Stellungnahmen/Gutachten
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18.459 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (18.459)
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Zu Regelungsvorhaben:
Potenziale zur Kosteneinsparung bei Netzplanung, -ausbau, -betrieb und damit verbundenen Themen
Vorschläge zur Kostensenkung der vor dem Hintergrund der Energiewende notwendigen Transformation des Stromsystems. Hierzu zählen Maßnahmen im direkten Zusammenhang mit dem Netzausbau, aber auch der Netzbetrieb, Systemfragen und Fragen im Bereich des Sektorenkopplung. Ziel ist, die Bezahlbarkeit und Machbarkeit der Energiewende sicherzustellen.
- Bereitgestellt von: Amprion GmbH am 26.09.2025
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Adressatenkreis:
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29.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausreichende Haushaltsfinanzierung des EEG-Kontos
Sicherstellung einer ausreichenden Finanzierung durch den Bundeshaushalt der von den ÜNB zu verantwortenden Auszahlungen über das EEG-Konto an Betreiber von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien mit EEG-Vergütungsanspruch sowie Anpassung der damit verbundenen Abwicklungs- und Meldeprozesse
- Bereitgestellt von: Amprion GmbH am 26.09.2025
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Adressatenkreis:
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12.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Thermische Abfallbehandlungsanlagen gehören zu den Sektoren mit unvermeidbaren Emissionen, die nicht durch einen „Fuel-switch“ vermieden werden können. Dies ist nur mittels CO2-Abscheidungsanlagen möglich. Hier setzt sich ITAD e. V. für einen geeigneten Rechtsrahmen ein, der den Aufbau von Abscheidungsanlagen an TAB fördert und zugleich Geschäftsmodelle für die Abscheidung von biogenem CO2 sowie Negativemissionen zulässt.
- Bereitgestellt von: ITAD - Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland e.V. am 26.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1494
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes
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BT-Drs. 21/1494
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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04.07.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Sachgerechte Einbeziehung thermischer Abfallbehandlungsanlagen bei der Umsetzung der NIS2-Richtlinie
Das NIS2-Umsetzungsgesetzes muss mit einer klaren Strategie zur Vermeidung bürokratischer Doppelbelastungen verknüpft werden. Insbesondere soll eine Zuordnung thermischer Abfallbehandlungsanlagen nur für den Sektor Siedlungsabfallentsorgung, der die kritische Dienstleistung darstellt, erfolgen, und nicht zusätzlich eine Zuordnung zum Energiesektor. Es soll vermieden werden, dass die Anforderungen an die IT-Sicherheit nach 2 Sicherheitskatalogen umgesetzt werden müssen (d.h. "Doppelregulierung" durch parallele Anwendung des BSIG und des EnWG). Außerdem soll das NIS2-Umsetzungsgesetz und das Kritis-Dachgesetz fachlich und zeitlich aufeinander abgestimmt werden.
- Bereitgestellt von: ITAD - Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland e.V. am 26.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 369/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung
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BR-Drs. 369/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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04.07.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (1):
- BSIG 2009 [alle SG hierzu]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Sachgerechte Berücksichtigung von TAB im Rahmen der Emissionshandelssysteme
Wir setzen uns dafür ein, dass Voraussetzungen geschaffen werden, unter denen eine Einbeziehung von thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Emissionshandelssystemen (sowohl nationale als auch europäische) einen abfallwirtschaftlichen Nutzen im Sinne einer Kreislaufwirtschaft und auch einen Klimanutzen entfalten können. Solche Systeme müssen durch die betroffenen Anlagen umsetzbar sein und auch Aspekte hinsichtlich notwendiger Infrastruktur und marktwirtschaftlichen Regelungen zur aktiven Reduktion unvermeidbarer CO2-Emissionen durch Carbon Capture berücksichtigen.
- Bereitgestellt von: ITAD - Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland e.V. am 26.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Zweite Verordnung zur Änderung der Brennstoffemissionshandelsverordnung (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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07.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
ITAD fordert, dass thermische Abfallbehandlungsanlagen (TAB) nicht mit konventionellen Energieerzeugungsanlagen im Sinne des EnWG gleichgestgellt werden. ITAD fordert in ihrer Stellungnahme, die Einführung von bestimmten Größenklassen (Anzahl von Kunden, Arbeits- bzw. Leistungsgrenzen) ab denen die umfangreichen Berichts- und Dokumentationspflichten gelten. Da die meisten TAB kleinere Unternehmen, ohne eigene Energieabteilung, sind, wären die vollumfänglichen Berichts- und Dokumentationspflichten nicht angemessen.
- Bereitgestellt von: ITAD - Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland e.V. am 26.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1497
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
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BT-Drs. 21/1497
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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18.07.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Evaluierung und Änderung der Spielverordnung
Im vom BMWE erstellten Evaluierungsbericht zur SpielV wird unter Einbeziehung wissenschaftlicher Expertise belegt, dass zur Verbesserung des Verbraucherschutzes konkreter Handlungsbedarf in der Fortentwicklung des Spielerechts besteht. Analysen zur Kanalisierungsquote des gewerblichen Automatenspiels sowie Wirtschaftsdaten zeigen großes Potenzial für gezielte Handlungsschritte. Das Angebot muss eine ausreichend nachfragegerechte Ausgestaltung erfahren, um den im Glücksspielstaatsvertrag verankerten Kanalisierungsauftrag zugunsten des Jugend- und Spielerschutzes im erforderlichen Umfang erfüllen zu können. Zur Bekämpfung des zunehmenden illegalen Glücksspiels halten wir neben einer Verschärfung der Vollzugsmaßnahmen für eine Vollzugsentlastung eine nachfragegerechte Regulierung für geboten.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Automatenwirtschaft e.V. am 26.09.2025
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Adressatenkreis:
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08.07.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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04.08.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Die DPtV begrüßt den gelungenen Referentenentwurf für die Reform der Ärzte-ZV ausdrücklich; dies gilt sowohl für die verfahrensrechtlichen Regelungen als auch für die materiell-rechtlichen Teile. Wir sehen jedoch Potenzial für Veränderungen für die Vermeidung von Schwierigkeiten bei der Gesetzesanwendung und Ergänzungsbedarf.
- Bereitgestellt von: Deutsche PsychotherapeutenVereinigung e. V. am 26.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Verordnung zur Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte und Vertragszahnärzte (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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26.09.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Produktregelwerks innerhalb des Tabakerzeugnisgesetz und der Tabakerzeugnisverordnung
Anpassung des Produktregelwerks innerhalb des Tabakerzeugnisgesetz (TabakerzG) und der Tabakerzeugnisverordnung (TabakerzV) mit Einführung einer Regulierung nach Schadenspotenziel (Tobacco Harm Reduction) sowie Regulierung tabakfreier Nikotinbeutel in Anlehnung an das Regelungsregime der E-Zigarette.
- Bereitgestellt von: EUTOP Brussels SRL (EUTOP) am 26.09.2025
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Adressatenkreis:
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23.09.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung der Sicherheit europäischer Windenergie durch eine lückenlose NIS-2-Umsetzung
Ziel ist die Erweiterung der Definition kritischer Erzeugungsanlagen auf Windenergieanlagen, auf die Hersteller per Fernzugriff zugreifen können, sowie die Konkretisierung und Anwendung von Verboten für kritische Komponenten und Dienstleistungen aus nicht vertrauenswürdigen Drittstaaten. Dadurch sollen Sicherheitslücken geschlossen und die Cybersicherheit im Bereich Windenergie gestärkt werden.
- Bereitgestellt von: ENERCON GmbH am 26.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1501
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung
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BT-Drs. 21/1501
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
11.07.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
RED III Umsetzung in nationale Gesetzgebung Richtlinie (EU) 2023/2413
Gasmobilität mit den erneuerbaren Kraftstoffen BioCNG und BioLNG können einen substanziellen und bezahlbaren Beitrag zum sofortigen Klimaschutz im Verkehr leisten. Um den erneuerbaren Gasmarkt gesamtheitlich von der Erzeugung von Biomethan über Gasnetze/Transport zum Verbraucher/Tank- stelle zu betrachten, benötigen wir verlässliche Rahmenbedingungen, für den Nutzfahrzeug- und PKW-Markt. Der CNG-Club e. V. sieht bei nachfolgenden Punkten notwendigen Optimierungsbedarf: + Die Unterquote für fortschrittliche Biokraftstoffe ist zu niedrig angesetzt und sollte schrittweise auf fünf Prozent im Jahr 2030 und auf über 12 Prozent bis 2040 steigen, um den Hochlauf sofort verfügbarer, erneuerbarer Kraftstoffe/Antriebe zu unterstützen.
- Bereitgestellt von: CNG-Club am 26.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf eines zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
18.07.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung der Regelungen zur Umstellung auf energieeffiziente und klimafreundliche Wärmelieferung
Die DENEFF setzt sich dafür ein, dass im Rahmen Wärmelieferverordnung eine Umstellung auf energieeffiziente und klimafreundliche Wärmeversorgung ermöglicht wird. Die bisherige Regelung setzt keine ausreichenden Ansätze für die Steigerung der Energieeffizienz. Durch die Novelle des Gebäudeenergiegesetz 2024 und die zwischenzeitlichen Energiepreissteigerungen sind hier aus Sicht der DENEFF Anpassungen notwendig.
- Bereitgestellt von: Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e. V. (DENEFF) am 26.09.2025
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Adressatenkreis:
-
11.07.2025
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung der Regelungen zur Umstellung auf energieeffiziente und klimafreundliche Wärmelieferung
Die DENEFF setzt sich dafür ein, dass im Rahmen Wärmelieferverordnung eine Umstellung auf energieeffiziente und klimafreundliche Wärmeversorgung ermöglicht wird. Die bisherige Regelung setzt keine ausreichenden Ansätze für die Steigerung der Energieeffizienz. Durch die Novelle des Gebäudeenergiegesetz 2024 und die zwischenzeitlichen Energiepreissteigerungen sind hier aus Sicht der DENEFF Anpassungen notwendig.
- Bereitgestellt von: Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e. V. (DENEFF) am 26.09.2025
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Adressatenkreis:
-
11.07.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung der Regelungen zur Umstellung auf energieeffiziente und klimafreundliche Wärmelieferung
Die DENEFF setzt sich dafür ein, dass im Rahmen Wärmelieferverordnung eine Umstellung auf energieeffiziente und klimafreundliche Wärmeversorgung ermöglicht wird. Die bisherige Regelung setzt keine ausreichenden Ansätze für die Steigerung der Energieeffizienz. Durch die Novelle des Gebäudeenergiegesetz 2024 und die zwischenzeitlichen Energiepreissteigerungen sind hier aus Sicht der DENEFF Anpassungen notwendig.
- Bereitgestellt von: Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e. V. (DENEFF) am 26.09.2025
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Adressatenkreis:
-
31.07.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die DENEFF setzt sich dafür ein, die Energieeffizienzziele durch konkrete Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in öffentlicher Hand und Wirtschaft sowie zur Abwärmenutzung zu erreichen. Dazu zählt auch die vollständige Umsetzung EU-rechtlicher Vorgaben an die öffentliche Hand und "Efficiency First" und die Beseitigung von Barrieren für Energiedienstleistungen. Eine Absenkung bestehender Ziele und Vorgaben lehnt die DENEFF ab. Die DENEFF setzt sich ein für eine Beseitigung von regulativen Hindernissen für Energiedienstleistungen ein.
- Bereitgestellt von: Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e. V. (DENEFF) am 26.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11852
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes
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BT-Drs. 20/11852
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
26.09.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Die DENEFF setzt sich für mehr Energieeffizienz in Gebäuden ein, insbesondere für die Reduzierung des Energiebedarfs von Bestandsgebäuden sowohl durch bauliche Maßnahmen, als auch die rationelle Beheizung/Klimatisierung und einen effizienten Gebäudebetrieb. Die DENEFF setzt sich außerdem für die ambitionierte Umsetzung der Vorgaben aus dem EU-Recht ein.
- Bereitgestellt von: Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e. V. (DENEFF) am 26.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/6875
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
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BT-Drs. 20/6875
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
12.09.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Stellungnahme bezieht sich auf die im BMJV-RefE enthaltenen, gesetzlichen Regelungsvorschläge und beinhaltet (zusammengefasst) die folgenden Kernpetiten: - Kein „Goldplating“ bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in das deutsche Recht. - Beibehaltung der bisher im deutschen Recht geltenden, gesetzlichen Widerrufsbelehrungsmuster des Art. 246b, Anlage 3 - 3b EGBGB. - Umfassende Berücksichtigung der rechtlichen Besonderheiten bei Immobiliarförderdarlehensverträgen. - Schaffung einer eindeutigen Regelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts, maximal nach einem Jahr und 14 Tagen - Klarstellungen zur Abgrenzung und Reichweite der Kollisionsregelungen des RefE, insbesondere des Art. 246 b § 1 Abs. 2 und Art. 246 b § 3 Abs. 2 EGBGB-RefE - Schaffung eines AGB-Änderungsmechanismus
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 26.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts
-
BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
26.09.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Stellungnahme bezieht sich auf die im BMJV-RefE enthaltenen, gesetzlichen Regelungsvorschläge und beinhaltet (zusammengefasst) die folgenden Kernpetiten: - Kein „Goldplating“ bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in das deutsche Recht. - Beibehaltung der bisher im deutschen Recht geltenden, gesetzlichen Widerrufsbelehrungsmuster des Art. 246b, Anlage 3 - 3b EGBGB. - Umfassende Berücksichtigung der rechtlichen Besonderheiten bei Immobiliarförderdarlehensverträgen. - Schaffung einer eindeutigen Regelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts, maximal nach einem Jahr und 14 Tagen - Klarstellungen zur Abgrenzung und Reichweite der Kollisionsregelungen des RefE, insbesondere des Art. 246 b § 1 Abs. 2 und Art. 246 b § 3 Abs. 2 EGBGB-RefE - Schaffung eines AGB-Änderungsmechanismus
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 26.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts
-
BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
26.09.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorgaben zur Nachhaltigkeitszertifizierung von Biokraftstoffen
Die Vorgaben der Nachhaltigkeitszertifizierung für fortschrittliche Biokraftstoffe sollten zum Zweck der Betrugsprävention strenger gefasst werden.
- Bereitgestellt von: Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie e.V (VDB) am 26.09.2025
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
28.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorgaben zur Nachhaltigkeitszertifizierung von Biokraftstoffen
Die Vorgaben der Nachhaltigkeitszertifizierung für fortschrittliche Biokraftstoffe sollten zum Zweck der Betrugsprävention strenger gefasst werden.
- Bereitgestellt von: Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie e.V (VDB) am 26.09.2025
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
27.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
DORA-Vorgaben auf Sinnhaftigkeit und Risiko-Adäquanz prüfen
DORA sollte vor 2028 überprüft, der Umsetzungszeitraum verlängert und Dokumentationsanforderungen für kleine und mittlere Institute (LSI) reduziert werden. Definition eines schwerwiegenden Vorfalls und Wesentlichkeitsschwellen sollten im Level 2-Text angepasst werden. Bei LSI sollte unter best. Bed. von einer 24/7 Meldeverpflichtung abgesehen werden. Der Vereinfachte IKT-Risikomanagementrahmen sollte auch für LSI mit gruppeninternem Rechenzentrum ermöglicht werden. Die Vorgaben sollten im Einklang mit internationalen Standards ausgestaltet werden. Die Def. relevanter IKT-Dienstleistungen sollte weniger weit gefasst werden. Doppelarbeiten bezüglich IKT-Drittparteienmanagement und Auslagerungsrecht (KWG) sind zu vermeiden. Die Q&A der EU-KOM ESA 2999-DORA030 sollten in DORA überführt werden.
- Bereitgestellt von: Genossenschaftsverband Bayern e. V. am 26.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
25.09.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung der EU-Methan-Verordnung 2024/1787 vom 13. Juni 2024
Ziel ist eine Verbesserung der EU-Verordnung durch gezielte Anpassungen, z. B. das Inkrafttreten von Anforderungen an Importeure, insbesondere die MRV-Äquivalenz und die Verpflichtung zur Berichterstattung über die Methanintensität, damit die Anforderungen von Anfang an machbar sind und negative Auswirkungen auf den Markt bzw. die nötige Diversifizierung von Gasbezügen vermieden werden.
- Bereitgestellt von: Uniper SE am 26.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
26.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung der EU-Methan-Verordnung 2024/1787 vom 13. Juni 2024
Ziel ist eine Verbesserung der EU-Verordnung durch gezielte Anpassungen, z. B. das Inkrafttreten von Anforderungen an Importeure, insbesondere die MRV-Äquivalenz und die Verpflichtung zur Berichterstattung über die Methanintensität, damit die Anforderungen von Anfang an machbar sind und negative Auswirkungen auf den Markt bzw. die nötige Diversifizierung von Gasbezügen vermieden werden.
- Bereitgestellt von: Uniper SE am 26.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
26.08.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anwendung von grünem Wasserstoff im Verkehrssektor durch THG-Quote sicherstellen
Novellierung der 37. BImSchV zur Steigerung der Nutzung von grünem Wasserstoff insbesondere im Raffineriesektor sowie Anpassung des BImSchG zur Umsetzung der RED III. Forderung eines höheren Anrechnungsfaktors für die Nutzung von grünem Wasserstoff auf die THG-Minderungsquoten sowie Einführung einer Mindestquote. Vollständige Bilanzierung des grünen Wasserstoffs auf frei wählbare in den Verkehr gebrachte Kraftstoffe. Bestmögliche Umsetzung eines funktionalen Zertifizierungssystems für grünen Wasserstoff. Im Übrigen Verweis auf das Regelungsvorhaben "Maßnahmen zum Hochlauf der grünen Wasserstoff-Marktwirtschaft".
- Bereitgestellt von: Deutscher Wasserstoff-Verband (DWV) e.V. am 26.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9844
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Verordnung zur Neufassung der siebenunddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - (Verordnung zur Anrechnung von strombasierten Kraftstoffen und mitverarbeiteten biogenen Ölen auf die Treibhausgasquote - 37. BImSchV)
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BT-Drs. 20/9844
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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18.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Fördermittelvergabe für Wasserstoffmobilität
Wir stehen in Deutschland unmittelbar davor die Klimaziele des Verkehrssektors zu verfehlen, indem wir die belegte Systemdienlichkeit von nachhaltigem Wasserstoff für eine effiziente Sektorenkopplung nicht nutzen. Daher sollten in Aussicht gestellte Fördermittel für Wasserstoffmobilität fortgeführt werden. Dazu gehört auch die Auflegung eines OPEX-Förderprogramms für Schwerlastmobilität für die Markteinführung von Brennstoffzellen-Lkw sowie die verlängerte Befreiung von der CO2-Maut. Im Übrigen Verweis auf das Regelungsvorhaben "Maßnahmen zum Hochlauf der grünen Wasserstoff-Marktwirtschaft".
- Bereitgestellt von: Deutscher Wasserstoff-Verband (DWV) e.V. am 26.09.2025
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Adressatenkreis:
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08.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (1):
- HG 2024 [alle SG hierzu]
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Zu Regelungsvorhaben: