Regelungsvorhaben

Absenkung des Mehrwertsteuersatzes für pflanzliche Milchprodukte auf den ermäßigten Steuersatz

Angegeben von:
Bundesverband für Alternative Proteinquellen e. V. (R006020) am 26.06.2026

Beschreibung:
Derzeit unterliegen pflanzliche Milchalternativen dem regulären Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent, während für Kuhmilch der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent gilt. Aus Sicht von BALPro führt diese unterschiedliche steuerliche Behandlung vergleichbarer Produktkategorien zu Wettbewerbsverzerrungen. Für einen fairen Wettbewerb und technologieoffene Rahmenbedingungen sollte die Mehrwertsteuer für pflanzliche Milchalternativen auf den ermäßigten Steuersatz abgesenkt werden. Als Grundnahrungsmittel sollten beide Produktkategorien steuerlich gleichbehandelt werden. Eine entsprechende Anpassung könnte im Rahmen eines künftigen Jahressteuergesetzes erfolgen.

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2606260086 (PDF - 2 Seiten)

    Adressatenkreis:

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