- Registernummer: R005926
- Ersteintrag: 24.04.2023
- Letzte Änderung: 23.06.2025
- Letzte Jahresaktualisierung: 23.06.2025
-
Tätigkeitskategorie:
Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
-
Kontaktdaten:
-
Adresse:
Burgstraße 3745476 Mülheim an der RuhrDeutschland
-
Kontaktinformationen:
-
Telefonnummer: +4920889925000
-
E-Mail-Adressen:
- info@auridis.de
- Webseiten:
-
-
Adresse:
-
Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24Schenkungen und sonstige lebzeitige Zuwendungen
-
Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/2490.001 bis 100.000 Euro
-
Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/240,00
-
Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (6):
- Pina Nell
- Markus Büchel
- Ben-Johannes Spöler
- Alexander Raths
- Valérie Ilsabe Denise Freiin von Hodenberg
- Marc von Krosigk
-
Mitgliedschaften (2):
- Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.
- SeeYou i. A. der BAG Gesundheit & Frühe Hilfen
-
Interessen- und Vorhabenbereiche (6):
Schulische Bildung; Vorschulische Bildung; Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung"; Familienpolitik; Kinder- und Jugendpolitik; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
-
Beschreibung der Tätigkeit:
Die Auridis Stiftung setzt sich seit 2006 für eine Gesellschaft ein, in der alle Kinder im Wohlergehen und unter Bedingungen aufwachsen, die ihnen Chancengerechtigkeit und die Entfaltung ihrer individuellen Potenziale ermöglichen. Mit dieser Zielsetzung identifiziert und fördert die Auridis Stiftung öffentliche und private Partnerorganisationen, die mit ihren Angeboten und Leistungen die Aufwachsensbedingungen von Kindern in Deutschland nachhaltig verbessern. Der Fokus liegt auf der Unterstützung von werdenden Eltern und Familien mit Kindern im Alter von bis zu 10 Jahren. Die Arbeit basiert auf der engen Zusammenarbeit mit unseren Kooperationspartnern sowie dem Austausch und der Vernetzung mit Akteurinnen und Akteuren aus dem Sozialen Sektor, Wissenschaft und Politik. Durch diese Partnerschaften wollen wir auf die Herausforderungen hinweisen, mit denen Kinder und Familien konfrontiert sind, und ihnen konkrete Unterstützung anbieten. Um unsere Ziele zu erreichen, suchen wir aktiv den Dialog mit Mitgliedern des Bundestags und der Bundesregierung. Dies geschieht sowohl durch direkte Anschreiben als auch durch den Austausch in speziellen Formaten wie Informationsveranstaltungen und parlamentarischen Frühstücken.
-
Nationaler Aktionsplan "Neue Chancen für Kinder in Deutschland"
-
Beschreibung:
Mit dem Nationalen Aktionsplan (NAP) "Neue Chancen für Kinder in Deutschland" sollen benachteiligten Kindern und Jugendlichen hochwertige Zugänge in den Bereichen Betreuung, Bildung, Gesundheit, Ernährung und Wohnraum gewährleistet werden. Der Nationale Aktionsplan wurde im Juli 2023 im Bundeskabinett beschlossen und hat eine Laufzeit bis zum Jahr 2030. Damit setzt Deutschland die Ratsempfehlung zur Kindergarantie der Europäischen Union (EU) um. Wir setzen uns für die Weiterentwicklung von kommunalen Präventionsstrukturen im Rahmen des NAP ein. Hierzu möchten wir in Gesprächen mit dem BMFSFJ u.a. dazu beitragen, dass die Weiterentwicklung von kommunalen Präventionsstrukturen als eine der unterstützenswerten Maßnahmen in den NAP aufgenommen wird.
-
Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/7680 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Nationaler Aktionsplan "Neue Chancen für Kinder in Deutschland" Zuständiges Ministerium: BMFSFJ (20. WP) [alle RV hierzu] -
Interessenbereiche:
- Familienpolitik [alle RV hierzu];
- Kinder- und Jugendpolitik [alle RV hierzu]
-
Beschreibung:
-
Gesetzesentwurf des Bundesrates zur Änderung des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz
-
Beschreibung:
Der Gesetzentwurf thematisiert die unzureichende finanzielle Ausstattung der Netzwerke Frühe Hilfen gemäß § 3 Abs.4 KKG. Seit 2014 wurden hierfür jährlich 51 Millionen Euro bereitgestellt, ohne Anpassung an gestiegene Bedarfe, Kosten oder Inflation. Ursachen sind unter anderem ein deutlicher Anstieg der Zielgruppe (Kinder unter 3 Jahren), wachsende psychosoziale Belastungen in Familien sowie steigende Personal- und Sachkosten. Die Länder fordern daher eine dauerhafte Erhöhung und regelmäßige Anpassung der Mittel (Dynamisierung).
-
Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/2912 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz -
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Familienpolitik [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Gesundheit" [alle RV hierzu]
-
Beschreibung:
-
Lotsendienste in Geburts- und Kinderkliniken gesetzlich verankern
-
Beschreibung:
Die Gesundheitsministerkonferenz fordert, Lotsendienste in Geburts- und Kinderkliniken gesetzlich als Teil der Frühen Hilfen zu verankern und verlässlich zu finanzieren. Die Refinanzierung soll über das SGB V und VIII geregelt werden, ohne Kliniken zu belasten. Die GKV soll sich zur Hälfte beteiligen, orientiert an einem Personalschlüssel von 0,5 VZÄ pro 1.000 Geburten. Für kleinere Kliniken sind Ausnahmen vorgesehen. Zudem wird eine Änderung des KHEntgG und eine Bundesrahmenvereinbarung unter Einbezug der Jugendhilfe angestrebt.
-
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Familienpolitik [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Gesundheit" [alle RV hierzu]
-
Beschreibung:
-
Prävention stärken. Kinder mit psychisch oder suchtkranken Eltern unterstützen
-
Beschreibung:
Der Antrag mehrerer Bundestagsfraktionen zielt darauf ab, Kinder psychisch oder suchtkranker Eltern besser zu unterstützen - eine Gruppe, die etwa jedes vierte Kind in Deutschland umfasst. Die Fraktionen fordern unter anderem die Umsetzung eines kommunalen Gesamtkonzepts für koordinierte Hilfesysteme sowie eine Weiterentwicklung des Präventionsgesetzes im Hinblick auf seelische Gesundheit und Familienorientierung. Auch betonen sie die Notwendigkeit, die Mittel für die Frühen Hilfen dauerhaft zu erhöhen, um ein flächendeckendes, bedarfsorientiertes Angebot sicherzustellen. Zudem wird die Bedeutung der Einbindung von Lotsendiensten hervorgehoben, die in bestehende Angebote vermitteln.
-
Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/14786 (Vorgang) [alle RV hierzu]
zu dem Antrag der Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksache 20/12089 - Prävention stärken - Kinder mit psychisch oder suchtkranken Eltern unterstützen -
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Familienpolitik [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Gesundheit" [alle RV hierzu]
-
Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24
-
Gesamtsumme:
11.090.001 bis 11.100.000 Euro
-
Beträge über 10.000 Euro und mehr als 10% der Gesamtsumme (24):
-
ALDI SE & Co. KG Dormagen
Betrag: 1.690.001 bis 1.700.000 EuroZuwendung zur Förderung der Jugendhilfe, der Erziehung, der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, des Wohlfahrtswesens sowie der Entwicklungszusammenarbeit -
ALDI SE & Co. KG Eschweiler
Betrag: 1.690.001 bis 1.700.000 EuroZuwendung zur Förderung der Jugendhilfe, der Erziehung, der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, des Wohlfahrtswesens sowie der Entwicklungszusammenarbeit -
ALDI SE & Co. KG Kerpen
Betrag: 1.690.001 bis 1.700.000 EuroZuwendung zur Förderung der Jugendhilfe, der Erziehung, der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, des Wohlfahrtswesens sowie der Entwicklungszusammenarbeit -
ALDI SE & Co. KG Mönchengladbach
Betrag: 1.690.001 bis 1.700.000 EuroZuwendung zur Förderung der Jugendhilfe, der Erziehung, der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, des Wohlfahrtswesens sowie der Entwicklungszusammenarbeit -
ALDI SE & Co. KG Rheinberg
Betrag: 1.690.001 bis 1.700.000 EuroZuwendung zur Förderung der Jugendhilfe, der Erziehung, der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, des Wohlfahrtswesens sowie der Entwicklungszusammenarbeit -
ALDI SE & Co. KG St. Augustin
Betrag: 1.690.001 bis 1.700.000 EuroZuwendung zur Förderung der Jugendhilfe, der Erziehung, der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, des Wohlfahrtswesens sowie der Entwicklungszusammenarbeit -
ALDI SE & Co. KG Adelsdorf
Betrag: 40.001 bis 50.000 EuroZuwendung zur Förderung der Jugendhilfe, der Erziehung, der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, des Wohlfahrtswesens sowie der Entwicklungszusammenarbeit -
ALDI SE & Co. KG Aichtal
Betrag: 40.001 bis 50.000 EuroZuwendung zur Förderung der Jugendhilfe, der Erziehung, der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, des Wohlfahrtswesens sowie der Entwicklungszusammenarbeit -
ALDI SE & Co. KG Bingen
Betrag: 40.001 bis 50.000 EuroZuwendung zur Förderung der Jugendhilfe, der Erziehung, der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, des Wohlfahrtswesens sowie der Entwicklungszusammenarbeit -
ALDI SE & Co. KG Bous
Betrag: 40.001 bis 50.000 EuroZuwendung zur Förderung der Jugendhilfe, der Erziehung, der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, des Wohlfahrtswesens sowie der Entwicklungszusammenarbeit -
ALDI SE & Co. KG Butzbach
Betrag: 40.001 bis 50.000 EuroZuwendung zur Förderung der Jugendhilfe, der Erziehung, der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, des Wohlfahrtswesens sowie der Entwicklungszusammenarbeit -
ALDI SE & Co. KG Donaueschingen
Betrag: 40.001 bis 50.000 EuroZuwendung zur Förderung der Jugendhilfe, der Erziehung, der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, des Wohlfahrtswesens sowie der Entwicklungszusammenarbeit -
ALDI SE & Co. KG Geisenfeld
Betrag: 40.001 bis 50.000 EuroZuwendung zur Förderung der Jugendhilfe, der Erziehung, der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, des Wohlfahrtswesens sowie der Entwicklungszusammenarbeit -
ALDI SE & Co. KG Helmstadt
Betrag: 40.001 bis 50.000 EuroZuwendung zur Förderung der Jugendhilfe, der Erziehung, der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, des Wohlfahrtswesens sowie der Entwicklungszusammenarbeit -
ALDI SE & Co. KG Kirchheim
Betrag: 40.001 bis 50.000 EuroZuwendung zur Förderung der Jugendhilfe, der Erziehung, der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, des Wohlfahrtswesens sowie der Entwicklungszusammenarbeit -
ALDI SE & Co. KG Kleinaitingen
Betrag: 40.001 bis 50.000 EuroZuwendung zur Förderung der Jugendhilfe, der Erziehung, der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, des Wohlfahrtswesens sowie der Entwicklungszusammenarbeit -
ALDI SE & Co. KG Langenfeld
Betrag: 40.001 bis 50.000 EuroZuwendung zur Förderung der Jugendhilfe, der Erziehung, der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, des Wohlfahrtswesens sowie der Entwicklungszusammenarbeit -
ALDI SE & Co. KG Langenselbold
Betrag: 40.001 bis 50.000 EuroZuwendung zur Förderung der Jugendhilfe, der Erziehung, der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, des Wohlfahrtswesens sowie der Entwicklungszusammenarbeit -
ALDI SE & Co. KG Mahlberg
Betrag: 40.001 bis 50.000 EuroZuwendung zur Förderung der Jugendhilfe, der Erziehung, der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, des Wohlfahrtswesens sowie der Entwicklungszusammenarbeit -
ALDI SE & Co. KG Mörfelden
Betrag: 40.001 bis 50.000 EuroZuwendung zur Förderung der Jugendhilfe, der Erziehung, der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, des Wohlfahrtswesens sowie der Entwicklungszusammenarbeit -
ALDI SE & Co. KG Murr
Betrag: 40.001 bis 50.000 EuroZuwendung zur Förderung der Jugendhilfe, der Erziehung, der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, des Wohlfahrtswesens sowie der Entwicklungszusammenarbeit -
ALDI SE & Co. KG Rastatt
Betrag: 40.001 bis 50.000 EuroZuwendung zur Förderung der Jugendhilfe, der Erziehung, der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, des Wohlfahrtswesens sowie der Entwicklungszusammenarbeit -
ALDI SE & Co. KG Regenstauf
Betrag: 40.001 bis 50.000 EuroZuwendung zur Förderung der Jugendhilfe, der Erziehung, der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, des Wohlfahrtswesens sowie der Entwicklungszusammenarbeit -
ALDI SE & Co. KG Ebersberg
Betrag: 40.001 bis 50.000 EuroZuwendung zur Förderung der Jugendhilfe, der Erziehung, der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, des Wohlfahrtswesens sowie der Entwicklungszusammenarbeit
-
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24
-
Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24