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264 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"LobbyRG"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (264)

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Berichterstatter Reform LobbyRG) Berlin, 24.01.2025 ..., ...Überzogene Umsetzung des LobbyRG durch die registerführende...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Schwerwiegend ist ebenso, dass das LobbyRG weder in datenschutz-...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Interessenvertretung (§2 LobbyRG) Reg. Nr.: K 1758766..., ...Interessenvertretung (§2 LobbyRG) Reg. Nr.: K 1758766..., ...Interessenvertretung (§2 LobbyRG) Reg. Nr.: K 1758766..., ...Interessenvertretung (§2 LobbyRG) Reg. Nr.: K 1758766...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Interessenvertreter gemäß LobbyRG (Registernummer R000762..., ...Interessenvertretung nach § 5 LobbyRG. Stand 06.2024...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...www.vik.de Registernummer nach LobbyRG: R002055 Vorsitzender..., ...www.vik.de Registernummer nach LobbyRG: R002055 Vorsitzender..., ...www.vik.de Registernummer nach LobbyRG: R002055 Vorsitzender...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Interessenvertreter gemäß LobbyRG (Registernummer R000762..., ...Interessenvertretung nach § 5 LobbyRG. Stand 05.2024...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Interessenvertreter gemäß LobbyRG (Registernummer R000762..., ...Interessenvertretung nach § 5 LobbyRG. Stand 06.2024...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Interessenvertreter gemäß LobbyRG (Registernummer R000762..., ...Interessenvertretung nach § 5 LobbyRG. Stand 06.202 ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der vfa strebt Verfahrensverbesserungen bei den Genehmigungsverfahren zu Tierversuchen an, um die am Standort Deutschland bestehenden Wettbewerbsnachteile im Vergleich zu anderen EU-Mitgliedstaaten zu adressieren. Zudem soll eine Rechtsunsicherheit für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Forschungseinrichtungen klargestellt werden.

    • Bereitgestellt von: Verband Forschender Arzneimittelhersteller e.V. (vfa) am 27.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 256/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes
      2. BT-Drs. 20/12719 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes
    • Adressatenkreis:
      • 01.03.2024

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Interessenvertreter gemäß LobbyRG (Registernummer R000762..., ...Interessenvertretung nach § 5 LobbyRG. Verband der Chemischen..., ...Interessenvertreter gemäß LobbyRG (Registernummer R000476..., ...Interessenvertretung nach § 5 LobbyRG. Stand 29.02.2024...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Verfahrensverbesserungen bei den Genehmigungsverfahren zu Tierversuchen müssen mit dem vorliegenden Gesetzentwurf angegangen werden. Änderungen des § 17 erweitern den Tatbestand des Tötens ohne vernünftigen Grund, ohne die bestehende Rechtsunsicherheit in diesem Bereich auszuräumen. Hier muss für alle Beteiligte eine klare Rechtssicherheit erreicht werden.

    • Bereitgestellt von: Verband der Chemischen Industrie e.V. am 27.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 256/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes
      2. BT-Drs. 20/12719 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes
    • Adressatenkreis:
      • 01.03.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Interessenvertreter gemäß LobbyRG (Registernummer R000762..., ...Interessenvertretung nach § 5 LobbyRG. Verband der Chemischen..., ...Interessenvertreter gemäß LobbyRG (Registernummer R000476..., ...Interessenvertretung nach § 5 LobbyRG. Stand 29.02.2024 ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      2026 beginnt der turnusgemäße Revisionsprozess der EU-Emissionshandelsrichtlinie/des EU ETS 1, bis Juli 2026 will die Europäische Kommission einen Vorschlag vorlegen. Heidelberg Materials setzt sich mit Blick auf die Dekarbonisierung seiner Zementwerke für einen wirksamen Emissionshandel im Zusammenspiel mit einem funktionierenden CO2-Grenzausgleichmechanismus (CBAM) als zentrale klima- und industriepolitische Instrumente ein, da ein verlässliches CO2-Preissignal und Carbon-Leakage-Schutz für die Wirtschaftlichkeit von Investitionen entscheidend sind.

    • Bereitgestellt von: Heidelberg Materials AG am 04.03.2026
    • Adressatenkreis:
      • 04.03.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Interessenvertreterin gemäß LobbyRG, Registernummer R001318..., ...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG zusätzlich ihren unternehmenseigenen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Interessenvertretung (§2 LobbyRG) Reg. Nr.: K 1758766..., ...Interessenvertretung (§2 LobbyRG) Reg. Nr.: K 1758766...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Vermeidung von Eingriffen in die Privatautonomie durch weitgehende Einschränkungen bei der Vereinbarung von Zahlungsfristen und Verbote im Hinblick auf Verzichte auf Verzugszinsen, die zur Erhöhung von Insolvenzrisiken führen. Vermeidung von unnötigem Bürokratieaufbau durch die Einrichtung von Durchsetzungsbehörden zur Kontrolle des Zivilrechtsverkehrs. Vermeidung von Unklarheiten im Anwendungsbereich.

    • Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 25.06.2024
    • Adressatenkreis:
      • 20.03.2024

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...ist ein nach § 2 Abs. 1 LobbyRG im Lobbyregister mit ..., ...ist ein nach § 2 Abs. 1 LobbyRG im Lobbyregister mit ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Vermeidung von Eingriffen in die Privatautonomie durch weitgehende Einschränkungen bei der Vereinbarung von Zahlungsfristen und Verboten im Hinblick auf Verzichte auf Verzugszinsen, die zur Erhöhung von Insolvenzrisiken führen. Vermeidung von unnötigem Bürokratieaufbau durch die Einrichtung von Durchsetzungsbehörden zur Kontrolle des Zivilrechtsverkehrs. Vermeidung von Unklarheiten im Anwendungsbereich

    • Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 17.06.2024
    • Adressatenkreis:
      • 20.03.2024

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...ist ein nach § 2 Abs. 1 LobbyRG im Lobbyregister mit ..., ...ist ein nach § 2 Abs. 1 LobbyRG im Lobbyregister mit ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der vfa strebt Verfahrensverbesserungen bei den Genehmigungsverfahren zu Tierversuchen an, um die am Standort Deutschland bestehenden Wettbewerbsnachteile im Vergleich zu anderen EU-Mitgliedstaaten zu adressieren. Zudem soll eine Rechtsunsicherheit für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Forschungseinrichtungen klargestellt werden.

    • Bereitgestellt von: Verband Forschender Arzneimittelhersteller e.V. (vfa) am 27.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 256/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes
      2. BT-Drs. 20/12719 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes
    • Adressatenkreis:
      • 10.06.2024

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Interessenvertreter gemäß LobbyRG (Registernummer R000762..., ...Interessenvertretung nach § 5 LobbyRG. Verband der Chemischen..., ...Interessenvertreter gemäß LobbyRG (Registernummer R000476..., ...Interessenvertretung nach § 5 LobbyRG. Stand 07.06.2024...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Vermeidung von Eingriffen in die Privatautonomie durch weitgehende Einschränkungen bei der Vereinbarung von Zahlungsfristen und Verbote im Hinblick auf Verzichte auf Verzugszinsen, die zur Erhöhung von Insolvenzrisiken führen. Vermeidung von unnötigem Bürokratieaufbau durch die Einrichtung von Durchsetzungsbehörden zur Kontrolle des Zivilrechtsverkehrs. Vermeidung von Unklarheiten im Anwendungsbereich.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
    • Adressatenkreis:
      • 20.03.2024

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...ist ein nach § 2 Abs. 1 LobbyRG im Lobbyregister mit ..., ...ist ein nach § 2 Abs. 1 LobbyRG im Lobbyregister mit ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Bei der Schaffung eines neuen Institutes für öffentliche Gesundheit sieht der vfa das Risiko, dass durch eine nicht sachgerechte Trennung und Schaffung von Doppelstrukturen Reibungsverluste entstehen. Die Zuständigkeiten hinsichtlich Infektionsschutz und Schutzimpfungen sollten in allen Bereichen zielführend ausgestaltet werden. RKI und STIKO sind mit notwendigen Mitteln und Kompetenzen auszustatten, um zukünftig die Verantwortung für den Infektionsschutz dort vollumfänglich zu bündeln – eine Trennung der Laienkommunikation über das BIPAM sollte aus Sicht des vfa vermieden werden.

    • Bereitgestellt von: Verband Forschender Arzneimittelhersteller e.V. (vfa) am 04.11.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/12790 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit
    • Adressatenkreis:
      • 14.10.2024

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Interessenvertreter gemäß LobbyRG (Registernummer R000762..., ...Interessenvertretung nach § 5 LobbyRG. Stand 10.2024...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...accordance with the German LobbyRG (registration number ..., ...in accordance with § 5 LobbyRG. Version 25th June 2024...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Interessenvertretung im Rahmen der Koalitionsverhandlungen in relevanten politischen Handlungsfeldern (Bürokratieabbau, Qualitätsinfrastruktur, Digitalstandort, Nachhaltigkeit, Produktsicherheit, Mobilitätswende und Fachkräftemangel) mit dem Ziel stabile, verlässliche und innovationsfördernde Rahmenbedingungen zu schaffen, die die Rolle unabhängiger Prüforganisationen als Garanten von Sicherheit, Qualität und Vertrauen stärken und den Wirtschaftsstandort Deutschland sichern.

    • Bereitgestellt von: TÜV-Verband e.V. am 02.06.2025
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Verhaltenskodex gem. § 5 Abs. 5 LobbyRG finden Sie hier....
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Interessenvertreter gemäß LobbyRG (Registernummer R000762..., ...Interessenvertretung nach § 5 LobbyRG. Stand 07.2024...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Amgen GmbH setzt sich dafür ein, dass die Versorgungssituation für Herz-Kreislauf-Erkankungen in Deutschland verbessert werden. Dafür ist eine umfassende nationale Herz-Kreislauf-Strategie notwendig.

    • Bereitgestellt von: Amgen GmbH am 06.11.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/13094 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Herzgesundheit - (Gesundes-Herz-Gesetz - GHG)
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Interessenvertreter gemas LobbyRG (Registernummer R000762..., ...Interessenvertretung nach ˜ 5 LobbyRG. Stand 07.2024...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltenskodex ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Interessenvertreter gemäß LobbyRG (Registernummer R000762..., ...Interessenvertretung nach § 5 LobbyRG. Stand 07.2024...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Interessenvertreterin gemäß §5 LobbyRG (R002061) Hofgartenstraße...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Interessenvertreterin gemäß §5 LobbyRG (R002061) Hofgartenstraße...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Interessenvertreter gemäß LobbyRG (Registernummer R000762..., ...Interessenvertretung nach § 5 LobbyRG. Stand 12.2024 ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Interessenvertreterin gemäß §5 LobbyRG (R002061) Hofgartenstraße...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      MSD setzt sich dafür ein, die Versorgung mit Schutzimpfungen zu verbessern und den rechtlichen Anspruch der Versicherten auf Schutzimpfungen zu erfüllen. Zu diesem Zweck hebt MSD ungenutzte Potenziale bei der Digitalisierung hervor, fordert den Ausbau niedrigschwelliger Impfangebote und macht konkrete Vorschläge zur Weiterentwicklung und Stärkung der STIKO.

    • Bereitgestellt von: MSD Sharp & Dohme GmbH am 24.03.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/4084 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz - ApoVWG)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Interessenvertreter gemäß LobbyRG (Registernummer R000762..., ...Interessenvertretung nach § 5 LobbyRG. Stand 11.2025...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Fußabdruck in der GGO der Bundesregierung soll mit konkreten Vorgaben zur Praxis ergänzt werden, um eine einheitliche Umsetzung sicher zu stellen. Perspektivisch fordert Transparency Deutschland eine gesetzliche Verankerung und inhaltliche Ausweitung des Fußabdrucks.

    • Bereitgestellt von: Transparency International Deutschland e.V. am 12.08.2025
    • Adressatenkreis:
      • 21.07.2025

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...im Lobbyregistergesetz (LobbyRG) ausgearbeitet, der die..., ...eine Nachschärfung des LobbyRG sowie die Einführung ..., ...Während die Reform des LobbyRG im Herbst 2023 verabschiedet..., ...Interessenvertreter im Zuge der LobbyRG-Reform 2023 erheblich..., ... existiert analog beim LobbyRG. Hier müssen die Interessenvertreter..., ...orientiert. Er sollte im LobbyRG geregelt sein. Zudem sollte im Gegensatz zum LobbyRG die Dokumentationspflicht...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Interessenvertreterin gemäß §5 LobbyRG (R002061) Hofgartenstraße...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Interessenvertreterin gemäß §5 LobbyRG (R002061) Hofgartenstraße...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Aufgrund des § 5 Abs. 5 LobbyRG weisen wir darauf hin...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022 / 2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen. Ziel der Interessenvertretung war die 1 zu 1 Umsetzung der europäischen Regelung in deutsches Recht ohne Verschärfungen insbesondere im Hinblick auf die Schwellenwerte.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels e.V. (BVLH) am 26.03.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/3906 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 21/2510 - Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...gesetzlichen Verhaltenskodex des LobbyRG (Registernummer R002657...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der BDEW unterstützt die Anpassung des § 35e EnWG, wonach die Erhebung der Gasspeicherumlage künftig nur noch auf inländische RLM- und SLP-Entnahmestellen begrenzt wird. Dabei fordert der BDEW, die Befreiung von Gasspeichern und Speicheranschlusspunkten ausdrücklich gesetzlich klarzustellen. Er weist zugleich auf mögliche Preissteigerungen für Letztverbraucher hin und fordert stabile rechtliche Rahmenbedingungen bis zum Auslaufen der Speicherumlage gemäß § 35a ff. EnWG, um Planungssi-cherheit für Marktakteure zu gewährleisten.

    • Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 19.12.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Referentenentwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltenskodex ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das BMUV hat am 18.06.2024 den Entwurf einer Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS) vorgelegt und gleichzeitig mit dem Beginn der Ressortabstimmung eine Stakeholder-Konsultation gestartet. Bau und Gebäude bilden einen der schwerpunktmäßig betrachten Sektoren. Die zukünftigen politischen Rahmenbedingungen für Kreislaufwirtschaft sind wichtig für die Nachhaltigkeitsstrategie von Heidelberg Materials. Daher hat Heidelberg Materials Deutschland in einer Stellungnahme Empfehlungen zu ausgewählten Aspekten formuliert. Das Bundeskabinett hat die NKWS am 16.12.24 beschlossen. Die aktuelle Bundesregierung plant einen Aktionsplan vorzulegen. Je nach dessen Inhalt werden wir dazu unsere Interessen einbringen.

    • Bereitgestellt von: Heidelberg Materials AG am 10.07.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMUKN): Entwurf einer Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS)
    • Adressatenkreis:
      • 09.07.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Interessenvertreterin gemäß LobbyRG, Registernummer R001318..., ...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG zusätzlich ihren unternehmenseigenen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Interessenvertretung (§2 LobbyRG) Reg. Nr.: K 1758766...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Im Vergleich zur exzellenten Akutversorgung des Schlaganfalls bestehen hierzulande im Bereich der Schlaganfallnachsorge Tendenzen der Unter- und Fehlversorgung. Besonders gravierend ist dies in der oft unzureichenden Versorgung von Schlaganfallpatient*innen mit assoziierter spastischer Bewegungsstörung. Ipsen setzt sich für die Umsetzung struktureller Lösungsansätze durch Politik und Selbstverwaltung ein. Dazu zählen u.a. die flächendeckende Etablierung integrierter Versorgungsstrukturen zur Gewährleistung einer multidisziplinären, interprofessionellen und sektorenübergreifenden Schlaganfallnachsorge, die Implementierung eines nachsorgenden Überleitungs- und Entlassmanagements, sowie die Überführung des Patientenlotsen-Konzepts in die Regelversorgung.

    • Bereitgestellt von: Ipsen Pharma GmbH am 19.03.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Interessenvertreter gemäß LobbyRG (Registernummer R005693..., ...Interessenvertretung nach § 5 LobbyRG. CRSC-DE-000108 Referenzen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Im Vergleich zur exzellenten Akutversorgung des Schlaganfalls bestehen hierzulande im Bereich der Schlaganfallnachsorge Tendenzen der Unter- und Fehlversorgung. Besonders gravierend ist dies in der oft unzureichenden Versorgung von Schlaganfallpatient*innen mit assoziierter spastischer Bewegungsstörung. Ipsen setzt sich für die Umsetzung struktureller Lösungsansätze durch Politik und Selbstverwaltung ein. Dazu zählen u.a. die flächendeckende Etablierung integrierter Versorgungsstrukturen zur Gewährleistung einer multidisziplinären, interprofessionellen und sektorenübergreifenden Schlaganfallnachsorge, die Implementierung eines nachsorgenden Überleitungs- und Entlassmanagements, sowie die Überführung des Patientenlotsen-Konzepts in die Regelversorgung.

    • Bereitgestellt von: Ipsen Pharma GmbH am 20.12.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Interessenvertreter gemäß LobbyRG (Registernummer R005693..., ...Interessenvertretung nach § 5 LobbyRG. CRSC-DE-000108 Referenzen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Zur Verbesserung und Beschleunigung der Entwicklung von Arzneimitteln vertritt der vfa in Bezug auf die EU-Ratsposition zum EU-Kommissionsvorschlag nachfolgende Positionen: - In Bezug auf Genomdaten wird anstatt eines Opt-in- ein Opt-out-Mechanismus präferiert. - Kein feingranularer Opt-out nach Nutzungszwecken - Sicherstellung der Rechte am geistigen Eigentum und Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse im Konstrukt der „Zugangsstellen für Gesundheitsdaten“ (HADB) - Die Bewertung und Sicherstellung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sowie die Freigabe von Daten soll weiterhin in letzter Konsequenz bei den entsprechenden Dateninhabern/ Unternehmen liegen.

    • Bereitgestellt von: Verband Forschender Arzneimittelhersteller e.V. (vfa) am 27.06.2024
    • Adressatenkreis:
      • 01.03.2024

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Interessenvertreter gemäß LobbyRG (Registernummer R000762..., ...Interessenvertretung nach § 5 LobbyRG....
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Im Vergleich zur exzellenten Akutversorgung des Schlaganfalls bestehen hierzulande im Bereich der Schlaganfallnachsorge Tendenzen der Unter- und Fehlversorgung. Besonders gravierend ist dies in der oft unzureichenden Versorgung von Schlaganfallpatient*innen mit assoziierter spastischer Bewegungsstörung. Ipsen setzt sich für die Umsetzung struktureller Lösungsansätze durch Politik und Selbstverwaltung ein. Dazu zählen u.a. die flächendeckende Etablierung integrierter Versorgungsstrukturen zur Gewährleistung einer multidisziplinären, interprofessionellen und sektorenübergreifenden Schlaganfallnachsorge, die Implementierung eines nachsorgenden Überleitungs- und Entlassmanagements, sowie die Überführung des Patientenlotsen-Konzepts in die Regelversorgung.

    • Bereitgestellt von: Ipsen Pharma GmbH am 02.01.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Interessenvertreter gemäß LobbyRG (Registernummer R005693..., ...Interessenvertretung nach § 5 LobbyRG. CRSC-DE-000198 Referenzen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Im Vergleich zur exzellenten Akutversorgung des Schlaganfalls bestehen hierzulande im Bereich der Schlaganfallnachsorge Tendenzen der Unter- und Fehlversorgung. Besonders gravierend ist dies in der oft unzureichenden Versorgung von Schlaganfallpatient*innen mit assoziierter spastischer Bewegungsstörung. Ipsen setzt sich für die Umsetzung struktureller Lösungsansätze durch Politik und Selbstverwaltung ein. Dazu zählen u.a. die flächendeckende Etablierung integrierter Versorgungsstrukturen zur Gewährleistung einer multidisziplinären, interprofessionellen und sektorenübergreifenden Schlaganfallnachsorge, die Implementierung eines nachsorgenden Überleitungs- und Entlassmanagements, sowie die Überführung des Patientenlotsen-Konzepts in die Regelversorgung.

    • Bereitgestellt von: Ipsen Pharma GmbH am 01.10.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Interessenvertreter gemäß LobbyRG (Registernummer R005693..., ...Interessenvertretung nach § 5 LobbyRG. CRSC-DE-000198 Referenzen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...accordance with the German LobbyRG (registration number ..., ...in accordance with § 5 LobbyRG. Version 24th July 2024...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Im Vergleich zur exzellenten Akutversorgung des Schlaganfalls bestehen hierzulande im Bereich der Schlaganfallnachsorge Tendenzen der Unter- und Fehlversorgung. Besonders gravierend ist dies in der oft unzureichenden Versorgung von Schlaganfallpatient*innen mit assoziierter spastischer Bewegungsstörung. Ipsen setzt sich für die Umsetzung struktureller Lösungsansätze durch Politik und Selbstverwaltung ein. Dazu zählen u.a. die flächendeckende Etablierung integrierter Versorgungsstrukturen zur Gewährleistung einer multidisziplinären, interprofessionellen und sektorenübergreifenden Schlaganfallnachsorge, die Implementierung eines nachsorgenden Überleitungs- und Entlassmanagements, sowie die Überführung des Patientenlotsen-Konzepts in die Regelversorgung.

    • Bereitgestellt von: Ipsen Pharma GmbH am 14.06.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Interessenvertreter gemäß LobbyRG (Registernummer R005693..., ...Interessenvertretung nach § 5 LobbyRG. CRSCDE000108...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Verhaltenskodex gem. § 5 LobbyRG und den Verhaltenskodex...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Interessenvertreterin gemäß §5 LobbyRG (R002061) 2) Der ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der BDEW fordert die Einführung einer europäischen Wasserstoff-Allianz als Zusammenschluss von EU-Mitgliedstaaten, um den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft wirksam zu unterstützen. Die Allianz soll sich für eine ambitionierte, technologieoffene und umsetzungsorientierte H2-Politik auf EU-Ebene einsetzen. Ziel ist die Überarbeitung regulatorischer Hürden, die Stärkung internationaler H2-Partnerschaften sowie der Aufbau einer grenzüberschreitenden Infrastruktur. Der BDEW sieht die Allianz als strategisches Instrument zur Förderung von Innovation, Wettbewerbsfähigkeit, Resilienz und Energiesouveränität in Europa an.

    • Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 30.06.2025
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltenskodex ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Interessenvertreterin gemäß §5 LobbyRG (R002061) Hansastraße...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Positiv sind dass die Nutzung der Geothermie jetzt von Außenbereichsprivilegierung erfasst wird und die Klarstellung, dass Elektrolyseure Hauptanlagen in Gewerbegebieten und in Industriegebieten ohne Größenbegrenzung werden. Nachbesserungsbedarf besteht bei den Möglichkeiten für Gemeinden, zusätzliche Flächen für die Windenergie auszuweisen und bei der Privilegierung im Außenbereich für weitere Anlagen, bspw. Elektrolyseure, Speicher, H2. Zudem braucht es den Vorzug für Leitungen (Strom, Gas) bei konkurrierenden Planungen und es müssen rechtliche Hindernisse bei der Planung ausgeräumt werden.

    • Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 03.12.2024
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltenskodex...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Unternehmen sind nach §2, I LobbyRG im Lobbyregister beim..., ...Verhaltenskodex nach §5, II LobbyRG....
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltenskodex ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der BDEW setzt sich für Änderungen an den von der Bundesnetzagentur vorgeschlagenen Festlegungen im Rahmen des NEST-Prozesses ein. Er fordert insbesondere eine umfassende OPEX-Anpassung auch für Netzbetreiber im vereinfachten Verfahren sowie für Gasnetzbetreiber, eine dynamische Anpassung des Fremdkapitalzinssatzes an das aktuelle Marktniveau und den Verzicht auf die geplante Destabilisierung des Effizienzvergleichs. Zudem lehnt der BDEW die Anwendung eines fixierten 7-Jahresdurchschnitts zur Zinsermittlung sowie die Verkürzung des Abbaupfads auf drei Jahre ab. Ziel ist es, die Investitions- und Leistungsfähigkeit der Netzbetreiber zu erhalten.

    • Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 30.09.2025
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltenskodex ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltenskodex ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Füllstandsvorgaben für Gasspeicher (EU/D) waren in der konkreten Krisensituation in Folge des russischen Angriffskriegs 2022 gerechtfertigt und haben zur Versorgungssicherheit beigetragen; sie wirken nun jedoch kontraproduktiv. Eine staatliche Marktintervention durch die gesetzlichen Vorgaben hat großen Einfluss auf das Marktverhalten und zeigt sich als Fehlanreiz in Bezug auf die saisonale Eindeckung und Speichernutzung. Es braucht Anpassungen, um Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit in Balance zu halten.

    • Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 27.02.2025
    • Adressatenkreis:
      • 20.02.2025

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltenskodex ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der BDEW setzt sich für eine Aussetzung der Green Claims RiLi ein, um zunächst die Folgen und Ergebnisse der EmpCo RiLi zu monitoren. Jedenfalls setzt sich der BDEW gegen ein ex-ante-Zertifizierungsverfahren ein, um zusätzliche Bürokratie zu vermeiden. Dies würde auch die Innovationsanreize für ökologisch engagierte Unternehmen schwächen, da sie Nachhaltigkeitsangaben nur dann kommunizieren dürften, wenn sie bereit wären, sich auf ein zeitaufwändiges und kostspieliges ex-ante-Zertifizierungsverfahren einzulassen. Wenn Unternehmen diesen Aufwand scheuen, fehlen den Verbrauchern wichtige Informationen, die sie benötigen, um nachhaltige Entscheidungen zu treffen.

    • Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 16.04.2025
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltenskodex ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...ist ein nach § 2 Abs. 1 LobbyRG im Lobbyregister mit ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Aufgrund des § 5 Abs. 5 LobbyRG weisen wir darauf hin...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltenskodex ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltenskodex ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wir fordern eine dringende Überprüfung und Anpassung der neuen AMNOG-Leitplanken im Sinne einer Abkehr von mit dem GKVFinStG eingeführten algorithmischen Elementen im Kontext der Bildung von Erstattungsbeträgen und eine Rückbesinnung auf ein echtes Verhandlungsverfahren. Es ist essenziell, dass die Preisbildung für Therapieinnovationen die tatsächlichen Mehrwerte und den Zusatznutzen dieser Therapien adäquat widerspiegelt.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. am 28.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/3448 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzstabilisierungsgesetz)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Interessenvertreter gemäß LobbyRG (Registernummer R001463..., ...Interessenvertretung nach § 5 LobbyRG. Die Arbeit des BPI ist...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Interessenvertreter gemäß LobbyRG (Registernummer R000762..., ...Interessenvertretung nach § 5 LobbyRG. Stand 08.2023 Empfehlung...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz eingeführten Leitplanken sowie der Kombinationrabatt bergen die Gefahr, dass innovative Therapien nicht mehr bei den Patienten ankommen. Alexion setzt sich dafür ein, dass im Rahmen des Gesetzes diese innovationshinderlichen Maßnahmen im Sinne einer guten Versorgung für die Patienten angepasst werden und Innovationen im Erstattungssystem Anerkennung finden.

    • Bereitgestellt von: Alexion Pharma Germany GmbH am 18.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/12149 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/11561 - Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Interessenvertreter gemäß LobbyRG (Registernummer R001463..., ...Interessenvertretung nach § 5 LobbyRG. Die Arbeit des BPI ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Interessenvertreter gemäß LobbyRG (Registernummer R000762..., ...Interessenvertretung nach § 5 LobbyRG. Stand 08.2023 Empfehlung...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Durch das EU-Patent-Package sollen Änderungen im Patentrecht eingeführt werden. Das Paket umfasst die Verordnungs-Vorschläge: - über die Vergabe von Zwangslizenzen für das Krisenmanagement sowie zur Änderung von (EG) Nr. 816/2006 - COM(2023) 224 final - über Ergänzende Schutzzertifikate COM(2023) 231 final - on the unitary supplementary certificate for medicinal products, and amending Regulation (EU) 2017/1001, ... COM(2023) 222 final Der vfa strebt an, dass bestehende Schutzfristen und Bedingungen für die Durchsetzung von Patentrechten bzw. ergänzenden Schutzzertifikaten (SPC) erhalten bleiben. Die von der EU-Kommission vorgeschlagenen Änderungen im Bereich von Ergänzenden Schutzzertifikaten werden im Grunde begrüßt, die Einführung einer EU-weiten Zwangslizenz (CL) wird abgelehnt.

    • Bereitgestellt von: Verband Forschender Arzneimittelhersteller e.V. (vfa) am 27.06.2024
    • Adressatenkreis:
      • 01.03.2024

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Interessenvertreter gemäß LobbyRG (Registernummer R000762..., ...Interessenvertretung nach § 5 LobbyRG. Stand 03.08.2023...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltenskodex ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die EU-Kommission schlägt eine Verlängerung der aktuell geltenden Regelungen zur Gasspeicherbefüllung vor. Der BDEW sieht es nun in den Verhandlungen für wichtig an, dass marktgerechte Vorgaben Einzug finden. Die gegenwärtigen Regelungen der EU-Gasspeicher-Verordnung geben ein verbindliches Befüllungsziel vor, das von den Mitgliedstaaten zu erfüllen ist. Dies ist eine Marktintervention, die zu Fehlanreizen und Marktverzerrungen führt. Mit dem simplen Vorschlag einer 1:1-Verlängerung hat die Europäische Kommission es versäumt, ein wichtiges Signal der Entspannung an die Märkte zu senden. Sowohl für die Umsetzung der noch geltenden EU-Gasspeicher-VO in diesem Jahr als auch darüber hinaus bedarf es mehr Flexibilität.

    • Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 09.04.2025
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltenskodex ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Vermeidung von Eingriffen in die Privatautonomie durch weitgehende Einschränkungen bei der Vereinbarung von Zahlungsfristen und Verbote im Hinblick auf Verzichte auf Verzugszinsen, die zur Erhöhung von Insolvenzrisiken führen. Vermeidung von unnötigem Bürokratieaufbau durch die Einrichtung von Durchsetzungsbehörden zur Kontrolle des Zivilrechtsverkehrs. Vermeidung von Unklarheiten im Anwendungsbereich.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
    • Adressatenkreis:
      • 20.03.2024

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...ist ein nach § 2 Abs. 1 LobbyRG im Lobbyregister mit ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltenskodex ..., ...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltenskodex ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Interessenvertreter gemäß LobbyRG (Registernummer R000762..., ...Interessenvertretung nach § 5 LobbyRG....
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der BDEW fordert gezielte Anpassungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG), um dessen Praxistauglichkeit zu verbessern und bürokratische Belastung insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen zu reduzieren. Konkret setzt sich der BDEW für längere Intervalle bei Risikoanalysen und Wirksamkeitskontrollen, eine Einschränkung der Berichtspflichten, eine klare Begriffsdefinition sowie eine rein beratende Rolle des BAFA ein. Zudem fordert der BDEW die Einführung einer Wesentlichkeitsschwelle für KMU mit Konzernzugehörigkeit und eine Harmonisierung mit europäischen Vorgaben (z. B. CSRD, CSDDD, EU-Taxonomie)

    • Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 21.11.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltenskodex ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Interessenvertreter gemäß LobbyRG (Registernummer R000762..., ...Interessenvertretung nach § 5 LobbyRG....
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das GDNG sowie der EHDS bilden für die pharmazeutische Forschung wesentliche Rahmenwerke in Bezug auf die Nutzung von Gesundheitsdaten. Das Spannungsfeld liegt zwischen der komplexen intra-industriellen Datenbereitstellung, der Sicherstellung von IP sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sowie einer vorteilhaften Datenverwertung. Um die Entwicklung von innovativen Arzneimitteln zu verbessern und zu beschleunigen, wirkt der vfa daraufhin, der Forschung ein breites und unbürokratisches Antrags- und Nutzungsrecht von Gesundheitsdaten zu ermöglichen unter gleichzeitiger Wahrung von Persönlichkeitsrechten. Das Einwilligungsmanagement und die daraus resultierenden Herausforderungen an die Integrität von Gesundheitsdaten sind wesentlich für das Leistungsspektrum von Forschung und Entwicklung.

    • Bereitgestellt von: Verband Forschender Arzneimittelhersteller e.V. (vfa) am 27.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/9046 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten - (Gesundheitsdatennutzungsgesetz - GDNG)
    • Adressatenkreis:
      • 01.03.2024

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Interessenvertreter gemäß LobbyRG (Registernummer R000762..., ...Interessenvertretung nach § 5 LobbyRG. Stand 08.2023 Empfehlung...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltenskodex ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Verhältnis der Sicherheitsanforderungen zu gängigen Zertifizierungen im Bereich der IT-Sicherheit klären, bürokratischen Aufwand minimieren, klar definierte und einheitliche Bemessungsgrößen und Schwellenwerte für die Ermittlung des Versorgungsgrades, Umsetzungsfristen von mindestens drei Jahren ab Verkündung des Gesetzes, Betroffenheit von Post- und Kurierdiensten nur wenn Postdienstleistungen im eigenen Namen erbracht bzw. angeboten werden

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Paket- und Expresslogistik e. V. (BPEX) am 02.08.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 380/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
      2. BT-Drs. 20/13184 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
    • Adressatenkreis:
      • 19.07.2024

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Interessenvertretung im Rahmen des LobbyRG (Registernummer: R001089...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der BDEW fordert, dass in der EU-SMC- und KMU-Definition die derzeitige Beteiligungsschwelle von maximal 25 Prozent öffentlicher Beteiligung gestrichen wird. Kommunale Unternehmen sollen unabhängig von ihrem öffentlichen Anteil Zugang zu den administrativen Erleichterungen und Förderinstrumenten erhalten, die für kleine und mittlere Unternehmen vorgesehen sind. Die geltende Begrenzung benachteiligt kommunale Stadtwerke und hemmt deren Wettbewerbsfähigkeit sowie ihren Beitrag zur Energiewende. Eine Anpassung der Definition ist erforderlich, um die tatsächlichen Wettbewerbsbedingungen angemessen abzubilden und Diskriminierungen öffentlicher Eigentümer zu beseitigen.

    • Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 24.06.2025
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltenskodex ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltenskodex ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltenskodex ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wir begrüßen den Gesetzesentwurf. Gleichzeitig besteht weiterhin erheblicher Konkretisierungsbedarf im Hinblick auf die wirtschaftliche Flankierung der geplanten Maßnahmen. Insbesondere die Fragen der Finanzierung der Infrastruktur sowie der Absicherung der mit CCS-/CCU-Projekten verbundenen Investitionsrisiken sind bislang unzureichend adressiert. Ohne entsprechende finanzielle Instrumente und Rahmenbedingungen wird die angestrebte Marktentwicklung erheblich ausgebremst. Eine zeitnahe Nachsteuerung erscheint daher unerlässlich.

    • Bereitgestellt von: Evonik Industries AG am 10.10.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1494 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...www.vik.de Registernummer nach LobbyRG: R002055 Vorsitzender...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die GEODE Stellungnahme zum neuen Regulierungsrahmen für Netzbetreiber: In der Stellungnahme zum neuen Regulierungsrahmen für Netzbetreiber kritisiert die GEODE die aktuellen Reformpläne der Bundesnetzagentur im Rahmen des NEST-Prozesses. Es wird vor steigender Bürokratie durch die geplante Verkürzung der Regulierungsperioden von fünf auf drei Jahre und einem unübersichtlichen Regelungsgeflecht gewarnt. Zudem werden unattraktive Investitionsbedingungen bemängelt, da die vorgesehenen Eigenkapitalzinssätze deutlich unter dem Marktniveau liegen. Die GEODE befürchtet erhebliche wirtschaftliche Verschlechterungen für Netzbetreiber, wenn die bisherigen Reformpläne so weiter geführt werden.

    • Bereitgestellt von: GEODE Deutschland e.V am 12.06.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...chen Verhaltenskodex des LobbyRG. Die GEODE ist der...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der vfa setzt sich auf EU-Ebene für eine innovationsfreundliche und praktikable Ausgestaltung des „Critical Medicines Act“ (CMA) ein. Ziel ist es, die Versorgungssicherheit mit „kritischen“ Arzneimitteln in Europa zu stärken, ohne die Innovationsfähigkeit und den Zugang zu neuen Therapien zu gefährden oder funktionierende nationale Systeme zu unterlaufen. Dabei bringt der vfa insbesondere Vorschläge zur Förderung technologischer Souveränität, zur effizienten Nutzung bestehender Daten, zur begrenzten und gezielten Anwendung gemeinsamer Beschaffungen sowie zur Entbürokratisierung von Genehmigungsprozessen und der Wahrung von Geschäftsgeheimnissen ein.

    • Bereitgestellt von: Verband Forschender Arzneimittelhersteller e.V. (vfa) am 16.05.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Interessenvertreter gemäß LobbyRG (Registernummer R000762..., ...Interessenvertretung nach § 5 LobbyRG. Stand 24.04.2025...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Interessenvertreter gemäß LobbyRG (Registernummer R000762..., ...Interessenvertretung nach § 5 LobbyRG. ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der BDEW begrüßt, dass die Importstrategie für Wasserstoff und Wasserstoffderivate von der Bundesregierung vorgelegt wurde. Sie ist ein essenzieller Baustein für den Wasserstoffhochlauf in Deutschland, da Importe von Wasserstoff und Derivaten eine entscheidende Rolle spielen werden, um die Verfügbarkeit von Wasserstoff in Deutschland sicherzustellen. Dies ist notwendig, um die Dekarbonisierung aller Bereiche der deutschen Wirtschaft und die ambitionierten Klimaziele zu erreichen. Der BDEW hat seine Empfehlungen für eine Importstrategie und die notwendigen Gelingensbedingungen bereits im Vorfeld in die Diskussion eingebracht und konkretisiert sie nun im neuen Dokument weiter.

    • Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 26.02.2025
    • Adressatenkreis:
      • 12.12.2024

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltenskodex ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Durch das EU-Patent-Package sollen Änderungen im Patentrecht eingeführt werden. Das Paket umfasst die Verordnungs-Vorschläge: - über die Vergabe von Zwangslizenzen für das Krisenmanagement sowie zur Änderung von (EG) Nr. 816/2006 - COM(2023) 224 final - über Ergänzende Schutzzertifikate COM(2023) 231 final - on the unitary supplementary certificate for medicinal products, and amending Regulation (EU) 2017/1001, ... COM(2023) 222 final Der vfa strebt an, dass bestehende Schutzfristen und Bedingungen für die Durchsetzung von Patentrechten bzw. ergänzenden Schutzzertifikaten (SPC) erhalten bleiben. Die von der EU-Kommission vorgeschlagenen Änderungen im Bereich von Ergänzenden Schutzzertifikaten werden im Grunde begrüßt, die Einführung einer EU-weiten Zwangslizenz (CL) wird abgelehnt.

    • Bereitgestellt von: Verband Forschender Arzneimittelhersteller e.V. (vfa) am 27.06.2024
    • Adressatenkreis:
      • 01.03.2024

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Interessenvertreter gemäß LobbyRG (Registernummer R000762..., ...Interessenvertretung nach § 5 LobbyRG. Stand: 31.07.2023...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das GDNG sowie der EHDS bilden für die pharmazeutische Forschung wesentliche Rahmenwerke in Bezug auf die Nutzung von Gesundheitsdaten. Das Spannungsfeld liegt zwischen der komplexen intra-industriellen Datenbereitstellung, der Sicherstellung von IP sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sowie einer vorteilhaften Datenverwertung. Um die Entwicklung von innovativen Arzneimitteln zu verbessern und zu beschleunigen, wirkt der vfa daraufhin, der Forschung ein breites und unbürokratisches Antrags- und Nutzungsrecht von Gesundheitsdaten zu ermöglichen unter gleichzeitiger Wahrung von Persönlichkeitsrechten. Das Einwilligungsmanagement und die daraus resultierenden Herausforderungen an die Integrität von Gesundheitsdaten sind wesentlich für das Leistungsspektrum von Forschung und Entwicklung.

    • Bereitgestellt von: Verband Forschender Arzneimittelhersteller e.V. (vfa) am 27.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/9046 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten - (Gesundheitsdatennutzungsgesetz - GDNG)
    • Adressatenkreis:
      • 01.03.2024

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Interessenvertreter gemäß LobbyRG (Registernummer R000762..., ...Interessenvertretung nach § 5 LobbyRG....
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltenskodex ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltenskodex ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltenskodex ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltenskodex ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltenskodex ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltenskodex ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltenskodex ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltenskodex ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der BDEW fordert eine intelligente Straffung des bestehenden EU-Rechtsrahmens zur Energieversorgungssicherheit. Ziel ist ein effizienter, entbürokratisierter und krisenfester EU-Rahmen, der die bestehenden Verantwortlichkeiten von Energieunternehmen, Mitgliedstaaten und EU respektiert und stärkt. Der BDEW lehnt eine Zentralisierung auf EU-Ebene ab und spricht sich gegen eine sektorübergreifende Verordnung aus. Er fordert stattdessen sektorbezogene Regelwerke unter Wahrung nationaler Besonderheiten. Vorgaben zur Wasserstoff-Versorgungssicherheit sollten derzeit nicht eingeführt werden, um den Markthochlauf nicht zu gefährden.

    • Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 20.11.2025
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltenskodex ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der BDEW fordert praxistaugliche Änderungen an der Umsetzung der RED III in nationales Recht, insbesondere in das Raumordnungsgesetz (ROG) und das Baugesetzbuch (BauGB). Er setzt sich dafür ein, dass bereits ausgewiesene Windenergiegebiete ohne vollständige Neuplanung zu Beschleunigungsgebieten umgewidmet werden können. Der BDEW kritisiert die vorgesehenen Regelungen als unionsrechtlich überschießend und fordert klare, europarechtskonforme Leitplanken für Planänderungsverfahren, die den Planungsaufwand reduzieren, Doppelprüfungen vermeiden und Investitionssicherheit schaffen. Zudem fordert der BDEW die Möglichkeit, dass Vorhabenträger das Verfahren zur Umwidmung selbst anstoßen können.

    • Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 08.09.2025
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltenskodex ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Mit der Zustimmung der Mitgliedsstaaten im Rat der Europäischen Union zum „AI Act“ (KIVerordnung) am 21.05.2024 wird im Sommer 2024 das weltweit umfassendste Gesetz über die Entwicklung und Nutzung von KI-Systemen Inkrafttreten können. Die meisten Regelungen der KI-Verordnung (KI-VO) greifen erst nach Ablauf der Übergangsfrist von 24 Monaten, weitere erst nach 36 Monaten. Nichtsdestotrotz sind für die nationale Umsetzung der KI-Verordnung zeitnah auf nationaler Ebene einige wichtige Entscheidungen zu treffen. Im Vordergrund steht nun die Frage nach der Ausgestaltung der nationalen Aufsichtsstruktur, die binnen 12 Monaten durch die Bundesregierung festzulegen ist. Der BDEW macht Vorschläge zu den Anforderungen an die nationale KI-Aufsichtsstruktur aus Sicht der Energiewirtschaft.

    • Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 07.08.2024
    • Adressatenkreis:
      • 20.06.2024

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltenskodex ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Mit der Zustimmung der Mitgliedsstaaten im Rat der Europäischen Union zum „AI Act“ (KIVerordnung) am 21.05.2024 wird im Sommer 2024 das weltweit umfassendste Gesetz über die Entwicklung und Nutzung von KI-Systemen Inkrafttreten können. Die meisten Regelungen der KI-Verordnung (KI-VO) greifen erst nach Ablauf der Übergangsfrist von 24 Monaten, weitere erst nach 36 Monaten. Nichtsdestotrotz sind für die nationale Umsetzung der KI-Verordnung zeitnah auf nationaler Ebene einige wichtige Entscheidungen zu treffen. Im Vordergrund steht nun die Frage nach der Ausgestaltung der nationalen Aufsichtsstruktur, die binnen 12 Monaten durch die Bundesregierung festzulegen ist. Der BDEW macht Vorschläge zu den Anforderungen an die nationale KI-Aufsichtsstruktur aus Sicht der Energiewirtschaft.

    • Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 07.08.2024
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltenskodex ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der BDEW fordert eine investitionsfreundliche und praxisnahe Ausgestaltung des Digital Networks Act (DNA), die nationale Besonderheiten berücksichtigt. Vorgaben zur Netzregulierung, Frequenzvergabe und Marktstruktur müssen flexibel umsetzbar sein, um Wettbewerbsvielfalt, Glasfaserausbau und Netzresilienz nicht zu gefährden. Der BDEW spricht sich gegen regulatorisch begünstigte Marktkonzentration und für einen fairen Zugang zu Mobilfunknetzen auf Vorleistungsebene aus. Eine Harmonisierung von Zugangsprodukten darf die Geschäftsmodelle regionaler Betreiber nicht unterminieren.

    • Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 08.09.2025
    • Adressatenkreis:
      • 16.07.2025

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltenskodex ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltenskodex ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltenskodex ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Aufgrund des § 5 Abs. 5 LobbyRG weisen wir darauf hin...
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