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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (18.669)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Begleitung des EU-Gesetzgebungsvorhabens auf nationaler Ebene in Deutschland (insbesondere im Rahmen des Trilog-Verfahrens) mit der Zielsetzung der Sicherstellung eines risikobasierten Ansatzes und einer sinnvollen Zuteilung der regulatorischen Verantwortlichkeiten entlang des KI Technologie-Stacks sowie einer sinnvollen Zuweisung der Verantwortlichkeiten zwischen Anbietern von KI-Systemen, Anwendern solcher Systeme sowie den Anbietern von Foundation Models. Weitere Zielsetzungen: 1. Sicherstellung der Festlegung sinnvoller Anforderungen für die Anbieter von Foundation Models 2. Praktikable Vorgaben für sogenanntes "Watermarking". 3. Klare Definitionen zur Bestimmung des Anwendungsbereichs der VO

    • Bereitgestellt von: Microsoft Deutschland GmbH am 24.09.2025
    • Adressatenkreis:
      • 23.06.2025

        • Bundesregierung:

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Begleitung des EU-Gesetzgebungsvorhabens auf nationaler Ebene in Deutschland (insbesondere im Rahmen des Trilog-Verfahrens) mit der Zielsetzung der Sicherstellung eines risikobasierten Ansatzes und einer sinnvollen Zuteilung der regulatorischen Verantwortlichkeiten entlang des KI Technologie-Stacks sowie einer sinnvollen Zuweisung der Verantwortlichkeiten zwischen Anbietern von KI-Systemen, Anwendern solcher Systeme sowie den Anbietern von Foundation Models. Weitere Zielsetzungen: 1. Sicherstellung der Festlegung sinnvoller Anforderungen für die Anbieter von Foundation Models 2. Praktikable Vorgaben für sogenanntes "Watermarking". 3. Klare Definitionen zur Bestimmung des Anwendungsbereichs der VO

    • Bereitgestellt von: Microsoft Deutschland GmbH am 24.09.2025
    • Adressatenkreis:
      • 06.06.2025

        • Bundesregierung:

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Teilnahme am Konsultationsprozess zur nationalen Rechenzentrumsstrategie des BMDS. Antworten auf die vom BMDS formulierten Leitfragen. Ziel: Übergreifende Strategie, um beim Ausbau von Rechenzentren den Anschluss an führende Nationen nicht zu verlieren. Zentrale Empfehlungen: 1. Genehmigungsverfahren deutlich beschleunigen. 2. Zuverlässige Versorgung mit bezahlbarem, sauberem Strom. 3. Einheitliche Regeln in der Europäischen Union statt deutscher Sonderwege. 4. Pragmatische Regulierung von Abwärme. 5. Bereitstellung vorbereiteter Flächen

    • Bereitgestellt von: Microsoft Deutschland GmbH am 24.09.2025
    • Adressatenkreis:
      • 24.09.2025

      • 25.09.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Sanitätshäuser und Gesundheitshandwerke sollen durch folgende Maßnahmen von übermäßiger Bürokratie entlastet werden: Einschränkung der Retaxierung bei Formmängeln, Befreiung der Hilfsmittelleistungserbringer vom Inkassorisiko bei gesetzlichen Zuzahlungen, Beseitigung der ungerechtfertigten Abwälzung von Begutachtungskosten des MD von den Kostenträgern auf die Leistungserbringer, Beibehaltung der Präqualifizierung für alle Leistungserbringer bei gleichzeitiger Entschlackung der bürokratischen Anforderungen, Reduzierung und Digitalisierung der Unterschriften in der Hilfsmittelversorgung, durchgehende und medienbruchfreie Digitalisierung der Abrechnung in der Hilfsmittelversorgung.

    • Bereitgestellt von: rehaVital Gesundheitsservice GmbH am 24.09.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel ist es die im Zusammenhang mit dem ALBVVG im Jahre 2023 durch Einfügung des Absatzes 1b in § 126 SGB V erfolgte einseitige Befreiung der Apotheken von der Präqualifizierungspflicht für sog. "apothekenübliche" Hilfsmittel aufgrund des Verstoßes gegen die Wettbewerbsgleichheit wieder abzuschaffen und damit einheitliche Rahmenbedingungen für alle Hilfsmittelleistungserbringer sowie ein einheitliche Qualitätssicherung in der Hilfsmittelversorgung wieder herzustellen.

    • Bereitgestellt von: rehaVital Gesundheitsservice GmbH am 24.09.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel ist es die im Zusammenhang mit dem ALBVVG im Jahre 2023 durch Einfügung des Absatzes 1b in § 126 SGB V erfolgte einseitige Befreiung der Apotheken von der Präqualifizierungspflicht für sog. "apothekenübliche" Hilfsmittel aufgrund des Verstoßes gegen die Wettbewerbsgleichheit wieder abzuschaffen und damit einheitliche Rahmenbedingungen für alle Hilfsmittelleistungserbringer sowie ein einheitliche Qualitätssicherung in der Hilfsmittelversorgung wieder herzustellen.

    • Bereitgestellt von: rehaVital Gesundheitsservice GmbH am 24.09.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Reform des Vertragswesen in der Hilfsmittelversorgung mit dem Ziel der Einführung übergreifender Leitverträge für jeden Versorgungsbereich, die Kostenträger und maßgebliche Spitzenorganisationen der Leistungserbringer verhandeln. Ziel ist dabei u.a. mehr Transparenz und reduzierte Bürokratie. Die Leitverträge sollen Leistungsumfänge sowie Ergebnisqualität definieren und einheitliche, überprüfbare Standards für eine wirtschaftliche Hilfsmittelversorgung – ausgerichtet am Primat einer qualitätsgesicherten, flächendeckenden, wohnortnahen Versorgungsstruktur und einer starken Selbstverwaltung setzen. Hierzu soll der betreffende Paragraf 127 SGB V entsprechend überarbeitet werden.

    • Bereitgestellt von: rehaVital Gesundheitsservice GmbH am 24.09.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Sanitätshäuser und Gesundheitshandwerke sollen durch folgende Maßnahmen von übermäßiger Bürokratie entlastet werden: Einschränkung der Retaxierung bei Formmängeln, Befreiung der Hilfsmittelleistungserbringer vom Inkassorisiko bei gesetzlichen Zuzahlungen, Beseitigung der ungerechtfertigten Abwälzung von Begutachtungskosten des MD von den Kostenträgern auf die Leistungserbringer, Beibehaltung der Präqualifizierung für alle Leistungserbringer bei gleichzeitiger Entschlackung der bürokratischen Anforderungen, Reduzierung und Digitalisierung der Unterschriften in der Hilfsmittelversorgung, durchgehende und medienbruchfreie Digitalisierung der Abrechnung in der Hilfsmittelversorgung.

    • Bereitgestellt von: rehaVital Gesundheitsservice GmbH am 24.09.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Sanitätshäuser und Gesundheitshandwerke sollen durch folgende Maßnahmen von übermäßiger Bürokratie entlastet werden: Einschränkung der Retaxierung bei Formmängeln, Befreiung der Hilfsmittelleistungserbringer vom Inkassorisiko bei gesetzlichen Zuzahlungen, Beseitigung der ungerechtfertigten Abwälzung von Begutachtungskosten des MD von den Kostenträgern auf die Leistungserbringer, Beibehaltung der Präqualifizierung für alle Leistungserbringer bei gleichzeitiger Entschlackung der bürokratischen Anforderungen, Reduzierung und Digitalisierung der Unterschriften in der Hilfsmittelversorgung, durchgehende und medienbruchfreie Digitalisierung der Abrechnung in der Hilfsmittelversorgung.

    • Bereitgestellt von: rehaVital Gesundheitsservice GmbH am 24.09.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Verbraucherkreditrichtlinie (CCD2) soll den Verbraucherschutz durch Standards für Kreditwürdigkeitsprüfungen und Informationspflichten stärken und Transparenz sowie Digitalisierung im Kreditmarkt fördern. PayPal unterstützt die Einführung einer verhältnismäßigen Regulierung, die Mindeststandards für den Verbraucherschutz im Kreditbereich festlegt und europaweit harmonisiert

    • Bereitgestellt von: PayPal Limited am 24.09.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 434/25 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
    • Adressatenkreis:
      • 17.07.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Augenoptiker müssen sich präqualifizieren, um Leistungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnen zu können. Die Deutsche Akkreditierungsstelle schreibt den voh ihr akkreditierten PQ-Stellen u. a. vor, dass betriebe innerhalb des fünfjähriger Geltungsdauer ihres Präqualifizierungszertifikats zweimal - und damit im Schnitt alle 20 Monate - anlasslos zu überwachen sind. Nachdem der Umfang der zur Präqualifizierung beizubringenden Unterlagen in einem ersten schritt bereits reduziert wurde, muss der bürokratische Aufwand des Verfahrens an sich entschlackt und insb. von dieser Auflage befreit werden.

    • Bereitgestellt von: Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen am 24.09.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Reform des Vertragswesen in der Hilfsmittelversorgung mit dem Ziel der Einführung eines Administrativen Rahmenvertrages sowie langfristig übergreifende Leitverträge für jeden Versorgungsbereich, die Kostenträger und maßgebliche Spitzenorganisationen der Leistungserbringer verhandeln. Ziel ist dabei u.a. mehr Transparenz und reduzierte Bürokratie. Die Leitverträge sollen Leistungsumfänge sowie Ergebnisqualität definieren und einheitliche, überprüfbare Standards für eine wirtschaftliche Hilfsmittelversorgung – ausgerichtet am Primat einer qualitätsgesicherten, flächendeckenden, wohnortnahen Versorgungsstruktur und einer starken Selbstverwaltung setzen. Hierzu soll der betreffende Paragraf 127 SGB V entsprechend überarbeitet werden.

    • Bereitgestellt von: Wir versorgen Deutschland am 24.09.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Reform des Vertragswesen in der Hilfsmittelversorgung mit dem Ziel der Einführung eines Administrativen Rahmenvertrages sowie langfristig übergreifende Leitverträge für jeden Versorgungsbereich, die Kostenträger und maßgebliche Spitzenorganisationen der Leistungserbringer verhandeln. Ziel ist dabei u.a. mehr Transparenz und reduzierte Bürokratie. Die Leitverträge sollen Leistungsumfänge sowie Ergebnisqualität definieren und einheitliche, überprüfbare Standards für eine wirtschaftliche Hilfsmittelversorgung – ausgerichtet am Primat einer qualitätsgesicherten, flächendeckenden, wohnortnahen Versorgungsstruktur und einer starken Selbstverwaltung setzen. Hierzu soll der betreffende Paragraf 127 SGB V entsprechend überarbeitet werden.

    • Bereitgestellt von: Wir versorgen Deutschland am 24.09.2025
    • Adressatenkreis:
      • 04.09.2025

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Verbesserung des Informationsflusses zwischen den medizinischen Professionen und Einrichtungen träger-, sektoren- und leistungsübergreifend, zugleich Stärkung der Wahlfreiheit der Patienten. Zeitnahe Einbindung der Hilfsmittelleistungserbringer in die digitale Infrastruktur. Standardisierung der Dokumentations-, Abrechnungs- und Prüfprozesse in der Hilfsmittelversorgung.

    • Bereitgestellt von: Wir versorgen Deutschland am 24.09.2025
    • Adressatenkreis:
      • 04.09.2025

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Verbesserung des Informationsflusses zwischen den medizinischen Professionen und Einrichtungen träger-, sektoren- und leistungsübergreifend, zugleich Stärkung der Wahlfreiheit der Patienten. Zeitnahe Einbindung der Hilfsmittelleistungserbringer in die digitale Infrastruktur. Standardisierung der Dokumentations-, Abrechnungs- und Prüfprozesse in der Hilfsmittelversorgung.

    • Bereitgestellt von: Wir versorgen Deutschland am 24.09.2025
    • Adressatenkreis:
      • 04.09.2025

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das Inverkehrbringen von Produkten im EU-Binnenmarkt ist durch harmonisierte Rechtsvorschriften geregelt, unter anderem auf Basis des New Legislative Frameworks. Ein Grundpfeiler dieser EU-Harmonisierungsrechtsvorschriften ist der risikobasierte Ansatz, nachdem die anzuwendenden Anforderungen und Prüfverfahren dem vom Produkt ausgehenden Risiko entsprechen müssen. Für Produkte mit einem hohem Risiko sieht der EU-Gesetzgeber dabei eine verpflichtende Einbindung von unabhängigen Prüfstellen, sogenannten Notifzierten Stellen, vor. Ziel der Interessensvertretung ist es, bei der Schaffung von neuen und bei der Überarbeitung von bestehenden Harmonisierungsrechtsvorschriften auf ein hohes Produktsicherheitsniveau und eine risikoadäquate Einbindung von Notifizierten Stellen hinzuwirken.

    • Bereitgestellt von: TÜV-Verband e.V. am 24.09.2025
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die neue Verordnung ((EU) 2023/988) über die allgemeine Produktsicherheit, sowie ihre künftigen Umsetzungs- und delegierten Rechtsakte müssen nicht in nationales Recht umgesetzt werden, erfordern aber ggf. eine Anpassung des bisherigen nationalen Produktsicherheitsrechts (ProdSG). Ziel der Interessenvertretung: praktikable nationale und europäische Auslegung und Umsetzung der Anforderungen der Allgemeinen ProduktsicherheitsVO bzw. der nachgelagerten Rechtsakte im Sinne der Sicherheit von Verbraucher:innen, eines funktionierenden Binnenmarktes und dem System der unabhängigen Drittprüfung (GS-Stellen). Focus sind die Anforderungen in: Artikel 21 Befugnis für die Tätigkeit als GS-Stelle -Artikel 24 (2) – Pflichten des Herstellers und des Einführers -Artikel 29 – Bußgeldvorschriften

    • Bereitgestellt von: TÜV-Verband e.V. am 24.09.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 231/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Produktsicherheitsgesetzes und weiterer produktsicherheitsrechtlicher Vorschriften
    • Adressatenkreis:
      • 27.08.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Mit der Carbon Management Strategie sollen die Anwendung von CCS und CCU sowie der Transport und die Offshore-Speicherung von CO2 ermöglicht werden. Der strategische Fokus für den Einsatz von CCS/CCU liegt dabei auf schwer oder nicht vermeidbaren Emissionen. Der TÜV-Verband setzt sich bei der Projekt- und Standortwahl für die CO2-Speicherung für hohe Umwelt- und Sicherheitsstandards ein, deren Einhaltung von unabhängiger Seite überprüft werden sollten. Nur so kann das notwendige Vertrauen in CCS/CCU-Technologie sichergestellt werden.

    • Bereitgestellt von: TÜV-Verband e.V. am 24.09.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 266/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes
      2. BT-Drs. 20/11900 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes
    • Adressatenkreis:
      • 04.07.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Normungsverordnung (EU) Nr. 1025/2012 soll evaluiert werden und eine mögliche Überarbeitung sondiert werden. Ziel der Interessenvertretung ist eine praktikable und effiziente Normung in der EU unter Beteiligung aller interessierten Kreise und unter Berücksichtigung aktueller EUGH-Urteile (James Elliot und Malamud) mit Blick auf harmonisierte Normen. Außerdem soll die Politik und Verwaltung für relevanten Themen und Herausforderungen bei der konkreten Umsetzung der NormungsVO sensibilisiert werden.

    • Bereitgestellt von: TÜV-Verband e.V. am 24.09.2025
    • Adressatenkreis:
      • 17.09.2025

        • Bundesregierung:

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Corporate Sustainabability Reporting Directive verpflichtet die Mitgliedstaaten bis zum 6. Juli 2024 zur Einführung einer Nachhaltigkeitsberichterstattung für nach dem Bilanzrecht als große sowie als kleine oder mittelgroße kapitalmarktorientierte definierte Unternehmen und einer Prüfung der entsprechenden Nachhaltigkeitsberichterstattung. Für die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte können neben Wirtschaftsprüfern auch andere sog. unabhängige Erbringer von Bestätigungsleistungen zugelassen werden. Der TÜV-Verband setzt sich für deren Zulassung und damit Öffnung des Prüfungsmarkts ein.

    • Bereitgestellt von: TÜV-Verband e.V. am 24.09.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/12787 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
    • Adressatenkreis:
      • 21.07.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das Beschäftigtendatenschutzgesetz muss an die moderne Arbeitswelt angepasst werden, da die industrielle Produktion vermehrt durch datengetriebene Geschäftsmodelle und -prozesse ergänzt wird. Um die Rechte der Beschäftigten zu wahren und gleichzeitig die Agilität der Unternehmen in der digitalen Transformation nicht einzuschränken, bedarf es einer umfassenden Modernisierung des Gesetzes.

    • Bereitgestellt von: Lieferando (yd. yourdelivery GmbH) am 24.09.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung eines fairen Umgangs mit Beschäftigtendaten und für mehr Rechtssicherheit für Arbeitgeber und Beschäftigte in der digitalen Arbeitswelt
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die nationale Umsetzung der auf EU-Ebene bereits beschlossenen Plattformarbeiterrichtlinie soll in Deutschland wirkungsvoll umgesetzt werden. Ziel ist es, dass Kurieren von Essenslieferdiensten/Onlinemarktplätzen der richtige Beschäftigungsstatus zugewiesen wird. Um dies zu erreichen, führt Lieferando Gespräche mit relevanten Entscheidungsträgern auf der politischen und administrativen Ebene.

    • Bereitgestellt von: Lieferando (yd. yourdelivery GmbH) am 24.09.2025
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die derzeit auf Bundesebene diskutierte Abgabe für große Online-Plattformen (Digital Services Tax / Digitalsteuer) lehnen wir ab. Es ist absehbar, dass die betroffenen Plattformen eine derartige Belastung auf die werbetreibenden Unternehmen übertragen würden, sodass letztlich die Endverbraucher die Hauptlast zu tragen hätten.

    • Bereitgestellt von: Lieferando (yd. yourdelivery GmbH) am 24.09.2025
    • Adressatenkreis:
      • 03.07.2025

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Aktionswoche „Torffrei gärtnern“ ist eine bundesweite Initiative, die vom Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMELH) gemeinsam mit Partnern aus Handel, Verbänden sowie Umwelt- und Naturschutzorganisationen organisiert wird. Für die Umsetzung der Aktionswoche im Jahr 2026 wird gefordert, dass im Rahmen der Aktionswoche auch torfreduzierte Substrate berücksichtigt werden und eine Fokussierung auf die Anwendungshinweise zur Nutzung der Erden erfolgt.

    • Bereitgestellt von: Industrieverband Garten (IVG) e. V. am 24.09.2025
    • Adressatenkreis:
      • 28.07.2025

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das Regelvorhaben bezieht sich auf die Ankündigungen und Umsetzungen zweier Ministerien des Bundes: Das Bundesministerium des Inneren (BMI) - vertreten durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mit der veränderten Integrationskursverordnung nach § 43 Aufenthaltsgesetz und das Bundesministerium für Arbeits- und Soziales (BMAS) mit der Berufssprachförderung nach § 45a Aufenthaltsgesetz. Ziel der bezweckten Einflussnahme ist die Rücknahme der Mittelkürzungen im Bereich der Integrations- und Berufssprachkurse nach §§ 43 und 45a Aufenthaltsgesetz und mindestens die Wiederherstellung der finanziellen Ausstattung von 2024.

    • Bereitgestellt von: Bildungsgenossenschaft Südniedersachsen eG am 24.09.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1062 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/500, 21/501, 21/1628 Nr. 1 - Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025)
      2. BT-Drs. 21/500 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Als Mondelez Deutschland Services GmbH & Co. KG begrüßen wir die Ziele der EU-Entwaldungsverordnung für nachhaltige Lieferketten und zur Reduzierung von Waldschädigung ausdrücklich. Im Rahmen der Diskussionen um die komplexen Auswirkungen der Entwaldungsverordnung setzen wir uns für einen zeitlichen Aufschub zu Gunsten von zielgerichtetem Umweltschutz und der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit unserer Industrie ein.

    • Bereitgestellt von: Mondelez Deutschland Services GmbH & Co. KG am 24.09.2025
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Agroforst sollte stärker finanziell und institutionell gefördert werden. Eine solche Förderung sollte 1) groß gedacht sein, 2) Agrobiodiversität mit dem Klima- und Ressourcenschutz, der Produktivität und der Klimaresilienz bestmöglich verbinden, 3) auf Planungssicherheit der Landwirtschaftsbetriebe abzielen und Sorgen und Unsicherheiten berücksichtigen, 4) möglichst viele Praktiker:innen erreichen, 5) sich auf die Langlebigkeit der Wirkung auf Betriebsebene beziehen, nicht auf die Fläche 6) integrativ gedacht werden 7) ohne bürokratische Hürden und bundesweit in Anspruch genommen werden können, 8) sich vorläufig an der Agroforst-Definition der GAPDZV ausrichten, 9) erreichte politische Errungenschaften und Kompromisse nicht gefährden, sondern darauf aufbauen und ergänzen

    • Bereitgestellt von: ProjectTogether gGmbH am 23.09.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Nach deutschem Pflanzenschutzgesetz dürfen berufliche Verwender Pflanzenschutzmittel-Anwendungen derzeit schriftlich oder elektronisch dokumentieren. Ab dem 1. Januar 2026 ist gemäß Artikel 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2023/564 eine verpflichtende elektronische und maschinenlesbare Aufzeichnung vorgeschrieben. Diese Regelung basiert auf Artikel 67 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln. Ziel ist eine EU-weit einheitliche und digital verwertbare Dokumentation durch berufliche Anwender.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Forstwirtschaftsrat e.V. (DFWR) am 23.09.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMLEH): Gesetz zur Anpassung des Pflanzenschutzgesetzes an unionsrechtliche Regelungen
    • Adressatenkreis:
      • 06.08.2025

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Verordnung (EU) 2024/1991 über die Wiederherstellung der Natur trat am 18. August 2024 in Kraft und gilt unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten, ohne dass es einer Umsetzung wie bei Richtlinien bedarf. Dennoch sollen im deutschen Recht flankierende Vorschriften zur Klärung von Zuständigkeiten und Verfahren, insbesondere zur Erstellung, Prüfung und Überarbeitung des nationalen Wiederherstellungsplans, geschaffen werden. Der erste Entwurf ist bis 1. September 2026 der EU-Kommission vorzulegen. Ziel des Gesetzentwurfs ist eine unionsrechtskonforme, fristgerechte Durchführung, im Einklang mit den UN-Nachhaltigkeitszielen 11, 13, 14 und 15 der Agenda 2030.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Forstwirtschaftsrat e.V. (DFWR) am 23.09.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMLEH): Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/1991 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2024 über die Wiederherstellung der Natur und zur Änderung der Ver-ordnung (EU) 2022/869
    • Adressatenkreis:
      • 11.08.2025

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel des Regelungsvorhabens ist die Anpassung der nationalen Vorgaben an die durch die Richtlinie (EU) 2023/2413 (RED III) geänderten europäischen Anforderungen zur Nachhaltigkeit und Treibhausgas-Einsparung bei der Nutzung von Biomasse zur Stromerzeugung und Biokraftstoffherstellung. Dabei sollen u. a. der erweiterte Geltungsbereich für Biomasseanlagen, ergänzte flächenbezogene Anforderungen, verschärfte Vorgaben zur Betrugsprävention, Änderungen im Anerkennungsverfahren für Zertifizierungsstellen sowie die Ausweitung des Ordnungswidrigkeitenkatalogs umgesetzt werden.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Forstwirtschaftsrat e.V. (DFWR) am 23.09.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMUKN): Referentenentwurf zur Verordnung zur Änderung der Verordnung über Anforderungen an eine nachhaltige Herstellung von Biomasse zur Stromerzeugung und der Verordnung über Anforderungen an eine nachhaltige Herstellung von Biokraftstoffen
    • Adressatenkreis:
      • 27.08.2025

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wir beziehen uns auf die Richtlinie des europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie EU 20152302 zur wirksameren Gestaltung des Schutzes von Reisenden und zur Vereinfachung und Klarstellung bestimmter Aspekte der Richtlinie vom 29.11.2023. Grundsätzlich hat sich die Pauschalreiserichtline in ihrer jetzigen Form im alltäglichen Geschäft bewährt. Dies gilt jedoch explizit nicht für die Corona-Pandemie als ein Ereignis eines weltweiten Marktversagens. Für einen solchen außergewöhnlichen Fall war die Pauschalreiserichtlinie nie vorgesehen. Statt also die wichtigste Forderung zu berücksichtigen, werden stattdessen weitere Hürden und Erschwernisse eingeführt, die im Resultat das Produkt Pauschalreise nur teurer und damit unattraktiver machen.

    • Bereitgestellt von: Verband Internet Reisevertrieb e. V. am 23.09.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 24/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie (EU) 2015/2302 zur wirksameren Gestaltung des Schutzes von Reisenden und zur Vereinfachung und Klarstellung bestimmter Aspekte der Richtlinie
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Im Rahmen eines Stellungnahmeverfahres zum Referentenentwurf des Krankenhausreformanpassungsgesetzes (KHAG) soll auf verschiedene, für die operative Kinder- und Jugendmedizin bedeutsame Aspekte, die bisher nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt wurden, hingewiesen werden.

    • Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendchirurgie e.V. am 23.09.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/2512 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
    • Adressatenkreis:
      • 19.08.2025

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Verordnung regelt kosmetische Mittel umfassend mit dem Ziel, dem Verbraucher sichere Produkte zu bieten. Es muss sichergestellt sein, dass die bewährten Sicherheitsvorgaben grundsätzlich erhalten bleiben sollen. Dabei müssen unverhältnismäßige bürokratische Belastungen verhindert werden, z. B. hinsichtlich der Regelung von Stoffen oder Kennzeichnungsvorschriften, beispielsweise mehr Öffnung für Optionen zur digitalen Kennzeichnung.

    • Bereitgestellt von: Industrieverband Körperpflege- und Waschmittel e. V. am 23.09.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Landwirtschaft gehen immer mehr Pflanzenschutzmittel verloren – mit spürbaren Folgen für die Fähigkeit zur Selbstversorgung in Deutschland. Wichtige Kulturen verlieren ihre Anbaufähigkeit, Betriebe geraten unter wirtschaftlichen Druck und Deutschlands Importabhängigkeit steigt. Zeitgleich hat die Versorgungssicherheit mit Nahrungsmitteln aus Deutschland in den letzten Jahren an politischer und gesellschaftlicher Relevanz gewonnen. Für eine Erhöhung des Selbstversorgungsgrades bei wesentlichen Kulturen fordert der IVA einen Innovationsbooster, insbesondere im europäischen und nationalen Pflanzenschutzrecht.

    • Bereitgestellt von: Industrieverband Agrar e.V. am 23.09.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Vollständige Vergütung aller ordnungsgemäß erbrachten vertragsärztlichen Leistungen (ohne Budgets, Quoten oder andere mengenbeschränkende Maßnahmen) als sofortige Übergangsmaßnahmen: Gewährleistung der Auszahlung von mindestens 90 v. 100 der Vergütung aller von der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung erfassten, ordnungsgemäß erbrachten fachärztlichen Leistungen Entbudgetierung aller fachärztlichen Leistungen, die auf Überweisung durch Hausärztinnen/Hausärzte erfolgen Entbudgetierung aller vertragsärztlichen Leistungen, die in sog. sozialen Brennpunkten bzw. gegenüber deren Bewohnern erbracht werden.

    • Bereitgestellt von: Berufsverband der Angiologen Deutschlands e.V. am 23.09.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 234/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der BEE setzt sich im Rahmen der Änderung des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes u.a. für die folgenden Punkte ein: 1) Die Absenkung der Stromsteuer für alle Verbraucherinnen und Verbraucher 2) Die Beibehaltung der Definition von Biomasse als Erneuerbarer Energieträger nach geltendem Recht 3) Die Abschaffung der bestehenden Doppelbesteuerung bei der Einspeisung ins öffentliche Netz bei bidirektionalem Laden (Vehicle-to-Grid) 4) Bürokratieabbau 5) Die steuerfreie Drittbelieferung bei sog. „Insellösungen“

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) am 23.09.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) begrüßt es, dass die Bundesregierung, dem Koalitionsvertrag entsprechend, mehr Spielraum für private Investitionen in Erneuerbare Energien und dazugehörige Infrastrukturen schaffen will. Neben der als positiv gewerteten erhöhten Investitionsmöglichkeiten und der Rechtssicherheit, konzentriert sich die Arbeit des BEEs u.a. auf die folgenden Punkte: - Eine Ausweitung des Schwarmfinanzierungs-Privileg - Die Entkopplung der Infrastruktur-Quote von der Immobilienquote und die Schaffung einer eigenständige Quote für Infrastruktur - Eine Verschlankung der Melde-, Dokumentations- und Reportingpflichten

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) am 23.09.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz / StoFöG)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (4):
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