Regelungsvorhaben
Absenkung des Mehrwertsteuersatzes für pflanzliche Milchprodukte auf den ermäßigten Steuersatz
Angegeben von:
Bundesverband für Alternative Proteinquellen e. V. (R006020)
am
26.06.2026
Beschreibung:
Derzeit unterliegen pflanzliche Milchalternativen dem regulären Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent, während für Kuhmilch der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent gilt. Aus Sicht von BALPro führt diese unterschiedliche steuerliche Behandlung vergleichbarer Produktkategorien zu Wettbewerbsverzerrungen. Für einen fairen Wettbewerb und technologieoffene Rahmenbedingungen sollte die Mehrwertsteuer für pflanzliche Milchalternativen auf den ermäßigten Steuersatz abgesenkt werden. Als Grundnahrungsmittel sollten beide Produktkategorien steuerlich gleichbehandelt werden. Eine entsprechende Anpassung könnte im Rahmen eines künftigen Jahressteuergesetzes erfolgen.
- Lebens- und Genussmittelindustrie [alle RV hierzu]
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu]
- Alternative Proteine
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Adressatenkreis:
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Versendet am 14.04.2026 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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