Stellungnahmen/Gutachten
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1.203 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (1.203)
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung Versorgungsqualität der Geburtshilfe in der Krankenhausreform (u.a. KHVVG und KHAG)
In der klinischen Geburtshilfe existieren erhebliche Qualitätsdefizite. In Gesetzesvorhaben zur Krankenhausreform und darüber hinaus sind folgende Maßnahmen notwendig: -Stärkung physiologische Geburt durch hebammengeleitete Geburtshilfe z.B. durch flächendeckende Einführung von Hebammenkreißsälen, Kompetenzerweiterungen für Hebammen, eigene Leistungsgruppe Hebammengeleitete Geburt -Verbindliche Personalbemessung u.a. zur Sicherstellung der 1:1-Betreuung -Verbindliche Beteiligung Hebammen bei Weiterentwicklung Leistungsgruppe Geburt -Bestehende Qualitätskriterien grundlegend überarbeiten und finanzielle Fehlanreize beseitigen -Ausnahme der Geburtshilfe von Mindestvorhaltezahlen und Anpassung Anfahrtszeiten -Tatsächliche Bedarfsplanung; Vorhaltevergütung unabhängig von Fallzahlen
- Bereitgestellt von: Deutscher Hebammenverband am 19.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) -
BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
-
BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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15.12.2025
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Bundestag:
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Organe [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung Versorgungsqualität der Geburtshilfe in der Krankenhausreform (u.a. KHVVG und KHAG)
In der klinischen Geburtshilfe existieren erhebliche Qualitätsdefizite. In Gesetzesvorhaben zur Krankenhausreform und darüber hinaus sind folgende Maßnahmen notwendig: -Stärkung physiologische Geburt durch hebammengeleitete Geburtshilfe z.B. durch flächendeckende Einführung von Hebammenkreißsälen, Kompetenzerweiterungen für Hebammen, eigene Leistungsgruppe Hebammengeleitete Geburt -Verbindliche Personalbemessung u.a. zur Sicherstellung der 1:1-Betreuung -Verbindliche Beteiligung Hebammen bei Weiterentwicklung Leistungsgruppe Geburt -Bestehende Qualitätskriterien grundlegend überarbeiten und finanzielle Fehlanreize beseitigen -Ausnahme der Geburtshilfe von Mindestvorhaltezahlen und Anpassung Anfahrtszeiten -Tatsächliche Bedarfsplanung; Vorhaltevergütung unabhängig von Fallzahlen
- Bereitgestellt von: Deutscher Hebammenverband am 19.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) -
BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
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BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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03.12.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Strukturelle Einbindung Hebammen in die Notfallversorgung und den Rettungsdienst
Der DHV hält eine Reform der Notfallversorgung für sinnvoll und bringt sich in die Reformvorhaben mit für die Geburtshilfe notwendigen Maßnahmen ein: 1. Bundesweite Vorgaben für die flächendeckende Integration von Hebammen in Rettungsdienste bei Einsätzen mit geburtshilflichem Bezug zur Verbesserung der Qualität und Wahrung der Hinzuziehungspflicht 2. Geburtshilfe/Hebammen in Integrierten Notfallzentren (INZ) - Personelle Einbindung von Hebammen als Teil der Mindestbesetzung des INZ verpflichtend sicherstellen - Hebammen, Hebammenpraxen und Geburtshäuser als Kooperationspartner einbinden. Dazu braucht es die Registrierung aktiver Hebammen. 3. Einbindung Hebammen in aufsuchenden Dienst KVen 4. Einbindung Hebammenexpertise für Ersteinschätzungsstellen und digitale Ersttriage-Tools
- Bereitgestellt von: Deutscher Hebammenverband am 19.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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04.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Sicherstellung einer hochwertigen Notfallversorgung betr. des Ref.Entw. des BMG Notfall-Gesetz
Die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie (DGK) erachtet den Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit zur Neuregelung der Notfallversorgung als grundsätzlich sinnvoll und notwendig. Dennoch bedarf es einer fachlichen Anpassung sowie einer finanziell realistischen Ausgestaltung um eine evidenzbasierte und nachhaltig finanzierte Notfallversorgung sicherzustellen bei der die Patientensicherheit im Fokus steht.
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Kardiologie - Herz- und Kreislaufforschung e.V. am 19.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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02.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Mandatsbegrenzung für ehrenamtliche Mitgliedes des Medizinischen Dienstes aufheben
Die Begrenzungen der Anzahl der Ehrenämter sowie der Amtsperioden für kassenseitige Vertreter:innen in den Verwaltungsräten der Medizinischen Dienste ist aufzuheben. Die entsprechenden Regelungen in § 279 Absatz 4 und 6 SGB V sollten gestrichen oder so angepasst werden, dass eine gleichberechtigte Amtsausübung aller Mitgliedergruppen in der Selbstverwaltung möglich ist. Die Aufhebung der Begrenzungen würde die Besetzbarkeit der Gremien deutlich verbessern, da sie den Kreis potenzieller Kandidat:innen erweitert und die Möglichkeit schafft, erfahrene und engagierte Mitglieder längerfristig einzubinden.
- Bereitgestellt von: Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) am 18.12.2025
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Adressatenkreis:
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15.10.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Mandatsbegrenzung für ehrenamtliche Mitgliedes des Medizinischen Dienstes aufheben
Die Begrenzungen der Anzahl der Ehrenämter sowie der Amtsperioden für kassenseitige Vertreter:innen in den Verwaltungsräten der Medizinischen Dienste ist aufzuheben. Die entsprechenden Regelungen in § 279 Absatz 4 und 6 SGB V sollten gestrichen oder so angepasst werden, dass eine gleichberechtigte Amtsausübung aller Mitgliedergruppen in der Selbstverwaltung möglich ist. Die Aufhebung der Begrenzungen würde die Besetzbarkeit der Gremien deutlich verbessern, da sie den Kreis potenzieller Kandidat:innen erweitert und die Möglichkeit schafft, erfahrene und engagierte Mitglieder längerfristig einzubinden.
- Bereitgestellt von: Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) am 18.12.2025
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Adressatenkreis:
-
15.10.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Steigende Ausgaben für Arzneimittel begrenzen
Der vdek sieht Handlungsbedarf bei der Begrenzung dynamisch wachsender Arzneimittelausgaben und setzt sich für faire und bezahlbare Preise ein. Dafür soll der Erstattungsbetrag ab Markteintritt gelten. Außerdem sollten die tatsächlichen Entwicklungskosten für Arzneimittel und die größe des jeweiligen Marktsegments als Variablen in die Preisverhandlungen aufgenommen werden.
- Bereitgestellt von: Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) am 18.12.2025
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Adressatenkreis:
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17.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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13.03.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Verband setzt sich für eine konsequente Beschleunigung der Digitalisierung im Gesundheitswesen und eine praxistaugliche Weiterentwicklung der TI ein. Ziel ist ein offener und diskriminierungsfreier Zugang zur TI für Leistungserbringer und ihre Technikpartner, eine technologieoffene Zugangsarchitektur sowie eine stärkere Ausrichtung an Anwendungen mit unmittelbarem Mehrwert im Versorgungsalltag. Gefordert werden insb. die Reduzierung der Medienbrüche, der Abbau vn Doppelstrukturen und eine stabile Refinanzierung, ferner die bessere Nutzbarkeit von KIM und TI-Messenger für die unverzügliche interprofessionelle Kommunikation, die schrittweise Einführung der eVO sowie perspektivisch die Einbindung in die ePA für die ärztliche Abnahme sowie weiterer Leistungsprüfungen bspw. durch den MD.
- Bereitgestellt von: Bundesinnungsverband für Orthopädietechnik am 18.12.2025
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Adressatenkreis:
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23.10.2025
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Reform des Vertragswesen in der Hilfsmittelversorgung (Genehmigungsfreigrenze)
Einführung einer gesetzlich im SGB V verankerten Genehmigungsfreigrenze von 1.000 Euro für verordnete Hilfsmittel, um die Bürokratiekosten bei Kassen und Leistungserbringern radikal zu reduzieren.
- Bereitgestellt von: rehaVital Gesundheitsservice GmbH am 18.12.2025
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Adressatenkreis:
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19.11.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Reform des Vertragswesen in der Hilfsmittelversorgung (Genehmigungsfreigrenze)
Einführung einer gesetzlich im SGB V verankerten Genehmigungsfreigrenze von 1.000 Euro für verordnete Hilfsmittel, um die Bürokratiekosten bei Kassen und Leistungserbringern radikal zu reduzieren.
- Bereitgestellt von: rehaVital Gesundheitsservice GmbH am 18.12.2025
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Adressatenkreis:
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18.11.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Maßnahmenpaket zur Entbürokratisierung der Hilfsmittelversorgung
Die Sanitätshäuser und Gesundheitshandwerke sollen durch folgende Maßnahmen von übermäßiger Bürokratie entlastet werden: Einschränkung der Retaxierung bei Formmängeln, Befreiung der Hilfsmittelleistungserbringer vom Inkassorisiko bei gesetzlichen Zuzahlungen, Beseitigung der ungerechtfertigten Abwälzung von Begutachtungskosten des MD von den Kostenträgern auf die Leistungserbringer, Beibehaltung der Präqualifizierung für alle Leistungserbringer bei gleichzeitiger Entschlackung der bürokratischen Anforderungen, Reduzierung und Digitalisierung der Unterschriften in der Hilfsmittelversorgung, durchgehende und medienbruchfreie Digitalisierung der Abrechnung in der Hilfsmittelversorgung.
- Bereitgestellt von: rehaVital Gesundheitsservice GmbH am 18.12.2025
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Adressatenkreis:
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18.11.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Maßnahmenpaket zur Entbürokratisierung der Hilfsmittelversorgung
Die Sanitätshäuser und Gesundheitshandwerke sollen durch folgende Maßnahmen von übermäßiger Bürokratie entlastet werden: Einschränkung der Retaxierung bei Formmängeln, Befreiung der Hilfsmittelleistungserbringer vom Inkassorisiko bei gesetzlichen Zuzahlungen, Beseitigung der ungerechtfertigten Abwälzung von Begutachtungskosten des MD von den Kostenträgern auf die Leistungserbringer, Beibehaltung der Präqualifizierung für alle Leistungserbringer bei gleichzeitiger Entschlackung der bürokratischen Anforderungen, Reduzierung und Digitalisierung der Unterschriften in der Hilfsmittelversorgung, durchgehende und medienbruchfreie Digitalisierung der Abrechnung in der Hilfsmittelversorgung.
- Bereitgestellt von: rehaVital Gesundheitsservice GmbH am 18.12.2025
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Adressatenkreis:
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12.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Maßnahmenpaket zur Entbürokratisierung der Hilfsmittelversorgung
Die Sanitätshäuser und Gesundheitshandwerke sollen durch folgende Maßnahmen von übermäßiger Bürokratie entlastet werden: Einschränkung der Retaxierung bei Formmängeln, Befreiung der Hilfsmittelleistungserbringer vom Inkassorisiko bei gesetzlichen Zuzahlungen, Beseitigung der ungerechtfertigten Abwälzung von Begutachtungskosten des MD von den Kostenträgern auf die Leistungserbringer, Beibehaltung der Präqualifizierung für alle Leistungserbringer bei gleichzeitiger Entschlackung der bürokratischen Anforderungen, Reduzierung und Digitalisierung der Unterschriften in der Hilfsmittelversorgung, durchgehende und medienbruchfreie Digitalisierung der Abrechnung in der Hilfsmittelversorgung.
- Bereitgestellt von: rehaVital Gesundheitsservice GmbH am 18.12.2025
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Adressatenkreis:
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12.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Maßnahmenpaket zur Entbürokratisierung der Hilfsmittelversorgung
Die Sanitätshäuser und Gesundheitshandwerke sollen durch folgende Maßnahmen von übermäßiger Bürokratie entlastet werden: Einschränkung der Retaxierung bei Formmängeln, Befreiung der Hilfsmittelleistungserbringer vom Inkassorisiko bei gesetzlichen Zuzahlungen, Beseitigung der ungerechtfertigten Abwälzung von Begutachtungskosten des MD von den Kostenträgern auf die Leistungserbringer, Beibehaltung der Präqualifizierung für alle Leistungserbringer bei gleichzeitiger Entschlackung der bürokratischen Anforderungen, Reduzierung und Digitalisierung der Unterschriften in der Hilfsmittelversorgung, durchgehende und medienbruchfreie Digitalisierung der Abrechnung in der Hilfsmittelversorgung.
- Bereitgestellt von: rehaVital Gesundheitsservice GmbH am 18.12.2025
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Adressatenkreis:
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01.12.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Weiterentwicklung des AMNOG mit Blick auf die Rahmenbedingungen für Orphan Drugs
Der Nutzenbewertungsprozess des Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetzes (AMNOG) ist dem medizinischen Fortschritt zunehmend nicht mehr gewachsen. Arzneimittel zur Behandlung seltener Erkrankungen (Orphan Drugs) leisten einen bedeutenden Beitrag für die medizinische Versorgung. In der Nutzenbewertung werden die Besonderheiten der Therapien jedoch nicht ausreichend berücksichtigt. Das AMNOG sollte weiterentwickelt werden, um die Besonderheiten seltener Erkrankungen besser abzubilden. Bestehende Anreize für die Entwicklung von Orphan Drugs müssen erhalten bleiben.
- Bereitgestellt von: Werter GmbH am 17.12.2025
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Adressatenkreis:
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07.10.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Effektive Präventionsmaßnahmen durch verbesserte Impfangebote
Eine konsequente Stärkung der Prävention kann das Auftreten von Erkrankungen reduzieren und gesundheitliche und wirtschaftliche Folgekosten vermeiden. Insbesondere Impfungen leisten einen zentralen Beitrag zum Bevölkerungsschutz. Um präventive Maßnahmen wirksamer zu gestalten, sollten bestehende Hürden beim Zugang zu Impfungen abgebaut, die Gesundheitskompetenz gefördert und präventive Angebote stärker in die Versorgungsstrukturen integriert werden.
- Bereitgestellt von: Werter GmbH am 17.12.2025
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Adressatenkreis:
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03.12.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Weiterentwicklung des AMNOG Verfahrens für innovative und neuartige Therapien
Verbesserung der Rahmenbedingungen im ANMOG Verfahren
- Bereitgestellt von: ViiV Healthcare GmbH am 17.12.2025
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Adressatenkreis:
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01.12.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung
Die BPtK setzt sich für eine gesetzliche Ergänzung ein, dass auch Psychotherapeut*innen als Berufsgruppe in den Integrierten Notfallzentren bzw. Integrierten Notfallzentren für Kinder und Jugendliche vorgesehen werden sollten.
- Bereitgestellt von: Bundespsychotherapeutenkammer am 16.12.2025
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Adressatenkreis:
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01.12.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Eine umfassende Reform der Notfallstrukturen ist unbestritten. Das Ziel der Bemühungen besteht darin, auch in der Zukunft eine qualitativ hochwertige, bedarfsgerechte kinder- und jugendchirurgische Notfallversorgung gewährleisten zu können.
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendchirurgie e.V. am 15.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung (Notfall-Gesetz)
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Adressatenkreis:
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04.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Patientengerechte sektorenübergreifende akut- und notfallmedizinische Versorgung
Kernforderungen der Ärzteschaft zu Strukturaufbau und Ausgestaltung der Akut- und Notfallversorgung, die sowohl den ambulanten Bereich einschließlich des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes und den stationären Bereich einschließlich der Notaufnahmen als auch den Rettungsdienst betreffen. Diese Strukturen müssen gestärkt und sinnvoll miteinander vernetzt werden, um eine bedarfsgerechte Versorgungssteuerung zu erreichen. Insbesondere wird auch eine umfassende Einbindung der Ärztinnen und Ärzte auf Bundes- und Landesebene in den Reformprozess und dessen Umsetzung gefordert. Ziel ist es, die Positionen der Ärzteschaft in die Diskussionen zur Notfallreform und in den laufenden Gesetzgebungsprozess einzubringen und so einen konstruktiven Beitrag zur Ausgestaltung zu leisten.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 12.12.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
04.12.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Hilfsmittelbegriff; Anwendung und Verordnung von Hilfsmitteln
Konkretisierung des Hilfsmittelbegriffs zur Erhaltung etablierter Versorgungsstrukturen; effiziente Nutzung personeller Ressourcen im Gesundheitswesen durch Sicherstellung der Anwendung von Hilfsmitteln durch qualifiziertes Fachpersonal nach §15a Abs. 1 der nach §126 Abs. 1a zertifizierten Leistungserbringer; Vermeidung potentieller Interessenkonflikte bei der Ausweitung der Verordnungskompetenz von Pflegefachkräften.
- Bereitgestellt von: Coloplast am 10.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1511
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
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BT-Drs. 21/1511
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
07.11.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der Notfallversorgung und des Rettungsdienstes
Die Patientensteuerung in der Notfallversorgung verbessern; Eine zukunftsweisende Neugestaltung der Notfallversorgung setzt eine enge (digitale) Vernetzung aller Beteiligten der Rettungskette voraus; Die Leitstellen müssen digital vernetzt werden; Die Sicherstellung einer 24/7-telemedizinischen Versorgung kann einen wichtigen Beitrag zu einer effizienteren medizinischen Versorgung für Hilfesuchende leisten; Gesetzliches Festhalten einer Experimentierklausel zur Erprobung neuer Versorgungskonzepte
- Bereitgestellt von: ADAC Luftrettung gGmbH am 10.12.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
05.12.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Diakonie unterstützt den Appell "Gesundheit Unteilbar" von Ärzte der Welt gegen ausgrenzende und populistische Narrative und für einenverbesserten Zugang zu gesundheitlicher Versorgung für alle Menschen.
- Bereitgestellt von: Diakonie Deutschland, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. am 05.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
18.02.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Diakonie setzt sich dafür ein, dass die medizinische Notfallversorgung verbessert wird und Patient:innen schneller in die richtige Versorgungsebene geführt werden.
- Bereitgestellt von: Diakonie Deutschland, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. am 05.12.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung
-
Adressatenkreis:
-
25.06.2024
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Referentenentwurfs Notfallreformgesetz
Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband begleitet das Gesetzgebungsverfahren zur Notfallreform mit dem Ziel, eine effektive und patientenorientierte Steuerung sicherzustellen. Zentrale Anliegen sind die Stärkung der hausärztlichen Primärversorgung, die Vermeidung von Parallelstrukturen, neutrale und sektorenübergreifende Akutleitstellen, klare Definitionen sowie interoperable digitale Prozesse. Zudem wird auf eine diskriminierungsfreie Einbindung der HZV und eine vollständige Finanzierung der neuen Strukturen hingewirkt.
- Bereitgestellt von: Hausärztinnen- und Hausärzteverband e.V. am 05.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
05.12.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Stärkung von Medizinregistern und zur Verbesserung der Medizinregisterdatennutzung
Das Medizinregistergesetz soll die Nutzung von Daten aus medizinischen Registern für Forschung und Versorgung erleichtern und deren Qualität sowie Transparenz durch Mindeststandards sichern. Es sieht die Einrichtung eines Zentrums für Medizinregister beim BfArM vor, das ein Registerverzeichnis führt und ein freiwilliges Qualifizierungsverfahren anbietet. Pharma Deutschland begrüßt den Entwurf in seiner Zielsetzung, Medizinregister in einem gemeinsamen Katalog zu erfassen, die Qualität der Daten in den Medizinregister zu verbessern und Deutschland auf den Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS) für Medizinregister vorzubereiten, bemängelt jedoch, dass der Aufwand zum Erreichen des beabsichtigten Nutzens des Referentenentwurfs außer Verhältnis steht.
- Bereitgestellt von: Pharma Deutschland e.V. am 27.11.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
-
20.11.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Ablehnung des Antrags der B90/Grüne zur Reformierung von MVZ
Der vorliegende Antrag greift alte, bereits eindeutig beanstandete Forderungen erneut auf und ist in weiten Teilen von einer ablehnenden Sichtweise geprägt. Einzelne Anliegen mögen aus politischer Perspektive nachvollziehbar erscheinen, insgesamt jedoch bleibt der Vorschlag weitgehend realitätsfern und lässt die praktischen Gegebenheiten der ambulanten Versorgung unberücksichtigt. In unserer Stellungnahme wird dargelegt, welche Vorschläge rechtlich nicht haltbar sind und weshalb eine entsprechende Umsetzung in der vorgeschlagenen Form nicht erfolgen kann. Grundsätzlich besteht aus Sicht des BBMV kein Handlungsbedarf, der sich auf einzelne Träger- und Inhaberstrukturen von Medizinischen Versorgungszentren bezieht. Somit wird die grundlegende Prämisse des Antrages der insgesamt abgelehnt.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Betreiber medizinischer Versorgungszentren (BBMV) e.V. am 26.11.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1667
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Medizinische Versorgungszentren reformieren
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BT-Drs. 21/1667
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
10.11.2025
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Pharmazeutische Dienstleistungen systemgerecht finanzieren
Der PKV-Verband plädiert für eine Reform der Finanzierung der pharmazeutischen Dienstleistungen: Die Abrechnung muss für gesetzlich und privat Versicherte getrennt organisiert werden. Alternativ sollte auf die Finanzierungsregelung für pharmazeutische Dienstleistungen über einen Zuschlag zum Preis von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln vollständig verzichtet werden.
- Bereitgestellt von: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. am 26.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
07.11.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Bewertung des Referentenentwurfs - Medizinregistergesetz
Das Ziel ist die Schaffung eines modernen und vertrauenswürdigen Registerökosystems im Gesundheitswesen. Im Mittelpunkt steht die Entwicklung rechtlicher, technischer und organisatorischer Rahmenbedingungen, die eine selbstbestimmte, sichere und transparente Nutzung von Gesundheitsdaten ermöglichen. Dabei sind klare gesetzgeberische Zuständigkeiten, hohe Datenschutz- und Sicherheitsstandards, interoperable technische Grundlagen sowie nachvollziehbare Verfahren zur Datennutzung zentral. Insgesamt soll ein zukunftsfähiges, effizientes und patientenorientiertes Registerwesen etabliert werden, das Versorgung und Forschung gleichermaßen stärkt.
- Bereitgestellt von: Brainlab SE am 14.11.2025
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
14.11.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Rücknahme des G-BA-Mandats zur Substitution biologischer Arzneimittel
Eine stabile und bezahlbare Versorgung der Patienten mit biopharmazeutischen Therapien – insbesondere durch den Einsatz von Biosimilars – muss langfristig sichergestellt werden. Um die Versorgungssicherheit nicht zu gefährden und den Biotechnologie-Standort Deutschland zu stärken, sollte der gesetzliche Auftrag an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), Regelungen zur automatischen Substitution von biotechnologisch hergestellten biologischen Arzneimitteln in der Apotheke zu erarbeiten, zurückgenommen werden.
- Bereitgestellt von: Sandoz Deutschland GmbH am 04.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
10.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Optimierung Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG)
Optimierung des Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG), um eine sicherere Arzneimittelversorgung zu gewährleisten. Hierbei sind konkret die Nachbesserungen beim Thema Erstattungspreise sowie beim Thema verpflichtende Lagerhaltung zu nennen, sodass sich der Markt und die Versorgung wieder stabilisieren.
- Bereitgestellt von: Sandoz Deutschland GmbH am 04.11.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/9319
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Arzneimittelversorgung sicherstellen - Versorgungssicherheit gewährleisten
-
BT-Drs. 20/9319
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
20.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Rücknahme des G-BA-Mandats zur Substitution biologischer Arzneimittel
Eine stabile und bezahlbare Versorgung der Patienten mit biopharmazeutischen Therapien – insbesondere durch den Einsatz von Biosimilars – muss langfristig sichergestellt werden. Um die Versorgungssicherheit nicht zu gefährden und den Biotechnologie-Standort Deutschland zu stärken, sollte der gesetzliche Auftrag an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), Regelungen zur automatischen Substitution von biotechnologisch hergestellten biologischen Arzneimitteln in der Apotheke zu erarbeiten, zurückgenommen werden.
- Bereitgestellt von: HEXAL AG am 04.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
10.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Rücknahme des G-BA-Mandats zur Substitution biologischer Arzneimittel
Eine stabile und bezahlbare Versorgung der Patienten mit biopharmazeutischen Therapien – insbesondere durch den Einsatz von Biosimilars – muss langfristig sichergestellt werden. Um die Versorgungssicherheit nicht zu gefährden und den Biotechnologie-Standort Deutschland zu stärken, sollte der gesetzliche Auftrag an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), Regelungen zur automatischen Substitution von biotechnologisch hergestellten biologischen Arzneimitteln in der Apotheke zu erarbeiten, zurückgenommen werden.
- Bereitgestellt von: HEXAL AG am 04.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
28.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Als bvitg, der die führenden Hersteller von Praxisverwaltungssystemen (PVS) vertritt, nehmen wir mit großer Sorge die geplante Änderung des § 73 SGB V zur Kenntnis, wonach künftig auch bei der Verordnung weiterer Leistungen – wie Hilfsmitteln, häuslicher Krankenpflege, Soziotherapie oder spezialisierter ambulanter Palliativversorgung – ausschließlich PVS-Software mit KBV-Zulassung eingesetzt werden darf.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Gesundheits-IT am 29.10.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1511
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
-
BT-Drs. 21/1511
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
28.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Mit dem Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) wird Pflegefachpersonen mehr Verantwortung übertragen, indem sie heilkundliche Tätigkeiten und Verordnungsempfehlungen künftig selbstständig ausüben können. Der Gesetzgeber begrenzt diese Kompetenzerweiterung auf bestimmte Arbeitgeber. Wir setzen uns für die Einbeziehung aller qualifizierten Pflegefachpersonen unabhängig von deren Arbeitsort ein. Das betrifft bspw. die Einbeziehung von Pflegefachkräften bei Apotheken oder sonstigen Leistungserbringern nach § 127 SGB V.
- Bereitgestellt von: PAUL HARTMANN AG am 28.10.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1511
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
-
BT-Drs. 21/1511
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
10.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) und der damit verbundenen Pflegepersonalregelung (PPR)
Hinsichtlich der Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) und der damit verbundenen Pflegepersonalregelung (PPR) besteht seit längerem das Problem, dass diese leider nie von Beginn an digital gedacht wurde. So müssen Krankenhäuser bereits seit November letzten Jahres die Daten der PPR sammeln und seit dem 01.01.2025 alle drei Monate an das InEK senden. Was es nicht leichter macht, es existieren zudem mehrere FAQs zu dieser PPR.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Gesundheits-IT am 24.10.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 65/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Verordnung über die Grundsätze der Personalbedarfsbemessung in der stationären Krankenpflege (Pflegepersonalbemessungsverordnung - PPBV)
-
BR-Drs. 65/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
15.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
ePA für Kinder- und Jugendliche
Regelungsvorhaben: ePA für Kinder und Jugendliche Seit 15.1.25 wird für jede Person, die gestzlich krankenversichert ist, eine Eletronische Patientenakte angelegt. Die Person kann diese Akte führen und gestalten, oder dies durch eine Vertretung efolgen lassen. Die Zuständigkeiten müssen für Kinder und Jugendliche klar geregelt werden unter Wahrung des Datenschutzes und des Kinderschutzes.
- Bereitgestellt von: BKJPP Berufsverband für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie in Deutschland eV am 20.10.2025
-
Adressatenkreis:
-
04.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der Hilfsmittelversorgung von GKV-Patienten
Verbesserung der Hilfsmittelversorgung von GKV-Patienten durch: - verbesserte Regelungen zur Aufnahme neuartiger Hilfsmittel ins Hilfsmittelverzeichnis in Bezug auf den Nachweis des medizinischen Nutzens durch eine Pflicht zur Darlegung der Erforderlichkeit und eine Vereinbarung zwischen Hersteller und GKV-Spitzenverband dazu. - Es muss eine eigene Regelung für Festbeträge für Hilfsmittel geben. Die Anpassung ist jährlich vorzunehmen mit einer Bindung an die Inflation. - Klarstellung, dass es keine Bürokratie-Anforderungen bei der Abgabe von Hilfsmitteln über den gesetzlich vorgeschriebenen Umfang hinaus geben darf - Weichenstellungen, um auch bei Einführung der elektronischen Verordnung für Hilfsmittel die Therapiehoheit des Arztes und die Wahlfreiheit der Patienten zu wahren.
- Bereitgestellt von: eurocom e.V. - European Manufacturers Federation for Compression Therapy and Orthopaedic Devices am 07.10.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
-
BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
24.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Maßnahmenpaket zur Entbürokratisierung der Hilfsmittelversorgung
Die Sanitätshäuser und Gesundheitshandwerke sollen durch folgende Maßnahmen von übermäßiger Bürokratie entlastet werden: Einschränkung der Retaxierung bei Formmängeln, Befreiung der Hilfsmittelleistungserbringer vom Inkassorisiko bei gesetzlichen Zuzahlungen, Beseitigung der ungerechtfertigten Abwälzung von Begutachtungskosten des MD von den Kostenträgern auf die Leistungserbringer, Beibehaltung der Präqualifizierung für alle Leistungserbringer bei gleichzeitiger Entschlackung der bürokratischen Anforderungen, Reduzierung und Digitalisierung der Unterschriften in der Hilfsmittelversorgung, durchgehende und medienbruchfreie Digitalisierung der Abrechnung in der Hilfsmittelversorgung.
- Bereitgestellt von: rehaVital Gesundheitsservice GmbH am 01.10.2025
-
Adressatenkreis:
-
01.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Bedarfsgerechte Finanzierung und Reform der Notfallversorgung
Extrabudgetäre Vergütung der von den vertragsärztlichen Leistungserbringern nach dem gebotenen Facharztstandard (§ 630a Absatz 2 BGB) gegenüber Versicherten erbrachten Leistungen der Notfall- und Akutversorgung Vollständige Finanzierung der Vorhalte- und Betriebskosten der Kassenärztlichen Vereinigungen für die Akutleitstellen und das telefonische und videounterstützte ärztliche Versorgungsangebot, der aufsuchende Dienst sowie ihre Beteiligung an den INZ allein durch die Krankenkassen bzw. die Landeskrankenkassen- und Ersatzkassenverbände Notaufnahmen perspektivisch schließen, die nicht Teil eines INZ sind; nur dort, wo sektorenübergreifend gemeinsam mit KVen qualifiz. Ersteinschätzung und bedarfsgerechte Versorgung gewährleistet ist, kann Notaufnahme weiterhin bestehen
- Bereitgestellt von: Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e. V. (SpiFa) am 30.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung (Notfallgesetz NotfallG)
-
Adressatenkreis:
-
28.07.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der Verband setzt sich für eine konsequente Beschleunigung der Digitalisierung im Gesundheitswesen und eine praxistaugliche Weiterentwicklung der TI ein. Ziel ist ein offener und diskriminierungsfreier Zugang zur TI für Leistungserbringer und ihre Technikpartner, eine technologieoffene Zugangsarchitektur sowie eine stärkere Ausrichtung an Anwendungen mit unmittelbarem Mehrwert im Versorgungsalltag. Gefordert werden insb. die Reduzierung der Medienbrüche, der Abbau vn Doppelstrukturen und eine stabile Refinanzierung, ferner die bessere Nutzbarkeit von KIM und TI-Messenger für die unverzügliche interprofessionelle Kommunikation, die schrittweise Einführung der eVO sowie perspektivisch die Einbindung in die ePA für die ärztliche Abnahme sowie weiterer Leistungsprüfungen bspw. durch den MD.
- Bereitgestellt von: Bundesinnungsverband für Orthopädietechnik am 29.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
10.09.2025
-
Bundestag:
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Qualitätssicherungsverfahren in der ambulanten Psychotherapie
Der Wissenschaftliche Beirat Psychotherapie nach § 8 PsychThG kritisiert die fehlende Evidenzbasierung des vom IQTIG im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses entwickelten QS-Verfahrens Ambulante Psychotherapie und wirbt in einem Positionspapier für seine Überlegungen zu einem wissenschaftlich fundierten QS-Ansatz in der Psychotherapie.
- Bereitgestellt von: Bundespsychotherapeutenkammer am 25.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
18.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Maßnahmenpaket zur Entbürokratisierung der Hilfsmittelversorgung
Die Sanitätshäuser und Gesundheitshandwerke sollen durch folgende Maßnahmen von übermäßiger Bürokratie entlastet werden: Einschränkung der Retaxierung bei Formmängeln, Befreiung der Hilfsmittelleistungserbringer vom Inkassorisiko bei gesetzlichen Zuzahlungen, Beseitigung der ungerechtfertigten Abwälzung von Begutachtungskosten des MD von den Kostenträgern auf die Leistungserbringer, Beibehaltung der Präqualifizierung für alle Leistungserbringer bei gleichzeitiger Entschlackung der bürokratischen Anforderungen, Reduzierung und Digitalisierung der Unterschriften in der Hilfsmittelversorgung, durchgehende und medienbruchfreie Digitalisierung der Abrechnung in der Hilfsmittelversorgung.
- Bereitgestellt von: rehaVital Gesundheitsservice GmbH am 24.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
21.07.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Abschaffung der einseitigen Befreiung der Apotheken von der Präqualifizierungspflicht
Ziel ist es die im Zusammenhang mit dem ALBVVG im Jahre 2023 durch Einfügung des Absatzes 1b in § 126 SGB V erfolgte einseitige Befreiung der Apotheken von der Präqualifizierungspflicht für sog. "apothekenübliche" Hilfsmittel aufgrund des Verstoßes gegen die Wettbewerbsgleichheit wieder abzuschaffen und damit einheitliche Rahmenbedingungen für alle Hilfsmittelleistungserbringer sowie ein einheitliche Qualitätssicherung in der Hilfsmittelversorgung wieder herzustellen.
- Bereitgestellt von: rehaVital Gesundheitsservice GmbH am 24.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
21.07.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Abschaffung der einseitigen Befreiung der Apotheken von der Präqualifizierungspflicht
Ziel ist es die im Zusammenhang mit dem ALBVVG im Jahre 2023 durch Einfügung des Absatzes 1b in § 126 SGB V erfolgte einseitige Befreiung der Apotheken von der Präqualifizierungspflicht für sog. "apothekenübliche" Hilfsmittel aufgrund des Verstoßes gegen die Wettbewerbsgleichheit wieder abzuschaffen und damit einheitliche Rahmenbedingungen für alle Hilfsmittelleistungserbringer sowie ein einheitliche Qualitätssicherung in der Hilfsmittelversorgung wieder herzustellen.
- Bereitgestellt von: rehaVital Gesundheitsservice GmbH am 24.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
21.07.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Maßnahmenpaket zur Entbürokratisierung der Hilfsmittelversorgung
Die Sanitätshäuser und Gesundheitshandwerke sollen durch folgende Maßnahmen von übermäßiger Bürokratie entlastet werden: Einschränkung der Retaxierung bei Formmängeln, Befreiung der Hilfsmittelleistungserbringer vom Inkassorisiko bei gesetzlichen Zuzahlungen, Beseitigung der ungerechtfertigten Abwälzung von Begutachtungskosten des MD von den Kostenträgern auf die Leistungserbringer, Beibehaltung der Präqualifizierung für alle Leistungserbringer bei gleichzeitiger Entschlackung der bürokratischen Anforderungen, Reduzierung und Digitalisierung der Unterschriften in der Hilfsmittelversorgung, durchgehende und medienbruchfreie Digitalisierung der Abrechnung in der Hilfsmittelversorgung.
- Bereitgestellt von: rehaVital Gesundheitsservice GmbH am 24.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
22.09.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Reform des Vertragswesens im Hilfsmittelbereich
Reform des Vertragswesen in der Hilfsmittelversorgung mit dem Ziel der Einführung eines Administrativen Rahmenvertrages sowie langfristig übergreifende Leitverträge für jeden Versorgungsbereich, die Kostenträger und maßgebliche Spitzenorganisationen der Leistungserbringer verhandeln. Ziel ist dabei u.a. mehr Transparenz und reduzierte Bürokratie. Die Leitverträge sollen Leistungsumfänge sowie Ergebnisqualität definieren und einheitliche, überprüfbare Standards für eine wirtschaftliche Hilfsmittelversorgung – ausgerichtet am Primat einer qualitätsgesicherten, flächendeckenden, wohnortnahen Versorgungsstruktur und einer starken Selbstverwaltung setzen. Hierzu soll der betreffende Paragraf 127 SGB V entsprechend überarbeitet werden.
- Bereitgestellt von: Wir versorgen Deutschland am 24.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
04.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Entbürokratisierung und Digitalisierung in der Hilfsmittelversorgung
Verbesserung des Informationsflusses zwischen den medizinischen Professionen und Einrichtungen träger-, sektoren- und leistungsübergreifend, zugleich Stärkung der Wahlfreiheit der Patienten. Zeitnahe Einbindung der Hilfsmittelleistungserbringer in die digitale Infrastruktur. Standardisierung der Dokumentations-, Abrechnungs- und Prüfprozesse in der Hilfsmittelversorgung.
- Bereitgestellt von: Wir versorgen Deutschland am 24.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
04.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Entbudgetierung aller vertragsärztlichen Leistungen der Fachärztinnen und Fachärzte
Vollständige Vergütung aller ordnungsgemäß erbrachten vertragsärztlichen Leistungen (ohne Budgets, Quoten oder andere mengenbeschränkende Maßnahmen) als sofortige Übergangsmaßnahmen: Gewährleistung der Auszahlung von mindestens 90 v. 100 der Vergütung aller von der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung erfassten, ordnungsgemäß erbrachten fachärztlichen Leistungen Entbudgetierung aller fachärztlichen Leistungen, die auf Überweisung durch Hausärztinnen/Hausärzte erfolgen Entbudgetierung aller vertragsärztlichen Leistungen, die in sog. sozialen Brennpunkten bzw. gegenüber deren Bewohnern erbracht werden.
- Bereitgestellt von: Berufsverband der Angiologen Deutschlands e.V. am 23.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
-
BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
19.06.2025
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Rücknahme des G-BA-Mandats zur Substitution biologischer Arzneimittel
Eine stabile und bezahlbare Versorgung der Patienten mit biopharmazeutischen Therapien – insbesondere durch den Einsatz von Biosimilars – muss langfristig sichergestellt werden. Um die Versorgungssicherheit nicht zu gefährden und den Biotechnologie-Standort Deutschland zu stärken, sollte der gesetzliche Auftrag an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), Regelungen zur automatischen Substitution von biotechnologisch hergestellten biologischen Arzneimitteln in der Apotheke zu erarbeiten, zurückgenommen werden.
- Bereitgestellt von: Sandoz Deutschland GmbH am 03.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
20.08.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben: