Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2606260086
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Zu Regelungsvorhaben:
Absenkung des Mehrwertsteuersatzes für pflanzliche Milchprodukte auf den ermäßigten Steuersatz
Derzeit unterliegen pflanzliche Milchalternativen dem regulären Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent, während für Kuhmilch der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent gilt. Aus Sicht von BALPro führt diese unterschiedliche steuerliche Behandlung vergleichbarer Produktkategorien zu Wettbewerbsverzerrungen. Für einen fairen Wettbewerb und technologieoffene Rahmenbedingungen sollte die Mehrwertsteuer für pflanzliche Milchalternativen auf den ermäßigten Steuersatz abgesenkt werden. Als Grundnahrungsmittel sollten beide Produktkategorien steuerlich gleichbehandelt werden. Eine entsprechende Anpassung könnte im Rahmen eines künftigen Jahressteuergesetzes erfolgen.
Bereitgestellt von:
Bundesverband für Alternative Proteinquellen e. V. (R006020)
am
26.06.2026
Adressatenkreis:
-
Versendet am 14.04.2026 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Lebens- und Genussmittelindustrie [alle SG hierzu]
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle SG hierzu]
- Alternative Proteine