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96 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"WärmeLV"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (96)

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...(AVBFernwärmeV FFVAV / WärmeLV) gleich behandelt werden...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die deutschen Klimaziele sind sehr ambitioniert. Für die weitere Dekarbonisie rung sind klare Rahmenbedingungen wichtig, die zu Planungs- und Investitions sicherheit führen. Darüber hinaus bedarf es einer sichergestellten Finanzierung, insbesondere von relevanter Energieinfrastruktur. Ein großer Teil der bisherigen Emissionsminderung stammt aus dem Bereich der Energieerzeugung. Neben deren weiterer Dekarbonisierung sind insbesondere der Gebäude-/Wärmebereich sowie der Verkehrsbereich zentral, weshalb nun richtige Rahmenbedingungen zu setzen sind. Sehr wesentlich für wirtschaftliche Akteure, insbesondere im Hinblick auf große und langfristig angelegte Transformationen, ist die Planungs- und Investitionssi cherheit. Deshalb bedarf es eines klaren Rahmens zur CO2-Bepreisung.

    • Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 31.03.2026
    • Adressatenkreis:
      • 13.01.2026

        • Bundestag:

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Wärme lieferverordnung (WärmeLV) i.V.m. § 556c BGB) zu..., ...Kostenneutralitätsgebot gemäß WärmeLV mit einem nach hinten...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Ausbau der Geothermie erfordert geeignete Flächen, schnellere Genehmigungsverfahren und mehr Akzeptanz durch finanzielle Beteiligung der Kommunen. Die Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) muss finanziell aufgestockt, für stromauskoppelnde Geothermieanlagen sowie Abwärme aus Abfallbehandlung geöffnet und per Gesetz verstetigt werden, um Investitionen in die Wärmewende zu sichern. Chancengleichheit für Wärmepumpen im Neubau und für Wärmelieferungen gegenüber eigenen Heizungen muss gewährleistet sein. In Bestandsgebäuden sollte der Wechsel zur Wärmelieferung durch Dritte einer eigenen Heizungsinvestition gleichgestellt werden. Für die Defossilisierung der Prozesswärme in der Industrie ist die Fortführung von Förderprogrammen von besonderer Bedeutung.

    • Bereitgestellt von: MVV Energie AG am 19.03.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (5):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Wärmelieferverordnung (WärmeLV) zu einem sinnvollen ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Wärmelieferverordnung (WärmeLV) regelt die Bedingungen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Wärmelieferverordnung (WärmeLV) ist ein wesentliches..., ...nicht übersteigen.“ Die WärmeLV regelt, dass in diesem..., ... in Verbindung mit der WärmeLV lassen den Umstieg ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Wärmelieferverordnung (WärmeLV) ist ein wesentliches..., ...nicht übersteigen.“ Die WärmeLV regelt, dass in diesem..., ... in Verbindung mit der WärmeLV lassen den Umstieg auf...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Förderbedin-gungen (z. B. EEW, BEW, WärmeLV, AVBFernwärmeV) – entgegen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Positiv: Grundsatz der Technologieoffenheit + Verlängerung Innovationsklausel + digitale Energieausweise. Kritik: fehlende Klarheit der Rahmenbedingungen zu Verfügbarkeit und Kosten biogener Brennstoffe. Ablehnung: Wegfall der verpflichtenden Verbraucherinformation bei Einau fossiler Heizungen. Ablehnung: Hälftige Übernahme der Netzenzgelte, CO2-Kosten und Mehrkosten durch Biotreppe durch Vermietende; insbesondere bei Vermietung in GdWE. Kritik: Änderung des BGB – Erschwernis der Modernisierungsmieterhöhung bei Einbau fossiler Heizungen in GdWE.

    • Bereitgestellt von: Wohnen im Eigentum e.V. am 18.05.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Ände rung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
    • Adressatenkreis:
      • 11.05.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Änderungen in § 556c und der WärmeLV zum Gebot der Kostenneutralität...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      .....11 5.2 Einfluss der WärmeLV........................., ...prüfen. 5.2 Einfluss der WärmeLV Obwohl Preisänderungsformeln...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... AVBFernwärmeV und der WärmeLV sowie einen konsistenten..., ...Wärmelieferverordnung (WärmeLV) garantieren derzeit ..., ...Warmmietenneutralität in der WärmeLV auf GEG-konforme Versorgungstechnologien...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Änderung des Gesetzes zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden: GEG technologieoffen, flexibler und einfacher machen, Ergänzung von § 3 Absatz 1 Nummer 30a um "Abwärme aus Lüftungsanlagen", Mindestluftwechsel in § 13 verankern, § 71p ersatzlos streichen, Wohnungslüftung

    • Bereitgestellt von: TGA-Repräsentanz Berlin GbR am 27.05.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Gebäudemodernisierungsgesetz
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Wärmelieferverordnung (WärmeLV) und des Energiewirtschaftsgesetzes...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Wärmelieferverordnung (WärmeLV) und des Energiewirtschaftsgesetzes...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Wärmelieferverordnung (WärmeLV) und des Energiewirtschaftsgesetzes...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Wärmelieferverordnung (WärmeLV) und des Energiewirtschaftsgesetzes...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Energiewende befindet sich an einem kritischen Punkt: Ohne entschlossenes und strikt auf die System- und Kosteneffizienz orientiertes politisches Handeln werden die Transformationskosten volkswirtschaftlich nicht aufzubringen sein. Die Akzeptanz für die Energiewende und der Wirtschaftsstandort würden ernsthaft gefährdet. Reine Kostenumverteilung innerhalb des Systems ohne echte Systemoptimierungen stößt darüber hinaus schnell an Grenzen.

    • Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 31.03.2025
    • Adressatenkreis:
      • 12.03.2025

    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Wärmelieferverordnung (WärmeLV) brauchen dringend ein...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die geplante Modernisierung der AVBFernwärmeV soll in erster Linie die Umsetzung der Wärmewende voranbringen. Daneben gilt es, einen passenden Rahmen für die Digitalisierung und mehr Transparenz zu schaffen sowie den Verbraucherschutz zu stärken. Damit die Wärmewende einen umsetzungsfreundlichen und verlässlichen Rahmen erhält, sind unserer Ansicht nach Änderungen erforderlich, die dem angemessenen und zielkonformen Ausgleich zwischen Verbraucherschutz- und Anbieterinteressen dienen. Kernforderungen: - Sinnvolle Trennung zwischen „zentraler“ und „dezentraler“ Fernwärme stärker fokussieren und ausweiten - Lange Laufzeiten von 15 und mehr Jahren ermöglichen bei Umstellung auf Erneuerbare Energien - Kein Anpassungsrecht für dezentrale Lösungen unter 25 MW

    • Bereitgestellt von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 03.06.2024
    • Adressatenkreis:
      • 06.05.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... Anwendungsbereich der WärmeLV.   8. Ermöglichung ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Im GEG sollten nur solche Vorgaben enthalten sein, die Gebäudeeigentümer als Verantwortliche adressieren. Vorgaben, die sich an Infrastrukturbetreiber wie bspw. Wärmenetzbetreiber richten oder Vorgaben zur Dekarbonisierung der Wärmenetze enthalten, sollten stattdessen z.B. im Wärmeplanungsgesetz (WPG) aufgenommen werden. Erst mit Vorliegen der kommunalen Wärmeplanung können Eigentümer eine belastbare Investitionsentscheidung treffen. Die bisherigen Übergangsvorschriften und -fristen haben der Akzeptanz und Transparenz des Gesetzes geschadet – sie gilt es zu streichen. Investitionsbremsen haben im GEG keinen Platz: Die Haftungsrisiken für Infrastrukturbetreiber, z.B. für den Aufbau und Betrieb von Wärmenetzen (§ 71j Abs. 4 GEG), wirken investitionshemmend.

    • Bereitgestellt von: E.ON SE am 01.10.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Wärmelieferung für Mietwohnraum (WärmeLV) ist weder sachgerecht...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...dringend zu novellierende WärmeLV hingewiesen. § 89 GEG...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Im Rahmen des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) wird eine rechtssichere, investitionsfördernde und mit der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) kohärente Ausgestaltung der Anforderungen an Gebäudeenergie und Wärmewende angestrebt. Dies umfasst insbesondere die Weiterentwicklung der Anforderungen an Nullemissionsgebäude und energetische Mindeststandards im Bestand, Regelungen für wirtschaftliche und planungssichere Heizungsinvestitionen, Vorgaben für effizienten Anlagenbetrieb, Monitoring und Gebäudeautomation sowie die Weiterentwicklung von Energieausweisen und Gebäudedatenbanken. Zudem sollen innovationsfreundliche Nachweisverfahren ermöglicht und die Kohärenz mit Wärmeplanungsgesetz und Wärmemarktregulierung sichergestellt werden.

    • Bereitgestellt von: DENEFF EDL_HUB am 13.05.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
    • Adressatenkreis:
      • 11.05.2026

        • Bundesregierung:

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Spielregeln für den Wärmemarkt (WärmeLV und AVB FW) und eine...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Wärmelieferverordnung (WärmeLV) regelt die Bedingungen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Wärmelieferverordnung (WärmeLV) regelt die Bedingungen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Wärmelieferverordnung (WärmeLV) regelt die Bedingungen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Unsere Stellungnahme zur AVB Fernwärme adressierte die Notwendigkeit eines transparenten Verfahrens und die Beseitigung zentraler Hindernisse im Bereich leitungsgebundener Wärmeversorgung. Wir haben dabei konkrete Hemmnisse identifiziert und Lösungsvorschläge eingebracht, um die Effizienz und Akzeptanz zu erhöhen. Mit dieser Stellungnahme möchten wir dazu beitragen, den Ausbau und die Nutzung von Fernwärme als klimaschonende Technologie voranzutreiben.

    • Bereitgestellt von: DENEFF EDL_HUB am 31.01.2025
    • Adressatenkreis:
      • 01.10.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Wärmelieferverordnung (WärmeLV) die Neutralität der ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Regelwerken (z. B. EEW, BEW, WärmeLV, AVB-FernwärmeV). Diese...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Im Rahmen der Novellierung des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) wird angestrebt, bestehende Anforderungen an Energieeffizienz beizubehalten und gezielt weiterzuentwickeln. Dies umfasst insbesondere den Erhalt der Effizienz-Governance einschließlich verbindlicher Einsparziele und des Grundsatzes „Efficiency First“, die Beibehaltung von Verpflichtungen zu Energiemanagementsystemen (EnMS) und zur Nutzung sowie Meldung von Abwärme, sowie die Sicherung bestehender Anforderungen an die Energieeffizienz von Rechenzentren. Zudem soll die Rolle von Energiedienstleistungen gestärkt und regulatorische Rahmenbedingungen entsprechend angepasst werden.

    • Bereitgestellt von: DENEFF EDL_HUB am 22.04.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie
    • Adressatenkreis:
      • 17.04.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Regelwerken (z. B. EEW, BEW, WärmeLV, AVBFernwärmeV). Diese...
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