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1.399 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"BGB"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (1.399)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO sollte zugunsten des zivilrechtlichen Zurückbehaltungsrechts beschränkt und auf der Grundlage der bestehenden nationalen Öffnungsklausel eine entsprechende Beschränkung des Auskunftsrechts nach Art. 15 DSGVO vorgenommen und zur Klarstellung eine solche Regelung in § 34 BDSG ergänzt werden. Der Auskunftsanspruchs nach Art. 15 DSGVO sollte zugunsten der berufsrechtlichen Verschwiegenheitspflicht durch eine ausdrückliche Regelung in § 34 BDSG weitergehend beschränkt werden. Das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DSGVO sollte zur Absicherung der bestehenden nationalen berufsrechtlichen Regelungen der Berufsgeheimnisträger und ihres gesetzlich normierten Zurückbehaltungsrechts durch eine Anpassung im BDSG beschränkt werden.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Steuerberaterverband e.V. am 27.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 72/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Rechtsprechung auf die §§ 273 und 320 BGB gestützt. Es stellt damit..., ... 675 Abs. 1, 667 2. Alt. BGB, sondern sie sind Gegenstand..., ...Zurückbehaltungsrecht gem. § 273 BGB zu. Abgesehen davon,..., ... nach §§ 675, 273 Abs. 1 BGB. Die Datenschutzbehörden...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel der Einflussnahme ist die zügige gesetzliche Umsetzung des Gebäudetyps E durch eine schlanke Anpassung des BGB, insbesondere des Werkvertragsrechts. Dabei soll klargestellt werden, dass bei Verträgen über die Errichtung oder Änderung eines Gebäudes der bauordnungsrechtliche Standard als übliche Beschaffenheit gilt, technische Regelwerke keine Vermutung als anerkannte Regeln der Technik begründen und Abweichungen von üblichen Standards rechtssicher vereinbart werden können. Ergänzend sollen mietrechtliche Folgefragen sowie eine Koordinierung mit § 319 StGB geklärt werden.

    • Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 27.07.2026
    • Adressatenkreis:
      • 17.06.2026

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];

          • Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Verankerung des Gebäudetyp E im BGB braucht. Dazu zählen insbesondere...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...besonderer Vertreter nach § 30 BGB: Dr. rer. med. Konstantinos..., ...besonderer Vertreter nach § 30 BGB: Dr. rer. med. Konstantinos..., ...besonderer Vertreter nach § 30 BGB: Dr. rer. med. Konstantinos..., ...besonderer Vertreter nach § 30 BGB: Dr. rer. med. Konstantinos..., ...besonderer Vertreter nach § 30 BGB: Dr. rer. med. Konstantinos...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Anerkennung gem. § 1592 Nr. 2 BGB und Zustimmung der (unverheirateten..., ...deutschen) Mutter gem. § 1595 BGB erlangt er die Vaterschaft..., ... zu ermöglichen (§ 1597a BGB), liegt aufgrund der geplanten...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßt die Anerkennung der Ehefrau der Geburtsmutter als zweite Elternstelle (§ 1592 BGB-E), fordert jedoch klare Rückwirkungsregelungen. Die geplante Elternschaftsvereinbarung (§ 1598a BGB-E) sieht der DAV kritisch, da sie ohne Kontrolle eine unanfechtbare Elternstellung begründen und Missbrauch begünstigen könnte. Der Ausschluss der Anfechtung (§ 1600 BGB-E) wird abgelehnt, ebenso die Einschränkung der Anerkennung nach Einleitung eines Vaterschaftsfeststellungsverfahrens (§ 1595 BGB-E). Die Möglichkeit zur standesamtlichen Korrektur der Elternschaft (§ 1755 BGB-E) wird als risikobehaftet bewertet, da sie Statussicherheit und Statuswahrheit beeinträchtigen könnte.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... die Beurkundung (§ 1595 BGB) durch einen gesetzlichen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...GVG-E 12 4. Änderungen des BGB nach Artrikel 4 des Referentenentwurfs 13 § 1565 BGB-E Scheitern der Ehe 13 ..., ...Eingriff in das in § 1684 BGB gesetzlich verankerte Recht..., ...Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetzes vorgeschlagenen § 1632 BGB-E11 als auch in Kombination..., ...Entscheidung nach § 1682 BGB lebt. Absatz 2 sieht vor..., ...ergänzen. 4. Änderungen des BGB nach Artrikel 4 des Referentenentwurfs § 1565 BGB-E Scheitern der Ehe § 1565 BGB sieht vor, dass eine Ehe..., ... in § 1565 Abs. 2 Satz 2 BGB-E vorgesehene Klarstellung...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...679 § 505 b Abs. 2 S. 2 BGB-RefE sollte wie folgt gefasst..., ...Begründung: § 505 b Abs. 2 S. 2 BGB-RefE verlangt, dass die...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Jetzige Regelungen dazu im BGB § 1597a ermöglichen bereits..., ...Verdachtsfälle vorliegen – nach BGB § 1597a Absatz 2 bei Menschen..., ...Verdachtsfällen gemäß §1597a BGB hin zu einer behördlichen..., ...gesetzlichen Regelungen gemäß BGB § 1597a weiterhin nur anlassbezogen..., ...Vaterschaft gemäß § 1592 Nr. 1 BGB aufgrund der Ehe fest, ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Kostenneutralität nach § 556c BGB. Die Vorschrift wurde im..., ... diesem Grund den § 556c BGB ein.29 Seitdem können Vermie-tende..., ...Jahr 2023 wurden der § 556c BGB und die Wärmelieferverordnung..., ...Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 556c Kosten der Wärmelieferung..., ...244/06. 29 Sowohl § 556c BGB als auch die WärmelieferV..., ...gem. § 556c Abs. 1 Nr. 2 BGB sollen die Kosten der Wärmelieferung..., .... 31 Vgl. § 556c Abs. 1 BGB in Verbindung mit §§ 8 ..., ...WärmeLV in § 556c Abs. 3 BGB sowie der Anwendungsbereich...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...besonderer Vertreter nach § 30 BGB: Dr. rer. med. Konstantinos..., ...besonderer Vertreter nach § 30 BGB: Dr. rer. med. Konstantinos..., ...besonderer Vertreter nach § 30 BGB: Dr. rer. med. Konstantinos..., ...besonderer Vertreter nach § 30 BGB: Dr. rer. med. Konstantinos..., ...besonderer Vertreter nach § 30 BGB: Dr. rer. med. Konstantinos..., ...besonderer Vertreter nach § 30 BGB: Dr. rer. med. Konstantinos..., ...besonderer Vertreter nach § 30 BGB: Dr. rer. med. Konstantinos..., ...besonderer Vertreter nach § 30 BGB: Dr. rer. med. Konstantinos..., ...besonderer Vertreter nach § 30 BGB: Dr. rer. med. Konstantinos..., ...besonderer Vertreter nach § 30 BGB: Dr. rer. med. Konstantinos..., ...besonderer Vertreter nach § 30 BGB: Dr. rer. med. Konstantinos..., ...besonderer Vertreter nach § 30 BGB: Dr. rer. med. Konstantinos...
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