Stellungnahmen/Gutachten
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384 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »digitale gewalt« gefunden
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (384)
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV teilt das Anliegen, den Persönlichkeitsrechtsschutz im digitalen Raum auch durch Strafrecht zu stärken, und begrüßt insbesondere die Bündelung sexualisierter Bildaufnahmedelikte in einem eigenständigen Tatbestand des Kernstrafrechts. Gleichwohl gibt der Entwurf in seinem strafrechtlichen Teil auch Anlass zu Kritik. An manchen Stellen ist seine expansive Tendenz unverhältnismäßig. Auch in zivilrechtlicher Hinsicht begegnet der Gesetzentwurf einigen Bedenken. Insbesondere betrifft dies die weitreichende Nutzung von Vorratsdaten, die Definition der „Rechtsverletzung“ sowie die problematische Ausgestaltung der Accountsperre. Bedenken bestehen auch gegen die Prozessführungsbefugnis zivilgesellschaftlicher Organisationen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 22.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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21.05.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Schutz vor sogenannter „digitaler Gewalt“ ein gesellschaftspolitisch..., ...Ergebnisse 1. Der Begriff „digitale Gewalt“ sollte im Gesetzestitel..., ...Die Verwendung des Gewaltbegriffs für Phänomene, die mit Gewalt im strafrechtlich-physischen..., ...Geräten, die das gesamte digitale Leben des Beschuldigten..., ... I. Zum Begriff der „digitalen Gewalt“ Der Deutsche..., ...Verwendung des Begriffs „digitale Gewalt“ für rechtspolitisch..., ...das Problem. Der Gewaltbegriff hat im deutschen Straf..., .... Der digitale Raum, in dem sie regelmäßig..., ...am strafrechtlichen Gewaltbegriff nichts. Wer diesen..., ...gerade nicht der Begriff „digital violence“ durchgesetzt..., ...Begründung statt von „digitaler Gewalt“ von „digitalem..., ...den strafrechtlichen Gewaltbegriff zu relativieren. Die..., ... (§§ 94 ff. StPO). Im digitalen Kontext bedeutet dies..., ...Gesetzes – der Bekämpfung „digitaler Gewalt“ – auf oder sind..., ...Gesetz auf den Schutz vor „digitaler Gewalt“ und damit primär..., ...extremistische und gewaltgeneigte Gruppierungen einen..., ...geplanten Gesetz gegen „digitale Gewalt“ – bereits durch..., ...: 1. Der Begriff „digitale Gewalt“ sollte zugunsten des Begriffs „digitaler Missbrauch“ aufgegeben...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Geschäft mit bildbasierter sexualisierter Gewalt beenden
Nacktbilder werden geklaut, gefälscht und millionenfach im Internet verbreitet. Google zeigt diese täglich von unzähligen Frauen, gegen ihren Willen. Auch App-Stores, Zahlungsdienste und Hostinganbieter verdienen daran. HateAid spricht sich dafür aus, dass deshalb Strafbarkeitslücken geschlossen werden: Die Erstellung und Verbreitung bildbasierter sexualisierter Gewalt soll explizit unter Strafe gestellt werden – auch wenn es sich um Deepfakes handelt. Das Geschäft mit bildbasierter digitaler Gewalt muss beendet werden: Host-Provider bzw. Access-Provider sollen Websites sperren müssen, die KI-Anwendungen mit expliziter Ausrichtung auf die Erstellung von Missbrauchs-Nacktbildern und -videos anbieten.
- Bereitgestellt von: HateAid gGmbH am 16.09.2025
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Adressatenkreis:
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02.09.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (6):
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Titel der Bundesgesetze
...Digitale-Dienste-Gesetz...
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Bundesjustizministerin und der Bundesdigitalminister könnten uns vor..., ...bildbasierter sexualisierter Gewalt soll explizit unter Strafe..., ...Deepfakes handelt. 2. Digitalminister Wildberger: Geschäft mit bildbasierter digitaler Gewalt beenden a. ..., ...bildbasierter sexualisierter Gewalt ausgerichtet sind. c..., ...bildbasierter sexualisierter Gewalt ermöglichen. ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Appell zur rechtlichen Anerkennung psychischer Gewalt
Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) macht im Policy Paper deutlich: Psychische Gewalt ist eine weit verbreitete und schwerwiegende Form geschlechtsspezifischer Gewalt, wird jedoch im deutschen Recht nach wie vor unzureichend erfasst und in der Praxis häufig unterschätzt. Der djb fordert den Gesetzgeber deshalb auf, eine strafrechtliche Erfassung psychischer Gewalt zu prüfen sowie den Gewaltbegriff in allen relevanten Rechtsbereichen klar und im Einklang mit der Istanbul-Konvention auszugestalten.
- Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 06.05.2026
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Adressatenkreis:
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10.03.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Einleitung Psychische Gewalt ist eine Form der Gewalt..., ...auch andere Formen der Gewalt, wie körperliche Gewalt..., ... Gewalt (sog. EU-Gewaltschutzrichtlinie..., ... verschiedener Formen digitaler Gewalt, denen häufig..., ...als Variante häuslicher Gewalt und der Gewalt gegen Frauen..., ...Rolle spielt hier die digitale psychische Gewalt. Sie..., ...beschreiben Betroffene, die von digitaler Gewalt in Form von Doxing..., ... Gewalt und ökonomische Gewalt..., ...bei einer Erfassung als digitale Gewalt zumindest die ..., ...Erfassung von psychischer Gewalt. a) Gewalterfordernis..., ...die Formen psychischer Gewalt erfassen, ohne dass Gewalt..., ...was auch durch andere Gewaltformen wie ökonomische Gewalt..., ...des strafrechtlichen Gewaltbegriffs. Der Gewaltbegriff..., ...Anerkennung von psychischer Gewalt als Gewalt im strafrechtlichen..., ... werden, wie häusliche Gewalt und Partnerschaftsgewalt..., ...geschlechtsspezifischer Gewalt zum Ziel hat, den Gewaltbegriff..., ...gemeinsam ein Bild psychischer Gewalt zeichnen, sollte das Gewaltkontinuum..., ...www.frauenhauskoordinierung.de/themenportal/gewalt-gegen-frauen/gewaltformen..., ...hateaid.org/bildbasierte-digitale-gewalt/ (letzter Abruf..., ...02.03.2026). [12] S. Gewalt und Gewaltschutz in Einrichtungen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bekämpfung sexualisierter Gewalt und sexueller Ausbeutung von Kindern
Stellungnahme zur Überarbeitung der EU Richtlinie 2011/93/EU – Bekämpfung sexualisierter Gewalt und sexueller Ausbeutung von Kindern Freiburg, 10.05.2024 – ECPAT begrüßt die von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Änderungen der Richtlinie 2011/93/EU ‚zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie von Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern‘. Während viele Anpassungen aus kinderrechtlicher Sicht zufriedenstellend sind, gibt es einige Aspekte, bei denen wir noch Verbesserungsbedarf sehen.
- Bereitgestellt von: ECPAT Deutschland e.V. am 07.04.2026
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Adressatenkreis:
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06.02.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...und Jugendschutz in der digitalen Welt" Hearing 2 – Technischer..., ...Kinder undJugendliche in digitalen Diensten zu verhindern..., ...Folgen zu begrenzen: a.digitale sexualisierte Gewalt ..., ...und Jugendliche sind im digitalen Raum einer Vielzahl unterschiedlicher Formen sexualisierterGewalt ausgesetzt. Dazu..., ...Begrenzung der Folgen digitaler sexualisierter Gewalt..., ... in digitalen Räumen: Gezielte und..., .... Verantwortungsvolle digitale Dienste berücksichtigen..., ...Anbahnung sexualisierter Gewalt erleichtern, indem sie..., ...geschlechtsspezifische Gewalt sowie sexualisierte digitale Gewalt begünstigen. Abwertende..., ...erhebliche Risiken im digitalen Raum dar und treten ..., ...Wechselwirkung mit weiteren Formen digitaler Gewalt. Belästigung ..., ...eng mit weiteren Formen digitaler Gewalt gegen Kinder ..., ... mehr Kinderschutz im digitalen Raum stehen Politik ..., ...Inhalte stellen eine Form digitaler sexualisierter Gewalt..., ...Voraussetzungen zu schaffen, um digitale sexualisierte Gewalt ..., ... Risiken digitaler sexualisierter Gewalt..., ...besser vor sexualisierter Gewalt und Ausbeutung im digitalen..., ... ein erheblicher Teil digitaler sexualisierter Gewalt...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stellungnahme zum Zuständigkeitsstreitwert bei äußerungsrechtlichen Streitigkeiten im digitalen Raum
Der Gesetzentwurf sieht vor, Veröffentlichungsstreitigkeiten unabhängig vom Streitwert den Landgerichten zuzuweisen (§71 Abs. 2 Nr. 7 GVG-E) sowie den Zuständigkeitsstreitwert der Amtsgerichte von EUR 5.000,00 auf EUR 10.000,00 anzuheben (§23 Nr. 1 GVG-E). Diese Änderungen betreffen unmittelbar die Möglichkeiten, mit denen Betroffene digitaler Gewalt ihre Rechte effektiv geltend machen können. HateAid erkennt Chancen für mehr Rechtssicherheit und konkrete Risiken für den Zugang zum Recht bei Streitigkeiten im digitalen Raum an. Zur Stärkung des Rechtsschutzes für Betroffene digitaler Gewalt empfiehlt HateAid: Hürden senken für einfach gelagerte Fälle, Spezialisierung der Gerichte, präzisere Abgrenzung zwischen Veröffentlichungsstreitigkeiten und Individualkommunikation.
- Bereitgestellt von: HateAid gGmbH am 15.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1849
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen
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BT-Drs. 21/1849
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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04.11.2025
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (11):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...politischer Ebene gegen digitale Gewalt und deren Folgen..., ...170 Fällen Betroffene digitaler Gewalt bei der gerichtlichen..., ... mit denen Betroffene digitaler Gewalt ihre Rechte effektiv..., ...Digitale Gewalt als gesellschaftliches..., ...demokratische Teilhabe Digitale Gewalt hat sich in den..., ...2 von 10 sie bereits digitale Gewalt beobachtet haben..., ... gravierend ist, dass digitale Gewalt nicht nur individuelle..., ...öffentlichen Meinungsbildung. Digitale Gewalt entfaltet damit..., ...zeitnaher Rechtsschutz gegen digitale Gewalt von zentraler..., ...Zivilrechtsweg bietet Betroffenen digitaler Gewalt theoretisch ein..., ...kann. Dies ist in Fällen digitaler Gewalt häufig der Fall..., ... digitale Gewalt erleben und wie..., ...Instrument zum Schutz vor digitaler Gewalt darstellt. Es..., ...die Lage dadurch, dass digitale Gewalt häufig massenhaft..., ...richten sich Klagen wegen digitaler Gewalt meist gegen ..., ... Recht für Betroffene digitaler Gewalt gewährleistet..., ...verhältnismäßigen Rechtsschutz gegen digitale Gewalt schaffen kann...., ...Rechtsprechung im Bereich der digitalen Gewalt. Zugleich birgt..., ...Rechtsschutzes für Betroffene digitaler Gewalt empfiehlt HateAid..., ...Zuständigkeitsregeln. Nur wenn digitale Gewalt niedrigschwellig...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gemeinsamer Appell für Gewaltschutz an Bundesregierung
Frauenhauskoordinierung e.V. (FHK), der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) und die Frauengruppe der Gewerkschaft der Polizei (GdP) fordern Bundeskanzler Friedrich Merz auf, wirksame Gesetze und Maßnahmen für besseren Gewaltschutz zu schaffen und eine nationale Gewaltschutz-Konferenz einzuberufen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 06.05.2026
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Adressatenkreis:
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10.02.2026
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Friedrich Merz auf, Gewaltschutz zur Chefsache zu machen und eine nationale Gewaltschutz-Konferenz einzuberufen..., ...Körperliche und psychische Gewalt in (Ex-)Partnerschaften..., ... Jede fünfte Frau, die Gewalt durch ihren Partner erlebt..., ...sind besonders stark von Gewalt betroffen. Dabei geht die Gewalt gegenüber Frauen überwiegend..., ...Prozent bei sexualisierter Gewalt, 70 Prozent bei digitaler Gewalt).Was die Organisationen..., ...zu finden, um eine Gewaltbeziehung zu verlassen. ..., ...gesamte Ausmaß von Partnerschaftsgewalt, sexualisierter Gewalt und digitaler Gewalt –..., ...auf einer Nationalen Gewaltschutz-Konferenz alle relevanten..., ...das wahre Ausmaß von Gewaltdynamiken erkennen und angemessen..., ...Prozent der (Ex-)Partnerschaftgewalt überhaupt zur Anzeige..., ...Verantwortung gegen die Gewalt und für mehr Sicherheit..., ...drei Jahren klar gegen Gewalt an Frauen ein. Ziel ist es, Gewalt sichtbar zu machen, gesellschaftliche..., ...eine Stimme zu geben. „Gewalt an Frauen ist kein privates..., ...gleichberechtigte und gewaltfreie Zukunft von Frauen...., ...-, insbesondere Partnerschaftsgewalt ein. Über cosnova...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
- Gewalthilfegesetz einführen, Finanzierung von Frauenhäusern und Beratungsstellen unter Beteiligung des Bundes, Ausbau der Frauenunterstützungsstruktur mit Zugang für alle Frauen. - Bei allen Präventionsmaßnahme intersektionale Diskriminierung berücksichtigen und Barrierefreiheit garantieren (IK Art. 12). - Barrierefreiheit präventiver Täterprogramme (IK Art. 16) für Täter mit Behinderungen - Verpflichtende Erarbeitung von Gewaltschutzkonzepten nach § 37a SGB IX um Mindeststandards zu ergänzen sowie Sanktionsmöglichkeiten bei Nichtumsetzung gesetzlich festzulegen. Eine gesetzliche Verpflichtung analog zu §§ 1 und 39a der WMVO für Frauenbeauftragte auch in Berufsbildungswerken (BBW's und BFWs) schaffen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Frauenrat e.V. am 20.12.2024
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Adressatenkreis:
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20.11.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... als Meilenstein im Gewaltschutz. Angesichts steigender Gewaltzahlen mahnt der Deutsche ..., ...Verabschiedung des sog. Gewalthilfegesetzes an. Der DF hebt..., ... Beratung von den Gewaltbetroffenen auf die Gesellschaft..., ...einbezieht. Obwohl Gewaltbetroffene mit Migrations- und..., ...Vielerorts müssen gewaltbetroffene Frauen noch immer..., ...Kostenbeiträge der gewaltbetroffenen Person zu erheben..., ...dass auch Prävention von Gewalt, Öffentlichkeitsarbeit..., ...Angesichts steigender Gewaltzahlen liegt im Ausbau der..., ...Meilenstein für den Gewaltschutz legt der Ref-E mit ..., ...geschlechtsspezifischer Gewalt. ////////////////////..., ...// Stellungnahme Gewalthilfegesetz Bedarfsgerechter..., ... Erlebten und einem gewaltfreien Neuanfang im Weg. ..., ...bei gegenwärtiger Gewaltgefährdung) und Beratung für gewaltbetroffene Personen ein. Anspruchsgegner..., ...die „gegenwärtige Gewaltgefährdung“ zu verstehen ist..., ...klargestellt, dass auch digitale Gewalt unter den Anwendungsbereich..., ...massiven Anstiegs der digitalen Gewalt7 aus Sicht des..., ...für – fast – alle Gewaltbetroffenen Mit dem Entfall..., ...ist, sich von einem gewalttätigen Partner zu trennen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
- bundeseinheitliche und einzelfallunabhängige Finanzierung der Frauenhhäuser und Beratungsstellen auf gesetzlicher Grundlage - Beteiligung aller staatlichen Ebenen an der Finanzierung des Frauenunterstützungsstruktur
- Bereitgestellt von: Zentrale Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser, vertreten durch Gewalt gegen Frauen beenden e.V. am 22.11.2024
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Adressatenkreis:
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20.11.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Einleitung: Gewaltschutz kostet Geld und rettet..., ...anderen Nahbeziehungen Gewalt erleben. Seit fast 50 ..., ...Leistungen“ oder die von Gewalt Betroffenen selbst werden..., ...genommen. Der Schutz vor Gewalt ist keine Sozialleistung. Der Schutz vor Gewalt ist keine freiwillige ..., ... zum Thema „Schutz vor Gewalt“ zu lesen: „Wir werden..., ...politische Strategie gegen Gewalt entwickeln, die Gewaltprävention..., ...das Recht auf Schutz vor Gewalt für jede Frau und ihre..., ...Regelfinanzierung.“ Gewaltschutz kostet Geld Leider..., ...geschlechtsspezifischer Gewalt“ der Firma Kienbaum, die..., ... und im geplanten Gewalthilfegesetz ab 2025 für den ..., ...geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt (Gewalthilfegesetz – GewHG..., ...geschlechtsspezifischer Gewalt und häuslicher Gewalt ..., .... „Häuslichen Gewalt“ sollte hier nicht beschränkt werden auf Gewalt durch Personen aus dem..., ...familiären Umfeld, Partnerschaftsgewalt oder Gewalt durch..., ...und anderen Formen von (digitaler) Gewalt hier auch mitgedacht..., ... beispielsweise der gewalttätige Partner die Gewaltgefährdung..., ...wieder den von Gewalt betroffenen Müttern, sich..., ..., dass Gewalt ein individuelles Problem...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausgestaltung der Aufsicht über Anbieter von digitalen Diensten, u. a. Zulassung von Hinweisgebern
Ausgestaltung der Koordinierungsstelle für digitale Dienste, Zulassungskriterien von vertrauenswürdigen Hinweisgebern nach dem DDG, sowie Ausgestaltung von Konsultationen zivilgesellschaftlicher Organisationen und des Beirats
- Bereitgestellt von: HateAid gGmbH am 16.04.2025
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Adressatenkreis:
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14.03.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Titel der Bundesgesetze
...Digitale-Dienste-Gesetz...
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Fortschritte beim Schutz vor digitaler Gewalt und für ein sichereres..., ...der Verabschiedung des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG..., ...der Arbeit des deutschen Digital Services Coordinators..., ...zentrales Gesetz gegen digitale Gewalt, das Betroffenen..., ...vor Desinformation und digitaler Gewalt steht zunehmend..., ...können, um den Schutz vor digitaler Gewalt effektiv zu stärken..., ... Ein Gesetz gegen digitale Gewalt und die Reform..., ...Prävention eines immer gewaltvolleren Tones im digitalen..., ... Problem: Betroffene digitaler Gewalt werden aktuell..., ...sollten Betroffene von digitaler Gewalt auch ohne Antragstellung..., ...Zivilrecht: Ein Gesetz gegen digitale Gewalt Das Problem..., ...zivilrechtliche Vorgehen gegen digitale Gewalt ist derzeit vor..., ... für ein Gesetz gegen digitale Gewalt vorgestellt, sowie..., ...somit Betroffenen von digitaler Gewalt zeitnah die private..., ...Das Problem: Betroffene digitaler Gewalt befürchten stets..., ... diese Weise wird aus digitaler Gewalt schnell ein analoges..., ...insbesondere für Betroffene von digitaler Gewalt weiterhin ein..., ...Problem: Betroffene von digitaler Gewalt werden auch heute..., ...ausschließlich für Betroffene digitaler Gewalt. Bisherige Förderungen..., ...Gruppe der Betroffenen von digitaler Gewalt der Zugang zu...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Es besteht parteiübergreifender Konsens, dass die Bekämpfung sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche eine Daueraufgabe der Bundespolitik ist und diese gesetzlich zu verankern ist. Das Anfang 2025 verabschiedete Gesetz zur Einrichtung der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (Antimissbrauchsbeauftragtengesetz - UBSKMG) stellt einen wichtigen Schritt dar, dessen Umsetzung bundespolitisch zu begleiten ist.
- Bereitgestellt von: Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe - AGJ am 30.06.2026
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Adressatenkreis:
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15.01.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...zur Bekämpfung sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche..., ...die Bekämpfung sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche..., ...Skandalisierung von sexueller Gewalt im Jahr 2010 hat sich ..., ...Fachpraxis zur sexuellen Gewalt gegen Kinder und Jugendliche..., ...zur Bekämpfung sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche..., ...der Bekämpfung sexueller Gewalt heute mehr Aufmerksamkeit gewidmet. Gewaltfreies Aufwachsen ist Teil..., ...müssen, wie die Folgen von Gewalt gegen Kinder in kriegerischen..., ... auf der Flucht. Das gewaltfreie Aufwachsen von Kindern..., ...Sicherheit für Betroffene von Gewalt, dass sie mit gerechten..., ... Darüber hinaus ist gewaltfreies Aufwachsen von Kindern..., ... zu sexueller Gewalt in anderen Kontexten weiter..., ...Forschung zu sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen..., ...Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen..., ...werden müssen: 1. Sexuelle Gewalt im digitalen Alltag: ..., ...sexualisierte und sexuelle Gewalt ist in den letzten Jahren..., ...abstützen. Zudem haben Digitale Medien und Beratung sowie..., ...Beruf in einen analog-digitalen Alltag eingebunden sind..., ...Kinderschutz gegen sexuelle Gewalt in Deutschland. Nur so..., ...zur Bekämpfung sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Sexualisierte Gewalt: Schutzlücken schließen und Gesetze reformieren
Sexualisierte Gewalt beschränkt sich nicht auf körperliche Übergriffe, sondern hat vielfältige Erscheinungsformen, die von sexueller Belästigung bis hin zu besonders schwerwiegenden Übergriffen wie einer Vergewaltigung reichen. Was sexualisierte Gewalt von anderen Gewaltformen unterscheidet, ist, dass ihre Ausübung die Grenze zur Intimsphäre Betroffener überschreitet, indem deren Selbstbestimmungsrechte über Sexualität verletzt werden. Trotz der Schwere, die solche Taten haben können, werden die Folgen für die Opfer häufig verharmlost. Um sexualisierte Gewalt zu bekämpfen, ist ein stärkeres gesamtgesellschaftliches Bewusstsein über die Formen, die Auswirkungen und die Schwere von sexualisierter Gewalt erforderlich. Es sind außerdem entsprechende Veränderungen des Strafrechts notwendig.
- Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 11.12.2024
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Adressatenkreis:
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10.12.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Sexualisierte Gewalt – Schutzlücken und Reformbedarfe..., ...Umgang mit sexualisierter Gewalt in Deutschland wird der..., ...[1] Auch sexualisierte Gewalt beschränkt sich nicht ..., ...außerdem sexualisierte Gewalt in nicht körperlicher ..., .... Was sexualisierte Gewalt von anderen Gewaltformen..., ...hin, wonach zu den Gewalterfahrungen und -androhungen..., ... Gefahr, sexualisierte Gewalt zu erleben, wird durch..., ...Ausübung sexualisierter Gewalt gegen sie begünstigen...., ... Insbesondere kann die Gewalt ihren Ursprung auch in..., ... Folgen sexualisierter Gewalt Sexualisierte Gewalt..., ...infolge sexualisierter Gewalt zu Selbstverletzungen,..., ...Betroffene auswirken. Auch digitale sexualisierte Gewalt ..., ...Gewalt individualisiert. Es ..., ... Gewalt bei den Vorgaben an die..., ... Gewalt[77] fordert der djb den..., ... zu analoger als auch digitaler sexualisierter Gewalt..., ... Gewalt zu Präventivmaßnahmen ..., ... Gewalt. [78] Dafür muss § ..., ... Gewalt in Deutschland, August..., ...netzpolitik.org/2024/gewalthilfegesetz-das-plant-die-ampel-zum-schutz-vor-geschlechtsspezifischer-gewalt...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bekämpfung sexualisierter Gewalt und sexueller Ausbeutung von Kindern
Stellungnahme zur Überarbeitung der EU Richtlinie 2011/93/EU – Bekämpfung sexualisierter Gewalt und sexueller Ausbeutung von Kindern Freiburg, 10.05.2024 – ECPAT begrüßt die von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Änderungen der Richtlinie 2011/93/EU ‚zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie von Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern‘. Während viele Anpassungen aus kinderrechtlicher Sicht zufriedenstellend sind, gibt es einige Aspekte, bei denen wir noch Verbesserungsbedarf sehen.
- Bereitgestellt von: ECPAT Deutschland e.V. am 07.04.2026
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Adressatenkreis:
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28.11.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt ein. ECPAT Deutschland..., ...Ausbeutung und sexualisierter Gewalt der Interinstitutionel-len..., ...Ausbeutung und sexualisierter Gewalt: S. 24, www.ecpat.de/wp-content..., ...ausbeuterische Handlungen durch digitale oder STELLUNGNAHME ..., .../EU zurück, da er die digitale Dimension des Menschenhandels..., ...besondere Unrechtsgeh-alt digital vermittelter Ausbeutungsformen..., ...Kontaktaufnahme durch und auf digitalen Plattformen, • die ..., ...Darstellungen von sexualisierter Gewalt) – einschließlich der ..., ...das Internet oder über digitale Plattformen anwirbt, ..., ...überwacht, 2. mittels digitaler Kommunikationsdienste..., ...von Minderjährigen im digitalen Raum Im Rahmen des ..., ...von Minderjährigen im digitalen Raum ausdrücklich zu..., ...von Minderjährigen im digitalen Raum einzube-ziehen,..., ...des Menschenhandels im digitalen Raum mitberück-sichtigt..., ...Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche..., ...Cybergrooming als eine digitale Anbahnungsform zur sexuellen..., ...Ausbeutung und se-xualisierter Gewalt: S. 63f., www.ecpat.de..., ...erlittene sexualisierte Gewalt oder Ausbeu-tungserfahrungen..., ...Kindern vor sexualisierter Gewalt, Ausbeutung und Menschenhandel..., ...Schutz von Kindern im digitalen Raum und bei internationalen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Novellierung des Tierschutzgesetzes muss genutzt werden, um – etwa in Form eines Paragraphen 17a – die überfällige Gesetzgebung zu schaffen. Denn dass sich Inhalte von Gewalttätigkeiten gegenüber Tieren uneingeschränkt unter Millionen Nutzer*innen weltweit verbreiten können, bietet Tierquälern eine Plattform, die wieder zu neuer Tierqual anregen könnte, und ermöglicht, dass andere die Inhalte speichern und weiterverbreiten oder sich sogar dazu animieren lassen könnten, die Taten nachzuahmen.
- Bereitgestellt von: Welttierschutzgesellschaft e.V. am 27.06.2024
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Adressatenkreis:
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01.03.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...verharmlosenden Darstellung von Gewalttätigkeiten gegenüber Tieren..., ... 17a Insbesondere im digitalen Raum und auf Plattformen..., ..., dargestellt. Die Gewalttätigkeit gegenüber Tieren ..., ... sich Inhalte von Gewalttätigkeiten gegenüber Tieren..., ...die Darstellung von Gewalttätigkeiten gegenüber Tieren..., ... und Bewerben von Gewalttätigkeiten gegenüber Menschen..., ...11 Absatz 3), der Gewalttätigkeiten gegen Tiere in einer..., ...Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder darstellt..., ...verharmlosende Darstellung von Gewalttätigkeiten gegenüber Tieren im digitalen Raum dargelegt, verharmlost..., ... Berücksichtigung des digitalen Raums. Qualzuchten, ..., ...Darstellung von Tierleid im digitalen Raum wie Gewalttätigkeiten...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung von Auskunftsverfahren und -ansprüchen gegen soziale Netzwerke und Messenger-Dienste
Die Bestandsdatenauskunft gemäß § 21 Abs. 2,3 TTDSG a.F. (jetzt TDDDG) sollte im Rahmen des Gesetzes gegen digitale Gewalt reformiert werden. Der Auskunftsanspruch von Nutzenden sollte explizit auf die Herausgabe von Nutzungsdaten wie IP-Adressen – insbesondere des letzten Logins – erstreckt werden. Der Anspruch sollte sich auf Anbieter von Messenger- und Internetzugangsdiensten erstrecken und auf Verletzungen des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts ausgeweitet werden. Zudem sollten Auskunftsverfahren effektiver gestaltet werden, etwa über Beweissicherungsanordnungen, einstweilige Anordnungen, Video-Verhandlungen, Klarstellungen zur Kostentragung und Deckelung der Streitwerte, Bereitstellung digitaler Formulare sowie die Bündelung mit Verfahren zur Entfernung rechtsverletzender Inhalte.
- Bereitgestellt von: HateAid gGmbH am 16.04.2025
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Adressatenkreis:
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14.03.2025
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Titel der Bundesgesetze
...Gesetz über den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei digitalen Diensten...
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Fortschritte beim Schutz vor digitaler Gewalt und für ein sichereres..., ...der Verabschiedung des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG..., ...der Arbeit des deutschen Digital Services Coordinators..., ...zentrales Gesetz gegen digitale Gewalt, das Betroffenen..., ...vor Desinformation und digitaler Gewalt steht zunehmend..., ...können, um den Schutz vor digitaler Gewalt effektiv zu stärken..., ... Ein Gesetz gegen digitale Gewalt und die Reform..., ...Prävention eines immer gewaltvolleren Tones im digitalen..., ... Problem: Betroffene digitaler Gewalt werden aktuell..., ...sollten Betroffene von digitaler Gewalt auch ohne Antragstellung..., ...Zivilrecht: Ein Gesetz gegen digitale Gewalt Das Problem..., ...zivilrechtliche Vorgehen gegen digitale Gewalt ist derzeit vor..., ... für ein Gesetz gegen digitale Gewalt vorgestellt, sowie..., ...somit Betroffenen von digitaler Gewalt zeitnah die private..., ...Das Problem: Betroffene digitaler Gewalt befürchten stets..., ... diese Weise wird aus digitaler Gewalt schnell ein analoges..., ...insbesondere für Betroffene von digitaler Gewalt weiterhin ein..., ...Problem: Betroffene von digitaler Gewalt werden auch heute..., ...ausschließlich für Betroffene digitaler Gewalt. Bisherige Förderungen..., ...Gruppe der Betroffenen von digitaler Gewalt der Zugang zu...
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Kurztitel der Bundesgesetze
...Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Novellierung des Tierschutzgesetzes muss genutzt werden, um – etwa in Form eines Paragraphen 17a – die überfällige Gesetzgebung zu schaffen. Denn dass sich Inhalte von Gewalttätigkeiten gegenüber Tieren uneingeschränkt unter Millionen Nutzer*innen weltweit verbreiten können, bietet Tierquälern eine Plattform, die wieder zu neuer Tierqual anregen könnte, und ermöglicht, dass andere die Inhalte speichern und weiterverbreiten oder sich sogar dazu animieren lassen könnten, die Taten nachzuahmen.
- Bereitgestellt von: Welttierschutzgesellschaft e.V. am 06.07.2026
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Adressatenkreis:
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25.03.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...verharmlosenden Darstellung von Gewalttätigkeiten gegenüber Tieren..., ...TierSchG Insbesondere im digitalen Raum und auf Plattformen..., ...dargestellt und verbreitet. Gewalttätigkeiten gegenüber Tieren..., ... sich Inhalte von Gewalttätigkeiten gegenüber Tieren..., ...und Verbreiten von Gewalttätigkeiten gegenüber Tieren..., ... und Bewerben von Gewalttätigkeiten gegenüber Menschen..., ...Strafgesetzbuchs, der Gewalttätigkeiten gegen Tiere in einer..., ...Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder darstellt..., ...uneingeschränkten Darstellung von Gewalttätigkeiten gegenüber Tieren auch im digitalen Raum endlich Einhalt...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Digitalen Euro sinnvoll umsetzen
Unser Ziel ist es, dass die Europäische Zentralbank (EZB) kein neues Zahlungssystem aufbaut und sich nur auf die Ausgabe eines Offline-Digitalen Euros fokussiert. Der Offline-Digitale-Euro sollte in privatwirtschaftliche Strukturen integrierbar sein und möglichst als Bargeld-Äquivalent ausgestaltet werden (niedriges Haltelimit, hohe Anonymität). Zudem sollte der Digitale Euro über die Apps und Systeme der europäischen Banken bereitgestellt werden.
- Bereitgestellt von: Genossenschaftsverband Bayern e. V. am 27.03.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9133
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Abstimmung über den digitalen Euro im Bundestag bindend machen
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BT-Drs. 20/9133
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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23.01.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
.... Der Staat hat das Gewaltmonopol und die verfassungsgemäße..., ...Zukunft könnte zudem der digitale Euro, der sich aktuell...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wettbewerb und Wahlfreiheit im digitalen Gesundheitswesen sichern (GeDIG)
Der Startup-Verband setzt sich dafür ein, dass der Entwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) so angepasst wird, dass private Drittanbieter gleichberechtigten Marktzugang behalten. Angestrebt wird, § 345a so auszugestalten, dass der digitale Versorgungseinstieg über die ePA als offene, modulare Infrastruktur mit diskriminierungsfreien, standardisierten Schnittstellen konzipiert wird und die Wahlfreiheit von Versicherten und Leistungserbringern erhalten bleibt. Zudem wird die ersatzlose Streichung des § 370c gefordert, um eine Überregulierung digitaler Terminbuchungsplattformen und institutionelle Selbstbevorzugung öffentlich-rechtlicher Akteure zu vermeiden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutsche Startups e.V. am 25.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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24.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen..., ...Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen..., ...Deutschland braucht ein digitales Gesundheitswesen, das..., ...grundsätzlich richtig: Digitale Anwendungen sollen stärker..., ... weiterentwickelt und digitale Zugänge zur Versorgung..., ...: Deutschland als Digitalstandort mit einem starken digitalen Ökosystem zu entwickeln..., ...Pflegekoordination und digitale Praxisprozesse anbieten..., ...Wer Deutschland als Digitalstandort stärken will, darf..., ... wie die Zukunft der digitalen Gesundheitsversorgung..., ... 370c zur Regulierung digitaler Terminbuchungsplattformen. Während § 345a den digitalen Versorgungseinstieg ..., ...werden. Eine öffentliche digitale Infrastruktur sollte ..., ... Wahlfreiheit § 345a: Digitaler Versorgungseinstieg ..., ... Ersteinschätzung, zu digitalen Terminangeboten und..., ...Patientenplattformen, digitale Lösungen für Pflege und..., ...Markt funktioniert. Ein digitaler Versorgungseinstieg..., ...Geschäftsmodelle. Der digitale Zugang zur Versorgung..., ... Leitplanken: 1. Der digitale Versorgungseinstieg muss..., ...die Weiterentwicklung digitaler Versorgungsprozesse...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Digitalen Kinder- und Jugendschutz stärken
Das Niveau an Privatsphäre, Sicherheit und Schutz von Minderjährigen im Internet ist ungeeignet, um bestehenden Risiken entgegenzutreten. Online-Plattformen müssten weitergehende Kriterien an Schutzstandards erfüllen, um ein sicherer Ort für Kinder- und Jugendliche zu sein. Das Ziel der Regulierung von Online-Plattformen sollte sein, dass diese sich an Vorgaben des Kinder- und Jugendschutzes halten. Die Überprüfung des Alters der Nutzenden muss als Maßnahme in Betracht gezogen werden. HateAid spricht sich für eine grundrechtsschonende Form der Altersverifikation auf Online-Plattformen aus. Eine wirksame rechtliche Grundlage für die verpflichtende Einführung von Altersverifikationsmaßnahmen bedarf einer europäischen Regelung. Dafür muss sich Deutschland in der EU einsetzen.
- Bereitgestellt von: HateAid gGmbH am 03.03.2026
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Adressatenkreis:
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06.02.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Titel der Bundesgesetze
...Digitale-Dienste-Gesetz...
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...sich für einen sicheren digitalen Raum ein und engagiert..., ...politischer Ebene gegen digitale Gewalt und ihre Folgen..., ...deutschlandweit Betroffene von digitaler Gewalt konkret durch..., ...für die Aufklärung über digitale Gewalt und die Rolle..., ...Online-Plattformen und Mechanismen digitaler Gewalt bildhaft zu erläutern..., ...Schutzmaßnahmen und Gestaltung digitaler Dienste Die digitale..., ...meinem Netz soll es keine Gewalt geben! Wie junge Erwachsene digitale Gewalt erleben und wie..., ...von Minderjährigen im digitalen Raum. Um solche Risiken..., ...extremistischen oder gewaltvollen Inhalten zu minimieren. Digitale sexualisierte Gewalt,..., ...verwendet, die gegen den Digital Services Act verstoßen..., ... wird: die Gestaltung digitaler Dienste spielt eine ..., ...öffentlich machen, wie es der Digital Services Act (DSA) ..., ...gegen Pflichten aus dem Digital Services Act (DSA) verstößt..., ...Schutzräume Ein Verbot digitaler Dienste, insbesondere..., ...dem Recht auf Schutz vor Gewalt, Sucht und Radikalisierung..., ... Auch ohne ein Verbot digitaler Dienste könnte sich ..., ...dass kinderfreundliche digitale Schutzräume auch sonst..., ...offline isoliert sind. Digitale Teilhabe kann damit...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung des Opferschutzes, insbesondere für Frauen und verletzliche Personen
Am 02.07.2024 hat die Fraktion CDU/CSU einen Gesetzentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuchs (StGB) und des Gewaltschutzgesetzes (GewSchG) vorgelegten. Insoweit der Gesetzentwurf der CDU/CSU den besorgniserregenden Anstieg von häuslicher Gewalt und Partnerschaftsgewalt konstatiert, welcher aus dem „Lagebild häusliche Gewalt“ für das Jahr 2023 ersichtlich wird, teilt der djb diese Problemanalyse. Der djb weist jedoch auf die wirtschaftliche und digitale Komponente sowie die strukturelle Dimension häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt hin, die im Entwurf fehlen. Auch sieht der djb erheblichen Handlungsbedarf im Bereich eines effektiven Opferschutzes sowie bei der Bekämpfung geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt.
- Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 11.10.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12085
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches und weiterer Gesetze - Verbesserung des Opferschutzes, insbesondere für Frauen und verletzliche Personen
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BT-Drs. 20/12085
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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05.08.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Titel der Bundesgesetze
...Gesetz zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen...
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... (StGB) und des Gewaltschutzgesetzes (GewSchG). I. Präventiver Gewaltschutz statt symbolhafte, ..., ...Anstieg von häuslicher Gewalt und Partnerschaftsgewalt..., ...die wirtschaftliche und digitale Komponente sowie die ..., ...geschlechtsspezifischer Gewalt hin, die im Entwurf fehlen..., ...geschlechtsspezifischer Gewalt bei. Der Schwerpunkt einer..., ... Gewalt und beruhe auf körperlicher..., ...geschlechtsspezifischer Gewalt vollkommen ignoriert und..., ...Entwurfs hinsichtlich gewaltbetroffener Frauen geradezu ..., ...geschlechtsspezifischer Gewalt wirksam zu bekämpfen, ..., ...Geschlechtsspezifische Gewalt gründet primär auf einer..., ...im Fall von häuslicher Gewalt oder Partnerschaft im ..., ... Gewaltbetroffenen ist in den letzten..., ...tödlicher Partnerschaftsgewalt im Bereich des ..., ...EAÜ im Bereich des Gewaltschutzes gefordert. Das Gewaltschutzgesetz..., ..., sodass Gewaltkreisläufe langfristig durchbrochen..., ... Gewalt - Drs. 7/7349, 06.09.2023..., ...IK, Art. 16 EU-Gewaltschutzrichtlinie, EG 40 EU-Gewaltschutzrichtlinie..., ...Abs. 5 S. 2 EU-Gewaltschutzrichtlinie, EG 46 EU-Gewaltschutzrichtlinie..., ...flachendeckende-gewaltschutzeinrichtungen-gewalthilfegesetz...
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Kurztitel der Bundesgesetze
......, ...Gewaltschutzgesetz...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erweiterung der Nebenklagemöglichkeit bei Gesetzentwurfzur Stärkung der Rechte von Verletzten
Zu begrüßen ist die Beiordnung der Nebenklagevertretung und der psychosozialen Prozessbegleitung auf Fälle häuslicher Gewalt erweitern. Demgegenüber gibt es keine überzeugenden Gründe, die Beiordnung auf Fälle „gravierender“ häuslicher Gewalt zu beschränken, indem „erhebliche” körperliche oder seelische Folgen gefordert werden und nachzuweisen sind. Bund und Länder sind gefordert, dieses Instrument dauerhaft zu stärken, um Frauen und auch Kinder im Strafverfahren wirksam vor sekundärer Viktimisierung zu schützen. Für die Gerichte müssen endlich regelmäßige qualitätsgesicherte Fortbildungen erfolgen, um die psychosoziale Prozessbegleitung als unterstützender Bestandteil des Prozesses abzusichern.
- Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 05.05.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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16.01.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... insbesondere schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten ..., ... insbesondere schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten ..., ... einer Gewaltform, die mit erheblichen..., ...Formen geschlechtsbezogener Gewalt bei der Bestellung eines..., ... Betroffene häuslicher Gewalt erleben Angriffe auf ihre..., ...standen. Diese erlittene Gewalt begründet auch nach dem..., ...geschlechtsspezifischer Gewalt auszuweiten. 2. Zu Nr..., ...Intimbereichsverletzung vor. Auch digitale Gewalt ist heute eine..., ... Ausprägung häuslicher Gewalt; sie tritt auch sonst ..., ...sowie § 4 Satz 1 Gewaltschutzgesetz ein*e Rechtsanwält..., ...Begriff der häuslichen Gewalt grundsätzlich wie in Art..., ... Gewalt (sog. Gewaltschutzrichtlinie..., ...gravierender“ häuslicher Gewalt, also insbesondere um ..., ...gravierender“ häuslichen Gewalt abzusehen. Zurecht ..., ...Betroffene von häuslicher Gewalt; diese droht nun über ..., ...einiger Formen häuslicher Gewalt, wie z. B. digitale Gewalt..., ...geschlechtsspezifischer Gewalt ermöglicht werden.[17]..., ...geschlechtsspezifischer Gewalt adressiert werden. Eine..., ...geschlechtsspezifischen Gewalt auf Art. 3 lit. a und ..., ..., die aufgrund der Gewaltsituation am meisten auf sie...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Strategie für Digitale Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
Die Strategie für die digitale Teilhabe von Menschen mit Behinderungen umfasst mehrere Aspekte, die darauf abzielen, die Teilhabe zu fördern und Barrieren zu überwinden.
- Bereitgestellt von: AWO Bundesverband e.V. am 01.04.2026
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Adressatenkreis:
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07.06.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...0 Digitalpolitische Eckpfeiler der ..., ...Warum wird die AWO digitalpolitisch aktiv? Die Pflicht zur Digitalpolitik Die Digitalisierung..., ... eintreten. In einer digitalen Welt, die zu großen ..., ...Eckpfeiler unserer digitalpolitischen Arbeit. Es legt ..., ...Digitale Teilhabe Digitale Teilhabe..., .... Digitale Teilhabe ist Vo-raussetzung..., ...Eckpfeiler unserer Digitalpolitik. Gerade Menschen ..., ...Zugang zu notwendigen digitalen Technologien oder es..., ... von digitaler Teilhabe inzwischen ..., ... wird. Eine digitale Grundausstattung sowie..., ... umfasst sein, um ein digitales Existenzminimum für ..., .... Digitale Gewalt und Diskriminierung..., .... Digitale Gewalt umfasst verschiedene..., ...Umfeld statt. Viele Formen digitaler Gewalt richten sich ..., ...und Unterstützung gegen digitale Gewalt zu schaffen. Betroffenen digitaler Gewalt müssen praktische..., ...Jugendhilfe-Einrichtungen zum Um-gang mit digitaler Gewalt qualifiziert ..., ...zählen bei-spielsweise digitale Nachhilfe, virtuelle ..., ... prüfen wir alle digitalpolitischen Forderungen der ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Um das Risiko für Gewalttaten durch Menschen mit psychischen Erkrankungen zu senken, empfiehlt die medizinisch-wissenschaftliche Fachgesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie DGPPN in einem neuen Positionspapier insbesondere den Ausbau der Versorgungsstrukturen, der Eingliederungshilfe und der Sozialpsychiatrischen Dienste.
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde am 15.04.2026
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Adressatenkreis:
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05.03.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Positionspapiers Prävention von Gewalttaten Versorgung stärken, Gewalt verhindern Versorgung stärken, Gewalt verhindern Umsetzungsempfehlungen..., ...Positionspapiers Prävention von Gewalttaten Stand: Februar 2026..., ...Bausteine wirksamer Gewaltprävention 8 I Vorsorge 8 ..., ...Objektivierung eines Gewaltpotenzials 19 IV Nachsorge ..., ... zur Prävention von Gewalttaten vor, die im Zusammenhang..., ...wirksamste Schutz vor gewalttätigem Verhalten im Kontext..., ...erschweren. Nachhaltige Gewaltprävention gelingt nur durch..., ...sucht, das Risiko von Gewalttaten durch bedarfsgerechte..., ...wichtiger Hebel der Gewaltprävention, einerseits diese..., ...zunehmenden Nutzung von digitalen Angeboten ist es daher..., ...Mittel zur Prävention von Gewalt durch psychisch kranke..., ...eine Prävention von gewalttätigem Verhalten gelingen..., ... der Bewertung von gewalttätigem Verhalten, das mit..., ...kranken Menschen, die Gewalttaten begangen haben, gehört..., ... der Nachsorge nach gewalttätigen Übergriffen wirksam..., ...Versorgung und auf gewalttätige Ereignisse im Rahmen..., ...2025a): Prävention von Gewalttaten. Aggressives und gewalttätiges..., ...%C3%A4vention%20von%20Gewalttaten_05022026_web.pdf ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Starke Umsetzung des EU Digital Services Act/Digitale-Dienste-Gesetz
Im Rahmen des nationalen Umsetzungsgesetzes des Digital Services Act fordert TELUS Digital eine starke, harmonisierte Umsetzung des Gesetzes. Als Vermittlungsdienst ist insbesondere die angemessene Ausstattung der zuständigen Behörden entscheidend. Vor allem die Meldung bzw. digitale Strafverfolgung steht vor verschiedenen operativen Herausforderungen. Durch eine definitorische Schärfung des §13 DDG könnten Meldeprozesse harmonisiert, Interoperabilität verbessert und Verfahren effizienter, verlässlicher und rechtssicherer für Vermittlungsdienstleister gestaltet werden.
- Bereitgestellt von: TELUS International Germany GmbH am 19.06.2026
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Adressatenkreis:
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08.05.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Titel der Bundesgesetze
...Digitale-Dienste-Gesetz...
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Inhaltsmoderation als Grundlage für digitale Sicherheit Inhaltsmoderation..., ...Desin formation oder gewaltbezogene Inhalte – zu adressieren..., ...Eine wirksame Steuerung digitaler Inhalte kann dazu beitragen..., ...Nutzerinnen und Nutzer in digitale Dienste zu stärken. Umsetzung des Digital Services Act (DSA) Mit dem Digital Services Act (DSA) wurde..., ...die Verantwortlichkeit digitaler Dienste stärken soll..., ...können. Effizientere digitale Strafverfolgung durch..., ...harmonisierte Meldewege Die digitale Strafverfolgung steht..., ...der Weiterentwicklung digitaler Ökosysteme gewinnt die..., ...Stabilität und Integrität digitaler Räume. Die Entwicklung..., ...Vertrauen im Umgang mit digitalen Inhal ten zu stärken..., ...langfristig das Vertrauen in digitale Dienste zu fördern. ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz für Daten und Digitale Innovation im Gesundheitswesen (GEDIG)
- freier und direkter Zugang zur psychotherapeutischen Versorgung - digitale Zugangswege unterstützend und nicht verpflichtend - erhöhter Schutz der Daten aus psychotherapeutischen Behandlungen - Berücksichtigung der Psychotherapeut*innen bei den Regelungen zur E-Überweisung - Sicherstellung eines hohen Datenschutzes für Patient*innen - digitales Antrags- und Gutachterverfahren - stabile, sichere und einfache Systeme
- Bereitgestellt von: Deutsche PsychotherapeutenVereinigung e. V. am 30.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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05.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...GESETZES FÜR DATEN UND DIGITALE INNOVATION IM GESUNDHEITSWESEN..., ...Die Einführung weiterer digitaler Anwendungen, etwa der..., ...Qualitätsstandards für digitale Terminvergabesysteme ..., ...und so das Vertrauen in digitale Versorgungsangebote stärken..., ...therapeutischer Beziehungen. Digitale Instrumente können den..., ...durch standardisierte digitale Verfahren erfassen lassen..., ...über eine ausschließliche digital gestützte Behandlung ..., ...Auftrag im vorliegenden Digitalgesetz an die gemeinsame ..., ...wären dies § 345a SGB V (Digitaler Versorgungseinstieg)..., ...Angebote die Versorgung digital unterstützen. Es braucht..., ...beschrieben sind. a) Zum digitalen Versorgungseinstieg ..., ...SGB V (ePA-App) einen digitalen Versorgungseinstieg ..., ... Möglichkeit zu einem digitalen Versorgungseinstieg ..., ...Anschluss verlieren. Der „digitale Versorgungseinstieg“ ..., ...Kontingente sind. Der digitale Versorgungseinstieg darf..., ...vorzunehmen, muss auch für digitale Prozesse gegeben sein..., ...Psychotherapeut*innen in die digitalen Überweisungswege mit..., ...Behandlungsansätze oder digitale Versorgungsformen testen..., ...wobei dann eine ebenfalls digitale Antragsstellung für die..., ...selbst hochentwickelte digitale Instrumente ihr Ziel ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Digitalen Kinder- und Jugendschutz stärken
Das Niveau an Privatsphäre, Sicherheit und Schutz von Minderjährigen im Internet ist ungeeignet, um bestehenden Risiken entgegenzutreten. Online-Plattformen müssten weitergehende Kriterien an Schutzstandards erfüllen, um ein sicherer Ort für Kinder- und Jugendliche zu sein. Das Ziel der Regulierung von Online-Plattformen sollte sein, dass diese sich an Vorgaben des Kinder- und Jugendschutzes halten. Die Überprüfung des Alters der Nutzenden muss als Maßnahme in Betracht gezogen werden. HateAid spricht sich für eine grundrechtsschonende Form der Altersverifikation auf Online-Plattformen aus. Eine wirksame rechtliche Grundlage für die verpflichtende Einführung von Altersverifikationsmaßnahmen bedarf einer europäischen Regelung. Dafür muss sich Deutschland in der EU einsetzen.
- Bereitgestellt von: HateAid gGmbH am 16.09.2025
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Adressatenkreis:
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15.09.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Titel der Bundesgesetze
...Digitale-Dienste-Gesetz...
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...UMSETZUNG EIN BEITRAG ZU DIGITALEM KINDER- UND JUGENDSCHUTZ..., ...Teilhabe und Chancen im digitalen Raum..................., ...Jugendliche1 stellt die digitale Welt einen wichtigen ..., ...werden diese u. a. mit digitalem Mobbing, Falschinformationen..., ...Kindern und Jugendlichen im digitalen Raum nicht in Einklang..., ...Teilhabe und Chancen im digitalen Raum TikTok, Instagram..., ..., queerer Identität). Digitale Teilhabe kann damit ein..., ...Inhalte und sexualisierte Gewalt9 Cyber-Grooming und OnlineBelästigung10..., ...2024. 11 Die WHO warnt: Digitale Plattformen sind ein ..., ...und Jugendliche für gewalttätige Aktionen und Propaganda..., ...Vgl. Dark Patterns und Digital Nudging in Social Media..., ...: die Verordnung über digitale Dienste (Digital Service..., ... Inhalte, wie grausame Gewalt, Verherrlichung von Rassismus..., ...Jugendliche, die über digitale Endgeräte und einen ..., ... innerhalb der EU. Der Digital Services Act hat mit ..., ... die spanische Cartera Digital Beta) angeht. Auch in..., ...und Jugendschutzes im digitalen Raum stehen entscheidende..., ... entstehen geschützte digitale Räume ohne öffentliche..., ...eine sichere Teilhabe am digitalen Leben zu ermöglichen..., ...des Jugendschutzes im digitalen Raum. Für Porno-Plattformen...
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Zu Regelungsvorhaben: