Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (111)
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- Angegeben von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 02.04.2026
- Beschreibung: In einem Schreiben an den Finanzausschuss des Bundestages hat das IDW zum Regierungsentwurf eines Fondsrisikobegrenzungsgesetzes (FRiG) Stellung genommen. Im Vergleich zum Referentenentwurf wurden zwar einige Anmerkungen des IDW berücksichtigt, allerdings besteht aus Sicht des IDW weiterhin Handlungsbedarf. In seiner Stellungnahme äußert sich das IDW zu ausgewählten Regelungsvorschlägen. Besonders hervorzuheben ist, dass aus Sicht des IDW die vorgesehenen Änderungen des KAGB zum Teil erhebliche Auswirkungen auf die Rechnungslegung und Bewertung von Investmentvermögen haben können. Eine zeitnahe Ergänzung der KARBV erscheint insofern weiterhin notwendig.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Das IDW äußert sich zu Aspekten des Referentenentwurfs zum FoRG und befürwortet eine zeitnahe Ergänzung des KARBV
Aktiv vom 08.01.2026 bis 02.04.2026
- Angegeben von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 08.01.2026
- Beschreibung: In seiner Stellungnahme äußert sich das IDW zu ausgewählten Regelungsvorschlägen. Besonders hervorzuheben ist, dass aus Sicht des IDW die vorgesehenen Änderungen des KAGB zum Teil erhebliche Auswirkungen auf die Rechnungslegung und Bewertung von Investmentvermögen haben können. Dies gilt beispielsweise für das Thema „side pockets“, d.h. die in Deutschland neu einzuführende Separierung von illiquiden Anlagen. Eine zeitnahe Ergänzung der KARBV erscheint insofern notwendig. Dies gilt erst recht vor dem Hintergrund, dass in die KARBV auch die Änderungen nach dem Fondsstandortgesetz sowie weiterer das KAGB ändernder Gesetze bislang keinen Eingang gefunden haben.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3510
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Risiken durch Investmentfonds und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/2994 im Hinblick auf die Behandlung des Konzentrationsrisikos, das aus Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenpart...
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BT-Drs. 21/3510
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Deutsche Startups e.V. am 30.09.2025
- Beschreibung: Forderung nach praxisgerechter Umsetzung des Fondsrisikobegrenzungsgesetzes (FoRG) zur Stärkung des deutschen Startup- und VC-Standorts. Ziel ist die Sicherung dynamischer Finanzierungsbedingungen durch klare Regelungen für Gesellschafterdarlehen und eigenkapitalähnliche Instrumente, risikoadäquate Schwellenwertberechnung, Verzicht auf unnötige Prüfpflichten und realistische Fristen für Lizenzanträge. Empfehlungen u.a.: explizite Klarstellung für Convertible Loan Agreements und SAFE-Agreements, Beibehaltung der HGB-Buchwertberechnung für Schwellenwerte, Streichung der Abschlussprüfungspflicht für EuVECA-/EuSEF-Manager, Verlängerung der Fristen für Antragstellung und Nachreichung von Unterlagen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3510
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Risiken durch Investmentfonds und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/2994 im Hinblick auf die Behandlung des Konzentrationsrisikos, das aus Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenpart...
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BT-Drs. 21/3510
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Republic Affairs® am 26.09.2025
- Beschreibung: Ziel ist es, Anbietern geschlossener Fonds zu erleichtern, Bürgerbeteiligungen im Bereich erneuerbarer Energien anzubieten. Durch niedrigschwellige und transparente Beteiligungsmöglichkeiten soll mehr Kapital von Kleinanleger*innen für den ökologischen und dezentralen Umbau der Energieversorgung mobilisiert und zugleich die Akzeptanz – insbesondere von Windkraftprojekten – gestärkt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3510
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Risiken durch Investmentfonds und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/2994 im Hinblick auf die Behandlung des Konzentrationsrisikos, das aus Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenpart...
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BT-Drs. 21/3510
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 17.09.2025
- Beschreibung: Liquiditätsmanagementtools: Übergangsphase für Bestandsfonds, redaktionelle und inhaltliche Klarstellungen; Geschlossene Immobilienfonds: Konkretisierung des Anliegerbegriffs; Liquidierung von Sondervermögen: Verlagerung auf die KVG und Entlastung der Verwahrstelle zur Sicherung des Anlegerinteresses im Investmentdreieck; Haftung der Kapitalverwaltungsgesellschaft im Zusammenhang mit Sondervermögensverbindlichkeiten
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3510
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Risiken durch Investmentfonds und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/2994 im Hinblick auf die Behandlung des Konzentrationsrisikos, das aus Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenpart...
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BT-Drs. 21/3510
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Bundesverband Beteiligungskapital - German Private Equity and Venture Capital Association e.V. am 28.07.2025
- Beschreibung: Der BVK kritisiert den Entwurf des BaFin-Merkblatts zur zulässigen Einflussnahme von Anlegern als marktfern und potenziell wettbewerbsschädlich. Er fordert Klarstellungen zur Beteiligung von Investorenbeiräten bei Interessenkonflikten, zur flexiblen Handhabung von Anlagegrenzen und zur Zulässigkeit von Excuse-Klauseln sowie eine Übergangsregelung für Bestandsfonds.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Änderung des Fondsmarktstärkungsgesetz
Aktiv vom 06.06.2025 bis 10.10.2025
- Angegeben von: Auricher Werte GmbH am 06.06.2025
- Beschreibung: Anbietern von geschlossenen Fonds soll es erleichtert werden Bürgerbeteiligungen im Bereich der Erneuerbaren Energien anzubieten.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 491/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des deutschen Fondsmarktes und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. März 2024 zur Änderung der Richtlinien 2011/61/EU und 2009/65/EG im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds (Fondsmarktstärkungsgesetz)
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BR-Drs. 491/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: ABV - Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e. V. am 17.04.2025
- Beschreibung: Die Wertpapieraufsicht innerhalb der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat einen öffentlichen Konsultationsprozess angestoßen, in dem Stakeholder ihre Ansichten zu dem Entwurf eines Merkblatts zum Umfang der aufsichtsrechtlich zulässigen Einflussnahme von Anlegern in Investmentvermögen Stellung nehmen können.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. am 22.10.2024
- Beschreibung: Der ZIA begrüßt die Einführung des geschlossenen Sondervermögens für Publikums-AIF. Durch das geschlossene Sondervermögen werden neue Impulse gesetzt, die das Angebot von Immobilien- und Infrastrukturinvestments für Privatanleger – auch außerhalb der ELTIF-Verordnung – erweitern. Die Vorteile gegenüber den bisher zulässigen Rechtsformen für geschlossene Publikums-AIF (InvKG und -AG) liegen dabei vor allem im Wegfall der gesellschaftsvertraglichen Statuten und des damit verknüpften Administrationsaufwands. Konzeption, Verwaltung und Vertrieb können so schlanker, kostensparender und digitaler gestaltet werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13955
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des deutschen Fondsmarktes und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. März 2024 zur Änderung der Richtlinien 2011/61/EU und 2009/65/EG im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds (Fondsmarktstärkungsgesetz)
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BT-Drs. 20/13955
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Referenten-Entwurf des Fondsmarktstärkungsgesetzes (Gesetz zur Stärkung des deutschen Fondsmarktes und zur Umsetzugn der Richtlinie (EU) 2024/927)
Aktiv vom 30.09.2024 bis 31.03.2026
- Angegeben von: Verband Internationaler Banken in Deutschland e.V. am 30.09.2024
- Beschreibung: Änderungen in § 100 KAGB in Ergänzung zu den im Referenten-Entwurf bereits vorgeschlagenen Änderungen des § 99 KAGB für weitere Konstellationen, in denen das Verwaltungsmandat einer Kapitalverwaltungsgesellschaft endet
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13955
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des deutschen Fondsmarktes und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. März 2024 zur Änderung der Richtlinien 2011/61/EU und 2009/65/EG im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds (Fondsmarktstärkungsgesetz)
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BT-Drs. 20/13955
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Stellungnahme zum Referentenentwurf des Fondsmarktstärkungsgesetzes
Aktiv vom 17.09.2024 bis 27.03.2026
- Angegeben von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 17.09.2024
- Beschreibung: Das IDW weist in seiner Stellungnahme an das Bundesministerium der Finanzen (BMF) zum Referentenentwurf eines Fondsmarktstärkungsgesetzes darauf hin, dass die vorgesehenen Änderungen des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) zum Teil erhebliche Auswirkungen auf die Rechnungslegung und Bewertung von Investmentvermögen haben können.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13955
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des deutschen Fondsmarktes und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. März 2024 zur Änderung der Richtlinien 2011/61/EU und 2009/65/EG im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds (Fondsmarktstärkungsgesetz)
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BT-Drs. 20/13955
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 05.09.2024
- Beschreibung: Liquiditätsmanagementtools: Beibehaltung der deutschen Regelungen bei der Umsetzung der europäischen Richtlinien; Geschlossene Immobilienfonds: Konkretisierung des Anliegerbegriffs; Liquidierung von Sondervermögen: Verlagerung auf die KVG und Entlastung der Verwahrstelle zur Sicherung des Anlegerinteresses im Investmentdreieck
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13955
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des deutschen Fondsmarktes und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. März 2024 zur Änderung der Richtlinien 2011/61/EU und 2009/65/EG im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds (Fondsmarktstärkungsgesetz)
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BT-Drs. 20/13955
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 04.09.2024
- Beschreibung: Die Versicherer unterstreichen die außerordentliche Bedeutung von Investmentvermögen für die Kapitalanlage. Aus Gründen der benötigten Rechtssicherheit und zur Wahrung des Anlegervertrauens erachten sie die vorgesehene 1:1 Umsetzung der geänderten europäischen Vorgaben für Investmentvermögen als positiv. Sie werden darauf achten, dass sich die notwendigen Anpassungen im KAGB ebenso wie die darüber hinausgehenden geplanten Neuregelungen, die die Möglichkeiten der Ausgestaltung und Verwaltung von Investmentvermögen flexibilisieren sollen, friktionsfrei in das etablierte und gut funktionierende Gesamtgefüge einfügen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des deutschen Fondsmarktes und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. März 2024 zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG und 2011/61/EU im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 04.09.2024
- Beschreibung: Liquiditätsmanagementtools: Übergangsphase für Bestandsfonds, redaktionelle und inhaltliche Klarstellungen; Geschlossene Immobilienfonds: Konkretisierung des Anliegerbegriffs; Liquidierung von Sondervermögen: Verlagerung auf die KVG und Entlastung der Verwahrstelle zur Sicherung des Anlegerinteresses im Investmentdreieck; Haftung der Kapitalverwaltungsgesellschaft im Zusammenhang mit Sondervermögensverbindlichkeiten.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Fondsmarktstärkungsgesetz
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Vorschläge zur Verbesserung des geplanten Fondsmarktstärkungsgesetzes
Aktiv vom 04.09.2024 bis 20.06.2025
- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 04.09.2024
- Beschreibung: Liquiditätsmanagementtools: Beibehaltung der deutschen Regelungen bei der Umsetzung der europäischen Richtlinien; Geschlossene Immobilienfonds: Konkretisierung des Anliegerbegriffs; Liquidierung von Sondervermögen: Verlagerung auf die KVG und Entlastung der Verwahrstelle zur Sicherung des Anlegerinteresses im Investmentdreieck
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Fondsmarktstärkungsgesetz
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Vorschläge zur Verbesserung des geplanten Fondsrisikobegrenzungsgesetz
Aktiv vom 03.09.2024 bis 27.03.2026
- Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 03.09.2024
- Beschreibung: Liquiditätsmanagementtools: Übergangsphase für Bestandsfonds, redaktionelle und inhaltliche Klarstellungen; Geschlossene Immobilienfonds: Konkretisierung des Anliegerbegriffs; Liquidierung von Sondervermögen: Verlagerung auf die KVG und Entlastung der Verwahrstelle zur Sicherung des Anlegerinteresses im Investmentdreieck; Haftung der Kapitalverwaltungsgesellschaft im Zusammenhang mit Sondervermögensverbindlichkeiten
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3510
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Risiken durch Investmentfonds und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/2994 im Hinblick auf die Behandlung des Konzentrationsrisikos, das aus Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenpart...
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BT-Drs. 21/3510
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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- Angegeben von: BVI Bundesverband Investment und Asset Management am 03.07.2024
- Beschreibung: Wir fordern die Rücknahme, hilfsweise die grundlegende Anpassung des Kommissionsentwurfs zur FiDA-Verordnung. Die aktuellen Vorschläge zur Umsetzung, die eine vereinfachte Weitergabe von Kundendaten über technische Schnittstellen vorsehen, stellen unverhältnismäßige Anforderungen an den Vertrieb von Finanzprodukten, ohne dass ein angemessener Nutzen für den Kleinanleger erkennbar ist. Darüber hinaus finden die Besonderheiten des Fondsvertriebs im B2B-Bereich im Gesetzesentwurf derzeit keine ausreichende Berücksichtigung. Insbesondere im Spezialfondsbereich ist die Vorhaltung der gesamten FIDA-relevanten digitalen Infrastruktur überflüssig und somit unnötig bürokratisch.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Änderungen im Kapitalanlagegesetzbuch zwecks Erleichterungen für Anbieter geschlossener Fonds bei Bürgerbeteiligungen an erneuerbaren Energien
Aktiv vom 28.06.2024 bis 29.09.2025
- Angegeben von: Republic Affairs® am 28.06.2024
- Beschreibung: Anbietern von geschlossenen Fonds soll es erleichtert werden, Bürgerbeteiligungen im Bereich der erneuerbaren Energien anzubieten.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13955
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des deutschen Fondsmarktes und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. März 2024 zur Änderung der Richtlinien 2011/61/EU und 2009/65/EG im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds (Fondsmarktstärkungsgesetz)
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BT-Drs. 20/13955
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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- Angegeben von: BVI Bundesverband Investment und Asset Management am 24.06.2024
- Beschreibung: Wir streben eine Regelung an, verbriefte Anteilscheine nur durch Zustimmung der BaFin durch elektronische Anteilscheine ersetzen zu können und das bei Verschmelzungstatbeständen die Begebungsform der Anteile oder Aktien einer Verschmelzung nicht entgegensteht.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Umsetzung der 2. Fondsmanagerrichtlinie (AIFMD2)
Aktiv vom 16.05.2024 bis 06.03.2026
- Angegeben von: Digital Lending Association e.V. am 16.05.2024
- Beschreibung: Angemessene Umsetzung der Fondmanagerrichtlinie in deutsches Recht
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Verband Internationaler Banken in Deutschland e.V. am 23.04.2024
- Beschreibung: Anlässlich der Umsetzung des AIFMD-Reviews in das deutsche Recht sollen praxisrelevante Fragestellungen für das Verwahrstellengeschäft adressiert werden, die zwar nicht unmittelbar auf der Umsetzung der AIFMD-Änderungen beruhen, aber im Rahmen des Umsetzungsgesetzes thematisch mit geregelt werden könnten. Ziel ist eine Verbesserung der Bedingungen für Verwahrstellen in Deutschland und Stärkung des Fondsstandorts Deutschland. Adressierte Punkte sind Fragen zur Abwicklung von Investmentvermögen (z.B. Geltung von Anlagegrenzen während der Liquidationsphase; Abbedingkarkeit des § 258 Abs. 2 KAGB) oder zur Wiedereinführung der Möglichkeit Wertpapierdarlehen im Wege des Pfandrechts zu besichern (ursprünglich durch Fondsstandortgesetz gestrichen).
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 27.03.2026
- Beschreibung: Liquiditätsmanagementtools: Übergangsphase für Bestandsfonds, redaktionelle und inhaltliche Klarstellungen; Geschlossene Immobilienfonds: Konkretisierung des Anliegerbegriffs; Liquidierung von Sondervermögen: Verlagerung auf die KVG und Entlastung der Verwahrstelle zur Sicherung des Anlegerinteresses im Investmentdreieck; Haftung der Kapitalverwaltungsgesellschaft im Zusammenhang mit Sondervermögensverbindlichkeiten
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/3510
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Risiken durch Investmentfonds und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/2994 im Hinblick auf die Behandlung des Konzentrationsrisikos, das aus Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenpart...
-
BT-Drs. 21/3510
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: BVI Bundesverband Investment und Asset Management am 27.03.2026
- Beschreibung: Wir unterstützen die Ziele der Kapitalmarktintegration, warnen aber vor Überregulierung, einer Zentralisierung der Aufsicht u. zusätzlicher Bürokratie. Wir sind gegen die Einführung eines neuen Gruppenbegriffs und zusätzlichen ESMA-Gruppenprüfungen. Wir fordern eine explizite Wettbewerbsmandatierung für ESMA, die Begrenzung von ESMA-Durchgriffsrechten und klare Entlastungen bei Delegations- & Berichtspflichten. Wir begrüßen ein EU‑weit harmonisiertes Zulassungsverfahren, die Abschaffung des UCITS‑KIID, Vereinfachung der Vorvermarktung für Spezialfonds sowie die Harmonisierung von Marketingvorschriften. Wir begrüßen den Aufbau eines CTs und schlagen vor, das CT um eine europäische All‑Shares‑Indexfamilie zu erweitern. Zudem halten wir klarere und robustere Governance‑Struktur für notwendig.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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- Angegeben von: Auricher Werte GmbH am 07.02.2026
- Beschreibung: Anbietern von geschlossenen Fonds soll es erleichtert werden Bürgerbeteiligungen im Bereich der Erneuerbaren Energien anzubieten.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/3510
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Risiken durch Investmentfonds und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/2994 im Hinblick auf die Behandlung des Konzentrationsrisikos, das aus Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenpart...
-
BT-Drs. 21/3510
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Aktionsbund Aktiver Anlegerschutz e.V. am 11.11.2025
- Beschreibung: Verbesserung des Anlegerschutzes durch Überarbeitung des KAGB, Regelung der Zuständigkeiten der BaFin, Veränderung der Sanktionen bei Nichteinhaltung von Veröffentlichungspflichten
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: DWS Group GmbH & Co. KGaA am 24.10.2025
- Beschreibung: Auf dem deutschen Fondsmarkt besteht größere Unsicherheit darüber, ob sich Fondsgesellschaften gegenüber allen Anlegern offener Publikumsfonds auf die Anlagebedingungen bzw., im Falle von deren Änderungen, auf die geänderten Anlagebedingungen berufen können. Die DWS befürwortet eine zeitnahe gesetzliche Lösung, die den Vorrang der detaillierten Regelungen des Aufsichtsrechts vor allgemeinen zivilrechtlichen Regelungen klarstellt und damit das Prinzip der Einheitlichkeit der Anlagebedingungen als gesetzliches Grundprinzip verankert und eine Gefährdung des Fondsstandort Deutschlands vermeidet. Die DWS unterstützt eine Initiative des BVI für eine gesetzliche Klarstellung, wonach der Vorrang des Fondsaufsichtsrechts (KAGB) gegenüber dem AGB-Recht deutlich gesetzlich klargestellt wird.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/8675
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen - (Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG) - Drucksache 20/8292 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
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BT-Drs. 20/8675
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Fondsrisikobegrenzungsgesetz
Aktiv vom 10.10.2025 bis 07.02.2026
- Angegeben von: Auricher Werte GmbH am 10.10.2025
- Beschreibung: Anbietern von geschlossenen Fonds soll es erleichtert werden Bürgerbeteiligungen im Bereich der Erneuerbaren Energien anzubieten.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/3510
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Risiken durch Investmentfonds und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/2994 im Hinblick auf die Behandlung des Konzentrationsrisikos, das aus Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenpart...
-
BT-Drs. 21/3510
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
- Angegeben von: Verband Internationaler Banken in Deutschland e.V. am 22.09.2025
- Beschreibung: Liquidierung von Sondervermögen: Verlagerung auf die KVG und Entlastung der Verwahrstelle zur Sicherung des Anlegerinteresses im Investmentdreieck; Haftung der Kapitalverwaltungsgesellschaft im Zusammenhang mit Sondervermögensverbindlichkeiten
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/3510
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Risiken durch Investmentfonds und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/2994 im Hinblick auf die Behandlung des Konzentrationsrisikos, das aus Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenpart...
-
BT-Drs. 21/3510
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 11.09.2025
- Beschreibung: Liquiditätsmanagementtools: Übergangsphase für Bestandsfonds, redaktionelle und inhaltliche Klarstellungen; Geschlossene Immobilienfonds: Konkretisierung des Anliegerbegriffs; Liquidierung von Sondervermögen: Verlagerung auf die KVG und Entlastung der Verwahrstelle zur Sicherung des Anlegerinteresses im Investmentdreieck; Haftung der Kapitalverwaltungsgesellschaft im Zusammenhang mit Sondervermögensverbindlichkeiten
-
Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3510
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Risiken durch Investmentfonds und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/2994 im Hinblick auf die Behandlung des Konzentrationsrisikos, das aus Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenpart...
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BT-Drs. 21/3510
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 02.09.2025
- Beschreibung: Die Versicherer unterstreichen die außerordentliche Bedeutung von Investmentvermögen für die Kapitalanlage. Sie unterstützen die vorgesehene 1:1 Umsetzung der geänderten europäischen Vorgaben für Investmentvermögen in nationales Recht ebenso, wie die vorgesehene Förderung des Clearings über zentrale Gegenparteien mit Sitz in der EU.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3510
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Risiken durch Investmentfonds und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/2994 im Hinblick auf die Behandlung des Konzentrationsrisikos, das aus Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenpart...
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BT-Drs. 21/3510
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Bundesverband Alternative Investments e.V. am 05.08.2025
- Beschreibung: Der BAI plädiert für eine interessensgerechte Umsetzung der Vorgaben der Richtlinie (EU) 2024/927 sowie eine weitere Stärkung des Fondsmarktes Deutschlands im Sinne des Titels des Gesetzes von Bedeutung sein können. Diese beziehen sich insbesondere auf die Strukturierung des Gesetzes, die Führung der Aufsicht sowie die Umsetzung der Liquiditätsmanagementinstrumente.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des deutschen Fondsmarktes und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. März 2024 zur Änderung der Richtlinien 2011/61/EU und 2009/65/EG im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds (Fondsmarktstärkungsgesetz)
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Vorschläge zum Fondsmarktstärkungsgesetz
Aktiv vom 27.09.2024 bis 11.02.2026
- Angegeben von: BVI Bundesverband Investment und Asset Management am 27.09.2024
- Beschreibung: Wir unterstützen das Ziel, die überarbeiteten europäischen Investmentfondsrichtlinien möglichst 1:1 umzusetzen und von nationalen Zusatzanforderungen abzusehen. Positiv sehen wir das geschlossene Publikums-Sondervermögen oder den offenen Immobilienfonds in der Rechtsform der Investment-Aktiengesellschaft. Wir sind gegen die Einführung zusätzlicher Liquiditätssteuerungsinstrumente für offene Immobilienfonds und nationaler Sonderregeln bei Auslagerungsanzeigen. Skeptisch sind wir hinsichtlich der Praktikabilität der geplanten Instrumente für Bürgerenergiebeteiligungen. Wir fordern eine gesetzliche Klarstellung, wonach Anlagebedingungen vorrangig nach den Vorgaben des KAGB in den Investmentvertrag einbezogen werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des deutschen Fondsmarktes und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. März 2024 zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG und 2011/61/EU im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 03.09.2024
- Beschreibung: Liquiditätsmanagementtools: Übergangsphase für Bestandsfonds, redaktionelle und inhaltliche Klarstellungen; Geschlossene Immobilienfonds: Konkretisierung des Anliegerbegriffs; Liquidierung von Sondervermögen: Verlagerung auf die KVG und Entlastung der Verwahrstelle zur Sicherung des Anlegerinteresses im Investmentdreieck; Haftung der Kapitalverwaltungsgesellschaft im Zusammenhang mit Sondervermögensverbindlichkeiten
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3510
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Risiken durch Investmentfonds und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/2994 im Hinblick auf die Behandlung des Konzentrationsrisikos, das aus Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenpart...
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BT-Drs. 21/3510
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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- Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 03.09.2024
- Beschreibung: Liquiditätsmanagementtools: Übergangsphase für Bestandsfonds, redaktionelle und inhaltliche Klarstellungen; Geschlossene Immobilienfonds: Konkretisierung des Anliegerbegriffs; Liquidierung von Sondervermögen: Verlagerung auf die KVG und Entlastung der Verwahrstelle zur Sicherung des Anlegerinteresses im Investmentdreieck; Haftung der Kapitalverwaltungsgesellschaft im Zusammenhang mit Sondervermögensverbindlichkeiten
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des deutschen Fondsmarktes und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 des Europäischen Parla- ments und des Rates vom 13. März 2024 zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG und 2011/61/EU im Hinblick auf Übertragungsvereinbarun- gen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds (Fondsmarktstärkungsgesetz)
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Klarstellung der Abgrenzung KAGB zu BGB bei Anlagebedingungen von Fonds
Aktiv vom 24.06.2024 bis 27.03.2026
- Angegeben von: BVI Bundesverband Investment und Asset Management am 24.06.2024
- Beschreibung: Der BVI setzt sich für eine gesetzliche Klarstellung ein, wonach Anlagebedingungen vorranig nach den Vorgaben des KAGB in den Investmentvertrag einbezogen werden. Wir stellen in Frage, ob der Vorrang deutschen AGB-Rechts im Einklang mit der europarechtlich geprägten Fondsregulierung, einschließlich des grenzüberschreitenden Vertriebs, und generell der Funktionsfähigkeit des europäischen Fondsmarkts steht.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Vorschläge zum AIFMD-Umsetzungsgesetz
Aktiv vom 24.06.2024 bis 27.03.2026
- Angegeben von: BVI Bundesverband Investment und Asset Management am 24.06.2024
- Beschreibung: Wir begrüßen eine marktgerechte Umsetzung in nationales Recht und warnen vor nationalem Goldplating. Klärungsbedarf sehen wir bei der Erweiterung des Katalogs der erlaubten Tätigkeiten und neuer Anforderungen einer KVG. Wir fordern sachgerechte Regelungen für Liquiditätssteuerungsinstrumente. Zudem setzen wir uns für eine standortgerechte Ausgestaltung der Fondstypen in Bezug auf die Darlehensvergabe und deren Risikomanagement ein.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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- Angegeben von: Commerz Real AG am 03.06.2024
- Beschreibung: Offene Immobilienfonds sollen als Beimischung einen Teil Ihres Vermögens in bestehende oder geplante Anlagen zur Erzeugung Erneuerbarer Energien investieren dürfen. Bisher ist dies nur speziellen Anlagevehikeln wie dem offenen Infrastruktursondervermögen möglich.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: BVI Bundesverband Investment und Asset Management am 30.09.2025
- Beschreibung: Der BVI setzt sich für Rechtssicherheit für langfristige private Investitionen über Fonds vor allem in die deutsche Infrastruktur ein. Dabei sind die Interessen sowohl der Energiewirtschaft, als auch der Fondsbranche gleichermaßen zu berücksichtigen, um die politischen Ziele der Transformation zu erreichen und privates Kapital zu mobilisieren.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2507
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz - StoFöG)
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BT-Drs. 21/2507
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Unter anderem schlagen wir Folgendes vor: Zu § 26 Nr. 7a InvStG (neu) sollte klargestellt werden, dass auch Stromlieferungen an Dritte von der im Entwurf vorgesehenen „Lieferung von Strom“ umfasst sind. Wir schlagen eine einheitliche Begriffsverwendung im Rahmen der neu geregelten Maßnahmen vor, um Auslegungsschwierigkeiten und Unsicherheiten zu vermeiden. Die erweiterten Investitionsmöglichkeiten durch Immobilienfonds in Infrastruktur-Projektgesellschaften sollten in der Anlageverordnung nachgezogen und § 2 Abs. 1 Nr. 14 AnlV entsprechend angepasst werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): GZ: IV C 1 - S 1980-1/23/10003 :003
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Anpassungen und Konkretisierungen zum Finanzmarktdigitalisierungsgesetz
Aktiv vom 24.06.2024 bis 11.02.2026
- Angegeben von: BVI Bundesverband Investment und Asset Management am 24.06.2024
- Beschreibung: Wir begrüßen die 1:1 Umsetzung des DORA-Rahmenwerks, um das Vertrauen in digitale Finanzinfrastrukturen zu stärken und gleichzeitig die operationelle digitale Widerstandsfähigkeit zu erhöhen. Nachbesserungsbedarf sehen wir bei der elektronischen Kommunikation mit BaFin und Bundesbank und bürokratiearmer Anzeigepflichten. Zudem bemängeln wir die fehlenden Grundlagen für die Datenübermittlung. Schließlich fehlt eine Klarstellung, dass bisherige BaFin-Anforderungen künftig für alle Finanzunternehmen im DORA-Anwendungsbereich entfallen, soweit diese von der DORA-Verordnung abgedeckt sind.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10280
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG)
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BT-Drs. 20/10280
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: BVI Bundesverband Investment und Asset Management am 13.03.2026
- Beschreibung: Der BVI setzt sich dafür ein, die Rahmenbedingungen für die Erwerbbarkeit von Kryptowertpapieren durch Investmentvermögen und die Begebung von Kryptofondsanteilen durch Publikums- und Spezialfonds zu verbessern, um die Nutzung innovativer Technologie zu fördern.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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IDW nimmt Stellung zum Referentenenwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandortes (StoFöG)
Aktiv vom 15.09.2025 bis 27.03.2026
- Angegeben von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 15.09.2025
- Beschreibung: Das IDW begrüßt das vorrangige Ziel des Gesetzesentwurfs, private Investitionen insb. in Infrastruktur und erneuerbare Energien sowie in Wagnis- und Wachstumskapital (Venture Capital) zu fördern. Die im Rahmen der Stellungnahme vorgebrachten Anmerkungen sind nicht als abschließend zu betrachten. Das IDW wird sich im weiteren Verfahren weiterhin konstruktiv einbringen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2507
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz - StoFöG)
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BT-Drs. 21/2507
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 06.08.2025
- Beschreibung: aba, ABV, AKA hatten 2024 Pläne im Rahmen des nicht mehr verabschiedeten ZuFinG II für einen abgestimmten Regelungsrahmen für Fondsanlagen in erneuerbare Energien und Infrastruktur plädiert. Die Verbände empfehlen, die Änderungsvorschläge im ReGE des ZuFinG II im Hinblick auf das KAGB und InvStG wieder aufzugreifen, um Investitionen von Altersversorgungseinrichtungen über Fondsanlagen in Infrastruktur und Erneuerbare-Energien-Anlagen in Deutschland zu fördern und bestehende Hindernisse auszuräumen. Beispiele: Anpassungen zur Erweiterung der Anlagemöglichkeiten bzw. zu Klarstellungen zur Beimischung von Infrastruktur-Anlagen in Immobilienfonds, Klarstellung zur Bewirtschaftung erneuerbarer Energien-Gegenstände und entsprechenden KVG-Tätigkeiten u.a. zu Aufdachanlagen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Bundesverband Alternative Investments e.V. am 05.08.2025
- Beschreibung: Förderung von Infrastrukturinvestitionen auch durch private Kapitalgeber. Einführung einer Vermittlungsplattform, eine (halbstaatliche) Infrastrukturgesellschaft, die durch Bündelung, Standardisierung und Skalierung von Projekten - insbesondere kommunale Infrastruktur - auch für private/institutionelle Anleger - investierbar macht und zu einer deutlichen Absenkung der Transaktionskosten führt. Etablierung geeigneter Governance Strukturen sowie eines geeigneten Fondsvehikels.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Bundesverband Beteiligungskapital - German Private Equity and Venture Capital Association e.V. am 28.07.2025
- Beschreibung: Der BVK begrüßt die geplante Ergänzung des InvStG - E als wichtigen Schritt zur Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen für VC- und PE-Fonds. Er sieht darin mehr Rechtssicherheit, weist jedoch auf fortbestehende Nachteile für Personengesellschaften hin. Zur Rechtsformneutralität fordert der BVK eine gesetzliche Klarstellung sowie sprachliche Präzisierungen in der Begründung zur Erhöhung der Rechtssicherheit.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (ZuFinG II)
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Bundesverband Beteiligungskapital - German Private Equity and Venture Capital Association e.V. am 28.07.2025
- Beschreibung: Der BVK lehnt die Einbeziehung von Private Equity- und Venture Capital-Fonds in den Anwendungsbereich der Regelung ab, da deren Strukturen nicht dem missbrauchsverdächtigen Typus entsprechen. Er fordert eine Klarstellung im finalen Schreiben, eine präzise Abgrenzung der Anwendungsbereiche sowie eine sachgerechte Aufteilung der Fondsetablierungskosten.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. am 22.10.2024
- Beschreibung: Der Referentenentwurf enthält aus Sicht des ZIA viele für die Immobilienbranche wichtige Maßnahmen, um Investitionen in erneuerbare Energien und Infrastruktur voranzutreiben. Besonders hervorheben möchten wir die gelungene Verzahnung von Aufsichts- und Investmentsteuerrecht. Die Umsetzung dieser wichtigen Maßnahmen sollte schnellstmöglich erfolgen. Damit die neuen Investitionsmöglichkeiten in Infrastruktur und erneuerbare Energien bei institutionellen Anlegern wie Pensionskassen und Versorgungswerken vollständig zur Geltung kommen können, bedarf es neben den Änderungen im KAGB und im InvStG auch Anpassungen in der Anlageverordnung sowie ggfs. dem dazugehörigen BaFin-Rundschreiben 11/2017.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG II)
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BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. am 22.10.2024
- Beschreibung: Der Diskussionsentwurf enthält für die Immobilienbranche wichtige Maßnahmen, um Investitionen in erneuerbare Energien und Infrastruktur voranzutreiben. Hierzu wird das Aufsichts- und Investmentsteuerrecht angepasst und aufeinander abgestimmt. Der ZIA unterstützt den Regelungsentwurf und gibt punktuell Verbesserungsvorschläge ab, z. B. die geförderten EEG-Maßnahmen auszuweiten.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Vorschläge zum Zukunftsfinanzierungsgesetz II
Aktiv vom 27.09.2024 bis 11.02.2026
- Angegeben von: BVI Bundesverband Investment und Asset Management am 27.09.2024
- Beschreibung: Wir begrüßen die Maßnahmen für Investitionen von Investmentfonds in Erneuerbare-Energien-Anlagen ganzheitlich anzugehen und dafür Regelungen zur direkten Investition von Investmentfonds in Erneuerbare-Energien-Anlagen oder in Freiflächenanlagen zu schaffen. Daneben begrüßen wir die Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen von Investments in Venture Capital durch Anpassungen bei der Besteuerung von Investitionen in gewerbliche Personengesellschaften durch Fonds, die unter das Investmentsteuergesetz fallen. Daneben weisen wir auf einige Aspekte hin, die zur weiteren Klarstellung und damit zu noch mehr Rechtssicherheit führen würden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (ZuFinG II)
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Trade Republic Bank GmbH am 30.06.2024
- Beschreibung: Trade Republic setzt sich auf deutscher wie europäischer Ebene für die Verbesserung und Vervollständigung der Kapitalmarktunion ein. Insbesondere mit dem Ziel, einen harmonisierten Regelungsrahmen für Retail-Investment in Europa zu schaffen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):