Stellungnahmen/Gutachten
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18.459 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (18.459)
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der AFIR-Verordnung mit Blick auf Tankstelleninfrastruktur
Bis 2030 müssen laut AFIR-Verordnung Wasserstofftankstellen, die sowohl Personenkraftwagen als auch schwere Nutzfahrzeuge versorgen, in allen städtischen Knoten und alle 200 km entlang des TEN-V-Kernnetzes errichtet werden. Dafür braucht es eine Erleichterung und Digitalisierung der Genehmigungsverfahren (Gleichsetzung mit konventionellen Tankstellen). Zusätzlich müssen Eichverfahren zur Prüfung der Wasserstofftankstellen aller Typklassen zügig entwickelt werden und geeignete Tatbestände für die Privilegierung des Bau von Tankstellen im Außenbereich geschaffen werden. Im Übrigen Verweis auf das Regelungsvorhaben "Maßnahmen zum Hochlauf der grünen Wasserstoff-Marktwirtschaft".
- Bereitgestellt von: Deutscher Wasserstoff-Verband (DWV) e.V. am 26.09.2025
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Adressatenkreis:
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25.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ambitioniertes Wasserstoffbeschleunigungsgesetz verabschieden
Der Gesetzgeber hat mit der Verabschiedung des EEG 2023 den Ausbau der erneuerbaren Energien als überragendes öffentliches Interesse definiert. Der Ausbau von Wasserstofferzeugung und -infrastrukturen ist als essenzieller Teil des erneuerbaren Energiesystems ebenfalls vom Gesetzgeber als im überragenden öffentlichen Interesse einzustufen. Eine solche Einstufung wird im Rahmen des Wasserstoffbeschleunigungsgesetzes diskutiert. Im Übrigen Verweis auf das Regelungsvorhaben "Maßnahmen zum Hochlauf der grünen Wasserstoff-Marktwirtschaft".
- Bereitgestellt von: Deutscher Wasserstoff-Verband (DWV) e.V. am 26.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11899
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
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BT-Drs. 20/11899
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
28.07.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verlängerung der CO2-Mautbefreiung für Wasserstoff-Antriebe
Die vorgeschlagene Regelung zur Anpassung des Bundesfernstraßenmautgesetzes sollte auf die EU-Verordnung 2024/1610 verweisen und damit auch Wasserstoff-Verbennungsmotoren mit einschließen. Geschieht dies nicht, würden diese ihre vorgesehen Befreiung von der CO2-Maut verlieren, was den Hochlauf dieser Technologie abrupt aufhalten würde. Der DWV setzt sich daher für eine 1:1-Übernahme der EU-Definition ein.
- Bereitgestellt von: Deutscher Wasserstoff-Verband (DWV) e.V. am 26.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 443/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften
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BR-Drs. 443/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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20.08.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einheitliche Besteuerung des Wasserstoffeinsatzes im Mobilitätssektor
Die Verwendung von Wasserstoff im Verkehrsbereich wird bislang unterschiedlich besteuert, je nachdem ob der Wasserstoff in einer Brennstoffzelle oder in einem Verbrenner verbraucht wird. Die ungleiche Besteuerung von mit Wasserstoff betriebenen Fahrzeugen stellt den Hochlauf von Wasserstoffverbrennern schlechter und führt die zu einem erheblichen finanziellen und technischen Mehraufwand an den Betankungsanlagen. Wasserstoff sollte perspektivisch maximal mit dem von der EU vorgeschlagenen Mindestsatz besteuert werden, unabhängig von der Verwendung in der Mobilität. Für die ersten im Markt befindlichen Fahrzeuge ist die Besteuerung auszusetzen. Eine steuerrechtlich konforme Besteuerung muss bürokratiearm und praxisfest umgesetzt werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Wasserstoff-Verband (DWV) e.V. am 26.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 427/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
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BR-Drs. 427/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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13.08.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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24.09.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der NIS-2-Richtlinie in nationales Recht
Die NIS-2-Richtlinie sollte schnellstmöglich nationales Recht überführt werden. DIe Bedeutung für die Wasserstoffwirtschaft ist hervorzuheben. Es braucht für die Umsetzung der kpmplexen Regelungen eine Auslegungshilfe für Wasserstoffunternehmen, eine Übergangsfrist für die Umsetzung einiger der Regelungen im BSIG sowie eine Harmonisierung der Begriffe und Vorschriften mit anderen Gesetzen. Schließlich sollte es Unterstützungsmaßnahmen für Start-Ups und KMU geben.
- Bereitgestellt von: Deutscher Wasserstoff-Verband (DWV) e.V. am 26.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1501
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung
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BT-Drs. 21/1501
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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03.07.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (1):
- BSIG 2009 [alle SG hierzu]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung der Offshore-Elektrolyse in der Nationalen Wasserstoffstrategie
Damit Deutschland den technologischen Vorsprung, insbesondere in der Offshore-Wind- Wasserstofferzeugung sichert, muss die Bundesregierung unverzüglich die Ausschreibungen auf mindestens 2 GW Offshore-Wind-Wasserstofferzeugung verdoppeln. Im nächsten Schritt müssen weitere Flächen in der gesamten deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone verbindlich ausgewiesen werden. Die Ausschreibungen der SEN-1 Flächen sind zügig und mit nur geringem zeitlichen Versatz umzusetzen. Pönalen sind verhältnismäßig auszugestalten und Anbindungspipelines zu realisieren. Im Übrigen Verweis auf das Regelungsvorhaben "Maßnahmen zum Hochlauf der grünen Wasserstoff-Marktwirtschaft".
- Bereitgestellt von: Deutscher Wasserstoff-Verband (DWV) e.V. am 26.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11226
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze und zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes
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BT-Drs. 20/11226
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
02.07.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung der Offshore-Elektrolyse in der Nationalen Wasserstoffstrategie
Damit Deutschland den technologischen Vorsprung, insbesondere in der Offshore-Wind- Wasserstofferzeugung sichert, muss die Bundesregierung unverzüglich die Ausschreibungen auf mindestens 2 GW Offshore-Wind-Wasserstofferzeugung verdoppeln. Im nächsten Schritt müssen weitere Flächen in der gesamten deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone verbindlich ausgewiesen werden. Die Ausschreibungen der SEN-1 Flächen sind zügig und mit nur geringem zeitlichen Versatz umzusetzen. Pönalen sind verhältnismäßig auszugestalten und Anbindungspipelines zu realisieren. Im Übrigen Verweis auf das Regelungsvorhaben "Maßnahmen zum Hochlauf der grünen Wasserstoff-Marktwirtschaft".
- Bereitgestellt von: Deutscher Wasserstoff-Verband (DWV) e.V. am 26.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11226
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze und zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes
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BT-Drs. 20/11226
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
16.09.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Führungspositionengesetze (FüPoG, FüPoG II)
FidAR fordert: 1. die verfassungsrechtlich verbriefte Gleichstellung umzusetzen und gesetzlich zu fördern. 2. dass der Geltungsbereich der Geschlechterquote im Aufsichtsrat ausgeweitet wird auf börsennotierte Unternehmen oder Unternehmen > 500 Beschäftigte. 3. das Mindestbeteiligungsgebot im Vorstand ebenfalls in eine Geschlechterquote zu überführen und entsprechend der Quote für Aufsichtsgremien auf deutlich mehr Unternehmen auszuweiten. 4. die gesetzlich verankerten, strafbewehrten Sanktionen im Umgang mit Zielgrößen tatsächlich umzusetzen und öffentlich transparent zu machen. Entscheidungen, die einen Verstoß gegen die geltenden Regelungen darstellen, sind nichtig.
- Bereitgestellt von: FidAR - Frauen in die Aufsichtsräte e.V. am 26.09.2025
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Adressatenkreis:
-
04.09.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Führungspositionengesetze (FüPoG, FüPoG II)
FidAR fordert: 1. die verfassungsrechtlich verbriefte Gleichstellung umzusetzen und gesetzlich zu fördern. 2. dass der Geltungsbereich der Geschlechterquote im Aufsichtsrat ausgeweitet wird auf börsennotierte Unternehmen oder Unternehmen > 500 Beschäftigte. 3. das Mindestbeteiligungsgebot im Vorstand ebenfalls in eine Geschlechterquote zu überführen und entsprechend der Quote für Aufsichtsgremien auf deutlich mehr Unternehmen auszuweiten. 4. die gesetzlich verankerten, strafbewehrten Sanktionen im Umgang mit Zielgrößen tatsächlich umzusetzen und öffentlich transparent zu machen. Entscheidungen, die einen Verstoß gegen die geltenden Regelungen darstellen, sind nichtig.
- Bereitgestellt von: FidAR - Frauen in die Aufsichtsräte e.V. am 26.09.2025
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Adressatenkreis:
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30.07.2025
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Führungspositionengesetze (FüPoG, FüPoG II)
FidAR fordert: 1. die verfassungsrechtlich verbriefte Gleichstellung umzusetzen und gesetzlich zu fördern. 2. dass der Geltungsbereich der Geschlechterquote im Aufsichtsrat ausgeweitet wird auf börsennotierte Unternehmen oder Unternehmen > 500 Beschäftigte. 3. das Mindestbeteiligungsgebot im Vorstand ebenfalls in eine Geschlechterquote zu überführen und entsprechend der Quote für Aufsichtsgremien auf deutlich mehr Unternehmen auszuweiten. 4. die gesetzlich verankerten, strafbewehrten Sanktionen im Umgang mit Zielgrößen tatsächlich umzusetzen und öffentlich transparent zu machen. Entscheidungen, die einen Verstoß gegen die geltenden Regelungen darstellen, sind nichtig.
- Bereitgestellt von: FidAR - Frauen in die Aufsichtsräte e.V. am 26.09.2025
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Adressatenkreis:
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12.03.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Führungspositionengesetze (FüPoG, FüPoG II)
FidAR fordert: 1. die verfassungsrechtlich verbriefte Gleichstellung umzusetzen und gesetzlich zu fördern. 2. dass der Geltungsbereich der Geschlechterquote im Aufsichtsrat ausgeweitet wird auf börsennotierte Unternehmen oder Unternehmen > 500 Beschäftigte. 3. das Mindestbeteiligungsgebot im Vorstand ebenfalls in eine Geschlechterquote zu überführen und entsprechend der Quote für Aufsichtsgremien auf deutlich mehr Unternehmen auszuweiten. 4. die gesetzlich verankerten, strafbewehrten Sanktionen im Umgang mit Zielgrößen tatsächlich umzusetzen und öffentlich transparent zu machen. Entscheidungen, die einen Verstoß gegen die geltenden Regelungen darstellen, sind nichtig.
- Bereitgestellt von: FidAR - Frauen in die Aufsichtsräte e.V. am 26.09.2025
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Adressatenkreis:
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21.05.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Führungspositionengesetze (FüPoG, FüPoG II)
FidAR fordert: 1. die verfassungsrechtlich verbriefte Gleichstellung umzusetzen und gesetzlich zu fördern. 2. dass der Geltungsbereich der Geschlechterquote im Aufsichtsrat ausgeweitet wird auf börsennotierte Unternehmen oder Unternehmen > 500 Beschäftigte. 3. das Mindestbeteiligungsgebot im Vorstand ebenfalls in eine Geschlechterquote zu überführen und entsprechend der Quote für Aufsichtsgremien auf deutlich mehr Unternehmen auszuweiten. 4. die gesetzlich verankerten, strafbewehrten Sanktionen im Umgang mit Zielgrößen tatsächlich umzusetzen und öffentlich transparent zu machen. Entscheidungen, die einen Verstoß gegen die geltenden Regelungen darstellen, sind nichtig.
- Bereitgestellt von: FidAR - Frauen in die Aufsichtsräte e.V. am 26.09.2025
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Adressatenkreis:
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26.01.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Führungspositionengesetze (FüPoG, FüPoG II)
FidAR fordert: 1. die verfassungsrechtlich verbriefte Gleichstellung umzusetzen und gesetzlich zu fördern. 2. dass der Geltungsbereich der Geschlechterquote im Aufsichtsrat ausgeweitet wird auf börsennotierte Unternehmen oder Unternehmen > 500 Beschäftigte. 3. das Mindestbeteiligungsgebot im Vorstand ebenfalls in eine Geschlechterquote zu überführen und entsprechend der Quote für Aufsichtsgremien auf deutlich mehr Unternehmen auszuweiten. 4. die gesetzlich verankerten, strafbewehrten Sanktionen im Umgang mit Zielgrößen tatsächlich umzusetzen und öffentlich transparent zu machen. Entscheidungen, die einen Verstoß gegen die geltenden Regelungen darstellen, sind nichtig.
- Bereitgestellt von: FidAR - Frauen in die Aufsichtsräte e.V. am 26.09.2025
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Adressatenkreis:
-
02.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bürokratiemonster reduzieren - die das Gesetz überschießende Umsetzung zurückfahren.
- Bereitgestellt von: de'ge'pol Deutsche Gesellschaft für Politikberatung e.V. am 26.09.2025
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Adressatenkreis:
-
02.07.2025
-
Bundestag:
-
Organe [alle SG dorthin]
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-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung des Bankenpakets (CRR III / CRD VI)
Korrekte Umsetzung des EU-Bankenpakets bei angemessener Ausübung nationaler Wahlrechte (z.B. Vermeidung übermäßiger zusätzlicher Bürokratie für kleine Institute bei Management von ESG-Risiken, Fortführung aktueller Praktiken bei Eignungsprüfungen von Leitungspersonal, Übernahme von Übergangsregelung für Wohnimmobilien im Output Floor). Verbesserung des nationalen Regulierungsrahmens für die Kreditwirtschaft, u.a. verhältnismäßige Anzeigepflichten und Aufsichtsbefugnisse, pragmatische Organkreditregelungen, praxistauglicher AGB-Änderungsmechanismus, Berücksichtigung der Spezifika der verschiedenen Säulen der deutschen Kreditwirtschaft.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 26.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/3058
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1619 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 zur Änderung der Richtlinie 2013/36/EU im Hinblick auf Aufsichtsbefugnisse, Sanktionen, Zweigstellen aus Drittländern sowie Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken und zur Entlastung der Kreditinstitute von Bürokratie (Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz – BRUBEG)
-
BT-Drs. 21/3058
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
09.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Betroffene Bundesgesetze (19):
- KredWG [alle SG hierzu]
- SolvV 2014 [alle SG hierzu]
- FinDAGebV [alle SG hierzu]
- SAG [alle SG hierzu]
- AnzV 2006 [alle SG hierzu]
- GroMiKV 2014 [alle SG hierzu]
- InstitutsVergV 2014 [alle SG hierzu]
- PrüfbV 2015 [alle SG hierzu]
- FinDAG [alle SG hierzu]
- ZAG 2018 [alle SG hierzu]
- WpIG [alle SG hierzu]
- WpI-AnzV [alle SG hierzu]
- KrZwMG [alle SG hierzu]
- KMAG [alle SG hierzu]
- KAGB [alle SG hierzu]
- VAG 2016 [alle SG hierzu]
- RBkG [alle SG hierzu]
- BauSparVetrAbwV [alle SG hierzu]
- BauSparVetrAbwV 2 [alle SG hierzu]
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung des Bankenpakets (CRR III / CRD VI)
Korrekte Umsetzung des EU-Bankenpakets bei angemessener Ausübung nationaler Wahlrechte (z.B. Vermeidung übermäßiger zusätzlicher Bürokratie für kleine Institute bei Management von ESG-Risiken, Fortführung aktueller Praktiken bei Eignungsprüfungen von Leitungspersonal, Übernahme von Übergangsregelung für Wohnimmobilien im Output Floor). Verbesserung des nationalen Regulierungsrahmens für die Kreditwirtschaft, u.a. verhältnismäßige Anzeigepflichten und Aufsichtsbefugnisse, pragmatische Organkreditregelungen, praxistauglicher AGB-Änderungsmechanismus, Berücksichtigung der Spezifika der verschiedenen Säulen der deutschen Kreditwirtschaft.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 26.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/3058
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1619 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 zur Änderung der Richtlinie 2013/36/EU im Hinblick auf Aufsichtsbefugnisse, Sanktionen, Zweigstellen aus Drittländern sowie Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken und zur Entlastung der Kreditinstitute von Bürokratie (Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz – BRUBEG)
-
BT-Drs. 21/3058
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
09.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Betroffene Bundesgesetze (19):
- KredWG [alle SG hierzu]
- SolvV 2014 [alle SG hierzu]
- GroMiKV 2014 [alle SG hierzu]
- FinDAGebV [alle SG hierzu]
- SAG [alle SG hierzu]
- InstitutsVergV 2014 [alle SG hierzu]
- PrüfbV 2015 [alle SG hierzu]
- FinDAG [alle SG hierzu]
- ZAG 2018 [alle SG hierzu]
- WpIG [alle SG hierzu]
- WpI-AnzV [alle SG hierzu]
- KrZwMG [alle SG hierzu]
- KMAG [alle SG hierzu]
- KAGB [alle SG hierzu]
- VAG 2016 [alle SG hierzu]
- RBkG [alle SG hierzu]
- BauSparVetrAbwV [alle SG hierzu]
- BauSparVetrAbwV 2 [alle SG hierzu]
- AnzV 2006 [alle SG hierzu]
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Novellierung der Approbationsordnung für Apotheker
Die AAppO soll entsprechend der aktuellen Anforderungen an Apotheker*innen zeitgemäß angepasst werden. Teilzeit im Praktischen Jahr Erweiterung Tätigkeitsfelder im Praktischen Jahr Krankheitstage im Praktischen Jahr Dritter Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung Interprofessionelle Zusammenarbeit Änderung der Rahmenbedingungen des Pharmazeistudiums, Änderung thematischer Anteile, Einführung wissenschaftlicher Arbeit, Vergleichbarkeit der Lehre und Prüfungen an Standorten sichern (Hauptstudium) Aufnahme weiterer Modellstudiengänge Änderung der Famulaturanforderungen Erhöhung der Abstände zwischen Prüfungstagen Impfen im Praktischen Jahr Digitale Prüfungen Ausweitung der Klinischen Pharmazie und Pharmakologie Mehr interprofessionelle Zusammenarbeit
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland e. V. am 25.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
15.08.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Novellierung der Approbationsordnung für Apotheker
Die AAppO soll entsprechend der aktuellen Anforderungen an Apotheker*innen zeitgemäß angepasst werden. Teilzeit im Praktischen Jahr Erweiterung Tätigkeitsfelder im Praktischen Jahr Krankheitstage im Praktischen Jahr Dritter Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung Interprofessionelle Zusammenarbeit Änderung der Rahmenbedingungen des Pharmazeistudiums, Änderung thematischer Anteile, Einführung wissenschaftlicher Arbeit, Vergleichbarkeit der Lehre und Prüfungen an Standorten sichern (Hauptstudium) Aufnahme weiterer Modellstudiengänge Änderung der Famulaturanforderungen Erhöhung der Abstände zwischen Prüfungstagen Impfen im Praktischen Jahr Digitale Prüfungen Ausweitung der Klinischen Pharmazie und Pharmakologie Mehr interprofessionelle Zusammenarbeit
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland e. V. am 25.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
01.07.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Novellierung der Approbationsordnung für Apotheker
Die AAppO soll entsprechend der aktuellen Anforderungen an Apotheker*innen zeitgemäß angepasst werden. Teilzeit im Praktischen Jahr Erweiterung Tätigkeitsfelder im Praktischen Jahr Krankheitstage im Praktischen Jahr Dritter Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung Interprofessionelle Zusammenarbeit Änderung der Rahmenbedingungen des Pharmazeistudiums, Änderung thematischer Anteile, Einführung wissenschaftlicher Arbeit, Vergleichbarkeit der Lehre und Prüfungen an Standorten sichern (Hauptstudium) Aufnahme weiterer Modellstudiengänge Änderung der Famulaturanforderungen Erhöhung der Abstände zwischen Prüfungstagen Impfen im Praktischen Jahr Digitale Prüfungen Ausweitung der Klinischen Pharmazie und Pharmakologie Mehr interprofessionelle Zusammenarbeit
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland e. V. am 25.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
07.07.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Novellierung der Approbationsordnung für Apotheker
Die AAppO soll entsprechend der aktuellen Anforderungen an Apotheker*innen zeitgemäß angepasst werden. Teilzeit im Praktischen Jahr Erweiterung Tätigkeitsfelder im Praktischen Jahr Krankheitstage im Praktischen Jahr Dritter Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung Interprofessionelle Zusammenarbeit Änderung der Rahmenbedingungen des Pharmazeistudiums, Änderung thematischer Anteile, Einführung wissenschaftlicher Arbeit, Vergleichbarkeit der Lehre und Prüfungen an Standorten sichern (Hauptstudium) Aufnahme weiterer Modellstudiengänge Änderung der Famulaturanforderungen Erhöhung der Abstände zwischen Prüfungstagen Impfen im Praktischen Jahr Digitale Prüfungen Ausweitung der Klinischen Pharmazie und Pharmakologie Mehr interprofessionelle Zusammenarbeit
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland e. V. am 25.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
15.08.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ziel der Interessenvertretung ist die Anpassung des Referentenentwurfs zum Mineralöldatengesetz und zum Ökodesign. MEW e.V. setzt sich dafür ein, dass die Meldepflichten harmonisiert und praxistauglich ausgestaltet werden, ohne dass Lagerhalter für Verstöße Dritter haften. Zudem soll die statistische Erfassung erneuerbarer Kraft- und Heizstoffe (z. B. HVO100, SAF) eingeführt werden, um Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Im Bereich Ökodesign soll Technologieoffenheit bei Heizsystemen gesichert werden. Schließlich wird eine praxistaugliche Umsetzung der Preisvergleichspflicht an Tankstellen angestrebt.
- Bereitgestellt von: MEW Mittelständische Energiewirtschaft Deutschland e.V. am 25.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der nationalen Umsetzung von Ökodesign, Energieverbrauchskennzeichnung und weiterer Regelungen sowie den Entwurf einer Verordnung zur Modernisierung der nationalen Umsetzung von Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung
-
Adressatenkreis:
-
25.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Masterplan Ladeinfrastruktur 2030
Der Masterplan Ladeinfrastruktur ist ein Fahrplan der deutschen Bundesregierung, um den Ausbau von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge zu beschleunigen und zu vereinfachen. Er enthält verschiedene Maßnahmenpakete, die sich auf Gesetzesvorhaben aus unterschiedlichen Bereichen beziehen können. Der dritte Masterplan Ladeinfrastruktur ist bis Ende 2025 angekündigt.
- Bereitgestellt von: Fastned Deutschland GmbH & Co. KG am 25.09.2025
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Adressatenkreis:
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10.07.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Positive Ausgestaltung der Rahmenbedingungen für die Übertragungsnetzbetreiber bei der Überführung der Elemente zur Planungsbeschleunigung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) im Bereich Stromnetze in nationales Recht; möglichst einheitliche Anwendung der Regelungen in Bund und Ländern
- Bereitgestellt von: Amprion GmbH am 25.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11226
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze und zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes
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BT-Drs. 20/11226
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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04.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beschleunigung von Planung, Genehmigung und Bau bei Stromnetz-Projekten
Für die Umsetzung der Energiewende ist die Beschleunigung von Planung, Genehmigung und Bau von Stromnetzprojekten von zentraler Bedeutung. Dies kann sowohl zu Kosteneinsparungen, als auch zu schnelleren Umsetzungszeiten führen.
- Bereitgestellt von: Amprion GmbH am 25.09.2025
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Adressatenkreis:
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18.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beschleunigung von Planung, Genehmigung und Bau bei Stromnetz-Projekten
Für die Umsetzung der Energiewende ist die Beschleunigung von Planung, Genehmigung und Bau von Stromnetzprojekten von zentraler Bedeutung. Dies kann sowohl zu Kosteneinsparungen, als auch zu schnelleren Umsetzungszeiten führen.
- Bereitgestellt von: Amprion GmbH am 25.09.2025
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Adressatenkreis:
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25.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben: