Stellungnahmen/Gutachten
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22.048 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (22.048)
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Zu Regelungsvorhaben:
Punktuelle Verschiebung der E-Rechnungspflicht auf den 1. Januar 2028
Die Wirtschaft steht zur E-Rechnung. Damit dieses Digitalisierungsprojekt aber nicht auf einer unsicheren Normbasis startet und die Betriebe in rechtliche und finanzielle Risiken laufen, ist eine punktuelle Verschiebung der E-Rechnungspflicht für Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz vom 1.1.2027 auf den 1.1.2028 nötig.
- Bereitgestellt von: HANDWERK BW Baden-Württembergischer Handwerkstag e.V. am 06.07.2026
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Adressatenkreis:
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02.07.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die EU-Kommission hat das Komitologieverfahren zur Novellierung des EU-Netzkodex mit Netzanschlussbestimmungen für Stromerzeuger (Requirements for Generators - RfG) gestartet. Der BWE fordert, dass Windenergieanlagen weiterhin keine Momentanreserve bereitstellen müssen und dass EE-Anlagen nicht zum Bau von Co-Located Speicher verpflichtet werden können.
- Bereitgestellt von: Bundesverband WindEnergie e.V. am 06.07.2026
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Adressatenkreis:
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01.07.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Novellierung des Tierschutzgesetzes muss genutzt werden, um – etwa in Form eines Paragraphen 17a – die überfällige Gesetzgebung zu schaffen. Denn dass sich Inhalte von Gewalttätigkeiten gegenüber Tieren uneingeschränkt unter Millionen Nutzer*innen weltweit verbreiten können, bietet Tierquälern eine Plattform, die wieder zu neuer Tierqual anregen könnte, und ermöglicht, dass andere die Inhalte speichern und weiterverbreiten oder sich sogar dazu animieren lassen könnten, die Taten nachzuahmen.
- Bereitgestellt von: Welttierschutzgesellschaft e.V. am 06.07.2026
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Adressatenkreis:
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25.03.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz: Budget für das ambulante Operieren verhindern.
Effizienzsteigerungen anstatt Sparmaßnahmen eine Rücknahme der geplanten Budgetierung im ambulanten Bereich die Finanzierung der politisch gewollten Ambulantisierung statt ihrer wirtschaftlichen Schwächung einen wirksamen Bürokratieabbau in Krankenhäusern und Praxen transparente und nachvollziehbare Prüfverfahren des Medizinischen Dienstes Planungssicherheit für Investitionen in ambulante und sektorenübergreifende Versorgungsstrukturen, die vollständige Bundesfinanzierung versicherungsfremder Leistungen
- Bereitgestellt von: Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. am 06.07.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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28.04.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Verband begrüßt Digitalisierung und Bürokratieabbau bei Umweltschutzverfahren, insbesondere im Fluglärm- und Asbestentsorgungsrecht, macht jedoch deutlich, dass verkürzte Fristen und rein digitale Verfahrenswege nicht dazu führen dürfen, dass unmittelbar betroffene Eigentümer*innen faktisch von wirksamer Beteiligung ausgeschlossen werden.
- Bereitgestellt von: Verband Wohneigentum e.V. am 06.07.2026
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Adressatenkreis:
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06.07.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Reform der Notfallversorgung
Notfallversorgung ist nicht auf Versorgungssektoren begrenzt. Der Gesetzentwurf adressiert eine Vernetzung grundsätzlich, braucht aber eine klarere Operationalisierung auf regionaler Ebene, damit die Reformziele (effiziente Ressourcennutzung, bessere Patientensteuerung, höhere Versorgungsqualität) tatsächlich erreicht werden. Gezielte Nachschärfungen können die Reform in der Versorgungspraxis wirksam, messbar und nachhaltig machen.
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Medizinische Informatik, Biometrie und Epidemiologie (GMDS) e.V. am 06.07.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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21.05.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen
Insgesamt stellt der Referentenentwurf einen wichtigen weiteren Schritt zur datenbasierten Medizin der Zukunft dar. Im Bereich der medizinischen Versorgung ist es richtig, die Resilienz der Telematikinfrastruktur zu verbessern und die Datenverfügbarkeit system-unabhängiger zu gestalten. Die Doppelregelung von Einwilligung und behördlicher Genehmigung zur Nutzung von Krankenkassendaten für medizinische Forschung sollte aufgelöst werden. Die Weiterentwicklung und Stärkung des GDNG sind sehr positiv zu bewerten. Aber insbesondere für Forschungsvorhaben mit mehreren beteiligten Stellen wünschen wir uns einen mutigeren Vorschlag mit einheitlichen Regeln und schnelleren Verfahren, um die Versorgungsforschung zu beschleunigen.
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Medizinische Informatik, Biometrie und Epidemiologie (GMDS) e.V. am 06.07.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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18.05.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Entwurf für ein Medizinregistergesetz stellt einen wichtigen ersten Schritt dar und bietet viele gute Ansätze zur Stärkung der Arbeit der Register. Er bedarf jedoch einer umfassenden Überarbeitung und Nachschärfung, teils redaktioneller, teils sehr grundlegender Art: Es braucht klarere und praxistaugliche Regelungen, unionsrechtskonforme und wissenschaftlich notwendige Nutzungsmöglichkeiten, abgestufte Interoperabilitätsanforderungen sowie vor allem eine tragfähige Finanzierungs- und Governance-Struktur, damit das Ziel einer nachhaltigen Stärkung der Registerlandschaft tatsächlich erreicht werden kann.
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Medizinische Informatik, Biometrie und Epidemiologie (GMDS) e.V. am 06.07.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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10.02.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Verordnung (EU) 2017/745 sowie die Verordnung (EU) 2017/746 wurden eingeführt, um Patientensicherheit zu erhöhen, Innovation zu fördern und einheitliche Standards im europäischen Binnenmarkt zu schaffen. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass die aktuellen Regelungen in wesentlichen Punkten ihr Ziel verfehlen und stattdessen neue Hürden errichten – insb. für die translationale Forschung in der Universitätsmedizin und für die akademische Verbundforschung und für die Anwendung in der medizinischen Versorgung. In der Interessenvertretung sollen daher Möglichkeiten aufgezeigt werden, um die regulatorischen Rahmenbedingungen weiterzuentwickeln – hin zu einem System, das Patientensicherheit mit Innovationsfähigkeit und Forschungsfreiheit in Einklang bringt.
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Medizinische Informatik, Biometrie und Epidemiologie (GMDS) e.V. am 06.07.2026
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Adressatenkreis:
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06.10.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Sicherstellung einer nachhaltigen GKV-Finanzierung
Die Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist angesichts u.a. des demografischen Wandels unter Druck. AstraZeneca setzt sich für effektive und nachhaltige Lösungen zur Gewährleistung der finanziellen Stabilität der GKV ein. Auf diese Weise soll u.a. die Versorgung von Versicherten mit innovativen Arzneimitteln und Impfstoffen sichergestellt werden.
- Bereitgestellt von: Alexion Pharma Germany GmbH am 06.07.2026
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Adressatenkreis:
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19.03.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die bewährten Regelungen rund um die Orphan Drugs im AMNOG sind kein „Privileg“, sondern sachlich begründet und notwendig (vgl. Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Drucksache 20/11634, Bundestagsdebatte vom 05.12.2024). Die bayerische Staatsregierung hat sich im Jahr 2024 anlässlich des bayerischen Pharmadialogs ebenfalls für die Sicherstellung Zugangs zu Orphan Drugs ausgesprochen. Die Versorgung von Menschen mit seltenen Erkrankungen ist gesundheitspolitisch essenziell. Die Einführung der europäischen Orphan-Drug-Verordnung sowie ihre Berücksichtigung im AMNOG haben dazu beigetragen, dass Deutschland eine führende Rolle in der Versorgung mit Orphan Drugs einnimmt.
- Bereitgestellt von: Alexion Pharma Germany GmbH am 06.07.2026
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Adressatenkreis:
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25.03.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das LIFE-Programm trägt maßgeblich zur Umsetzung der europäischen Umwelt-, Klima- und Naturschutzziele bei. Eine Eingliederung in größere EU-Förderinstrumente sehen wir kritisch, da Umwelt- und Klimaprojekte dort mit anderen Prioritäten konkurrieren würden und an Sichtbarkeit und Wirksamkeit verlieren könnten. LIFE schließt eine zentrale Lücke zwischen den politischen Zielsetzungen der EU und deren praktischer Umsetzung. Daher setzen wir uns dafür ein, das LIFE-Programm im nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen als eigenständiges und angemessen ausgestattetes Instrument fortzuführen.
- Bereitgestellt von: ClientEarth gGmbH am 06.07.2026
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Adressatenkreis:
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28.04.2026
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Faktenbasierte Einordnung zur öffentlichen Anhörung zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)
Gegenstand der Interessenvertretung ist das Gesetzgebungsverfahren zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Ziel ist die Einbringung einer faktenbasierten Einordnung von im Rahmen der öffentlichen Anhörung des Deutschen Bundestages getroffenen Aussagen zu den Auswirkungen des Gesetzentwurfs auf die Wohnungswirtschaft sowie zu Fragen der Gebäudemodernisierung, Wärmeversorgung und energetischen Sanierung.
- Bereitgestellt von: Vonovia SE am 06.07.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
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BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
06.07.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung und Fortentwicklung des Wohngeldgesetzes
Im Rahmen der Verbändeanhörung zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung und Fortentwicklung des Wohngeldgesetzes wurde Stellung genommen und die Einschätzung des Verbandes übermittelt.
- Bereitgestellt von: Deutscher Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung e.V. am 06.07.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWSB): Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung und Fortentwicklung des Wohngeldgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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25.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Politische Maßnahmen, die Kinder und Jugendliche vor Alkohol und Nikotin schützen
Um Kinder und Jugendliche zu schützen, müssen die Preise für Alkohol und Nikotinprodukte (Tabakprodukte, E-Zigaretten und verwandte Erzeugnisse) durch jährliche Steuererhöhungen, eine Präventionsabgabe und Mindestpreise erhöht werden; muss Marketing für Alkohol- und Nikotinprodukte vollständig beendet werden; muss der Verkauf von Alkohol- und Nikotinprodukten auf eine begrenzte Zahl lizensierter Fachgeschäfte beschränkt und der Verkauf über Automaten und Einzelhandel gestoppt werden; muss das Mindestalter für den Verkauf, Kauf und Konsum von Alkohol mindestens auf 18 Jahre, besser auf 21 Jahre angehoben werden, unabhängig von der Art des alkoholischen Getränks und der Begleitung durch Erziehungsberechtigte. Für Nikotinprodukte muss das Mindestalter auf 21 Jahre angehoben werden.
- Bereitgestellt von: Kinder ohne Alkohol und Nikotin am 06.07.2026
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Adressatenkreis:
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02.07.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (13):
- TabakerzG [alle SG hierzu]
- JuSchG [alle SG hierzu]
- UWG 2004 [alle SG hierzu]
- AlkStG [alle SG hierzu]
- TabStG 2009 [alle SG hierzu]
- BierStG 2009 [alle SG hierzu]
- AlkStV [alle SG hierzu]
- BierStV 2010 [alle SG hierzu]
- TabStV 2010 [alle SG hierzu]
- AlkopopStG [alle SG hierzu]
- SchaumwZwStG 2009 [alle SG hierzu]
- TabakerzV [alle SG hierzu]
- SchaumwZwStV 2010 [alle SG hierzu]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes
Die Stadtwerke München (SWM) begrüßen grundsätzlich die Zielsetzung des Wärmeplanungsgesetzes (WPG), die kommunale Wärmeplanung zu vereinfachen, zu beschleunigen und auf eine belastbare Datengrundlage zu stellen. Gerade vor dem Hintergrund der notwendigen Transformation der Wärmeversorgung hin zu einer klimaneutralen Infrastruktur ist eine effiziente und praxisnahe Planung auf kommunaler Ebene von zentraler Bedeutung. Allerdings weist der vorliegende Gesetzentwurf aus Sicht der SWM erhebliche Defizite beim Umgang mit sensiblen Daten auf, insbesondere mit Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sowie Informationen zu kritischen Infrastrukturen (KRITIS).
- Bereitgestellt von: Stadtwerke München GmbH am 06.07.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6587
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes
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BT-Drs. 21/6587
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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06.07.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz über das Apothekenwesen, Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune. Es geht um die Reform der ambulanten Versorgung. Unser Ziel ist ein nonprofit-Primärversorgungssystem mit multiprofessioneller Zusammenarbeit und demokratischer Bedarfsplanung. Entwurf eines Positionspapiers zur patientenorientierten Weiterentwicklung des Apothekenwesens.
- Bereitgestellt von: Verein demokratischer Pharmazeutinnen und Pharmazeuten e.V. am 06.07.2026
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Adressatenkreis:
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19.06.2024
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Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Grundsätze und Maßstäbe für die Bewertung eines berechtigten Interesses im Sinne von § 9b SGB VIII
Die BAG Landesjugendämter hat vor Kurzem Empfehlungen zu den „Grundsätzen und Maßstäben für die Bewertung eines berechtigten Interesses im Sinne von § 9b SGB VIII“ entwickelt. Zu diesen bezieht der VPK-Bundesverband e.V. im Folgenden Stellung. Der VPK -Bundesverband e.V. teilt das gesetzgeberische Ziel, die individuelle Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend wirksam zu ermöglichen, und begrüßt das Anliegen eines bundesweit einheitlichen Begriffsverständnisses des berechtigten Interesses. Die Empfehlung leistet hierzu in weiten Teilen einen wertvollen Beitrag. Zu mehreren Punkten sehen wir jedoch Anlass zu Widerspruch und zur Forderung nach Nachbesserung im Rahmen der angekündigten Fortschreibung.
- Bereitgestellt von: VPK-Bundesverband privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe e.V. am 06.07.2026
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Adressatenkreis:
-
01.07.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Neue Maßnahmen zur Bekämpfung digitaler Gewalt und insbesondere eine Regelung zu gerichtlich angeordneten Accountsperren. Wir legen den Fokus darauf, ein datensparsames und effektives Mittel gegen digitale Gewalt einzuführen und dabei das Recht auf Anonymität nicht zu gefährden. Gleichzeitig setzen wir uns dafür ein die Möglichkeit zivilgesellschaftlicher Organisationen, unterstützend sowie eigeninitiativ zu stärken.
- Bereitgestellt von: Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) am 06.07.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
22.05.2026
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer Sozialwohnungsquote
Wir haben einen Reformvorschlag mit der Sozialwohnungsquote am Beispiel von Berlin entwickelt.
- Bereitgestellt von: Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) am 06.07.2026
-
Adressatenkreis:
-
23.04.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
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-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer Sozialwohnungsquote
Wir haben einen Reformvorschlag mit der Sozialwohnungsquote am Beispiel von Berlin entwickelt.
- Bereitgestellt von: Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) am 06.07.2026
-
Adressatenkreis:
-
27.04.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz
Einsatz für diverse Anpassungen im Allgemeinen Gleichebahndlungsgesetz, um einen effektiven Diskriminierungsschutz zu gewährleisten.
- Bereitgestellt von: Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) am 06.07.2026
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Adressatenkreis:
-
17.04.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Etablierung von Field Supervision im deutschen Rettungsdienst
Ziel ist die flächendeckende Etablierung von Field Supervision als verbindlicher Bestandteil der rettungsdienstlichen Qualitätssicherung im deutschen Rettungsdienst. Angestrebt werden die strukturelle Integration in gesetzliche Rahmenvorgaben, die Entwicklung einheitlicher Standards und Implementierungsmodelle sowie die Sicherstellung einer nachhaltigen Finanzierung. Zudem sollen hochschulbasierte Qualifizierungswege für Field Supervisor:innen etabliert, Forschungs und Entwicklungsstrukturen zur evidenzbasierten Ausgestaltung aufgebaut und verbindliche Verfahren zur systematischen Qualitätssicherung, Kompetenzentwicklung und Organisationsentwicklung implementiert werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband für Bildung im Rettungswesen e.V. am 06.07.2026
-
Adressatenkreis:
-
05.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ziel ist die Anpassung des GKV Beitragssatzstabilisierungsgesetzes durch die rechtliche Verankerung des Rettungsdienstes als Bestandteil der außerklinischen Akutversorgung sowie die Berücksichtigung von Ausbildungs , Fortbildungs und Qualifizierungsstrukturen in der Finanzierungssystematik. Angestrebt werden die Erweiterung gesetzlicher Regelungen um rettungsdienstliche Vorhaltung, Versorgungskomponenten und Bildungsstrukturen, die verpflichtende Durchführung einer umfassenden Folgenabschätzung einschließlich Auswirkungen auf Ausbildungskapazitäten sowie die Sicherstellung, dass Vergütungsregelungen die Finanzierungsgrundlage für Ausbildung, Qualitätssicherung und Personalentwicklung dauerhaft gewährleisten.
- Bereitgestellt von: Bundesverband für Bildung im Rettungswesen e.V. am 06.07.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 256/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) -
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BR-Drs. 256/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
03.06.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Reform der Notfallversorgung und des Rettungsdienstes
Der BVBRW setzt sich für eine Aufnahme des Rettungsdienstes als eigene Leistung im SGB V ein. Etablierung eines Rettungsmittels bzw. einer Qualifikation zur Adressierung von Rettungsdiensteinsätzen mit niedriger Priorität. Erweiterung der Heilkundebefugnis für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter im Rahmen der rettungsdienstlichen Tätigkeit, verbunden mit einer akademischen Weiterbildung.
- Bereitgestellt von: Bundesverband für Bildung im Rettungswesen e.V. am 06.07.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13166
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung
-
BT-Drs. 20/13166
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
04.12.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben: