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83 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"BHO"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (83)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Im Rahmen des Bundesprogramms „Menschen stärken Menschen“ arbeiten wir, die Stiftung Bildung, bundesweit mit engagierten Menschen zusammen, um die Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen zu verbessern. Unser Fokus liegt dabei auf der Initiierung von Tandems, in denen sich gleichaltrige junge Menschen auf Augenhöhe begegnen und von und miteinander lernen, ihre individuellen Potenziale entdecken und gemeinsam weiterentwickeln. Das Patenschaftsprogramm wirkt nachweislich krisenausgleichend und zudem positiv auf die Bildungswege junger Menschen ein. Wir empfehlen daher, das Programm von 18 auf 50 Mio. Euro pro Jahr aufzustocken und zu verstetigen. Um die effiziente Verwendung der Mittel zu grantieren, empfehlen wir des Weiteren die Entbürokratisierung des Förderprogramms.

    • Bereitgestellt von: Stiftung Bildung am 09.07.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der ADAC begrüßt die von der Bundesregierung geplanten Bestrebungen, über die Einrichtung des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität eine mehrjährige gesicherte Finanzierung für Investitionen zu schaffen und den diesbezüglichen Wirtschaftsplan im Gesetz zu verankern. Dieser sollte eine klare Priorisierung beinhalten sowie der volkswirtschaftlich bedeutenden Rolle der Verkehrsinfrastruktur zum Erhalt unserer Wirtschaftskraft und unseres Wohlstandes Rechnung tragen. Aus Sicht des ADAC sollten die Schwerpunkte im Verkehr vor allem auf der Modernisierung und dem Erhalt der Bestandsinfrastruktur Fernstraßen und Bundesschienenwege sowie dem gezielten Ausbau des Schienennetzes zur Kapazitätssteigerung liegen.

    • Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 30.06.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVlKG)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur sind zu gering, um Baupreissteigerungen und Bedarfe abzudecken. Es bedarf daher einer nachhaltigen (mehrjährigen) und bedarfsgerechten Infrastrukturfinanzierung. Der KTF weist eine sehr überschaubare Mittelverfügbarkeit für die Transformation im Verkehr auf, dafür dass Verbraucher voraussichtlich zunehmend über einen höheren CO2-Preis und steigende Kraftstoffpreise belastet werden. Die Transformation des Verkehrssektors sollte mit Blick auf die notwendige Emissionsreduktion einen stärkerer Schwerpunkt darstellen und die Verbraucher im KTF stärker berücksichtigen. Die Mittel des Sondervermögens Infrastruktur sollten zusätzlich zu den Mitteln des Kernhaushalt sein. Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur sollten gesteigert werden.

    • Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 03.09.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/12400 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025)
      2. BT-Drs. 21/500 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025)
      3. BT-Drs. 21/501 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 - (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025) - Drucksache 21/500 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
      4. BT-Drs. 21/600 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026 - HG 2026)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Rund 5,9 Millionen Menschen engagieren sich in Deutschland rund um Kindergärten und Schulen für die Verbesserung der Bildung von Kindern und Jugendlichen. Das Bildungsengagement bildet damit ein zentrales Engagementfeld der Zivilgesellschaft in Deutschland. Chancengerechtigkeit, Partizipation und Vielfalt sind besonders wichtige Themen dieses Engagementfeldes. Das bundesweite Bildungsengagement wird zurzeit fast ausschließlich durch Ehrenamt getragen ohne hauptamtliche Strukturen. Das ehrenamtliche Bildungsengagement braucht jedoch hauptamtliche Strukturen, um stabil aufgestellt, qualifiziert, entlastet, vernetzt, langfristig begleitet und gestärkt zu werden. Die Stiftung Bildung empfiehlt deshalb die finanzielle Förderung der Stukturen des bundesweiten Bildungsengagements.

    • Bereitgestellt von: Stiftung Bildung am 27.06.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Im Rahmen des Bundesprogramms „Menschen stärken Menschen“ arbeiten wir, die Stiftung Bildung, bundesweit mit engagierten Menschen zusammen, um die Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen zu verbessern. Unser Fokus liegt dabei auf der Initiierung von Tandems, in denen sich gleichaltrige junge Menschen auf Augenhöhe begegnen und von und miteinander lernen, ihre individuellen Potenziale entdecken und gemeinsam weiterentwickeln. Das Patenschaftsprogramm wirkt nachweislich krisenausgleichend und zudem positiv auf die Bildungswege junger Menschen ein. Wir empfehlen daher, das Programm von 18 auf 50 Mio. Euro pro Jahr aufzustocken und zu verstetigen. Um die effiziente Verwendung der Mittel zu grantieren, empfehlen wir des Weiteren die Entbürokratisierung des Förderprogramms.

    • Bereitgestellt von: Stiftung Bildung am 27.06.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wir setzen uns für die Einführung eines Digitalbudgets ein, mit dem zentrale Vorhaben der Digitalstrategie des Bundes umgesetzt werden können. Dazu bedarf es u. a. der Berücksichtigung eines solchen Budgets im Bundeshaushaltsgesetz.

    • Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das Haushalts- und Zuwendungsrecht des Bundes sollte mit Blick auf die institutionelle Förderung und mit Blick auf die Projektförderung vereinfacht und modernisiert werden. Dazu zählt eine partnerschaftliche Förderpraxis, Flexibilisierungen der Förderung, Verwaltungsvereinfachung und Prozessverbesserungen. Insbesondere sollten das Jährlichkeitsprinzip im Haushaltsrecht flexibilisiert werden, die Verbote der Bildung von Rücklagen und des Abschlusses freiwilliger Versicherungen in der institutionellen Förderung aufgehoben werden sowie die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass sich eigenverantwortliches wirtschaftliches Handeln für die Zuwendungsempfänger lohnt.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 18.12.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur sind zu gering, um Baupreissteigerungen und Bedarfe abzudecken. Es bedarf daher einer nachhaltigen (mehrjährigen) und bedarfsgerechten Infrastrukturfinanzierung. Der KTF weist eine sehr überschaubare Mittelverfügbarkeit für die Transformation im Verkehr auf, dafür dass Verbraucher voraussichtlich zunehmend über einen höheren CO2-Preis und steigende Kraftstoffpreise belastet werden. Die Transformation des Verkehrssektors sollte mit Blick auf die notwendige Emissionsreduktion einen stärkerer Schwerpunkt darstellen und die Verbraucher im KTF stärker berücksichtigen. Die Mittel des Sondervermögens Infrastruktur sollten zusätzlich zu den Mitteln des Kernhaushalt sein. Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur sollten gesteigert werden.

    • Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 30.09.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/12400 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025)
      2. BT-Drs. 21/500 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025)
      3. BT-Drs. 21/501 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 - (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025) - Drucksache 21/500 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
      4. BT-Drs. 21/600 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026 - HG 2026)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die 500 Mrd. Euro werden nicht reichen, da ein enormer Investitionsbedarf in fast allen Infrastrukturbereichen besteht. Wie im KOAV vereinbart, sollte zur Verstärkung privates Kapital einbezogen werden. Dies sollte als politisches Ziel und als Aspekt bei der Mittelverwendung etabliert werden. Im Rahmen einer verpflichtenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchung sollte geprüft werden, ob ein Infrastrukturprojekt öffentlich oder unter Einbindung privater Partner (ÖPP) umgesetzt werden soll. Es sollte die Einbeziehung einer Infrastrukturgesellschaft bzw. der Förderbanken in Erwägung gezogen werden. Es sollten nur Investitionen in Infrastruktur und nicht konsumtive Ausgaben finanziert werden. Die Erfolgskontrolle sollte im SVIKG jährlich erfolgen.

    • Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 02.09.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 314/25 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen (Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz - LuKIFG)
      2. BT-Drs. 21/1085 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen (Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz - LuKIFG)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Zur Sicherstellung einer wirtschaftlichen, zweckmäßigen und nachhaltigen Verwendung der Fördermittel des LuKIFG ist es aus Sicht des Deutschen Verkehrssicherheitsrates dringend erforderlich, dass Maßnahmen zur Modernisierung, zum Ausbau oder Neubau von Straßen, die aus Mitteln dieses Sondervermögens gefördert werden, verpflichtend gemäß effizienter Qualitätsmanagement-Tools geplant werden, insbesondere dem Sicherheitsaudit nach Vorbild des Bundes und von Vorreiterländern wie Bayern. Dies gilt auch für Ersatzneubau im Bestand – hier sollte ein Bestandsaudit durchgeführt werden.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR) e.V. am 30.06.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Referentenentwürfe eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG) und eines Gesetzes zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen (LuKIFG)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur sind zu gering, um Baupreissteigerungen und Bedarfe abzudecken. Es bedarf daher einer nachhaltigen (mehrjährigen) und bedarfsgerechten Infrastrukturfinanzierung. Der KTF weist eine sehr überschaubare Mittelverfügbarkeit für die Transformation im Verkehr auf, dafür dass Verbraucher voraussichtlich zunehmend über einen höheren CO2-Preis und steigende Kraftstoffpreise belastet werden. Die Transformation des Verkehrssektors sollte mit Blick auf die notwendige Emissionsreduktion einen stärkerer Schwerpunkt darstellen und die Verbraucher im KTF stärker berücksichtigen. Die Mittel des Sondervermögens Infrastruktur sollten zusätzlich zu den Mitteln des Kernhaushalt sein. Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur sollten gesteigert werden.

    • Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 31.03.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/12400 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025)
      2. BT-Drs. 21/500 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025)
      3. BT-Drs. 21/501 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 - (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025) - Drucksache 21/500 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
      4. BT-Drs. 21/600 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026 - HG 2026)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Rund 5,9 Millionen Menschen engagieren sich in Deutschland rund um Kindergärten und Schulen für die Verbesserung der Bildung von Kindern und Jugendlichen. Das Bildungsengagement bildet damit ein zentrales Engagementfeld der Zivilgesellschaft in Deutschland. Chancengerechtigkeit, Partizipation und Vielfalt sind besonders wichtige Themen dieses Engagementfeldes. Das bundesweite Bildungsengagement wird zurzeit fast ausschließlich durch Ehrenamt getragen ohne hauptamtliche Strukturen. Das ehrenamtliche Bildungsengagement braucht jedoch hauptamtliche Strukturen, um stabil aufgestellt, qualifiziert, entlastet, vernetzt, langfristig begleitet und gestärkt zu werden. Die Stiftung Bildung empfiehlt deshalb die finanzielle Förderung der Stukturen des bundesweiten Bildungsengagements.

    • Bereitgestellt von: Stiftung Bildung am 05.02.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Im Rahmen des Bundesprogramms „Menschen stärken Menschen“ arbeiten wir, die Stiftung Bildung, bundesweit mit engagierten Menschen zusammen, um die Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen zu verbessern. Unser Fokus liegt dabei auf der Initiierung von Tandems, in denen sich gleichaltrige junge Menschen auf Augenhöhe begegnen und von und miteinander lernen, ihre individuellen Potenziale entdecken und gemeinsam weiterentwickeln. Das Patenschaftsprogramm wirkt nachweislich krisenausgleichend und zudem positiv auf die Bildungswege junger Menschen ein. Wir empfehlen daher, das Programm von 18 auf 50 Mio. Euro pro Jahr aufzustocken und zu verstetigen. Um die effiziente Verwendung der Mittel zu grantieren, empfehlen wir des Weiteren die Entbürokratisierung des Förderprogramms.

    • Bereitgestellt von: Stiftung Bildung am 05.02.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Rund 5,9 Millionen Menschen engagieren sich in Deutschland rund um Kindergärten und Schulen für die Verbesserung der Bildung von Kindern und Jugendlichen. Das Bildungsengagement bildet damit ein zentrales Engagementfeld der Zivilgesellschaft in Deutschland. Chancengerechtigkeit, Partizipation und Vielfalt sind besonders wichtige Themen dieses Engagementfeldes. Das bundesweite Bildungsengagement wird zurzeit fast ausschließlich durch Ehrenamt getragen ohne hauptamtliche Strukturen. Das ehrenamtliche Bildungsengagement braucht jedoch hauptamtliche Strukturen, um stabil aufgestellt, qualifiziert, entlastet, vernetzt, langfristig begleitet und gestärkt zu werden. Die Stiftung Bildung empfiehlt deshalb die finanzielle Förderung der Stukturen des bundesweiten Bildungsengagements.

    • Bereitgestellt von: Stiftung Bildung am 27.06.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Im Rahmen des Bundesprogramms „Menschen stärken Menschen“ arbeiten wir, die Stiftung Bildung, bundesweit mit engagierten Menschen zusammen, um die Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen zu verbessern. Unser Fokus liegt dabei auf der Initiierung von Tandems, in denen sich gleichaltrige junge Menschen auf Augenhöhe begegnen und von und miteinander lernen, ihre individuellen Potenziale entdecken und gemeinsam weiterentwickeln. Das Patenschaftsprogramm wirkt nachweislich krisenausgleichend und zudem positiv auf die Bildungswege junger Menschen ein. Wir empfehlen daher, das Programm von 18 auf 50 Mio. Euro pro Jahr aufzustocken und zu verstetigen. Um die effiziente Verwendung der Mittel zu grantieren, empfehlen wir des Weiteren die Entbürokratisierung des Förderprogramms.

    • Bereitgestellt von: Stiftung Bildung am 27.06.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Klimaschutzverträge sollen die Transformation der Industrie fördern. In diesem Rahmens setzt sich der BVK für eine praxisnahe Umsetzung ein, die auch CCU und CCS Projekte sowie negative Emissionen fördert.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Kalkindustrie e. V. am 25.06.2024
    • Adressatenkreis:
      • 25.06.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Bosch Health Campus setzt sich für eine nachhaltige Stabilisierung der GKV-Finanzen durch strukturelle Reformen ein. Ziel ist die langfristige finanzielle Tragfähigkeit bei gleichzeitiger Sicherstellung der Versorgungsqualität. Befürwortet werden: transparente Finanzierungsmechanismen mit Anbindung der Leistungsausgaben an wirtschaftliche Kennzahlen, ausgewogene Finanzierungsmodelle unter Einbeziehung von Bundesmitteln, Effizienzsteigerungen durch Abbau von Doppelstrukturen sowie Anreizsysteme zur Stärkung von Prävention und Gesundheitskompetenz.

    • Bereitgestellt von: Bosch Health Campus GmbH am 26.11.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      (1) Die Bundesregierung stellt mind. 0,7 % des BNE für die öffentliche EZ, und davon mind. 0,2 % für die LDCs, sowie eine bedarfsgerechte Finanzierung der Humanitären Hilfe bereit; (2) Die drei großen UN-Konventionen UNFCCC, CBD und UNCCD bilden mit dem Menschenrecht auf Nahrung und den CFS- Beschlüssen den Rahmen für ernährungsrelevante Gesetzgebungen; (3) Aufwuchs der bereitgestellten Mittel für Klimafinanzierung auf 10 MRD. Euro jährlich bis 2030; (4) Genfer Flüchtlingskonvention, Europäische Menschenrechtskonvention und Gemeinsames Europäische Asylsystem bilden die Grundlage für das Regierungshandeln; (5) Die CSDDD wird zeitnah, europarechtskonform in deutsches Recht umgesetzt; (6) Die Bundesregierung verabschiedet einen neuen Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte.

    • Bereitgestellt von: Brot für die Welt, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. am 26.03.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
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