Stellungnahmen/Gutachten

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (22.135)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Initiative verfolgt das Ziel, dass sich die Bundesregierung auf EU-Ebene für eine Stärkung des Schienengüterverkehrs einsetzt. Aus Sicht der Branche müssen hierfür insbesondere die Investitionen in das transeuropäische Verkehrsnetz (TEN-V) besser koordiniert werden. Dazu gehören unter anderem die Infrastrukturen für die Schiene, die Binnenschifffahrt, die Straße oder auch den Seeverkehr. Darüber hinaus muss die angedachte Reform der EU-Richtlinie 92/106/EWG zur Förderung von Investitionen in Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs weitergeführt werden.

    • Bereitgestellt von: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) am 26.06.2026
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Beim Ausbau der Erzeugungstechnologie Offshore- Wind sind "Abschattungseffekte" zu vermeiden. Hierzu gehört, dass die Entwicklung zeitlich zu einem späteren Zeitpunkt ausgeschriebener Offshore-Windparks, unmittelbar in Windrichtung vorgelagerter Flächen, bereits vergebene Flächen nicht nachträglich und in unvorhersehbarer Weise entwerten darf. Zum Schutz der Wirtschaftlichkeit bereits vergebener Flächen und des Investitionsanreizes für zukünftige Flächen muss der Flächenentwicklungsplan die verfügbaren Flexibilitäten in Bezug auf die zeitliche und räumliche Verteilung zukünftig auszuschreibender Flächen voll ausnutzen. Diese Grundsätze müssen im WindSeeG rechtlich verankert werden.

    • Bereitgestellt von: TotalEnergies Renewables Deutschland GmbH am 26.06.2026
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Impulse für einen effizienten und effektiven Referentenentwurf zu den Eckpunkten GMG mit dem Ziel Transparenz, private Kapitalmobilisierung, Kosteneffizienz für alle betroffenen Akteure, insbesondere Betreiber netzgebundener Versorgungsinfrastrukturen zu sichern, Finanzierungszugänge für Gebäudeeigentümer:innen zu sichern und die Dekarbonisierung des Gebäudebereichs in Deutschland im Sinne des Werterhalts und der Risikominderung zuküngtiger Brennstoff-& CO2-Preisrisiken zu unterstützen.

    • Bereitgestellt von: Made in Germany 2030 am 26.06.2026
    • Adressatenkreis:
      • 19.05.2026

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      BALPro setzt sich gemeinsam mit weiteren Branchen- und Zivilgesellschaftsakteuren dafür ein, dass auf europäischer Ebene keine neuen Beschränkungen für etablierte, verbraucherfreundliche Produktbezeichnungen pflanzlicher Fleischalternativen eingeführt werden. Ziel ist der Erhalt der in Deutschland verankerten, praxiserprobten Leitsätze der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission von 2024, die Verbraucher*innenschutz und Rechtssicherheit gewährleisten. Neue EU-Vorschläge zur Einschränkung solcher Bezeichnungen würden Orientierung erschweren, Innovation behindern und insbesondere mittelständische Unternehmen der Ernährungswirtschaft belasten. BALPro bringt diese Position aktiv in politische Prozesse der Bundesregierung, des Bundestags und auf EU-Ebene ein.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband für Alternative Proteinquellen e. V. am 26.06.2026
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Derzeit unterliegen pflanzliche Milchalternativen dem regulären Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent, während für Kuhmilch der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent gilt. Aus Sicht von BALPro führt diese unterschiedliche steuerliche Behandlung vergleichbarer Produktkategorien zu Wettbewerbsverzerrungen. Für einen fairen Wettbewerb und technologieoffene Rahmenbedingungen sollte die Mehrwertsteuer für pflanzliche Milchalternativen auf den ermäßigten Steuersatz abgesenkt werden. Als Grundnahrungsmittel sollten beide Produktkategorien steuerlich gleichbehandelt werden. Eine entsprechende Anpassung könnte im Rahmen eines künftigen Jahressteuergesetzes erfolgen.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband für Alternative Proteinquellen e. V. am 26.06.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      BALPro setzt sich dafür ein, dass alternative Proteine als Zukunftsbranche in der Hightech-Agenda der Bundesregierung und weiteren innovationspolitischen Strategien angemessen berücksichtigt werden. Dazu gehören verbesserte Rahmenbedingungen für Forschung, Entwicklung, Skalierung und industrielle Produktion von Lebensmitteln und Zutaten auf Basis pflanzlicher Proteine, Fermentation und Zellkultivierung, um Investitionen, Wertschöpfung und Wettbewerbsfähigkeit am Standort Deutschland zu stärken.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband für Alternative Proteinquellen e. V. am 26.06.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1100 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Hightech Agenda Deutschland
    • Adressatenkreis:
      • 15.08.2025

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) [alle SG dorthin]

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel ist es, Finanzstabilität und Versorgungssicherheit zu erreichen, u. a. durch Anwendung des reduzierten Umsatzsteuersatzes auf Arzneimittel, Erhöhung des Herstellerabschlags, Einführung eines umfassenden Frühwarnsystems für Lieferengpässe- Ein weiteres Ziel sind Verbesserungen im Bereich der Preisbildung und Erstattung neuer Arzneimittel, u. a. durch Stärkung der Preis-Mengen-Regelung, Ausbau des Kombi-Abschlags, Geltung des Erstattungsbetrags ab dem ersten Tag, Anwendung des Erstattungsbetrags im Krankenhaus, Kopplung AMNOG an Beitragssatzstabilität, nutzenbasierte Preisdifferenzierung, Streichung des vertraulichen Erstattungsbetrags, Opt-Out-Recht für den GKV-Spitzenverband, volle Nutzenbewertung bei Orphan Drugs, verbesserte Datengrundlage für die Erstattungsbetrags-Verhandlung.

    • Bereitgestellt von: AOK-Bundesverband eGbR - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts am 26.06.2026
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel ist es, Finanzstabilität und Versorgungssicherheit zu erreichen, u. a. durch Anwendung des reduzierten Umsatzsteuersatzes auf Arzneimittel, Erhöhung des Herstellerabschlags, Einführung eines umfassenden Frühwarnsystems für Lieferengpässe- Ein weiteres Ziel sind Verbesserungen im Bereich der Preisbildung und Erstattung neuer Arzneimittel, u. a. durch Stärkung der Preis-Mengen-Regelung, Ausbau des Kombi-Abschlags, Geltung des Erstattungsbetrags ab dem ersten Tag, Anwendung des Erstattungsbetrags im Krankenhaus, Kopplung AMNOG an Beitragssatzstabilität, nutzenbasierte Preisdifferenzierung, Streichung des vertraulichen Erstattungsbetrags, Opt-Out-Recht für den GKV-Spitzenverband, volle Nutzenbewertung bei Orphan Drugs, verbesserte Datengrundlage für die Erstattungsbetrags-Verhandlung.

    • Bereitgestellt von: AOK-Bundesverband eGbR - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts am 26.06.2026
    • Adressatenkreis:
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