Stellungnahmen/Gutachten
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19.393 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (19.393)
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Zu Regelungsvorhaben:
Produktkategorien für nachhaltige Finanzprodukte unter der SFDR ohne Greenwashing
Die Review der SFDR muss Klarheit schaffen und Greenwashing verhindern durch eindeutige Kategorien für nachhaltige Finanzprodukte mit wissenschaftsbasierten Mindestanforderungen. Wichtige Transparenzkennzahlen müssen beibehalten werden und die Konsistenz mit ESMA-Guidelines muss sichergestellt werden.
- Bereitgestellt von: Bürgerbewegung Finanzwende e. V. am 13.01.2026
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Adressatenkreis:
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19.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote
Air Products unterstütz die ambitionierte Weiterentwicklung der THG-Quote und die Integration von RFNBOs.
- Bereitgestellt von: Air Products GmbH (HRB 15572) am 13.01.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf eines zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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20.11.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die delegierten Rechtsakte der EU zu erneuerbaren Kraftstoffen nichtbiologischen Ursprungs (RFNBO) schreiben vor, dass Wasserstoffproduzenten bis zum 31. 12.2029 eine monatliche zeitliche Korrelation nachweisen müssen, danach gilt eine stündliche Korrelation. Die monatliche zeitliche Korrelation bedeutet, dass die RFNBO-Produktion im selben Monat wie die Erzeugung erneuerbarer Energie stattfinden muss, während die stündliche zeitliche Korrelation bedeutet, dass die RFNBO-Produktion stündlich mit der Erzeugung erneuerbarer Energie übereinstimmen muss. Einige argumentieren, dass eine monatliche Korrelation ausreicht, um die Treibhausgasemissionen zu reduzieren und gleichzeitig niedrigere Wasserstoffkosten zu gewährleisten. Es steht in der öffentlichen Diskussion eine Revision des DA im Raum.
- Bereitgestellt von: Air Products GmbH (HRB 15572) am 13.01.2026
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Adressatenkreis:
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07.11.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die delegierten Rechtsakte der EU zu erneuerbaren Kraftstoffen nichtbiologischen Ursprungs (RFNBO) schreiben vor, dass Wasserstoffproduzenten bis zum 31. 12.2029 eine monatliche zeitliche Korrelation nachweisen müssen, danach gilt eine stündliche Korrelation. Die monatliche zeitliche Korrelation bedeutet, dass die RFNBO-Produktion im selben Monat wie die Erzeugung erneuerbarer Energie stattfinden muss, während die stündliche zeitliche Korrelation bedeutet, dass die RFNBO-Produktion stündlich mit der Erzeugung erneuerbarer Energie übereinstimmen muss. Einige argumentieren, dass eine monatliche Korrelation ausreicht, um die Treibhausgasemissionen zu reduzieren und gleichzeitig niedrigere Wasserstoffkosten zu gewährleisten. Es steht in der öffentlichen Diskussion eine Revision des DA im Raum.
- Bereitgestellt von: Air Products GmbH (HRB 15572) am 13.01.2026
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Adressatenkreis:
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19.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung des Bankenpakets (CRR III / CRD VI)
Korrekte Umsetzung des EU-Bankenpakets bei angemessener Ausübung nationaler Wahlrechte (z.B. Vermeidung übermäßiger zusätzlicher Bürokratie für kleine Institute bei Management von ESG-Risiken, Fortführung aktueller Praktiken bei Eignungsprüfungen von Leitungspersonal, Übernahme von Übergangsregelung für Wohnimmobilien im Output Floor). Verbesserung des nationalen Regulierungsrahmens für die Kreditwirtschaft, u.a. verhältnismäßige Anzeigepflichten und Aufsichtsbefugnisse, pragmatische Organkreditregelungen, praxistauglicher AGB-Änderungsmechanismus, Berücksichtigung der Spezifika der verschiedenen Säulen der deutschen Kreditwirtschaft.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 13.01.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3058
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1619 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 zur Änderung der Richtlinie 2013/36/EU im Hinblick auf Aufsichtsbefugnisse, Sanktionen, Zweigstellen aus Drittländern sowie Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken und zur Entlastung der Kreditinstitute von Bürokratie (Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz – BRUBEG)
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BT-Drs. 21/3058
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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08.01.2026
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Bundestag:
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Organe [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (14):
- KredWG [alle SG hierzu]
- SolvV 2014 [alle SG hierzu]
- FinDAGebV [alle SG hierzu]
- SAG [alle SG hierzu]
- GroMiKV 2014 [alle SG hierzu]
- InstitutsVergV 2014 [alle SG hierzu]
- PrüfbV 2015 [alle SG hierzu]
- FinDAG [alle SG hierzu]
- ZAG 2018 [alle SG hierzu]
- WpIG [alle SG hierzu]
- WpI-AnzV [alle SG hierzu]
- KrZwMG [alle SG hierzu]
- KMAG [alle SG hierzu]
- KAGB [alle SG hierzu]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Praxisnahe Umsetzung des Umweltstrafrechts
Der VDA setzt sich dafür ein, die Regelungen der neuen Vorschriften des Umweltstrafrechts (§ 325 StGB, § 30 Abs. 2 OWiG), die Unternehmen betreffen, praxisnah umzusetzen. Der VDA stellt fest, dass der nationale Gesetzgeber bei bestimmten Regelungen über das vom europäischen Gesetzgeber geforderte Mindestmaß hinausgeht, dabei jedoch eine Begründung schuldig bleibt. Der VDA regt ferner an, einzelne Regelungen praxisnah umzusetzen, um gegenwärtig bestehende Rechtsunsicherheiten zu beseitigen.
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 13.01.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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20.11.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Innovationsschutz durch Anpassung des Designrechts
Der VDA begrüßt die geplanten Änderungen des Designrechts, die eine 1:1 Umsetzung des Designrichtlinie in nationales Recht darstellt. Aus Sicht des VDA wird durch die geplanten Änderungen der Schutz von Innovationen an die Anforderungen an das digitale und vernetzte Zeitalter angepasst. Dies Diese werden dazu beitragen, den Schutz von Innovationen an die Anforderungen des digitalen und vernetzten Zeitalters anzupassen und so zu stärken. Gleichzeitig fordert der VDA, dass bei der Ausgestaltung der Reparaturklausel (§ 40a DesignG) und deren Nutzungsausnahmen eine Balance zwischen den verschiedenen Interessen gewahrt wird. Darüber hinaus regt der VDA hinsichtlich § 40a Abs. 2 DesignG redaktionelle Anpassungen im Detail an.
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 13.01.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Modernisierung des Designrechts (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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23.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Entscheidung über die Vergabe des oberen 6-GHz-Bandes umfasst die Neuzuweisung der Frequenzen von 6.425 MHz bis 7.125 MHz. Ziel ist, hierfür die Nutzungsmöglichkeiten für WLAN verbindlich vorzusehen. Die Zuweisung des gesamten oberen 6-GHz-Bandes für eine exklusive Nutzung durch die WLAN-Technologie ist essenziell, um die digitale Konnektivität in Deutschland zukunftssicher zu gestalten, den stetig wachsenden Datenbedarf abzudecken und Innovationen zu ermöglichen.
- Bereitgestellt von: FRITZ! GmbH am 13.01.2026
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Adressatenkreis:
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08.01.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Diese Stellungnahme bewertet die Maßnahmen des Gesetzen aus Sicht der planenden Ingenieure, die intensiv in Planungs- und Genehmigungsverfahren im Infrastrukturbereich eingebunden sind. Zudem werden konkrete Verbesserungs- und Änderungsvorschläge am Gesetzentwurf vorgeschlagen, die aus Sicht der Planungswirtschaft zur weiteren Beschleunigung der Verfahren beitragen würden.
- Bereitgestellt von: Verband Beratender Ingenieure VBI am 13.01.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Infrastruktur-Zukunftsgesetz
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Adressatenkreis:
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15.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (15):
- AEG [alle SG hierzu]
- BSWAG [alle SG hierzu]
- EBKrG [alle SG hierzu]
- FStrG [alle SG hierzu]
- FStrAusbauG [alle SG hierzu]
- WaStrG [alle SG hierzu]
- WaStrAbG [alle SG hierzu]
- WHG 2009 [alle SG hierzu]
- LuftVG [alle SG hierzu]
- BNatSchG 2009 [alle SG hierzu]
- VwVfG [alle SG hierzu]
- UVPG [alle SG hierzu]
- ROG 2008 [alle SG hierzu]
- FStrBAG [alle SG hierzu]
- PBefG [alle SG hierzu]
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Der MEW e.V. begrüßt die Fortschreibung der THG-Quote bis 2040, lent die Einbeziehung der Flugkraftstoffanbieter ab, fordert die weitere Zulassung aller Rohstoffe gemäß Anhang 9 der RED, lehnt eine Abweichung der Quotenhöhe von der FuelEU Maritime ab, sclägt vor die Einführung eines RFNBO-Mindestanteil zu verschieben, lehnt den vorgesehenen Wegfall der Ausnahmeregelung für den Erdölbevorratungsverband (EBV) ab, spricht sich für eine europäische Harmonisierung der Datenbank aus und lehnt die geplante schrittweise Begrenzung der Anrechenbarkeit von Biokraftstoffen aus Nahrungs- und Futtermitteln auf 3% im Jahre 2030 ab.
- Bereitgestellt von: MEW Mittelständische Energiewirtschaft Deutschland e.V. am 13.01.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMUV) (20. WP): Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhaus-gasminderungs-Quote
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Adressatenkreis:
-
12.01.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Förderung sozialer klimafreundlicher Mobilität (Kauf und Leasing)
Die Bundesregierung hat sich für eine einkommensabhängige staatliche Förderung für Privathaushalte im Bereich des Leasings von E-Autos ausgesprochen. Die geplante Förderung soll Privatleute beim Kauf oder beim Leasing eines erstmals im Inland zugelassenen Neufahrzeugs der EU-Fahrzeugklasse M1 mit rein batterieelektrischem Antrieb oder Plug-in-Hybrid-Antrieb unterstützen. Die festgelegte Einkommensgrenze liegt bei 80.000 Euro Haushaltsjahreseinkommen netto. Die Ausgestaltung des Förderprogramms wird laut Bundesumweltministerium derzeit finalisiert. Das Programm soll schnellstmöglich im Jahr 2026 – vorbehaltlich der beihilferechtlichen Genehmigung der Europäischen Kommission – starten.
- Bereitgestellt von: FINN GmbH am 13.01.2026
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Adressatenkreis:
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24.11.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Förderung sozialer klimafreundlicher Mobilität (Kauf und Leasing)
Die Bundesregierung hat sich für eine einkommensabhängige staatliche Förderung für Privathaushalte im Bereich des Leasings von E-Autos ausgesprochen. Die geplante Förderung soll Privatleute beim Kauf oder beim Leasing eines erstmals im Inland zugelassenen Neufahrzeugs der EU-Fahrzeugklasse M1 mit rein batterieelektrischem Antrieb oder Plug-in-Hybrid-Antrieb unterstützen. Die festgelegte Einkommensgrenze liegt bei 80.000 Euro Haushaltsjahreseinkommen netto. Die Ausgestaltung des Förderprogramms wird laut Bundesumweltministerium derzeit finalisiert. Das Programm soll schnellstmöglich im Jahr 2026 – vorbehaltlich der beihilferechtlichen Genehmigung der Europäischen Kommission – starten.
- Bereitgestellt von: FINN GmbH am 13.01.2026
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Adressatenkreis:
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24.11.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Förderung sozialer klimafreundlicher Mobilität (Kauf und Leasing)
Die Bundesregierung hat sich für eine einkommensabhängige staatliche Förderung für Privathaushalte im Bereich des Leasings von E-Autos ausgesprochen. Die geplante Förderung soll Privatleute beim Kauf oder beim Leasing eines erstmals im Inland zugelassenen Neufahrzeugs der EU-Fahrzeugklasse M1 mit rein batterieelektrischem Antrieb oder Plug-in-Hybrid-Antrieb unterstützen. Die festgelegte Einkommensgrenze liegt bei 80.000 Euro Haushaltsjahreseinkommen netto. Die Ausgestaltung des Förderprogramms wird laut Bundesumweltministerium derzeit finalisiert. Das Programm soll schnellstmöglich im Jahr 2026 – vorbehaltlich der beihilferechtlichen Genehmigung der Europäischen Kommission – starten.
- Bereitgestellt von: FINN GmbH am 13.01.2026
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Adressatenkreis:
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02.12.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der regulatorischen und finanziellen Rahmenbedingungen für die Dekarbonisierung im Fernbusverkehr, insbesondere durch zukunftssichere Fördermittel sowie eine gleichberechtigte Berücksichtigung von Fernbussen in Förderprogrammen für nachhaltige Mobilität. Ziel ist die Unterstützung der Flottentransformation hin zu emissionsärmeren bzw. emissionsfreien Antrieben (z. B. E-Busse, alternative Kraftstoffe) sowie der Abbau regulatorischer Hemmnisse, um Investitionen in moderne, klimafreundliche Busflotten zu ermöglichen und den Beitrag des Fernbusverkehrs zur Verkehrswende zu stärken.
- Bereitgestellt von: Flix SE am 12.01.2026
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Adressatenkreis:
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09.01.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Klimaschutzprogramm der Bundesregierung
Rolle aktiver Waldbewirtschaftung und nachhaltiger Holznutzung für den Klimaschutz; keine Nutzungseinschränkungen
- Bereitgestellt von: Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände (AGDW) e.V. am 12.01.2026
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Adressatenkreis:
-
12.01.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
EU-Gaspaket jetzt umsetzen: Wärmewende in Kommunen ermöglichen
Zeitnahe Umsetzung der EU-Gasbinnenmarkt-Richtlinie zum Schutz der Bürger:innen sowie Einsparung von Kosten und Emissionen
- Bereitgestellt von: Umweltinstitut München - Verein zur Erforschung und Verminderung der Umweltbelastung e.V. am 12.01.2026
-
Adressatenkreis:
-
17.12.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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08.01.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
EU-Gaspaket jetzt umsetzen: Wärmewende in Kommunen ermöglichen
Zeitnahe Umsetzung der EU-Gasbinnenmarkt-Richtlinie zum Schutz der Bürger:innen sowie Einsparung von Kosten und Emissionen
- Bereitgestellt von: Umweltinstitut München - Verein zur Erforschung und Verminderung der Umweltbelastung e.V. am 12.01.2026
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Adressatenkreis:
-
17.12.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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08.01.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen am Kommissionsvorschlag zum Omnibus X (Food and Feed Safety)
Aufrechterhaltung eines gefahrenbasierten, mit dem Vorsorgeprinzip im Einklang stehenden Rechtsrahmens der EU-Pestizidgesetzgebung. Interessenvertretung gegen geplante Änderungen insb. in Verordnung (EG) 1107/2009.
- Bereitgestellt von: Umweltinstitut München - Verein zur Erforschung und Verminderung der Umweltbelastung e.V. am 12.01.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 190/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 999/2001, (EG) Nr. 1829/2003, (EG) Nr. 1831/2003, (EG) Nr. 852/2004, (EG) Nr. 853/2004, (EG) Nr. 396/2005, (EG) Nr. 1099/2009, (EG) Nr. 1107/2009, (EU) Nr. 528/2012 und (EU) 2017/625 im Hinblick auf die Vereinfachung und Verschärfung der Anforderungen an die Lebens- und Futtermittelsicherheit
-
BR-Drs. 190/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
09.12.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung der AMG-Einfuhrregelungen
Wir schlagen eine europäische Harmonisierung durch Abschaffung des deutschen Sonderwegs vor. Konkret schlagen wir vor: a. Streichung von § 13 (1) Satz 1 Nr. 3 AMG mit Blick auf Wirkstoffe, die tierischer oder mikrobieller Herkunft sind oder die auf gentechnischem Wege hergestellt werden. (Herstellungserlaubnis) b. Streichung von § 72 (1) Satz 1 Nr. 2 AMG mit Blick auf Wirkstoffe, die tierischer oder mikrobieller Herkunft sind oder die auf gentechnischem Wege hergestellt werden. (Einfuhrerlaubnis) c. Streichung/Anpassung von § 72a AMG (Drittlandsinspektionen)
- Bereitgestellt von: Vereinigung der am Drogen- und Chemikalien-Gross und Aussenhandel beteiligten Firmen e.V. am 12.01.2026
-
Adressatenkreis:
-
06.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der delegierten und implementierten Rechtsakte insbesondere in Bezug auf Recyclingfähigkeit, Kalkulation Rezyklate / Mass Balance und Eco-Modulation
- Bereitgestellt von: Der Grüne Punkt Holding GmbH & Co. KG am 12.01.2026
-
Adressatenkreis:
-
24.11.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Mindestlohn / geringfügige Beschäftigung
Mindestlohn an Ausbildung koppeln Stärkung der Sozialversicherungspflicht Ende des Minijobs
- Bereitgestellt von: VBUW Lebensmittel und Gastronomie e.V. am 12.01.2026
-
Adressatenkreis:
-
09.01.2026
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
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-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gasnetzbetreiber sollten verpflichtet werden, Verteilernetzentwicklungplänen zu erstellen um Unsicherheiten und Fehlinvestitionen zu vermeiden. Gasnetzbetreibern sollte es ermöglicht werden, frühzeitige Trennungen von Gasanschlüssen bei vorhandenen Heizalternativen und entsprechender Kommunikation vorzunehmen. Einfluss und Handlungsmöglichkeiten von Kommunen im Bezug auf die Entwicklung von Verteilernetzentwicklungplänen müssen gestärkt werden und etwaige daraus resultierende Mehrkosten müssen erstattet werden.
- Bereitgestellt von: Klima-Bündnis der europäischen Städte mit indigenen Völkern der Regenwälder | Alianza del Clima e.V. am 12.01.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 186/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets
-
BR-Drs. 186/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
25.11.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Entwicklung von Erleichterungen für die Genehmigungsverfahren für Wasserstoffspeicher und Implementierung erster Planungs- und Genehmigungs-Regelungen für Wasserstoffspeicher-Projekte.
- Bereitgestellt von: Initiative Energien Speichern e.V. (INES) am 09.01.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 562/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf und weiterer energierechtlicher Vorschriften -
BT-Drs. 20/11899
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften -
BT-Drs. 21/2506
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf und weiterer energierechtlicher Vorschriften
-
BR-Drs. 562/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
25.07.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (8):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines Förderrahmens für die (Re-)finanzierung von Wasserstoffspeicherprojekten
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) entwickelt eine Wasserstoffspeicherstrategie auf Bundesebene. Das Weißbuch Wasserstoffspeicherstrategie des BMWE (vormals BMWK) beschreibt bereits die Notwendigkeit zur Einführung eines Förderrahmens für Investitionen in Wasserstoffspeicher. Für die Einführung eines geeigneten Förderinstruments, zum Beispiel im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), wirbt INES aktiv.
- Bereitgestellt von: Initiative Energien Speichern e.V. (INES) am 09.01.2026
-
Adressatenkreis:
-
08.12.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
einfaches Bauen und Eckpunkte Gebäudetyp E
Beibehaltung der aktuellen Rechtslage im Bauvertragsrecht zu anerkannten Regeln der Technik als Mindeststandard der technisch sicheren Ausführung von Baumaßnahmen. Einführung einer Pflicht für Unternehmer, Verbraucher-Bauherren gegenüber verschiedene Ausführungsniveaus einer Baumaßnahme auch entsprechend verschieden zu bepreisen.
- Bereitgestellt von: VPB Verband Privater Bauherren e.V. am 09.01.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
-
BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
09.01.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben: