Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (69)
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 07.05.2026
- Beschreibung: Der Verband begrüßt die beabsichtigte bürokratiearme Umsetzung der Richtlinie im Gewerberecht, insbesondere den Verzicht, den Umfang der verpflichteten Weiterbildung von Darlehensvermittlern zu bestimmen. Die Vorgaben zur Weiterbildung sollten aus der VersVermV übernommen werden, insbesondere zum Selbststudium und zum Erwerb einer gleichgestellten Berufsqualifikation.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: AfW Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. am 05.12.2025
- Beschreibung: Kritik an der Abschaffung der Weiterbildungsverpflichtung für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter, da somit Weiterbildung Bürokratie gleichgesetzt wird. Für Verbraucher sind Entscheidungen rund um die Immobilie mit hoher finanziellen Tragweite verbunden, so dass hier eine regelm. Weiterbildung Pflicht sein muss. Eine Abschaffung verletzt auch das Level-Playing-Field mit Versicherungsvermittlern, die sich 15 Stunden pro Jahr weiterbilden müssen.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: VPB Verband Privater Bauherren e.V. am 03.11.2025
- Beschreibung: Beibehaltung der Fortbildungspflicht für Wohnimmobilienverwalter und Immobilienmakler, deren Streichung droht.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 29.09.2025
- Beschreibung: Der vorgeschlagene Zeitraum von einem Jahr für eine Übergangsfrist sollte angesichts der Vielzahl und der Geschäftsbeziehungen und der eingeschränkten Handlungsoptionen auf zwei Jahre ausgedehnt werden. Gewerbetreibenden, die lediglich Versicherungen vermitteln, die eine Zusatzleistung zur Lieferung einer Ware oder zur Erbringung einer Dienstleistung darstellen, sollte die Möglichkeit zur Befreiung von der Erlaubnispflicht eingeräumt werden. Mehrmarkenhändler sollten als vertraglich gebundene Versicherungsvermittler registriert werden können, wenn einem Kunden keine konkurrierenden Produkte mehrerer Versicherungsunternehmen angeboten werden. Es sollte eine Bestandsschutzregelung zur notwendigen Sachkunde ergänzt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3947
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung und anderer Gesetze
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BT-Drs. 21/3947
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: VerbraucherService Bayern im Katholischen Deutschen Frauenbund e.V. am 30.06.2025
- Beschreibung: Ziel der Interessenvertretung ist die Einführung eines verpflichtenden Transparenzregisters mit Prüfsiegel für Finfluencer, die im deutschsprachigen Raum Inhalte zu Finanzthemen veröffentlichen. Finfluencer sollen dabei einen Sachkundenachweis erbringen und durch die BaFin erfasst werden – analog zum bestehenden Vermittlerregister der IHK für Finanzanlagen- und Versicherungsvermittler. Ziel ist es, mehr Transparenz und Verbraucher*innenschutz in der wachsenden Finfluencer-Branche sicherzustellen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 20.01.2025
- Beschreibung: Die EU-Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren wegen nicht ordnungsgemäßer Umsetzung der IDD gegen Deutschland eingeleitet. Sie vertritt die Auffassung, dass § 34d Abs. 8 Nr. 2, 3 GewO nicht von Art. 1 Abs. 3 IDD gedeckt sind. Der GDV vertritt die Auffassung, dass die Regelungen nach Sinn und Zweck als richtlinienkonform angesehen werden können. Für den Fall einer Anpassung werden eine Übergangsregelung von zwei Jahren sowie Bestandsschutzregelungen gefordert.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V. am 20.12.2024
- Beschreibung: Beibehaltung der Absicherungsoptionen für Verbraucherinnen und Verbraucher bei der Versicherungsvermittlung im Rahmen des Kfz-Vertriebs im Autohaus.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 19.12.2024
- Beschreibung: Beibehaltung der Absicherungsoptionen für Verbraucherinnen und Verbraucher im Rahmen des Kfz-Vertriebs im Autohaus.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3947
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung und anderer Gesetze
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BT-Drs. 21/3947
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Unterstützung Gestaltung des gesetzlichen Rahmens für das private Sicherheitsgewerbe
Aktiv vom 19.12.2024 bis 27.05.2026
- Angegeben von: BURSON GmbH am 19.12.2024
- Beschreibung: Unterstützung der Gestaltung des gesetzlichen Rahmens für Sicherheitsleitstellen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMI) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Sicherheitsgewerbes (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen im Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. am 05.11.2024
- Beschreibung: Im Falle einer Streichung der heutigen Ausnahmeregelung in § 34d Abs. 8 Nr. 2 GewO sollten Übergangsregelungen und Bestandsschutzregelungen vorgesehen werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Verband der Privaten Bausparkassen e.V. am 31.10.2024
- Beschreibung: Der Verband setzt sich dafür ein, dass im Falle einer Streichung der heutigen Ausnahmeregelung in § 34d Abs. 8 Nr. 2 GewO Übergangsregelungen und Bestandsschutzregelungen vorgesehen werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3947
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung und anderer Gesetze
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BT-Drs. 21/3947
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Einführung eines Sachkundenachweises für Wohnimmobilienverwalter und Immobilienmakler
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: LÖWEN ENTERTAINMENT GmbH am 28.06.2024
- Beschreibung: Die Rechtsgrundlagen aus §§ 33 ff. GewO bilden die Grundlage für die zugelassene gewerbliche Tätigkeit „gewerbliches Automatenspiel“. Grundlage für eine qualitative und nachfrageorientierte gerätebezogene Regulierung in der SpielV sollten auch die hier hinterlegten gesetzlichen Rahmenbedingungen sein. § 33c GewO enthält die Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufstellerlaubnis. Zur Stärkung des bestehenden Spieler- und Jugendschutzniveaus sollten die qualitativen Berufszugangsvoraussetzungen ergänzt werden. Dies könnte durch eine Prüfungspflicht im Rahmen des Unterrichtungsnachweises (vgl. § 29 Abs. 4 GlüStV 2021) erfolgen. § 33f GewO schafft die Ermächtigungsgrundlage für das BMWK zur Durchführung der §§ 33c, 33d, 33e und 33i GewO eine entsprechende Rechtsverordnung zu erlassen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Tattoo e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Aufgrund des Umstandes, dass der Betrieb eines Tattoostudios auf Seiten der betreibenden Person keinerlei subjektiven Eignungsvoraussetzungen unterliegt, diese Tätigkeit aber aus Gründen des Infektions- und Verbraucherschutzes gewisse subjektiven Qualifikationen erfordert, welche bis dato keiner Überprüfung unterliegen, sollte eine moderate, an den grundlegenden Fähigkeiten einer Tätowiererin / eines Tätowierers orientierten bundeseinheitliche Einstiegshürde für die Ausübung dieses Berufs bzw. das Betreiben eines Tattoostudios geschaffen werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft am 26.06.2024
- Beschreibung: Die Lufthansa Group plädiert dafür, dass die Gewerbeordnung dahingehend angepasst wird, Arbeitszeugnisse auch via Textform übermitteln zu können.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband der Luftsicherheitsunternehmen e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Wir begrüßen die Intention der Schaffung einer eigenständigen Regelung für das Sicherheitsgewerbe. Neben dem Hinweis auf die Notwendigkeit, missbräuchlichen Handlungen durch Sicherheitsunternehmen und ihre Mitarbeiter entgegenzuwirken, müssen auch die weitreichenden Fähigkeiten und Handlungsfelder der Sicherheitswirtschaft angemessen zum Ausdruck kommen. Dies sehen wir im RefE nicht hinreichend umgesetzt. Wir fordern, dass die bislang für die Tätigkeiten in der Luftsicherheit, die spezialgesetzlich im Luftsicherheitsgesetz, der Luftsicherheitsschulungsverordnung und entsprechen-den EU-Verordnungen geregelt sind, gemachten Ausnahmen auch weiter gelten.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMI) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Sicherheitsgewerbes (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Die Deutsche Automatenwirtschaft e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Die gewerberechtlichen Rechtsgrundlagen (§§ 33ff. GewO) sind das Fundament der zugelassenen gewerblichen Tätigkeit „Gewerbliches Automatenspiel“. § 33c GewO beinhaltet die Voraussetzungen der Aufstellerlaubnis. Zur weiteren Stärkung des bestehenden Niveaus des Spieler- und Jugendschutzes sollten die qualitativen Voraussetzungen für den Berufszugang z.B. durch eine Prüfpflicht im Rahmen des Unterrichtungsnachweises ergänzt werden (vgl. § 29 Abs. 4 GlüStV 2021). § 33f GewO verankert die Ermächtigungsgrundlage für das BMWK zur Durchführung der §§ 33c, 33d, 33e und 33i GewO eine Rechtsverordnung zu erlassen. Die hinterlegten gesetzlichen Bedingungen müssen die Grundlage für eine auf qualitativen Voraussetzungen basierende und nachfragegerechte gerätebezogene Regulierung in der SpielV bilden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Automatenunternehmen e.V. am 18.06.2024
- Beschreibung: Die gewerberechtlichen Rechtsgrundlagen (§§ 33ff. GewO) sind das Fundament der zugelassenen gewerblichen Tätigkeit „Gewerbliches Automatenspiel“. § 33c GewO beinhaltet die Voraussetzungen der Aufstellerlaubnis. Zur weiteren Stärkung des bestehenden Niveaus des Spieler- und Jugendschutzes sollten die qualitativen Voraussetzungen für den Berufszugang z.B. durch eine Prüfpflicht im Rahmen des Unterrichtungsnachweises ergänzt werden (vgl. § 29 Abs. 4 GlüStV 2021). § 33f GewO verankert die Ermächtigungsgrundlage für das BMWK zur Durchführung der §§ 33c, 33d, 33e und 33i GewO eine Rechtsverordnung zu erlassen. Die hinterlegten gesetzlichen Bedingungen müssen die Grundlage für eine auf qualitative Voraussetzungen basierende und nachfragegerechte gerätebezogene Regulierung in der SpielV bilden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: BDGW Bundesvereinigung Deutscher Geld- und Wertdienste am 18.06.2024
- Beschreibung: Erhöhung von Leistungs- und Sicherheitsstandards für das Sicherheitsgewerbe, speziell in besonders sicherheitssensiblen Tätigkeitsbereichen. Erweiterung von Sonderregelungen für Geld- und Wertdienste.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMI) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Sicherheitsgewerbes (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bayerischer Verband für Sicherheit in der Wirtschaft e. V. am 17.06.2024
- Beschreibung: Einführung eines eigenständigen Sicherheitsdienstleistungsgesetzes zur Qualitätssteigerung. Änderung der Zuständigkeit vom BMWK zum BMI. Einführung bundeseinheitlicher, regelmäßiger Zuverlässigkeitsprüfungen (alle 5 Jahre). Einführung gestufter Qualifikationsanforderungen (Unterrichtung, Sachkunde-, erweiterte Sachkundeprüfung). Einführung höherer Mindeststandards und regelmäßiger Nachschulungen in kritischen Infrastrukturen. Beibehaltung des Grundsatzes: öffentliche Sicherheit ist staatliche Aufgabe, keine Übertragung von Eingriffsbefugnissen. Einführung des Bestbieterprinzips bei Ausschreibungen der öffentlichen Hand. Einrichtung eines Ombudssystems zum Schutz von Auszubildenden. Konkretisierung zulässiger Einsatzmittel (z. B. Bodycams, Pfefferspray) zur Rechtssicherheit.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMI) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Sicherheitsgewerbes (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Das Gesetz sollte so nicht beschlossen werden. Die in der Gewerbeordnung verankerte Weiterbildungspflicht für Immobilienverwalter und Makler sollte nicht abgeschafft werden. Diese ist zum Schutz der Verbraucher notwendig, weil die Immobilienverwaltung und -vermittlung eine hoch komplexe Tätigkeit geworden ist. Das beabsichtigte Ziel des Bürokratieabbaus wird nicht erreicht, da Weiterbildungsmaßnahmen auf Seiten der Gewerbetreibenden auch weiterhin dokumentiert werden würden. Statt die Weiterbildungsverpflichtung abzuschaffen, sollte ein Sachkundenachweis eingeführt werden oder zumindest die bestehende Weiterbildungsverpflichtung modernisiert werden, indem sie smarter, digitaler und zielgerichteter ausgestaltet wird.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: AfW Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. am 05.12.2025
- Beschreibung: Es geht um die Aufhebung von Ausnahmen für Bausparkassenvermittlerinnen und -vermittler im Rahmen eines Kollektivvertrages und die Streichung der Ausnahme für Gewerbetreibende Zusatzleistungen zur Lieferung von Waren etc. Restschuldversicherungen zu vermitteln, sodass sie zukünftig von der Regulierung der Versicherungsvermittlung erfasst sind. (§ 34d GewO) Außerdem geht es um die Aufsicht zur Einhaltung der Verordnung (EU) 2022/2554 (DORA) durch die jeweils zuständige IHK. Es sollte eine bundesweite Zentralstelle geschaffen werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3947
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung und anderer Gesetze
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BT-Drs. 21/3947
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: MSLGROUP Germany GmbH am 09.09.2025
- Beschreibung: Einsatz für eine Verschlank und der Prozesse zur Erlangung des Sachkundenachweises und Registereintrages für die Vermittlung von Verbraucherkrediten
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) am 04.09.2025
- Beschreibung: Begrüßung des vorliegenden Entwurfs zur Änderung der Gewerbeordnung.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3947
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung und anderer Gesetze
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BT-Drs. 21/3947
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: AfW Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. am 22.07.2025
- Beschreibung: Die gewerberechtliche Regulierung soll sich an den bereits bestehenden Regulierungen der §§ 34d, 34f, 34h und 34i GewO orientieren. Es muss ein Level-Playing-Field für alle am Markt tätigen Vermittler:innen gewährleistet werden. Die erforderliche Sachkundeprüfung muss trotz von uns befürchteter Kapazitätsenpässe für alle Vermittler:innen vor Ende der Übergangszeit möglich sein, um ein faktisches Berufsverbot zu vermeiden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):