Stellungnahmen/Gutachten
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18.738 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (18.738)
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Zu Regelungsvorhaben:
DIE FAMILIENUNTERNEHMER setzen sich für eine brüokratiearme und praktikable Umsetzung der Richtlinie ein. Selbstverständlich sollen die angestrebten Ziele erreicht werden. Dies ist jeder ohne Schwächung der Wettbewerbsfähigkeit der Familienunternehmen durch richtige Umsetzung möglich.
- Bereitgestellt von: DIE FAMILIENUNTERNEHMER e.V. - DIE JUNGEN UNTERNEHMER am 08.04.2025
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Adressatenkreis:
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14.02.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Überarbeitung der Fachkunde Strahlenschutz - Prüfung durch die Ärztekammern
Durch die Überarbeitung der Anforderungen an den Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz für ärztliches Personal sind die Ärztekammern unmittelbar betroffen, welche ihren Mitgliedern die Fachkunde im Strahlenschutz bescheinigen (nach erfolgreicher Absolvierung der entsprechenden Kursangebote). Bundesärztekammer und Landesärztekammern prüfen daher die überarbeiteten Anforderungen mit Blick auf diese Rolle und melden dem BMUV ihre Einschätzungen entsprechend der Stellungnahmeaufforderung vom 13.03.2025 zurück.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 07.04.2025
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Adressatenkreis:
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04.04.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Überarbeitung der Fachkunde Strahlenschutz - Prüfung durch die Ärztekammern
Durch die Überarbeitung der Anforderungen an den Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz für ärztliches Personal sind die Ärztekammern unmittelbar betroffen, welche ihren Mitgliedern die Fachkunde im Strahlenschutz bescheinigen (nach erfolgreicher Absolvierung der entsprechenden Kursangebote). Bundesärztekammer und Landesärztekammern prüfen daher die überarbeiteten Anforderungen mit Blick auf diese Rolle und melden dem BMUV ihre Einschätzungen entsprechend der Stellungnahmeaufforderung vom 13.03.2025 zurück.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 07.04.2025
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Adressatenkreis:
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04.04.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Überarbeitung der Fachkunde Strahlenschutz - Prüfung durch die Ärztekammern
Durch die Überarbeitung der Anforderungen an den Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz für ärztliches Personal sind die Ärztekammern unmittelbar betroffen, welche ihren Mitgliedern die Fachkunde im Strahlenschutz bescheinigen (nach erfolgreicher Absolvierung der entsprechenden Kursangebote). Bundesärztekammer und Landesärztekammern prüfen daher die überarbeiteten Anforderungen mit Blick auf diese Rolle und melden dem BMUV ihre Einschätzungen entsprechend der Stellungnahmeaufforderung vom 13.03.2025 zurück.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 07.04.2025
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Adressatenkreis:
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04.04.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Überarbeitung der Fachkunde Strahlenschutz - Prüfung durch die Ärztekammern
Durch die Überarbeitung der Anforderungen an den Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz für ärztliches Personal sind die Ärztekammern unmittelbar betroffen, welche ihren Mitgliedern die Fachkunde im Strahlenschutz bescheinigen (nach erfolgreicher Absolvierung der entsprechenden Kursangebote). Bundesärztekammer und Landesärztekammern prüfen daher die überarbeiteten Anforderungen mit Blick auf diese Rolle und melden dem BMUV ihre Einschätzungen entsprechend der Stellungnahmeaufforderung vom 13.03.2025 zurück.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 07.04.2025
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Adressatenkreis:
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04.04.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Steuerrecht investitionsfähig machen
Nach deutschem Steuerrecht sind Zinsaufwendungen, die Gesellschaften für Investitionen zahlen, nur eingeschränkt absetzbar. Solche Regelungen entziehen Liquidität und erschweren Investitionen. Aufwendungen zur Finanzierung langfristiger öffentlicher Infrastrukturprojekte (wie zum Beispiel Investitionen in Netzausbau, um die Energiewende zu ermöglichen) sollten von der sogenannten Zinsschrankenregelung ausgenommen werden.
- Bereitgestellt von: E.ON SE am 07.04.2025
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Adressatenkreis:
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03.04.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die EU-Kommission hat einen neuen Vorschlag für einen Durchführungsbeschluss zur SUPD zur Berechnung, Überprüfung und Berichterstattung von Rezyklatgehalt von Einweg-Getränkekunststoffflaschen vorgelegt. Darin wird auch ein Massebilanzverfahren zur Bestimmung der Anteile an chemisch recyceltem Kunststoff geregelt. Vorgeschlagen wird die „fuel-exempt“-Massebilanz-Methode, wobei auch Regelungen für die Bewertung von sogenannten „dual use“-Stoffen getroffen werden (können als Rezyklat und als Brennstoff genutzt werden). Der BDE setzt sich gegen Greenwashing durch fuel-exempt und die Regelungen für „dual-use“-Stoffe ein und fordert transparente und faire Methoden der Massenbilanzierung, um ein Level-Playing-Field zwischen chemischem und mechanischem Kunststoffrecycling zu schaffen.
- Bereitgestellt von: BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e. V. am 07.04.2025
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Adressatenkreis:
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26.03.2025
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Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Gestaltung der Kapitalmarktunion/Savings and Investment Union (SIU)
Das Deutsche Aktieninstitut sieht unter anderem in folgenden Punkten wichtige Elemente eines kohärenten Gesamtkonzepts für die Gestaltung der Kapitalmarktunion/Savings and Investment Union: stärkere Nutzung von Kapitalmarktanlagen in Rente und bei Vermögensbildung, Entlastung der Anlageberatung von bürokratischen Vorgaben, bessere Nutzung vorhandener Kapitalpools durch eine Reform der Streuungsregeln von Investmentfonds und eine bessere Bündelung der Liquidität in einzelnen Aktien, Vereinfachung von Berichtspflichten und Erleichterung von Kapitalaufnahmen von Unternehmen sowie eine praxisgerechte Wertpapieraufsicht mit einheitlichem Aufsichtsansatz.
- Bereitgestellt von: Deutsches Aktieninstitut e. V. am 07.04.2025
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Adressatenkreis:
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07.04.2025
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung des 6. EU-Geldwäschepakets
Mit dem 6. EU-Geldwäschepaket wird die Geldwäschebekämpfung EU-weit neu geregelt. Der deutsche Gesetzgeber muss die Umsetzung in deutsches Recht bis Juli 2027 abgeschlossen haben. Wir setzen uns dafür ein, die Güterhändler, nicht weiter als Verpflichtete im GwG zu benennen, sondern die EU-Geldwäscheverordnung 1:1 umzusetzen.
- Bereitgestellt von: Deutsches Aktieninstitut e. V. am 07.04.2025
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Adressatenkreis:
-
04.04.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Agrarpolitik im Sinne der Landschaftspflege und nachhaltigen Landnutzung
- Bereitgestellt von: Deutscher Verband für Landschaftspflege (DVL) e.V. am 07.04.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 500/21
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Gesetz zur Durchführung der im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik finanzierten Direktzahlungen (GAP-Direktzahlungen-Gesetz - GAPDZG)
-
BR-Drs. 500/21
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
18.02.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Bundesnaturschutzgesetz
Kooperativer Naturschutz und Landschaftspflege stärken
- Bereitgestellt von: Deutscher Verband für Landschaftspflege (DVL) e.V. am 07.04.2025
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Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 314/22
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Viertes Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
-
BR-Drs. 314/22
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
13.03.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erhalt der Regelungen zum Heizen im Gebäudeenergiegesetz
Erhalt der Regelungen zur Heizung im Gebäudeenergiegesetz
- Bereitgestellt von: Klima-Allianz Deutschland e.V. am 07.04.2025
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Adressatenkreis:
-
01.02.2025
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
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-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wettbewerbschancen deutscher Konsumgüterhersteller gegenüber chinesischen Anbietern stärken
Nationale Hersteller von Konsumgütern sind vermehrt der Konkurrenz aus China ausgesetzt, die Ihre Produkte über Plattformen wie u.a. Temu, zu Dumpingpreisen vertreiben. Eine Vielzahl der über Plattformanbieter direkt aus China importierten Konsumgüter entsprechen häufig nicht den EU-Vorschriften im Hinblick auf Produktsicherheit oder Chemikalienrecht. Hersteller, die sich an die bestehenden Prüf-, Sicherheits- und Kennzeichnungsregeln halten, haben deutlich höhere Kosten, sodass die Produkte nicht zu Dumpingpreisen veräußert werden können. Der Herstellerverband Haus & Garten e.V. fordert, dass Maßnahmen aufgegriffen werden, um die Wettbewerbschancen nationaler Hersteller von Konsumgütern gegenüber der Konkurrenz aus China zu stärken.
- Bereitgestellt von: Herstellerverband Haus & Garten e.V. am 07.04.2025
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Adressatenkreis:
-
20.03.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Cross-over-Lebendspende als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung erlauben
Die AfD-Fraktion beantragt die Zulassung der Über-Kreuz-Lebendspende und die Kostenübernahme durch die Krankenkassen. Der Gesundheitsausschuss des Bundestages hat u. a. den 1. Vorsitzenden der Interessengemeinschaft Nierenlebendspende e. V. zur Stellungnahme aufgefordert. Eine Kostenübernahme der Über-Kreuz-Lebendspende wird unterstützt. Die Über-Kreuz-Lebendspende soll aber nach Auffassung der IGN nur unter sich nahestehender Paare zugelassen werden dürfen.
- Bereitgestellt von: Interessengemeinschaft Nierenlebendspende e. V. am 07.04.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/4565
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Überlebenschancen von Dialysepatienten verbessern - Cross-over-Lebendspende als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung erlauben
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BT-Drs. 20/4565
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
01.03.2024
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
-
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-
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Cross-over-Lebendspende als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung erlauben
Die AfD-Fraktion beantragt die Zulassung der Über-Kreuz-Lebendspende und die Kostenübernahme durch die Krankenkassen. Der Gesundheitsausschuss des Bundestages hat u. a. den 1. Vorsitzenden der Interessengemeinschaft Nierenlebendspende e. V. zur Stellungnahme aufgefordert. Eine Kostenübernahme der Über-Kreuz-Lebendspende wird unterstützt. Die Über-Kreuz-Lebendspende soll aber nach Auffassung der IGN nur unter sich nahestehender Paare zugelassen werden dürfen.
- Bereitgestellt von: Interessengemeinschaft Nierenlebendspende e. V. am 07.04.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/4565
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Überlebenschancen von Dialysepatienten verbessern - Cross-over-Lebendspende als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung erlauben
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BT-Drs. 20/4565
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
01.03.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Drittes Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes
Zielsetzung der Interessengemeinschaft Nierenlebendspende e. V.: Verhinderung der Zulassung anonymer Organlebendspenden. Erhaltung des Subsidiaritätsprinzips bei der Organlebendspende. Stärkung des Schutzes der Organlebendspender durch schonungslose Aufklärung, Unterstützung durch neutrale Ansprechpartner. Verbesserung der sozialrechtlichen Absicherung der Organlebendspender.
- Bereitgestellt von: Interessengemeinschaft Nierenlebendspende e. V. am 07.04.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13252
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen
-
BT-Drs. 20/13252
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
22.04.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Drittes Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes
Zielsetzung der Interessengemeinschaft Nierenlebendspende e. V.: Verhinderung der Zulassung anonymer Organlebendspenden. Erhaltung des Subsidiaritätsprinzips bei der Organlebendspende. Stärkung des Schutzes der Organlebendspender durch schonungslose Aufklärung, Unterstützung durch neutrale Ansprechpartner. Verbesserung der sozialrechtlichen Absicherung der Organlebendspender.
- Bereitgestellt von: Interessengemeinschaft Nierenlebendspende e. V. am 07.04.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13252
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen
-
BT-Drs. 20/13252
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
01.03.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Sicherstellung von Maßnahmen zur Gewährleistung von Versorgungssicherheit und Systemstabilität
Sicherstellung ausreichender Kraftwerkskapazitäten zur Gewährleistung von Systemstabilität im Rahmen der aktuell laufenden Diskussionen zur Kraftwerksstrategie und der Einführung eines Kapazitätsmechanismus in Deutschland. Neben der ausreichenden gesicherten Erzeugungskapazität zur Sicherstellung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit geht es auch um die Verortung der Kraftwerkskapazität, z.B. zur Sicherstellung ausreichender Redispatch-Kapazitäten.). Maßnahmen zur Erfüllung von nichtfrequenzgebunden Systemdienstleistungen zur Sicherstellung der Systemstabilität.
- Bereitgestellt von: TransnetBW GmbH am 04.04.2025
-
Adressatenkreis:
-
12.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Sicherstellung von Maßnahmen zur Gewährleistung von Versorgungssicherheit und Systemstabilität
Sicherstellung ausreichender Kraftwerkskapazitäten zur Gewährleistung von Systemstabilität im Rahmen der aktuell laufenden Diskussionen zur Kraftwerksstrategie und der Einführung eines Kapazitätsmechanismus in Deutschland. Neben der ausreichenden gesicherten Erzeugungskapazität zur Sicherstellung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit geht es auch um die Verortung der Kraftwerkskapazität, z.B. zur Sicherstellung ausreichender Redispatch-Kapazitäten.). Maßnahmen zur Erfüllung von nichtfrequenzgebunden Systemdienstleistungen zur Sicherstellung der Systemstabilität.
- Bereitgestellt von: TransnetBW GmbH am 04.04.2025
-
Adressatenkreis:
-
17.03.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ausreichende Haushaltsfinanzierung des EEG-Kontos
Sicherstellung einer ausreichenden Finanzierung durch den Bundeshaushalt der von den ÜNB zu verantwortenden Auszahlungen über das EEG-Konto an Betreiber von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien mit EEG-Vergütungsanspruch sowie Anpassung der damit verbundenen Abwicklungs- und Meldeprozesse
- Bereitgestellt von: TransnetBW GmbH am 04.04.2025
-
Adressatenkreis:
-
29.01.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ausreichende Haushaltsfinanzierung des EEG-Kontos
Sicherstellung einer ausreichenden Finanzierung durch den Bundeshaushalt der von den ÜNB zu verantwortenden Auszahlungen über das EEG-Konto an Betreiber von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien mit EEG-Vergütungsanspruch sowie Anpassung der damit verbundenen Abwicklungs- und Meldeprozesse
- Bereitgestellt von: TransnetBW GmbH am 04.04.2025
-
Adressatenkreis:
-
25.02.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ausreichende Haushaltsfinanzierung des EEG-Kontos
Sicherstellung einer ausreichenden Finanzierung durch den Bundeshaushalt der von den ÜNB zu verantwortenden Auszahlungen über das EEG-Konto an Betreiber von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien mit EEG-Vergütungsanspruch sowie Anpassung der damit verbundenen Abwicklungs- und Meldeprozesse
- Bereitgestellt von: TransnetBW GmbH am 04.04.2025
-
Adressatenkreis:
-
27.02.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ausreichende Haushaltsfinanzierung des EEG-Kontos
Sicherstellung einer ausreichenden Finanzierung durch den Bundeshaushalt der von den ÜNB zu verantwortenden Auszahlungen über das EEG-Konto an Betreiber von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien mit EEG-Vergütungsanspruch sowie Anpassung der damit verbundenen Abwicklungs- und Meldeprozesse
- Bereitgestellt von: TransnetBW GmbH am 04.04.2025
-
Adressatenkreis:
-
27.02.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Potenziale zur Kosteneinsparung bei Netzausbau und -betrieb sowie damit verbundenen Themen
Einsparvorschläge zur Finanzierung und Bezahlbarkeit der vor dem Hintergrund der Energiewende notwendigen Transformation des Stromsystems. Hierzu zählen Maßnahmen im direkten Zusammenhang mit dem Netzausbau, aber auch der Netzbetrieb, Systemfragen und Fragen im Bereich des Sektorenkopplung. Ziel ist die Bezahlbarkeit und Machbarkeit der Energiewende sicherzustellen.
- Bereitgestellt von: TransnetBW GmbH am 04.04.2025
-
Adressatenkreis:
-
03.03.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Potenziale zur Kosteneinsparung bei Netzausbau und -betrieb sowie damit verbundenen Themen
Einsparvorschläge zur Finanzierung und Bezahlbarkeit der vor dem Hintergrund der Energiewende notwendigen Transformation des Stromsystems. Hierzu zählen Maßnahmen im direkten Zusammenhang mit dem Netzausbau, aber auch der Netzbetrieb, Systemfragen und Fragen im Bereich des Sektorenkopplung. Ziel ist die Bezahlbarkeit und Machbarkeit der Energiewende sicherzustellen.
- Bereitgestellt von: TransnetBW GmbH am 04.04.2025
-
Adressatenkreis:
-
03.03.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben: