Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2606290122
(PDF - 4 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
§ 10 KHEntgG - Vereinbarung auf Landesebene -Leistungsschwankungen
In der Vergangenheit wurden den Krankenhäusern bei Leistungssteigerungen nur die variablen Kosten erstattet.Während Leistungssteigerungen zu einer Vergütungserhöhung von nur 2.400 Euro je Fall führten, werden den Kliniken bei Leistungsabsenkungen rund 4.400 Euro entzogen. Die BWKG fordert eine Änderung von § 10 Abs. 3 und Abs. 4 KHEntgG um eine verlässliche Finanzierung der Infrastruktur bei Leistungsschwankungen zu erreichen.
Bereitgestellt von:
Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft e. V. (BWKG) (R004116)
am
30.06.2026
Adressatenkreis:
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Versendet am 17.10.2025 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Gesundheitsversorgung [alle SG hierzu]