Stellungnahmen/Gutachten
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22.933 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (22.933)
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Zu Regelungsvorhaben:
Aktionsplan Natürlicher Klimaschutz
GD Holz fordert aber eine stärkere Berücksichtigung der nachhaltigen Holznutzung als Teil des Klimaschutzes, denn diese bindet Kohlenstoff ebenso wie der Wald. Kernanliegen sind deshalb: Holznutzung als Klimaschutzleistung anerkennen, insbesondere durch Holzbau sowie Material- und Energiesubstitution. Klimaresiliente Wälder durch aktive Bewirtschaftung fördern und auf Anreize statt zusätzlicher Regulierung setzen. Flächenstilllegungen kritisch prüfen, da sie die Rohholzverfügbarkeit und damit deren Klimaschutzwirkung verringern können. Die gesamte Forst- und Holzwertschöpfungskette einschließlich des Holzhandels in die geplante Zukunftskommission Wald einbinden. Langfristige Planungssicherheit und verlässliche Förderbedingungen für Waldumbau und Holzverwendung schaffen.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband Deutscher Holzhandel e.V. am 10.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/6344
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz
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BT-Drs. 20/6344
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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09.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
CO2 muss, unabhängig davon, ob biogen/fossil oder für die anschließende Nutzung/Sequestrierung, am Ende des Prozesses bei der TAB seine Abfalleigenschaft verlieren. Das Chemische Recycling (CR) wird mit der werkstofflichen Verwertung auf eine Stufe gestellt, ohne weitere Bedingungen hinsichtlich Ausbeute, Effizienz und Umweltrelevanz. Es sollte eine eigene CR-Verordnung erlassen werden. CR und CCU sollten gleichgestellt werden. Öffentliche Auftraggeber müssen stärker zum Einsatz von Rezyklaten und Ersatzbaustoffen verpflichtet werden. § 45 KrWG muss daher um eine drittschützende Regelung ergänzt werden, die auch gerichtlich einklagbar ist - insbesondere wenn Primärbaustoffe in öffentlichen Ausschreibungen den Sekundärbaustoffen ohne Begründung vorgezogen werden.
- Bereitgestellt von: ITAD - Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland e.V. am 10.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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07.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir setzen uns für einen kompletten Verzicht auf die insolvenzrechtlichen Regelungen (Kapitel X - Vereinfachtes Liquidationsverfahren für innovative Startups) im Rahmen des Vorschlags für eine EU-Verordnung für ein 28. Regime als neuen gesellschaftsrechtlichen Rechtsrahmen für EU Incs. ein.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 10.08.2026
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Adressatenkreis:
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10.07.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir setzen uns für einen kompletten Verzicht auf die insolvenzrechtlichen Regelungen (Kapitel X - Vereinfachtes Liquidationsverfahren für innovative Startups) im Rahmen des Vorschlags für eine EU-Verordnung für ein 28. Regime als neuen gesellschaftsrechtlichen Rechtsrahmen für EU Incs. ein.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 10.08.2026
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Adressatenkreis:
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10.07.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Hinweis auf erforderliche Folgeänderungen im KWG und der AO, Ergänzung um Vorgaben zum Berechtigungsnachweis der Dienststelle, Beseitigung bestehender Unklarheiten betreffend Verdachtsmeldungen gem. § 43 GwG
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 10.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMI): Gesetz zur Reform des Nachrichtendienstrechts (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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14.07.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (18):
- BVerfSchG [alle SG hierzu]
- BNDG [alle SG hierzu]
- KrWaffKontrG [alle SG hierzu]
- IFG [alle SG hierzu]
- BeamtVG [alle SG hierzu]
- BBesG [alle SG hierzu]
- BPersVG 2021 [alle SG hierzu]
- VereinsG [alle SG hierzu]
- BKAG 2018 [alle SG hierzu]
- HStatG 1990 [alle SG hierzu]
- AufenthG 2004 [alle SG hierzu]
- VwGO [alle SG hierzu]
- AO 1977 [alle SG hierzu]
- ZollVG [alle SG hierzu]
- GwG 2017 [alle SG hierzu]
- SGB 10 [alle SG hierzu]
- TKG 2021 [alle SG hierzu]
- TKÜV 2005 [alle SG hierzu]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Hinweis auf erforderliche Folgeänderungen im KWG und der AO, Ergänzung um Vorgaben zum Berechtigungsnachweis der Dienststelle, Beseitigung bestehender Unklarheiten betreffend Verdachtsmeldungen gem. § 43 GwG
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 10.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMI): Gesetz zur Reform des Nachrichtendienstrechts (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
14.07.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (18):
- BVerfSchG [alle SG hierzu]
- BNDG [alle SG hierzu]
- KrWaffKontrG [alle SG hierzu]
- IFG [alle SG hierzu]
- BeamtVG [alle SG hierzu]
- BBesG [alle SG hierzu]
- BPersVG 2021 [alle SG hierzu]
- VereinsG [alle SG hierzu]
- BKAG 2018 [alle SG hierzu]
- HStatG 1990 [alle SG hierzu]
- AufenthG 2004 [alle SG hierzu]
- VwGO [alle SG hierzu]
- AO 1977 [alle SG hierzu]
- ZollVG [alle SG hierzu]
- GwG 2017 [alle SG hierzu]
- SGB 10 [alle SG hierzu]
- TKG 2021 [alle SG hierzu]
- TKÜV 2005 [alle SG hierzu]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Luftfahrtstrategie der Bundesregierung
Interessenvertretung im Zusammenhang mit der Luftfahrtstrategie der Bundesregierung. Hierzu gehören die Analyse und Bewertung des Strategiepapiers, die Erarbeitung und Veröffentlichung fachlicher Stellungnahmen und Handlungsempfehlungen, der Dialog mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages, der Bundesregierung und den zuständigen Bundesministerien sowie die Mitwirkung an politischen und fachlichen Diskussionsprozessen. Ziel ist die stärkere Berücksichtigung von Klima-, Umwelt-, Gesundheits- und Lärmschutzbelangen sowie eine nachhaltige Ausrichtung der Luftverkehrspolitik.
- Bereitgestellt von: Bundesvereinigung gegen Fluglärm e.V. am 09.08.2026
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Adressatenkreis:
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08.05.2026
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Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Sicherung der Rolle von Holzwärme im Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)
Der DEPV setzt sich in Bezug auf das GModG für folgende Anpassungen ein: Die Streichung des Bezugs zur Biomassestrom-Nachhaltigkeits-Verordnung und den damit verbundenen Bürokratiefaktor. Sowie den Ausschluss der Installation luftführender Pelletkaminöfen zu streichen und Holzheizungsanlagen bei der Anrechnung auf die Bio-Treppe gleichzubehandeln. Der Primärenergiefaktor für Holz soll so niedrig bleiben, wie es das EU-Recht erlaubt. Zudem sollen Öl- und Gasheizungen, die seit dem 01.01.2024 und vor Inkrafttreten des GModG in Bestandsgebäude eingebaut wurden und bereits der Biotreppe unterliegen, in § 43 Abs. 1 GModG einbezogen werden. Das Verbot fossiler Brennstoffe ab 2045 ist beizubehalten. Ziel ist eine praktikable, rechtssichere und klimazielkonforme Ausgestaltung des GModG.
- Bereitgestellt von: Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) am 07.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
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Adressatenkreis:
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03.07.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Sicherung der Rolle von Holzwärme im Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)
Der DEPV setzt sich in Bezug auf das GModG für folgende Anpassungen ein: Die Streichung des Bezugs zur Biomassestrom-Nachhaltigkeits-Verordnung und den damit verbundenen Bürokratiefaktor. Sowie den Ausschluss der Installation luftführender Pelletkaminöfen zu streichen und Holzheizungsanlagen bei der Anrechnung auf die Bio-Treppe gleichzubehandeln. Der Primärenergiefaktor für Holz soll so niedrig bleiben, wie es das EU-Recht erlaubt. Zudem sollen Öl- und Gasheizungen, die seit dem 01.01.2024 und vor Inkrafttreten des GModG in Bestandsgebäude eingebaut wurden und bereits der Biotreppe unterliegen, in § 43 Abs. 1 GModG einbezogen werden. Das Verbot fossiler Brennstoffe ab 2045 ist beizubehalten. Ziel ist eine praktikable, rechtssichere und klimazielkonforme Ausgestaltung des GModG.
- Bereitgestellt von: Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) am 07.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
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Adressatenkreis:
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03.07.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Sicherung der Rolle von Holzwärme im Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)
Der DEPV setzt sich in Bezug auf das GModG für folgende Anpassungen ein: Die Streichung des Bezugs zur Biomassestrom-Nachhaltigkeits-Verordnung und den damit verbundenen Bürokratiefaktor. Sowie den Ausschluss der Installation luftführender Pelletkaminöfen zu streichen und Holzheizungsanlagen bei der Anrechnung auf die Bio-Treppe gleichzubehandeln. Der Primärenergiefaktor für Holz soll so niedrig bleiben, wie es das EU-Recht erlaubt. Zudem sollen Öl- und Gasheizungen, die seit dem 01.01.2024 und vor Inkrafttreten des GModG in Bestandsgebäude eingebaut wurden und bereits der Biotreppe unterliegen, in § 43 Abs. 1 GModG einbezogen werden. Das Verbot fossiler Brennstoffe ab 2045 ist beizubehalten. Ziel ist eine praktikable, rechtssichere und klimazielkonforme Ausgestaltung des GModG.
- Bereitgestellt von: Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) am 07.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
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Adressatenkreis:
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29.06.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung der BEG EM, Verbesserung der Antragszahlen und Einsatz für die BEG Einzelmaßnahmen
Der DEPV setzt sich für die Beibehaltung der bewährten Systematik der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) und für die Verbesserung, sprich Steigerung, der Antragszahlen der BEG ein, insbesondere in Bezug auf Holzheizungen. Zudem fordert der DEPV eine bessere Kommunikation in Bezug auf die BEG, sowie eine Anpassung der Auslegungsregelungen mit dem Ziel der Vereinfachung der Anträge für Antragssteller und die Branche. Im Sinne des Verbraucherschutzes sollen auch Extremsituationen wie Hochwasser berücksichtigt werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) am 07.08.2026
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Adressatenkreis:
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02.07.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung der BEG EM, Verbesserung der Antragszahlen und Einsatz für die BEG Einzelmaßnahmen
Der DEPV setzt sich für die Beibehaltung der bewährten Systematik der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) und für die Verbesserung, sprich Steigerung, der Antragszahlen der BEG ein, insbesondere in Bezug auf Holzheizungen. Zudem fordert der DEPV eine bessere Kommunikation in Bezug auf die BEG, sowie eine Anpassung der Auslegungsregelungen mit dem Ziel der Vereinfachung der Anträge für Antragssteller und die Branche. Im Sinne des Verbraucherschutzes sollen auch Extremsituationen wie Hochwasser berücksichtigt werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) am 07.08.2026
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Adressatenkreis:
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15.07.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Sicherung der Rolle von Holzwärme im Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)
Der DEPV setzt sich in Bezug auf das GModG für folgende Anpassungen ein: Die Streichung des Bezugs zur Biomassestrom-Nachhaltigkeits-Verordnung und den damit verbundenen Bürokratiefaktor. Sowie den Ausschluss der Installation luftführender Pelletkaminöfen zu streichen und Holzheizungsanlagen bei der Anrechnung auf die Bio-Treppe gleichzubehandeln. Der Primärenergiefaktor für Holz soll so niedrig bleiben, wie es das EU-Recht erlaubt. Zudem sollen Öl- und Gasheizungen, die seit dem 01.01.2024 und vor Inkrafttreten des GModG in Bestandsgebäude eingebaut wurden und bereits der Biotreppe unterliegen, in § 43 Abs. 1 GModG einbezogen werden. Das Verbot fossiler Brennstoffe ab 2045 ist beizubehalten. Ziel ist eine praktikable, rechtssichere und klimazielkonforme Ausgestaltung des GModG.
- Bereitgestellt von: Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) am 07.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
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Adressatenkreis:
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03.08.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Sicherung der Rolle von Holzwärme im Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)
Der DEPV setzt sich in Bezug auf das GModG für folgende Anpassungen ein: Die Streichung des Bezugs zur Biomassestrom-Nachhaltigkeits-Verordnung und den damit verbundenen Bürokratiefaktor. Sowie den Ausschluss der Installation luftführender Pelletkaminöfen zu streichen und Holzheizungsanlagen bei der Anrechnung auf die Bio-Treppe gleichzubehandeln. Der Primärenergiefaktor für Holz soll so niedrig bleiben, wie es das EU-Recht erlaubt. Zudem sollen Öl- und Gasheizungen, die seit dem 01.01.2024 und vor Inkrafttreten des GModG in Bestandsgebäude eingebaut wurden und bereits der Biotreppe unterliegen, in § 43 Abs. 1 GModG einbezogen werden. Das Verbot fossiler Brennstoffe ab 2045 ist beizubehalten. Ziel ist eine praktikable, rechtssichere und klimazielkonforme Ausgestaltung des GModG.
- Bereitgestellt von: Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) am 07.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
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Adressatenkreis:
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03.08.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Sicherung der Rolle von Holzwärme im Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)
Der DEPV setzt sich in Bezug auf das GModG für folgende Anpassungen ein: Die Streichung des Bezugs zur Biomassestrom-Nachhaltigkeits-Verordnung und den damit verbundenen Bürokratiefaktor. Sowie den Ausschluss der Installation luftführender Pelletkaminöfen zu streichen und Holzheizungsanlagen bei der Anrechnung auf die Bio-Treppe gleichzubehandeln. Der Primärenergiefaktor für Holz soll so niedrig bleiben, wie es das EU-Recht erlaubt. Zudem sollen Öl- und Gasheizungen, die seit dem 01.01.2024 und vor Inkrafttreten des GModG in Bestandsgebäude eingebaut wurden und bereits der Biotreppe unterliegen, in § 43 Abs. 1 GModG einbezogen werden. Das Verbot fossiler Brennstoffe ab 2045 ist beizubehalten. Ziel ist eine praktikable, rechtssichere und klimazielkonforme Ausgestaltung des GModG.
- Bereitgestellt von: Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) am 07.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
-
Adressatenkreis:
-
03.08.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Kritik der Unvereinbarkeit des StromVKG mit den EU-Beihilfevorschriften
Mithilfe rechtlicher Bewertung wird auf eine Reihe von ernsthaften Bedenken hinsichtlich Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetzes („StromVKG“) und dessen Vereinbarkeit mit dem EU-Beihilferecht, insbesondere den Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2022 („KUEBLL“), hingewiesen. Die im StromVKG anvisierten Maßnahmen sind weder notwendig noch verhältnismäßig noch angemessen oder geeignet, um in Deutschland Energiesicherheit zu erreichen, und führen zu erheblichen Wettbewerbsverzerrungen zulasten sauberer Technologien.
- Bereitgestellt von: ClientEarth gGmbH am 07.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6279
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten und zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA
-
BT-Drs. 21/6279
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
23.06.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Rechtsgrundlage für Leistungen zur Geschlechtsangleichung im SGB V klarstellen
Zwei Anträge fordern, Ansprüche auf körpermodifizierende bzw. geschlechtsangleichende Behandlungen im SGB V zu verankern (BT-Drs. 21/7350 und 21/7061). Das Projekt „Was ist eine Frau" wendet sich gegen die Schaffung solcher Ansprüche, weil damit die Anforderungen an den Nachweis von Nutzen und medizinischer Notwendigkeit umgangen würden, die das Bundessozialgericht mit Urteil vom 19.10.2023 (B 1 KR 16/22 R) aufgestellt hat. Der Antrag der Fraktion Die Linke sieht zudem vor, auf das Erfordernis eines besonderen Leidensdrucks zu verzichten. Ebenfalls Gegenstand ist die Rechtsgrundlage der Beauftragung des Gemeinsamen Bundesausschusses. Ziel ist, dass entsprechende Leistungen – insbesondere bei Minderjährigen – nur auf Grundlage belastbarer Evidenz erbracht werden.
- Bereitgestellt von: Rona Duwe am 07.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/7350
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Selbstbestimmung und Versorgungssicherheit bei Geschlechtsinkongruenz gewährleisten -
BT-Drs. 21/7061
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Versorgung von transgeschlechtlichen und nichtbinären Menschen sicherstellen
-
BT-Drs. 21/7350
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
26.04.2026
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Rechtsgrundlage für Leistungen zur Geschlechtsangleichung im SGB V klarstellen
Zwei Anträge fordern, Ansprüche auf körpermodifizierende bzw. geschlechtsangleichende Behandlungen im SGB V zu verankern (BT-Drs. 21/7350 und 21/7061). Das Projekt „Was ist eine Frau" wendet sich gegen die Schaffung solcher Ansprüche, weil damit die Anforderungen an den Nachweis von Nutzen und medizinischer Notwendigkeit umgangen würden, die das Bundessozialgericht mit Urteil vom 19.10.2023 (B 1 KR 16/22 R) aufgestellt hat. Der Antrag der Fraktion Die Linke sieht zudem vor, auf das Erfordernis eines besonderen Leidensdrucks zu verzichten. Ebenfalls Gegenstand ist die Rechtsgrundlage der Beauftragung des Gemeinsamen Bundesausschusses. Ziel ist, dass entsprechende Leistungen – insbesondere bei Minderjährigen – nur auf Grundlage belastbarer Evidenz erbracht werden.
- Bereitgestellt von: Rona Duwe am 07.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/7350
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Selbstbestimmung und Versorgungssicherheit bei Geschlechtsinkongruenz gewährleisten -
BT-Drs. 21/7061
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Versorgung von transgeschlechtlichen und nichtbinären Menschen sicherstellen
-
BT-Drs. 21/7350
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
26.04.2026
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der EU-Änderungsrichtlinie Menschenhandel geschlechtsdifferenziert ausgestalten
Zum Themenkomplex liegen der Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 21/6584) und der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drs. 21/6347) vor. Das Projekt „Was ist eine Frau" wendet sich dagegen, dass die Geschlechterperspektive unberücksichtigt bleibt: Der Regierungsentwurf bezeichnet seine Regelungen ausdrücklich als geschlechtsneutral, obwohl Frauen und Mädchen die weit überwiegende Mehrheit der Betroffenen von Menschenhandel zum Zweck sexueller Ausbeutung sind. Abgelehnt wird zudem die im Antrag geforderte gesetzliche Verankerung und dauerhafte Finanzierung der Berichterstattungsstelle Menschenhandel des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Ziel ist eine geschlechtsdifferenzierte Ausgestaltung der Umsetzung.
- Bereitgestellt von: Rona Duwe am 07.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6584
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der strafrechtlichen Verfolgung des Menschenhandels und der sexuellen Ausbeutung sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1712 -
BT-Drs. 21/6347
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Betroffene besser schützen - Menschenhandel und Zwangsprostitution bekämpfen
-
BT-Drs. 21/6584
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
17.06.2026
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Informationsfreiheitsgesetz erhalten
Der Koalitionsausschuss hat am 02.07.2026 in Punkt 32 seines Reformprogramms beschlossen, das Informationsfreiheitsgesetz einzuschränken; die Bundesregierung hat dies in ihrer Antwort auf schriftliche Fragen (BT-Drs. 21/7180) bestätigt. Ein Gesetzentwurf des Bundesministeriums des Innern ist in Vorbereitung. Das Projekt „Was ist eine Frau" setzt sich für den Erhalt des Gesetzes ein, weil Informationsfreiheitsanfragen ein niedrigschwelliges Mittel sind, um Missstände zulasten der Rechte von Mädchen und Frauen aufzudecken – etwa die Unterbringung von Männern in Frauengefängnissen.
- Bereitgestellt von: Rona Duwe am 07.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/7180
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 13. Juli 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
-
BT-Drs. 21/7180
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
30.05.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Rechtsstatus und parlamentarische Kontrolle des Deutschen Instituts für Menschenrechte klarstellen
Das Bundesverfassungsgericht hat die Frage, ob das Deutsche Institut für Menschenrechte als staatlich mandatierte Einrichtung oder als Nichtregierungsorganisation handelt, dem Parlament überlassen. Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drs. 21/6347) fordert, die Berichterstattungsstelle Menschenhandel des Instituts gesetzlich zu verankern und dauerhaft aus dem Bundeshaushalt zu finanzieren. Das Projekt „Was ist eine Frau" wendet sich gegen eine Verankerung ohne vorherige Klärung des Rechtsstatus und setzt sich für eine gesetzliche Klarstellung sowie eine wirksame parlamentarische Kontrolle ein. Nach den Recherchen der Initiative „Geschlecht zählt" legt das Institut CEDAW und die Istanbul-Konvention transgenderideologisch aus.
- Bereitgestellt von: Rona Duwe am 07.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6347
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Betroffene besser schützen - Menschenhandel und Zwangsprostitution bekämpfen
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BT-Drs. 21/6347
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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14.04.2026
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Bundestag:
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Organe [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Selbstbestimmungsgesetz ändern bzw. abschaffen
Das Projekt zielt auf die Abschaffung eines selbst bestimmten Geschlechtseintrags, bzw. auf eine Änderung, die die geschlechtsbasierten Rechte von Mädchen und Frauen sicherstellt und den Kinderschutz gewährleistet.
- Bereitgestellt von: Rona Duwe am 07.08.2026
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Adressatenkreis:
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08.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Selbstbestimmungsgesetz ändern bzw. abschaffen
Das Projekt zielt auf die Abschaffung eines selbst bestimmten Geschlechtseintrags, bzw. auf eine Änderung, die die geschlechtsbasierten Rechte von Mädchen und Frauen sicherstellt und den Kinderschutz gewährleistet.
- Bereitgestellt von: Rona Duwe am 07.08.2026
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Adressatenkreis:
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09.09.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Aktionsplan Nachhaltigkeit umsetzungsorientiert und praxistauglich ausgestalten
Die BAK hat sich an der Konsultation zum Aktionsplan „Nachhaltigkeit für ein modernes und zukunftsfähiges Deutschland“ beteiligt. Sie unterstützt die stärkere Umsetzungsorientierung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie. Die BAK setzt sich insbesondere dafür ein, vorhandene qualitätsgesicherte Register und Planungsinstrumente zu nutzen, Verwaltungs- und Genehmigungsverfahren durchgängig zu digitalisieren und die Nachhaltigkeitsprüfung um einen Kohärenzcheck zu ergänzen. Weitere Schwerpunkte sind eine KMU-taugliche Nachhaltigkeitsberichterstattung, nachhaltige öffentliche Beschaffung, Umnutzung und Sanierung sowie klima- und ressourcengerechte Quartiere.
- Bereitgestellt von: Bundesarchitektenkammer e. V. am 07.08.2026
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Adressatenkreis:
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03.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Natürliche Infrastruktur stärken und Eingriffsregelung praxistauglich fortentwickeln
Die BAK hat sich im Rahmen der Verbändeanhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Natürlichen Infrastruktur und zur Fortentwicklung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung positioniert. Sie unterstützt die Stärkung der Natürlichen Infrastruktur und die multifunktionale Flächennutzung. Zugleich setzt sie sich dafür ein, Naturschutzbelange gegenüber priorisierten Infrastrukturvorhaben nicht pauschal zurückzustellen, den räumlich-funktionalen Bezug von Kompensationsmaßnahmen zu sichern und den Vorrang der Realkompensation vor Ersatzzahlungen praktisch wirksam zu erhalten.
- Bereitgestellt von: Bundesarchitektenkammer e. V. am 07.08.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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10.07.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben: