierzu]
- UVPG [alle SG hierzu]
- UhVorschG [alle SG hierzu]
- BNotO [alle SG hierzu]
- BRAO [alle SG hierzu]
- BGB [alle SG hierzu]
- BGBEG [alle SG hierzu]
- VerstV 2003 [alle SG hierzu]
- UmwG 1995 [alle SG hierzu]
- AktG [alle SG hierzu]
- GmbHG [alle SG hierzu]
- SCEAG [alle SG hierzu]
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Finanzmarktdigitalisierungsgesetz
Nachbesserungsbedarf sieht die Versicherungswirtschaft u. a. bei folgenden Themen: Reduzierung des Umfangs der Jahresabschlussprüfung in Bezug auf DORA, keine Ausdehnung des Anwendungsbereichs von DORA auf Versicherungs-Holdinggesellschaften, Vermeidung von Dopplungen der Eingriffsbefugnisse; Vermeidung doppelter Anforderungen für IKT-Ausgliederungen.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 670/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG) -
BT-Drs. 20/10280
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG)
-
BR-Drs. 670/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
26.04.2024
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Betroffene Bundesgesetze (13):
- KredWG [alle SG hierzu]
- WpHG [alle SG hierzu]
- KAGB [alle SG hierzu]
- HGB [alle SG hierzu]
- GwG 2017 [alle SG hierzu]
- GewO [alle SG hierzu]
- VAG 2016 [alle SG hierzu]
- ZAG 2018 [alle SG hierzu]
- SAG [alle SG hierzu]
- GVG [alle SG hierzu]
- VermAnlG [alle SG hierzu]
- EAEG [alle SG hierzu]
- FinDAG [alle SG hierzu]
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Finanzmarktdigitalisierungsgesetz
Nachbesserungsbedarf sieht die Versicherungswirtschaft u. a. bei folgenden Themen: Reduzierung des Umfangs der Jahresabschlussprüfung in Bezug auf DORA, keine Ausdehnung des Anwendungsbereichs von DORA auf Versicherungs-Holdinggesellschaften, Vermeidung von Dopplungen der Eingriffsbefugnisse; Vermeidung doppelter Anforderungen für IKT-Ausgliederungen.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 670/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG) -
BT-Drs. 20/10280
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG)
-
BR-Drs. 670/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
27.05.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Betroffene Bundesgesetze (13):
- KredWG [alle SG hierzu]
- WpHG [alle SG hierzu]
- KAGB [alle SG hierzu]
- HGB [alle SG hierzu]
- GwG 2017 [alle SG hierzu]
- GewO [alle SG hierzu]
- VAG 2016 [alle SG hierzu]
- ZAG 2018 [alle SG hierzu]
- SAG [alle SG hierzu]
- GVG [alle SG hierzu]
- VermAnlG [alle SG hierzu]
- EAEG [alle SG hierzu]
- FinDAG [alle SG hierzu]
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Rentenniveaustabilisierungs- und Generationenkapitalgesetz
Die Versicherungswirtschaft sieht eine übermäßige Belastung der jüngeren Generation und setzt sich für eine gezielte Stärkung der 2. und 3. Säule der Altersvorsorge ein.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 264/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zum Aufbau eines Generationenkapitals für die gesetzliche Rentenversicherung (Rentenniveaustabilisierungs- und Generationenkapitalgesetz)
-
BR-Drs. 264/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
22.03.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der GDV setzt sich dafür ein, durch eine Anpassung des § 35 StrlSchG an die gesetzliche Systematik im Abschnitt 5 des StrlSchG Rechtssicherheit für die praktische Anwendung zu schaffen.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 155/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes -
BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
-
BR-Drs. 155/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
25.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Straßenverkehr-Fernlenkverordnung
Im Sinne der Verkehrssicherheit sollten bestimmte Regelungen angepasst werden.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
11.06.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Mit der Verabschiedung des Pflegeunterstützungs- und -Entlastungsgesetzes (PUEG) durch den Deutschen Bundestag am 26.05.2024 wurde für den Pflegeversicherungsbeitrag mit Wirkung ab 01.07.2023 beschlossen, einen stärker nach der Kinderzahl gestaffelten Beitrag zu erheben. Durch beitragsabführende Stellen muss nach Umsetzung des Verfahrens die Anzahl der Kinder über die DRV Bund beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erhoben werden.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
25.06.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer Geldwäschevideoidentifizierungsverordnung
Die durch das BaFin-Rundschreiben 3/2017 (GW) gesetzten und bewährten Sicherheitsstandards dürfen nicht -bewusst oder unbewusst- dergestalt verschärft werden, dass die Nutzbarkeit des Videoidentifizierungsverfahrens praktisch unmöglich gemacht wird. Die Nutzung darf nicht von der gleichzeitigen Bereitstellung eines Verfahrens zur Überprüfung eines elektronischen Identitätsnachweises abhängig gemacht werden. Die Nutzung des Videoidentifizierungsverfahrens muss zudem dauerhaft sichergestellt werden. Es muss klargestellt werden, dass auch die Zugänglichmachung der Identifizierungsdaten aus einer verordnungskonform durchgeführten Videolegitimation durch einen anderen Verpflichteten möglich und zulässig ist.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
16.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
CSRD - Nachhaltigkeitsberichterstattung
Aus Sicht der Versicherer besteht u. a. Anpassungs- bzw. Diskussionsbedarf bei den Themen: Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft, Notwendigkeit proportionaler Lösungen für kleinere Versicherer, Synchronisierung mit LkSG-Berichtspflicht, pragmatische Lösungen bei der Bestellung des Prüfers.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen -
BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
-
BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
29.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
02.08.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (7):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Versicherungspflicht Elementarschäden / Naturgefahren
Die Versicherer sprechen sich für ein Gesamtkonzept aus, das insbesondere Prävention gegen Elementarschäden und zunehmende Naturgefahrenereignisse in den Mittelpunkt rückt. Damit würden Schäden beherrschbar und damit auch zukünftig versicherbar gehalten. Eine Pflichtversicherung halten die Versicherer für den falschen Weg. Zudem setzen sie sich für eine Stop-Loss-Regelung ein, um Prämien und Tragfähigkeit der Risiken durch private Versicherer dauerhaft gewährleisten zu können.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
04.04.2024
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz
Die deutsche Versicherungswirtschaft als Teil der Kritischen Infrastruktur Deutschlands unterstützt das Vorhaben , die Cyberresilienz in Deutschland als Teil des europäischen Raums weiter zu stärken.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 380/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz) -
BT-Drs. 20/13184
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
-
BR-Drs. 380/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
28.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Betroffene Bundesgesetze (3):
- BSIG 2009 [alle SG hierzu]
- SÜG [alle SG hierzu]
- BNDG [alle SG hierzu]
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Zahlungsverzugsverordnung - Ausnahme für Zahlungen im Rahmen der Versicherungsregulierung
Der Anspruch aus einem Versicherungsvertrag im Rahmen der Versicherungsregulierung ist nicht vergleichbar mit Zahlungsansprüchen aus anderen Verträgen und sollte daher nicht denselben Regelungen unterliegen. Vielmehr sollten Zahlungen im Rahmen der Versicherungsregulierung aus der Verordnung ausgenommen sein.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/8829
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
über die gemäß § 93 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen bzw. nicht überwiesenen Unionsdokumente - (Eingangszeitraum: 11. September bis 22. September 2023)
-
BT-Drs. 20/8829
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
14.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Kleinanlegerstrategie - bestmögliche Beratung bei Finanzprodukten
Um die bestmögliche Beratung bei Finanzprodukten sicherzustellen, ist es notwendig, dass mehrere Beratungswege zur Verfügung stehen. Insbesondere die Provisionsberatung, bei der die Verbraucher/-innen für die Beratung nur dann zahlen, wenn es auch zu einem Abschluss eines Vertrags kommt, leistet einen wichtigen Beitrag insbesondere für die Altersvorsorge. Bei der Betrachtung von Finanzprodukten für Kleinanleger sollte das Prinzip "Value for Money" in den Mittelpunkt gerückt werden.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 302/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien (EU) 2009/65/EG, 2009/138/EG, 2011/61/EU, 2014/65/EU und (EU) 2016/97 im Hinblick auf die Unionsvorschriften zum Schutz von Kleinanlegern
-
BR-Drs. 302/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
16.05.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der GDV setzt sich für eine einheitliche, innovationsfreundliche und rechtssichere Umsetzung der neuen Vorgaben in der gesamten EU ein. Wichtig sind besonders der Rückgriff auf bereits bestehende Aufsichtsstrukturen und nationale Zuständigkeitsverteilungen und eine kluge Verzahnung mit bestehenden Vorschriften zur Vermeidung von Doppelregulierung.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
14.06.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
17.06.2024
-
Bundestag:
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Richtlinie über Umweltaussagen (Green Claims Directive)
Der GDV spricht sich gegen die Einführung eines Vorab-Prüfungsverfahrens für Umweltaussagen aus, da die kürzlich verkündete Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel (RL 2024/825) bereits ausreichenden Schutz bietet.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
06.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
18.06.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten in der Versicherungswirtschaft
Der Verband setzt sich dafür ein, dass - wie in anderen Mitgliedstaaten der EU auch – eine klare gesetzliche Erlaubnis für die in bestimmten Versicherungssparten notwendige Verarbeitung von Gesundheitsdaten geschaffen wird. Ebenso sollte klargestellt werden, dass die aufgrund von versicherungsaufsichtsrechtlichen Vorgaben und im Rahmen der Durchführung einiger Versicherungsverträge notwendige Verarbeitung von Daten über Straftaten zulässig ist.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
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Adressatenkreis:
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05.04.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin]
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06.04.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Reform des EU-Arzneimittelrechts
Ziel der Verordnung sind innovationsfreundliche rechtliche Rahmenbedingungen für Forschung, Entwicklung und Herstellung von Arzneimitteln. Diese Ziele werden vom GDV unterstützt. Artikel 177 (7) des Verordnungsvorschlags sieht eine Erweiterung der Deckungsvorsorgepflicht bei klinischen Prüfungen auf Schäden Dritter und Schäden an der Umwelt vor. Die deutschen Versicherer halten diese Erweiterung für nicht notwendig und problematisch. Sie könnte klinische Forschung erheblich erschweren und sollte daher gestrichen werden.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 453/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung der Verfahren der Union für die Zulassung und Überwachung von Humanarzneimitteln und zur Festlegung von Vorschriften für die Europäische Arzneimittel-Agentur, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1394/2007 und der Verordnung (EU) Nr. 536/2014 sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 726/2004, der Verordnung (EG) Nr. 141/2000 und der Verordnung (EG) Nr. 1901/2006
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BR-Drs. 453/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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19.03.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Sechstes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (Cannabis)
Im Sinne der Verkehrssicherheit und der Vermeidung von Unfällen sollte der Mischkonsum von Alkohol und Cannabis durch eine Klarstellung der gesetzlichen Regelung verboten werden. Zudem sollte die Fahrtauglichkeitsüberprüfung bereits bei einem ersten Verstoß gegen das Verbot von Mischkonsum gesetzlich verankert werden. Eine Evaluierung sollte gesetzlich verankert werden.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11370
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
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BT-Drs. 20/11370
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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29.05.2024
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Sechstes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (Cannabis)
Im Sinne der Verkehrssicherheit und der Vermeidung von Unfällen sollte der Mischkonsum von Alkohol und Cannabis durch eine Klarstellung der gesetzlichen Regelung verboten werden. Zudem sollte die Fahrtauglichkeitsüberprüfung bereits bei einem ersten Verstoß gegen das Verbot von Mischkonsum gesetzlich verankert werden. Eine Evaluierung sollte gesetzlich verankert werden.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11370
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
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BT-Drs. 20/11370
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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15.05.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Sechstes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (Cannabis)
Im Sinne der Verkehrssicherheit und der Vermeidung von Unfällen sollte der Mischkonsum von Alkohol und Cannabis durch eine Klarstellung der gesetzlichen Regelung verboten werden. Zudem sollte die Fahrtauglichkeitsüberprüfung bereits bei einem ersten Verstoß gegen das Verbot von Mischkonsum gesetzlich verankert werden. Eine Evaluierung sollte gesetzlich verankert werden.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11370
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
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BT-Drs. 20/11370
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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23.04.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Reduzierung der bankaufsichtsrechtlichen Regulierungslast auf europäischer Ebene
Vorschläge zur Anpassung des europäischen bankaufsichtsrechlichen Regulierungsrahmens, u.a.Vermeidung negativer ökonomischer Auswirkungen von Regulierung, Verankerung von Proportionalität im Gesetzesrahmen, Vereinfachung der Vorschriften für makroprudenzielle Instrumente, wettbewerbsfähigeres Verbriefungsrahmenwerk und Abbau von Redundanzen und Inkonsistenzen, Stärkung des Wirtschaftsstandortes Deutschland.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 28.06.2024
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Adressatenkreis:
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28.06.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Reduzierung der Regulierungslast auf nationaler Ebene
Vorschläge zur Reduzierung der Regulierungslast auf nationaler Ebene, u.a. Abschaffung übermäßiger Regulierung im Kontext des KWG und der SolvV (Trennbankenregelungen, FinaRisikoV, Mindestabdeckungsgrad, Großkreditbeschlussfassung, Millionenkreditmeldewesen, Organkreditvorschriften), Harmonisierung mit europäischen Vorschriften (Aufbewahrungsfristen), Vereinfachungen im Meldewesen, Optimierung der Aufsichtspraktiken, Abschaffung überzogener nationaler Sonderregelungen im Kapitalmarktrecht, Umsetzung erleichternder EU-Richtlinienänderungen, Stärkung des Wirtschaftsstandortes Deutschland.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 28.06.2024
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Adressatenkreis:
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28.06.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (13):
- KredWG [alle SG hierzu]
- SolvV 2014 [alle SG hierzu]
- BGB [alle SG hierzu]
- PrüfbV 2015 [alle SG hierzu]
- KAGB [alle SG hierzu]
- UStG 1980 [alle SG hierzu]
- ErbStDV 1998 [alle SG hierzu]
- EStG [alle SG hierzu]
- ErbStG 1974 [alle SG hierzu]
- HGB [alle SG hierzu]
- UmwStG 1995 [alle SG hierzu]
- WpHG [alle SG hierzu]
- FinaV [alle SG hierzu]
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Zu Regelungsvorhaben: