Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2509270030 (PDF - 14 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Rechtsichere und praxistaugliche Ausgestaltung der Anforderungen an die ordnungsmäßige Kassenführung

In der Verordnungsbegründung zu § 4 Sätze 1 und 4 KassenSichV sollte klargestellt werden, dass die exportierten Daten der jeweiligen Schnittstelle zum Zeitpunkt der Aufzeichnung der Daten entsprechen müssen. Die Neuregelung des § 6 Satz 2 Nr. 3 KassenSichV sollte auch zur Anwendung kommen, wenn die E-Rechnung durch ein nachgelagertes System und nicht durch das Kassensystem erstellt wird. Die Daten nach § 6 Satz 1 KassenSichV sollten in unstrukturierter Form in ein Freitextfeld einer E-Rechnung aufgenommen werden können, die ausschließlich aus einem strukturierten Datensatz besteht. Es bedarf dringend einer Klärung, wie mit Rundungsdifferenzen zwischen dem Kassenbeleg und der E-Rechnung zu verfahren ist, um Rechtsunsicherheiten zu verhindern.

Bereitgestellt von:
Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) (R002265) am 29.09.2025

Adressatenkreis:

Zu Regelungsentwurf

  1. Referentenentwurf:
    Zweite Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung (Vorgang) [alle SG hierzu] Datum der Veröffentlichung: 24.07.2025 Federführendes Ministerium: BMF [alle SG hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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