Regelungsvorhaben
Suchbox
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
Gefundene Regelungsvorhaben (121)
-
- Angegeben von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 30.09.2024
- Beschreibung: § 3 Nr. 20 GewStG sieht eine Gewerbesteuerfreiheit für Krankenhäuser, Altenheime, Altenwohnheime, Pflegeheime u.a. vor. Einrichtungen, die Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX für Menschen mit Behinderung erbringen, finden keine ausdrückliche Erwähnung. Mit Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes am 1. Januar 2020 gibt es jedoch grundsätzlich keine stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe im Bundesrecht mehr. In der Folge kommt es vermehrt dazu, dass Finanzämter für private Anbieter der Eingliederungshilfe eine Gewerbesteuerpflicht konstatieren. Um die in den Bundesländern unterschiedlichen Auslegungen und Handhabungen von Finanzämtern zu vereinheitlichen und regulatorische regulatorische Klarheit herzustellen, ist eine Anpassung des § 3 Nr. 20 GewStG erforderlich.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Behinderung § 3 Nr. 20 GewStG sieht unter bestimmten..., ...eine Auslegung des § 3 GewStG, nach der stationäre Einrichtungen..., ...Anpassung des § 3 Nr. 20 GewStG erforderlich. Diese Einschätzung..., ...Lösungsvorschlag ein. § 3 Nr. 20 GewStG wird wie folgt gefasst...
-
Änderung Referentenentwurf Jahressteuergesetz 2024
Aktiv vom 24.06.2024 bis 12.03.2025
- Angegeben von: Schwarz IT KG am 24.06.2024
- Beschreibung: Praxistauglich ausgestaltete Gesetzesanpassungen in Bezug auf den Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2024: Fokus auf Sicherstellung von klaren, rechtssicheren steuerrechtlichen Regelungen und Vermeidung von zusätzlichem überschießendem Verwaltungsaufwand hinsichtlich ausgewählter Bestimmungen des EStG, KStG, UStG, UmwStG, GewStG sowie des GrEStG.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (6):
-
Änderung Referentenentwurf Jahressteuergesetz 2024
Aktiv vom 21.06.2024 bis 12.03.2025
- Angegeben von: Schwarz Corporate Solutions KG am 21.06.2024
- Beschreibung: Praxistauglich ausgestaltete Gesetzesanpassungen in Bezug auf den Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2024: Fokus auf Sicherstellung von klaren, rechtssicheren steuerrechtlichen Regelungen und Vermeidung von zusätzlichem überschießendem Verwaltungsaufwand hinsichtlich ausgewählter Bestimmungen des EStG, KStG, UStG, UmwStG, GewStG sowie des GrEStG.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (6):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (8):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... 7 Nummer 1 (§ 7 S. 8 GewStG-E) 1. § 7 S. 8 GewStG-E..., ... Regelung des § 7 S. 8 GewStG-E soll klarstellend geregelt..., ...Darüber hinaus wird § 7 S. 9 GewStG gestrichen und insgesamt..., ...verwiesen. 3. § 7 S. 8 GewStG verweist in der aktuell..., ...vorgeschlagenen Fassung des § 7 S. 8 GewStG-E in unterschiedlichem..., ...wird angeregt § 7 S. 8 GewStG-E bzw. § 7 S. 7-9 GewStG..., ...Einführung des § 7 S. 8 GewStG-E einhergehende Klarstellung, dass § 9 Nr. 2 S. 2 GewStG ebenfalls für den Motivtest in § 7 S. 9 GewStG (in der heutigen Fassung..., ... Wortlaut des § 7 S. 8 GewStG-E „[…] und nach den §§...
-
Änderung Referentenentwurf Jahressteuergesetz 2024
Aktiv vom 26.06.2024 bis 12.03.2025
- Angegeben von: Lidl Stiftung & Co. KG am 26.06.2024
- Beschreibung: Praxistauglich ausgestaltete Gesetzesanpassungen in Bezug auf den Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2024: Fokus auf Sicherstellung von klaren, rechtssicheren steuerrechtlichen Regelungen und Vermeidung von zusätzlichem überschießendem Verwaltungsaufwand hinsichtlich ausgewählter Bestimmungen des EStG, KStG, UStG, UmwStG, GewStG sowie des GrEStG.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (6):
-
Änderung Referentenentwurf Jahressteuergesetz 2024
Aktiv vom 24.06.2024 bis 12.03.2025
- Angegeben von: Schwarz Digits KG am 24.06.2024
- Beschreibung: Praxistauglich ausgestaltete Gesetzesanpassungen in Bezug auf den Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2024: Fokus auf Sicherstellung von klaren, rechtssicheren steuerrechtlichen Regelungen und Vermeidung von zusätzlichem überschießendem Verwaltungsaufwand hinsichtlich ausgewählter Bestimmungen des EStG, KStG, UStG, UmwStG, GewStG sowie des GrEStG.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (6):
-
Änderung Referentenentwurf Jahressteuergesetz 2024
Aktiv vom 21.06.2024 bis 12.03.2025
- Angegeben von: Lidl Immobilien Dienstleistung GmbH & Co. KG am 21.06.2024
- Beschreibung: Praxistauglich ausgestaltete Gesetzesanpassungen in Bezug auf den Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2024: Fokus auf Sicherstellung von klaren, rechtssicheren steuerrechtlichen Regelungen und Vermeidung von zusätzlichem überschießendem Verwaltungsaufwand hinsichtlich ausgewählter Bestimmungen des EStG, KStG, UStG, UmwStG, GewStG sowie des GrEStG.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (6):
-
Änderung Referentenentwurf Jahressteuergesetz 2024
Aktiv vom 21.06.2024 bis 12.03.2025
- Angegeben von: Schwarz Produktion Stiftung & Co. KG am 21.06.2024
- Beschreibung: Praxistauglich ausgestaltete Gesetzesanpassungen in Bezug auf den Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2024: Fokus auf Sicherstellung von klaren, rechtssicheren steuerrechtlichen Regelungen und Vermeidung von zusätzlichem überschießendem Verwaltungsaufwand hinsichtlich ausgewählter Bestimmungen des EStG, KStG, UStG, UmwStG, GewStG sowie des GrEStG.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (6):
-
Änderung Referentenentwurf Jahressteuergesetz 2024
Aktiv vom 21.06.2024 bis 12.03.2025
- Angegeben von: Kaufland Stiftung & Co. KG am 21.06.2024
- Beschreibung: Praxistauglich ausgestaltete Gesetzesanpassungen in Bezug auf den Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2024: Fokus auf Sicherstellung von klaren, rechtssicheren steuerrechtlichen Regelungen und Vermeidung von zusätzlichem überschießendem Verwaltungsaufwand hinsichtlich ausgewählter Bestimmungen des EStG, KStG, UStG, UmwStG, GewStG sowie des GrEStG.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (6):
-
Änderung Referentenentwurf Jahressteuergesetz 2024
Aktiv vom 21.06.2024 bis 12.03.2025
- Angegeben von: PreZero Stiftung & Co. KG am 21.06.2024
- Beschreibung: Praxistauglich ausgestaltete Gesetzesanpassungen in Bezug auf den Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2024: Fokus auf Sicherstellung von klaren, rechtssicheren steuerrechtlichen Regelungen und Vermeidung von zusätzlichem überschießendem Verwaltungsaufwand hinsichtlich ausgewählter Bestimmungen des EStG, KStG, UStG, UmwStG, GewStG sowie des GrEStG.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (6):
-
Änderung Referentenentwurf Jahressteuergesetz 2024
Aktiv vom 21.06.2024 bis 12.03.2025
- Angegeben von: Lidl Dienstleistung GmbH & Co. KG am 21.06.2024
- Beschreibung: Praxistauglich ausgestaltete Gesetzesanpassungen in Bezug auf den Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2024: Fokus auf Sicherstellung von klaren, rechtssicheren steuerrechtlichen Regelungen und Vermeidung von zusätzlichem überschießendem Verwaltungsaufwand hinsichtlich ausgewählter Bestimmungen des EStG, KStG, UStG, UmwStG, GewStG sowie des GrEStG.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (6):
-
- Angegeben von: Dr. Tanja Wiebe LL.M. – FinTax policy advice am 10.07.2025
- Beschreibung: Ziel ist, die sog. erweiterte Grundstückskürzung im Gewerbesteuerrecht zu erhalten (§ 9 Nr. 1 S. 2 ff. GewStG). Die Besteuerung von insbesondere Immobilien- Kapitalgesellschaften steht immer wieder als ungerechtfertigte Begünstigung in der Kritik. Es zeichnet sich eine Tendenz ab, die eine politische Bereitwilligkeit zur Abschaffung der erweiterten Grundstückskürzung vermuten lässt. Dem soll argumentativ entgegengetreten und das geltende Recht beibehalten werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (5):
-
Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Dr. Tanja Wiebe LL.M. - FinTax policy advice
-
- Angegeben von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Anpassung des deutschen Steuerrechts an EU-Recht und EuGH-Rechtsprechung sowie Reaktionen auf Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesfinanzhofs sowie Regelung von Verfahrens- und Zuständigkeitsfragen, Folgeänderungen, Anpassungen an vorangegangenen Gesetzesänderungen und Fehlerkorrekturen.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gewerbesteuergesetzes (GewStG-E) Zu Nr. 1 – § 7 S. 8 GewStG-E § 7 S. 8 GewStG-E ist..., ...Wir regen an, § 7 S. 8 GewStG-E bzw. § 7 S. 7-9 GewStG..., ... Regelung des § 7 S. 8 GewStG-E soll klarstellend geregelt..., ... hinaus wird § 7 S. 9 GewStG gestrichen und insgesamt..., ...Einführung von § 7 S. 8 GewStG-E einhergehende Klarstellung, dass § 9 Nr. 2 S. 2 GewStG ebenfalls für den Motivtest in § 7 S. 9 GewStG (in der heutigen Fassung..., ...GewStGE bzw. § 7 S. 7-9 GewStG (in der aktuell gültigen..., ...gefolgt wird. § 7 S. 8 GewStG verweist sowohl in der..., ... Fassung von § 7 S. 8 GewStG-E in unterschiedlichem..., ... Wortlaut des § 7 S. 8 GewStG-E „[…] und nach den §§...
-
- Angegeben von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 15.09.2025
- Beschreibung: Das IDW begrüßt Maßnahmen zur steuerlichen Vereinfachung und klarer Gesetzgebung. Diesem Ziel sollen auch die im Koalitionsvertrag adressierten Maßnahmen zur Vereinfachung des Gemeinnützigkeitsrechts dienen. Zu dem konkret vorgesehenen Vorhaben, die Sphärenaufteilung für kleine gemeinnützige Körperschaften mit Einnahmen aus wirtschaftlichen Tätigkeiten von weniger als 50.000 € abzuschaffen, ist jedoch eine differenzierte Betrachtung erforderlich. Die geplante Abschaffung der Sphärenaufteilung führt aus unserer Sicht nur in Teilen zur gewünschten Vereinfachung und kann aufgrund der Wechselwirkungen mit den umsatzsteuerlichen Regelungen, den Anforderungen des Gemeinnützigkeitsrechts und der Spendenhaftung neue Rechtsunsicherheiten erzeugen.
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
.... 9 KStG und § 3 Nr. 6 GewStG) ebenfalls nicht der Körperschaft..., ... § 9 Nr. 5 Satz 14 ff. GewStG) Haftungstatbestände für...
-
- Angegeben von: E.ON SE am 21.10.2025
- Beschreibung: E.ON setzt sich für gesetzliche Klarstellungen ein, damit Privatkundinnen und -kunden Vehicle-to-Grid (V2G) ohne Gewerbeanmeldung und steuerliche Pflichten nutzen können. Die Einspeisung von Strom aus Elektrofahrzeugen ins Netz soll wie bei kleinen PV-Anlagen steuerfrei gestellt werden. Ziel ist, bürokratische Hürden zu beseitigen, die Bürgerbeteiligung an der Energiewende zu fördern und die Flexibilitätspotenziale von E-Fahrzeugen für Netzstabilität und Integration erneuerbarer Energien nutzbar zu machen.
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...muss. 2. Gewerbesteuer (GewStG): Erweiterung von § 3 Nr. 33 GewStG um Vehicle-to-Grid, analog...
-
- Angegeben von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 17.10.2024
- Beschreibung: Das IDW spricht sich für einen Abbau steuerlicher Befolgungskosten durch den konsequenten Abbau unnötiger Anforderungen und einen Verzicht auf die Einführung neuer Mitteilungs- und Dokumentationspflichten aus. Zudem unterstützt das IDW das Ziel eines modernen und effizienten Steuersystems. Die Missbrauchsvermeidungsvorschriften sollten insbesondere aufgrund der Einführung des Mindeststeuergesetzes überprüft werden und überholte Vorschriften wegfallen. Das IDW spricht sich dafür aus, insgesamt die die Steuersystematik durchbrechenden Regelungen deutlich zu reduzieren. Im Übrigen unterstützt das IDW die Forderung nach einer Weiterentwicklung des Verfahrens der Betriebsprüfung.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11954
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Modernisierung des deutschen Unternehmensteuerrechts voranbringen
-
BT-Drs. 20/11954
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... 8 Abs. 1 KStG), § 10a GewStG) dazu führen, dass in ..., ...Kürzungen stellt das GewStG aber quasi eine eigenständige...
-
- Angegeben von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 28.06.2024
- Beschreibung: Das IDW hat zum Referentenentwurf (RefE) eines Jahressteuergesetzes 2024 (JStG 2024) Stellung genommen. Ziel des RefE ist es in erster Linie notwendige Anpassungen in verschiedenen Bereichen des deutschen Steuerrechts an das EU-Recht, die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) und des Bundesfinanzhofs (BFH) umzusetzen. Das IDW begrüßt diese Zielsetzung, weist aber darauf hin, dass insbesondere im UmwStG weiterer dringend gebotener gesetzgeberischer Änderungsbedarf besteht.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (6):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Artikel 7 – § 7 Satz 8 GewStG-E – präventive Erfassung..., ...Neufassung des § 7 Satz 8 GewStG-E soll klarstellen, dass..., ...Einführung des § 7 Satz 8 GewStG-E in den Fällen gibt, ...
-
- Angegeben von: American Chamber of Commerce in Germany e.V. am 04.07.2024
- Beschreibung: Investitionen und Innovationen sind Voraussetzungen für nachhaltiges Wachstum. Wachstum erfordert Investitionen aus dem In- und Ausland. Aktuelle Regelungen (§ 50d Abs 3 EstG, § 1 Abs. 3d, 3e AStG) beeinträchtigen derzeit Inbound-Eigenkapitalinvestitionen sowie Inbound-Fremdkapitalinvestitionen. Diese steuerlichen Hemmnisse der Konzernfinanzierung müssen abgeschafft oder wenigstens begrenzt werden. Darüber hinaus müssen Unternehmen dringend von Bürokratie entlastet werden. Eine Reihe fiskalisch nicht erforderlicher Regulierungen haben zu weiteren materiellen und administrativen Mehrbelastungen u. Rechtsunsicherheit geführt, die es zu beheben gilt (§ 4k EStG, § 4j EStG, Registerfälle, MinBest-UmsG/“Pillar 2“, GrESt, DAC 6, GewSt-Administration).
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Darlehenswertminderungen) § 8 Nr. 1 GewStG, nach der ein Zins- oder...
-
- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 26.06.2024
- Beschreibung: Der BDI strebt eine lohnsteuerliche Regelung zu Mobilitätsbudgets an, der diesbezügliche Regelungsvorschlag im JStG ist verbesserungsbedürftig. Zudem macht der BDI Verbesserungsvorschläge zu einzelnen Regelungen im JStG im Bereich der Unternehmensteuern und der Umsatzsteuer. VDA und BDI hatten zudem im Vorfeld eine Regelung zur Vereinfachung des Auslagenersatzes bei E-Firmenwagen angeregt (möglich ist alternativ auch eine untergesetzliche Regelung).
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...7 Nummer 1 (§ 7 Satz 8 GewStG-E) a) Abschaffung der..., ...Hinzurechnungsbe-träge § 7 Satz 8 GewStG-E ist aus steuersystematischer..., ... Petitum: § 7 Satz 8 GewStG-E bzw. § 7 Satz 7 bis 9 GewStG in der aktuell gültigen..., ...Regelung des § 7 Satz 8 GewStG-E soll klarstellend geregelt..., ... Zudem wird § 7 Satz 9 GewStG ge-strichen und insgesamt..., ...Einführung des § 7 Satz 8 GewStG-E einhergehende Klarstel-lung..., ... dass § 9 Nr. 2 Satz 2 GewStG ebenfalls für den Mo-tivtest in § 7 Satz 9 GewStG (in der heutigen Fassung..., ...Einheitlicher Wortlaut § 7 Satz 8 GewStG verweist in der aktuell..., ...Fassung des § 7 Satz 8 GewStG-E in unterschiedlichem..., ...Wortlaut des § 7 Satz 8 GewStG-E „[…] und nach den §§...
-
- Angegeben von: Stiftung Familienunternehmen und Politik am 21.06.2024
- Beschreibung: Es werden Hinweise gegeben, wie die üblichen jährlichen Anpassungen diverser Steuergesetze aus praktischer Sicht ausgestaltet sein sollten.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...7 Nummer 1: § 7 Satz 8 GewStG-E Nachdem der Referentenentwurf...
-
- Angegeben von: Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Der Referentenentwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 enthält verschiedene steuerliche Maßnahmen. Für die Immobilienbranche von Bedeutung ist u. a. insbesondere die Einführung des § 1 Abs. 4a GrEStG, da durch diese gesetzliche Regelung der Grundstückszurechnung Rechtssicherheit für die Praxis geschaffen wird. Der ZIA unterstützt diese Regelung grundsätzlich.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...gemäß § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG an die mit der Grundsteuerreform..., ...gemäß § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG Gemäß § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG wird die Summe des Gewinns..., ...gemäß § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG an die mit der Grundsteuerreform...
-
- Angegeben von: Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. am 22.10.2024
- Beschreibung: Positiv hervorheben möchten wir insbesondere die Einführung des § 1 Abs. 4a GrEStG-E. Anpassungsbedarf besteht nach Auffassung des ZIA Art. 6 Nr. 8 Buchstabe e) des Gesetzentwurfs eines Jahressteuergesetzes 2024. Bei der Vielzahl an verbesserungswürdigen Regelungen verweisen wir auf unsere Stellungnahme. Jedenfalls geht es dabei um: § 34 Abs. 14 Satz 2 KStG-E § 34 Abs. 14 Satz 1 KStG-E § 17 InvStG
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...gemäß § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG an die mit der Grundsteuerreform..., ...gemäß § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG Gemäß § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG wird die Summe des Gewinns..., ...gemäß § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG an die mit der Grundsteuerreform...
-
- Angegeben von: Deutscher Olympischer Sportbund (DOSB) am 10.07.2024
- Beschreibung: Um die gesetzlichen Rahmenbedingungen für unsere Sportvereine- und verbände zur Bewältigung dieser aktuellen Aufgaben an einigen Stellen klarzustellen und notwendigen Optimierungsbedarf aufzuzeigen, haben wir das Positionspapier „Steuererleichterungen für das Ehrenamt“ erstellt. Das Papier ist ein Ergebnis unserer bundesweiten „Arbeitsgruppe Gemeinnützigkeit“, die sich aus fachkundigen Spezialist*innen unserer Mitgliedsorganisationen und Steuerexpert*innen rekrutiert. Ziel der Interessensvertretung ist es, Änderungen u.a. im Umsatzsteuer-, im Einkommenssteuerrecht oder in der Abgabenordnung anzuregen.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...hieraus gemäß § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer ..., ...Befreiungsvorschrift § 3 Nr. 6 GewStG benannt sind. Forderung: § 3 Nr. 6 GewStG ist wie folgt, um folgenden...
-
- Angegeben von: Bundesverband Alternative Investments e.V. am 24.05.2024
- Beschreibung: Angesicht des enormen Investitionsbedarfs in Infrastruktur und erneuerbare Energien ist es wichtig, sichere Rahmenbedingen zu schaffen, die sowohl öffentliche als auch private Mittel mobilisieren können, um die dringend benötigten Projekte umzusetzen und den Übergang zu einer nachhaltigeren Zukunft zu beschleunigen. Ein besonders wichtiger Faktor für private Investitionen sind Fonds. Nach der Investmentfondsstatistik der Deutschen Bundesbank waren im Januar 2024 rund 2 Billionen Euro in deutsche Spezialfonds, ca. 660 Milliarden Euro in inländische Publikumsfonds und 66 Milliarden Euro in geschlossene inländische Investmentfonds investiert. Diese erheblichen Kapitalmittel müssen in stärkerem Umfang für Infrastrukturinvestitionen nutzbar gemacht werden.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG II)
-
BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Erklärungsaufwand entsteht (s. § 14a GewStG). Von einem relevanten..., ...Mitunternehmerschaft nach § 9 Nummer 2 GewStG grundsätzlich aus dem ..., ...Erklärungsaufwand entsteht (s. § 14a GewStG). Von einem relevanten..., ...Mitunternehmerschaft nach § 9 Nummer 2 GewStG grundsätzlich aus dem ...
-
- Angegeben von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 30.06.2025
- Beschreibung: Verbesserung der steuerlichen Standortbedingungen und Förderung von Investitionen durch Wiedereinführung der degressiven AFA für bewegliches Anlagevermögen, Senkung des Körperschaftsteuersatzes und Senkung der Thesaurierungsbelastung für Personenunternehmen
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/323
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland
-
BT-Drs. 21/323
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... § 9 Nr. 1 Satz 2 - 6 GewStG, abzuschaffen. 4 Vgl....
-
- Angegeben von: EY Tax GmbH Steuerberatungsgesellschaft am 27.06.2025
- Beschreibung: Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland, insbesondere zur geplanten stufenweisen Senkung des Körperschaftsteuersatzes und zur Einführung einer degressiven Abschreibung.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 233/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland
-
BR-Drs. 233/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...oder § 7 S. 7 und S. 8 GewStG gestrichen werden, sodass..., ...kurzfristig § 7 S. 7 und S. 8 GewStG gestrichen werden, sodass...