Stellungnahmen/Gutachten
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403 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (403)
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Zu Regelungsvorhaben:
Einrichtungen der Tagespflege sollten von den bürokratischen Anforderungen des Personenbeförderungsrechts ausgenommen werden.
- Bereitgestellt von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 05.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMV): Entwurf eines Gesetzes zum Bürokratierückbau im Verkehrsbereich (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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05.06.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung und Ergänzung des Entwurfs des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes, BR-Drs. 256/26. Bezweckt wird die Aufnahme, Anpassung und Streichung einzelner Regelungen.
- Bereitgestellt von: AGAPLESION gAG am 01.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 256/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
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BR-Drs. 256/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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06.05.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung und Ergänzung des Krankenhausreformanpassungsgesetzes/KHAG
Ziel der Interessenvertretung ist die Änderung und Ergänzung des Krankenhausreformanpassungsgesetzes (KHAG). Bezweckt wird die Aufnahme, Anpassung und Streichung einzelner Regelungen.
- Bereitgestellt von: AGAPLESION gAG am 01.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 120/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Gesetz zur Anpassung der Krankenhausreform (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
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BR-Drs. 120/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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02.02.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der demografische Wandel stellt die medizinische und pflegerische Versorgung älterer Menschen vor große Herausforderungen. Um die Lebensqualität und Autonomie im Alter zu sichern, muss die Altersmedizin stärker in den Fokus gesundheitspolitischer Entscheidungen rücken. Dafür braucht es auch eine gesamtgesellschaftliche Diskussion über die Herausforderungen des Alterns. Hierbei kommt Internistinnen und Internisten eine zentrale Rolle zu.
- Bereitgestellt von: Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten e.V. am 22.05.2026
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Adressatenkreis:
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20.01.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Viele Regelungen sind bislang noch nicht ausreichend an den tatsächlichen Versorgungs- und Abrechnungsprozessen der Pflege ausgerichtet. Besonders kritisch sieht der bpa die fehlende Einbindung der Sozialhilfeträger in digitale Gesamtprozesse und die Telematikinfrastruktur (TI) sowie die sehr fragmentierte Betrachtung von Gesamtprozessen und die Verschiebung verschiedener Fristen, z.B. die der elektronischen Verordnung häuslicher Krankenpflege (eVO HKP). Der bpa fordert eine sektorübergreifende Interoperabilität für IT-Systeme, die auch für das SGB XI gelten muss. Mit einigen vom bpa geforderten Anpassungen rund um die digitale Identität könnte bspw. der bislang aufwendige Prozess rund um das quartalsweise Einlesen der Versichertenkarten in den Arztpraxen endlich entfallen.
- Bereitgestellt von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 18.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Entwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen
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Adressatenkreis:
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18.05.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Keine Leistungskürzungen in der Pflege
Digitalisierung in der Pflege, Telematik Infrastruktur in der Pflege, Telepflege Effiziensteigerung und Entlastung der Mitarbeiter durch nachhaltigen Rollout digitaler Lösungen der Telematik Infrastruktur in die Pflege.
- Bereitgestellt von: Awesome Technologies Innovationslabor GmbH am 17.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2216
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Keine Leistungskürzungen in der Pflege
-
BT-Drs. 21/2216
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
28.11.2025
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Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Positionspapier zur Reform des SGB XI
Das Eckpunktepapier „Zukunft Pflege“ benennt zentrale Reformziele: finanzielle Stabilisierung der Pflegeversicherung, Stärkung der ambulanten Versorgung sowie Ausbau präventiver Ansätze. Belastbare Aussagen zu Finanzierung, Personal, Infrastruktur und kommunaler Absicherung fehlen weitgehend. Als zentralen systemischen Mangel identifizieren wir die fehlende Berücksichtigung der Hauswirtschaft als eigenständige, präventionswirksame Leistung. Sie ist eine tragende Voraussetzung für stabile häusliche Pflegeverläufe. Ohne die systematische Integration der Hauswirtschaft sind die im Eckpunktepapier formulierten Präventionsziele nicht erreichbar. Pflegepolitik ohne professionelle hauswirtschaftliche Unterstützung führt u.a. zu steigenden Ausgaben und einer Überlastung ambulanter Pflegedienste.
- Bereitgestellt von: Deutscher Hauswirtschaftrat am 15.05.2026
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Adressatenkreis:
-
12.02.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
In Ergänzung zum Positionspapier zur Reform des SGB XI werden konkrete Reformvorschläge benannt.
- Bereitgestellt von: Deutscher Hauswirtschaftrat am 15.05.2026
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Adressatenkreis:
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07.05.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
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-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Diakonie Deutschland setzt sich für umfassende Maßnahmen zur Reformierung der Pflege ein: in der Finanzierung, bei Rahmenbedingungen und in der Anerkennung von Pflegeleistungen.
- Bereitgestellt von: Diakonie Deutschland, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. am 13.05.2026
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Adressatenkreis:
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30.04.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
Der Antrag adressiert zu Recht die Gefahr, dass die Pflegeversicherung durch Leistungsabbau ihre Schutzfunktion verliert. Daher ist es wichtig, die Ressourcen der Pflege effizienter einzusetzen, z.B. durch Senkung von Wegezeiten, verbesserte Einbindung pflegender Angehörige und somit Leistungskürzungen insgesamt zu reduzieren. Hierfür sollte der Einsatz digitaler Kommunikationswerkzeuge in der Pflege erleichtert werden. Daher muss der TI-Messenger als rechtlich gleichwertige, vergütete Alternative zur zertifizierten Videosprechstunde in SGB XI (§ 37 Abs. 3) und SGB V (§ 365, § 132a) verankert werden.
- Bereitgestellt von: Cherry Digital Health GmbH am 11.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2216
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Keine Leistungskürzungen in der Pflege
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BT-Drs. 21/2216
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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28.11.2025
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Pflegeversicherung reformieren und häusliche Versorgung stärken
Das Eckpunktepapier der Bund-Länder-AG zur Pflegereform muss folgende Punkte berücksichtigen: 1. Prävention darf nicht auf Beratung verengt werden – alltagspraktische Entlastung muss als Prävention erhalten bleiben. 2. Ambulante Entlastungsdienste nach §45a SGBXI müssen als eigenständige, niedrigschwellig-professionelle Versorgungsstruktur erhalten bleiben. 3. Nachbarschaftshilfe soll gestärkt werden – aber auf einer missbrauchssicheren und qualitäts- gesicherten Grundlage. Die Reform der Pflegeversicherung kann nur dann wirksam sein, wenn sie niedrigschwellige professionelle Entlastungsdienste nach § 45a SGBXI, eine qualitätsgesicherte Nachbarschaftshilfe sowie die reale Nutzbarkeit von Entlastungsleistungen auch in Pflegegrad 1 realisiert.
- Bereitgestellt von: Bundesverband haushaltsnaher Dienstleistungs-Unternehmen e.V. am 07.05.2026
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Adressatenkreis:
-
01.04.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Strukturelle Verbesserung der Schlaganfallnachsorge
Im Vergleich zur exzellenten Akutversorgung des Schlaganfalls bestehen hierzulande im Bereich der Schlaganfallnachsorge Tendenzen der Unter- und Fehlversorgung. Besonders gravierend ist dies in der oft unzureichenden Versorgung von Schlaganfallpatient*innen mit assoziierter spastischer Bewegungsstörung. Ipsen setzt sich für die Umsetzung struktureller Lösungsansätze durch Politik und Selbstverwaltung ein. Dazu zählen u.a. die flächendeckende Etablierung integrierter Versorgungsstrukturen zur Gewährleistung einer multidisziplinären, interprofessionellen und sektorenübergreifenden Schlaganfallnachsorge, die Implementierung eines nachsorgenden Überleitungs- und Entlassmanagements, sowie die Überführung des Patientenlotsen-Konzepts in die Regelversorgung.
- Bereitgestellt von: Ipsen Pharma GmbH am 04.05.2026
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Adressatenkreis:
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06.03.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Automatische transparente Informationen der Versicherten über ihre Rechte und Möglichkeiten im Versorgungsprozess, auch in den Sprachen der Menschen mit Migrationshintergrund. 2. Sicherstellung einer qualitätsgesicherten, bedarfsgerechten und aufzahlungsfreien Versorgung mit Hilfsmitteln. 3. Klare Vorgaben für die Inhalte von Inkontinenzrezepten, damit Leistungserbringer verpflichtet sind, bedarfgerechte Hilfsmittel zu liefern. 4. Aufnahme der verbesserten Hilfsmittelversorgung als Eckpfeiler der Empfehlungen der Bund-Länder-Kommission Zukunftspakt Pflege an die Regierung
- Bereitgestellt von: wir pflegen - Interessenvertretung und Selbsthilfe pflegender Angehöriger e.V. am 30.04.2026
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Adressatenkreis:
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01.12.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Eckpunktepapier der Arbeitsgruppe Zukunftspakt Pflege
Vermeidung von versteckten finanziellen Kürzungen und Entlastungen in den Reformvorschlägen zur Finanzierung der Pflegeversicherung und -Versorgung
- Bereitgestellt von: wir pflegen - Interessenvertretung und Selbsthilfe pflegender Angehöriger e.V. am 30.04.2026
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Adressatenkreis:
-
18.02.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Reform des SGB II darf nicht auf Kosten von Familien und Kindern gehen
Keine Sanktionen, die durch Kürzen oder Streichen des Regelbedarfs Kinder mitbestrafen oder Familien gefährden Beibehaltung der Karenzzeit - Übernahme der tatsächlichen Wohnkosten im ersten Jahr. Gesicherte, mit Arbeitszeiten vereinbare und qualitativ hochwertige Betreuung als Voraussetzung für die Erwerbsaufnahme. Beratungsanspruch zu Erwerbstätigkeit und Qualifikation für Eltern von Kleinkindern. Vorrang von Qualifizierung vor kurzfristiger Vermittlung in nicht nachhaltige Erwerbsarbeit. Sicherstellung eines familiengerechten Existenzminimums durch eine realitätsnahe Berechnung der Regelbedarfe. Einführung eines Umgangsmehrbedarfs für Trennungsfamilien sowie angemessene Berücksichtigung der Kosten für Periodenprodukte und eine selbstbestimmte Familienplanung.
- Bereitgestellt von: wir pflegen - Interessenvertretung und Selbsthilfe pflegender Angehöriger e.V. am 30.04.2026
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Adressatenkreis:
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19.02.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Eckpunkte verfehlen die Ziele der Regierung und verankern bestehende Ungerechtigkeiten der Pflegeversorgung noch tiefer im bereits unzulänglichen Pflegesystem.
- Bereitgestellt von: wir pflegen - Interessenvertretung und Selbsthilfe pflegender Angehöriger e.V. am 30.04.2026
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Adressatenkreis:
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19.12.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Keine Leistungskürzungen in der sozialen Pflegeversicherung
Pflegegrad 1 erhalten: niedrigschwellige Pflegeleistungen gewährleisten
- Bereitgestellt von: wir pflegen - Interessenvertretung und Selbsthilfe pflegender Angehöriger e.V. am 30.04.2026
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Adressatenkreis:
-
05.09.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anspruch auf Umwandlung des Pflegesachleistungsbezugs, Prävention in Pflegeeinrichtungen und häuslicher Pflege, Vorrang von Prävention und medizinischer Rehabilitation, Pflegeberatung, Aufgaben der Länder, Amt der oder des Beauftragten der Bundesregierung für Pflege, Aufgaben der Pflegekassen
- Bereitgestellt von: wir pflegen - Interessenvertretung und Selbsthilfe pflegender Angehöriger e.V. am 30.04.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz
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Adressatenkreis:
-
14.07.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einkommensersatz aus Entlastungsbudget
Leistungen der Pflegeversicherung sollten einfacher kombiniert, flexibler gestaltet und weniger bürokratisch sein. Angehörige, die über lange Zeiträume pflegen, brauchen mehr Selbstbestimmung und Unterstützung und vor allem eine finanzielle Absicherung.
- Bereitgestellt von: wir pflegen - Interessenvertretung und Selbsthilfe pflegender Angehöriger e.V. am 30.04.2026
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Adressatenkreis:
-
01.07.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Pflege darf nicht zum Spielball der GKV-Sanierung werden
Pflegende Angehörige von Beitragszuschlägen befreien Die Familienversicherung für Pflegende erhalten Zuzahlungen sozial staffeln Die Pflegeversicherung endlich entlasten
- Bereitgestellt von: wir pflegen - Interessenvertretung und Selbsthilfe pflegender Angehöriger e.V. am 30.04.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
20.04.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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-
-
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
GKV Beitragssatzstabilisierungsgesetz gefährdet gesundheitliche Daseinsvorsorge
Das DRK kritisiert die einnahmenorientierte Ausgabenpolitik und fordert eine strukturelle Entlastung der GKV. Im Hilfsmittelbereich und beim Hausnotruf muss ein Verhandlungsspielraum erhalten bleiben, so dass sich Vergütungen sich an realen Kosten orientieren. In Reha und Vorsorge ist die Tarifbindung zu sichern, Deckelungen sind abzulehnen. In der ambulanten Pflege gilt es, Tarifbindung und freigemeinnützige Dienste zu schützen. Im Rettungsdienst müssen Finanzierungsmechanismen bestehen bleiben, Personalkosten vollständig refinanziert werden. Krankenhäuser brauchen eine bedarfsgerechte, kostendeckende Finanzierung sowie Schutz freigemeinnütziger Versorger.
- Bereitgestellt von: Deutsches Rotes Kreuz e.V. am 29.04.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
28.04.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Etablierung einer nationalen Inkontinenz Strategie mit dem Ziel der Verbesserung der Versorgung und Behandlung von Menschen, die an Inkontinenz leiden. Etablierung eines Expert:inngremiums, das eine patientenorientierte und umfassende Gesundheitsstrategie für eine bisher unbeachtete Volkskrankheit erarbeitet. Überprüfung der Vergütungsstruktur bei der Behandlung von Inkontinenz im ambulanten und stationären Sektor. Stärkung der Versorgungsforschung und Stärkung der Digas in Diagnose und Therapie. Konzeption und Umsetzung einer Aufklärungskampagne, um das Tabu Inkontinenz zu beenden und die Heilungschance von 80-90% zu nutzen.
- Bereitgestellt von: Deutsche Kontinenz Gesellschaft am 28.04.2026
-
Adressatenkreis:
-
23.04.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Alle Vergütungssteigerungen werden auf die Höhe einer abgesenkten Grundlohnrate begrenzt. Auch die Tarifrefinanzierung im Bereich der Haushaltshilfe, der häuslichen Krankenpflege und der außerklinischen Intensivpflege ist diesem Deckel unterworfen. Das heißt: Tariflohnsteigerungen oberhalb der Steigerung der Grundlohnsumme werden nicht mehr refinanziert. Gleichzeitig bleibt die Verpflichtung zur Zahlung von Tariflöhnen im SGB XI aber bestehen. Der bpa lehnt diese Regelungen in aller Entschiedenheit ab! Wer A sagt, muss auch B sagen: Wer Tariflöhne bestellt, muss auch für deren Refinanzierung einstehen. Eine Pflicht zur Zahlung von Tariflöhnen kann und darf es nicht geben ohne eine gesicherte Refinanzierung.
- Bereitgestellt von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 25.04.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
20.04.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz
Durch den Gesetzentwurf soll die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gesichert und die Beitragssätze stabilisiert werden. Dafür werden in verschiedenen Bereichen des Gesundheitssystems Kürzungen vorgeschlagen. Aus Sicht der JUH verkennt der vorliegende Entwurf die Versorgungsrealität der Notfallversorgung, im Fahrdienst sowie in der Pflege und birgt ein erhebliches Risiko der Unterfinanzierung. Eine nachhaltige Stabilisierung der GKV-Finanzen gelingt nur, wenn Effizienzreserven gehoben werden, ohne die operative Leistungsfähigkeit dieser Bereiche zu destabilisieren. Die im Entwurf vorgesehene Mechanik setzt derzeit zu stark auf Vergütungsbegrenzung und berücksichtigt die realen Kosten- und Sicherstellungsstrukturen dieser Versorgungsbereiche nicht ausreichend.
- Bereitgestellt von: Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. am 24.04.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
-
20.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
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-
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz
Durch den Gesetzentwurf soll die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gesichert und die Beitragssätze stabilisiert werden. Dafür werden in verschiedenen Bereichen des Gesundheitssystems Kürzungen vorgeschlagen. Aus Sicht der JUH verkennt der vorliegende Entwurf die Versorgungsrealität der Notfallversorgung, im Fahrdienst sowie in der Pflege und birgt ein erhebliches Risiko der Unterfinanzierung. Eine nachhaltige Stabilisierung der GKV-Finanzen gelingt nur, wenn Effizienzreserven gehoben werden, ohne die operative Leistungsfähigkeit dieser Bereiche zu destabilisieren. Die im Entwurf vorgesehene Mechanik setzt derzeit zu stark auf Vergütungsbegrenzung und berücksichtigt die realen Kosten- und Sicherstellungsstrukturen dieser Versorgungsbereiche nicht ausreichend.
- Bereitgestellt von: Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. am 24.04.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
20.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
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-
Zu Regelungsvorhaben: