Stellungnahmen/Gutachten

Suchbox

93 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche ohne Suchbegriff gefunden

Das Dokument wird generiert, dies kann einen Moment dauern.

Aktive Filter

  • Interessen- und Vorhabenbereiche: Tourismus

Filterauswahl

Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (93)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Airbnb begrüßt die neue EU-Verordnung zur Kurzzeitvermietung, die ab dem 20. Mai 2026 in Deutschland greifen soll, und appelliert an die neue Bundesregierung, die technische und organisatorische Umsetzung weiter anzuschieben. Das neue Gesetz soll zu einem einheitlichen Rahmen für Datenaustausch und Transparenz beitragen. Lokale Regeln für das Teilen von Daten zur Kurzzeitvermietung sollen durch die neue EU-weite Regelung ersetzt werden. Wir setzen uns für die Anerkennung der Potenziale des Homesharings für die Entzerrung von Tourismusströmen und die Stärkung des ländlichen Raums ein. Für eine möglichst effiziente, niedrigschwellige und bürokratiearme Umsetzungen von Regelungen im Bereich der Kurzzeitvermietung sollte die Modernisierung und Digitalisierung weiter vorangetrieben werden.

    • Bereitgestellt von: Airbnb Germany GmbH am 04.11.2025
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Im Zusammenhang mit der Überarbeitung der EU-Pauschalreiserichtlinie setzt Amex sich für folgende Punkte ein: - Flexiblere/erweiterte Regelung in puncto "Vorauszahlungsbegrenzung" als im Vorschlag der Europäischen Kommission, - Beibehaltung der bisherigen Definition von unvermeidbaren und außergewöhnlichen Umständen (Beschränkung auf Ankunftsort), - Rückerstattungsanforderungen an Lieferanten: Angestrebt ist eine Verlängerung der Frist im Fall unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände für Rückerstattungsverpflichtungen; auch möge der Lieferant immer innerhalb von sieben Tagen die Erstattung vornehmen müssen

    • Bereitgestellt von: American Express Europe S.A. (Germany branch) am 24.10.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Airbnb begrüßt die neue EU-Verordnung zur Kurzzeitvermietung, die ab dem 20. Mai 2026 in Deutschland greifen soll, und appelliert an die neue Bundesregierung, die technische und organisatorische Umsetzung weiter anzuschieben. Das neue Gesetz soll zu einem einheitlichen Rahmen für Datenaustausch und Transparenz beitragen. Lokale Regeln für das Teilen von Daten zur Kurzzeitvermietung sollen durch die neue EU-weite Regelung ersetzt werden. Wir setzen uns für die Anerkennung der Potenziale des Homesharings für die Entzerrung von Tourismusströmen und die Stärkung des ländlichen Raums ein. Für eine möglichst effiziente, niedrigschwellige und bürokratiearme Umsetzungen von Regelungen im Bereich der Kurzzeitvermietung sollte die Modernisierung und Digitalisierung weiter vorangetrieben werden.

    • Bereitgestellt von: Airbnb Germany GmbH am 24.10.2025
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das Arbeitszeitgesetz gibt einen Rahmen für die tägliche Arbeitszeit von Angestellten vor. Dieser Rahmen ist für einige Bereiche der Veranstaltungswirtschaft zu starr. Wir benötigen moderne Formen der Arbeitszeitgestaltung. Hierbei sind insbesondere zu nennen: Wochen- oder Monatsarbeitszeit, maximale Tagesarbeitszeit, saisonale Besonderheiten und Wochenendregelungen, flexibilisierung des Jugendarbeitschutzgesetzes in Anlehnung an die Gastronomie. Wir benötigen ein flexibles und unbürokratisches Arbeitszeitgesetz, dass es unseren Betrieben ermöglicht, den Anforderungen einer zeitgemäßen und nachhaltigen Event-Produktion gerecht zu werden. Der Gesundheits- und Arbeitsschutz hat für uns dabei weiterhin oberste Priorität und steht nicht in Frage.

    • Bereitgestellt von: LiveMusikKommission (LiveKomm) am 08.10.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel ist es, eine effektive und erfolgreiche Umsetzung der EU-Verordnung zur Kurzzeitvermietung insbesondere im Hinblick auf digitale Registrierungsverfahren, zu begleiten und zu unterstützen (Umsetzung bis Frühjahr 2026). Angestrebt wird ein bundesweit technisch einheitlichen Rahmen für Registrierungsverfahren, um Fragmentierung und bürokratische Lasten zu minimieren. Hierzu sollen Potenziale der Digitalisierung genutzt werden, um Markttransparenz für Behörden zu schaffen, Verwaltungsprozesse zu verschlanken, Bürokratie abzubauen und gleichzeitig das Potential der Kurzzeitvermietung bestmöglich zu nutzen.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Ferienhausverband e.V. am 02.10.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Kurzzeitvermietung-Datenaustausch-Gesetzes (Änderungsgesetz zum Digitale-Dienste-Gesetz und weiteren Gesetzen)
    • Adressatenkreis:
      • 02.10.2025

        • Bundesregierung:

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wir beziehen uns auf die Richtlinie des europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie EU 20152302 zur wirksameren Gestaltung des Schutzes von Reisenden und zur Vereinfachung und Klarstellung bestimmter Aspekte der Richtlinie vom 29.11.2023. Grundsätzlich hat sich die Pauschalreiserichtline in ihrer jetzigen Form im alltäglichen Geschäft bewährt. Dies gilt jedoch explizit nicht für die Corona-Pandemie als ein Ereignis eines weltweiten Marktversagens. Für einen solchen außergewöhnlichen Fall war die Pauschalreiserichtlinie nie vorgesehen. Statt also die wichtigste Forderung zu berücksichtigen, werden stattdessen weitere Hürden und Erschwernisse eingeführt, die im Resultat das Produkt Pauschalreise nur teurer und damit unattraktiver machen.

    • Bereitgestellt von: Verband Internet Reisevertrieb e. V. am 23.09.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 24/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie (EU) 2015/2302 zur wirksameren Gestaltung des Schutzes von Reisenden und zur Vereinfachung und Klarstellung bestimmter Aspekte der Richtlinie
    • Adressatenkreis:
Nach oben blättern