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8 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"KassenSichV"« gefunden

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    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) Stellung nehmen zu..., ...Verordnung zur Änderung der KassenSichV mehr Rechtssicherheit..., ... in § 2 Satz 2 Nr. 7 KassenSichV-E auf „Prüfwerte“ zu..., ... soll gem. § 6 Nr. 7 KassenSichV der „Prüfwert im Sinne..., ...des § 2 Satz 2 Nr. 7 KassenSichV“ ausgewiesen werden..., ... in § 2 Satz 2 Nr. 7 KassenSichV-E. Die DSFinV-K verwendet..., ... in § 2 Satz 2 Nr. 7 KassenSichV-E kommt es nicht zu..., ...Verweis in § 6 Nr. 7 KassenSichV auf den Prüfwert in § 2 Satz 2 Nr. 7 KassenSichV-E nicht mehr stimmig..., ...des § 2 Satz 2 Nr. 7 KassenSichV-E sollte gestrichen..., ...Vorgaben von § 3 Abs. 1 KassenSichV zuverlässig erfüllt..., ...Neufassung von § 5 Satz 1 KassenSichV-E betont durch die ..., ...Buchstabe b) In § 5 KassenSichV ist geregelt, welche..., ...eines Beleges nach § 6 KassenSichV übernehmen soll. Im..., ...von § 6 Satz 2 Nr. 3 KassenSichV-E fordern, dass die..., ...Angaben nach § 6 Satz 1 KassenSichV bei einer E-Rechnung..., ... partiell auch Nr. 2 KassenSichV. In der EN-16931-8 ..., ...Daten gem. § 6 Satz 1 KassenSichV integrieren lassen,..., ...Daten gem. § 6 Satz 1 KassenSichV nicht in die EN 16931..., ...von § 6 Satz 2 Nr. 3 KassenSichV-E überhaupt umsetzen...
    • Angegeben von: Merkur.com AG am 24.06.2024
    • Beschreibung: In Geldspielgeräten stellt eine von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt geprüfte und zugelassene Kontrolleinrichtung die Einhaltung der spielrechtlichen Vorschriften fest. §§ 13 Nr. 9, 9a SpielV enthalten die Pflicht, dass ein Geldspielgerät bestimmte Daten (z.B. Einsätze und Gewinne) erfasst und dauerhaft aufzeichnet. Die Einbeziehung von Geld- und Warenspielgeräten in die KassenSichV ist ungeeignet und nicht erforderlich. Manipulationsschutz der aufgezeichneten Daten und Spielerschutz durch Einhaltung der technischen Voraussetzungen in §§ 12, 13 SpielV sind durch Spezialvorschriften gewährleistet. Finanzbehörden können und sollen durch die Verwendung entsprechender Prüftools einfach und automatisiert die im Gerät manipulationssicher vorliegenden Fiskaldaten prüfen und auswerten.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Angegeben von: Verband der Deutschen Automatenindustrie e.V. am 20.06.2024
    • Beschreibung: In Geldspielgeräten stellt eine von der Physikalisch Technischen Bundesanstalt geprüfte und zugelassene Kontrolleinrichtung die Einhaltung der spielrechtlichen Vorschriften fest. §§ 13 Nr. 9, 9a SpielV enthalten die Pflicht, dass ein Geldspielgerät bestimmte Daten (z.B. Einsätze und Gewinne) erfasst und dauerhaft aufzeichnet. Die Einbeziehung von Geld- und Warenspielgeräten in die KassenSichV ist ungeeignet und nicht erforderlich. Manipulationsschutz der aufgezeichneten Daten und Spielerschutz durch Einhaltung der technischen Voraussetzungen in §§ 12, 13 SpielV sind durch Spezialvorschriften gewährleistet. Finanzbehörden können und sollen durch die Verwendung entsprechender Prüftools einfach und automatisiert die im Gerät manipulationssicher vorliegenden Fiskaldaten prüfen und auswerten.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Angegeben von: Bundesverband Automatenunternehmen e.V. am 18.06.2024
    • Beschreibung: In Geldspielgeräten stellt eine von der Physikalisch Technischen Bundesanstalt geprüfte und zugelassene Kontrolleinrichtung die Einhaltung der spielrechtlichen Vorschriften fest. §§ 13 Nr. 9, 9a SpielV enthalten die Pflicht, dass ein Geldspielgerät bestimmte Daten (z.B. Einsätze und Gewinne) erfasst und dauerhaft aufzeichnet. Die Einbeziehung von Geld- und Warenspielgeräten in die KassenSichV ist ungeeignet und nicht erforderlich. Manipulationsschutz der aufgezeichneten Daten und Spielerschutz durch Einhaltung der technischen Voraussetzungen in §§ 12, 13 SpielV sind durch Spezialvorschriften gewährleistet. Finanzbehörden können und sollen durch die Verwendung entsprechender Prüftools einfach und automatisiert die im Gerät manipulationssicher vorliegenden Fiskaldaten prüfen und auswerten.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
  • Zusätzlich gefunden in:
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) Stellung nehmen zu..., ...Verordnung zur Änderung der KassenSichV mehr Rechtssicherheit..., ... in § 2 Satz 2 Nr. 7 KassenSichV-E auf „Prüfwerte“ ..., ...soll gem. § 6 Nr. 7 KassenSichV der „Prüfwert im Sinne..., ...des § 2 Satz 2 Nr. 7 KassenSichV“ ausgewiesen werden..., ... in § 2 Satz 2 Nr. 7 KassenSichV-E. Die DSFinV-K verwendet..., ... in § 2 Satz 2 Nr. 7 KassenSichV-E kommt es nicht zu..., ...Verweis in § 6 Nr. 7 KassenSichV auf den Prüfwert in § 2 Satz 2 Nr. 7 KassenSichV-E nicht mehr stimmig..., ...des § 2 Satz 2 Nr. 7 KassenSichV-E sollte gestrichen..., ...Vorgaben von § 3 Abs. 1 KassenSichV zuverlässig erfüllt..., ...Neufassung von § 5 Satz 1 KassenSichV-E betont durch die ..., ...Buchstabe b) In § 5 KassenSichV ist geregelt, welche..., ...eines Beleges nach § 6 KassenSichV übernehmen soll. Im..., ...von § 6 Satz 2 Nr. 3 KassenSichV-E fordern, dass die..., ...Angaben nach § 6 Satz 1 KassenSichV bei einer E-Rechnung..., ... partiell auch Nr. 2 KassenSichV. In der EN-16931-8 ..., ...Daten gem. § 6 Satz 1 KassenSichV integrieren lassen,..., ...Daten gem. § 6 Satz 1 KassenSichV nicht in die EN 16931..., ...von § 6 Satz 2 Nr. 3 KassenSichV-E überhaupt umsetzen...
    • Angegeben von: Der Mittelstand, BVMW e.V. Bundesverband mittelständische Wirtschaft am 26.06.2024
    • Beschreibung: Der BVMW kritisiert den Umfang der im Referentenentwurf enthaltenen Entlastungsmaßnahmen. In Summe sind die angedachten Entlastungen lediglich eine marginale Verbesserung für die mittelständisch geprägte Wirtschaft und bleiben weit hinter den Erwartungen des Mittelstands zurück. Von Wirtschaftsverbänden wurden zu Beginn des Jahres 2023 circa 450 Vorschlänge zur Entlastung eingebracht. Diese finden sich nur unzureichend im Referentenentwurf wieder. Ergänzend verpasst das Justizministerium mit dem Referentenentwurf eine Reduktion der statistischen Erhebungen und ein Bekenntnis zum „Once-Only“ Prinzip. Dadurch werden weiterhin Mehrfachabfragen toleriert, verpflichtende statistische Erhebungen nicht reduziert und der Datenaustausch zwischen Behörden und Institutionen blockiert.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11306 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    Zusätzlich gefunden in:
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... ausgesetzt werden. KassenSichV und § 146a AO - Abschaffung...
    • Angegeben von: fiskaly GmbH am 27.06.2024
    • Beschreibung: Ziel dieses Regelungsvorhabens ist es, die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Nutzung und Förderung cloudbasierter Technischer Sicherheitseinrichtungen (TSE) im deutschen Steuerwesen zu verbessern, um die Digitalisierung voranzutreiben, Effizienz zu steigern und Investitionen in innovative Technologien zu schützen. Ziele: Erhöhung der Akzeptanz und Nutzung cloudbasierter TSE-Lösungen bei Unternehmen. Anpassung der gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Förderung der Digitalisierung im Steuerwesen. Etablierung eines effizienten, digitalen und benutzerfreundlichen Steuerwesens in Deutschland.
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
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