Regelungsvorhaben

Gesetz zur Stärkung der Cybersicherheit

Angegeben von:
Stadtwerke München GmbH (R000611) am 16.03.2026

Beschreibung:
- Keine verpflichtende zentrale Anbindung der SzA-Systeme an das BSI ohne klare gesetzliche Vorgaben zu Art, Zweck und Umfang der Datenübermittlung. - Präzise gesetzliche Festlegung der übertragenen Daten statt nachgelagerter BSI‑Spezifikationen, um Rechtssicherheit zu gewährleisten. - Eingriffsbefugnisse von Bundesbehörden begrenzen: nur bei klar definierten Gefahrenstufen, nach Ultima‑Ratio‑Prinzip und immer unter Einbindung der Betreiber. - Keine aktiven Eingriffe in KRITIS‑Systeme über unklare oder zusätzliche Zugriffspfade; Wahrung der etablierten Sicherheitsprinzipien (Betreiberhoheit, Protokollierung, kontrollierte Fernzugriffe). - Threat Hunting nur freiwillig, kooperativ und transparent; Offenlegung der Indikatoren und enge Abstimmung mit bestehenden SzA‑Systemen.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 21/6585 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Cybersicherheit Zuständiges Ministerium: BMI [alle RV hierzu]

    Zuvor:
    Referentenentwurf (BMI): Gesetzesentwurf zur Stärkung der Cybersicherheit (Vorgang)

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (2)

  1. SG2603160025 (PDF - 7 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 16.03.2026 an:

  2. SG2606240050 (PDF - 8 Seiten)

    Adressatenkreis:

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