Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2606290119 (PDF - 4 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
§ 10 KHEntgG Vereinbarung auf Landesebene

Das überdurchschnittliche Lohn- und Preisniveausn in Baden-Württemberg bleibt bei der Kranenhausvergütung unberücksichtgt. Die BWKG fordert eine Änderung des § 10 Abs. 3 KHEntgG, um die angemessene Vergütung der überdurchschnittlichen Kosten im Landesbasisfallwert zu erreichen.

Bereitgestellt von:
Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft e. V. (BWKG) (R004116) am 30.06.2026

Adressatenkreis:

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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