Stellungnahmen/Gutachten
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848 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (848)
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Zu Regelungsvorhaben:
Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes
Im Rahmen der Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes setzen wir uns ein für: - Vereinfachte Förderstrukturen, die verständlich und planbar sind - Langfristige Perspektiven für Investitionen im Handwerk und in der Industrie - Sozial ausgewogene Förderung, die auch einkommensschwache Haushalte einbezieht Unsere Positionen zielen auf eine effiziente Nutzung öffentlicher Mittel, Planungssicherheit für Marktteilnehmer und hohe Akzeptanz bei Eigentümern und Mietern.
- Bereitgestellt von: Thermondo GmbH am 09.06.2026
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Adressatenkreis:
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09.06.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...von 65 Prozent (geltendes GEG) auf 10 Prozent ab 2029..., ...Biotreppen-Regelung nach § 71 Abs. 9 GEG unterliegen. Ohne Klarstellung..., ...erhalten. Die in § 71 Abs. 11 GEG verankerte Beratungspflicht...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Im Rahmen des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) wird eine rechtssichere, investitionsfördernde und mit der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) kohärente Ausgestaltung der Anforderungen an Gebäudeenergie und Wärmewende angestrebt. Dies umfasst insbesondere die Weiterentwicklung der Anforderungen an Nullemissionsgebäude und energetische Mindeststandards im Bestand, Regelungen für wirtschaftliche und planungssichere Heizungsinvestitionen, Vorgaben für effizienten Anlagenbetrieb, Monitoring und Gebäudeautomation sowie die Weiterentwicklung von Energieausweisen und Gebäudedatenbanken. Zudem sollen innovationsfreundliche Nachweisverfahren ermöglicht und die Kohärenz mit Wärmeplanungsgesetz und Wärmemarktregulierung sichergestellt werden.
- Bereitgestellt von: DENEFF EDL_HUB am 13.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
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Adressatenkreis:
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11.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...machen Gut: Die gelernte GEG-Systematik wird erhalten..., ... Die Streichung des § 71 GEG, fehlende Voraussetzungen..., ...Anforderungssystematik des GEG ist vom Markt über Jahre..., ...erzeugtem PV-Strom aus dem GEG wird beibehalten. Problem..., ...bisherigen Regelungen aus § 71 GEG, die Folgeregelungen §§..., ...alte Heizkessel nach § 72 GEG. An ihre Stelle tritt ..., ...Optionen aus dem aktuellen GEG mit übernehmen. Am Beispiel..., ...entsprechenden Betreiberpflichten im GEG leisten damit nicht zuletzt..., ... Deutschland lag hier im GEG bereits an der Untergrenze..., ...31.12.2024 wie im aktuellen GEG) bzw. 70 kW (ab 31.12.2029..., ... und bereits in FAQs zum GEG teilweise formuliert. Entsprechend..., ...Rechtsunsicherheit aus dem GEG sollte nicht ins GModG ..., ...Problem: Der Ersatz von § 71 GEG mit der „Biotreppe“ entwertet...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung der BEG EM, Verbesserung der Antragszahlen und Einsatz für die BEG Einzelmaßnahmen
Der DEPV setzt sich für die Beibehaltung der bewährten Systematik der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) und für die Verbesserung, sprich Steigerung, der Antragszahlen der BEG ein, insbesondere in Bezug auf Holzheizungen. Zudem fordert der DEPV eine bessere Kommunikation in Bezug auf die BEG, sowie eine Anpassung der Auslegungsregelungen mit dem Ziel der Vereinfachung der Anträge für Antragssteller und die Branche. Im Sinne des Verbraucherschutzes sollen auch Extremsituationen wie Hochwasser berücksichtigt werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) am 09.05.2025
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Adressatenkreis:
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30.04.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gesprächsanfrage Neugestaltung GEG und BEG Sehr geehrter ..., ...Ihnen über die Zukunft bei GEG und BEG austauschen. BWP...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die DENEFF setzt sich für mehr Energieeffizienz in Gebäuden ein, insbesondere für die Reduzierung des Energiebedarfs von Bestandsgebäuden sowohl durch bauliche Maßnahmen, als auch die rationelle Beheizung/Klimatisierung und einen effizienten Gebäudebetrieb. Die DENEFF setzt sich außerdem für die ambitionierte Umsetzung der Vorgaben aus dem EU-Recht ein.
- Bereitgestellt von: Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e. V. (DENEFF) am 01.04.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/6875
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
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BT-Drs. 20/6875
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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27.01.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sowie voraussichtlich ..., ... vielen Jahren, auch im GEG (Anlage 7). In Deutschland...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
GModG - Warmwasser als Energieeffizienzpotenzial im Gebäudesektor anerkennen
Abseits der Heizungstechnologie und der energetischen Qualität der Gebäudehülle kommt der Warmwasserverbrauch in Gebäude bei Energieeffizienzmaßnahmen kaum in Betracht, obwohl 16% des Endenergieverbrauchs in Gebäuden für die Warmwassererwärmung genutzt werden. Um das Potenzial der Warmwassereffizienz auszuschöpfen ist eine Berücksichtigung des Warmwassersverbrauchs im Energiebedarfsausweis von Gebäuden notwendig und könnte für mehr Transparenz sorgen und einen Anreiz zum Warmwassersparen setzen. Darüber hinaus sollte in Zukunft auch der Verbrauch von Warmwasser in die Standards für energieeffiziente Gebäude aufgenommen werden.
- Bereitgestellt von: Klenk & Hoursch AG am 23.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
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BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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20.05.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Hansgrohe die Novellierung des GEG im GModG. Voraussetzung..., ...Bestandsgebäude (1990er), GEG-Referenzgebäude und Effizienzhaus..., ...untergraben. Dabei hat sich § 103 GEG in der Praxis nicht bewährt...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Referentenentwurf zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)
Der Entwurf regelt die Ablösung des Gebäudeenergiegesetzes durch ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz und schafft dabei insbesondere die bisherigen, detaillierten Vorgaben zum Heizungstausch ab: Die pauschale 65-Prozent-Erneuerbare-Energien-Vorgabe entfällt, Eigentümer sollen beim Heizungstausch mehr Wahlfreiheit erhalten, etwa auch für Gas- und Ölheizungen, die ab 2029 schrittweise klimaneutrale Brennstoffanteile nutzen müssen. Zugleich setzt der Entwurf Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie 2024/1275 um, insbesondere zu Effizienz- und Renovierungsanforderungen für Gebäude.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) am 24.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Referentenentwurf zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)
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Adressatenkreis:
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11.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...sogenannten Heizungsgesetzes (GEG 2023, Oktober 2023 / Anwendungsbeginn..., ...vor Veröffentlichung des GEG-Entwurfes beauftragt wurden..., ...für die nach dem heutigen GEG bereits eine Biotreppe ..., ... Heizkessel, wie sie das GEG bisher enthält. Selbst..., ...unverändert aus dem aktuellen GEG übernommen und versäumt..., ... bislang geltenden § 71h GEG orientieren. Unter Bezugnahme...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Zulassung von Biomassezentralheizungen im Rahmen der KfW-Förderungen KFN und KNN
In den KfW-Förderprogrammen „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (KFN)“ und „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KNN)“dürfen Neubauten nicht gefördert werden, wenn in ihnen in Zentralheizungen Energieträger auf Basis von fester Biomasse und biogenen Gas/Öl eingesetzt werden. Bei einzelnen, insbesondere größeren Neubauten kann eine Holzzentralheizung jedoch die technologisch sinnvollste Variante sein. Daher sollte eine Förderung von Holzzentralheizungen zukünftig auch im Neubau wieder möglich bzw. zumindest nicht mehr förderschädlich sein.
- Bereitgestellt von: Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände (AGDW) e.V. am 04.09.2025
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Adressatenkreis:
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01.09.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Im Gebäudeenergiegesetz (GEG) sind Energieträger auf..., ...Biomasseheizungen gelten GEG als erneuerbare Energie..., ... die Anforderungen des GEG. Der Ausschluss in den ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ziel: Die Forderungen zum WPG zielen darauf ab, die Planung und Bereitstellung von Wärme- und Strominfrastruktur effizienter und einheitlicher zu gestalten. Für das WPG soll ein Handlungsleitfaden als fachliche Hilfestellung zur Verfügung gestellt werden. Der Ausbau der öffentlichen Stromnetzinfrastruktur muss beschleunigt werden. Ein Bundeszuschuss zu den Netz- und Verteilnetzentgelten sollte ermöglicht werden. Netzbetreiber sollten verpflichtet werden, innerhalb von 6 Wochen einen einheitlichen und verbindlichen Zeit- und Kostenrahmen für Netzanschlussbegehren zur Verfügung zu stellen.
- Bereitgestellt von: Vonovia SE am 02.10.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/8654
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze
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BT-Drs. 20/8654
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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20.09.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...und Primärenergiebedarfe GEG und BEG unter dem Aspekt..., ...Realistisches Zielbild für das GEG entwerfen Der beschlossene..., ...Energieträgers nach § 71 GEG erbracht wird Neubauförderung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Energy Performance of Buildings Directive (EPBD):
Die Forderungen zielen darauf ab, eine effektive und pragmatische Umsetzung der EPBD in Deutschland zu ermöglichen und die Energieeffizienz im Wohnungsbau zu steigern. Der gefundene Kompromiss zur EU-Gebäuderichtlinie muss in deutsches Recht umgesetzt werden, um klare Rahmenbedingungen für die Umsetzung zu schaffen. Bei der Reduzierung des Primärenergiebedarfs im Wohngebäudebestand sollte auf Anreize für eine effektive Umsetzung gesetzt werden und nicht auf verbindliche Vorgaben. Die Mindesteffizienzstandards sollten für den gesamten Wohngebäudebestand gelten, um flächendeckende Verbesserungen zu gewährleisten.
- Bereitgestellt von: Vonovia SE am 02.10.2024
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Adressatenkreis:
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20.09.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...und Primärenergiebedarfe GEG und BEG unter dem Aspekt..., ...Realistisches Zielbild für das GEG entwerfen Der beschlossene..., ...Energieträgers nach § 71 GEG erbracht wird Neubauförderung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassungen im Baugesetzbuch sind erforderlich, um Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen und bürokratische Hürden abzubauen, damit Neubauten wirtschaftlicher umgesetzt werden können. Dazu zählt auch die Abschaffung des Umwandlungsverbots gemäß § 250 BauGB. Ergänzend sollten verbindliche Standards für die Berücksichtigung nachhaltiger Materialien und CO2 Bilanzen bei der Planung und Genehmigung von Bauprojekten eingeführt werden. Gleichzeitig ist eine Anpassung der Vorschriften zur kommunalen Wärmeplanung notwendig, um diese stärker mit energetischen Anforderungen zu verknüpfen und so eine zukunftsorientierte Wärmeversorgung zu gewährleisten.
- Bereitgestellt von: Vonovia SE am 02.10.2024
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Adressatenkreis:
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20.09.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...und Primärenergiebedarfe GEG und BEG unter dem Aspekt..., ...Realistisches Zielbild für das GEG entwerfen Der beschlossene..., ...Energieträgers nach § 71 GEG erbracht wird Neubauförderung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Modernisierungsumlage: Die Forderungen zielen darauf ab, Vermieter finanziell zu entlasten und energetische Modernisierungen attraktiver zu machen. Die Umlage nach § 559 Abs. 1 BGB soll auf 11 Prozent angehoben werden, um Vermietern eine bessere Refinanzierung von Modernisierungsmaßnahmen zu ermöglichen. Mietspiegel: Schaffung von Regelungen im BGB mit dem Ziel, die Qualität und Akzeptanz von Mietspiegeln zu erhöhen und sie zu einem verlässlichen Instrument zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete zu machen. Mietpreisbremse: Anpassungen des § 556d. Ziel ist es, die Mietpreisbremse sozialer und marktgerechter auszugestalten und Anreize für Investitionen in energetische Sanierungen zu schaffen. Kappungsgrenze(558 BGB): Keine weitere Absenkung der Kappungsgrenze.
- Bereitgestellt von: Vonovia SE am 02.10.2024
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Adressatenkreis:
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20.09.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...und Primärenergiebedarfe GEG und BEG unter dem Aspekt..., ...Realistisches Zielbild für das GEG entwerfen Der beschlossene..., ...Energieträgers nach § 71 GEG erbracht wird Neubauförderung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung des Gebäudeenergiegesetz zur stärkeren Berücksichtigung nachhaltiger Baustoffe und Bauweisen. Vollständige Integration von Lebenszyklusanalysen in den Bewertungen von Gebäuden.
- Bereitgestellt von: natureplus e.V. - Internationaler Verein für zukunftsfähiges Bauen und Wohnen am 08.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 170/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung -
BT-Drs. 20/6875
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
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BR-Drs. 170/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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11.03.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gebäude-Energie-Gesetzes (GEG), in Kraft seit Januar ..., ... ‘Heizungsgesetzes’ (§71 GEG) ist dabei so einfach wie...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wasserstoffhochlauf ermöglichen. Schnelle Schaffung eines Wasserstoffnetzes in Deutschland - sowohl auf der Fernleitungsebene (Kernnetz) als auch auf der Verteilnetzebene. Transformation Gasnetzinfrastruktur in Richtung Wasserstoff als Beitrag zur Klimaneutralität und dem Gelingen der Energiewende ermöglichen (Umwidmung, Ergänzungsneubau, Stilllegung; Schaffung entsprechender regulatorischer Rahmenbedingungen bzw. Finanzierungsbedingungen für Fernleitungs- und Verteilnetze via EnWG und Festlegungen der BNetzA). Einalssungen zum BMW-Greenpaper Transformation Gas-/Wasserstoff-Verteilernetze im Rahmen öff. Konsultation. Sinnvolle Überführung EU-Gaspaket in dt. Recht (BMWE Referentenentwurf 2025). Zudem Instrumente für schnelle H2-Marktdurchdringung - wie bspw. Grünngasquote - etablieren.
- Bereitgestellt von: Thüga Aktiengesellschaft am 01.07.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10014
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes -
BT-Drs. 21/5440
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets
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BT-Drs. 20/10014
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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28.06.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Wasserstofffahrplänen nach §71k GEG die Branche frühzeitig ..., ...die Fahrpläne gemäß §71k GEG erstellt werden sollen,..., ...Erfüllungsoption nach § 71k GEG berufen können. Daher ..., ...Wärmesektor begrenzt (s. GEG §2 Anwendungsbereich). ..., ...nur die unmittelbar dem GEG unterfallenden Kunden berücksichtigen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen an der AVBFernwärmeV für die Umsetzung der Wärmewende
Die geplante Modernisierung der AVBFernwärmeV soll in erster Linie die Umsetzung der Wärmewende voranbringen. Daneben gilt es, einen passenden Rahmen für die Digitalisierung und mehr Transparenz zu schaffen sowie den Verbraucherschutz zu stärken. Damit die Wärmewende einen umsetzungsfreundlichen und verlässlichen Rahmen erhält, sind unserer Ansicht nach Änderungen erforderlich, die dem angemessenen und zielkonformen Ausgleich zwischen Verbraucherschutz- und Anbieterinteressen dienen. Kernforderungen: - Sinnvolle Trennung zwischen „zentraler“ und „dezentraler“ Fernwärme stärker fokussieren und ausweiten - Lange Laufzeiten von 15 und mehr Jahren ermöglichen bei Umstellung auf Erneuerbare Energien - Kein Anpassungsrecht für dezentrale Lösungen unter 25 MW
- Bereitgestellt von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 03.06.2024
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Adressatenkreis:
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06.05.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
.... Neue Aspekte durch das GEG und WPG sind zu berücksichtigen..., ...erfolgreiche Umsetzung des GEG und WPG eingesetzt werden..., ...gesetzlichen Vorgaben nach GEG und WPG ermöglichen 9...., ...gesetzlichen Vorgaben nach GEG und WPG Ein unmittelbares..., ...gesetzlichen Vorgaben nach GEG und WPG ist erforderlich..., ...ggf. explizit mit Bezug zu GEG/WPG. Alternativ: Möglichkeit..., ...den Anforderungen aus dem GEG/WPG entgegen. Das ergibt..., ...gemäß den Vorgaben aus dem GEG/WPG ist nicht ersichtlich..., ...die Anforderungen aus dem GEG nachhaltig und verbraucherfreundlich...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
RefE Gebäudetyp-E-Gesetz: Änderungen zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus
Der DAV begrüßt die Absichten des Gesetzgebers, das Bauen durch Eindämmung bautechnischer Normungen zu deregulieren und innovatives, kostengünstiges Bauen zu erleichtern. Die vorgesehenen Änderungen zu §§ 650a und 650o BGB n.F. werden aber als nicht geeignet abgelehnt. Ein neuer Gebäudebauvertrag soll nicht eingeführt werden. Der DAV schlägt stattdessen einen anderen Weg der Normierung durch Anpassung des Sachmangelbegriffs des Werkvertragsrechts in § 633 Abs. 2 BGB vor.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 05.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
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BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
28.08.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), können die vorgeschlagenen..., ...herauszuheben ist etwa das GEG, welches Vorschiften zur..., ...den §§ 12, 13, 14 ff. des GEG. Sollten etwa durch die..., ...Klimaschutzanforderungen des GEG im Rahmen einer Vertragsgestaltung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Angesichts der Umsetzung der NIS-2-Richtlinie, möchten wir gesondert auf einen dringlichen Punkt aus der Immobilienwirtschaft hinweisen, da wir befürchten, dass dies sonst in den branchenübergreifenden Stellungnahmen der Sachverständigen untergehen dürfte. Wir unterstützen, die Cyberresilienz von Staat und Wirtschaft zu stärken, möchten aber für eine praxisnahe und unbürokratische Umsetzung an eine Differenzierung nach dem Risikograd der Einrichtungen appellieren. Mit dem Ansatz zur Vernachlässigbarkeit der Einrichtung wird dieses Ziel zwar adressiert, aber womöglich Rechtsunsicherheit geschaffen. Egal, ob dieser Ansatz beibehalten oder verworfen wird, würden wir es sehr begrüßen, minimalinvasive Konkretisierungen bei den Tatbestandsgruppen in den Anlagen vorzunehmen.
- Bereitgestellt von: Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. am 16.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMI): NIS2UmsuCG: Immobilienwirtschaftliche Stellungnahme mit Bitte um Berücksichtigung im parlamentarischen Verfahren
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Adressatenkreis:
-
09.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... zählen, da sie über den GEG-Verweis in Spalte D als..., ... Sinne § 3 Nr. 19 und 20 GEG“ zählen.1 Gleichwohl werden..., ...Verweis auf die nach §3 Nr. 9a GEG geltenden Grenzwerten für..., ...Nummer 19 oder Nummer 20 GEG, sofern ihre Anlagen zur..., ...Nummer 19 oder Nummer 20 GEG, sofern ihre Anlagen zur..., ...(mit einer 1 §19 Abs. 3 GEG: 19. „Nah-/Fernwärme“ die...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Greenpaper zur Stilllegung und Transformation der Gas- /Wasserstoffnetze
Greenpaper des BMWK zur Stillegung und Transformation der Gas-/Wasserstoffnetze - Etablierung der Stilllegung von Gasnetzen als Standardoption - Klärung der Zukunft von Gasnetzen in einer dekarbonisierten "landschaft" - Stärkung des Klima- und Verbraucherschutzes durch Transformation der Gasnetze
- Bereitgestellt von: WWF Deutschland am 25.10.2024
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Adressatenkreis:
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28.03.2024
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Gebäudeenergiegesetzes (GEG) geschehen. Von den im..., ...2045 und den Vorgaben des GEG stehen. Bei der Gewährung..., ... zur Anwendung des § 71k GEG zu den Wasserstofffahrplänen..., ...Umrüstung gemäß den Vorgaben des GEG ausschließlich genehmigen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Eckpunkte zu den Abschreibungsmodalitäten für die Gasnetztransformation.
- Bereitgestellt von: WWF Deutschland am 25.10.2024
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Adressatenkreis:
-
28.03.2024
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Gebäudeenergiegesetzes (GEG) geschehen. Von den im..., ...2045 und den Vorgaben des GEG stehen. Bei der Gewährung..., ... zur Anwendung des § 71k GEG zu den Wasserstofffahrplänen..., ...Umrüstung gemäß den Vorgaben des GEG ausschließlich genehmigen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung des NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetzes (NIS2UmsuCG)
Die Bemessung der Unternehmensgröße sollte branchenspezifisch erfolgen, Querschnittsbereiche nur anteilig IT-Systeme, die nicht direkt für den Betrieb der jeweiligen Einrichtung relevant sind, sollten nicht erfasst werden Lokale Photovoltaik-Energieerzeugung und Mieter-Ladepunkte sollten aufgrund ihrer geringen Bedeutung für die Versorgungssicherheit vom Anwendungsbereich des Gesetzes ausgenommen werden Fern- und Nahwärmeversorgung sollte klar differenziert werden, um das notwendige Entstehen von Kleinstnetzen nicht zu hemmen Das Verpachten passiver Telekommunikationsinfrastruktur sollte ebenso wie der Wiederverkauf von Rundfunk-Übertragungsdiensten aufgrund der fehlenden Einwirkungsmöglichkeiten für Immobilienunternehmen vom Anwendungsbereich des Gesetzes ausgenommen werden
- Bereitgestellt von: Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. am 26.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13184
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
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BT-Drs. 20/13184
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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24.10.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... zählen, da sie über den GEG-Verweis in Spalte D als..., ... Sinne § 3 Nr. 19 und 20 GEG“ zählen.1 Gleichwohl werden..., ...Nummer 19 oder Nummer 20 GEG, sofern ihre Anlagen zur..., ...AVBFernwärmeV-E umfassen 1 §19 Abs. 3 GEG: 19. „Nah-/Fernwärme“ die..., ... 2 Die im nach §3 Nr. 9a GEG geltenden Grenzwerte für...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
Kernforderungen enthalten: - Rechtliche Erleichterungen: Flexiblere Bauvorschriften, weniger Normen, einfachere Fachkundigkeitserklärung - Bau & Förderung: Weniger Schallschutz, serielles/modulares Bauen zulassen, verlässliche Zuschüsse und steuerliche Anreize - Nachhaltigkeit & Energie: Vereinfachte QNG-Zertifizierung, feste Grenzwerte statt Referenzgebäude im GEG
- Bereitgestellt von: Stadtwerke München GmbH am 12.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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Referentenentwurf (BMJV):
Eckpunkte für ein Gesetz zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Referentenentwurf (BMWSB): Eckpunkte für ein Gesetz zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz) [alle SG hierzu]
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Referentenentwurf (BMJV):
Eckpunkte für ein Gesetz zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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12.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...nach § 88 Absatz 1 Nr. 2 GEG auch über die Zusatzqualifikationen..., ... 88 Absatz 1 Nr. 3 und 4 GEG (Kategorie „Wohngebäude..., ... letzterer ist durch die GEG-Reform von 2024 und das..., ...daher folgende Änderung im GEG vor Änderungsvorschläge im GEG: 1. In §15 (1), §18 ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Novellierung des Gebäudemodernisierungsgesetzes
Die im Rahmen der Novelle des Gebäudemodernisierungsgesetzes diskutierte "Grüngasquote" ist kein geeignetes Instrument zur Dekarbonisierung des Gebäudesektors. Agora Energiewende klärt über Möglichkeiten und Grenzen einer solchen Quote auf, mit dem Ziel, dass sie nicht zum Bestandteil der Novelle wird. Die in den Eckpunkten zum Gebäudemodernisierungsgesetz vorgesehene Abschaffung der 65%-Regel für Erneuerbare Energien verlangsamt die Dekarbonisierung des Gebäudebestandes. Zugleich bergen "Biotreppe" und "Grüngasquote" Kostenrisiken. Agora Energiewende setzt sich dafür ein, diese Instrumente so auszugestalten, dass eine möglichst gute Steuerungswirkung Richtung Klimaneutralität erhalten bleibt und Kostenrisiken insbesondere für Mietende gedämpft werden.
- Bereitgestellt von: Agora Think Tanks gGmbH am 27.04.2026
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Adressatenkreis:
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23.02.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...kompensiert eine Verschiebung der GEG-Fristen nicht. (Agora Energiewende..., ...wie z.B. derzeit in §71f GEG). 2. Im Gegensatz zur...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Zulassung von Biomassezentralheizungen im Rahmen der KfW-Förderungen KFN und KNN
In den KfW-Förderprogrammen „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (KFN)“ und „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KNN)“dürfen Neubauten nicht gefördert werden, wenn in ihnen in Zentralheizungen Energieträger auf Basis von fester Biomasse und biogenen Gas/Öl eingesetzt werden. Bei einzelnen, insbesondere größeren Neubauten kann eine Holzzentralheizung jedoch die technologisch sinnvollste Variante sein. Daher sollte eine Förderung von Holzzentralheizungen zukünftig auch im Neubau wieder möglich bzw. zumindest nicht mehr förderschädlich sein.
- Bereitgestellt von: Waldbauernverband Nordrhein-Westfalen e. V. am 06.11.2025
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Adressatenkreis:
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01.09.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Im Gebäudeenergiegesetz (GEG) sind Energieträger auf..., ...Biomasseheizungen gelten GEG als erneuerbare Energie..., ... die Anforderungen des GEG. Der Ausschluss in den ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung / Aufhebung des Gebäudemodernisierungsgesetzes
Aufgabe des Vorhabens zur Einführung einer Biotreppe wg. Konflikt mit EU-Recht, Rückschritts- bzw. Verschlechterungsverbot bei Klimaschutz. Stattdessen als Übergang Beibehaltung der 65%-Regel (Unterstützung von Gasheizungen dur mind. 65% erneuerbare Energien). Begrenzung der Nutzungs-/Betriebsdauer konventioneller Heizungen auf 30 Jahre. Auslaufen der Nutzung fossiler Heizmittel sowie Heiztechniken auf Verbrennungstechnik. Wg. Nutzungskonflikt bzw. Priorisierung anderer Sektoren Aufgabe der Nutzung von Wasserstoff für Heizzwecke. Einführung eines echten Nullemissionsstandards anstatt eines bilanziellen. Vollständige Umsetzung der EPBD, RED III u.a. EU-Richtlinien und Vorschriften.
- Bereitgestellt von: Hans-Jürgen Münnig (Hanno Jörgensen) – GermanZero e.V. FG Energie am 25.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
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BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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11.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
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Unterauftragnehmer/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
- Hans-Jürgen Münnig (Hanno Jörgensen) - GermanZero e.V. FG Energie
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...zukünftige Systematik zwischen GEG und GModG ausgestaltet ..., ... Gebäudeenergiegesetzes (GEG) Der Rückzug vom Pfad ..., ...Steuerungskennziffer des GEG ist ein fundamentaler Rückschritt..., ...Primärenergiefaktoren (§ 22 GEG i.V.m. HeizkostenV): Die...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbraucherfreundliche Förderkulisse für Heizung und Sanierung
Der vzbv setzt sich für mehr Unterstützung für einkommensschwache Haushalte, leichteren Förderzugang durch Vorabauszahlung und einfache Kredite sowie stärkere Förderung des Mietwohnungsbestands ein.
- Bereitgestellt von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 21.08.2026
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Adressatenkreis:
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15.07.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...bisherigen Gebäudeenergiegesetz (GEG) verankerte Vorgabe eines..., ...außer § 71a) im bisherigen GEG, die bislang die wesentlichen..., ...werden müssen (§ 71 Abs. 1 GEG) und das Verbot des Einsatzes..., ...Brennstoffe ab 2045 (§ 72 Abs. 4 GEG). Beide Normen regeln den..., ...deutlich hinter das aktuelle GEG zurück. Die Regelung ..., ...Auswirkungen des aktuellen GEG auf den Bedarf von Biomethan..., ...Streichung von § 71 Abs. 9 GEG dazu, dass für seit 2024..., ...fordert, dass § 71 Abs. 9 GEG durch eine Übergangsvorschrift..., ...Informationspflichten vor, während § 71 GEG zumindest einen ersten..., ...nach alter Skala (Anlage 10 GEG), Verbrauchsausweise nach..., ...aus dem bisherigen § 71o GEG ins BGB übertragen. Sie...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Senkung der Steuern und Abgaben auf den Strompreis
Änderung einer bestehenden rechtlichen Regelung: Senkung der Steuern und Abgaben, insbesondere der Netzentgelte für Strom. Dabei sollten Elektrolyseure von Netzentgelten und ausgenommen und Wärmepumpen durch einen niedrigen Wärmepumpenstrompreis profitieren.
- Bereitgestellt von: Westfalen AG & Co. KG am 25.03.2025
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Adressatenkreis:
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20.03.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) darf nicht vollständig..., ...Wärmesektors. o Die im Rahmen des GEG kreierte Förderkulisse ...
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Zu Regelungsvorhaben: