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44 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"496/24"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (44)

    • Angegeben von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 26.09.2024
    • Beschreibung: Die Interessenvertretung bezieht sich auch auf den Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundeswaldgesetzes. Der ADAC fordert eine dialogische Lösung der Interessenkonflikte zwischen Tourismus und Naturschutz. Nach Ansicht des ADAC setzt der Einsatz von Besucherlenkung eine stärkere Digitalisierung voraus. Der ADAC sieht in unterschiedlichen Bereichen Entwicklungsbedarf in der Infrastruktur für den naturnahen Tourismus. Der ADAC spricht sich dafür aus, dass Auto muss als Anreisemittel für den naturnahen Tourismus mit zu denken. Der ADAC betont die Bedeutung einer gelungenen Kundenzentrierung als Schlüssel für eine erfolgreiche Vermarktung und Steuerung.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 496/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Bereitstellung und Nutzung von Mobilitätsdaten und zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Verband Internet Reisevertrieb e. V. am 29.06.2024
    • Beschreibung: Wir beziehen uns auf den Entwurf zum Mobilitätsdatengesetz, der in der Verbändeanhörung vom 27.05.2024 vorgestellt wurde. Der Entwurf sollte in den Punkten Digitale Daten, Registrierungspflicht der Datennutzer, Zwangsgelder und Nationaler Zugangspunkt angepasst werden. Ziel ist es, eine möglichst große digitale Datenbasis zur Verfügung zu stellen, in der die Luftfahrtindustrie ebenfalls integriert ist.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 496/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Bereitstellung und Nutzung von Mobilitätsdaten und zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Voi Technology Germany GmbH am 28.06.2024
    • Beschreibung: Das Teilen von Mobilitätsdaten soll privatwirtschaftlichen Unternehmen weitestgehend der eigenen freien Entscheidung unterliegen. Ein Zwang zum Teilen und geringer Einfluss auf die Verwendung durch Dritte wird abgelehnt. Der Schutz bisher getätigter Investition muss dabei im Vordergrund stehen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 496/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Bereitstellung und Nutzung von Mobilitätsdaten und zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes
    • Angegeben von: elfnullelf - Beratungsgesellschaft für Strategie und politische Kommunikation mbH am 28.06.2024
    • Beschreibung: Die Erhebung, Speicherung und Weiterverarbeitung von Mobilitätsdaten sind insbesondere im Bereich Shared-Mobility von entscheidender Bedeutung. Es geht hier darum, optimale Bedingungen mit Blick auf Nutzerfreundlichkeit, Datensicherheit und unternehmerischen Initiativen auszuloten.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 496/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Bereitstellung und Nutzung von Mobilitätsdaten und zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes
    • Angegeben von: DEKRA SE am 28.06.2024
    • Beschreibung: Einführung einer bundeseinheitlichen Regelung für den Zugang zu Fahrzeugdaten im Sinne der Verkehrssicherheit sowie der Datenqualität und Verfügbarkeit.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 496/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Bereitstellung und Nutzung von Mobilitätsdaten und zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: DGA Group Deutschland GmbH (vormals Dentons Global Advisors Deutschland GmbH) am 28.06.2024
    • Beschreibung: DGA unterstützt den Kunden Waymo bei der Begleitung der Einführung eines Mobilitätsdatengesetzes. Ein verbesserter Zugang zu Mobilitätsdaten kann neue Geschäftsbereiche öffnen und den Mobilitätsmarkt vorantreiben. Dabei gilt es, wettbewerbsrelevante Daten zu schützen und einer möglichen Wettbewerbsverzerrung entgegenzuwirken.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 496/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Bereitstellung und Nutzung von Mobilitätsdaten und zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes
    • Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
    • Angegeben von: Waymo LLC am 28.06.2024
    • Beschreibung: Waymo unterstützt die Einführung eines Mobilitätsdatengesetz. Ein verbesserter Zugang zu Mobilitätsdaten kann neue Geschäftsbereiche öffnen und somit den Mobilitätsmarkt vorantreiben. Hierbei gilt es jedoch wettbewerbsrelevante Daten zu schützen um einer Wettbewerbsverzerrung entgegenzuwirken.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 496/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Bereitstellung und Nutzung von Mobilitätsdaten und zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes
    • Angegeben von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 28.06.2024
    • Beschreibung: Die Vollständigkeit der räumlichen Abdeckung, die Aktualität, Genauigkeit, Zuverlässigkeit und Richtigkeit von Mobilitätsdaten soll gewährleistet werden. Datennutzer sollen einen Rechtsanspruch auf dauerhaften und zuverlässigen Bezug der Mobilitätsdaten erhalten. Die Zielerreichung des Mobilitätsdatengesetzes soll nach einer angemessenen Zeit überprüft werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 496/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Bereitstellung und Nutzung von Mobilitätsdaten und zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
  • Mobilitätsdatengesetz

    Aktiv vom 28.06.2024 bis 30.06.2025

    • Angegeben von: Plattform Shared Mobility am 28.06.2024
    • Beschreibung: Die PSM unterstützt das Vorhaben, einen einheitlichen Rechtsrahmen und Standards für das Teilen von Mobilitätsdaten zu schaffen. Dabei müssen allerdings die berechtigten Interessen privatwirtschaftlicher Mobilitätsanbieter stärker berücksichtigt werden. Die Erkenntnisse der Daten von Anbietern, zum Beispiel über die Nachfrage nach den Dienstleistungen in bestimmten geographischen Gebieten, haben Shared Mobility Anbieter über Jahre ermittelt und die Freigabe auf Grundlage von Open Data Lizenzen könnte Wettbewerbern ermöglichen, diese Daten zu nutzen um gezielt Märkte anzugreifen und sich somit einen unfairen Vorteil zu schaffen. Es muss privaten Mobilitätsanbietern daher auch weiterhin möglich sein, über die Teilung von geschäftskritischen Daten wie Verfügbarkeitsdaten zu entscheiden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 496/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Bereitstellung und Nutzung von Mobilitätsdaten und zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Ford-Werke GmbH am 27.06.2024
    • Beschreibung: Mit dem Gesetz sollen verschiedene Datenbereitstellungspflichten zusammengeführt und neu geordnet werden. Das Gesetz sollte dabei auf Mobilitätsdaten beschränkt werden, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen über den Nationalen Zugangspunkt (Mobilithek) bereitgestellt werden. Zudem sollten Linienbedarfsverkehre und gebündelte bedarfsverkehre von der Pflicht zur Bereitstellung dynamischer Auslastungsdaten freigestellt werden, da diese für die Zwecke des Gesetzes nicht benötigt werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 496/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Bereitstellung und Nutzung von Mobilitätsdaten und zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Wolfram Vogel Advisors SAS am 27.06.2024
    • Beschreibung: Das Ziel von Trainline ist ein innovationsfreundlichen Rechtsrahmen im Mobilitätsdatengesetz: Daten, die über den NAP gehen, sollen unentgeltlich geteilt werden und auch bei sich überschneidenden Rechtsvorschriften im Bereich Schiene Vorrang haben. Zudem sollte das Mobilitätsdatengesetz auf die spezifischeren Gesetze im Bereich Eisenbahn verweisen, um die Probleme beim Ticketing zu lösen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 496/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Bereitstellung und Nutzung von Mobilitätsdaten und zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes
    • Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
      • Trainline Deutschland TLD GmbH
    • Angegeben von: ITS mobility GmbH am 25.06.2024
    • Beschreibung: ITS mobility befürwortet die Einführung eines Gesetzes zur Mobilitätsdatenregulierung. Dieses Gesetz markiert nicht nur einen bedeutenden Schritt vorwärts in Richtung der Umsetzung einer nachhaltigen Veränderung im Mobilitätsbereich, sondern treibt auch die Modernisierung und Vernetzung der Verkehrsinfrastruktur in Deutschland voran. ITS mobility versucht dabei die Idee eines diskriminierungsfreien Zugangs zu Mobilitätsdaten, der von einem Datenkoordinator überwacht wird, zu stärken, da diese einen sinnvollen Wettbewerb um gute Ideen und Lösungen im Mobilitätssektor ermöglicht.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 496/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Bereitstellung und Nutzung von Mobilitätsdaten und zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
    • Beschreibung: Mit dem Gesetz sollen verschiedene Datenbereitstellungspflichten zusammengeführt und neu geordnet werden. Das Gesetz sollte dabei auf Mobilitätsdaten beschränkt werden, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen über den Nationalen Zugangspunkt (Mobilithek) bereitgestellt werden. Zudem sollten Linienbedarfsverkehre und gebündelte bedarfsverkehre von der Pflicht zur Bereitstellung dynamischer Auslastungsdaten freigestellt werden, da diese für die Zwecke des Gesetzes nicht benötigt werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 496/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Bereitstellung und Nutzung von Mobilitätsdaten und zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Bolt Services DE GmbH am 25.06.2024
    • Beschreibung: Bolt unterstützt das Vorhaben, einen einheitlichen Rechtsrahmen und Standards für das Teilen von Mobilitätsdaten zu schaffen. Dabei müssen allerdings die berechtigten Interessen privatwirtschaftlicher Mobilitätsanbieter stärker berücksichtigt werden. Die Erkenntnisse der Daten von Anbietern, zum Beispiel über die Nachfrage nach den Dienstleistungen in bestimmten geographischen Gebieten, haben Shared Mobility Anbieter über Jahre ermittelt und die Freigabe auf Grundlage von Open Data Lizenzen könnte Wettbewerbern ermöglichen, diese Daten zu nutzen um gezielt Märkte anzugreifen und sich somit einen unfairen Vorteil zu schaffen. Das Ziel von Bolt ist daher dass es privaten Mobilitätsanbietern auch zukünftig weiterhin möglich ist, über die Teilung von geschäftskritischen Daten zu entscheiden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 496/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Bereitstellung und Nutzung von Mobilitätsdaten und zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: ZF Friedrichshafen AG am 19.06.2024
    • Beschreibung: Ausnahme von Fahrzeugdaten im Mobilitätsdatengesetz zugunsten eines europäischen Regulierungsrahmen
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 496/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Bereitstellung und Nutzung von Mobilitätsdaten und zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes
    • Angegeben von: eco - Verband der Internetwirtschaft e.V. am 12.06.2024
    • Beschreibung: Die Nutzung von Mobilitätsdaten ist für das Gelingen der Verkehrswende und das Erreichen der Klimaziele unerlässlich. Zudem können multimodale Verkehrsangebote für Bürger:innen einen wertvollen Beitrag zur Erfüllung von Mobilitätsbedürfnissen leisten und das vorhandene ÖPNV Angebot sinnvoll ergänzen. Darüber hinaus bilden Mobilitätsdaten auch die Grundlage für viele innovative Geschäftsmodelle. Eine effizientere Nutzung von Mobilitätsdaten durch Bündelung der bestehenden komplexen EU-Gesetzgebung und mehr Unterstützung bei der Erfüllung der bestehenden Bereitstellungspflichten durch einen zentralen Ansprechpartner sind daher positiv zu bewerten.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 496/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Bereitstellung und Nutzung von Mobilitätsdaten und zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Uber B.V. am 07.06.2024
    • Beschreibung: Ausgewogene Gesetzgebung: Um Mobilitätsdaten zur Verbesserung der Verkehrsplanung zu nutzen, ist entscheidend, dass sensible Daten geschützt bleiben, EU-Vorgaben in den Mitgliedsstaaten einheitlich umgesetzt werden und Mehrfachregulierung sowie neue Bürokratie verhindert wird. Unsere Interessenvertretung zielt darauf ab, eine ausgewogene Gesetzgebung zu fördern, die die genannten Anforderungen berücksichtigt.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 496/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Bereitstellung und Nutzung von Mobilitätsdaten und zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Angegeben von: Allianz pro Schiene e.V. am 31.05.2024
    • Beschreibung: Das mit dem sogenannten "Mobilitätsdatengesetz" verbundene Ziel des Gesetzgebers, die Zugänglichkeit und Nutzerfreundlichkeit (multimodaler) Mobilitätsdienstleistungen zu verbessern, wird ausdrücklich begrüßt. Allerdings führt die Allianz pro Schiene in ihrer Stellungnahme verschiedene Kritikpunkte am Referentenentwurf des BMDV an. So lehnt der Verband etwa die vorgesehene Open-Data-Pflicht für Auslastungsdaten im Schienenpersonenverkehr ab und mahnt konkrete Pflichten für die Datennutzer an, um Verbraucher vor unvollständigen oder irreführenden Informationen zu schützen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 496/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Bereitstellung und Nutzung von Mobilitätsdaten und zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e.V. (ADFC) am 31.05.2024
    • Beschreibung: Entwurf eines Gesetzes zur Bereitstellung und Nutzung von Mobilitätsdaten und zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes. Ziel ist die Berücksichtigung von Mobilitätsdaten zur Förderung des Radverkehrs. Beispiele sind: Die Erfassung von Fahrradstellplätzen in Fahrradparkhäusern und öffentlichen Fahrradboxen, Mobilitätsdaten von öffentlichen Fahrradverleihsystemen und die Auslastung von Fahrradstellplätzen in Bahnfahrzeugen des Fern- und Nahverkehrs.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 496/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Bereitstellung und Nutzung von Mobilitätsdaten und zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
  • Mobilitätsdaten

    Aktiv vom 31.05.2024 bis 23.09.2024

    • Angegeben von: MILES Mobility GmbH am 28.05.2024
    • Beschreibung: Der Koalitionsvertrag fordert ein Mobilitätsdatengesetz, das freie Zugänglichkeit von Verkehrsdaten sicherstellt. Für eine nahtlose Mobilität sollen Verkehrsunternehmen und Mobilitätsanbieter ihre Echtzeitdaten unter fairen Bedingungen bereitstellen." Quelle: https://bmdv.bund.de/DE/Themen/Digitales/Digitale-Gesellschaft/Eckpunkte-Mobilitaetsdatengesetz/eckpunkte-mobilitaetsdatengesetz_node.html MILES setzt sich im Rahmen dieses Regulierungsvorhabens dafür ein, den Gesetzentwurf im Hinblick auf die genannten fairen Bedingungen zu überarbeiten, um die Datenschutzinteressen des Unternehmens zu wahren.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 496/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Bereitstellung und Nutzung von Mobilitätsdaten und zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes
    • Angegeben von: EUTOP Europe GmbH (EUTOP) am 29.06.2024
    • Beschreibung: Ziel ist es die Verfügbarkeit und Qualität von Mobilitätsdaten verbessern, multimodale Reiseangebote zu vereinfachen sowie die Abdeckung sämtlicher verkehrsträgerspezifischen Mobilitätsdaten und Anwendungsfälle, insbes. bezügl. intermodalem Ticketing, zu erreichen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 496/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Bereitstellung und Nutzung von Mobilitätsdaten und zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes
    • Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
    • Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (2):
  • Regulierung von Mobilitätsdaten

    Aktiv vom 28.06.2024 bis 15.01.2025

    • Angegeben von: Fuchs & Cie. | Unternehmensberatung für Strategie & Kommunikation GmbH am 28.06.2024
    • Beschreibung: Die Ausgestaltung des geplanten Mobilitätsdatengesetzes darf nicht dazu führen, dass vergangene Investitionen in digitale Technologien, welche im Sinne des Mobilitätsdatengesetzes zur Datenaggregation verwendet werden können, zu Wettbewerbsnachteilen führen dürfen. Gleichzeitig dürfen zukünftige Investitionen in digitale Technologien durch das avisierte Mobilitätsdatengesetz, aufgrund fehlender finanzieller Anreize, nicht unattraktiv werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 496/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Bereitstellung und Nutzung von Mobilitätsdaten und zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes
    • Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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