Stellungnahmen/Gutachten

Suchbox

25 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts"« gefunden

Das Dokument wird generiert, dies kann einen Moment dauern.

Filterauswahl

Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (25)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Referentenentwurf wird grundsätzlich begrüßt, weist jedoch in zentralen Punkten Nachbesserungsbedarf auf. MIRO setzt sich dafür ein, die Rohstoffsicherung im Raumordnungsgesetz ausdrücklich als Belang von „überragendem öffentlichen Interesse“ zu verankern, ihre Ausgestaltung auf Verordnungsebene zu konkretisieren und ihre Sichtbarkeit im System der Raumordnung zu sichern. Ergänzend besteht Anpassungsbedarf im Bauplanungsrecht, insbesondere im Hinblick auf die Einordnung rohstoffbezogener Vorhaben im Außenbereich, sowie im Umweltverfahrensrecht, um den strukturellen Besonderheiten standortgebundener Rohstoffgewinnung bei Umweltprüfungen und Genehmigungsverfahren fachgerecht Rechnung zu tragen.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Mineralische Rohstoffe e.V. (BV MIRO) am 26.05.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWSB): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts..., ...Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel der Interessenvertretung ist die Ergänzung und Konkretisierung des Referentenentwurfs zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts im Hinblick auf eine verbindliche Berücksichtigung wasserwirtschaftlicher Belange in der Bauleitplanung. Hierzu gehören insbesondere die Stärkung der wassersensiblen Stadtentwicklung, die Begrenzung der Einleitung von Niederschlagswasser in die Kanalisation, der Vorrang wasserwirtschaftlicher Belange bei Starkregen- und Hochwasserrisiken, die frühzeitige Einbindung der öffentlichen Wasserwirtschaft in Planungsverfahren sowie die verbindliche Berücksichtigung wasserwirtschaftlicher Anforderungen auch im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB. Zudem wird eine Klarstellung zum Schutz von Überschwemmungsgebieten angestrebt.

    • Bereitgestellt von: Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) am 13.05.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWSB): Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts
    • Adressatenkreis:
      • 28.04.2026

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das Baugesetzbuch ist für kommunale Infrastruktur-Netzbetreiber (Strom, Wärme, Gas, Wasser, Abwasser Telekommunikation) von zentraler Bedeutung, da es als Kern des öffentlichen Baurechts den Rahmen für die Planung, Genehmigung und Durchführung von Infrastrukturprojekten vorgibt. Der VKU begrüßt grundsätzlich die geplanten Verfahrensbeschleunigungen und - vereinfachungen im Baurecht. Die Rechte der Träger öffentlicher Belange im Verfahren müssen dabei weiter gewährleistet sein. Mögliche Zielkonflikte zwischen „Bauturbo“ und Klimaanpassung dürfen nicht zu Lasten von Entwässerungsmaßnahmen gehen. Die Träger öffentlicher wasserwirtschaftlicher Belange sind mit Blick auf eine wassersensiblere Stadtentwicklung frühzeitig und verbindlicher in die städtebaulichen Planungen einzubinden.

    • Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 28.06.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/6588 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts..., ...Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Es gilt die Erfordernisse zur klimaresilienten, blaugrünen Stadtentwicklung rechtlich zu verankern, insbesondere mit Änderungen des Bundesbaugesetzbuchs. Die DWA setzt sich intensiv dafür ein, die Klimaanpassung mit einer blau-grünen Infrastruktur als Leitbild einer modernen Planung urbaner Räume umzusetzen und eine wasserbewusste Stadtentwicklung flächendeckend zu integrieren. Dazu sind den Kommunen die notwendigen rechtlichen und planerischen Instrumente an die Hand zu geben, um dies strategisch zu entwickeln und dann auch durchsetzen zu können. Ziel muss es u.a. sein, die Investitionen, die auch durch den sog. "Bauturbo" mobilisiert werden, zukunftsfest und langfristig gut, d.h. klimaangepasst anzulegen.

    • Bereitgestellt von: Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft Abwasser und Abfall e.V. am 21.05.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWSB): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städ-tebau- und Raumordnungsrechts
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Um zukunftssicheren und bezahlbaren Wohnraum zu ermöglichen, ist die verstärkte und beschleunigte energetische Modernisierung des Gebäudebestands zentral. Der vorliegende Gesetzesentwurf bietet die Chance, eine Reihe von planerisch-praktischen Hindernissen für mehr energetische Modernisierung (Hülle und Technik), die Senkung des Energiebedarfs und die Nutzung von Abwärme aus dem Weg zu räumen. Denn BauGB und BauNVO enthalten bislang zum Teil Regelungen, die mehr energetische Modernisierung aktiv behindern oder durch die fehlende Berücksichtigung von Modernisierungsbelangen indirekt Möglichkeiten ungenutzt lassen oder Stolpersteine für Kommunen und modernisierungswillige Investoren schaffen. Mehr und schnellere Investitionen müssen das Ziel sein.

    • Bereitgestellt von: DENEFF EDL_HUB am 05.05.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWSB): Gesetz zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts
    • Adressatenkreis:
      • 27.04.2026

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Fortentwicklung der gesetzlichen Rahmenbedingungen mit Blick auf die Megathemen „Schaffung von Wohnraum“ und „Klimaschutz“ in den Bereichen Bodenordnung – insbesondere der Baulandumlegung – sowie der Immobilienwertermittlung; letztere mit dem Ziel einer erhöhten Transparenz.

    • Bereitgestellt von: DVW e.V. - Gesellschaft für Geodäsie, Geoinformation und Landmanagement am 05.05.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWSB): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts
    • Adressatenkreis:
      • 28.04.2026

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      In dem Gesetzentwurf werden Rechtsänderungen vorgeschlagen, um dieRegelungsziele der Modernisierung von Städtebau- und Raumordnungsrecht umzusetzen. So wird z.B. ein überragendes öffentliches Interesse für die Wohnbebauung und Nutzungen vorgesehen, was auf das Naturschutzrecht durchschlägt, wenn der Wohnungsbau ausdrücklich als zwingender Grund des überwiegenden öffentlichen Interesses benannt wird. Im Hinblick auf das Raumordnungsgesetz sollen die Regelungen ein stärkeres Gewicht erfahren, die der Erfüllung der strategischen Aufgabe der Raumordnung dienen, konkurri-rende Nutzungsansprüche an den Raum zu koordinieren und auszugleichen.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Baustoffe - Steine und Erden e.V. am 29.04.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWSB): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts
    • Adressatenkreis:
      • 29.04.2026

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Anpassungen im Bau- und Raumordnungsrecht sollen den Ausbau verschiedener Infrastrukturen, von Erneuerbaren Energien, Speichern, Ladeinfrastruktur sowie Rechenzentren beschleunigen. Die EnBW setzt sich für die Beschleunigung der angesprochenen Verfahren ein.

    • Bereitgestellt von: EnBW Energie Baden-Württemberg AG am 21.05.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWSB): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts
    • Adressatenkreis:
      • 29.04.2026

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Fortentwicklung der gesetzlichen Rahmenbedingungen mit Blick auf die Megathemen „Schaffung von Wohnraum“ und „Klimaschutz“ in den Bereichen Bodenordnung – insbesondere der Baulandumlegung – sowie der Immobilienwertermittlung; letztere mit dem Ziel einer erhöhten Transparenz.

    • Bereitgestellt von: DVW e.V. - Gesellschaft für Geodäsie, Geoinformation und Landmanagement am 22.01.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWSB): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts
    • Adressatenkreis:
      • 22.01.2026

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Fortentwicklung der gesetzlichen Rahmenbedingungen mit Blick auf die Megathemen „Schaffung von Wohnraum“ und „Klimaschutz“ in den Bereichen Bodenordnung – insbesondere der Baulandumlegung – sowie der Immobilienwertermittlung; letztere mit dem Ziel einer erhöhten Transparenz.

    • Bereitgestellt von: DVW e.V. - Gesellschaft für Geodäsie, Geoinformation und Landmanagement am 15.01.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWSB): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts
    • Adressatenkreis:
      • 15.01.2026

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Fortentwicklung der gesetzlichen Rahmenbedingungen mit Blick auf die Megathemen „Schaffung von Wohnraum“ und „Klimaschutz“ in den Bereichen Bodenordnung – insbesondere der Baulandumlegung – sowie der Immobilienwertermittlung; letztere mit dem Ziel einer erhöhten Transparenz.

    • Bereitgestellt von: DVW e.V. - Gesellschaft für Geodäsie, Geoinformation und Landmanagement am 15.01.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWSB): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts
    • Adressatenkreis:
      • 15.01.2026

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Fortentwicklung der gesetzlichen Rahmenbedingungen mit Blick auf die Megathemen „Schaffung von Wohnraum“ und „Klimaschutz“ in den Bereichen Bodenordnung – insbesondere der Baulandumlegung – sowie der Immobilienwertermittlung; letztere mit dem Ziel einer erhöhten Transparenz.

    • Bereitgestellt von: DVW e.V. - Gesellschaft für Geodäsie, Geoinformation und Landmanagement am 03.09.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWSB): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts
    • Adressatenkreis:
      • 15.08.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Planen und Bauen müssen effizienter, gemeinwohlorientierter, qualitätvoller und klimagerechter werden. Zu dem Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts des BMWSB vom 1.4.2026 hat sich die BAK an der Verbändeanhörung beteiligt. Die BAK-Stellungnahme begrüßt u. a. die Erweiterung des Vorkaufsrechts auf Schrottimmobilien, die Wiederherstellung kommunaler Vorkaufsrechte in Erhaltungssatzungsgebieten und der soziale Flächenbeitrag in der Umlegung. Kritisiert hat die BAK, dass der Entwurf die Chance für einen grundlegenden Neuanfang im Raumplanungsrecht nicht nutzt. Vorab hatte die BAK ein Positionspapier mit Änderungsvorschlägen zu zentralen BauGB-Regelungen an das BMWSB gesendet.

    • Bereitgestellt von: Bundesarchitektenkammer e. V. am 20.05.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWSB): Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts
    • Adressatenkreis:
      • 29.04.2026

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Planen und Bauen müssen effizienter, gemeinwohlorientierter, qualitätvoller und klimagerechter werden. Zu dem Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts des BMWSB vom 1.4.2026 hat sich die BAK an der Verbändeanhörung beteiligt. Die BAK-Stellungnahme begrüßt u. a. die Erweiterung des Vorkaufsrechts auf Schrottimmobilien, die Wiederherstellung kommunaler Vorkaufsrechte in Erhaltungssatzungsgebieten und der soziale Flächenbeitrag in der Umlegung. Kritisiert hat die BAK, dass der Entwurf die Chance für einen grundlegenden Neuanfang im Raumplanungsrecht nicht nutzt. Vorab hatte die BAK ein Positionspapier mit Änderungsvorschlägen zu zentralen BauGB-Regelungen an das BMWSB gesendet.

    • Bereitgestellt von: Bundesarchitektenkammer e. V. am 20.05.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWSB): Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts
    • Adressatenkreis:
      • 26.01.2026

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (3):
Nach oben blättern