Stellungnahmen/Gutachten
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22.829 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (22.829)
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Zu Regelungsvorhaben:
Der WWF setzt sich für eine ambitionierte KrWG-Novelle ein, die Primärrohstoffverbrauch und absolute Abfallmengen verbindlich senkt. Gefordert werden ein Zielpfad für den Rohstoffkonsum (RMC) auf höchstens 8 Tonnen pro Kopf und Jahr bis 2045 mit Zwischenzielen, Monitoring und Nachsteuerung sowie wirksame Pflichten zur Förderung der Wiederverwendung spätestens ab 2030. Die Abfallhierarchie und Kaskadennutzung sind zu sichern. Chemisches Recycling soll nur für geeignete Stoffströme und unter überprüfbaren Umwelt- und Transparenzkriterien zum Einsatz kommen. Zudem soll die Obhutspflicht erhalten, die kreislauforientierte öffentliche Beschaffung gestärkt und verbindliche Vorgaben für ressourcenschonendes und zirkuläres Bauen geschaffen werden.
- Bereitgestellt von: WWF Deutschland am 03.09.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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20.08.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Klimaschutz im Haushaltsgesetz 2027
Es werden multiple Änderungen anvisiert, die dem Zwecke Klimaschutz bei der Aufteilung des Staatshaushaltes mehr Gewicht einräumen.
- Bereitgestellt von: GermanZero e.V. am 03.09.2026
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Adressatenkreis:
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02.09.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Naturpolymere regulatorisch absichern
Naturpolymere regulatorisch absichern indem sie als eigenständige Materialkategorie mit angepassten Verwertungsanforderungen anerkannt werden (PPWR)
- Bereitgestellt von: traceless materials am 03.09.2026
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Adressatenkreis:
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11.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Volkswagen AG unterstützt die Reformvorhaben der Bundesregierung zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit. Gleichzeitig gilt es, die Bedürfnisse von Unternehmen in der Transformation zu berücksichtigen. Bewährte Instrumente wie das ATZ-Blockmodell sollten erhalten bleiben.
- Bereitgestellt von: Volkswagen AG am 03.09.2026
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Adressatenkreis:
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03.09.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Förderung für den Ankauf von klimaneutralen Bussen und den Umbau von Betriebshöfen im ÖPNV
Die Initiative verfolgt das Ziel, dass im Bundeshaushalt und im Klima- und Transformationsfonds (KTF) die Förderung für den Ankauf von Bussen mit alternativen Antrieben und den damit verbundenen Umbau von Betriebshöfen und Werkstätten fortgeschrieben und aufgestockt wird. Hierfür besteht im Zeitraum bis 2035 ein Förderbedarf in Höhe von 23,5 Mrd. Euro.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) am 02.09.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/7300
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2027 (Haushaltsgesetz 2027 - HG 2027) -
BT-Drs. 21/7650
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2027 (Haushaltsgesetz 2027 - HG 2027) - Drucksache 21/7300 - Anlage gemäß § 28 Absatz 3 der Bundeshaushaltsordnung -
BT-Drs. 21/7301
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Finanzplan des Bundes 2026 bis 2030
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BT-Drs. 21/7300
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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26.08.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DBVW begrüßt grundsätzlich das Anliegen des Verordnungsgebers, den Vollzug der Ersatzbaustoffverordnung zu vereinfachen, bürokratischen Aufwand zu reduzieren und bestehende Unklarheiten zu beseitigen. Aus Sicht der Wasserwirtschaft darf eine Vereinfachung jedoch nicht zu einer Schwächung des Grundwasser- und Trinkwasserschutzes führen. Die öffentliche Wasserversorgung ist auf einen vorsorgenden und langfristig wirksamen Schutz der Grundwasserressourcen angewiesen. Vor diesem Hintergrund sieht der DBVW bei einzelnen Regelungen des Entwurfs Nachbesserungsbedarf.
- Bereitgestellt von: Deutscher Bund der verbandlichen Wasserwirtschaft e. V. am 02.09.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf einer Verordnung zur Novelle der Ersatzbaustoffverordnung (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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06.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der WVT regt an, im UVGP auch bisher nicht bei der Beschleunigung berücksichtigte Projekte des Hochwasserschutzes sowie Grundwasserentnahmen, vor allem für die Wasserversorgung, durch Herausnahme aus der UVP-Pflicht oder Anhebung von Schwellenwerten zu vereinfachen und damit zu beschleunigen. Gleichfalls spricht er sich dafür aus, die typischen Gewässerentwicklungsprojekte zur Erreichung der Ziele der EG-WRRL bzw. der §§ 27 bis 31 WHG soweit wie möglich von UVP-Pflichten freizustellen, weil negative Umweltauswirkungen hierbei regelmäßig unbedeutend oder nicht vorhanden sind.
- Bereitgestellt von: Deutscher Bund der verbandlichen Wasserwirtschaft e. V. am 02.09.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung an unionsrechtliche Vorgaben und zur Reform der Umweltverträglichkeitsprüfung bei dem Umwelt- und Klimaschutz dienenden Änderungsvorhaben (UVP-Anpassungsgesetz) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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27.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der WVT begrüßt die Weiterentwicklung des ANK, das Bekenntnis zur Freiwilligkeit der Maßnahmen sowie die grundsätzliche Förderstruktur und die beschriebenen Förderprojekte, vor allem die Aufnahme des wichtigen Landschaftswasserhaushalts und die Betonung der Wichtigkeit natürlicher Gewässerstrukturen. Bedenken werden bei diesem Themenbereich aber hinsichtlich einer alleinigen Fokussierung auf natürliche Gewässerstrukturen zwecks Stärkung des Wasserrückhalts in der Fläche geäußert, da die stark volatilen und durch den Klimawandel verstärkten wasserwirtschaftlichen Gegebenheiten (z.B. Dürren, Starkregen) oft auch steuerbare und damit technische Wasserregulierung (für Abfluss und Rückhalt) erfordern können.
- Bereitgestellt von: Deutscher Bund der verbandlichen Wasserwirtschaft e. V. am 02.09.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMUKN): Die Weiterentwicklung des ANK wird begrüßt; zugleich wird die Berücksichtigung technischer Wasserregulierungsmaßnahmen angeregt.
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Adressatenkreis:
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18.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DBVW begrüßt weitgehend die beabsichtigten Änderungen im Naturschutzrecht, vor allem die Ausdehnung der Flächensuchkulisse sowie die Erleichterung der Nutzung von Ersatzgeld bei Hochwasserschutzprojekten. Negativ gesehen wird aber, dass die natürliche Infrastruktur mit überragendem öffentlichen Interesse ausgestattet wird, ohne dass die überragend bedeutsame öffentliche Wasserversorgung dem formal gleichgestellt wird, was zu späteren Konflikten führen kann.
- Bereitgestellt von: Deutscher Bund der verbandlichen Wasserwirtschaft e. V. am 02.09.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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09.07.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Er- und Überarbeitung von Verordnungen im Bereich der Ausbildung, der Umschulung und der Fortbildung
Die bestehenden Verordnungen für die berufliche Bildung werden bedarfsbezogen von Zeit zu Zeit aktualisiert. Mitunter entstehen neue Berufe, für die entsprechende Verordnungen ohne Vorläuferfassung erarbeitet werden. Verordnungsgeber für die Berufsausbildung ist in der Regel das BMWK im Einvernehmen mit dem BMBF. Fortbildungen werden üblicherweise vom BMBF im Einvernehmen mit dem jeweiligen Fachministerium erlassen. An der Er- und Überarbeitung sind typischerweise die Referentenebenen wie auch die Referatsleitungen beteiligt.
- Bereitgestellt von: Kuratorium der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung e.V. am 02.09.2026
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Adressatenkreis:
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24.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (20):
- BauZAusbV 2002 [alle SG hierzu]
- FeinOAusbV [alle SG hierzu]
- FloristAusbV [alle SG hierzu]
- FotoAusbV 2009 [alle SG hierzu]
- SiSchmAusbV [alle SG hierzu]
- IndKfmAusbV 2002 [alle SG hierzu]
- BüroMKfAusbV [alle SG hierzu]
- SchfAusbV 2012 [alle SG hierzu]
- PrüVOFortkfmBf [alle SG hierzu]
- GFABPrV [alle SG hierzu]
- LmhFortbPrüfV [alle SG hierzu]
- StrBetrManBAProFV [alle SG hierzu]
- FlugElekAusbV 2013 [alle SG hierzu]
- FlugMechAusbV 2013 [alle SG hierzu]
- VersFachwPrV 2008 [alle SG hierzu]
- BäderMeistPrV [alle SG hierzu]
- VerfGlasAusbV [alle SG hierzu]
- LwAusbV 1995 [alle SG hierzu]
- ModellBTechAusbV [alle SG hierzu]
- IndMetMeistV 1997 [alle SG hierzu]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Er- und Überarbeitung von Verordnungen im Bereich der Ausbildung, der Umschulung und der Fortbildung
Die bestehenden Verordnungen für die berufliche Bildung werden bedarfsbezogen von Zeit zu Zeit aktualisiert. Mitunter entstehen neue Berufe, für die entsprechende Verordnungen ohne Vorläuferfassung erarbeitet werden. Verordnungsgeber für die Berufsausbildung ist in der Regel das BMWK im Einvernehmen mit dem BMBF. Fortbildungen werden üblicherweise vom BMBF im Einvernehmen mit dem jeweiligen Fachministerium erlassen. An der Er- und Überarbeitung sind typischerweise die Referentenebenen wie auch die Referatsleitungen beteiligt.
- Bereitgestellt von: Kuratorium der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung e.V. am 02.09.2026
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Adressatenkreis:
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31.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (20):
- BauZAusbV 2002 [alle SG hierzu]
- FeinOAusbV [alle SG hierzu]
- FloristAusbV [alle SG hierzu]
- FotoAusbV 2009 [alle SG hierzu]
- SiSchmAusbV [alle SG hierzu]
- IndKfmAusbV 2002 [alle SG hierzu]
- BüroMKfAusbV [alle SG hierzu]
- SchfAusbV 2012 [alle SG hierzu]
- PrüVOFortkfmBf [alle SG hierzu]
- GFABPrV [alle SG hierzu]
- LmhFortbPrüfV [alle SG hierzu]
- StrBetrManBAProFV [alle SG hierzu]
- FlugElekAusbV 2013 [alle SG hierzu]
- FlugMechAusbV 2013 [alle SG hierzu]
- VersFachwPrV 2008 [alle SG hierzu]
- BäderMeistPrV [alle SG hierzu]
- VerfGlasAusbV [alle SG hierzu]
- LwAusbV 1995 [alle SG hierzu]
- ModellBTechAusbV [alle SG hierzu]
- IndMetMeistV 1997 [alle SG hierzu]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Er- und Überarbeitung von Verordnungen im Bereich der Ausbildung, der Umschulung und der Fortbildung
Die bestehenden Verordnungen für die berufliche Bildung werden bedarfsbezogen von Zeit zu Zeit aktualisiert. Mitunter entstehen neue Berufe, für die entsprechende Verordnungen ohne Vorläuferfassung erarbeitet werden. Verordnungsgeber für die Berufsausbildung ist in der Regel das BMWK im Einvernehmen mit dem BMBF. Fortbildungen werden üblicherweise vom BMBF im Einvernehmen mit dem jeweiligen Fachministerium erlassen. An der Er- und Überarbeitung sind typischerweise die Referentenebenen wie auch die Referatsleitungen beteiligt.
- Bereitgestellt von: Kuratorium der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung e.V. am 02.09.2026
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Adressatenkreis:
-
24.08.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (20):
- BauZAusbV 2002 [alle SG hierzu]
- FeinOAusbV [alle SG hierzu]
- FloristAusbV [alle SG hierzu]
- FotoAusbV 2009 [alle SG hierzu]
- SiSchmAusbV [alle SG hierzu]
- IndKfmAusbV 2002 [alle SG hierzu]
- BüroMKfAusbV [alle SG hierzu]
- SchfAusbV 2012 [alle SG hierzu]
- PrüVOFortkfmBf [alle SG hierzu]
- GFABPrV [alle SG hierzu]
- LmhFortbPrüfV [alle SG hierzu]
- StrBetrManBAProFV [alle SG hierzu]
- FlugElekAusbV 2013 [alle SG hierzu]
- FlugMechAusbV 2013 [alle SG hierzu]
- VersFachwPrV 2008 [alle SG hierzu]
- BäderMeistPrV [alle SG hierzu]
- VerfGlasAusbV [alle SG hierzu]
- LwAusbV 1995 [alle SG hierzu]
- ModellBTechAusbV [alle SG hierzu]
- IndMetMeistV 1997 [alle SG hierzu]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die in § 24 Abs. 3 EEG 2027-Entwurf neu eingeführte Gleichstellung von PV-Freiflächenanlagen mit PV-Anlagen auf "sonstigen baulichen Anlagen" sollte dahingehend geändert werden, dass PV-Anlagen "auf sonstigen baulichen Anlagen" weiterhin von der für den 50 MW-Förderdeckel relevanten Zusammenfassung ausgenommen bleiben.
- Bereitgestellt von: LEAG GmbH am 02.09.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor
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Adressatenkreis:
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02.09.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die in § 24 Abs. 3 EEG 2027-Entwurf neu eingeführte Gleichstellung von PV-Freiflächenanlagen mit PV-Anlagen auf "sonstigen baulichen Anlagen" sollte dahingehend geändert werden, dass PV-Anlagen "auf sonstigen baulichen Anlagen" weiterhin von der für den 50 MW-Förderdeckel relevanten Zusammenfassung ausgenommen bleiben.
- Bereitgestellt von: LEAG GmbH am 02.09.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor
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Adressatenkreis:
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25.08.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Referentenentwurf des Gesetzes zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
Für eine resiliente, ressourcensouveräne und -effiziente sowie international wettbewerbsfähige deutsche Wirtschaft ist es erforderlich, dass Wertschöpfung durch langfristige Materialnutzung im Inland gestärkt wird. Ein tatsächliches Wirtschaften im Sinn der Kreislaufwirtschaft kann mehr umfassen, als die Vermeidung oder das Recycling von Abfällen. Der Entwurf lässt dieses Potenzial ungenutzt. Es ist erforderlich, § 45 KrWG anzupassen und zu erweitern, damit zirkuläre Geschäftsmodelle in Deutschland gegenüber traditionellen, linearen Geschäftsmodellen gleichberechtigt berücksichtigt werden.
- Bereitgestellt von: fwd: Bundesvereinigung Veranstaltungswirtschaft e.V. am 02.09.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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31.07.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Unsere Position zum NatInfG: 1. Sofortiger Verfahrensstopp. Das Gesetzgebungsverfahren mit diesem Entwurf ist umgehend anzuhalten. 2. Grundlegende Überarbeitung. Der pauschale Schutzanspruch des § 20a Absatz 1 und die ausufernde, rechtlich unbestimmte Flächenkulisse dürfen nicht bestehen bleiben. Betriebliche Entwicklungsmöglichkeiten, Eigentum und kommunale Planungshoheit sind verlässlich zu sichern. 3. Belastbare Folgenabschätzung. Flächenbetroffenheit, Erfüllungsaufwand und Auswirkungen auf Landwirtschaft und ländliche Räume müssen vorab vollständig ermittelt werden. 4. Neustart nicht ohne uns. Eine Überarbeitung darf nur gemeinsam mit Berufsstand, Kommunen und Ländern erfolgen. Freiwilligkeit und Kooperation müssen die Grundlinie bleiben.
- Bereitgestellt von: Landwirtschaftlicher Hauptverein für Ostfriesland e.V. am 02.09.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
-
24.08.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Unsere Position zum NatInfG: 1. Sofortiger Verfahrensstopp. Das Gesetzgebungsverfahren mit diesem Entwurf ist umgehend anzuhalten. 2. Grundlegende Überarbeitung. Der pauschale Schutzanspruch des § 20a Absatz 1 und die ausufernde, rechtlich unbestimmte Flächenkulisse dürfen nicht bestehen bleiben. Betriebliche Entwicklungsmöglichkeiten, Eigentum und kommunale Planungshoheit sind verlässlich zu sichern. 3. Belastbare Folgenabschätzung. Flächenbetroffenheit, Erfüllungsaufwand und Auswirkungen auf Landwirtschaft und ländliche Räume müssen vorab vollständig ermittelt werden. 4. Neustart nicht ohne uns. Eine Überarbeitung darf nur gemeinsam mit Berufsstand, Kommunen und Ländern erfolgen. Freiwilligkeit und Kooperation müssen die Grundlinie bleiben.
- Bereitgestellt von: Landwirtschaftlicher Hauptverein für Ostfriesland e.V. am 02.09.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
27.08.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Abregelung von Erzeugungsanlagen
Aktuell erfolgt die Abregelung von PV‑Anlagen (<100 kWp) gesetzlich vorgeschrieben am Wechselrichter, wodurch Eigenverbrauch während der Abregelung nicht oder nur eingeschränkt möglich ist. Betroffene Anlagenbetreiber müssen Strom teuer zukaufen, was zu Unmut bei Unternehmen, Landwirtschaft und Kommunen führt. Ziel des Regelungsvorhabens ist eine Anpassung der bundesgesetzlichen Vorgaben (insb. EnWG), um eine Steuerung am Netzverknüpfungspunkt zu ermöglichen. Dadurch könnte die Einspeisung reduziert werden, während der Eigenverbrauch erhalten bleibt. Dies würde die Wirtschaftlichkeit verbessern, Akzeptanz steigern und Konflikte reduzieren. Technische Voraussetzungen sind weitgehend gegeben, die gesetzliche Umsetzung steht noch aus.
- Bereitgestellt von: N-ERGIE Aktiengesellschaft am 02.09.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWE): Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
19.08.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Nachbesserungen Referentenentwurf EEG 2027
Referentenentwurf zum EEG 2027 und Netzanschlusspaket mit Regelungen zur Netzintegration erneuerbarer Energien, zu Biomasse, Speichern, Netzanschlüssen und Einspeisemanagement, zur Steuerbarkeit von Erzeugungsanlagen, zum Eigenverbrauch sowie zur Vereinfachung energierechtlicher Vorgaben.
- Bereitgestellt von: N-ERGIE Aktiengesellschaft am 02.09.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
-
21.08.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ergänzung der AVBFernwärmeV zur Anpassung der Preisanpassungsklauseln an die Dekarbonisierung
Der BDEW setzt sich dafür ein, dass die in der AVBFernwärmeV geregelten Preisanpassungsklauseln künftig so ausgestaltet werden, dass sie die Kostenentwicklungen der Dekarbonisierung, des Aus- und Umbaus der Wärmenetze sowie verlässliche Kalkulationsgrundlagen für Fernwärmekunden sachgerecht abbilden. Die bestehenden Vorgaben sollen weiterentwickelt werden, um unter veränderten Marktbedingungen eine realistische und transparente Preisbildung zu gewährleisten.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 02.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
15.06.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Der BDEW lehnt die Einführung eines neuen Regulierungsrahmens für Fernwärmenetze (inkl. Entflechtung/Netzregulierung, Ausschreibungspflichten für Wegerechte und Price-Cap-Ansatz auf Wärmepumpen-Vollkostenbasis) ab, da dies Investitionen, Planungssicherheit und Wärmewende gefährden kann. Der BDEW setzt sich ein für die Weiterentwicklung des bestehenden Rechtsrahmens (insb. AVBFernwärmeV und WärmeLV), Stärkung und ggf. Verpflichtung der Preistransparenz (mit Datenkonsistenz zu anderen Pflichten) sowie die Nutzung/Wirksamkeitsprüfung der Universalschlichtungsstelle des Bundes statt einer neuen Fernwärme-Schlichtungsstelle. Der BDEW fordert, die kartellrechtliche Missbrauchsaufsicht als zielgenaues Instrument beizubehalten und weiterzuentwickeln.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 02.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
15.06.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Implementierung von Patientensicherheits-Parametern in das Pflegeneuordnungsgesetz
- Bereitgestellt von: Joachim Maurice Mielert am 02.09.2026
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/7279
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 21/6624 - Bilanz des ersten Jahres der Tätigkeit des Bevollmächtigten der Bundesregierung für Pflege
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BT-Drs. 21/7279
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
07.06.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG)
1. Verzicht auf die "dauerhafte Begrenzung der Ausgabendynamik auf die Grundlohnrate als feste Obergrenze" für die Vergütungen von Heilmitteln. 2. Verzicht auf die vorgesehene "wertaufholende Dynamisierung" und Erhöhung der Zuzahlungen für Heilmittelverordnungen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Bundesverband der Atem-, Sprech- und Stimmlehrer/innen (dba) - Lehrervereinigung Schlaffhorst-Andersen e.V. am 01.09.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
20.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG)
1. Anpassungen im nationalen Recht zur Durchführung der Verordnung (EU) 2025/327 auch für privat Versicherte und deren Leistungserbringenden im Hinblick auf Nutzung und Austausch elektronischer Gesundheitsdaten. 2. Beteiligung der Heilmittelerbringer - wie der Gesellschaft für Telematik - an den Regelungen für die Verwendung von Verordnungen der Leistungen in elektronischer Form. 3. Verzicht der Krankenkassen auf die Erhebung personenbezogener Daten bei ihren Versicherten oder bei anderen Stellen zum Zweck der Förderung der gesundheitlichen Eigenkompetenz und Eigenverantwortung der Versicherten. 4. Erweiterung des zugriffsberechtigten Personenkreises auf die elektronische Patientenakte um die Zahnärzte.
- Bereitgestellt von: Deutscher Bundesverband der Atem-, Sprech- und Stimmlehrer/innen (dba) - Lehrervereinigung Schlaffhorst-Andersen e.V. am 01.09.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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18.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungsvorschläge zum Bundeshaushalt 2027, KTF und Sondervermögen Infrastruktur
Der BDEW fordert eine investive Ausrichtung des Bundeshaushalts 2027, des Klima- und Transformationsfonds und des Sondervermögens Infrastruktur. Entlastungsmaßnahmen sollen aus dem Kernhaushalt finanziert werden. Der BDEW setzt sich für zusätzliche Mittel für den Wasserstoffhochlauf, Offshore-Windenergie, systemdienliche Elektrolyse und Wasserstoffspeicher ein. Er fordert eine verlässliche Finanzierung der Bundesförderung effiziente Wärmenetze aus dem Kernhaushalt sowie die Unterlegung des Strompreisentlastungsrechts mit Haushaltsmitteln.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 01.09.2026
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Adressatenkreis:
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01.09.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben: