Stellungnahmen/Gutachten
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131 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"AVBFernwärmeV"« gefunden
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (131)
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Zu Regelungsvorhaben:
Fernwärme: Mehr Verbraucherschutz und Preistransparenz
Der Verband begrüßt, dass mit der Novellierung weitestgehend auch die Verbraucherrechte aus dem Gas- und Strommarkt angewendet werden sollen. Er plädiert zudem dafür, ein bundesweites Vergleichsportal und eine zentrale Stelle zur Preisaufsicht einzuführen. Da mit Blick auf die besonderen Infrastrukturen von Fernwärmenetzen vor Ort eine regionale Monopolstellung der Fernwärmeunternehmen nicht zu verhindern ist, wären ein bundesweiter Vergleich der Fernwärmeunternehmen untereinander und die Preisaufsicht wichtige Maßnahmen, um noch mehr Kostentransparenz und Fairness zwischen den Vertragsparteien zu schaffen.
- Bereitgestellt von: Haus & Grund Deutschland am 03.01.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWK) (20. WP): Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme und zur Aufhebung der Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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04.12.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Inkrafttreten der neuen AVBFernwärmeV außer Kraft treten..., ...geplanten Änderung der AVBFernwärmeV, sofern Indizes beim...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Novellierung der AVBFernwärmeV sowie der FFVAV
Die AVBFernwärme-Verordnung ist das zentrale Regelwerk für Wärmeversorgungsunternehmen. Ziel ist es, der besonderen Situation genossenschaftlicher bzw. bürgerschaftlich getragener Akteure mit der Novelle der Verordnung Rechnung zu tragen. Es sollen möglichst Ausnahmetatbestände geschafften werden, um eine bürokratische Überlastung zu verhindern und Hemmnisse für diese Wärme-Akteure abzubauen. Gleiches gilt für die FFVAV, welche die Erfassung des Wärmeverbrauchs sowie umfassende Informationspflichten regelt.
- Bereitgestellt von: DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. am 25.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Referentenentwurf zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme
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Adressatenkreis:
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14.03.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) als auch für mögliche..., ... von Regelungen der AVBFernwärmeV, wie z.B. der aktuell...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Überarbeitung der Wärmelieferverordnung für eine erfolgreiche Wärmewende
Nach aktueller Rechtslage ist die Umlage der Wärmelieferungskosten nur möglich, solange diese unterhalb oder gleichauf mit den bisherigen Kosten der Wärmeversorgung liegen (§ 556c BGB i.V.m. der Wärmelieferverordnung). Das bezieht sich auf fossile Energie und ist in der Praxis nicht erreichbar. Es gilt, eine Lösung zu finden, die eine erneuerbare Wärmeversorgung und/oder den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz ermöglicht und gleichzeitig die berechtigten Interessen der Mieter:innen Rechnung trägt. Unser Vorschlag: Vermieter:in/Gebäudeeigentümer:in und Energiedienstleister gleichberechtigt behandeln durch einen Aufschlag von 50ct/m² und Monat auf die Ist-Kosten im Rahmen des Kostenvergleichs in Anlehnung an §559 BGB bei Einsatz von mindestens 65 % Erneuerbaren Energien
- Bereitgestellt von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 06.06.2024
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Adressatenkreis:
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17.04.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...klimafreundliche Wärmewende (AVBFernwärmeV): Der Einsatz Erneuerbarer..., ...durch eine Novelle der AVBFernwärmeV (§ 32 Abs.1) zu ermöglichen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Gebäudeenergiegesetzes: Benachteiligung von dezentralen Lösungen beenden
Ziel dieses Gesetzes ist es, einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele zu leisten. Der Fokus liegt aktuell auf die Fernwärmeversorgung. Dezentrale Lösungen werden oftmals benachteiligt, obwohl sie i.d.R. eine deutlich höhere Energieeffizienz erzielen und oftmals weniger kostenintensiv als Fernwärmelösungen sind. Es gilt, dezentrale Lösungen gleichberechtigt zur Fernwärme zu behandeln, weiter zu stärken und deren Potenziale zu nutzen. Die unterschiedlichen Anforderungen an Heizungsanlagen für Gebäude- und Wärmenetze sind im GEG anzupassen.
- Bereitgestellt von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 06.06.2024
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Adressatenkreis:
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17.04.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...klimafreundliche Wärmewende (AVBFernwärmeV): Der Einsatz Erneuerbarer..., ...durch eine Novelle der AVBFernwärmeV (§ 32 Abs.1) zu ermöglichen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Wärmeplanungsgesetzes: bessere Rahmenbedingungen für dezentrale Lösungen schaffen
Ziel dieses Gesetzes ist es, einen wesentlichen Beitrag zur Umstellung der Erzeugung von sowie der Versorgung mit Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme auf erneuerbare Energien, unvermeidbare Abwärme oder einer Kombination hieraus zu leisten, zu einer kosteneffizienten, nachhaltigen, sparsamen, bezahlbaren, resilienten sowie treibhausgasneutralen Wärmeversorgung bis spätestens zum Jahr 2045 (Zieljahr) beizutragen und Endenergieeinsparungen zu erbringen. Der kosten- und klimapolitische Mehrwert von Gebäudenetzen sowie dezentralen Quartiers- und Einzelobjektlösungen kommt im WPG zu kurz. Umsetzende Kommunen haben diese Lösungen stärker zu betrachten, schließlich ist das WPG kein reines Fernwärmegesetz.
- Bereitgestellt von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 06.06.2024
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Adressatenkreis:
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17.04.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...klimafreundliche Wärmewende (AVBFernwärmeV): Der Einsatz Erneuerbarer..., ...durch eine Novelle der AVBFernwärmeV (§ 32 Abs.1) zu ermöglichen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Unsere Stellungnahme zur AVB Fernwärme adressierte die Notwendigkeit eines transparenten Verfahrens und die Beseitigung zentraler Hindernisse im Bereich leitungsgebundener Wärmeversorgung. Wir haben dabei konkrete Hemmnisse identifiziert und Lösungsvorschläge eingebracht, um die Effizienz und Akzeptanz zu erhöhen. Mit dieser Stellungnahme möchten wir dazu beitragen, den Ausbau und die Nutzung von Fernwärme als klimaschonende Technologie voranzutreiben.
- Bereitgestellt von: DENEFF EDL_HUB am 31.01.2025
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Adressatenkreis:
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01.10.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) ist jetzt notwendig..., ...Sonderregelungen gemäß § 1 AVBFernwärmeV zu ermöglichen. Dieser..., ...abzusichern, sollte § 3 AVBFernwärmeV so angepasst werden..., ... In § 1, Abs. 3 der AVBFernwärmeV ist die Möglichkeit..., ...können: § 32, 1 der AVBFernwärmeV führt aus, dass die..., ...Refe-rentenentwurf § 1, Abs. 3 der AVBFernwärmeV ist ausgeführt, dass..., ...zukünftigen Wirkbereich der AVBFernwärmeV, kurze Vertragslaufzeiten..., ...Verbindung mit § 32 AVBFernwärmeV): Um die leitungsgebundene..., ... 3 Abs. 1 und 2 der AVBFernwärmeV sieht vor, dass Fernwärmeunternehmen..., ...Situation: § 24 der AVBFernwärmeV regelt Preisänderungsklauseln..., ...: § 1a, Abs. 3 der AVBFernwärmeV regelt, dass die Wirkung..., ...Inkrafttreten der neuen AVBFernwärmeV den Prozess zur Ent-wicklung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die BEW ist das zentrale Förderinstrument für die Einbindung von klimaneutralen Energieträgern sowie für den Ausbau von Wärmenetzen. Wärmenetze spielen eine wichtige Rolle für die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung. Die Umsetzer von Wärmenetzen benötigen Investitions- und Planungssicherheit. Die Finanzierung der Förderung muss gesichert sein und die Förderrichtlinie ist in ein eigenständiges Gesetz zu überführen.
- Bereitgestellt von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 17.03.2025
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Adressatenkreis:
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12.03.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Investitionsklima durch die AVBFernwärmeV entfalten Damit die..., ...Anbieterinteressen dienen. Die AVBFernwärmeV hat darauf abzuzielen..., ...Wärmeinfrastruktur in §3 AVBFernwärmeV verankern Entschädigungsregelungen..., ...Maßnahme: Änderung des §3 AVBFernwärmeV: „Befindet sich ..., ...erforderlich, dass in §24 AVBFernwärmeV ausdrücklich zugelassen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt die Bundesregierung bei der Sanierung von Gebäuden, die dauerhaft Energiekosten einsparen und damit das Klima schützen. Für das erstmalige Umstellen auf eine regenerative Wärmeerzeugungsanlage samt professionellem Betrieb über die Laufzeit, gilt es – wie in der BEW vorgesehen – Investitionskostenzuschüsse zu gewähren, wenn ein gewerblicher Wärmelieferant die Versorgung übernimmt. Damit ist nicht nur der Einsatz regenerativer Energieträger, sondern auch eine immanente Effizienzgarantie sichergestellt. Außerdem ist aus unserer Sicht eine Wahlmöglichkeit zwischen Investitionsförderung gemäß BEG und einer Leistungsförderung vergleichbar der BHKW-Förderung im KWKG einführen.
- Bereitgestellt von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 17.03.2025
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Adressatenkreis:
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12.03.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Investitionsklima durch die AVBFernwärmeV entfalten Damit die..., ...Anbieterinteressen dienen. Die AVBFernwärmeV hat darauf abzuzielen..., ...Wärmeinfrastruktur in §3 AVBFernwärmeV verankern Entschädigungsregelungen..., ...Maßnahme: Änderung des §3 AVBFernwärmeV: „Befindet sich ..., ...erforderlich, dass in §24 AVBFernwärmeV ausdrücklich zugelassen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Novellierung der Wärmelieferverordnung
Schaffung eines Anreizes für die Umstellung auf erneuerbare Energien und Abwärme. Sinnvolle Verknüpfung der Wärmelieferverordnung mit dem Instrument der kommunalen Wärmeplanung im Wärmeplanungsgesetz.
- Bereitgestellt von: EWE AG am 02.04.2025
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Adressatenkreis:
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18.02.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) ein Regelwerk bereitstellt..., ...siehe § 24a Entwurf AVBFernwärmeV, Juli 2024). -Bezüglich..., ...der WärmeLV und der AVBFernwärmeV und Abstimmung beider...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Kraftwerkesicherheitsgesetz (KWSG): KWK-Segment
Prüfung der Einführung eines KWK-Segments im Kraftwerkssicherheitsgesetz (KWSG) und verlässliche sowie langfristige Wärmenetzförderung als strategische Weiterentwicklung prüfen.
- Bereitgestellt von: enercity AG am 18.02.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13645
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/13467 - Umsetzung der Kraftwerksstrategie
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BT-Drs. 20/13645
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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18.02.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) ein Regelwerk bereitstellt..., ...siehe § 24a Entwurf AVBFernwärmeV, Juli 2024). - Bezüglich..., ...der WärmeLV und der AVBFernwärmeV und Abstimmung beider...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Bundesregierung strebt mit einer "Verordnung zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme und zur Aufhebung der Fernwärme- oder Fernkälte-Verbrauchserfassungs- und -Abrechnungsverordnung" eine Novelle der AVB FernwärmeV an. Nachdem im Sommer 2024 ein erster Referentenentwurf vorgelegt worden war, folgte Ende November 2024 ein überarbeiteter Referentenentwurf. Dieser überarbeitete Entwurf ist in seiner jetzigen Form unausgewogen und fokussiert einseitig auf vermeintliche Verbraucherrechte, während Investitionsanreize für den Ausbau klimaneutraler Wärmenetze ignoriert werden. Die Einflussnahme hat das Ziel, dass der aktuelle Entwurf zurückgestellt wird und die Überarbeitung in der kommenden Legislaturperiode mit Bedacht angegangen werden soll.
- Bereitgestellt von: eins energie in sachsen GmbH & Co.KG am 19.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Verordnung zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme und zur Aufhebung der Fernwärme- oder Fernkälte-Verbrauchserfassungs- und -Abrechnungsverordnung
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Adressatenkreis:
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12.12.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...derzeitige Novelle der AVBFernwärmeV gefährdet nicht nur...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung der Wärmelieferverordnung (WärmeLV) und Verknüpfung mit Wärmeplanungsgesetz (WPG)
Schaffung eines Anreizes für die Umstellung auf erneuerbare Energien und Abwärme. Dabei ist die WärmeLV ein wesentlicher Faktor, um die Bedingungen für eine klimafreundliche Wärmeversorgung voranzubringen. Von zentraler Bedeutung ist dabei ein fairer Vollkostenvergleich zwischen Fernwärme und fossilen Energieträgern. Die kommunale Wärmeplanung dient als Richtschnur für den Weg in die Klimaneutralität und sollte auch als kosteneffizienteste Lösung betrachtet werden. Im Wärmeplanungsgesetz sollte der Begriff der "unvermeidbaren Abwärme" bundeseinheitlich definiert und als 100 Prozent klimaneutral bewertet werden. Hierzu zählt auch die Abwärme aus Abfallverwertungsanlagen.
- Bereitgestellt von: enercity AG am 24.06.2024
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Adressatenkreis:
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07.06.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) ist punktuell novellierungsbedürftig..., ...einer Novellierung der AVBFernwärmeV ist bezüglich der ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) zur Wärmenetzförderung
Mit der Verlängerung der Wärmenetzförderung im Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) bis 2030 wurde eine wichtige Maßnahme beschlossen. Darüber hinaus sollte das verpflichtende KWKG-Monitoring zügig erstellt werden. Auf Grundlage des KWKG-Monitorings sollte die Wärmeförderungsarchitektur zukunftssicher aufgestellt werden. Die KWK-Förderung bis 2035 sollte entsprechend ausgestaltet werden. Spätestens Mitte 2028 haben alle Kommunen in Deutschland eine kommunale Wärmeplanung erstellt. Deren Auswertung bietet eine gute Gelegenheit, um neue Förderinstrumente zu diskutieren.
- Bereitgestellt von: enercity AG am 24.06.2024
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Adressatenkreis:
-
07.06.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) ist punktuell novellierungsbedürftig..., ...einer Novellierung der AVBFernwärmeV ist bezüglich der ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW)
Erhöhung der Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) auf jährlich 3 Mrd. Euro. Das Programm ist gut gestaltet, jedoch "chronisch" unterfinanziert, nicht gesetzlich abgesichert und läuft Mitte 2028 aus. Hier gilt es langfristige Regelungen zu finden, z.B. in Form eines Wärmefördergesetzes.
- Bereitgestellt von: enercity AG am 24.06.2024
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Adressatenkreis:
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07.06.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (2):
- EKFG [alle SG hierzu]
- HG 2024 [alle SG hierzu]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) ist punktuell novellierungsbedürftig..., ...einer Novellierung der AVBFernwärmeV ist bezüglich der ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
AVBFWV zukunftssicher gestalten
Novelle AVBFernwärmeV kommt für Wärmewende besondere Bedeutung zu. Wir sehen Handlungsbedarf: 1. Eine trennscharfe Aufteilung der Kosten in den Preisblättern in verbrauchsunabhängig, leistungsabhängig und verbrauchsabhängig sollte aus Effizienzgründen vermieden werden. 2. Die Definition der Größe von Kleinstnetzen hat großen Einfluss auf den Erfolg der Wärmewende und kann bei falscher Rahmensetzung zu einem unnötigen Bremsklotz werden. 3. Die Berücksichtigung der Kosten für Treibhausgasemissionen in den einschlägigen Indizes muss für die Fernwärmeversorgungsunternehmen nachvollziehbar sein und der Einfluss der Marktelements sollte überprüft werden. 4. Längere Vertragslaufzeiten sollten auch für Contracting-Anlagen möglich sein.
- Bereitgestellt von: Thüga Aktiengesellschaft am 17.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWK) (20. WP): Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme und zur Aufhebung der Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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02.12.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Entwurf zur Novelle der AVBFernwärmeV zur Kenntnis genommen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wärmewende planungssicher umsetzen
Kommunen bei der Wärmeplanung unterstützen und diese planungssicher umsetzen. Faire Preisbildungsregeln für grüne Wärmenetze schaffen.
- Bereitgestellt von: HanseWerk AG am 28.01.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWK) (20. WP): Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme und zur Aufhebung der Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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21.01.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Betroffene Vorschriften: AVBFernwärmeV, BEW Aktuelle Situation...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Überarbeitung der Wärmelieferverordnung für eine erfolgreiche Wärmewende
Nach aktueller Rechtslage ist die Umlage der Wärmelieferungskosten nur möglich, solange diese unterhalb oder gleichauf mit den bisherigen Kosten der Wärmeversorgung liegen (§ 556c BGB i.V.m. der Wärmelieferverordnung). Das bezieht sich auf fossile Energie und ist in der Praxis nicht erreichbar. Es gilt, eine Lösung zu finden, die eine erneuerbare Wärmeversorgung und/oder den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz ermöglicht und gleichzeitig die berechtigten Interessen der Mieter:innen Rechnung trägt. Unser Vorschlag: Vermieter:in/Gebäudeeigentümer:in und Energiedienstleister gleichberechtigt behandeln durch einen Aufschlag von 50ct/m² und Monat auf die Ist-Kosten im Rahmen des Kostenvergleichs in Anlehnung an §559 BGB bei Einsatz von mindestens 65 % Erneuerbaren Energien
- Bereitgestellt von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 17.03.2025
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Adressatenkreis:
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12.03.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Investitionsklima durch die AVBFernwärmeV entfalten Damit die..., ...Anbieterinteressen dienen. Die AVBFernwärmeV hat darauf abzuzielen..., ...Wärmeinfrastruktur in §3 AVBFernwärmeV verankern Entschädigungsregelungen..., ...Maßnahme: Änderung des §3 AVBFernwärmeV: „Befindet sich ..., ...erforderlich, dass in §24 AVBFernwärmeV ausdrücklich zugelassen...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Wärmeplanungsgesetzes: bessere Rahmenbedingungen für dezentrale Lösungen schaffen
Ziel dieses Gesetzes ist es, einen wesentlichen Beitrag zur Umstellung der Erzeugung von sowie der Versorgung mit Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme auf erneuerbare Energien, unvermeidbare Abwärme oder einer Kombination hieraus zu leisten, zu einer kosteneffizienten, nachhaltigen, sparsamen, bezahlbaren, resilienten sowie treibhausgasneutralen Wärmeversorgung bis spätestens zum Jahr 2045 (Zieljahr) beizutragen und Endenergieeinsparungen zu erbringen. Der kosten- und klimapolitische Mehrwert von Gebäudenetzen sowie dezentralen Quartiers- und Einzelobjektlösungen kommt im WPG zu kurz. Umsetzende Kommunen haben diese Lösungen stärker zu betrachten, schließlich ist das WPG kein reines Fernwärmegesetz.
- Bereitgestellt von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 17.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
12.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Investitionsklima durch die AVBFernwärmeV entfalten Damit die..., ...Anbieterinteressen dienen. Die AVBFernwärmeV hat darauf abzuzielen..., ...Wärmeinfrastruktur in §3 AVBFernwärmeV verankern Entschädigungsregelungen..., ...Maßnahme: Änderung des §3 AVBFernwärmeV: „Befindet sich ..., ...erforderlich, dass in §24 AVBFernwärmeV ausdrücklich zugelassen...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Wärmeplanung ganzheitlich betrachten und Gesetze sinnvoll verknüpfen
Die Vorgaben zur Wärmeplanung, Nutzung von erneuerbaren Energien, unvermeidbarer Abwärme und effizienter Wärmenetze müssen weiterentwickelt werden zu einer Energieleitplanung, die sektorübergreifend die Energiewende vor Ort plant.
- Bereitgestellt von: EWE AG am 02.04.2025
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/8654
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze
-
BT-Drs. 20/8654
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
18.02.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) ein Regelwerk bereitstellt..., ...siehe § 24a Entwurf AVBFernwärmeV, Juli 2024). -Bezüglich..., ...der WärmeLV und der AVBFernwärmeV und Abstimmung beider...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Strategische Weiterentwicklung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
Weiterentwicklung des KWKG unter den klimapolitischen Zielvorgaben (ab 2026) mit Perspektive bis 2035, u.a. Entfristung der Wärmenetzförderung
- Bereitgestellt von: EWE AG am 02.04.2025
-
Adressatenkreis:
-
18.02.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) ein Regelwerk bereitstellt..., ...siehe § 24a Entwurf AVBFernwärmeV, Juli 2024). -Bezüglich..., ...der WärmeLV und der AVBFernwärmeV und Abstimmung beider...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Kommunale Wärmeplanung als Energieleitplanung etablieren.
Durch das Wärmeplanungsgesetz wurde die kommunale Wärmeplanung gesetzlich verankert. Die Vorgaben zur Wärmeplanung, Nutzung von erneuerbaren Energien, unvermeidbarer Abwärme und effizienter Wärmenetze müssen nun weiterentwickelt werden zu einer Energieleitplanung, die sektorübergreifend die Energiewende vor Ort plant. Hierin muss das Prinzip des Least Cost Planning verankert werden, das sektorübergreifend die wirtschaftlich effizienteste Mittelverwendung und Projekte mit den höchsten volkswirtschaftlichen und klimapolitischen Nutzen priorisiert. Durch dieses Vorgehen sinken die einzelnen Zuschussbedarfe der Projekte, die damit grundsätzlich refinanzierungsfähig sind.
- Bereitgestellt von: enercity AG am 18.02.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/8654
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze
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BT-Drs. 20/8654
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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18.02.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) ein Regelwerk bereitstellt..., ...siehe § 24a Entwurf AVBFernwärmeV, Juli 2024). - Bezüglich..., ...der WärmeLV und der AVBFernwärmeV und Abstimmung beider...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung der Wärmelieferverordnung (WärmeLV) und Verknüpfung mit Wärmeplanungsgesetz (WPG)
Schaffung eines Anreizes für die Umstellung auf erneuerbare Energien und Abwärme. Dabei ist die WärmeLV ein wesentlicher Faktor, um die Bedingungen für eine klimafreundliche Wärmeversorgung voranzubringen. Von zentraler Bedeutung ist dabei ein fairer Vollkostenvergleich zwischen Fernwärme und fossilen Energieträgern. Die kommunale Wärmeplanung dient als Richtschnur für den Weg in die Klimaneutralität und sollte auch als kosteneffizienteste Lösung betrachtet werden. Im Wärmeplanungsgesetz sollte der Begriff der "unvermeidbaren Abwärme" bundeseinheitlich definiert und als 100 Prozent klimaneutral bewertet werden. Hierzu zählt auch die Abwärme aus Abfallverwertungsanlagen.
- Bereitgestellt von: enercity AG am 18.02.2025
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Adressatenkreis:
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18.02.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) ein Regelwerk bereitstellt..., ...siehe § 24a Entwurf AVBFernwärmeV, Juli 2024). - Bezüglich..., ...der WärmeLV und der AVBFernwärmeV und Abstimmung beider...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) zur Wärmenetzförderung
Mit der Verlängerung der Wärmenetzförderung im Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) bis 2030 wurde eine wichtige Maßnahme beschlossen. Darüber hinaus sollte das verpflichtende KWKG-Monitoring zügig erstellt werden. Auf Grundlage des KWKG-Monitorings sollte die Wärmeförderungsarchitektur zukunftssicher aufgestellt werden. Die KWK-Förderung bis 2035 sollte entsprechend ausgestaltet werden. Spätestens Mitte 2028 haben alle Kommunen in Deutschland eine kommunale Wärmeplanung erstellt. Deren Auswertung bietet eine gute Gelegenheit, um neue Förderinstrumente zu diskutieren.
- Bereitgestellt von: enercity AG am 18.02.2025
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Adressatenkreis:
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18.02.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) ein Regelwerk bereitstellt..., ...siehe § 24a Entwurf AVBFernwärmeV, Juli 2024). - Bezüglich..., ...der WärmeLV und der AVBFernwärmeV und Abstimmung beider...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW)
Erhöhung der Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) auf jährlich 3 Mrd. Euro. Das Programm ist gut gestaltet, jedoch "chronisch" unterfinanziert, nicht gesetzlich abgesichert und läuft Mitte 2028 aus. Hier gilt es langfristige Regelungen zu finden, z.B. in Form eines Wärmefördergesetzes.
- Bereitgestellt von: enercity AG am 18.02.2025
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Adressatenkreis:
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18.02.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (2):
- EKFG [alle SG hierzu]
- HG 2024 [alle SG hierzu]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) ein Regelwerk bereitstellt..., ...siehe § 24a Entwurf AVBFernwärmeV, Juli 2024). - Bezüglich..., ...der WärmeLV und der AVBFernwärmeV und Abstimmung beider...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verzahnung mit dem GEG, WPG sowie Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen um Investitionen in Klimaschutzmaßnahmen zu fördern, bei gleichzeitiger Wahrung der Interessen von Verbrauchern und Energiedienstleistern.
- Bereitgestellt von: Elevion GmbH am 03.03.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme und zur Aufhebung der Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte
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Adressatenkreis:
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27.02.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Rahmenbedingungen der AVBFernwärmeV diese Interessen...
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Zu Regelungsvorhaben: