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19 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Cybersicherheit"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (19)
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Stärkung der Cyber-Sicherheit
Die AG KRITIS setzt sich für eine ersatzlose Streichung der geplanten Hackback-Befugnisse für das BKA und BPol ein. Wir lehnen offensive Eingriffsbefugnisse in IT-Systeme vehement ab.
- Bereitgestellt von: AG KRITIS am 15.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6585
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Cybersicherheit
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BT-Drs. 21/6585
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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12.03.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Externer Zugriff auf Systeme zur Angriffserkennung
Nach dem Gesetzesentwurf zur Stärkung der Cybersicherheit sollen die SzA der kritischen Anlagen über eine direkte Verbindung an das BSI angebunden werden. Dies hätte zur Folge, dass bislang geschlossene interne Systeme mit besonders sensiblen Betriebs- und Sicherheitsinformationen für einen externen Akteur geöffnet werden müssten. Aus Sicht des VKU wirft dies grundlegende Fragen zur Integrität bestehender Sicherheitsarchitekturen, zur Minimierung externer Schnittstellen sowie zur Abgrenzung operativer Verantwortung auf.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 31.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6585
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Cybersicherheit
-
BT-Drs. 21/6585
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
17.03.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausgewogene Ausgestaltung des Gesetzes zur Stärkung der Cybersicherheit (Cyberabwehr)
Der VDA unterstützt grundsätzlich das Ziel des Gesetzes, die Cyberabwehr in Deutschland zu stärken und staatliche Fähigkeiten zur Erkennung und Bekämpfung von Cyberangriffen auszubauen. Gleichzeitig fordert er eine ausgewogene Ausgestaltung: Maßnahmen sollen verhältnismäßig, technisch praktikabel und rechtssicher sein, ohne Unternehmen übermäßig zu belasten oder industrielle Prozesse zu gefährden. Besonders wichtig sind der Schutz sensibler Unternehmensdaten, klare Zuständigkeiten, die Vermeidung von Doppelregulierung sowie eine enge, vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Staat und Wirtschaft.
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 30.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6585
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Cybersicherheit
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BT-Drs. 21/6585
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
17.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausgewogene Ausgestaltung des Gesetzes zur Stärkung der Cybersicherheit (Cyberabwehr)
Der VDA unterstützt grundsätzlich das Ziel des Gesetzes, die Cyberabwehr in Deutschland zu stärken und staatliche Fähigkeiten zur Erkennung und Bekämpfung von Cyberangriffen auszubauen. Gleichzeitig fordert er eine ausgewogene Ausgestaltung: Maßnahmen sollen verhältnismäßig, technisch praktikabel und rechtssicher sein, ohne Unternehmen übermäßig zu belasten oder industrielle Prozesse zu gefährden. Besonders wichtig sind der Schutz sensibler Unternehmensdaten, klare Zuständigkeiten, die Vermeidung von Doppelregulierung sowie eine enge, vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Staat und Wirtschaft.
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6585
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Cybersicherheit
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BT-Drs. 21/6585
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
17.03.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Stärkung der Cybersicherheit
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) teilt grundsätzlich das gesetzgeberische Ziel die Cybersicherheit in Deutschland weiter zu stärken. Dabei schlagen wir insbesondere eine Verbesserung des Informationsflusses von Daten des BSI an die Versicherungswirtschaft, aber auch an die Wirtschaft insgesamt vor. Kritisch sehen wir insbesondere neue Eingriffsbefugnisse für die Sicherheitsbehörden.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 20.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6585
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Cybersicherheit
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BT-Drs. 21/6585
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
17.03.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Stärkung der Cybersicherheit
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) teilt grundsätzlich das gesetzgeberische Ziel die Cybersicherheit in Deutschland weiter zu stärken. Dabei schlagen wir insbesondere eine Verbesserung des Informationsflusses von Daten des BSI an die Versicherungswirtschaft, aber auch an die Wirtschaft insgesamt vor. Kritisch sehen wir insbesondere neue Eingriffsbefugnisse für die Sicherheitsbehörden.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 20.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6585
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Cybersicherheit
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BT-Drs. 21/6585
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
17.03.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Stärkung der Cybersicherheit
- Keine verpflichtende zentrale Anbindung der SzA-Systeme an das BSI ohne klare gesetzliche Vorgaben zu Art, Zweck und Umfang der Datenübermittlung. - Präzise gesetzliche Festlegung der übertragenen Daten statt nachgelagerter BSI‑Spezifikationen, um Rechtssicherheit zu gewährleisten. - Eingriffsbefugnisse von Bundesbehörden begrenzen: nur bei klar definierten Gefahrenstufen, nach Ultima‑Ratio‑Prinzip und immer unter Einbindung der Betreiber. - Keine aktiven Eingriffe in KRITIS‑Systeme über unklare oder zusätzliche Zugriffspfade; Wahrung der etablierten Sicherheitsprinzipien (Betreiberhoheit, Protokollierung, kontrollierte Fernzugriffe). - Threat Hunting nur freiwillig, kooperativ und transparent; Offenlegung der Indikatoren und enge Abstimmung mit bestehenden SzA‑Systemen.
- Bereitgestellt von: Stadtwerke München GmbH am 16.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6585
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Cybersicherheit
-
BT-Drs. 21/6585
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
16.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung der Sicherheit europäischer Windenergie durch eine lückenlose NIS-2-Umsetzung
ENERCON setzt sich für eine Weiterentwicklung der regulatorischen Rahmenbedingungen zur Cybersicherheit von Windenergieanlagen ein. Ziel ist es, im Kontext der Umsetzung der NIS‑2‑Richtlinie, des Cybersecurity-Stärkungsgesetzes sowie geplanter Änderungen des BSIG und EnWG bestehende Regelungslücken hinsichtlich des technisch möglichen Zugriffs von Herstellern auf Windenergieanlagen über den gesamten Lebenszyklus zu schließen und damit die Sicherheit der Energieversorgung zu stärken.
- Bereitgestellt von: ENERCON GmbH am 26.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1501
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung -
BT-Drs. 21/6585
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Cybersicherheit
-
BT-Drs. 21/1501
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
11.07.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung der Sicherheit europäischer Windenergie durch eine lückenlose NIS-2-Umsetzung
ENERCON setzt sich für eine Weiterentwicklung der regulatorischen Rahmenbedingungen zur Cybersicherheit von Windenergieanlagen ein. Ziel ist es, im Kontext der Umsetzung der NIS‑2‑Richtlinie, des Cybersecurity-Stärkungsgesetzes sowie geplanter Änderungen des BSIG und EnWG bestehende Regelungslücken hinsichtlich des technisch möglichen Zugriffs von Herstellern auf Windenergieanlagen über den gesamten Lebenszyklus zu schließen und damit die Sicherheit der Energieversorgung zu stärken.
- Bereitgestellt von: ENERCON GmbH am 30.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1501
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung -
BT-Drs. 21/6585
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Cybersicherheit
-
BT-Drs. 21/1501
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
26.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben: