Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (165)
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- Angegeben von: Krankenhausgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern e.V. am 28.03.2025
- Beschreibung: Reduzierung der Datenlieferungsverpflichtungen der Krankenhäuser nach § 21 KHEntgG
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Datenlieferpflichten nach § 21 Abs. 1 KHEntgG – Bürokratisches Chaos..., ...Datenlieferung nach § 21 Abs. 1 KHEntgG rückt unerbittlich näher..., ...§ 21 Abs. 4 und Abs. 5 KHEntgG vorsieht. Doch trotz ..., ...i. V. m. Abs. 2 Nr. 1f KHEntgG sowie die Datenübermittlung..., ...i. V. m. Abs. 2 Nr. 1f KHEntgG zum 15.04.2025 nicht ...
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- Angegeben von: Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft e. V. (BWKG) am 30.06.2025
- Beschreibung: Die BWKG spricht sich für eine Überarbeitung der bestehenden Datenlieferungspflicht nach §21 Abs 1. KHEntgG aus.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Jahreslieferung nach § 21 Abs. 1 KHEntgG zum 31.03.2025 und der..., ...Quartalsmeldung nach § 21 Abs. 7 KHEntgG zum 15.04.2025 müssen..., ...Datenlieferung nach § 21 Abs. 1 KHEntgG" vom 21.03.2025 Seite..., ...Datenlieferung nach § 21 Abs. 1 KHEntgG" vom 21.03.2025 Seite...
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- Angegeben von: Berufsverband der Deutschen Urologie e. V. (BvDU) am 20.12.2024
- Beschreibung: Die aufgrund der Kostenentwicklung aufgetretenen Betriebskostensteigerungen im Jahr 2024 sollen bereits im Jahr 2024 kompensiert werden. KHEntgG [alle RV hierzu]
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bayerische Krankenhausgesellschaft e.V. am 01.08.2024
- Beschreibung: Mit der Anpassung des § 10 Abs. 4 KHEntgG im Zuge des Krankenhauspflegeentlastungsgesetzes ist es dem Finanzierungssystem nicht mehr möglich, auf Leistungsrückgänge mit sachgerechten Korrekturen zu reagieren. Anpassungen sind hier dringend notwendig.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/4708
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/3876, 20/4232 - Entwurf eines Gesetzes zur Pflegepersonalbemessung im Krankenhaus sowie zur Anpassung weiterer Regelungen im Krankenhauswesen und in der Digitalisierung (Krankenhauspflegeentlastungsgesetz - KHPflEG) - b) zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Jörg Schneider, Dr. Christina Baum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/2586 - Versorgungssicherheit von Intensivpatienten verbessern, Intensivpflege in ...
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BT-Drs. 20/4708
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Anpassung des § 10 Abs. 4 KHEntgG Ende 2022 mit dem Krankenhauspflegeentlastungsgesetz...
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- Angegeben von: Landesverband der Privatkliniken in Hessen e.V. am 13.11.2025
- Beschreibung: Wir setzen uns für eine Abschaffung des Fixkostendegressionsabschlag (FDA) ab 2026 inklusive Aufhebung laufender Abschläge ein. Der FDA ist in seiner aktuellen Form ein Hemmnis für die Krankenhausreform. Zudem muss die Frist in § 11 Abs. 4 Satz 1 KHEntgG für das Jahr 2026 aufgehoben werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...behandeln (§ 4 Abs. 2a KHEntgG). Er beträgt in der Regel..., ...Ausnahmen (Vgl. § 4 Abs. 2a KHEntgG) bestehen unter anderem..., ...Nach § 11 Abs. 4 Satz 1 KHEntgG müssen Krankenhäuser ..., ...Ausnahmetatbestände (§ 4 Abs. 2a Nr. 1 KHentgG) um „Leistungsverlagerungen...
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- Angegeben von: Stiftung Familienorientierte Nachsorge Hamburg SeeYou am 16.07.2025
- Beschreibung: SeeYou setzt sich für die gesetzliche Verankerung und verlässliche Finanzierung von Lotsendiensten in Geburts- und Kinderkliniken als Teil der Frühen Hilfen ein. Dies erfordert eine Anpassung des SGB V, des SGB VIII sowie des KHEntgG und den Abschluss einer Bundesrahmenvereinbarung unter Einbezug der Jugendhilfe.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Gesundheits-IT am 17.06.2024
- Beschreibung: Durch die zeitliche Verzögerung durch die Anhörung des Vermittlungsausschusses und die damit eingehende letztendliche Verabschiedung des KHTG am 22.03.2024 sind die ursprünglich vorgesehenen Fristen realistisch betrachtet nicht zu halten. Die Fristen wurden nach heutigem Kenntnisstand zwar geringfügig angepasst, die Industrie wird durch die Datensatzbeschreibung der InEK GmbH vom 16.04.2024 allerdings mit unrealistischen Fristvorgaben belastet. Dazu bedarf es Anpassungen der Datenstrukturen und Erfassungsdialoge der Standortzuordnungen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/8408
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Qualität der stationären Versorgung durch Transparenz (Krankenhaustransparenzgesetz)
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BT-Drs. 20/8408
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Datenübermittlung gemäß §21 Abs. 3 KHEntgG ab dem 15.06.2024 ...
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- Angegeben von: Auridis Stiftung gGmbH am 23.06.2025
- Beschreibung: Die Gesundheitsministerkonferenz fordert, Lotsendienste in Geburts- und Kinderkliniken gesetzlich als Teil der Frühen Hilfen zu verankern und verlässlich zu finanzieren. Die Refinanzierung soll über das SGB V und VIII geregelt werden, ohne Kliniken zu belasten. Die GKV soll sich zur Hälfte beteiligen, orientiert an einem Personalschlüssel von 0,5 VZÄ pro 1.000 Geburten. Für kleinere Kliniken sind Ausnahmen vorgesehen. Zudem wird eine Änderung des KHEntgG und eine Bundesrahmenvereinbarung unter Einbezug der Jugendhilfe angestrebt.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Geriatrie e.V. am 24.06.2024
- Beschreibung: Gemäß § 21 Absatz 3c KHEntgG ist das InEK beauftragt, den in der Anlage 1 zum SGB V genannten Leistungsgruppen die vom Krankenhaus erbrachten Behandlungsfälle zuzuordnen. Im KHVVG ist zudem vorgesehen, dass auf Grundlage der zugewiesenen Leistungsgruppen die Vorhaltevergütung des jeweiligen Krankenhauses ermittelt wird. Die Leistungsgruppenzuweisung ist daneben auch für die Vergütung der Krankenhausleistungen nach DRG-Fallpauschalen relevant. Da eine eindeutige Fallzuordnung zur Leistungsgruppe Geriatrie mit den heutigen Ordnungskriterien nicht sachgerecht möglich ist, wird vorgeschlagen, den neuen OPS-Kode 1-772 „Umfassendes geriatrisches Assessment (CGA)“ zu integrieren.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
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BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Gemäß § 21 Absatz 3c KHEntgG ist das InEK beauftragt..., ... Krankenhaus nach § 6b KHEntgG ein Vorhaltebudget. Die..., ...sieht § 8 Absatz 4 Satz 4 KHEntgG vor, dass keine Entgelte...
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- Angegeben von: Bayerische Krankenhausgesellschaft e.V. am 26.06.2024
- Beschreibung: 1. Der G-BA definiert die Anforderungen in der Regelung zu einem gestuften System der Notfallstrukturen, die von Sicherstellungshäusern nur optional erbracht werden müssen, z. B. die Art und Anzahl der Intensivkapazitäten, Einschränkg. bei der 24/7-Versorgung und der Vorhaltg. und Qualif. v. Personal. Die Länder können hiervon zur Sicherstellung einer flächendeckenden Notfallversorgung abweichen. 2. § 5 Abs. 2 Satz 1 KHEntgG: Streichung „die aufgrund des geringen Versorgungsbedarfs“ 3. Ergänzung des § 115 g SGB V (Entwurf KHVVG) für „Sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen, welche stationäre Leistungen der Leistungsgruppen AllgINN und AllgCHI erbringen und zur Versorgung von Notfällen geeignet sind, um eine Beschreibung der Teilnahme an einer – integrierten – Notfallversorgung“
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
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BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 30.06.2024
- Beschreibung: Zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für klinische Studien mit Arzneimitteln und Medizinprodukten in Deutschland setzt sich die BÄK für eine Harmonisierung der Verfahrensweisen und Spezialisierung der registrierten Ethik-Kommissionen sowie ein insgesamt effizientes Genehmigungsverfahren ein. Kernforderung ist die Streichung der „Spezialisierten Ethik-Kommission für besondere Verfahren“. Hinsichtl. der Erarbeitung von Richtlinien zur Anwendung u. Auslegung der Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 536/2014 wird ein Einvernehmen mit der BÄK gefordert, wenn Fragen der Qualifikation von ärztlichen Prüfern betroffen sind. Die BÄK setzt sich gegen die Einführung des vEB sowie gegen die Ausweitung der gem. ÄA 4 vorgesehenen Datenlieferungsverpflichtungen der Krankenhäuser nach § 21 KHEntgG ein.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 155/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
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BR-Drs. 155/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (8):
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Wiederherstellung von Rechtssicherheit bei der Abrechnung ambulanter Behandlung
Aktiv vom 29.09.2024 bis 19.06.2025
- Angegeben von: VDRO - Verband der in Deutschland niedergelassenen Radioonkologen e.V. am 29.09.2024
- Beschreibung: Durch Urteile des BSG wurde der lange geübten Praxis der Erbringung und Abrechnung besstimmter Leistungen der Strahlentherapie die rechtliche Grundlage entzogen. Ziel ist, eine neue Regelung in einem geeigneten Gesetz einzubringen, um Rechtssicherheit bei der Leistungserbringung zu schaffen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
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BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Krankenhausentgeltgesetzes (KHEntgG) eine entsprechende Ergänzung..., ...Regelungslücke ergibt sich aus KHEntgG §2. Die Auswirkungen..., ...Möglichkeit hingewiesen, KHEntgG §2 geringfügig zu modifizieren..., ...Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) wie folgt konkret zu..., ...Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) wie folgt konkret zu...
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- Angegeben von: Allianz Kommunaler Großkrankenhäuser e. V. am 28.08.2025
- Beschreibung: Auszahlung der Sofort-Transformationskosten an Krankenhäuser nicht über Rechnungszuschläge, sondern über eine Anhebung der Zuschläge für die Teilnahme von Krankenhäusern an der Notfallversorgung.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/778
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2025
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BT-Drs. 21/778
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
.... §8 ABSATZ 11 SATZ 1 KHENTGG Das Krankenhaus berechnet..., ...aus. §9 ABSATZ 1A NR. 5 KHENTGG (ERGÄNZUNG) […] 5. ...
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- Angegeben von: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. am 14.01.2025
- Beschreibung: Die Einführung einer Vorhaltevergütung im Krankenhausbereich darf wirtschaftliches Handeln nicht einschränken.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Vorhalteentgelte gemäß § 6b Abs. 4 KHEntgG-neu sollten zudem nicht..., ... 8 (§ 6b Abs. 4 Satz 2 KHEntgG – Verlangen eines 10-..., ...Zuschlägen (§ 6b Abs. 4 KHEntgG) und Ausgleichsbeträgen (§ 6b Abs. 5 KHEntgG) sowie für die Ermittlung..., ...Mindererlösausgleichen (§ 4 Abs. 3 KHEntgG) ist vorzusehen, dass..., ... des § 4 Abs. 2 Satz 1 KHEntgG: „Das Erlösbudget wird..., ... Satz 2 in § 6b Abs. 4 KHEntgG (neu; weitere Sätze verschieben..., ... in § 6b Abs. 5 Satz 1 KHEntgG (neu; die weiteren Num-mern..., ... 8 (§ 6c Abs. 1 Satz 1 KHEntgG - Beteiligung der PKV..., ...Bewertung: Nach § 6c Abs. 1 KHEntgG vereinbaren die Vertragsparteien nach § 11 KHEntgG/§ 18 Abs. 2 KHG die Tagesentgelte..., ...Ergänzungsvorschläge: In § 6c Abs.1 KHEntgG (neu) wird ein neuer ..., ...beteiligen.“ In § 6c Abs. 1 KHEntgG (neu) wird folgender ..., ...12 (§ 10 Abs. 5 und 10 KHEntgG – Vollständige Tariflohnrefinanzierung..., ...Regelungen: Gemäß § 10 Abs. 5 KHEntgG sollen Tariferhöhungen..., ...16 Gemäß § 10 Abs. 10 KHEntgG i.V.m. § 10 Abs. 6 und § 9 Abs. 1b KHEntgG soll gewährleis-tet werden...
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KHVVG: Qualitätsgesicherte und tragfähige Krankenhausreform ermöglichen
Aktiv vom 29.06.2024 bis 14.01.2025
- Angegeben von: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. am 29.06.2024
- Beschreibung: Die Interessen der Unternehmen der Privaten Krankenversicherung und die Privatversicherten müssen bei der Reform des Krankenhaussektors berücksichtigt werden. Die Einführung einer Vorhaltevergütung darf wirtschaftliches Handeln nicht einschränken. Die Finanzierung eines Krankenhaustransformationsfonds ist staatliche Aufgabe.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
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BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... 6 (§ 6b Abs. 3 Satz 3 KHEntgG - Mitteilung über den..., ...Zuschlägen (§ 6b Abs. 3 KHEntgG) und Ausgleichsbeträgen (§ 6b Abs. 4 KHEntgG) sowie für die Ermittlung..., ... des § 4 Abs. 2 Satz 1 KHEntgG: „Das Erlösbudget wird..., ... in § 6b Abs. 4 Satz 1 KHEntgG (neu; die weiteren Nummern..., ... 6 (§ 6c Abs. 1 Satz 1 KHEntgG - Beteiligung der PKV..., ... nach § 11 KHEntgG/§ 18 Abs. 2 KHG die Tagesentgelte..., ...beteiligen.“ In § 6c Abs. 6 KHEntgG (neu) wird folgender ..., ... Gemäß § 10 Abs. 10 KHEntgG i.V.m. § 10 Abs. 6 und § 9 Abs. 1b KHEntgG soll gewährleistet wer-den..., ... 8 (§ 6b Abs. 4 Satz 2 KHEntgG – Verlangen eines 10-..., ...Zuschlägen (§ 6b Abs. 4 KHEntgG) und Ausgleichsbeträgen (§ 6b Abs. 5 KHEntgG) sowie für die Ermittlung..., ... des § 4 Abs. 2 Satz 1 KHEntgG: „Das Erlösbudget wird..., ... in § 6b Abs. 5 Satz 1 KHEntgG (neu; die weiteren Num-mern..., ... 8 (§ 6c Abs. 1 Satz 1 KHEntgG - Beteiligung der PKV..., ... nach § 11 KHEntgG/§ 18 Abs. 2 KHG die Tagesentgelte..., ...beteiligen.“ In § 6c Abs. 1 KHEntgG (neu) wird folgender ..., ... Gemäß § 10 Abs. 10 KHEntgG i.V.m. § 10 Abs. 6 und § 9 Abs. 1b KHEntgG soll gewährleis-tet werden...
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- Angegeben von: Bundesverband Geriatrie e.V. am 26.09.2024
- Beschreibung: Mit dem KHVVG soll die Behandlungsqualität in Krankenhäusern gesichert, Bürokratie abgebaut und eine flächendeckende Versorgung gewährleistet werden. Insbesondere soll die Finanzierungssystematik der stationären Versorgung grundlegend verändert und in eine leistungsunabhängige Finanzierung überführt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
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BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Krankenhausentgeltgesetzes (KHEntgG) 5) Sachgerechte Abbildung..., ...Geriatrie § 21 Absatz 3c KHEntgG: Gemäß § 21 Absatz 3c KHEntgG ist das InEK beauftragt..., ...das gemäß § 21 Absatz 3c KHEntgG bis zum 30. September..., ... Krankenhaus nach § 6b KHEntgG ein Vorhaltebudget. Die..., ...gemäß § 8 Absatz 4 Satz 4 KHEntgG relevant. Damit geriatrische...
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- Angegeben von: Bundesverband Geriatrie e.V. am 21.08.2025
- Beschreibung: Mit dem Krankenhausreformanpassungsgesetz sollen verschiedene Regelungen des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVV) angepasst werden, um die praktische Umsetzung zu erleichtern. Die vorgesehenen Maßnahmen sollen mit dem Ziel, eine qualitative, bedarfsgerechte Krankenhausversorgung zu gewährleisten, praxisgerecht fortentwickelt werden. Hierzu sollen mit dem Gesetzentwurf unter anderem Ausnahmeregelungen und Kooperationsmöglichkeiten erweitert, die Finanzierung des Transformationsfonds umgestaltet sowie Zwischenfristen, Leistungsgruppen und deren Qualitätskriterien angepasst werden.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...gemäß § 8 Absatz 4 Satz 4 KHEntgG relevant (Vgl. auch ausführliche..., ...V und in § 6a Absatz 4 KHEntgG genannten generellen ..., ...V und in § 6a Absatz 4 KHEntgG genannten generellen ..., ...Leistungsgruppen-Grouper gemäß § 21 Absatz 3c KHEntgG auf Bundesebene im Grundsatz..., ...Ergänzung des § 21 Absatz 3c KHEntgG an (vgl. auch Art. 3 ..., ...den Anpassungen in § 6b KHEntgG und § 135e Absatz 4 Satz..., ...Ergänzung des § 21 Absatz 3c KHEntgG um Besonderheiten des..., ...Ergänzung des § 21 Absatz 3c KHEntgG an: (3c) Das Institut..., ...übergangsweise der § 21 Absatz 3c KHEntgG um die Besonderheiten...
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Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG)
Aktiv vom 10.06.2024 bis 28.01.2025
- Angegeben von: BKK Dachverband e.V. am 10.06.2024
- Beschreibung: Die hälftige Finanzierung des Transformationsfonds durch die Beitragszahler der GKV ist nicht gesetzeskonform und wird abgelehnt. Die Reform der Krankenhausstrukturen startet ohne konkretes Zielbild. Dies schafft Unsicherheiten und damit Widerstand bei Krankenhäusern, Kostenträgern und Bevölkerung. Maßnahmen zur Liquiditätssicherung per Gießkanne sind abzulehnen. Sie sichern nicht bedarfsnotwendige Strukturen und verzögern die Umstrukturierung der Krankenhäuser. Die Ablösung der Einzelfallprüfungen von Krankenhausrechnungen durch Stichprobenprüfungen wird abgelehnt.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) -
BT-Drs. 20/13407
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/11854, 20/12894, 20/13059 Nr. 4 - Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) - b) zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Jörg Schneider, Dr. Christina Baum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/5550 - Geburtshilfe in Deutschland flächendeckend sicherstellen - Fehlanreize beseitigen - c)...
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BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...§ 37 KHG, §17b KHG, 6b KHEntgG) _____________ 10 Sektorenübergreifende..., ... 38 KHG, § 39 KHG, § 5 KHEntgG) ____________________..., ...geplanten Maßnahmen in § 8 KHEntgG, demnach ab 2027 Entgelte..., ...§ 37 KHG, §17b KHG, 6b KHEntgG) Durch die Einführung..., ...Leis-tungen gemäß § 6c KHEntgG, welche zukünftig durch..., ... 38 KHG, § 39 KHG, § 5 KHEntgG) Das Bundesgesundheitsministerium..., ...worden ist, soll laut § 5 KHEntgG Absatz 3k fortgeführt..., ...eingeführten Zuschläge nach §5 KHEntgG Absatz 3j andererseits..., ... eine Änderung des § 5 KHEntgG die Erhöhung der bislang..., ...der Beitragszahler § 6b KHEntgG: Vergütung eines Vorhaltebudgets..., ...Detail Kurzbewertung § 6c KHEntgG: Vergütung von Krankenhäusern..., ...) § 10 KHEntgG (Vereinbarung auf Landesebene..., ...38 KHG, § 39 KHG, § 5 KHEntgG) ____________________..., ...nach § 135f SGB V und § 8 KHEntgG wird ausdrücklich be..., ...geplanten Maßnahmen in § 8 KHEntgG, demnach ab 2027 Entgelte..., ...37 KHG, §17b KHG, 6b KHEntgG) Durch die Einführung..., ... Leistungen gemäß § 6c KHEntgG, welche zukünftig durch..., ...worden ist, soll laut § 5 KHEntgG Absatz 3k fortgeführt..., ...eingeführten Zuschläge nach §5 KHEntgG Absatz 3j andererseits..., ... eine Änderung des § 5 KHEntgG die Erhöhung der bislang...
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- Angegeben von: Bayerische Krankenhausgesellschaft e.V. am 20.11.2025
- Beschreibung: Die BKG setzt sich gegen die geplanten Einsparungen im Krankenhausbereich ein, konkret gegen die Begrenzung des Veränderungswertes auf die Höhe des veröffentlichten Orientierungswert 2026 (sog. Aussetzen der Meistbegünstigungsklausel).
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2641
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/1511, 21/1935, 21/2146 Nr. 1.6 - Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege - b) zu dem Antrag der Abgeordneten Simone Fischer, Dr. Janosch Dahmen, Linda Heitmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 21/583 - Priorität für Pflege - Jetzt Sofortmaßnahmen ergreifen
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BT-Drs. 21/2641
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...monetären Effekten (vgl. §10 KHEntgG). Der Teilorientierungswert...
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- Angegeben von: Bundesverband Geriatrie e.V. am 18.10.2024
- Beschreibung: Mit dem KHVVG soll die Behandlungsqualität in Krankenhäusern gesichert, Bürokratie abgebaut und eine flächendeckende Versorgung gewährleistet werden. Insbesondere soll die Finanzierungssystematik der stationären Versorgung grundlegend verändert und in eine leistungsunabhängige Finanzierung überführt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
-
BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Geriatrie Zu § 21 Absatz 3c KHEntgG: Gemäß § 21 Absatz 3c KHEntgG ist das InEK beauftragt..., ...gemäß § 8 Absatz 4 Satz 4 KHEntgG relevant. Der BV Geriatrie...
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- Angegeben von: BKK Dachverband e.V. am 19.08.2025
- Beschreibung: Gegenstand der Interessenvertretung ist der Referentenentwurf zum Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG). Ziel der Einflussnahme ist die Mitgestaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Ausgestaltung des Transformationsfonds, zu Regelungen für Leistungsgruppen, Ausnahmetatbeständen und Mindestvorhalteanforderungen sowie zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten im Krankenhausbereich. Dabei sollen konkrete Auswirkungen auf die gesetzliche Krankenversicherung, die Versorgungsstruktur und die Finanzierung berücksichtigt werden.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Anmerkun gen §§ 9, 10 KHEntgG Abschaffung vollständige..., ... abzuschaffen. § 6a KHEntgG Aufhebung des Selbstkostendeckungsprinzips..., ...umzusetzen. §§ 6, 14, 15 KHEntgG, analog in BPflV ..., ...§ 6 Absatz 2 Satz 11 KHEntgG klargestellt, dass der..., ...Entgelten gemäß § 6 Absatz 1 KHEntgG verankert werden. Ein..., ...Anmerkun gen §§ 9, 10 KHEntgG Abschaffung vollständige..., ... abzuschaffen. § 6a KHEntgG Aufhebung des Selbstkostendeckungsprinzips..., ...umzusetzen. §§ 6, 14, 15 KHEntgG, analog in BPflV ..., ...§ 6 Absatz 2 Satz 11 KHEntgG klargestellt, dass der..., ...Entgelten gemäß § 6 Absatz 1 KHEntgG verankert werden. Ein...
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- Angegeben von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 30.06.2024
- Beschreibung: Ziel ist es, die Positionen der Ärzteschaft in die Diskussionen und die laufenden Gesetzgebungs- und Regelungsprozesse zur Krankenhausreform einzubringen und so einen konstruktiven Beitrag zur Ausgestaltung zu leisten. Es wird eine umfassende Einbindung in den Reformprozess und dessen Umsetzung auf Bundes- und Landesebene gefordert. Daneben soll die Bedeutung der ärztlichen Personalausstattung hervorgehoben werden, wobei die Bundesärztekammer die gesetzliche Verankerung des von ihr entwickelten Personalbemessungssystems fordert. Die geplante Vorhaltevergütung muss eine patienten- und aufgabengerechte Personalausstattung sichern, wobei auch das ärztliche Personal angemessen zu berücksichtigen ist. Auch wird eine angemessene Berücksichtigung der ärztlichen Weiterbildung gefordert.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) -
BR-Drs. 554/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
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BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (5):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...KHG i. V. m. § 8 Abs. 4 KHEntgG – Spezialisierung bei..., ...Versorgungseinrichtung 22 § 6c KHEntgG – Vergütung von sektorenübergreifenden..., ...Aktuell ist gemäß § 21 KHEntgG vorgesehen, dass das ..., ...Bundesärztekammer in § 21 Absatz 3c KHEntgG folgende Ergänzung: ..., ...gemäß §21 Absatz 3c Satz 1 KHEntgG beschließt.“ § 135e ..., ...gemäß §21 Absatz 3c Satz 1 KHEntgG und Mindestvorhaltezahlen..., ...KHG i. V. m. § 8 Abs. 4 KHEntgG – Spezialisierung bei..., ...Laut § 8 Abs. 4 Satz 6 KHEntgG dürfen Entgelte für Krankenhausstandorte..., ...Satz 6 in § 8 Absatz 4 KHEntgG „[…] Ab dem 1. Januar..., ...Satz 5 in § 8 Absatz 4 KHEntgG vorgesehene Knüpfung ..., ...§ 9 Absatz 1a Nummer 6 KHEntgG) aufgenommen wurde. ..., ...Krankenhausentgeltgesetzes (KHEntgG) § 6c KHEntgG – Vergütung..., ...Satz 5 in § 8 Absatz 4 KHEntgG vorgesehene Knüpfung ...
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Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG)
Aktiv vom 28.06.2024 bis 30.09.2025
- Angegeben von: Medtronic GmbH am 28.06.2024
- Beschreibung: Bessere Nutzung der Potenziale innovativer Medizintechnologien zur Erreichung der Reformziele; Ausrichtung der Qualität der Versorgung an der Ergebnisqualität; Anreize zur Prozessoptimierung und Verweildauerreduktion durch Medizintechnologien setzen; bedarfsgerechte Finanzierung investiver medizintechnischer Vorhaltestrukturen; Strukturierten Dialog zu Leistungsgruppen und Qualitätskriterien etablieren; konkrete Ausgestaltung der Qualitätskriterien je Leistungsgruppe; Ermöglichung einer Kooperation mit ambulant tätigen sonstigen Leistungserbringern und telemedizinische Versorgung in sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
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BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...des § 9 Absatz 1 Nr. 3 KHEntgG umgesetzt werden (Regelungen..., ...erhalten (§ 5 Absatz 3k KHEntgG (neu)). Ergänzend dazu..., ...ist über § 5 Absatz 3k KHEntgG auszugestalten. Krankenhausfinanzierung...
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- Angegeben von: Deutscher Caritasverband e. V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Sicherstellung eines flächendeckenden Zugangs zur medizinischen Versorgung in Krankenhäusern für Patient_innen, Gewährleistung von wohnortnaher Versorgungssicherheit, Verhinderung von Unterversorgung einzelner Bevölkerungsgruppen in der stationären Versorgung, Berücksichtigung von Kooperationen in Verbünden bei der Leistungsgruppenzuweisung, basiswirksame Anpassung der Landesbasisfallwerte um 4 Prozent rückwirkend für die Jahre 2022 und 2023, vollständige Berücksichtigung der Tarifsteigerungen in den Landesbasisfallwerten und Bundeszuschuss in den Transformationsfonds.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) -
BT-Drs. 20/13407
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/11854, 20/12894, 20/13059 Nr. 4 - Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) - b) zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Jörg Schneider, Dr. Christina Baum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/5550 - Geburtshilfe in Deutschland flächendeckend sicherstellen - Fehlanreize beseitigen - c)...
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BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...KHG und §§ 6b, 8 Abs. 4 KHEntgG – Planungssicherheit ..., ...KHG und §§ 6b, 8 Abs. 4 KHEntgG – Planungssicherheit ..., ...von § 6b Abs. 1 Satz 1 KHEntgG: 1.4.5 Fahrzeiten nach..., ...KHG und §§ 6b, 8 Abs. 4 KHEntgG – Planungssicherheit ..., ...KHG und §§ 6b, 8 Abs. 4 KHEntgG – Planungs-sicherheit..., ...von § 6b Abs. 1 Satz 1 KHEntgG: Auch der Bundesrat ...
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- Angegeben von: Hessische Krankenhausgesellschaft e. V. am 17.11.2025
- Beschreibung: Interessenvertretung der hessischen Krankenhäuser
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...nach § 11 Abs. 4 Satz 1 KHEntgG einzuhalten. Nach § 11 Abs. 4 Satz 1 KHEntgG müssen Krankenhäuser ..., ... in § 11 Abs. 4 Satz 1 KHEntgG für das Jahr 2026 aufgehoben...