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188 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"EnFG"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (188)

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Streichung von § 51 Abs. 1 Nr. 3 EnFG (s. Artikel 26 Nr. 19 lit..., ...des Anspruchs gemäß § 6 EnFG hin zum Ausgleich des EEG-Kontostands..., ...Folgejahr gemäß Anlage 1 EnFG. Die Änderungen korrigieren..., ...EEG-Differenzkosten gem. § 6 EnFG auf der einen und ihrem..., ...ante-Ausgleich gem. § 7 EnFG auf der anderen Seite. ..., ...Neufassung von § 7 Abs. 2 Satz 2 EnFG (Artikel 26 Nr. 6 lit. ..., ...Vertrag nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 EnFG (in diesem Kontext im Folgenden..., ...Neufassung von § 7 Abs. 3 EnFG (Artikel 26 Nr. 6 lit. ..., ...Anmerkungen zu geplanten EnFG-Änderungen: Zu Nummer ..., ...des § 19 Absatz 3 (neu) EnFG zur Abschaffung des energetischen..., ... „Altjahren“ (vgl. § 20 EnFG) miteinschließen. Eine..., ...dafür aus, eine Regelung im EnFG selbst oder aber im Artikel..., ...des § 19 Absatz 3 (neu) EnFG zum 01.01.2026 gilt. Damit..., ...20 Absatz 1 Satz 2 (neu) EnFG (unter Nr. 7) nicht deutlich..., ...Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 7 EnFG bezieht. Die ÜNB befürworten...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Streichung von § 51 Abs. 1 Nr. 3 EnFG (s. Artikel 26 Nr. 19 lit..., ...des Anspruchs gemäß § 6 EnFG hin zum Ausgleich des EEG-Kontostands..., ...Folgejahr gemäß Anlage 1 EnFG. Die Änderungen korrigieren..., ...EEG-Differenzkosten gem. § 6 EnFG auf der einen und ihrem..., ...ante-Ausgleich gem. § 7 EnFG auf der anderen Seite. ..., ...Neufassung von § 7 Abs. 2 Satz 2 EnFG (Artikel 26 Nr. 6 lit. ..., ...Vertrag nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 EnFG (in diesem Kontext im Folgenden..., ...Neufassung von § 7 Abs. 3 EnFG (Artikel 26 Nr. 6 lit. ..., ...Anmerkungen zu geplanten EnFG-Änderungen: Zu Nummer ..., ...des § 19 Absatz 3 (neu) EnFG zur Abschaffung des energetischen..., ... „Altjahren“ (vgl. § 20 EnFG) miteinschließen. Eine..., ...dafür aus, eine Regelung im EnFG selbst oder aber im Artikel..., ...des § 19 Absatz 3 (neu) EnFG zum 01.01.2026 gilt. Damit..., ...20 Absatz 1 Satz 2 (neu) EnFG (unter Nr. 7) nicht deutlich..., ...Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 7 EnFG bezieht. Die ÜNB befürworten...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...von § 51 Abs. 1 Nr. 3 EnFG (s. Artikel 26 Nr. 19 lit..., ...des Anspruchs gemäß § 6 EnFG hin zum Ausgleich des ..., ...Folgejahr gemäß Anlage 1 EnFG. Die Änderungen korrigieren..., ...EEG-Differenzkosten gem. § 6 EnFG auf der einen und ihrem..., ...ante-Ausgleich gem. § 7 EnFG auf der anderen Seite. ..., ...Neufassung von § 7 Abs. 2 Satz 2 EnFG (Artikel 26 Nr. 6 lit. ..., ...Vertrag nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 EnFG (in diesem Kontext im Folgenden..., ...Neufassung von § 7 Abs. 3 EnFG (Artikel 26 Nr. 6 lit. ..., ...Anmerkungen zu geplanten EnFG-Änderungen: Zu Nummer ..., ...des § 19 Absatz 3 (neu) EnFG zur Abschaffung des energetischen..., ... „Altjahren“ (vgl. § 20 EnFG) miteinschließen. Eine..., ...dafür aus, eine Regelung im EnFG selbst oder aber im Artikel..., ...des § 19 Absatz 3 (neu) EnFG zum 01.01.2026 gilt. ..., ...Absatz 1 Satz 2 (neu) EnFG (unter Nr. 7) nicht deutlich..., ...Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 7 EnFG bezieht. Die ÜNB befürworten...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Bestimmung § 6 EnFG-Anspruch Umgang mit ausgeförderten...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Unterbreitung von Einsparvorschlägen zur Finanzierung und Bezahlbarkeit der vor dem Hintergrund der Energiewende notwendigen Transformation des Stromsystems. Hierzu zählen Maßnahmen im direkten Zusammenhang mit dem Netzausbau, aber auch der Netzbetrieb, Systemfragen und Fragen im Bereich des Sektorenkopplung. Ziel ist die Sicherstellung der Bezahlbarkeit und Machbarkeit der Energiewende. Dies schließt Maßnahmen zum Bürokratieabbau in den genannten Bereichen mit ein.

    • Bereitgestellt von: TenneT TSO GmbH am 27.09.2024
    • Adressatenkreis:
      • 15.07.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... fehlender Zuordnung in EnFG-Anlage „Anlage 1“ o Die..., ...Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) sieht die Verbuchung von...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Mechanismus, der in § 21 EnFG vorgegeben ist. So kann..., ...Saldierungslogik gem. § 21 EnFG. Umsetzung der Netzentgelt-Befreiung...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... fehlender Zuordnung in EnFG-Anlage „Anlage 1“ o Die..., ...Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) sieht die Verbuchung von...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...eine Befreiung nach § 25 EnFG für erneuerbaren Wasserstoff..., ...Inbetriebnahme 2030 (§ 25 EnFG): Der Wegfall der Befreiung..., ...Inbetriebnahme 2030 (§ 25 EnFG): Der Wegfall der Befreiung..., ...Inbetriebnahme 2030 (§ 25 EnFG): Der Wegfall der Befreiung...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Energiefinanzierungsgesetzes (EnFG) auf weitere Stromnebenkosten..., ... als Umsetzung des § 21 EnFG inkl. zügige Implementation..., ...Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) o Aktuell: Umlagebefreiung..., ...Aufnahme der Logik nach § 21 EnFG e) Regulierung der Netzentgelte...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... nach § 50 Nr. 2 lit. a EnFG geregelt, was die VNBJahresendabrechnungen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Im Moment sieht die deutsche Gesetzgebung einen reine Förderung von erneuerbarem Wasserstoff durch verschiedene Instrumente vor. CO2-armer Wasserstoff, der als Unterstützer im Wasserstoffhochlauf wirken kann, wird dagegen nicht direkt in den Fördermechanismen berücksichtigt. Ziel ist eine gleichberechtigte Berücksichtigung von CO2-armen Wasserstoff im Förder- und Regulierungsrahmen zu erreichen, z.B. durch die Zulassung als Erfüllungsoption bei der THG - Quote ab 2031 und der technologieoffenen Einbeziehung bei Mechanismen der Risikominimierung.

    • Bereitgestellt von: Equinor Deutschland GmbH am 27.06.2026
    • Adressatenkreis:
      • 07.05.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      .... 1 Nr. 1 StromStG, §25 EnFG, §118 EnWG • Green gas...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... nach § 50 Nr. 2 lit. a EnFG geregelt, was die VNBJahresendabrechnungen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Saldierungslogik gem. § 21 EnFG. Durch die vollständige..., ...Mechanismus, der in § 21 EnFG vorgegeben ist. So kann...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Finanzierungsbedarfs nach dem EnFG aus? Negative Preise wirken..., ...Marktwertfaktoren (gem. Anlage 1 Nr. 11 EnFG) In beiden Fällen basieren...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... Netznutzungsbegriff im EnFG im Kontext der Umlagenerhebung...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      In dem Positionspapier zum Geothermiebeschleunigungsgesetz wird gefordert, Genehmigungsverfahren für Geothermieprojekte wie Anlagen, Wärmepumpen und Wärmespeicher deutlich zu beschleunigen und zu vereinfachen. Es wird ein zentralisiertes Zulassungsverfahren mit klaren Fristen vorgeschlagen, um Planungsprozesse effizienter zu gestalten. Zudem wird eine bessere Flächenverfügbarkeit durch gesetzliche Verpflichtungen gefordert, die öffentliche Hand stärker einzubinden. Ergänzend sollen Raumordnungen sogenannte „go-to-Bereiche“ für Geothermie ausweisen, in denen erleichterte Zulassungsbedingungen gelten.

    • Bereitgestellt von: Stadtwerke München GmbH am 25.08.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 382/25 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern sowie zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den klimaneutralen Ausbau der Wärmeversorgung
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Anpassungsbedarf in § 22 EnFG 11   Die Stadtwerke..., ...Anpassungsbedarf in § 22 ff. EnFG In §22 ff EnFG wird ..., ...weshalb Wärmepumpen durch das EnFG von den Umlagen befreit..., ... Ergänzung vor. § 24 EnFG neu: Umlageerhebung bei...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Als Energiemonitoring wird der aktuelle Strategieprozess der Bundesregierung zur Neuausrichtung der Energiepolitik bezeichnet. Für die sonnen GmbH ist dabei insbesondere relevant: - die Zukunft der kleinen PV-Anlagen im EEG - die Vereinfachungen bei der Direktvermarktung - der flexible Einsatz von Speichern - die Resilienz von Lieferketten und die Cybersicherheit von Erneuerbare Energien Anlagen

    • Bereitgestellt von: sonnen GmbH am 30.09.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...118 Abs. 6 EnWG und § 21 EnFG Keine Steuerung von Wechselrichtern...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Sicherstellung ausreichender Kraftwerkskapazitäten zur Gewährleistung von Systemstabilität im Rahmen der aktuell laufenden Diskussionen zur Kraftwerksstrategie und der Einführung eines Kapazitätsmechanismus in Deutschland. Neben der ausreichenden gesicherten Erzeugungskapazität zur Sicherstellung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit geht es auch um die Verortung der Kraftwerkskapazität, z.B. zur Sicherstellung ausreichender Redispatch-Kapazitäten.). Maßnahmen zur Erfüllung von nichtfrequenzgebunden Systemdienstleistungen zur Sicherstellung der Systemstabilität.

    • Bereitgestellt von: TransnetBW GmbH am 27.09.2024
    • Adressatenkreis:
      • 05.07.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...EEGFinanzierungsbedarfs nach dem EnFG aus? Negative Preise wirken..., ...Marktwertfaktoren (gem. Anlage 1 Nr. 11 EnFG) In beiden Fällen basieren...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Sicherstellung ausreichender Kraftwerkskapazitäten zur Gewährleistung von Systemstabilität im Rahmen der Kraftwerksstrategie und der Einführung eines Kapazitätsmechanismus in Deutschland sowie eines systemdienlichen Verhaltens von Erneuerbare Energien-Anlagen. Neben der ausreichenden gesicherten Erzeugungskapazität zur Sicherstellung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit geht es auch um die Verortung der Kraftwerkskapazität, z.B. zur Sicherstellung ausreichender Redispatch-Kapazitäten sowie um Maßnahmen zur Erfüllung von nicht-frequenzgebunden Systemdienstleistungen zur Sicherstellung der Systemstabilität und um Maßnahmen zur Höherauslastung des Strom-Übertragungsnetzes.

    • Bereitgestellt von: TenneT TSO GmbH am 27.09.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 293/26 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten und zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA
    • Adressatenkreis:
      • 05.07.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...EEGFinanzierungsbedarfs nach dem EnFG aus? Negative Preise wirken..., ...Marktwertfaktoren (gem. Anlage 1 Nr. 11 EnFG) In beiden Fällen basieren...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Sicherstellung ausreichender Kraftwerkskapazitäten zur Gewährleistung von Systemstabilität. In diesem Zusammenhang zügige Umsetzung der Kraftwerksstrategie und der Einführung eines Kapazitätsmechanismus in Deutschland. Neben der ausreichenden gesicherten Erzeugungskapazität zur Sicherstellung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit geht es auch um die Verortung der Kraftwerkskapazität, z.B. zur Sicherstellung ausreichender Redispatch-Kapazitäten, sowie Maßnahmen zur Erfüllung von nichtfrequenzgebunden Systemdienstleistungen zur Sicherstellung der Systemstabilität.

    • Bereitgestellt von: Amprion GmbH am 27.09.2024
    • Adressatenkreis:
      • 05.07.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...EEGFinanzierungsbedarfs nach dem EnFG aus? Negative Preise wirken..., ...Marktwertfaktoren (gem. Anlage 1 Nr. 11 EnFG) In beiden Fällen basieren...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Netzentgelte, Stromsteuer, EnFG, etc. beeinflussen erheblich...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Ausgleichsregelung nach EnFG notwendig, Energie- oder...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel der Interessenvertretung ist die Weiterentwicklung des Netzanschlusspakets, um Netzanschlussverfahren verbindlicher, transparenter und digitaler auszugestalten. Insbesondere sollen verbindliche Fristen, nachvollziehbare Priorisierungskriterien und belastbare Anschlusszusagen eingeführt sowie flexible Netzanschlussvereinbarungen rechtssicher ausgestaltet werden. Zudem sollen Energiespeicher diskriminierungsfrei berücksichtigt und Anreize für Flexibilitäten im Netzanschluss geschaffen werden. Die Regelungen zu kapazitätslimitierten Netzgebieten und Priorisierungsbefugnissen der Netzbetreiber sollen so angepasst werden, dass Netzengpässe nicht zu unverhältnismäßigen Einschränkungen neuer Erzeugungs- und Speicherprojekte führen.

    • Bereitgestellt von: BVES Bundesverband Energiespeicher Systeme e.V. am 27.07.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ............. 28 7.1 § 21 EnFG – Befreiung von Netzumlagen..., ...ÄNDERUNGSBEDARF 7.1 § 21 ENFG – BEFREIUNG VON NETZUMLAGEN..., ...Umsetzungsproblemen. In § 21 EnFG sind nun nach einiger ..., ...wesentlichen Netzumlagen nach § 21 EnFG befreit. Zwischenspeicherung..., ...wesentliche Punkte im § 21 EnFG zur Umsetzung der Abgrenzungsund..., ...Durch Klarstellung im § 21 EnFG könnten diese unnötigen..., ...zur Klarstellung im § 21 EnFG, beispielsweise durch einen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...eingespeist wird. Nach § 21 EnFG ist zwischengespeicherter..., ...eine Ausweitung von § 21 EnFG auf die Konzessionsabgabe...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Strompreiskompensation, BECV, EnFG, Energiesteuerentlastungen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) fallen, vom Bundesamt ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...auch für § 21 Abs. 1 bis 4 EnFG anwendbar, was keine ..., ...Umlagensaldierung (§ 21 Abs. 4a EnFG), könnte den Akteuren/Netzbetreibern..., ...für § 21 Abs. 1 bis 4 EnFG anwendbar, wofür ein Marktprämienanspruch..., ...Umlagensaldierung (§ 21 Abs. 4a EnFG), könnte den Akteuren/Netzbetreibern...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der bne setzt sich für den progressiven Ausbau von Kurzfristspeicherkapazität in Form von Batteriespeichern ein. Insbesondere sollen die Rahmenbedingungen und Marktzugänge für Großspeicher, Gewerbespeicher und Heimspeicher verbessert werden. Moderne Speicher werden am Energiemarkt eingesetzt und können Erneuerbaren Energie-Anlagen verbunden sein (z.B. Prosumer), können aber auch direkt marktgekoppelt eingesetzt werden. Ziel ist eine flexibele Nutzung von Groß- und Heimspeichern, die bessere Einbindung in eine dezentrale Vor-Ort-Versorgung und der Abbau vor Hürden für Speicher im Energierecht, Baurecht und in Steuerrecht, sowie in anderen relavanten gesetzgeberischen oder regulatiorschen Belangen.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Neue Energiewirtschaft am 31.03.2026
    • Adressatenkreis:
      • 28.01.2026

        • Bundestag:

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...und § 21 Abs. 1 bis 4 EnFG ist zulässig. oder alternativ..., ... EEG, § 21 Abs. 1 bis 4 EnFG) ohnehin auch für EEG-Bestandsanlagen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Energiefinanzierungsgesetz (EnFG), Entlastungen bei der ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Regelung des § 21 Abs. 4 EnFG, weshalb wir einen Verweis..., ...Strom-mengen wird auf § 21 Abs. 4 EnFG verwiesen.“ Der sehr allgemeine..., ...Speicherverluste gemeint? Im § 21 EnFG und in § 118 Abs. 6 EnWG...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Regelung des § 21 Abs. (4) EnFG, weshalb wir einen Verweis..., ... wird auf § 21 Abs. (4) EnFG verwiesen.“ Der sehr allgemeine..., ...Speicherverluste gemeint? Im § 21 EnFG und in § 118 Abs. (6) EnWG...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Abs. 4 StromStG oder § 21 EnFG aufgenommen wurden. Dies...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Bitkom setzt sich für einen einfachen, wirtschaftlichen und systemdienlichen Regulierungsrahmen ein, der bidirektionales Laden in Deutschland schnell in die Praxis bringt. Bitkom sieht im bidirektionalen Laden (V2H/V2G) großes Potenzial für Flexibilität, Netzstabilität, Resilienz und neue digitale Energiedienstleistungen. Erste regulatorische Schritte wie die EnWG-Novelle (11/2025) und die MiSpeL der Bundesnetzagentur begrüßen wir ausdrücklich. Damit bidirektionales Laden aus Pilotprojekten in die Breite kommt, braucht es einen schnellen Smart-Meter-Rollout, bessere Wirtschaftlichkeit und den Abbau bürokratischer Hürden durch praxistaugliche, standardisierte und unbürokratische Rahmenbedingungen.

    • Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 22.06.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... wichtig war ebenso die EnFG-Regelung, bidirektionale..., ...Aufnahme der Logik nach § 21 EnFG  Zügige Umsetzung der...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Mit der Initiative wird der „Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 der Bundesregierung“ begrüßt, der auch die Bedeutung der Ladeinfrastruktur in Depots und auf Betriebshöfen für E-Busse berücksichtigt. So sieht der Masterplan vor, dass eine neue Förderrichtlinie veröffentlicht werden soll, mit der nicht nur Fahrzeuge bzw. Busse weiterhin gefördert werden, sondern auch der weitere Aufbau der Ladeinfrastruktur im ÖPNV. Aus Sicht der Branche ist das deswegen wichtig, weil das Laden von Elektrobussen nach wie vor mit erheblichen finanziellen und bürokratischen Hürden verbunden ist, die den Ausbau der Elektromobilität im öffentlichen Verkehr behindern. Grundsätzlich müssen bestehende rechtliche Hindernisse für Verkehrsunternehmen, Subunternehmer, Kommunen und Mitarbeiter beseitiget werden.

    • Bereitgestellt von: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) am 20.01.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... umlagerechtlich (§ 21 EnFG) benachteiligt, wenn sie...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Ausgleichsregelung nach § 31 EnFG gilt ein Unternehmen als...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Um die Ernährungssicherung und Versorgungssicherheit in Deutschland und Europa aufrechtzuerhalten, braucht es aus Sicht der Ernergieintensiven Ernährungsindustrie ein neues Bewusstsein für die energiepolitischen Herausforderungen der Ernährungsindustrie. Vor diesem Hintergrund hat sich eine Verbändeallianz während der Koalitionsgespräche an Mitglieder der Verhandlungsteams von Union und SPD gewandt.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Brauer-Bund e.V. am 31.03.2025
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Energiefi nanzierungsgesetz (EnFG) anerkannt. ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Änderung in der ARegV oder im EnFG vorzunehmen (Kostenanerkennung...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Ausgleichsregelung nach § 31 EnFG gilt ein Unternehmen als...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...bewältigen. Anträge nach EnFG, BECV, StromStG u. ä. sind...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Als Energiemonitoring wird der aktuelle Strategieprozess der Bundesregierung zur Neuausrichtung der Energiepolitik bezeichnet. Für die sonnen GmbH ist dabei insbesondere relevant: - die Zukunft der kleinen PV-Anlagen im EEG - die Vereinfachungen bei der Direktvermarktung - der flexible Einsatz von Speichern - die Resilienz von Lieferketten und die Cybersicherheit von Erneuerbare Energien Anlagen

    • Bereitgestellt von: sonnen GmbH am 30.09.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...ersetzt werden und auf § 21 EnFG verwiesen werden. Dies ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...ersetzt werden und auf § 21 EnFG verwiesen werden. Dies ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Als energieintensive, handelsintensive und systemrelevante Industrie sind unsere Mitglieder durch den nationalen Brennstoffemissionshandel betroffen. Deutsche Ölmühlen und Pflanzenölraffinerien investieren seit über 20 Jahren in Energieeffizienz, dennoch benötigen sie pro Jahr etwa vier Terawattstunden in Form von Strom und Wärme. Die Kompensation der Kosten des nationalen Brennstoffemissionshandels auf Grundlage der Verordnung über Maßnahmen zur Vermeidung von Carbon-Leakage durch den nationalen Brennstoff- emissionshandel (BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV)) ist für unsere Mitglieder ein außerordentlich bedeutsamer Faktor.

    • Bereitgestellt von: OVID Verband der ölsaatenverarbeitenden Industrie in Deutschland e.V. am 15.04.2025
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) anerkannt....
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Saldierungsansatz aus dem EnFG auch für Stromsteuer und...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Fußabdruck in der GGO der Bundesregierung soll mit konkreten Vorgaben zur Praxis ergänzt werden, um eine einheitliche Umsetzung sicher zu stellen. Perspektivisch fordert Transparency Deutschland eine gesetzliche Verankerung und inhaltliche Ausweitung des Fußabdrucks.

    • Bereitgestellt von: Transparency International Deutschland e.V. am 12.08.2025
    • Adressatenkreis:
      • 21.07.2025

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Jahresabrechnung nach § 19 EnFG entstehende Differenz-Strommengen..., ...nachträglichen Korrekturen nach § 20 EnFG entstehende Differenz-Strommengen..., ... • die in § 51 Nummer 3 EnFG normierte, aber nicht erforderliche..., ...systematisch-technischen Anpassung des EnFG wurden mit den vier Übertragungsnetzbetreiber...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Juristische Änderungen im EnFG .........................., ...Mitteilungspflichten nach § 52 Abs. 1 EnFG und Sanktionen ........., ...ÜNB-Mitteilungspflichten nach § 51 EnFG-E .............. 96 29..., ...Anlage 1 Nr. 9.1 bis 9.5 EnFG-E die ÜNB-Ver marktungskosten..., ...verwenden. Anlage 1 Nr. 9.5 EnFG-E sollte diesbezüglich ..., ...Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) entspre chend angepasst..., ...grünem Wasserstoff in § 26 EnFG auf § 93 EEG verweist. ..., ...Juristische Änderungen im EnFG 28.1 Unverzügliche Mitteilungspflichten nach § 52 Abs. 1 EnFG und Sanktionen Das Zusammenspiel..., ...Privi legierungen nach dem EnFG wirft erhebliche Umsetzungsfragen..., ...erfolgte (vgl. §§ 52 und 53 EnFG). Der BDEW unterstützt..., ... eben nach §§ 52 und 53 EnFG nicht mehr „un verzüglich..., ... eine Änderung des § 53 EnFG: „(1) Der nach Teil 4..., ...für Wärmepumpen nach § 22 EnFG in der Regel um Standardlastprofil-Belieferungen..., ...ÜNB-Mitteilungspflichten nach § 51 EnFG-E Der Referentenentwurf..., ...in § 51 Abs. 1 Nr. 3 c) EnFG-E die Mitteilungspflicht..., ...nach An lage 1 Nr. 9.5 EnFG-E berechnen soll. Der BDEW...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...die aus dem EEG sowie dem EnFG resultieren. 2. Rechtsgrundlage: EEG 2023, EnFG 3. Vorschlag: Verzicht...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die beschleunigende Deindustrialisierung im Mittelstand ist kein von selbst vorübergehendes Phänomen, denn sie hat strukturelle Gründe. Neben kurzfristig zu ergreifenden Maßnahmen muss die Politik daher auch suboptimale Strukturen verändern, sonst wird sich die Abwanderung des industriellen Mittelstandes nicht stoppen lassen. Die Transformation hin zur Klimaneutralität kann nur dann als gelungen angesehen werden, wenn der Industriestandort Deutschland die heimische Industrie hält und ihr wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen bietet. Die Politik muss daher dafür sorgen, dass die Unternehmen in der Transformation eine sichere Energieversorgung zu international wettbewerbsfähigen Preisen bekommen.

    • Bereitgestellt von: Deutsche Feuerfest-Industrie e.V. am 10.07.2025
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...bewältigen. Anträge nach EnFG, BECV, StromStG u. ä. sind...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der ADAC begrüßt das Ziel der Bundesregierung (BReg), den Wirtschaftsstandort Deutschland und dessen Wettbewerbsfähigkeit u. a. durch den systematischen Bürokratieabbau nachhaltig zu stärken. Positiv ist, dass die BReg mit dem Jahressteuergesetz und den darin enthaltenen Regelungen die lohnsteuerliche Behandlung von Mobilitätsbudgets bereits maßgeblich vereinfacht hat. Darüber hinaus sind die folgenden Punkte aus Verbrauchersicht im Mobilitätsbereich zu berücksichtigen: - eine Umwandlung der Pendlerpauschale in eine Arbeitstagpauschale muss die Bedürfnisse von Kurz- und Langstreckenpendlern berücksichtigen - Eine Preiserhöhung des Deutschlandtickets darf keine negativen Auswirkungen steuerliche Freigrenze haben - Stromsteuerrecht: Doppelbesteuerung beim bidirektionalen Laden vermeiden

    • Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 23.09.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Energiefinanzierungsgesetzes (EnFG). Dieser sieht eine Saldierung...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wir sehen ein grundsätzliches Erfordernis, auch im Stromsteuergesetz den Bereich der Daseinsvorsorge seiner Bedeutung angemessen zu regeln. Insbesondere die Änderung im StromStG-E hinsichtlich der ersatzlosen Streichung der Begriffe „Deponiegas, Klärgas und Biomasse“ aus der Definition der erneuerbaren Energieträger sehen wir kritisch. Diese ist sachlich nicht gerechtfertigt und führt zu einem Kostenanstieg bei der Abwasserentsorgung. Hier besteht aus unserer Sicht dringend Anpassungsbedarf.

    • Bereitgestellt von: Arbeitsgemeinschaft der Wasserwirtschaftsverbände NRW e.V. am 14.08.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/2753 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/1866, 21/2469, 21/2669 Nr. 25 - Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes - b) zu dem Antrag der Abgeordneten Jan Wenzel Schmidt, Kay Gottschalk, Hauke Finger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 21/2086 - Bürger, Mittelstand und Industrie entlasten - Stromsteuer für alle dauerhaft auf europäisches Mindestmaß absenken
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...hier erläutert wird; im EnFG werden Speicher auch nicht...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...schaffen. Gemäß § 2 Nr. 3 EnFG gilt als Energiemanagementsystem...
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